Alarmierender Rückgang bei der Innovationsbereitschaft

Die aktuellen Herausforderungen erfordern neuartige Lösungen, doch die Unternehmen hierzulande planen 2023 weniger Investitionsaktivitäten als je zuvor in einem DIHK-Innovationsreport erfasst wurden. Zu den größten Hemmnissen zählen Bürokratie und Fachkräftemangel. Jetzt gilt es dringend, gegenzusteuern.

DIHK, Mitteilung vom 07.12.2023

Ob Digitalisierung, klimafreundlichere Energie oder die Bewältigung des demografischen Wandels: Die aktuellen Herausforderungen unserer Zeit erfordern innovative Lösungen. Insbesondere gilt der Innovationsbedarf im Umgang mit den Krisen, die allerdings erhebliche negative Auswirkungen auf deutsche Unternehmen haben. Dieser Sachverhalt schlägt auch auf deren Innovationsleistung durch. Das zeigt der DIHK-Innovationsreport 2023, dem die Angaben von mehr als 2.200 Betrieben zugrunde liegen.

Innovationsaktivitäten auf Rekordtief

Die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft ist 2023 auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken. Bei der letzten Befragung 2020 gaben noch knapp die Hälfte der Unternehmen an, ihre Innovationsaktivitäten ausweiten zu wollen. Aktuell plant das nur noch rund ein Drittel von ihnen. 15 Prozent der deutschen Firmen kündigen sogar an, ihre Innovationsaktivitäten in den kommenden zwölf Monaten zu verringern. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, denn gerade jetzt sind neue Verfahren und Lösungsansätze dringend notwendig, um die bevorstehenden Transformationen zu bewerkstelligen.

Größte Hemmnisse: Fachkräftemangel und Bürokratie

Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen: Der Fachkräftemangel ist mittlerweile Innovationshemmnis Nummer eins, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen fehlt eigenen Angaben zu Folge schlichtweg das Personal für mehr Innovation. Mehr als zwei Drittel der Betriebe fühlen sich durch bürokratische Anforderungen der staatlichen Verwaltung bei Forschung und Entwicklung ausgebremst und eingeschränkt. Hinderlich wirken komplexe Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ebenso wie kleinteilige Dokumentationspflichten. Der Erfüllungsaufwand bindet bei den Betrieben mehr und mehr Ressourcen, die unter dem Strich für Innovationen fehlen.

Schleichende Forschungsverlagerung ins Ausland

Dass die Zeit drängt, zeigt auch das steigende Interesse am Aufbau von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE-) Aktivitäten im Ausland. Hatte bei der Vorumfrage nur ein Viertel der Unternehmen angegeben, FuE-Kapazitäten im Ausland aufzubauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel. Die schleichende Forschungsverlagerung stellt den heimischen Standortfaktoren ein schlechtes Zeugnis aus.

Innovationsbeschleuniger nötig

Die Unternehmen brauchen jetzt den Freiraum, um wieder neue Lösungen zu entwickeln. Der vorgeschlagene Pakt für Beschleunigung und das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sind wichtige Elemente, um die Betriebe zu entlasten und ihnen damit wieder mehr Luft für neue Ideen zu verschaffen. Für verbesserte Prozesse und mehr Erfindungen hierzulande sind aber auch Förderprogramme erforderlich, die die Unternehmen schnell und bürokratiearm erreichen. Hier ist noch Luft nach oben. So sollten Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden – auch unter stärkerem Einsatz von Digitalisierung.

Mehr Schwung ist auch bei Reallaboren nötig, damit Innovationen erprobt werden können. Solche Experimentierräume bieten Betrieben eine interessante Möglichkeit, neue Technologien und Prozesse innerhalb eines gelockerten Regulierungsrahmens in einem realen Umfeld zu testen – und damit neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorzubringen. Das Reallabore-Gesetz der Bundesregierung sollte baldmöglichst auf den Weg gebracht werden.

Mit der geplanten Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll schließlich neues Wissen aus der Forschung schneller in die Anwendung kommen. Zum Leistungsspektrum der Agentur sollten niederschwellige Möglichkeiten für Unternehmen gehören, um mit der Wissenschaft zu kooperieren.

Quelle: DIHK

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Unternehmen mit starker Mitbestimmung tun deutlich mehr für Nachhaltigkeit

Unternehmen mit starker Mitbestimmung durch Arbeitnehmer agieren nachhaltiger: Sie tun im Durchschnitt deutlich mehr, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen einzusparen, sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker und bieten generell bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 06.12.2023

Unternehmen mit starker Mitbestimmung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer agieren nachhaltiger: Sie tun im Durchschnitt deutlich mehr, um Emissionen zu reduzieren und Ressourcen einzusparen, sie setzen häufiger umweltfreundliche Innovationen um, kontrollieren die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette stärker und bieten generell bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung. Das lässt sich auch an Nachhaltigkeits-Indizes ablesen, die sogenannte ESG-Scores verwenden.

So hat ein durchschnittliches Unternehmen mit starker Mitbestimmung der Beschäftigten im Aufsichtsrat einen im Mittel um 18,9 Prozentpunkte höheren Nachhaltigkeits-Score als ein durchschnittliches Unternehmen ohne Mitbestimmung. Das entspricht in einem standardisierten Modell einem Vorsprung von mehr als einem Fünftel in Hinblick auf die ESG-Bewertung. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie, in der Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) die ESG-Scores von mehr als 200 im deutschen Börsenindex CDAX notierten Unternehmen auswertet. Dieser Vorsprung in Sachen Nachhaltigkeit besteht unabhängig von ebenfalls relevanten Faktoren wie Unternehmensgröße oder Eigentümerstruktur.

