Wirtschaftsbeziehungen mit den EU-Nachbarn in den Fokus rücken

Fast 40 % des EU-Außenhandels entfallen auf Nachbarländer der Union-Märkte, die angesichts geoökonomischer Spannungen in einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft immer wichtiger werden. Zudem stärken enge institutionelle Beziehungen mit der EU-Nachbarschaft lt. DIHK die Resilienz, Souveränität und Attraktivität des europäischen Binnenmarktes.

DIHK, Mitteilung vom 02.05.2024

Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat Deutschland und der EU einmal mehr die Bedeutung stabiler wirtschaftlicher Beziehungen mit den Nachbarländern verdeutlicht. Bereits in der Corona-Krise waren Verletzlichkeiten globaler Lieferketten sichtbar geworden. Umso wichtiger sind in einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft die unmittelbaren Nachbarländer der Europäischen Union. Immerhin entfallen fast 40 Prozent des europäischen Außenhandels auf diese Staaten – 2022 waren es über zwei Billionen Euro.

Die EU sollte sich daher für möglichst enge institutionelle Beziehungen mit ihrer Nachbarschaft einsetzen, um die Resilienz, Souveränität und Attraktivität des europäischen Binnenmarktes zu stärken. In unmittelbarer Nähe liegen hier wirtschaftliche Potenziale etwa für Nearshoring und Lieferkettendiversifizierung. Das Thema sollte aus Sicht der deutschen Unternehmen eine Priorität nach der Europawahl werden.

Verhältnis zu UK und Schweiz ordnen

Es ist wichtig, gerade mit dem Vereinigten Königreich (UK) und der Schweiz wieder engere Beziehungen zu verankern und weitere regulatorische Divergenz zu verhindern. Der Brexit bleibt ein wirtschaftliches Desaster für beide Seiten des Kanals und hat auch den Warenaustausch mit Deutschland erschwert: 2017 war UK noch fünftwichtigster deutscher Handelspartner, mittlerweile rangieren die Briten nur noch auf Platz neun. Die 2026 anstehende Überprüfung des EU-UK-Handelsabkommens sollte die Vertiefung der institutionellen Beziehungen in den Bereichen Außenpolitik und Dienstleistungen anstreben, um Handel und Investitionen zu erleichtern. Die institutionelle Wiederanbindung des Vereinigten Königreichs beim Datenschutz sowie an das EU-Emissionshandelssystem sollte zudem den freien Datentransfer gewährleisten und die Einführung von Klimazöllen verhindern. Beides ist für deutsche Unternehmen sehr wichtig.

Auch die Beziehungen zur Schweiz gehören auf Agenda: Seit die Eidgenossen im Jahr 2021 die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU überraschend abbrachen, sind Unternehmen auf beiden Seiten zunehmend mit Rechtsunsicherheit und neuen Hürden konfrontiert. Den privilegierten Handelsbeziehungen droht eine schrittweise Verschlechterung. In den 2024 gestarteten Neuverhandlungen gilt es nun, eine engere institutionelle Kooperation voranzutreiben.

Für die deutsche Wirtschaft wäre dabei insbesondere wichtig, das EU-Schweiz-Handelsabkommen zu modernisieren. Die Schweiz sollte dem europäischen Programmen Horizon Europe sowie Erasmus+ wieder beitreten und bei der Mitarbeiterentsendung das Erfordernis einer Anmeldung acht Tage im Voraus abbauen. Erforderlich ist auch eine neue institutionelle Einigung zwischen der EU und der Schweiz, in deren Zentrum verbindliche Streitbeilegung und eine dynamische Rechtsanpassung an EU-Regelungen stehen sollten – letztere sichert die gegenseitige Anerkennung in den relevanten Wirtschaftsbereichen.

Wirtschaftsprioritäten zur EU-Erweiterung

Grundsätzlich sollten so viele Staaten wie möglich eng an den europäischen Binnenmarkt herangeführt werden. Hierbei geht aus Sicht der deutschen Unternehmen Qualität vor Geschwindigkeit. Wichtig ist dabei eine enge Einbindung der Wirtschaft im Zuge der Beitrittsverhandlungen. Frühzeitig kann die EU die Wirtschaftsbeziehungen mit Beitrittskandidaten stärken, indem sie den Europäischen Wirtschaftsraum EWR mehr in den Fokus zu rückt. Auch könnte Beitrittskandidaten in Aussicht gestellt werden, dass sie nach erfolgter Übernahme von EU-Recht bereits partiellen Zugang zum Binnenmarkt und zu einigen EU-Programmen erhalten.

