Betrieblicher Gesundheitsschutz: Spürbare Fortschritte, aber oft Defizite bei der Beteiligung von Beschäftigten

Laut der WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung boten im Jahr 2021 fast drei Viertel der Betriebe betriebliche Gesundheitsförderung an – 2015 waren es erst gut rund die Hälfte. Bei der konkreten Umsetzung von Verbesserungen und den Beteiligungsmöglichkeiten von Beschäftigten hapert es oft noch.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 23.10.2023

Schlechte Arbeitsbedingungen stellen ein erhebliches Risiko für Körper und Psyche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit in der Bevölkerung können daher Unternehmen leisten, indem sie für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen sorgen. Inwieweit sie dieser Verantwortung gerecht werden, haben Dr. Elke Ahlers und Valeria Quispe Villalobos vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von Daten der WSI-Betriebs- und Personalrätebefragung 2021 untersucht, an der sich mehr als 3.700 Beschäftigtenvertretungen beteiligt haben. Der Studie zufolge haben sich Management und Interessenvertretungen in vielen mitbestimmten Betrieben zuletzt intensiv mit Gesundheitsthemen befasst – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Fast drei Viertel der Betriebe boten 2021 betriebliche Gesundheitsförderung an – 2015 waren es erst gut rund die Hälfte. Instrumente des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Gefährdungsbeurteilungen werden ebenfalls zunehmend genutzt, allerdings gibt es insbesondere bei der Erfassung psychischer Belastungen noch Lücken. Bei der konkreten Umsetzung von Verbesserungen und den Beteiligungsmöglichkeiten von Beschäftigten hapert es zudem nach Analyse der Forscherinnen oft noch. Und in Betrieben ohne Betriebsrat ist das Engagement für den Gesundheitsschutz erfahrungsgemäß geringer.

Arbeitsschutz sei ein „klassisches Thema der betrieblichen Interessenvertretung“, das durch die Coronakrise ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt sei, schreiben Ahlers und Quispe Villalobos. Während bei Betriebs- und Personalräten vorher vor allem Überstunden, Arbeitsintensivierung, Zeit- und Leistungsdruck die Agenda beherrschten, hatten 2021 die drei meistgenannten Arbeitsfelder auch mit der Pandemie zu tun: Mit Corona und den Folgen für den Betriebsablauf befassten sich 89 Prozent der Befragten, mit Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung 86,1 Prozent, mit mobiler Arbeit und Homeoffice 80,5 Prozent.

Vielen Arbeitgebern scheint Gesundheitsschutz ebenfalls ein Anliegen zu sein: 73,5 Prozent der mitbestimmten Betriebe boten laut der Auswertung 2021 betriebliche Gesundheitsförderung an. Sie gilt als freiwilliger Baustein für eine langfristige Gesundheitsprävention und umfasst beispielsweise betriebliche Angebote wie Kurse zu Stressbewältigung, Bewegung oder Ernährung. Der Anteil steigt mit der Größe der Firmen: Wo bis zu 50 Beschäftigte arbeiten, beträgt er 58,1 Prozent, ab 500 Beschäftigten 87,6 Prozent. Im Vergleich von elf großen Branchen liegen Finanzen und Versicherungen mit 86,9 Prozent und die öffentliche Verwaltung mit 82,3 Prozent vorn, der Bereich Investitionsgüter mit 58,8 Prozent hinten.

„Damit zeigt sich zwar keine flächendeckende, aber trotzdem eine breite Akzeptanz in den Unternehmen“, urteilen die Forscherinnen. Sie sei zudem im Laufe der Zeit deutlich gestiegen: 2015 gab es betriebliche Gesundheitsförderung nur bei 50,4 Prozent der mitbestimmten Firmen. Allerdings ist aus anderen Studien bekannt, dass Betriebe mit Betriebsrat deutlich mehr für die Gesundheit der Beschäftigten tun als Betriebe ohne Mitbestimmung. Die Quote dort könnte also spürbar niedriger liegen als bei den befragten Betrieben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement, ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, das Beschäftigte nach längerer krankheitsbedingter Auszeit bei der Rückkehr in den Job unterstützen soll, bieten 89,7 Prozent der befragten Betriebe an. Auch hier finden sich Unterschiede im Hinblick auf Betriebsgröße und Branche, die aber wegen des obligatorischen Charakters der Vorschriften weniger ins Gewicht fallen.

