Gegenwind aus In- und Ausland: Institute revidieren Prognose deutlich nach unten

Die Wirtschaft in Deutschland ist aus Sicht der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute angeschlagen. In ihrem Frühjahrsgutachten revidieren sie ihre Prognose für das laufende Jahr deutlich nach unten und erwarten nun nur noch einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 0,1 %. Im Herbstgutachten standen noch 1,3 % in Aussicht. Für das kommende Jahr belassen sie die Prognose mit plus 1,4 % nahezu unverändert.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 27.03.2024

Die Wirtschaft in Deutschland ist aus Sicht der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute angeschlagen. In ihrem Frühjahrsgutachten revidieren sie ihre Prognose für das laufende Jahr deutlich nach unten und erwarten nun nur noch einen Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 0,1 %. Im Herbstgutachten standen noch 1,3 % in Aussicht. Für das kommende Jahr belassen sie die Prognose mit plus 1,4 % nahezu unverändert (bislang 1,5 %). Die Wirtschaftsleistung fällt dann aber infolge der verzögerten Erholung um über 30 Mrd. Euro niedriger aus.

Laut Gutachten geht eine bis zuletzt zähe konjunkturelle Schwächephase mit schwindenden Wachstumskräften einher. In der lahmenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung überlagern sich konjunkturelle und strukturelle Faktoren. Zwar dürfte ab dem Frühjahr eine Erholung einsetzen, die Dynamik wird aber insgesamt nicht allzu groß ausfallen.

„Im bisherigen Dreiklang aus lahmender Konjunktur, lähmender Politik und leidendem Wachstum ändert sich nur die konjunkturelle Tonlage von Moll auf Dur“, sagt Stefan Kooths, Konjunkturchef am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel).

Im laufenden Jahr avanciert der private Konsum zur wichtigsten Triebkraft für die Konjunktur, im kommenden Jahr dann vermehrt auch das Auslandsgeschäft.

Derzeit bewegt sich die Wirtschaftsleistung auf einem Niveau, das kaum über dem vor der Pandemie liegt. Seitdem tritt die Produktivität in Deutschland auf der Stelle. Außen- und binnenwirtschaftlich gab es zuletzt mehr Gegen- als Rückenwind.

Der private Konsum zog später und weniger dynamisch an als bislang von der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose erwartet. Die deutschen Ausfuhren gingen trotz steigender weltwirtschaftlicher Aktivität zurück, vor allem, weil die Nachfrage nach den für Deutschland bedeutsamen Investitions- und Vorleistungsgütern schwach war und die preisliche Wettbewerbsfähigkeit bei energieintensiven Gütern litt.

Fortwährende Unsicherheit über die Wirtschaftspolitik belastet die Unternehmensinvestitionen, die sich trotz der erwarteten Belebung im kommenden Jahr dann auf dem Niveau des Jahres 2017 bewegen dürften.

Die Effektivverdienste werden in den Jahren 2024 und 2025 voraussichtlich um 4,6 bzw. 3,4 % zulegen. Damit nehmen die Reallöhne über den gesamten Prognosezeitraum zu und holen die Verluste aus dem Jahr 2022 und dem ersten Halbjahr 2023 langsam wieder auf. Das Niveau von Ende 2021 – also vor dem drastischen Inflationsschub – wird aber voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2025 erreicht.

Insgesamt erwarten die Institute einen Anstieg der Verbraucherpreise um 2,3 % im laufenden und um 1,8 % im kommenden Jahr. Bereinigt um den dämpfenden Effekt der Energiepreise ergeben sich Kerninflationsraten von 2,8 (2024) und 2,3 % (2025).

Ein robuster Arbeitsmarkt stützt die konsumbezogenen Auftriebskräfte. Die realen Lohnstückkosten nehmen im Zuge der Lohnsteigerungen zwar wieder deutlich zu, bleiben aber beschäftigungsfreundlich.

Die Arbeitslosigkeit dürfte nur noch geringfügig steigen und bereits ab dem Frühjahr wieder sinken. Auf Jahressicht prognostizieren die Institute Arbeitslosenquoten von 5,8 (2024) und 5,5 % (2025).

Die Fehlbeträge im gesamtstaatlichen Haushalt gehen in Relation zur Wirtschaftsleistung von 2,1 % im Vorjahr auf 1,6 (2024) und 1,2 % (2025) zurück. Die Einnahmenquote der öffentlichen Hand erreicht in den beiden Prognosejahren mit 47,5 und 48,4 % jeweils gesamtdeutsche Rekordwerte.

Wirtschaftspolitisch empfehlen die Institute eine behutsame Reform der Schuldenbremse basierend auf dem Vorschlag der Deutschen Bundesbank, der mehr schuldenfinanzierte Investitionen als bislang zulässt. Zudem regen sie an, die Defizitbegrenzung nach einem Ziehen der Ausnahmeklausel nicht mehr abrupt, sondern stufenweise wieder scharf zu stellen.

Wichtiger sei aber eine Neugestaltung der staatlichen Finanzverfassung, um kommunale Investitionstätigkeit – gut 40 % der gesamten öffentlichen Investitionen – besser von konjunkturell bedingten Haushaltsnöten abzuschirmen.