Aus Unternehmenssicht ist das umfassende Erfüllen aller Beitrittskriterien – insbesondere des Rechtsstaatsprinzips – unerlässlich, um Rechtssicherheit bei Handel und Investitionen zu garantieren. Gleichzeitig sind Reformen innerhalb der EU mit Blick auf deren Politik, Institutionen und den Haushalt nötig, um als vergrößerte EU wirtschaftlich stabil und handlungsfähig zu bleiben.

Chancen in weiteren Nachbarmärkten ergreifen

Auch die erheblichen wirtschaftlichen Potenziale im Austausch mit weiteren Nachbarländern sollte die EU erschließen. So ist etwa der Industriestandort Türkei für deutsche Unternehmen ein interessanter Nearshoring-Markt. Die überfällige Modernisierung der EU-Türkei-Zollunion aus dem Jahr 1996 kann Handel und Investitionen erleichtern. Im Mittelmeerraum sollte die EU ihre Handelsbeziehungen ebenfalls verstärken. Wichtig sind hierfür insbesondere Aktualisierungen der EU-Abkommen mit Marokko, Tunesien und Algerien.

Weitere bedeutende Chancen für die deutsche Wirtschaft liegen im Kaukasus und in Zentralasien. Als wichtigster Handelspartner und Investor sollte die EU dazu beitragen, die Infrastruktur in der Region zu stärken, um insbesondere einen wettbewerbsfähigen Landkorridor durch Zentralasien nach Ostasien zu schaffen. Auch der Rohstoff- und Energie-Handel sollte durch EU-Abkommen abgesichert werden, die den freien Warenaustausch und nachhaltige Investitionen ermöglichen. Wenn es der EU gelingt, ihre Nachbarn in die grüne und digitale Transformation einzubinden, kann sie ihre Rolle als attraktiver Handelspartner stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Kontinents sichern.

Quelle: DIHK

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Arbeitszeit: Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht

Der jungen Generation wird oft nachgesagt, sie sei arbeitsscheu. Dabei wollen längst nicht nur die Jüngeren kürzertreten, zeigt eine neue Studie des IW Köln: Egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich, die Deutschen hätten gerne mehr Freizeit. Das bedroht den Wohlstand.

IW Köln, Pressemitteilung vom 02.05.2024

Der jungen Generation wird oft nachgesagt, sie sei arbeitsscheu. Dabei wollen längst nicht nur die Jüngeren kürzertreten, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): Egal ob jung oder alt, männlich oder weiblich, die Deutschen hätten gerne mehr Freizeit. Das bedroht den Wohlstand.

Die Diskussion um die Arbeitszeit tobt: Die einen träumen von der Vier-Tage-Woche, die anderen würden am liebsten schon mit 63 Jahren in Rente gehen. Seit Jahren fordern Arbeitnehmervertreter kürzere Arbeitszeiten. Dabei will längst nicht nur die Generation Z weniger arbeiten, sondern alle, zeigt eine neue IW-Studie. Die Wünsche reichen im Schnitt von zwei bis drei Stunden weniger in der Woche, Tendenz weiter sinkend.

Männer wie Frauen wollen immer weniger arbeiten

Immer noch arbeiten Frauen weniger als Männer. Während die Arbeitszeitwünsche älterer Frauen vergleichsweise stabil über die Zeit sind, wünschten sich Frauen unter 25 Jahren im Jahr 2021 eine Wochenarbeitszeit von 33 Stunden, im Jahr 2007 waren es noch 37 Wochenstunden. Bei Männern ist die Wunscharbeitszeit über alle Altersgruppen hinweg gesunken. So wollten Männer zwischen 26 und 40 Jahren im Jahr 2007 fast 40 Stunden arbeiten, 2021 waren es im Schnitt nur noch 36 Stunden.