Gefährdungsbeurteilungen: Positiver Trend, aber insbesondere bei psychischen Belastungen noch erhebliche Lücken

An die allgemeine gesetzliche Pflicht, regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, halten sich der Befragung zufolge 91,9 Prozent der Betriebe. Auch hier ist über die Jahre ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: 2015 waren es 77,7 Prozent. „Die klassische Gefährdungsbeurteilung scheint damit – zumindest in den mitbestimmten Betrieben – angekommen zu sein“, so Ahlers und Quispe Villalobos.

Weniger erfreulich falle die Bilanz bei den Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen aus, heißt es in der Studie. Solche Belastungen wurden 2021 bei 63,4 Prozent der Betriebe vollständig berücksichtigt, bei 20,1 Prozent teilweise. Immerhin scheint das Bewusstsein über die Jahre gewachsen zu sein: 2015 berichteten 31,3 Prozent der Befragten, dass entsprechende Gefährdungsbeurteilungen vollständig durchgeführt werden, 11,2 Prozent gaben an, dass es teilweise geschieht.

Verantwortlich für den positiven Trend könnte nach Einschätzung der Expertinnen die stärkere Aufklärung und Unterstützung der Gewerkschaften sein. Zudem dürfte die Corona-Arbeitsschutzverordnung eine Rolle gespielt haben, die explizit eine Gefährdungsbeurteilung zu pandemiebedingt veränderter Arbeitsbelastung – beispielsweise in Form von Ängsten vor Ansteckung oder von Isolation im Homeoffice – vorsah.

Gleichwohl sei die Erfassung psychischer Belastungen nach wie vor keine Selbstverständlichkeit in den Betrieben, so die WSI-Forscherinnen. Hinzu kommt: Nur jeder zweite Betriebs- oder Personalrat gibt an, dass Beschäftigte in diesem Zusammenhang aktiv eingebunden werden. Außerdem scheinen auf die Analyse nicht zwingend Taten zu folgen: In nicht einmal jedem dritten Betrieb sind infolge von Gefährdungsbeurteilungen tatsächlich auch organisatorische Veränderungen umgesetzt worden. 41,5 Prozent der Befragten können zumindest eine teilweise Umsetzung bestätigen.

Dass generell das betriebliche Gesundheitsmanagement im Unternehmen nicht immer reibungslos funktioniert, führen 73,6 Prozent der Befragten auf Zeit- und Personalmangel bei den Akteur*innen des Gesundheitsschutzes zurück, 45,3 Prozent auf den Verwaltungsaufwand. Mangelndes Bewusstsein der Geschäftsführung wurde mit 43,7 Prozent 2021 seltener genannt als vor der Pandemie mit 50,9 Prozent. Auch fehlendes Fachwissen und die Komplexität der gesetzlichen Auflagen wurden weniger häufig für Probleme verantwortlich gemacht als 2018.

Alles in allem halten Ahlers und Quispe Villalobos es für „ein gutes Zeichen“, dass betriebliches Gesundheitsmanagement zunehmend zum Einsatz kommt. Es gebe allerdings auch Schwachstellen: Kleinere Betriebe etwa hinkten deutlich hinterher. Generell sei der Nutzen zudem begrenzt, wenn der Prozess der Gefährdungsbeurteilung „nur halbherzig und bürokratisch abgearbeitet wird“ und nach der Analyse ins Stocken gerät, weil Verantwortliche vor nachhaltigen Änderungen zurückschrecken.

Zudem lasse die aktive Einbindung der Beschäftigten in der betrieblichen Praxis zu wünschen übrig, konstatieren die Forscherinnen. Das sei auch deshalb bedauerlich, weil Unternehmen angesichts von Arbeitskräfteengpässen ein besonderes Interesse an gesunden und zufriedenen Beschäftigten haben sollten.

Angesichts von Entgrenzung und Verdichtung von Arbeit durch neue Techniken und häufig zu geringe Personaldecken gibt es auch Initiativen, über stärkere gesetzliche Mitbestimmungsrechte den Gesundheitsschutz zu stärken. So sieht ein Entwurf für ein zeitgemäßes Betriebsverfassungsgesetz etwa vor, dass die Personalplanung in Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt. Rechtsexpert*innen aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren von den Universitäten Göttingen und Bremen haben das Reformkonzept im vergangenen Jahr vorgelegt.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Banken zurückhaltender bei Krediten

Für Unternehmen wird es schwieriger, an neue Kredite zu kommen. 29,2 % jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im September 2023 von Zurückhaltung bei den Banken. Im Juni waren es nur 21,3 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 23.10.2023