Quelle: ifo Institut

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Kreditmarkt hat Tiefpunkt durchschritten

Das von KfW Research berechnete Kreditneugeschäft deutscher Banken und Sparkassen mit Unternehmen und Selbstständigen hat seinen Tiefpunkt durchschritten: Wie der aktuelle KfW-Kreditmarktausblick zeigt, verlangsamte sich der Rückgang des Neugeschäfts im vierten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahr von -15,7 % auf -12,5 %.

KfW, Pressemitteilung vom 25.03.2024

  • Schrumpfung des Kreditneugeschäfts mit Unternehmen und Selbstständigen verlangsamt sich im vierten Quartal 2023 auf -12,5 %
  • Im laufenden Quartal Schrumpfung um 3 % zu erwarten
  • Im Jahresverlauf weitere Erholung aufgrund der sich abzeichnenden Entspannung bei den Kreditzinsen

Das von KfW Research berechnete Kreditneugeschäft deutscher Banken und Sparkassen mit Unternehmen und Selbstständigen hat seinen Tiefpunkt durchschritten: Wie der aktuelle KfW-Kreditmarktausblick zeigt, verlangsamte sich der Rückgang des Neugeschäfts im vierten Quartal 2023 auf -12,5 % im Vergleich zum Vorjahr, nachdem er im dritten Quartal bei beträchtlichen -15,7 % gelegen hatte. Im laufenden ersten Quartal 2024 erwartet KfW Research eine weitere, deutliche Verlangsamung des Rückgangs und im Jahresverlauf eine Belebung.

Die starken Rückgänge im Kreditneugeschäft im zweiten Halbjahr 2023 sind neben ökonomischen Belastungsfaktoren, hoher Zinsen und die eingetrübte Wirtschaftslage durch einen Basiseffekt im Referenzzeitraum 2022 getrieben. Damals hatte die Energiekrise zu hohen Finanzierungsbedarfen bei den Unternehmen und einem außerordentlichen Anstieg des Neuvergabevolumens gesorgt. Das derzeitige Niveau des Kreditneugeschäfts liegt weiter oberhalb des Niveaus vor der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Insgesamt zeigt sich die Kreditversorgung der Unternehmen intakt.

Positive Anzeichen auf der Kreditnachfrage- und -angebotsseite sprechen für eine weitere Abschwächung des Schrumpfungstempos der neu ausgereichten Unternehmenskredite: Was die Nachfrageschwäche der Unternehmen anbelangt, so milderte sich diese dem Bank Lending Survey vom Januar 2024 zufolge zum Jahresende deutlich ab. Nach dem steilen Anstieg der Kreditzinsen bis Oktober 2023 sind seitdem erste Zinsrückgänge insbesondere bei Darlehen mit längerfristiger Laufzeitbindung zu verzeichnen. Die Bedeutung hoher Zinsen als Grund für den Verzicht auf Kreditaufnahme geht parallel zurück. Dämpfend auf die Kreditnachfrage wirkt noch die schwache Investitionsneigung der Unternehmen, die unter hohen Finanzierungskosten, hoher Unsicherheit und pessimistischen Wirtschaftsaussichten leidet. KfW Research erwartet einen erneuten Rückgang der Investitionen im laufenden Quartal, und eine Erholung im späteren Verlauf des Jahres dank sinkender Leitzinsen und einer Belebung der Nachfrage im In- und Ausland. Parallel dürfte die Stützungswirkung der Unternehmensinvestitionen bei der Kreditneuvergabe vorübergehend abnehmen, bevor sie später im Jahr wieder zulegt. Mit Blick auf die Angebotsseite lässt sich festhalten, dass die deutschen Banken ihre Kreditvorschriften im vierten Quartal 2023 gegenüber Unternehmen nur noch wenig weiter gestrafft haben.

„Erste Anzeichen machen Hoffnung auf ein Ende der Talfahrt am Kreditmarkt. Eine nachhaltige Umkehr am Kreditmarkt setzt jedoch voraus, dass sich die Konjunktur erkennbar belebt und die Planungssicherheit der Unternehmen wieder zunimmt“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. Entscheidend dabei sei, dass sich der nachlassende Preisdruck fortsetzt. Damit dürften auch die Erwartungen einer geldpolitischen Trendwende im Laufe des Jahres bestärkt werden, was positive Rückwirkungen auf die Kreditkosten bedeutet.

„Für das laufende Quartal erwarten wir bei weiterhin gedämpftem Kreditangebot und langsam zunehmender Nachfrage einen Rückgang des Kreditneugeschäfts um 3 %. Im zweiten Quartal dürfte die Kreditnachfrage der Unternehmen mit der wirtschaftlichen Aufhellung an Schwung gewinnen. Die Kreditvergabe dürfte stärker zulegen und nur noch etwas unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Eine Rückkehr der Jahreswachstumsrate in den positiven Bereich werden wir aller Voraussicht nach erst ab dem Sommer sehen“, so Köhler-Geib.

Quelle: KfW

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Konsumklima: Herber Rückschlag zum Jahresbeginn

Das Jahr 2024 startet für die Verbraucherstimmung in Deutschland lt. GfK sehr enttäuschend: Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zeigen spürbare Einbußen. Das Konsumklima geht nach dem Anstieg im Vormonat wieder deutlich zurück.