„Die Mitbestimmung ist damit Teil der Transformation der Unternehmen in Richtung eines sozial-ökologischen Wirtschaftens“, resümiert der WZB-Forscher in seiner Studie, die vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wurde. Dass Unternehmen mit starker Mitbestimmung dabei in fast allen Nachhaltigkeits-Kategorien durchschnittlich ein besseres Ergebnis erreichen, „ist ein Beleg dafür, dass die ökologische Transformation einer sozial nachhaltig ausgerichteten Unternehmenspolitik nicht widerspricht“, konstatiert der Wissenschaftler.

ESG steht für Environment, Social und Governance als drei zentrale Dimensionen unternehmerischer Nachhaltigkeit. In ESG-Scores wird über verschiedene Kennziffern erfasst, wie sich Unternehmen mit Blick auf die Bereiche Umwelt, Soziales sowie effektive und transparente Unternehmenssteuerung verhalten. Sowohl staatliche Stellen als auch private Fonds, Banken, Versicherungen oder Ratingagenturen legen zunehmend Wert darauf, dass Unternehmen möglichst nachhaltig wirtschaften und systematisch berichten, was sie dafür tun. Dazu greifen sie auch auf solche Scores zurück. Zwar ist die Operationalisierung von ESG-Kriterien längst nicht immer einheitlich und erregt bisweilen Kritik. Trotzdem haben sie erhebliche Bedeutung: „Fast alle relevanten global agierenden Finanzmarktakteure beziehen Nachhaltigkeitskriterien in ihre Investitionsentscheidungen mit ein“, schreibt Scholz.

Zwischen ESG-Konzept und Mitbestimmung beobachtet der WZB-Experte grundsätzliche „inhaltliche Schnittmengen“. Denn die Beschäftigten hätten ein zentrales Interesse an einer nachhaltigen Entwicklung „ihres“ Unternehmens. Unter anderem, weil sie meist eine längerfristige Beschäftigung anstreben, die weit über Quartalsgewinne oder Jahresumsätze hinausgeht, an denen sich Investorinnen und Managerinnen stark orientieren. „Nicht nur die wirtschaftliche Prosperität steht im Mittelpunkt, sondern auch die soziale Verantwortung von Unternehmen wie Beschäftigungsbedingungen, faire Entlohnung und Ähnliches. Schließlich spielt auch das langfristige Agieren der Unternehmen eine wesentliche Rolle“, beschreibt Scholz die Perspektive der Arbeitnehmer*innen.

Daten für 224 CDAX-Unternehmen ausgewertet

In einer Untersuchung von 2019 fanden Scholz und ein WZB-Koautor bereits empirische Hinweise drauf, dass sich Unternehmen mit starker Mitbestimmung häufiger zu substanziellen Nachhaltigkeitsmaßnahmen verpflichten, etwa indem sie konkrete Ziele zur Verschmutzungsreduktion festlegen (siehe auch den Forschungsüberblick; Link unten). In der neuen Studie beleuchtet der Wissenschaftler nun vertieft und mit einer weitaus größeren Stichprobe, ob Unternehmen je nach Grad der Mitbestimmung bei der Nachhaltigkeit unterschiedlich abschneiden.

Basis sind die Daten von 224 Unternehmen, die im übergreifenden deutschen Börsenindex Composite DAX (CDAX) gelistet sind, und für die ein ESG-Score der spezialisierten Ratingagentur Refinitiv vorliegt. Refinitiv hat im Vergleich zu anderen Agenturen die größte frei verfügbare Anzahl aktueller CDAX-Nachhaltigkeitsbewertungen vorgenommen. Sie beziehen sich auf die Jahre 2021 und 2022 und umfassen mehr als 600 Kennzahlen pro Unternehmen, die zehn Kategorien zugeordnet werden, sogenannten Subscores. Dazu zählen beispielsweise die unternehmensspezifische Entwicklung von Emissionen und Ressourcenverbrauch, der Umgang mit Beschäftigten, die Einhaltung von Menschenrechten oder die Existenz einer Strategie zur „Corporate Social Responsibility“ (CSR). Aus den Ergebnissen für die zehn Subscores errechnet Refinitiv einen ESG-Gesamtscore für jedes Unternehmen. Je höher der ist, desto überzeugender steht ein Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit da.

Ob und wie stark Mitbestimmung in den untersuchten Unternehmen verankert ist, bestimmt der Forscher über den am WZB entwickelten Mitbestimmungsindex (MB-ix). Dieser verzeichnet unter anderem, wie viele Arbeitnehmervertreterinnen im Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen sitzen, wie stark die formellen Einflussmöglichkeiten des Kontrollorgans sind oder ob es einen Europäischen Betriebsrat gibt. Der MB-ix reicht von 0 (keine Mitbestimmung) bis 100 (zahlenmäßig paritätisch im Aufsichtsrat mitbestimmt und auch alle weiteren definierten Merkmale einer institutionellen Verankerung der Mitbestimmung sind vollständig erfüllt). Grundsätzlich ist dabei natürlich zu beachten, dass nach der geltenden Gesetzeslage auch in Unternehmen mit 100 MB-ix-Punkten die Arbeitnehmervertreterinnen im Aufsichtsrat von den Vertreter*innen der Kapitalseite im Konfliktfall überstimmt werden können, weil diese das sogenannte Doppelstimmrecht haben.