Für Unternehmen wird es schwieriger, an neue Kredite zu kommen. 29,2 % jener Unternehmen, die gegenwärtig Verhandlungen führen, berichteten im September von Zurückhaltung bei den Banken. Im Juni waren es nur 21,3 %. „Die Banken erhöhen nach und nach die Kreditzinsen und gehen zurückhaltender bei der Vergabe vor“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

„In wirtschaftlich schwächeren Phasen müssen die Unternehmen auch mehr zur Kreditabsicherung beitragen“, fügt er hinzu. Der Anstieg bei der ifo Kredithürde war vor allem auf die Dienstleister (von 21,8 auf 31,5 %) und auf die Industrie (von 20,7 auf 27,7 %) zurückzuführen. Bei den Herstellern von elektrischen Ausrüstungen sind es knapp 40 % der Unternehmen, die von Zurückhaltung bei den Banken berichten. Im Maschinenbau liegt der Anteil bei 31,6 %. Aufgrund der schwierigen Lage im Wohnungsbau sind die Banken auch bei Unternehmen aus dem Grundstücks- und Wohnungswesen vorsichtig (31 %). In der Veranstaltungsbranche liegt der Anteil bei rund 35 %.

Auch im Einzelhandel ist der Anteil von 20,5 auf 28,2 % gestiegen. Die wirtschaftliche Lage vieler Einzelhändler ist aufgrund der Kaufzurückhaltung weiterhin schwierig. Das spiegelt sich auch in den Kreditvergabebedingungen wider. Ähnliches gilt für das Baugewerbe, wo 29,4 % (nach 26,9 % im Juni) von einer restriktiven Kreditvergabe berichteten. Nur im Großhandel gab es einen Rückgang 22,6 auf 20,2 %.

Quelle: ifo Institut

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Förderung des Beratungsnetzwerks für Handwerksbetriebe wird fortgesetzt

Die Förderung des Beratungsnetzwerkes für Handwerksbetriebe wird fortgesetzt. Hierzu wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk veröffentlicht. Sie tritt lt. BMWK am 01.01.2024 in Kraft.

BMWK, Pressemitteilung vom 20.10.2023

Die Förderung des Beratungsnetzwerkes für Handwerksbetriebe wird fortgesetzt. Hierzu wurde im Bundesanzeiger die neue Richtlinie zur Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Damit werden rund 600 Stellen für Beratungsfachkräfte bei Handwerkskammern und -verbänden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanziell unterstützt.

„Dem Handwerk kommt eine Schlüsselrolle bei der ökologischen Transformation unserer Wirtschaft zu. Die veränderten Rahmenbedingungen durch Dekarbonisierung, Digitalisierung und demographischen Wandel, aber auch durch gestiegene Material- und Energiekosten, stellen die Handwerksbetriebe vor große Herausforderungen. Deshalb unterstützen wir mit unserer Förderung die Bereitstellung eines bundesweiten und flächendeckenden Beratungsnetzwerks für alle Handwerksbetriebe.“

Mittelstandsbeauftragter und Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Michael Kellner

Durch das Beratungsnetzwerk erhalten die überwiegend kleinen Handwerksbetriebe die Möglichkeit, neutral und unentgeltlich externen Sachverstand zu allen Fragen der Unternehmensführung zu nutzen.

Dadurch werden ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie ihre Innovationskraft gestärkt und die Bereitschaft zu Existenzgründungen und Betriebsübernahmen im Handwerk erhöht.

Die Anträge können von den Handwerkskammern und Verbänden beim ZDH gestellt werden. Für das fortlaufende Programm stehen jährlich bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Energiesparziele bis 2030

Am 20.10.2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Bundesrat, Mitteilung vom 20.10.2023

Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Vorgaben für die öffentliche Hand

Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.

Register für energieintensive Unternehmen

Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.

Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Abwärme der Rechenzentren nutzen

Rechenzentren sollen bisher ungenutzte Potenziale in der Abwärmenutzung und effizienten Kühlung durch Energieeffizienzmaßnahmen ausbauen. Potenzielle Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen sollen in Kontakt kommen. Auch hierfür ist ein öffentliches Register geplant, zudem die verstärkte Nutzung von erneuerbarem Strom.