GfK, Pressemitteilung vom 26.01.2024

Das Jahr 2024 startet für die Verbraucherstimmung in Deutschland sehr enttäuschend: Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung zeigen spürbare Einbußen. Das Konsumklima geht nach dem Anstieg im Vormonat wieder deutlich zurück. Es sinkt in der Prognose für Februar 2024 auf -29,7 Punkte – das ist ein Rückgang um 4,3 Punkte im Vergleich zum Vormonat (revidiert -25,4 Punkte). Dies zeigen die Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM für Januar 2024. Seit Oktober 2023 wird es gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Der Rückgang der Verbraucherstimmung fällt auch deshalb so stark aus, weil die Sparneigung zu Jahresbeginn spürbar angestiegen ist. Ein schlechterer Wert für das Konsumklima wurde zuletzt im März 2023 mit -30,6 Zählern gemessen. „Die Verbesserung des Konsumklimas im Vormonat war offenbar nur ein kurzes Aufflackern vor Weihnachten. Falls es Hoffnungen gab, dass sich die Stimmung nachhaltig erholen kann, so wurden diese im Januar wieder zunichte gemacht. Das Konsumklima hat zu Jahresbeginn einen herben Rückschlag hinnehmen müssen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Dazu trägt neben dem Rückgang der Einkommenserwartung und der Anschaffungsneigung auch maßgeblich die Sparneigung der Konsumenten bei, die sich derzeit im Höhenflug befindet. Sie ist im Januar 2024 um 6,7 Punkte auf 14 Punkte angestiegen, dem höchsten Wert seit August 2008.“

Mit diesen Ergebnissen müssen die Hoffnungen auf eine nachhaltige Erholung des Konsumklimas weiter in die Zukunft verschoben werden. Krisen und Kriege sowie eine anhaltend hohe Inflation verunsichern die Verbraucher und verhindern damit eine Verbesserung der Konsumstimmung.

Einkommenserwartungen setzen Abwärtstrend wieder fort

Waren im Vormonat die Einkommensaussichten noch spürbar angestiegen, so haben sie sich im Januar wieder deutlich abgeschwächt: Nach einem Minus von 13,1 Punkten stürzt der Indikator auf -20 Punkte ab. Dies ist der niedrigste Wert seit März 2023. Damals wurden -24,3 Punkte gemessen. Damit setzen die Einkommensaussichten ihren Abwärtstrend wieder fort.

Ein Grund für den Einkommenspessimismus dürfte sicherlich darin liegen, dass sich die Inflation zuletzt wieder etwas verstärkt hat. So stieg nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes die Inflation im Dezember auf 3,7 Prozent. Im November wurde noch ein Wert von 3,2 Prozent ermittelt. Und die Rückkehr zum regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent in der Gastronomie zu Jahresbeginn 2024 sowie die Erhöhung der CO2-Abgabe für Energie wird vermutlich den Preisauftrieb fördern und die Einkommenserwartung weiter schwächen.

Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

Die deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen ziehen auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher im Januar wieder in den Keller: Der Indikator verliert 6 Punkte und sinkt von -8,8 auf -14,8 Zähler und ist damit wieder fast auf dem Niveau von November 2023 (-15,0).

Auch bei der Anschaffungsneigung spielt das Thema Inflation eine sehr wichtige Rolle. Die Sorgen um weiter hohe Preise bei Lebensmitteln und Energie verringern die Planungssicherheit, die besonders für größere Anschaffungen notwendig ist. Und wenn für Güter des täglichen Bedarfs mehr Geld ausgegeben werden muss, fehlen bei vielen die finanziellen Mittel für andere Käufe, wie z. B. für Einrichtungsgegenstände oder elektronische Geräte.

Die Bedeutung hoher Preise für die schwache Konsumneigung belegt auch eine kürzlich vom NIM vorgenommene tiefergehende Analyse: Konkret wurden die Konsumenten gefragt, aus welchen Gründen sie es momentan für keinen guten Zeitpunkt halten, größere Anschaffungen zu tätigen. In der offenen Abfrage antworteten etwa 60 Prozent, dass hohe und noch steigende Preise sie zu diesem negativen Urteil veranlassen. Damit liegt das Thema Inflation weit vor allen anderen genannten Gründen, wie z. B. politische und wirtschaftliche Unsicherheit sowie die schlechte eigene finanzielle Lage.

Konjunkturaussichten werden pessimistischer beurteilt

Der Konjunkturaussichten für die nächsten 12 Monate werden zu Jahresbeginn ebenfalls pessimistischer beurteilt. Der Indikator Konjunkturerwartung verliert 6,2 Punkte und sinkt damit auf -6,6 Punkte. Ein geringerer Wert wurde zuletzt mit -10,3 Punkten im Dezember 2022 gemessen.

Das Jahr 2023 hat die deutsche Wirtschaft mit einem kleinen Minus beim Wirtschaftswachstum abgeschlossen. So war das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 Prozent niedriger als 2022. Hohe Preise in nahezu allen Bereichen sowie steigende Zinsen wirkten im vergangenen Jahr dämpfend auf die Konjunktur. Auch für dieses Jahr sind die Wachstumsaussichten eher verhalten. So geht zum Beispiel das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in seiner Konjunkturprognose für 2024 ebenfalls von einer leichten Rezession aus (BIP: -0,5 Prozent).