19 Prozentpunkte höherer Score bei starker Mitbestimmung

Die Datenanalyse zeigt deutliche Zusammenhänge zwischen Stärke der Mitbestimmung und Nachhaltigkeits-Score. So haben beispielsweise 33 Unternehmen im Untersuchungs-Sample ein sehr hohes Niveau der Mitbestimmung nach dem MB-ix. 29 davon weisen auch einen hohen oder sehr hohen ESG-Score auf. Unter den 95 Unternehmen ohne Mitbestimmung in der Stichprobe gilt das dagegen gerade einmal für 19.

Auch bei einer verfeinerten statistischen Analyse bleibt der signifikant positive Effekt der Mitbestimmung in Sachen ESG erhalten. In sogenannten Regressionsrechnungen quantifiziert WZB-Experte Scholz dazu die Beziehung weiterer Parameter zum ESG-Gesamtscore. Das ist nötig, um Zusammenhänge im Hintergrund statistisch kontrollieren zu können. So ist beispielsweise bekannt, dass größere Unternehmen generell meist höhere ESG-Scores haben als kleine, weil sie beispielsweise über mehr Personal und Ressourcen für Nachhaltigkeitsprogramme verfügen und zudem strengeren institutionellen Regeln unterliegen. Gleichzeitig steigt das Niveau der Mitbestimmung nach den deutschen Gesetzen mit der Zahl der Beschäftigten. Daher bezieht Scholz die Unternehmensgröße, gemessen an der Marktkapitalisierung, in die Regression ein. Außerdem prüft er, welche Wirkung der Anteil des Streubesitzes hat sowie die Branche, in der ein Unternehmen aktiv ist.

Ergebnis der Berechnungen: Der mit Abstand stärkste Einzel-Zusammenhang besteht, wenig überraschend, zwischen Unternehmensgröße und ESG-Score. Den zweitstärksten Einfluss hat die Mitbestimmung: Ein durchschnittliches Unternehmen mit starker Mitbestimmung, also 100 MB-ix-Punkten, weist einen im Mittel um 18,9 Prozentpunkte höheren ESG-Gesamtscore auf als ein durchschnittliches Unternehmen mit MB-ix null. Da die Bandbreite der ESG-Gesamtscores in der Stichprobe zwischen 16 Punkten (unteres Ende von „sehr geringe Nachhaltigkeit“) und 94 Punkten (oberes Ende von „sehr hohe Nachhaltigkeit“) liegt, ist das ein erheblicher Vorsprung von mehr als einem Fünftel. Und er ist zusätzlich zum Größeneffekt, der dabei ja bereits berücksichtigt wurde. Die Mitbestimmung ist für die Nachhaltigkeit doppelt so wichtig wie die Quote des Streubesitzes, die ebenfalls einen – deutlich kleineren – eigenständigen Effekt hat. WZB-Forscher Scholz sieht eine mögliche Erklärung darin, dass bei einer höheren Zahl an kleineren Aktionär*innen das Gewicht von Investoren wie Fonds größer ist, die ihre Kaufentscheidungen stark an ESG-Scores orientieren.

Positiver Einfluss der Mitbestimmung in fast allen Nachhaltigkeitsdimensionen

In einem dritten Schritt untersucht Scholz den Zusammenhang zwischen Mitbestimmungsstärke und den verschiedenen ESG-Subscores. Es zeigen sich positive Einflüsse in allen drei Nachhaltigkeitsbereichen „E“, „S“ und „G“ sowie bei den meisten Einzelwerten. So schneiden Unternehmen in sämtlichen unter „E“ operationalisierten Umweltdimensionen besser ab, wenn sie mitbestimmt sind. Positiv sind auch die Zusammenhänge im Bereich „S“: Nicht nur die Einhaltung der Menschenrechte und die Kategorie Arbeitskräfte (Workforce) werden durch die Mitbestimmung positiv beeinflusst, sondern auch die Produktverantwortung und die Wirkung auf das Gemeinwesen (Community). Schließlich besteht auch ein deutlich signifikanter Zusammenhang zwischen Mitbestimmung und CSR-Strategie (in „G“).

Aus der Datenanalyse leitet der WZB-Forscher erste Hypothesen darüber ab, wie Mitbestimmung zu nachhaltigerem Wirtschaften führt: „Über die Arbeitnehmervertretungen wird die soziale Organisation der Unternehmen beeinflusst, sodass in diesem Bereich höhere ESG-Scores zu erwarten sind. Zudem bezieht die Mitbestimmung aber auch weitere Stakeholder mit ein, da der Fokus nicht nur auf der wirtschaftlichen Effizienz der Unternehmen liegt“, analysiert der Wissenschaftler. Insbesondere viele Unternehmen aus der Industrie, die vielfach stark mitbestimmt sind, seien aktuell gezwungen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger auszurichten. „Arbeitnehmervertretungen gestalten diesen Wandel aktiv mit, weil nur dadurch die langfristige Perspektive für Standorte gesichert werden kann.“ (…)

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Geschäftsklima im Mittelstand steigt zum zweiten Mal in Folge

Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland steigt lt. KfW im November zum zweiten Mal in Folge – und zwar um genau einen Zähler auf -15,9 Saldenpunkte.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 06.12.2023

  • Geschäftserwartungen legen im November zu, Lagebeurteilung jedoch etwas schlechter
  • Großunternehmen ebenfalls besser gestimmt
  • Konjunkturelle Trendwende im nächsten Jahr dank Konsumerholung wahrscheinlich

Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland steigt im November zum zweiten Mal in Folge – und zwar um genau einen Zähler auf -15,9 Saldenpunkte. Noch beruht der Stimmungsaufschwung nur auf den weniger pessimistischen Geschäftserwartungen, die im November recht deutlich um 3,0 Zähler auf jetzt -19,0 Saldenpunkte zulegen. Damit liegen sie zwar noch immer weit unter der Nulllinie, die für den langfristigen Durchschnitt steht. Aber die Richtung stimmt hier schon seit September. Die Beurteilung der Geschäftslage sinkt dagegen nach dem Plus im Vormonat aktuell um 1,4 Zähler auf jetzt -13,0 Saldenpunkte.