Mehr Transparenz und Investitionen

Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung – Verkündung – Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Bundesrat weist auf Kostenfolgen hin

In einer begleitenden Entschließung weist der Bundesrat darauf, dass das neue Energieeffizienzgesetz für die Länder umfangreiche Pflichten vorsieht, die auch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen beinhalten. Er fordert daher die Bundesregierung auf, die Länder bei der Finanzierung der Mehraufwendungen auf Landes- und auf kommunaler Ebene angemessen zu unterstützen, um ihnen die kurzfristige Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.

Zudem fordert der Bundesrat, den Vollzug der Bußgeldvorschriften des Energieeffizienzgesetzes zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu gewährleisten.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst – feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat

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Erzeugerpreise September 2023: -14,7 % gegenüber September 2022

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im September 2023 um 14,7 % niedriger als im September 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gingen die Erzeugerpreise im September 2023 gegenüber dem Vormonat um 0,2 % zurück.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.10.2023

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), September 2023

  • -14,7 % zum Vorjahresmonat
  • -0,2 % zum Vormonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im September 2023 um 14,7 % niedriger als im September 2022. Das war der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im August 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -12,6 % gelegen. Die Entwicklung ist insbesondere auf einen Basiseffekt aufgrund des sehr hohen Preisniveaus im Vorjahr zurückzuführen. So waren die Erzeugerpreise im August und September 2022 infolge des Kriegs in der Ukraine so stark gestiegen wie noch nie seit Beginn der Erhebung (jeweils +45,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gingen die Erzeugerpreise im September 2023 gegenüber dem Vormonat um 0,2 % zurück.

Hauptursächlich für den Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber dem Vorjahresmonat waren die Preisrückgänge bei Energie. Vorleistungsgüter waren ebenfalls billiger als im Vorjahresmonat, hingegen waren Konsum- und Investitionsgüter teurer als im September 2022.

Rückgang der Energiepreise gegenüber Vorjahresmonat vor allem bedingt durch Preisrückgänge für Strom

Energie war im September 2023 um 35,3 % billiger als im Vorjahresmonat. Gegenüber August 2023 fielen die Energiepreise um 0,4 %. Sie waren nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 stark gestiegen und erreichten im September 2022 ihren historischen Höchststand. Im September 2023 hatten die Preisrückgänge für Strom den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei Energie. Die Preise für Strom fielen über alle Abnehmergruppen betrachtet gegenüber September 2022 um 46,2 % (-2,0 % gegenüber August 2023).

Erdgas in der Verteilung kostete im September 2023 über alle Abnehmergruppen hinweg 36,9 % weniger als im September 2022. Gegenüber dem Vormonat August 2023 fielen die Erdgaspreise um 0,6 %.

Mineralölerzeugnisse waren im September 2023 um 9,0 % billiger als im September 2022, gegenüber August 2023 stiegen diese Preise allerdings um 5,6 %. Leichtes Heizöl kostete 10,9 % weniger als ein Jahr zuvor (+11,4 % gegenüber August 2023). Die Preise für Kraftstoffe waren um 8,0 % niedriger (+4,4 % gegenüber August 2023).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 0,8 % höher als im September 2022 und sanken gegenüber August 2023 um 0,1 %.

Preisrückgänge bei Vorleistungsgütern vor allem durch Preissenkungen bei Metallen und chemischen Grundstoffen

Die Preise für Vorleistungsgüter waren im September 2023 um 4,2 % niedriger als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat sanken sie um 0,2 %.

Der Preisrückgang im Vorjahresvergleich wurde vor allem durch die Preisentwicklung für Metalle und chemische Grundstoffe verursacht. Metalle waren 11,2 % billiger als im September 2022. Gegenüber dem Vormonat sanken die Metallpreise um 0,8 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 18,5 % weniger als im September 2022. Die Preise für Betonstahl in Stäben sanken im Vorjahresvergleich um 33,8 %. Chemische Grundstoffe waren insgesamt 11,6 % billiger als im Vorjahresmonat. Besonders stark sanken die Preise gegenüber September 2022 für Düngemittel und Stickstoffverbindungen (-42,9 %). Holz war 20,8 % billiger als im September 2022, Sekundärrohstoffe 14,0 %.