Quelle: GfK

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ifo Exporterwartungen gefallen (Januar 2024)

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich eingetrübt. Die ifo Exporterwartungen sanken im Januar auf -8,4 Punkte, von -7,1 Punkten im Dezember.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 26.01.2024

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich eingetrübt. Die ifo Exporterwartungen sanken im Januar auf -8,4 Punkte, von -7,1 Punkten im Dezember. „Die deutsche Exportwirtschaft startet schlechter ins neue Jahr“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die Exporteure brauchen neue Impulse.“

Weiterhin erwartet eine Mehrheit der Branchen, dass ihre Exporte zurückgehen. Dazu zählen insbesondere die Kernbranchen der Industrie, wie Automobilbau, Maschinenbau oder Elektrotechnik. Von rückläufigen Aufträgen aus dem Ausland berichten aber auch die Hersteller von Kunststoff- und Gummiwaren oder die Metallbranche. Dagegen erwarten Nahrungsmittelindustrie und Getränkehersteller einen Zuwachs bei den Exporten. Auch die Möbelproduzenten rechnen mit mehr Export-Umsatz.

Quelle: ifo Institut

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Nach dem Heizungsgesetz ist vor dem Heizungsgesetz: EU-Richtlinie 1:1 umsetzen

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt lt. DIHK einschneidende Veränderungen mit sich, etwa das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis 2045 oder die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungsanlagen. Und nachdem man sich kürzlich in Brüssel auf eine europäische Gebäuderichtlinie geeinigt hat, sind perspektivisch weitere Vorgaben zu erwarten.

DIHK, Mitteilung vom 25.01.2024

Das „Heizungsgesetz“ erhitzte im vergangenen Jahr die Gemüter. Konkret geht es um das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das – wie seine Vorgänger schon seit vielen Jahren – energetische Standards für Wohn- und Nichtwohngebäude setzt. Neu ist aber vor allem, dass der Gesetzgeber nun das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen hat. Zudem müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Auch einige zusätzliche Regelungen, beispielsweise Prüf- und Optimierungspflichten für Wärmepumpen und Heizungsanlagen oder Nachrüstverpflichtungen zur Gebäudeautomation und -steuerung für bestimmte Nichtwohngebäude, wurden ergänzt.

Da mit der überarbeiteten Gebäuderichtlinie noch weitergehende Vorgaben anstehen, wird ein an Machbarkeit und Realität ausgerichtetes Gesamtkonzept umso wichtiger. Der nationale Emissionshandel (BEHG) und der neue europäische Emissionshandel (ETS 2) setzen bereits einen wirksamen Rahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen im Gebäudesektor. Zusätzliche und enge regulatorische Vorschriften sind überflüssig – sie verengen den Handlungsspielraum unnötig und verteuern den Klimaschutz.

Was gilt für neue Heizungsanlagen?

Herzstück des novellierten GEG ist die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen: Wie dieser Anteil erreicht wird, lässt der Gesetzgeber offen, er fordert aber einen rechnerischen Nachweis auf Grundlage einer DIN-Norm. Der Nachweis kann entfallen, wenn eine der folgenden Optionen greift: Anschluss an ein Wärmenetz, Betrieb einer elektrischen Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Solarthermie-Anlage, Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich derer Derivate oder einer Hybridheizung – sprich, einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert mit einer Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung. Die im Grundsatz angelegte Technologieoffenheit des Gesetzentwurfs zeigt zwar in die richtige Richtung, wird jedoch durch zahlreiche erweiterte Detailanforderungen für einzelne Heizungstechnologien unnötig eingeschränkt.

Ab wann greift die 65-Prozent-Regel?

Diese Vorgabe gilt seit dem 1. Januar 2024 für jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die Pflicht ab dem Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans, spätestens jedoch nach dem 30. Juni 2026 (in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern) und nach dem 30. Juni 2028 (bis 100.000 Einwohner). Darüber hinaus gibt es zahlreiche Übergangsfristen, beispielsweise bei Heizungshavarien oder beim Anschluss an Wärmenetze. Eine generelle Austauschpflicht jenseits bereits bestehender Verpflichtungen gibt das GEG nicht vor – mit einer Ausnahme: Ab dem 1. Januar 2045 dürfen fossil befeuerte Heizkessel nicht mehr betrieben werden.

Welche Neuerungen gibt es sonst noch?

Neben den Heizungsvorgaben bringt das GEG weitere Regelungen mit sich. Erweiterungen von Nichtwohngebäuden mit mindestens einer Verdopplung der Nutzfläche müssen künftig den Neubaustandard erfüllen. Erweiterte Effizienzstandards zur Erfüllung der Vorgaben für erneuerbare Energien sind weggefallen; Nachrüstverpflichtungen für bisher ungedämmte Wärmeleitungen kamen neu hinzu. Aufgenommen wurden auch Prüfungs- und Optimierungspflichten für neu eingebaute Wärmepumpen und ältere Heizungsanlagen sowie die Pflicht zum hydraulischen Abgleich neu eingebauter Heizungsanlagen. Nichtwohngebäude mit einer Heizungs- oder raumlufttechnischen Anlage größer 290 Kilowatt Nennleistung müssen bis Ende 2024 mit einem System zur Gebäudeautomation und -steuerung ausgerüstet sein. Zudem ist eine Zuständigkeit für das Gebäude-Energiemanagement festzulegen.