Politik muss Anreize für Mehrarbeit schaffen

Das ist problematisch, denn Deutschland altert enorm: In den nächsten Jahren erreichen deutlich mehr Menschen das Rentenalter, als Jüngere nachrücken. Ob diese Lücke mit Arbeitskräften aus dem Ausland geschlossen werden kann, bleibt fraglich. „Das ist ein Riesenproblem“, sagt IW-Experte Holger Schäfer. „Diese Entwicklung gefährdet unseren Wohlstand. Deutschland kann es sich nicht leisten, die Arbeitszeit zu verkürzen. Wenn weniger gearbeitet wird, dann werden auch weniger Güter hergestellt und Dienstleistungen angeboten. Alles, was wir für unseren Konsum, aber auch für Umverteilung etwa für soziale Zwecke zur Verfügung haben, wird weniger.“ Stattdessen müssten die Menschen eher ein bis zwei Stunden die Woche mehr arbeiten. „Hier ist die Politik gefragt: Sie muss dringend Anreize und Rahmenbedingungen schaffen, um längere Arbeitszeiten zu fördern“, so Schäfer.

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Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2024 um 0,2 % höher als im Vorquartal

Das Bruttoinlandsprodukt ist im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 0,2 % gestiegen, nachdem es zum Jahresende 2023 zurückgegangen war (revidiert -0,5 % im 4. Quartal 2023 zum Vorquartal; bisher: -0,3 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde das leichte Wachstum von Anstiegen der Bauinvestitionen und der Exporte getragen. Die privaten Konsumausgaben gingen dagegen zurück.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.04.2024

Deutsche Wirtschaft startet mit leichtem Plus ins Jahr 2024

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 1. Quartal 2024
0,2 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
-0,9 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
-0,2 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,2 % gestiegen, nachdem es zum Jahresende 2023 zurückgegangen war (revidiert -0,5 % im 4. Quartal 2023 zum Vorquartal; bisher: -0,3 %). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde das leichte Wachstum von Anstiegen der Bauinvestitionen und der Exporte getragen. Die privaten Konsumausgaben gingen dagegen zurück.

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gesunken

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 1. Quartal 2024 preisbereinigt um 0,9 % niedriger als im 1. Quartal 2023. Preis- und kalenderbereinigt war der Rückgang geringer (-0,2 %), da 1,6 Arbeitstage weniger zur Verfügung standen als im Vorjahreszeitraum.

Revision der bisherigen Ergebnisse

Neben der Berechnung des 1. Quartals 2024 hat das Statistische Bundesamt wie üblich auch die bisher veröffentlichten Ergebnisse des Vorjahres überarbeitet und neu verfügbare statistische Informationen in die Berechnungen der Ergebnisse einbezogen. Dabei ergaben sich für das vierteljährliche preisbereinigte BIP Änderungen der bisherigen Ergebnisse von bis zu 0,2 Prozentpunkten. Die aktuellsten Berechnungen zeigen, dass die Wirtschaftsleistung im gesamten Jahr 2023 um preisbereinigt 0,2 % gesunken ist (bisher: -0,3 %), preis- und kalenderbereinigt stagnierte das Wirtschaftswachstum (revidiert 0,0 %, bisher: -0,1 %). Detaillierte Angaben zu den Neuberechnungen enthält die Tabelle „Alt-Neu-Vergleich“ am Ende dieser Pressemitteilung.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Importpreise im März 2024: -3,6 % gegenüber März 2023

Die Importpreise waren im März 2024 um 3,6 % niedriger als im März 2023. Im Februar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -4,9 % gelegen, im Januar 2024 bei -5,9 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im März 2024 gegenüber dem Vormonat Februar 2024 um 0,4 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.04.2024

Importpreise, März 2024
-3,6 % zum Vorjahresmonat
0,4 % zum Vormonat

Exportpreise, März 2024
-1,0 % zum Vorjahresmonat
0,1 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im März 2024 um 3,6 % niedriger als im März 2023.Im Februar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -4,9 % gelegen, im Januar 2024 bei -5,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im März 2024 gegenüber dem Vormonat Februar 2024 um 0,4 %.

Die Exportpreise lagen im März 2024 um 1,0 % unter dem Stand von März 2023. Im Februar 2024 hatte die Jahresveränderungsrate bei -1,1 % gelegen, im Januar 2024 bei -1,3 %. Gegenüber dem Vormonat Februar 2024 stiegen die Exportpreise geringfügig um 0,1 %.