Hohe Preissteigerungen gegenüber September 2022 gab es dagegen bei Kalk und gebranntem Gips (+30,3 %), Transportbeton (+25,7 %), Zement (+23,1 %) und Hohlglas (+21,5 %). Baukies und natürliche Sande kosteten 17,0 % mehr.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch höhere Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im September 2023 um 5,3 % höher als im September 2022, sanken aber gegenüber August 2023 um 0,3 %. Nahrungsmittel waren 5,5 % teurer als im Vorjahr, auch hier sanken die Preise gegenüber August 2023 (-0,5 %). Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+84,7 % gegenüber September 2022). Verarbeitete Kartoffeln kosteten 28,5 % mehr als im September 2022, für Speiseeis stiegen die Preise um 18,5 % und für Obst- und Gemüseerzeugnisse um 17,2 %. Schweinefleisch war 12,1 % teurer als ein Jahr zuvor. Billiger als im Vorjahresmonat waren nicht behandelte pflanzliche Öle (-35,0 %), die Preise für Butter sanken um 32,6 %. Flüssige Milch war 8,6 % billiger als im September 2022, Kaffee 4,0 %.

Gebrauchsgüter waren im September 2023 um 4,7 % teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+5,1 % gegenüber September 2022) und Haushaltsgeräten (+5,2 % gegenüber September 2022). Gegenüber August 2023 sanken Preise für Gebrauchsgüter um 0,1 %.

Investitionsgüter waren 4,8 % teurer als im Vorjahresmonat, insbesondere verursacht durch die Preissteigerungen bei Maschinen (+6,0 % gegenüber September 2022) sowie bei Kraftwagen und Kraftwagenteile (+3,9 % gegenüber September 2022). Gegenüber August 2023 stiegen die Preise für Investitionsgüter um 0,1 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Exporte in Nicht-EU-Staaten im September 2023: voraussichtlich -3,4 % zum August 2023

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) sind im September 2023 gegenüber August 2023 um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im September 2023 Waren im Wert von 57 Mrd. Euro dorthin exportiert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.10.2023

Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), September 2023

  • 57,0 Milliarden Euro
  • -3,4 % zum Vormonat
  • -8,7 % zum Vorjahresmonat

Exporte in Drittstaaten (Originalwerte Warenausfuhren), September 2023

  • 57,4 Milliarden Euro
  • -12,1 % zum Vorjahresmonat

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im September 2023 gegenüber August 2023 kalender- und saisonbereinigt um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im September 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 57,0 Milliarden Euro dorthin exportiert.

Nicht kalender- und saisonbereinigt wurden im September 2023 nach vorläufigen Ergebnissen Waren im Wert von 57,4 Milliarden Euro in Drittstaaten exportiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2022 sanken die Exporte um 12,1 %.

Wichtigster Handelspartner für die deutschen Exporteure waren auch im September 2023 die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden Waren im Wert von 13,1 Milliarden Euro exportiert. Damit sanken die Exporte in die Vereinigten Staaten gegenüber September 2022 um 14,5 %. In die Volksrepublik China wurden Waren im Wert von 7,7 Milliarden Euro exportiert, das waren 14,9 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im Vorjahresvergleich um 1,3 % auf 6,4 Milliarden Euro ab.

Exporte nach Russland gegenüber dem Vorjahresmonat um 43,5 % gesunken

Die deutschen Exporte in die Russische Föderation sanken im September 2023 gegenüber September 2022 um 43,5 % auf 0,6 Milliarden Euro. Im September 2023 lag Russland damit auf Rang 18 der wichtigsten Bestimmungsländer für deutsche Exporte außerhalb der EU. Im Februar 2022, dem Monat vor dem Angriff auf die Ukraine, hatte Russland noch Rang 5 belegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Go West? Große Marktchancen im transatlantischen Handel

Vom EU-US-Gipfel am 20.10.2023 erhofft sich die deutsche Wirtschaft wichtige Weichenstellungen für eine Stärkung der transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen. Denn bei allen Geschäftschancen in den USA gibt es lt. DIHK viele Handelshemmnisse, und neue Konflikte drohen.

DIHK, Mitteilung vom 19.10.2023

Am 20. Oktober treffen sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel mit US-Präsident Joe Biden zum EU-US-Gipfel in Washington. Die deutsche Wirtschaft hofft auf wichtige Weichenstellungen, um die transatlantischen Handels- und Investitionsbeziehungen zu stärken. Schließlich bieten sich für hiesige Unternehmen in den USA viele Marktchancen, gleichzeitig bestehen zahlreiche Handelshemmnisse fort – und es drohen neue Handelskonflikte, die es zu entschärfen gilt.