Was ist in der Perspektive zu erwarten?

Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampelparteien noch auf einen „EH 40“-Neubaustandard ab 2025 verständigt. Ein solches „Effizienzhaus 40“ darf unter anderem nur 40 Prozent der Primärenergie verbrauchen, die ein Referenzgebäude benötigt. Die nun ausgesetzte Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard für diese Legislaturperiode ist angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen ein logischer und richtiger Schritt.

Mit Blick auf die kürzliche Einigung bei der europäischen Gebäuderichtlinie sind bei deren nationaler Umsetzung perspektivisch weitere Vorgaben zu erwarten. Dazu zählen neben der Festlegung des „Null-Emissionsgebäudes“ als verbindlichen Neubaustandard unter anderem Sanierungspflichten für bestimmte Nichtwohngebäude, Solardachpflichten oder erweiterte Vorgaben zur Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Die DIHK empfiehlt eine 1:1-Umsetzung der europäischen Regelungen, um die Unternehmen nicht zu überfordern. Schließlich wird es auch so schon eine große Herausforderung, die Vorgaben für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude zu erfüllen.

Quelle: DIHK

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ifo Geschäftsklimaindex gefallen (Januar 2024)

Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zu Jahresbeginn weiter verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Januar auf 85,2 Punkte gefallen, nach 86,3 Punkten im Dezember. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Auch die Erwartungen für die kommenden Monate fielen erneut pessimistischer aus. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Rezession fest.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 25.01.2024

Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zu Jahresbeginn weiter verschlechtert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Januar auf 85,2 Punkte gefallen, nach 86,3 Punkten im Dezember. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Auch die Erwartungen für die kommenden Monate fielen erneut pessimistischer aus. Die deutsche Wirtschaft steckt in der Rezession fest.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex gestiegen. Die Unternehmen waren etwas zufriedener mit ihren laufenden Geschäften. Die Erwartungen verbesserten sich ebenfalls, blieben aber pessimistisch. Der Auftragsbestand geht weiter zurück, wenn auch nicht mehr so stark wie zu Jahresende. Die Kapazitätsauslastung gab nach, von 81,9 auf 81,0 Prozent. Dies sind rund zweieinhalb Prozentpunkte weniger als der langfristige Durchschnitt.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima deutlich eingetrübt. Dies war insbesondere auf eine merklich schlechtere Einschätzung zur aktuellen Lage zurückzuführen. Die Unzufriedenheit mit dem Auftragsbestand nahm spürbar zu. Auch die Erwartungen wurden noch etwas pessimistischer.

Im Handel ist der Index auf den niedrigsten Wert seit Oktober 2022 gefallen. Die Händler zeigten sich weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Auch ihre Erwartungen verschlechterten sich. Das gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel.

Im Bauhauptgewerbe hat der Geschäftsklimaindikator seine Talfahrt fortgesetzt. Die Firmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Der ohnehin schon düstere Ausblick für die kommenden Monate trübte sich weiter ein.

Quelle: ifo Institut

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Kommission startet KI-Innovationspaket zur Unterstützung von Start-ups und KMU im Bereich künstliche Intelligenz

Die EU-Kommission hat am 24.01.2024 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-up-Unternehmen und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) auf den Weg gebracht, die die Werte und Vorschriften der EU achtet.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.01.2024

Die Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung europäischer Start-up-Unternehmen und KMU bei der Entwicklung einer vertrauenswürdigen künstlichen Intelligenz (KI) auf den Weg gebracht, die die Werte und Vorschriften der EU achtet. Dies folgt auf die im Dezember 2023 erzielte politische Einigung über das KI-Gesetz der EU – das erste umfassende Gesetz der Welt über künstliche Intelligenz –, das die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen wird.

In ihrer Rede zur Lage der Union 2023 kündigte Präsidentin von der Leyen eine neue Initiative an, mit der Europas Supercomputer innovativen europäischen KI-Startups zur Verfügung gestellt werden sollen, um ihre vertrauenswürdigen KI-Modelle zu schulen. In einem ersten Schritt startete die Kommission im November 2023 die große große Herausforderung für KI, einen Preis, mit dem KI-Startups finanzielle Unterstützung und Hochleistungsrechenzugang erhalten. Mit dem heute vorgelegten Paket wird diese Verpflichtung durch ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und Innovationen im Bereich der KI in die Praxis umgesetzt, einschließlich eines Vorschlags, KI-Startups und der breiteren Innovationsgemeinschaft einen privilegierten Zugang zu Supercomputern zu gewähren. Sie enthält:

  • Eine Änderung der EuroHPC-Verordnung zur Einrichtung von KI-Fabriken, einer neuen Säule für die Tätigkeiten des Gemeinsamen Unternehmens für Supercomputer der EU. Dies umfasst:
    • Erwerb, Modernisierung und Betrieb von KI-spezifischen Supercomputern, um ein schnelles maschinelles Lernen und die Ausbildung großer KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) zu ermöglichen;
    • Erleichterung des Zugangs zu KI-spezifischen Supercomputern und Beitrag zur Ausweitung der Nutzung von KI auf eine große Zahl öffentlicher und privater Nutzer, einschließlich Start-up-Unternehmen und KMU;
    • Bereitstellung einer zentralen Anlaufstelle für Start-up-Unternehmen und Innovatoren, Unterstützung des KI-Start-up- und Forschungsökosystems bei der algorithmischen Entwicklung, Erprobung und Validierung von KI-Großmodellen, Bereitstellung von Supercomputer-freundlichen Programmeinrichtungen und anderen KI-Ermöglichungsdiensten;
    • Ermöglichung der Entwicklung einer Vielzahl neu entstehender KI-Anwendungen auf der Grundlage von KI-Modellen für allgemeine Zwecke.
  • Einen Beschluss zur Einrichtung eines KI-Büros innerhalb der Kommission, das die Entwicklung und Koordinierung der KI-Politik auf europäischer Ebene sicherstellt und die Umsetzung und Durchsetzung des künftigen KI-Gesetzes überwacht.
  • Eine EU- Mitteilung über Start-up und Innovation im Bereich KI, in der zusätzliche Kerntätigkeiten dargelegt werden:
    • Finanzielle Unterstützung durch die Kommission im Rahmen von Horizont Europa und dem Programm „Digitales Europa“ für generative KI. Dieses Paket wird bis 2027 zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von insgesamt rund 4 Mrd. EUR generieren;
    • Flankierende Initiativen zur Stärkung des großzügigen KI-Talentpools der EU durch Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen;
    • Öffentliche und private Investitionen in Start-up- und Scale-ups im Bereich der KI weiter zu fördern, unter anderem durch Risikokapital oder Eigenkapitalunterstützung (u. a. durch neue Initiativen des EIC-Accelerator-Programms und des Programms InvestEU);
    • Beschleunigung der Entwicklung und Einführunggemeinsamer europäischer Datenräume, die derKI-Gemeinschaft zur Verfügung gestellt werden und für die Daten eine wichtige Ressource für die Schulung und Verbesserung ihrer Modelle sind. Außerdem wurde heute eine neue Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über gemeinsame europäische Datenräume veröffentlicht, in der der aktuelle Stand der Dinge dargelegt wird;
    • Die Initiative „GenAI4EU“, mit der die Entwicklung neuartiger Anwendungsfälle und neuer Anwendungen in den 14 industriellen Ökosystemen Europas sowie im öffentlichen Sektor unterstützt werden soll. Anwendungsbereiche sind Robotik, Gesundheit, Biotechnologie, Fertigung, Mobilität, Klima und virtuelle Welten.

Darüber hinaus gründet die Kommission mit einer Reihe von Mitgliedstaaten zwei Konsortien für eine europäische digitale Infrastruktur (EDIC):

  • Die „Allianz für Sprachtechnologien“ (ALT-EDIC) zielt darauf ab, eine gemeinsame europäische Infrastruktur für Sprachtechnologien zu entwickeln, um den Mangel an europäischen Sprachendaten für die Ausbildung von KI-Lösungen zu beheben und die sprachliche Vielfalt und den kulturellen Reichtum Europas zu wahren. Dies wird die Entwicklung europäischer großer Sprachmodelle unterstützen.
  • Das EDIC „CitiVERSE“ wird hochmoderne KI-Instrumente einsetzen, um lokale digitale Zwillinge für intelligente Gemeinschaften zu entwickeln und zu verbessern und die Städte dabei zu unterstützen, Prozesse zu simulieren und zu optimieren, vom Verkehrsmanagement bis zur Abfallbewirtschaftung.

AI@EC Kommunikation

Die Kommission hat heute auch eine Mitteilung angenommen, in der ihr eigenes strategisches Konzept für die Nutzung künstlicher Intelligenz dargelegt wird. Mit dieser strategischen Vision antizipiert und bereitet die Kommission intern die Umsetzung des KI-Gesetzes der EU vor. Er enthält konkrete Maßnahmen dazu, wie die Kommission institutionelle und operative Kapazitäten aufbauen wird, um die Entwicklung und Nutzung vertrauenswürdiger, sicherer und ethischer KI zu gewährleisten. Die Kommission bereitet sich auch vor, die öffentlichen Verwaltungen der EU bei der Einführung und Nutzung künstlicher Intelligenz zu unterstützen.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen an der Verordnung zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen prüfen.

Das Amt für künstliche Intelligenz wird innerhalb der Kommission eingerichtet. Das Amt für künstliche Intelligenz wird das künftige KI-Gesetz auf EU-Ebene umsetzen und die Vorschriften für KI-Modelle und -Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck überwachen. Sie sollte zu einer zentralen Koordinierungsstelle für die KI-Politik auf EU-Ebene werden und mit anderen Kommissionsdienststellen, EU-Einrichtungen, Mitgliedstaaten und Interessenträgern zusammenarbeiten. Sie wird eine internationale Ausrichtung haben und den EU-Ansatz für die KI-Governance fördern und zu den internationalen Tätigkeiten der EU im Bereich der KI beitragen. Generell sollte das Amt für künstliche Intelligenz Wissen und Verständnis in Bezug auf KI aufbauen und die Akzeptanz und Innovation von KI fördern. Der Beschluss über die Einrichtung des Amtes für künstliche Intelligenz tritt am 24. Januar in Kraft, wobei die Tätigkeiten in den folgenden Monaten beginnen.