Allerdings kommt die Verschlechterung der Geschäftslage allein aus dem gewichtigen Dienstleistungssegment, in dem auch das Geschäftsklima insgesamt um 1,4 Zähler zurückgeht. In allen anderen Hauptwirtschaftsbereichen melden die mittelständischen Unternehmen dagegen eine zumindest leicht verbesserte Geschäftslage und steigende Geschäftserwartungen, sodass das Geschäftsklima dort jeweils zulegt. Mit einem Plus von 4,7 Zählern ist der Anstieg im Großhandel am deutlichsten. Im Verarbeitenden Gewerbe, im Bauhauptgewerbe und im Einzelhandel geht das Geschäftsklima jeweils um etwa 2 ½ Zähler nach oben.

In den Großunternehmen steigt das Geschäftsklima um 2,0 Zähler – allerdings von einem noch tieferen Niveau – und liegt mit jetzt -24,7 Saldenpunkten noch deutlich unter dem Geschäftsklima im Mittelstand. Im November verbessern sich bei den Großunternehmen aber sowohl die Geschäftserwartungen als auch die Lageurteile.

„Die Unternehmensstimmung hat offenbar im Herbst ihren Talboden durchschritten. Langsam keimt auch in den Unternehmen Hoffnung auf fürs kommende Jahr“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Ich rechne für 2024 mit einer moderaten Konjunkturerholung, die vor allem auf dem privaten Konsum beruht. Das Lohnwachstum wird voraussichtlich deutlich über der Inflationsrate liegen bei wohl stabiler Beschäftigung.“

Quelle: KfW

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Produktion im Oktober 2023: -0,4 % zum Vormonat

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2023 gegenüber September 2023 um 0,4 % gesunken. Damit war die Produktion den fünften Monat in Folge rückläufig.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.12.2023

Produktion in den energieintensiven Industriezweigen um 1,4 % gesunken

Produktion im Produzierenden Gewerbe
Oktober 2023 (real, vorläufig):

-0,4 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,5 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

September 2023 (real, revidiert):
-1,3 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-3,6 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2023 gegenüber September 2023 saison- und kalenderbereinigt um 0,4 % gesunken. Damit war die Produktion den fünften Monat in Folge rückläufig. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von August bis Oktober 2023 um 1,9 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Im September 2023 sank die Produktion gegenüber August 2023 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse um 1,3 % (vorläufiger Wert: -1,4 %).

Der Produktionsrückgang im Oktober 2023 ist zu einem Großteil auf den Bereich Maschinenbau zurückzuführen. Hier sank die Produktion gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt um 6,3 %, nachdem sie im September 2023 um 3,9 % zum Vormonat gestiegen war. Aber auch in vielen weiteren Wirtschaftsbereichen war die Produktion im Oktober 2023 rückläufig, unter anderem im Baugewerbe. Einen leicht positiven Einfluss hatte hingegen der Produktionszuwachs in der Automobilindustrie (+0,7 %).

Die Industrieproduktion (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) nahm im Oktober 2023 gegenüber September 2023 saison- und kalenderbereinigt um 0,5 % ab. Die Produktion von Investitionsgütern ging um 1,0 % zurück und die Produktion von Vorleistungsgütern sank um 0,4 %. Die Produktion von Konsumgütern stieg hingegen um 0,4 %. Außerhalb der Industrie verzeichnete die Energieerzeugung im Oktober 2023 einen Zuwachs von 7,1 %. Die Bauproduktion sank im Vergleich zum Vormonat um 2,2 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2022 war die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Oktober 2023 kalenderbereinigt 3,5 % niedriger. Die Industrieproduktion sank im gleichen Zeitraum um 3,4 %.

Produktion in energieintensiven Industriezweigen gesunken

In den energieintensiven Industriezweigen ist die Produktion im Oktober 2023 gegenüber September 2023 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 % gesunken. Im Dreimonatsvergleich war die Produktion in diesen Industriezweigen von August bis Oktober 2023 um 0,9 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Gegenüber dem Vorjahresmonat Oktober 2022 sank die energieintensive Produktion im Oktober 2023 um 7,1 %. Eine Analyse zum Produktionsindex für energieintensive Industriezweige ist auf der Themenseite „Industrie, Verarbeitendes Gewerbe“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Die meistgenutzten Homeoffice-Tage in der deutschen Wirtschaft sind der Freitag und der Montag. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 07.12.2023

Die meistgenutzten Homeoffice-Tage in der deutschen Wirtschaft sind der Freitag und der Montag. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Freitag ist in 55 % der Unternehmen der häufigste Homeoffice-Tag, vor Montag mit 35 %. Dagegen sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag meistens Präsenztage auch für Beschäftigte, die teilweise zu Hause arbeiten“, sagt ifo-Forscher Simon Krause. Dieses Muster zeigt sich in allen Wirtschaftszweigen und bei kleineren, mittleren wie größeren Firmen, wenn auch auf unterschiedlichem Niveau. „Insbesondere an Freitagen stehen in Unternehmen mit hoher Homeoffice-Quote zahlreiche Büros leer“, fügt er hinzu.