Rückgang der Importpreise im Vergleich zu März 2023 durch niedrigere Preise bei Vorleistungsgütern und Energie

Der Preisrückgang bei importierten Vorleistungsgütern um 5,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im März 2024 den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise. Hier waren unter anderem Düngemittel und Stickstoffverbindungen (-21,1 %), Papier und Pappe (-14,4 %), Metalle (-10,9 %) sowie Kunststoffe in Primärformen (-10,7 %) preiswerter als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat Februar 2024 stiegen die Preise für Vorleistungsgüter um 0,6 %.

Energieeinfuhren waren im März 2024 um 15,1 % billiger als im März 2023. Gegenüber Februar 2024 verteuerten sie sich um 0,2 %. Den größten Einfluss auf die Jahresveränderungsrate für Energie hatte Erdgas. Die Preise lagen hier im März 2024 um 35,3 % unter denen von März 2023. Erheblich günstiger als im Vorjahresmonat waren auch elektrischer Strom (-35,5 %) und Steinkohle (-22,4 %). Die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen nur noch um 0,4 % unter denen von März 2023. Dagegen kostete Erdöl 4,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat Februar 2024 fielen die Preise für Steinkohle (-1,5 %), Erdgas (-1,4 %) und Mineralölerzeugnisse (-1,0 %). Teurer wurden dagegen elektrischer Strom (+5,9 %) und Erdöl (+2,2 %).

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im März 2024 um 2,3 % niedriger als im März 2023. Gegenüber Februar 2024 stiegen sie um 0,4 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 4,1 % unter dem Stand des Vorjahres (+0,4 % gegenüber Februar 2024).

Preisrückgänge bei importierten landwirtschaftlichen Gütern, gestiegene Preise für Konsum- und Investitionsgüter

Importierte landwirtschaftliche Güter waren im März 2024 um 2,5 % billiger als im März 2023 (+2,8 % gegenüber Februar 2024). Insbesondere die Preise für Weizen und Tomaten lagen mit jeweils -23,0 % deutlich unter denen von März 2023. Auch Rohkaffee war preiswerter als im Vorjahr (-2,1 %), gegenüber dem Vormonat stiegen die Rohkaffeepreise aber um 3,6 %. Dagegen war Rohkakao mehr als doppelt so teuer wie im März 2023 (+121,1 %), gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise hier um 10,1 %.

Höher als im Vorjahr waren mit einem Plus von 0,3 % die Preise für Investitionsgüter, gegenüber Februar 2024 fielen sie um 0,1 %.

Konsumgüter stiegen gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4 % und gegenüber dem Vormonat um 0,3 %. Während sich Verbrauchsgüter gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,6 % und gegenüber dem Vormonat um 0,4 % verteuerten, stiegen die Preise für Gebrauchsgüter sowohl im Vorjahres- als auch im Vormonatsvergleich nur geringfügig um 0,1 %. Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl mehr als das Zweieinhalbfache (+159,0 %) bezahlt werden als im März 2023. Gegenüber Februar 2024 stiegen die Preise hier um 33,0 %.

Preisrückgang bei Exporten von Vorleistungsgütern, Energie und landwirtschaftlichen Gütern

Auch bei der Ausfuhr hatte der Preisrückgang bei Vorleistungsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung. Exportierte Vorleistungsgüter verbilligten sich gegenüber März 2023 um 3,7 % (+0,3 % gegenüber Februar 2024). Den größten Einfluss hatte hier der Preisrückgang von 7,4 % bei exportierten Kunststoffen in Primärformen und bei Metallen, die 7,0 % preiswerter waren als vor einem Jahr.

Die Preise für Energieexporte waren im März 2024 um 21,3 % niedriger als ein Jahr zuvor (-4,4 % gegenüber Februar 2024). Wie bei den Importpreisen lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahr insbesondere in den um 40,4 % gesunkenen Erdgaspreisen begründet. Gegenüber dem Vormonat wurde Erdgas 12,3 % billiger. Mehr als vor einem Jahr kosteten dagegen Mineralölerzeugnisse (+0,7 %). Gegenüber Februar 2024 wurden sie aber 0,8 % billiger.

Die Preise für den Export landwirtschaftlicher Güter lagen um 6,9 % unter denen des Vorjahres (+1,9 % gegenüber Februar 2024).