Die Mitgliedstaaten werden nun mit Unterstützung der Kommission die Konsortien für eine europäische digitale Infrastruktur ALT-EDIC und CitiVERSE EDIC gründen.

Hintergrund

Seit Jahren erleichtert und verstärkt die Kommission die Zusammenarbeit im Bereich KI in der gesamten EU, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Vertrauen auf der Grundlage der Werte der EU zu gewährleisten. Das 2020 veröffentlichte Weißbuch der Kommission zur KI enthält eine klare Vision für KI in Europa: ein Ökosystem von Exzellenz und Vertrauen. Im April 2021 schlug die Kommission das KI-Gesetz der EU und einen neuen koordinierten Plan mit den Mitgliedstaaten vor, um die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig Investitionen und Innovationen in allen EU-Ländern zu stärken. Das KI-Gesetz der EU wurde von den gesetzgebenden Organen im Dezember 2023 vorläufig angenommen und ist das erste umfassende Gesetz der Welt über künstliche Intelligenz. (…)

Quelle: EU-Kommission

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Bundesminister Habeck begrüßt neues Paket der EU-Kommission zur Wirtschaftssicherheit

Die EU-Kommission hat am 24.01.2024 ein Paket zur Umsetzung ihrer im Juni 2023 veröffentlichten Europäischen Strategie zur Wirtschaftssicherheit vorgelegt. Das BMWK begrüßt dieses Paket.

BMWK, Pressemitteilung vom 24.01.2024

Heute hat die Europäische Kommission ein Paket zur Umsetzung ihrer im Juni 2023 veröffentlichten Europäischen Strategie zur Wirtschaftssicherheit vorgelegt.

Das Paket zur Wirtschaftssicherheit umfasst

  • EU-Screening-Verordnung zum Thema Investitionsprüfung,
  • ein Weißbuch zur Dual-use-Exportkontrolle,
  • ein Weißbuch für ein Monitoring von Auslandsinvestitionen,
  • eine Empfehlung zur Verbesserung der Forschungssicherheit und
  • ein Weißbuch zur Forschungsförderung im Dual-use-Bereich.

Wirtschaftliche Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine haben uns Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten vor Augen geführt. Deshalb verstärken wir die Wachsamkeit bei Investitionen und im Außenhandel. Wir entwickeln unsere Außenwirtschaft auf verbreiterter Basis. Wo immer es nötig ist, treffen wir Maßnahmen der Sicherung unserer Souveränität und Handlungsfreiheit und fördern die Ansiedlung und Produktion etwa von Batterien, Erneuerbare Energien, Halbleitern, grünen Stahl und Wasserstoff. Für alles das benötigen wir Konzepte und einen Rechtsrahmen. Mit ihrem Paket zur Wirtschaftssicherheit hat die Kommission dafür die Grundlage gelegt.

Bundesminister Habeck

Mit der Novelle der EU-Screening-Verordnung soll das Instrument der Investitionsprüfung in allen Mitgliedstaaten verbindlich eingeführt werden. Zudem sieht die Verordnung vor, dass sich die Zusammenarbeit auf EU-Ebene stärker auf die tatsächlich sensitiven Erwerbsfälle fokussiert.

Das Weißbuch zur Exportkontrolle im Dual-use-Bereich (d. h. Güter, die sowohl zu zivilen wie auch zu militärischen Zwecken verwendet werden können) schlägt Anpassungen bei der Güterliste in der Dual-use-Verordnung vor. Zudem soll die Evaluierung des bestehenden Regelwerks um zwei Jahre auf 2024 vorgezogen werden.

Mit dem Weißbuch zum Monitoring von Auslandsinvestitionen sollen die EU-Mitgliedstaaten Daten über Investitionen von Unternehmen in Drittstaaten erheben und auswerten. Ziel ist es, einen besseren Überblick über die Aktivitäten in bestimmten sensiblen Technologiesektoren (fortschrittliche Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quanten- und Biotechnologie) zu gewinnen.

Die Empfehlung zur Forschungssicherheit sieht vor, dass sich die EU-Mitgliedstaaten besser abstimmen, um die Resilienz im Bereich Forschung und Entwicklung zu stärken. Zudem sollen Sicherheitsaspekte eine stärkere Rolle in Forschungseinrichtungen und Hochschulen spielen.

Mit dem Weißbuch zur Forschungsförderung soll geprüft werden, inwieweit Forschungsprogramme erweitert oder aufgelegt werden können, um die Forschung im Dual-use-Bereich innerhalb der EU zu verbessern.