Handel und Investitionen im Aufwind

Die Vereinigten Staaten sind für Deutschland seit Langem der weltweit wichtigste Exportmarkt und bedeutendste Investitionsstandort außerhalb der EU. 2022 exportierten deutsche Unternehmen Waren im Wert von 156 Milliarden Euro in die USA – 28 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Bestand deutscher Direktinvestitionen in den USA belief sich 2021 auf 477 Milliarden Euro – ein Zuwachs von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein Plus von fast 100 Prozent im Vergleich zu 2010. Umgekehrt lag der Bestand der Direktinvestitionen von US-Unternehmen in Deutschland 2021 bei über 82 Milliarden Euro – 8 Prozent mehr als im Vorjahr; sie stützten 180.000 deutsche Arbeitsplätze. So ist auch Deutschland für die USA ein wichtiger Handelspartner und Investitionsstandort.

Ein Grund dafür, dass der bilaterale Handel und die Investitionsströme zuletzt so stark zugelegt haben, ist der Inflation Reduction Act (IRA). In einer aktuellen AHK-Umfrage nennen 17 Prozent der in den USA vertretenen deutschen Unternehmen das Gesetz als Motiv, ihre Investitionen auszuweiten. Der IRA beinhaltet klimarelevante Steuervergünstigungen von rund 369 Milliarden US-Dollar. Diese Förderung bietet Marktchancen für deutsche Unternehmen, ist aber auch teilweise an Pflichten zur lokalen Produktion in den USA gebunden, die Betriebe in Deutschland diskriminieren – etwa in der Automobil- oder Batteriefertigung.

Gegenseitigen Marktzugang verbessern

Die EU hat 25 bedeutende Handelshemmnisse in den USA identifiziert. Für deutsche Unternehmen ist der Abbau dieser Hürden, die wie etwa der Buy American Act oder der Jones Act ihren Zugang zu öffentlicher Beschaffung und zum maritimen Sektor der US-Wirtschaft beschränken, unvermindert wichtig. Genauso ist ein umfangreicher besserer Marktzugang für beide Seiten erstrebenswert. Konkret sollten sich die EU und USA rasch auf ein Abkommen zu kritischen Mineralien einigen, das die Kooperation in diesem Bereich stärkt und gleichzeitig einen Teil der Diskriminierung europäischer Unternehmen bei den IRA-Steuervorteilen abbaut.

Neben dem Zollabbau ist insbesondere die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen von Bedeutung. Dann müssten die Unternehmen nicht mehr den doppelten Nachweis in beiden Märkten erbringen, dass ihre Waren den jeweiligen gesetzlichen Produktstandards vor Ort entsprechen. Von diesem transatlantischen Bürokratieabbau etwa im Maschinenbau und für Technologien, die zentral für die grüne Transformation sind, könnten viele deutsche Unternehmen profitieren.

Handelskonflikt abwenden

Wichtiges Ziel des Gipfels muss sein, die Wiedereinführung der gegenseitigen Strafzölle ab 2024 zu verhindern. Beide Seiten hatten diese Maßnahmen 2021 nur bis Ende 2023 ausgesetzt und vereinbart, eine dauerhafte Lösung für den Handelsstreit zu finden. Erforderlich ist demnach ein Abkommen zu nachhaltigem Stahl sowie zum Vorgehen gegen globale Überkapazitäten, die insbesondere durch wettbewerbsverzerrende Subventionen Chinas entstehen.

Ein solches Abkommen darf jedoch weder WTO-Recht verletzen noch die regulatorische Autonomie der EU in der Handelspolitik beschränken beziehungsweise entsprechende Konflikte mit anderen Handelspartnern erzeugen. Vielmehr sollte die Vereinbarung als wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem effektiven Klimaklub dienen und so neue Handelshemmnisse für die Wirtschaft verhindern. Da der EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) seit dem 1. Oktober bereits in Kraft ist und auch den transatlantischen Warenaustausch betrifft, sollten EU und USA eine enge Abstimmung bei klimapolitischen Maßnahmen priorisieren.

Transatlantische Kooperation bei Zukunftsthemen

Der EU-US-Handels- und Technologierat (TTC) ist von großer Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Auf höchster Ebene dient dieses Gremium dazu, das gemeinsame Vorgehen in globalen Handels-, Wirtschafts- und Technologiefragen zu koordinieren. Die zehn Arbeitsgruppen beschäftigen sich etwa mit Technologiestandards und -normen, der Lieferkettensicherheit, der Zusammenarbeit bei den Ausfuhrkontrollen und der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Sie sind sehr bedeutend, um durch eine enge Zusammenarbeit die Entstehung neuer Handelshemmnisse zu verhindern und globale Zukunftsstandards etwa für die digitale und grüne Transformation zu vereinbaren. Als eine der Trägerinnen der Transatlantic Business Initiative bringt sich die DIHK hier fortlaufend mit Vorschlägen ein.