Hinter den Durchschnittszahlen verbergen sich interessante Unterschiede. Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, vor allem in Großunternehmen. Industrie und Dienstleister bieten diese Möglichkeit häufiger an als Handel und Baugewerbe. Freitag ist der Haupt-Homeoffice-Tag bei 66 % der Industrieunternehmen und 58 % der Dienstleister, während dieser Anteil im Handel und im Baugewerbe nur etwa 28 % beträgt. Da die Umfrage Mehrfachnennungen zugelassen hat, addieren sich die Anteile der Tage zu mehr als 100 % auf.

„Aus wissenschaftlicher Sicht verbindet ein strukturiertes hybrides Arbeitsmodell – also eine Festlegung von Präsenz- und Homeoffice-Tagen – die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten am besten“, fügt Krause hinzu. In diesem Arbeitsmodell fänden kreative Teamarbeit, Besprechungen und Mentoring vorrangig an den Präsenztagen statt, während die Homeoffice-Tage für konzentrierte und ungestörte Arbeit genutzt werden. Dabei profitierten die Beschäftigten von mehr Flexibilität und gesparten Pendelwegen an den Homeoffice-Tagen, während die Firmen eine gleichbleibende Produktivität und höhere Mitarbeiterbindung erzielten.

„Das Büro entwickelt sich vom Arbeitsort zu einem Ort des persönlichen Austauschs“, sagt Krause weiter. „In einigen Firmen gibt es keine festen Schreibtische mehr, leere Arbeitsplätze werden zu Besprechungsräumen und Lounges. Damit verringern Unternehmen ihren Flächenbedarf und sparen Kosten ein. Der Nachfragerückgang nach Büroflächen macht sich zwar am Immobilienmarkt bemerkbar, aber wird durch die hybriden Modelle mit festen Präsenztagen etwas abgeschwächt. In den Städten trifft die geringere Büronutzung besonders stark die Innenstädte mit großer Bürodichte, die wegen Homeoffice auch unter niedrigeren Einzelhandelsumsätzen leiden.“

Die repräsentative Umfrage wurde unter mehr als 9.000 Unternehmen in Deutschland im Oktober 2023 durchgeführt.

Quelle: ifo Institut

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Globaler Handel geht zurück, Nahost-Konflikt noch ohne akute Auswirkungen auf Handel

Der weltweite Handel ist im November im Vergleich zum Vormonat Oktober laut jüngstem Update des Kiel Trade Indicator zurückgegangen. Zu der schwachen Entwicklung passt, dass auch die Menge an verschifften Standardcontainern gesunken ist.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 06.12.2023

Der weltweite Handel ist im November im Vergleich zum Vormonat Oktober laut jüngstem Update des Kiel Trade Indicator zurückgegangen (preis- und saisonbereinigt). Zu der schwachen Entwicklung passt, dass auch die Menge an verschifften Standardcontainern gesunken ist. Speziell der deutsche Außenhandel durchläuft zurzeit eine anhaltende Schwächephase. Der Schiffsverkehr im Roten Meer liegt deutlich unter dem eigentlich zu erwartenden Aufkommen. Dies dürfte aber in erster Linie konjunkturelle Ursachen haben, die Auswirkungen des Nahost-Konflikts dürften sich erst mittel- bis langfristig zeigen.

Das jüngste Datenupdate des Kiel Trade Indicator weist für den weltweiten Handel und den Handel großer Volkswirtschaften auf einen eher durchwachsenen Handelsmonat November hin.

Der Welthandel geht demnach im Vergleich zum Vormonat Oktober um 0,9 Prozent zurück (preis- und saisonbereinigt). Für die EU sind die Handelszahlen sowohl bei den Exporten (+1,4 Prozent) als auch bei den Importen (+1,1 Prozent) leicht positiv. Der Außenhandel Deutschlands folgt auch im November einer anhaltenden Schwächephase. Die Exporte (+0,7 Prozent) stehen leicht im Plus, die Importe (-1,1 Prozent) im Minus.

„Der deutsche Außenhandel wächst seit Ausbruch der Corona-Pandemie im Grunde nur noch, weil die Preise steigen. Inflationsbereinigt bewegen sich Exporte und Importe seit Jahren mehr oder weniger auf der Stelle“, sagt Vincent Stamer, Leiter Kiel Trade Indicator.

„Auf Basis der Daten des Kiel Trade Indicator ist hier kurzfristig keine Besserung in Sicht. Im deutschen Außenhandel kommt wegen der schwachen Konjunktur und der hohen Zinsen wohl keine Weihnachtsstimmung auf.“

In den USA dürften die Exporte (+0,1 Prozent) auf Vormonatsniveau liegen, die Importe (+1,5 Prozent) leicht ansteigen. Für China weisen die Werte des Kiel Trade Indicator ein leichtes Plus bzw. eine grüne Null bei den Exporten (+0,6 Prozent) und ein Minus bei Importen (-2,6 Prozent) aus.

Containermenge sinkt, vor allem im Roten Meer. Folge des Nahost-Konfliktes?

Die wenig positiven Aussichten für den Novemberhandel schlagen sich auch in der Menge an weltweit verschifften Standardcontainern nieder. Sie ist im November im Vergleich zum Oktober um über 1 Prozent gefallen und liegt damit wieder unter der Marke von 14 Millionen Stück.