Dagegen wurden Investitionsgüter zu 2,1 % höheren Preisen als im Vorjahr exportiert. Auch die Preise für exportierte Konsumgüter lagen über denen des Vorjahres (+1,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Geschäftsklima im Einzelhandel erneut verbessert

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im April weiter aufgehellt. Der Indikator stieg auf -14,5 Punkte, nach -17,5 Punkten im März. Dabei hat sich die Bewertung der aktuellen Geschäftslage deutlich verbessert.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 30.04.2024

Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im April weiter aufgehellt. Der Indikator stieg auf -14,5 Punkte, nach -17,5 Punkten im März. Dabei hat sich die Bewertung der aktuellen Geschäftslage deutlich verbessert. Auch die Geschäftserwartungen der Einzelhändler sind etwas optimistischer geworden, bleiben aber noch überwiegend verhalten. „Die konsumnahen Branchen werden 2024 voraussichtlich eine Stütze für die Gesamtwirtschaft sein“, sagt ifo-Experte Patrick Höppner.

Besonders deutlich ist die Entwicklung bei den Bau- und Heimwerkermärkten: Im ersten Quartal 2024 berichteten 42 % über eine geringe Nachfrage. Im vierten Quartal 2023 sagten das noch 73,1. Bei den Bekleidungshändlern waren es noch 50,2 %, nach 84 %. „Die jüngsten Anstiege der realen Einkommen beleben den Konsum. Verbraucherinnen und Verbraucher geben wieder mehr Geld aus, was auch den Einzelhandel stärkt“, sagt Höppner. Im Einzelhandel insgesamt geht dadurch ebenfalls die zuletzt verbreitete Nachfrageschwäche zurück: Im ersten Quartal 2024 waren noch 47,6 % der Unternehmen betroffen, nach 54,4 %.

Ein Drittel der Einzelhändler findet weiterhin nur schwer Fachkräfte. Im vierten Quartal 2023 waren es sogar noch 42,6 %. Entspannt hat sich die Situation im Bekleidungseinzelhandel und im Lebensmitteleinzelhandel. Der Kfz-Handel und der Einzelhandel mit Elektrotechnik und elektronischen Haushaltsgeräten hat weiterhin größere Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im April 2024 voraussichtlich +2,2 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2024 voraussichtlich +2,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2024 voraussichtlich um 0,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.04.2024

Verbraucherpreisindex, April 2024:
+2,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,5 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April 2024:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,6 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2024 voraussichtlich +2,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2024 voraussichtlich um 0,5 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +3,0 %.

Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte, der ebenfalls ab Januar 2024 auf die Preise für fossile Brennstoffe wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas wirkenden CO2-Preis-Erhöhung sowie der im April 2024 erfolgten Rücknahme der temporären Mehrwertsteuersenkung (von 19 auf 7 Prozent) für Gas und Fernwärme waren die Energiepreise im April 2024 um 1,2 % niedriger als im Vorjahresmonat. Sie lagen damit erneut deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Jedes zweite Unternehmen in Deutschland nutzt Strom aus erneuerbaren Energien

KfW Research hat eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers durchgeführt. Die Auswertung liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien im heimischen Unternehmenssektor.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 26.04.2024

  • Sonderauswertung des repräsentativen KfW-Klimabarometers zum Tag der Erneuerbaren Energien
  • Investitionen in Erzeugung und Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien nehmen zu
  • Grüne Prozess- und Gebäudewärme bei Unternehmen noch unüblich

Private Unternehmen sind wichtige Akteure für das Gelingen der Energiewende, entfallen doch auf Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen rund 42 % des deutschen Endenergieverbrauchs. Im Vorfeld des bundesweiten Tags der Erneuerbare Energien am 27. April hat KfW Research eine Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers durchgeführt. Die Auswertung liefert neue repräsentative Ergebnisse zu Investitionen in sowie die Nutzung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien im heimischen Unternehmenssektor: So äußerten 54 % der Unternehmen in Deutschland, dass sie grünen Strom einsetzen. Die Firmen nutzen dafür zum Beispiel einen entsprechenden Stromtarif oder haben eine Eigenversorgung anhand von Biomasse, Photovoltaik oder Windkraftanlagen aufgebaut. Die Wärmebereitstellung in der Wirtschaft basiert hingegen nach wie vor zum Großteil auf fossilen Energieträgern. Nur jedes zehnte Unternehmen gab an, in diesem Bereich klimafreundliche Alternativen einzusetzen.