Quelle: DIHK

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Bundesregierung stockt Zukunftsfonds auf – „Emerging Manager Facility“ stärkt Frauen und Diversität im Start-up- und Venture-Capital-Ökosystem

Die Bundesregierung erweitert lt. BMF ihren Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien, den sog. Zukunftsfonds, mit einem neuen Modul der KfW Capital. Es ist insbesondere für junge Gründerinnen und divers zusammengesetzte Teams gedacht. Die Diversität im Start-up- und Venture Capital-Ökosystem soll damit insgesamt gestärkt werden.

BMF, Pressemitteilung vom 19.10.2023

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Bundesregierung erweitert ihren Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien, den sog. Zukunftsfonds, mit einem neuen Modul der KfW Capital. Es ist insbesondere für junge Gründerinnen und divers zusammengesetzte Teams gedacht. Die Diversität im Start-up- und Venture Capital-Ökosystem soll damit insgesamt gestärkt werden. Die Bundesregierung setzt so eine weitere prioritäre Maßnahme ihrer Start-up-Strategie vom Juli 2022 um.

Durch die sog. Emerging Manager Facility sollen insbesondere jüngere, weiblich und geschlechtervielfältig aufgestellte Management-Teams von Venture-Capital-Fonds gestärkt und finanziert werden, die mit einem Fondsvolumen von bis zu 50 Millionen Euro investieren. Hierfür werden durch den Zukunftsfonds 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche von KfW Capital zusammen mit privaten Co-Investoren investiert werden.

„Diversität ist kein Trend. Vielfalt ist ein wesentlicher Baustein unserer Gesellschaft. Das gilt auch für erfolgreiche Unternehmen. Und doch erhalten z. B. aufstrebende Gründerinnen und Fondmanagerinnen noch immer erheblich weniger Wagniskapital als ihre männlichen Mitstreiter. Ideen von Menschen mit Migrationsgeschichte haben noch schlechteren Zugang zu Kapital. Dies bremst dringend erforderliche Innovationen und den für unser Land wichtigen Pioniergeist aus.

Die Bundesregierung steuert dem nun mit der Emerging Manager Facility gezielt entgegen. Gerade in der Phase stockenden Wachstums braucht Deutschland jetzt die Innovationskraft der gesamten Gründerinnen- und Gründerszene. Dies ist ein wichtiger Schritt für eine jüngere, weiblichere und vielfältigere Wirtschaft.“

Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Florian Toncar

„Mit dem Start der Emerging Manager Facility im Rahmen des Zukunftsfonds wird unsere Start-up-Strategie weiter konsequent umgesetzt und das bereits bestehende Instrumentarium der Bundesregierung zielgerichtet ergänzt. Insbesondere Frauen sowie weitere Gruppen, die im Start-up Ökosystem bisher unterrepräsentiert sind, sollen im Ergebnis einen besseren Zugang zu Wagniskapital erhalten. Jüngere, weiblich und geschlechtervielfältig besetzte Venture Capital-Fonds bringen neue Perspektiven ein und investieren mit ihren Fähigkeiten in neue, innovative Ideen, Technologien und die dahinter stehenden Entwickler-Teams. Ich freue mich, dass wir damit gemeinsam mit KfW Capital wichtige Impulse für mehr Diversität im Wagniskapitalmarkt setzen.“

Beauftragte der Bundesregierung für digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann

Damit trägt die Bundesregierung dazu bei, dass mit einem diverseren Venture Capital- und Start-up-Ökosystem der Zugang zu investierbaren Ideen und Innovationen verbreitert wird. Divers besetzte VC-Fonds bringen neue Perspektiven in ihre Investitionsentscheidungen ein und tragen so zu einer besseren Identifizierung und Finanzierung von Innovationen bei.

Weitere Informationen zu den Programmdetails finden Sie auf der Webseite von KfW Capital.