Speziell im Roten Meer ist die Menge an verschifften Standardcontainern gesunken. Im November sind dort gut 500.000 Standardcontainer transportiert worden, aufgrund von Erfahrungswerten aus den Jahren 2017 bis 2019 wären knapp 600.000 Stück zu erwarten gewesen.

„Es klafft immer wieder eine Lücke zwischen der tatsächlichen und der zu erwartenden Containermenge im Roten Meer, weil China unabhängiger vom Handel mit dem Westen und Deutschland wird. Der jüngste Rückgang der Frachtmenge dürfte in erster Linie konjunkturelle Ursachen haben und noch keine Folge der jüngsten gezielten Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer sein“, so Stamer.

„Terroristische Angriffe auf Handelsschiffe im Roten Meer könnten aber in Zukunft zu einer erneuten Belastung für den Welthandel werden, vor allem wenn Frachtraten aufgrund von Gefahrenzulagen steigen. Langfristig könnten Reeder auch auf alternative Routen oder Transportmittel ausweichen. Über 10 Prozent des globalen Handels führt durch das Rote Meer und den Suezkanal, Beeinträchtigungen dort können erhebliche Auswirkungen auf den globalen Warenverkehr mit sich bringen.“

Weitere Informationen zum Kiel Trade Indicator und einzelne Prognosen für 75 Länder und Regionen finden Sie auf www.ifw-kiel.de/tradeindicator.

Die nächste Aktualisierung des Kiel Trade Indicator erfolgen am 9. Januar 2024 für die Handelsdaten im Dezember 2023.

Quelle: IfW Kiel

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Oktober 2023: -3,7 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Oktober 2023 gegenüber September 2023 um 3,7 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.12.2023

Auftragseingang ohne Großaufträge: +0,7 %

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe, Oktober 2023 (real, vorläufig):
-3,7 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-7,3 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe, Oktober 2023 (real, vorläufig):
-0,5 % zum Vormonat (saison- und kalenderbereinigt)
-2,1 % zum Vorjahresmonat (kalenderbereinigt)

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Oktober 2023 gegenüber September 2023 saison- und kalenderbereinigt um 3,7 % gesunken. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von August bis Oktober 2023 um 4,6 % niedriger als in den drei Monaten zuvor. Der Auftragseingang ohne Großaufträge stieg im Oktober 2023 um 0,7 % gegenüber dem Vormonat. Für September 2023 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Anstieg des Auftragseingangs gegenüber August 2023 von 0,7 % (vorläufiger Wert +0,2 %).

Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes ist der Rückgang im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat zu einem Großteil auf die Entwicklung im Maschinenbau zurückzuführen, hier sind die Aufträge saison- und kalenderbereinigt um 13,5 % gesunken (im Vormonat September 2023 waren Auftragseingänge in diesem Bereich um 9,8 % gestiegen). Auch die Auftragsrückgänge in den gewichtigen Bereichen der Herstellung von Metallerzeugnissen, Metallerzeugung und -bearbeitung, der Herstellung von elektrischen Ausrüstungen sowie in der Automobilindustrie beeinflussten im Oktober 2023 das Gesamtergebnis negativ. Einen positiven Einfluss hatte hingegen der Sonstige Fahrzeugbau (Flugzeuge, Schiffe, Züge, etc.), hier sind die Auftragseingänge um 20,2 % gestiegen. Der starke Anstieg ist in diesem Bereich auf Großaufträge zurückzuführen.

Sowohl im Bereich der Investitionsgüter (-6,0 %) als auch im Bereich der Vorleistungsgüter (-1,4 %) ist der Auftragseingang im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat gesunken. Bei den Konsumgütern ergab sich ein Anstieg um 2,8 %.

Die Auslandsaufträge sanken um 7,6 %. Dabei sanken die Aufträge aus der Eurozone um 7,6 % und die Aufträge von außerhalb der Eurozone um 7,4 %. Die Inlandsaufträge stiegen um 2,4 %.

Umsatz im Oktober 2023 um 0,5 % niedriger als im Vormonat

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Oktober 2023 saison- und kalenderbereinigt 0,5 % niedriger als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2022 war der Umsatz kalenderbereinigt 2,1 % geringer. Für September 2023 ergab sich nach der Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 1,4 % gegenüber August 2023 (vorläufiger Wert -1,6 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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ZEW-Studie: ChatGPT & Co. werden Teil des Arbeitsalltags

Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Chatbots werden bereits in zahlreichen Unternehmen für geschäftliche Zwecke genutzt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des ZEW unter rund 1.500 Unternehmen.

ZEW, Pressemitteilung vom 06.12.2023

Perspektivisch wollen über 50 Prozent KI-Sprachmodelle einsetzen

Auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Chatbots werden bereits in zahlreichen Unternehmen für geschäftliche Zwecke genutzt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des ZEW Mannheim unter rund 1.500 Unternehmen.

„In rund 45 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft nutzt aktuell zumindest ein Teil der Beschäftigten KI-Sprachmodelle für die Arbeit. Im Verarbeitenden Gewerbe sind es 28 Prozent. In zahlreichen Unternehmen etabliert sich ChatGPT und Co. also derzeit im Arbeitsalltag. Für die kommenden zwei Jahre rechnen die Unternehmen außerdem mit einem starken Anstieg der Nutzung generativer KI“, kommentiert Dr. Daniel Erdsiek, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“, die Ergebnisse.