Das Wirtschaftssicherheitspaket ist das erste Maßnahmenpaket der EU im Anschluss an die am 20. Juni 2023 vorgelegte Europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit. Damit verfolgt die Europäische Kommission einen Mix aus Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Schutz vor Risiken (De-risking) und Zusammenarbeit mit Partnerländern: „Promote, Protect, Partner“.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Wirtschaft kritisiert Passivität der EU in Handelskonflikten

Deutschlands Unternehmen wünschen sich angesichts geopolitischer Spannungen und Handelskonflikte mehr Eigenständigkeit der deutschen und europäischen Politik. Fast drei Viertel empfinden den Auftritt Berlins und Brüssels in globalen Handelsstreitigkeiten als zu passiv. Bitkom begrüßt daher, dass die EU-Kommission heute neue Vorschläge im Rahmen ihrer Strategie zur Wirtschaftssicherheit vorlegt.

Bitkom, Pressemitteilung vom 24.01.2024

EU-Kommission legt Strategie für Wirtschaftssicherheit vor

Deutschlands Unternehmen wünschen sich angesichts geopolitischer Spannungen und Handelskonflikte mehr Eigenständigkeit der deutschen und europäischen Politik. Fast drei Viertel (72 Prozent) empfinden den Auftritt Berlins und Brüssels in globalen Handelsstreitigkeiten als zu passiv. Bitkom begrüßt daher, dass die EU-Kommission heute neue Vorschläge im Rahmen ihrer Strategie zur Wirtschaftssicherheit vorlegt. Nur gemeinsam könnten die 27 EU-Staaten ihre digitale und wirtschaftliche Souveränität stärken, einseitige Abhängigkeiten abbauen und im globalen Wettbewerb bestehen.

Die deutsche Wirtschaft ist beim Import digitaler Technologien und Services auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit internationalen Partnern angewiesen. 75 Prozent der Unternehmen sehen Deutschland bei Halbleitern und 74 Prozent bei Künstlicher Intelligenz abhängig. 60 Prozent sagen dies über Quantencomputer. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter mehr als 600 Unternehmen aller Branchen in Deutschland ab 20 Mitarbeitenden, die im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt wurde. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: „Die EU muss ihre digitale Souveränität massiv steigern und mehr eigene Fähigkeiten bei Schlüsseltechnologien aufbauen. Die größte Herausforderung ist, die nötige Innovationskraft und das nötige Innovationstempo in dem sehr eng gesteckten europäischen Regulierungsrahmen aufzubringen. Exportbeschränkungen, wie sie derzeit von der Politik diskutiert werden, sind ein Risiko für die Unternehmen.“ Laut Bitkom-Befragung bewerten 71 Prozent der deutschen Unternehmen ein Kooperationsverbot mit ausländischen Unternehmen als geschäftskritisch.

Aus Bitkom-Sicht kommt es bei der Weiterentwicklung der EU-Vorschläge nun darauf an, die Wirtschaft von Anfang an miteinzubeziehen. Wintergerst: „Technologien wie KI, Quantencomputing oder das Industrial Metaverse entwickeln sich rasant weiter. Die politischen Entscheidungsträger müssen hier immer up to date sein.“ Schließlich müssten die EU-Mitgliedsstaaten ihre Unternehmen bei der Erschließung neuer Zielmärkte noch stärker unterstützen, als dies bislang der Fall sei.

Wie abhängig ist Deutschland von Digitalimporten? Zur neuen Bitkom-Studie „Digitale Souveränität“

Quelle: Bitkom

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ifo Institut kappt Wachstumsprognose für 2024 auf 0,7 %

Das ifo Institut hat auf Grund des im Haushaltsausschuss vereinbarten Bundeshaushalts seine Wachstumsprognose für 2024 gekappt auf 0,7 %, von 0,9 %, die es noch Mitte Dezember vorhergesagt hatte.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 24.01.2024

Das ifo Institut hat seine Wachstumsprognose für 2024 gekappt auf 0,7 %, von 0,9 %, die es noch Mitte Dezember vorhergesagt hatte. „Mit dem nun im Haushaltsausschuss vereinbarten Bundeshaushalt wurden nach unserer Schätzung zusätzliche Einsparungen in Höhe von knapp 19 Milliarden Euro beschlossen“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Unternehmen und Haushalte werden mehr belastet oder weniger entlastet, und die Staatsausgaben werden gekürzt. Der gesamte Umfang entspricht damit in etwa dem, was wir im Dezember in unserem Risikoszenario für 2024 geschätzt hatten. Auch die konjunkturellen Auswirkungen dürften sich in dieser Größenordnung bewegen.“

Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden notwendig, nachdem im November 2023 das Bundesverfassungsgericht das Auffüllen des Klima- und Transformationsfonds mit nicht verwendeten Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie für verfassungswidrig und nichtig erklärte. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der ifo Konjunkturprognose im Dezember völlig unklar war, in welchem Umfang Ausgaben gekürzt bzw. Abgaben erhöht werden, wurde in der Basisprognose davon ausgegangen, dass ungeachtet der Haushaltslücke alle bis zum damaligen Zeitpunkt geplanten finanzpolitischen Maßnahmen umgesetzt werden. Da gleichzeitig absehbar war, dass zusätzliche Konsolidierungsanstrengungen zum Schließen der Haushaltslücke notwendig sein dürften, wurden in einem Risikoszenario die Auswirkungen eines pauschalen Maßnahmenpakets im Umfang von 20 Milliarden Euro auf die Konjunktur in Deutschland geschätzt.

Quelle: ifo Institut

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