Der Analyse von KfW Research zufolge haben im Jahr 2022 4,3 % der Unternehmen in Deutschland Investitionen in die Erzeugung und Speicherung von Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien getätigt. Das entspricht rund 160.000 Unternehmen. Im Vorjahresvergleich ist der Anteil von Firmen mit entsprechenden Maßnahmen um 1,6 Prozentpunkte angestiegen. Ein Treiber dieser Entwicklung dürften die stark gestiegenen Energiepreise für fossile Energieträger infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sein, die Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver gemacht haben. Im Verarbeitenden Gewerbe liegt der entsprechende Anteil der Unternehmen bei 7 % und damit deutlich höher als in anderen Wirtschaftszweigen. Hier finden sich auch überproportional viele größere Unternehmen, und je größer die Unternehmen, umso häufiger investieren sie in die erneuerbare Energieerzeugung.

Auch beim Einsatz erneuerbarer Energien zeigt sich ein Größeneffekt, mit Blick auf Strom wie auch Wärme. So nutzen 93 % der Großunternehmen und 62 % der größeren Mittelständler – Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz – Strom aus erneuerbaren Energien. Unter den Kleinstunternehmen sind es nur 45 %. Bei der Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien sind immerhin 37 % der Großunternehmen aktiv, unter den größeren Mittelständlern hingegen nur 14 % sowie lediglich 11 % der Kleinstunternehmen.

„Die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ist zentral für das Gelingen der grünen Transformation im Unternehmenssektor“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Daher ist es erfreulich, dass die Unternehmen in Deutschland ihre Investitionen in erneuerbare Energien in den vergangenen Jahren ausgebaut haben. Auch die Nutzung von grünem Strom ist bereits weit verbreitet – jedes zweite Unternehmen ist hier schon aktiv.“ Gleichwohl blieben die Herausforderungen groß.

„Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Wärmebereitstellung, die in der Wirtschaft nach wie vor zum Großteil auf fossilen Energieträgern basiert“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib. Während in den letzten Jahren die klimafreundliche Erzeugung von Gebäudewärme die öffentliche Diskussion stark geprägt habe, müsse jetzt vor allem auch die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärmeversorgung stärker in den Fokus rücken.

„Hier gilt es zunächst die Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen, um den Prozesswärmebedarf abzusenken. Zudem bedarf es politischer Rahmensetzungen, da viele Technologien zur klimafreundlichen Prozesswärmebereitstellung in der Industrie gegenwärtig noch Wettbewerbsnachteile gegenüber den herkömmlichen fossilen Alternativen aufweisen.“

Neben einem verlässlichen und ansteigenden CO2-Preissignal seien für eine Marktdurchdringung weitere Instrumente erforderlich, wie sie die Bundesregierung etwa mit Programmen der Innovations- und Investitionsförderung bereits einsetze.

Quelle: KfW

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Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden wird kleiner

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.04.2024

  • Bruttostundenverdienste der oberen und unteren 10 % der Lohnskala nähern sich an
  • Treiber für diese Entwicklung war der vergleichsweise starke Verdienstzuwachs bei den Geringverdienenden aufgrund des gestiegenen Mindestlohns
  • Besserverdienende hatten im April 2023 einen 3-mal höheren Bruttostundenlohn als Geringverdienende

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.

Geringverdienende erhalten deutlich mehr Geld pro Stunde

Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1. Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 % deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem Zeitraum zurückzuführen ist.

Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert

In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1. Dezil) mit +11,8 % in Westdeutschland und +15,3 % in Ostdeutschland deutlich stärker stiegen als die Verdienste der Besserverdienenden (9. Dezil: West +1,8 % und Ost +2,8 %). Der mittlere Verdienst stieg im gleichen Zeitraum im Westen um 4,2 % und im Osten um 6,1 %. Folglich profitierten Geringverdienende sowohl in West- als auch in Ostdeutschland von der Erhöhung des Mindestlohns. Zuvor war der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 im Westen leicht gestiegen, während er im Osten konstant geblieben war.