Mehr als jedes zweite Unternehmen rechnet mit künftigem Einsatz

Mit Blick auf die kommenden zwei Jahre rechnen 55 Prozent der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe mit dem Einsatz von KI-Chatbots. In der Informationswirtschaft, die sich aus der IKT-Branche, Mediendienstleistern und wissensintensiven Dienstleistern zusammensetzt, sind es sogar 71 Prozent. Aber nicht nur der Anteil an Unternehmen steigt stark an, voraussichtlich werden auch immer mehr Beschäftigte von generativer KI Gebrauch machen. So erwarten fast 40 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft, dass bis September 2025 mehr als jeder fünfte Beschäftigte ChatGPT und Co. für geschäftliche Zwecke einsetzen wird.

Beschäftigtenanteil mit ChatGPT-Nutzung vervielfacht sich

„Im Durchschnitt schätzen die Unternehmen in der Informationswirtschaft, dass momentan neun Prozent ihrer Beschäftigten generative KI in Form von Sprachmodellen für die Arbeit einsetzen“, erklärt Erdsiek. „Für die kommenden zwei Jahre gehen die Unternehmen von einer Verdreifachung der Verbreitung aus – auf einen durchschnittlichen Beschäftigtenanteil von 27 Prozent.“

In der IKT-Branche erwarten die Unternehmen im Durchschnitt sogar, dass fast ein Drittel ihrer Beschäftigten generative KI für geschäftliche Zwecke einsetzen wird. Und auch im Verarbeitenden Gewerbe steigt der erwartete Beschäftigtenanteil mit ChatGPT-Nutzung – ausgehend von einem niedrigeren Niveau – um ein Vielfaches an. In den Branchen Maschinenbau sowie Chemie und Pharma erwarten die Unternehmen im Mittel, dass 16 Prozent ihrer Beschäftigten KI-basierte Sprachmodelle einsetzen werden.

Quelle: ZEW

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Europäische Kommission genehmigt europäisches Cloud-Großprojekt

Am 05.12.2023 hat die EU-Kommission das IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services (IPCEI Cloud) beihilferechtlich genehmigt. Das IPCEI Cloud ist ein zentrales industrie- und digitalpolitisches Projekt für Europa. Das berichtet das BMWK.

BMWK, Pressemitteilung vom 05.12.2023

Am 05.12.2023 hat die Europäische Kommission das IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services (Kurz: IPCEI Cloud) beihilferechtlich genehmigt. Das IPCEI Cloud ist ein zentrales industrie- und digitalpolitisches Projekt für Europa. Es wird von Deutschland und Frankreich koordiniert. Das Projekt wird die nächste Generation einer souveränen Cloud-Edge-Infrastruktur nach europäischen Werten aufbauen. Mit dieser hochleistungs- und echtzeitfähigen digitalen Infrastruktur sollen energiesparende, hocheffiziente, automatisierte und kombinierbare Dienste entstehen, die heute noch nicht möglich sind. Dies wird dadurch möglich, dass in Zukunft Anbieter, aber auch Nutzer, ihre Rechenkapazitäten und Lösungen standardisiert verbinden und gemeinsam nutzen können.

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission kann das nächste europäische Großprojekt für die digitale Transformation unserer Industrie jetzt durchstarten. Das IPCEI Cloud ist ein Schlüsselprojekt und wird entscheidend dazu beitragen, die digitale und technologische Souveränität Europas zu sichern. und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken, zum Beispiel bei der Anwendung von Industrie 4.0-und dem autonomen Fahren“

Stellvertretender Minister für den digitalen Wandel und Telekommunikation Jean-Noël Barrot: „Dieses Projekt ist von entscheidender Bedeutung, da es den Weg für eine europäische Führungsrolle bei der digitalen Infrastruktur ebnet. Unsere Unternehmen, Hochschulen und Labore werden bei der Entwicklung neuer Technologien zusammenarbeiten, die den Interessen des gesamten europäischen Digitalsektors und, im weiteren Sinne, aller Wirtschaftszweige dienen. Durch dieses Projekt werden wir die Entstehung technologischer Marktführer im Cloud-Sektor unterstützen und so einen Mehrwert für die gesamte EU schaffen.“

Für die nachhaltige Transformation der europäischen Industrie sind neue, hochkomplexe datenbasierte Geschäftsmodelle und Prozesse dringend erforderlich. Diese werden durch das IPCEI Cloud möglich. Es basiert auf Offenheit, Interoperabilität, Transparenz und Vertrauen und fördert CO2-reduzierende Technologien und nachhaltige Anwendungen im Bereich Cloud.

Das Projekt wurde von zwölf EU-Mitgliedstaaten gemeinsam vorbereitet. Die Mitgliedstaaten Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Ungarn sind Teil dieses Projektes und haben mehr als 100 Unternehmen, darunter viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und Forschungsinstitutionen zusammengebracht. Einige Projekte sind mit Europäischen Mitteln aus NextGenerationEU kofinanziert.

Über das IPCEI Cloud:

Das IPCEI Cloud ist die zentrale digitale Initiative für Europa, die von mehr als 100 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus 12 EU-Mitgliedstaaten vorangetrieben wird, um das weltweit erste „Multi-Provider Cloud-Edge Continuum“ aufzubauen. Das Hauptziel ist es, eine völlig neue dezentrale Software-Infrastruktur für die fortschrittliche Nutzung von Datenverarbeitungsressourcen von der Cloud bis zur Edge zu schaffen. Dieses neuartige offene Ökosystem, das von mehreren Anbietern betrieben wird, wird sowohl technologische Abhängigkeiten als auch Lock-in-Effekte reduzieren. Darüber hinaus wird es neuartige und innovative datengetriebene Geschäftsmodelle ermöglichen, z. B. im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz und IIoT (Industrial-Internet-of-Things), für ein breites Einsatzspektrum in Branchen wie Fertigung, Mobilität, Energie und Tourismus. Durch das IPCEI Cloud werden Projekte mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.ipcei-cis.eu.

Quelle: BMWK

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Kurzfristige Vermietung von Unterkünften: Neue EU-Regeln für mehr Transparenz

Mit neuen Vorschriften soll lt. EU-Parlament mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 01.12.2023

Mit neuen EU-Vorschriften soll mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.

Kurzfristige Vermietung von Unterkünften: wichtige Statistiken und Probleme

Der Markt für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften hat in den letzten Jahren ein rasantes Wachstum erlebt, das mit der Ausweitung von Online-Plattformen einhergeht. Und obwohl sich die Vielfalt der Beherbergungslösungen, etwa als Gästeunterkünfte vermietete Privatimmobilien, positiv auf den Tourismus auswirken können, hat ihr exponentielles Wachstum zu Problemen geführt.

Der Mangel an verfügbarem Wohnraum in beliebten Touristenzielen, die gestiegenen Mietpreise und die allgemeinen Auswirkungen auf die Lebensqualität in manchen Gebiete sind einige der negativen Auswirkungen für die örtliche Bevölkerung.

Über vier große Online-Plattformen (Airbnb, Booking, Expedia Group und Tripadvisor) wurden im Jahr 2022 in der EU insgesamt 547 Millionen Nächte gebucht, das heißt mehr als 1,5 Millionen Gäste pro Nacht übernachteten in Kurzzeitunterkünften.

Die höchsten Gästezahlen im Jahr 2022 verzeichnete Paris (13,5 Millionen Gäste), gefolgt von Barcelona und Lissabon mit jeweils über 8,5 Millionen Gästen und Rom mit über acht Millionen Gästen.

Als Reaktion auf die steigende Zahl von Kurzzeitunterkünften haben mehrere Städte und Regionen lokale Vorschriften eingeführt, um den Zugang zu Kurzzeitmietdiensten einzuschränken.

Herausforderungen im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften

Die Zunahme der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften stellt Europas Städte vor eine Reihe von Herausforderungen:

  • Bedarf an mehr Transparenz: Der Mangel an Transparenz bei kurzfristigen Vermietungsgeschäften macht es für die Behörden schwierig, diese Dienste effektiv zu überwachen und zu regulieren.
  • Regulatorische Herausforderungen: Behörden stehen aufgrund unzureichender Informationen vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass Kurzzeitmieten den örtlichen Vorschriften, Steuern und Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Bedenken hinsichtlich der Stadtentwicklung: Einige Städte haben Schwierigkeiten, mit dem schnellen Wachstum von Kurzzeitmieten zurechtzukommen, was zu Veränderungen in Wohngebieten führen kann und eine zusätzliche Belastung für öffentliche Dienstleistungen wie die Müllabfuhr darstellt.

Die Reaktion der EU auf die steigende Anzahl der Kurzzeitmieten

Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag vor, um für mehr Transparenz im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften zu sorgen und Behörden bei der Förderung eines nachhaltigen Tourismus zu unterstützen.

Parlament und Rat erzielten im November 2023 eine Einigung über den Vorschlag. Zu den Maßnahmen gehören:

  1. Registrierung von Gastgebern: Die Einigung sieht einen einfachen Online-Registrierungsprozess für Kurzzeitmietobjekte in EU-Mitgliedstaaten vor, in denen dies erforderlich ist. Nach Abschluss dieses Vorgangs erhalten Gastgeber eine Registrierungsnummer, mit der sie ihre Immobilie vermieten können. Dies erleichtert die Identifizierung von Gastgebern und die Überprüfung ihrer Angaben durch die Behörden.
  2. Mehr Sicherheit für Nutzer: Online-Plattformen werden verpflichtet, die Richtigkeit von Immobilienangaben zu überprüfen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Bei Bedarf können die Behörden Registrierungen stoppen, nicht konforme Einträge entfernen oder Bußgelder gegen Plattformen verhängen.
  3. Datenaustausch: Um Daten von Plattformen über Gastgeberaktivitäten zu erhalten, werden die Mitgliedstaaten einen einzigen digitalen Zugangspunkt einrichten, um lokalen Behörden dabei zu helfen, Mietaktivitäten zu verstehen und den Tourismus zu verbessern. Für Kleinst- und Kleinplattformen mit durchschnittlich bis zu 4.250 Einträgen wird jedoch ein einfacheres System für den Datenaustausch eingeführt.

Kim Van Sparrentak (Grüne/EFA, Niederlande), die die Gesetzgebungsakte im Parlament leitet, sagte:

„Früher haben Vermietungsplattformen keine Daten ausgetauscht, was die Durchsetzung städtischer Vorschriften erschwerte. Dieses neue Gesetz ändert das und gibt den Städten mehr Kontrolle.“

Nächste Schritte

Bevor das vorläufige Abkommen in Kraft tritt, muss es vom Rat und dem Parlament angenommen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, es umzusetzen.

Der Binnenmarktausschuss des Parlaments wird im Januar 2024 über die vorläufige Einigung abstimmen.

© Europäische Union, 2023 – Quelle: Europäisches Parlament

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