Lohngefälle in Westdeutschland nach wie vor stärker als in Ostdeutschland

Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2023 im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in Westdeutschland den 3,04-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in Ostdeutschland den 2,49-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im April 2022 lag der Verdienstabstand Im Westen bei 3,34 und im Osten bei 2,8.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Preiserwartungen leicht gestiegen

Etwas mehr Unternehmen als im Vormonat wollen im April ihre Preise anheben. Die ifo Preiserwartungen sind leicht auf 15,1 Punkte gestiegen, nach 14,3 im März.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 29.04.2024

Etwas mehr Unternehmen als im Vormonat wollen im April ihre Preise anheben. Die ifo Preiserwartungen sind leicht auf 15,1 Punkte gestiegen, nach 14,3 im März. „In den kommenden Monaten dürfte die Inflation erst einmal nicht weiter zurückgehen und bei knapp über 2 % verharren“, sagt Sascha Möhrle, Konjunkturexperte am ifo Institut.

In den konsumnahen Branchen sind die Preiserwartungen auf 25,8 Punkte gestiegen, nach 24,6*. Vor allem Unternehmen in der Gastronomie (34,4 Punkte, nach 28,9*) und im Einzelhandel mit Spielwaren (47,4 Punkte, nach 34,9*) und Drogerieartikeln (45,5 Punkte, nach 18,1*) planen mit steigenden Preisen. Hingegen wollen weniger Lebensmitteleinzelhändler (17,4 Punkte, nach 37,7*), Hotelbesitzer (28,5 Punkte, nach 33,4*) und Reiseveranstalter (32,7 Punkte, nach 36,9*) ihre Preise anheben.

Das Bauhauptgewerbe plant immer noch mit sinkenden Preisen: -7,7 Punkte, nach -10,7*. In der Industrie sind die Preiserwartungen leicht gesunken auf 6,0 Punkte, nach 6,3*.

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per Saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei +100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei −100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

* Saisonbereinigt korrigiert

Quelle: ifo Institut

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Teilzeitquote erneut leicht gestiegen auf 31 % im Jahr 2023

Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.04.2024

  • Frauen arbeiten anteilig deutlich häufiger in Teilzeit (50 %) als Männer (13 %)
  • 27 % der teilzeitbeschäftigten Frauen haben wegen Kinderbetreuung die Arbeitszeit reduziert, bei Männern sind es knapp 6 %
  • Unterdurchschnittliche Teilzeitquote in vielen Mangelberufen, Ausnahme bildet die Pflege

Der moderate Trend zu mehr Teilzeitbeschäftigung in Deutschland hält weiter an. Im Jahr 2023 arbeiteten 31 % der Angestellten hierzulande in Teilzeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr (30 %) ist die Teilzeitquote damit erneut leicht gestiegen. Während 2023 jede zweite Frau (50 %) einer Teilzeitbeschäftigung nachging, lag die Teilzeitquote unter den Männern mit 13 % deutlich niedriger. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern hat die Teilzeitbeschäftigung seit dem Jahr 2013 leicht zugenommen. Damals hatten noch 48 % der Frauen und 10 % der Männer in Teilzeit gearbeitet. Insgesamt hatte die Teilzeitquote bei 28 % gelegen. Die Aktivierung von Teilzeitbeschäftigten, mehr zu arbeiten, stellt eine Möglichkeit dar, zusätzliches Potenzial am Arbeitsmarkt zu erschließen und wird deshalb im Zusammenhang mit Fachkräftemangel diskutiert. Gleichzeitig kann eine Teilzeitbeschäftigung die Aufnahme einer Beschäftigung erst ermöglichen, etwa weil auf diese Weise die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser oder überhaupt gewährleistet werden kann.

67 % aller Mütter arbeiten in Teilzeit, 9 % aller Väter

Die Geburt des eigenen Kindes führt vor allem bei Frauen zu einer Reduktion der Arbeitszeit. Im Jahr 2023 gingen 67 % aller Mütter mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einer Teilzeitbeschäftigung nach, aber nur 9 % aller Väter. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten ohne Kinder sind die Unterschiede weniger deutlich. Hier lag die Teilzeitquote von Frauen bei 39 %, Männer ohne Kinder arbeiteten zu 16 % in Teilzeit.

Frauen arbeiten am häufigsten wegen Betreuungspflichten in Teilzeit, Männer wegen Bildung

Die Gründe für Teilzeitbeschäftigung sind vielfältig, auch hier gibt es große Geschlechterunterschiede. Während 27 % der teilzeitbeschäftigten Frauen die Betreuung von Kindern als Grund für die reduzierte Arbeitszeit angaben, traf dies bei Männern lediglich auf knapp 6 % zu. Der Unterschied bleibt auch bestehen, wenn man nur teilzeitbeschäftigte Eltern betrachtet, wenngleich auf höherem Niveau. Während 63 % der Mütter mit minderjährigen Kindern in Teilzeit die Betreuung von Kindern als Grund für ihre Teilzeitarbeit angaben, waren es bei Vätern lediglich 29 %.

Unter allen Teilzeitbeschäftigten war für 24 % der Männer eine Aus- oder Fortbildung beziehungsweise ein Studium ursächlich für die Teilzeitbeschäftigung. Bei Frauen traf dies nur auf 8 % zu. Auch Krankheit oder das fehlende Angebot von Vollzeitjobs können Gründe für Teilzeitarbeit sein. Mehr als ein Viertel (27 %) der insgesamt 12,2 Millionen Teilzeitbeschäftigten arbeitet einfach auf eigenen Wunsch weniger, ohne dass die genannten Gründe – gesundheitliche Einschränkungen oder andere familiäre Verpflichtungen – eine Rolle spielen. Ihr Anteil war unter Frauen mit 29 % etwas höher als unter Männern mit 23 %.

Teilzeitbeschäftigung wird von Erwerbstätigen verschiedenen Alters meist ähnlich stark genutzt

Teilzeitbeschäftigung wird über alle Altersgruppen hinweg genutzt, die Teilzeitquote entspricht in den meisten Altersgruppen dem Durchschnitt über alle Altersgruppen. Die 25- bis 34-Jährigen wiesen mit knapp 23 % allerdings eine deutlich unter dem Durchschnitt liegende Teilzeitquote auf, während diese bei den Beschäftigten der 65- bis 74-Jährigen mit 76 % außergewöhnlich hoch war. Allerdings unterscheiden sich die Gründe für die reduzierte Arbeitszeit je nach Alter der Beschäftigten. So arbeiteten 15- bis 24-Jährige vor allem wegen der eigenen Bildung in Teilzeit – auf 70 % der Teilzeitbeschäftigten in dieser Altersgruppe traf das zu. Dagegen war in der Altersgruppe der 35- bis 44-jährigen Teilzeitbeschäftigten die Kinderbetreuung der häufigste Grund für die Reduzierung der Arbeitszeit (53 %). Der Anteil derer, die einfach weniger arbeiten möchten, war in der Altersgruppe der 45- bis 54-jährigen Teilzeitbeschäftigten mit 32 % besonders hoch, ebenso bei den 55- bis 64-Jährigen mit 44 %. Mit zunehmendem Alter steigt auch der Anteil derer, die aufgrund eigener körperlicher Beeinträchtigungen die Arbeitszeit reduziert haben. In der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen traf dies auf 9 % der Teilzeitbeschäftigten zu.

Aktivierung von Teilzeitkräften bietet unterschiedliches Potenzial in Mangelberufen

Mit Blick auf den Fachkräftemangel wird auch die Erschließung zusätzlicher Potenziale über die stärkere Aktivierung von Teilzeitbeschäftigten diskutiert. Allerdings wiesen 2023 die meisten Mangelberufe für nichtakademische Fachkräfte einen stark unterdurchschnittlichen Teilzeitanteil auf. Eine Ausnahme bildet der Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege: Hier lagen die Teilzeitanteile mit 39 % und 43 % deutlich über dem Durchschnitt aller Erwerbstätigen (31 %). Gründe hierfür sind nicht nur der sehr hohe Anteil weiblicher Arbeitskräfte, sondern auch die außerordentliche Arbeitsbelastung im Pflegebereich. Dagegen war die Teilzeitquote in der Energietechnik sowie im Bereich Klempnerei, Heizung-, Sanitär- und Klimatechnik, wo Fachkräfte zur Umsetzung der Energiewende gebraucht werden, mit jeweils gut 5 % sehr niedrig. Das verdeutlicht, dass aufgrund der Umstände in einem Berufsfeld eine Steigerung des Arbeitsvolumens über die Aktivierung von Teilzeitkräften nicht immer möglich ist.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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