Über den Zukunftsfonds für Deutschland

Der 2021 gestartete „Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“) mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro trägt über verschiedene Finanzierungsinstrumente dazu bei, den Venture Capital-Markt und die Finanzierungsbedingungen für innovative, technologieorientierte Start-ups – insbesondere in ihrer Wachstumsphase – nachhaltig zu stärken. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert er zusätzlich privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Wirtschaftsexperten erwarten Rückgang der Inflation weltweit

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten einen Rückgang der Inflationsraten in den kommenden Jahren. Das geht aus dem Economic Experts Survey hervor, einer vierteljährlichen Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 19.10.2023

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus aller Welt erwarten einen Rückgang der Inflationsraten in den kommenden Jahren. Das geht aus dem Economic Experts Survey hervor, einer vierteljährlichen Umfrage des ifo Instituts und des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik. Demnach wird die Inflationsrate in diesem Jahr weltweit 6,2 Prozent erreichen, im kommenden Jahr dann 5,2 Prozent und 2026 noch 4,5 Prozent. In Deutschland werden im laufenden Jahr 5,7 Prozent erwartet, in Österreich 7,3 Prozent, in Luxemburg 5,2 Prozent und in der Schweiz 2,6 Prozent. „Die Inflationserwartungen sind zwar immer noch hoch, aber im Vergleich zum Vorquartal deutlich gesunken“, sagt ifo-Forscher Niklas Potrafke.

In Westeuropa (4,6 Prozent) und Nordamerika (4,1 Prozent) liegen die Inflationserwartungen für 2023 deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt. Sie sind im Vergleich zur Umfrage im letzten Quartal um 0,3 und 0,4 Prozentpunkte gesunken. Für das Jahr 2026 erwarten die Expertinnen und Experten noch 2,4 Prozent Inflation für Westeuropa und 2,7 Prozent für Nordamerika.

Zu den Regionen mit besonders hohen Inflationserwartungen zählen Südamerika (20,5 Prozent) und weite Teile Afrikas. Die Umfrage lief vom 26. September bis zum 11. Oktober 2023. Es haben 1.541 Expertinnen und Experten aus 128 Ländern teilgenommen.

Quelle: ifo Institut

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8 von 10 Unternehmen sprechen sich für digitalen Euro aus

Ein digitaler Euro rückt näher. Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, weitere Schritte bei der Einführung eines digitalen Euros zu gehen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 18.10.2023

  • Mehrheit befürchtet, dass sonst Digitalwährungen anderer Länder oder privatwirtschaftlicher Unternehmen verwendet werden müssen
  • Europäische Zentralbank stellt Weichen für Einführung
  • Rohleder: „Digitaler Euro kann Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas nachhaltig stärken“

Ein digitaler Euro rückt näher. Der Digitalverband Bitkom begrüßt die heutige Entscheidung der Europäischen Zentralbank, weitere Schritte bei der Einführung eines digitalen Euros zu gehen. Dazu wird die sogenannte Exploration in die nächste Phase geführt, wie die EZB heute bekanntgab. In der deutschen Wirtschaft gibt es einen breiten Wunsch nach der Einführung eines digitalen Euro. 82 Prozent sind der Meinung, die EZB sollte eine solche Währung emittieren, nur 15 Prozent sprechen sich dagegen aus. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 653 Unternehmen ab 50 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Europäische Zentralbank hat heute die Weichen für die Zukunft gestellt. Die Entscheidung ist ein klares Signal für den Einsatz neuer digitaler Technologien und damit für einen modernen Finanzsektor. Ein digitaler Euro kann die Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität Europas nachhaltig stärken“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Datenschutz und Datensicherheit müssen beim digitalen Euro von Anfang an eine besondere Rolle spielen, denn nur ein digitaler Euro, dem die Menschen vertrauen, wird sich am Markt durchsetzen.“

Nach Ansicht des Bitkom darf das bestehende Finanzsystem nicht eins zu eins in ein digitales überführt werden, sondern es gelte, die technologischen Möglichkeiten auch vollständig auszuschöpfen. Dazu gehöre auch, Entwicklungen im Blockchain-Bereich zu beobachten und mit ihnen kompatibel zu sein. Rohleder: „Andere Länder sind mit der Einführung von Digitalwährungen vorgeprescht und Lösungen aus dem privaten Sektor haben bislang die Nase vorn. Europa muss jetzt wirklich Tempo machen.“

Viele Unternehmen befürchten, dass ohne einen digitalen Euro die Digitalwährungen anderer Staaten in der EU zum Einsatz kommen und so unsere ethischen Werte untergraben könnten (84 Prozent). Zwei Drittel (65 Prozent) gehen davon aus, dass ohne einen digitalen Euro in der EU private Digitalwährungen zum Einsatz kommen werden, die geldpolitische Maßnahmen erschweren. Drei Viertel (74 Prozent) glauben, dass es auf einem künftigen Kapitalmarkt etwa mit tokenbasierten Wertpapieren einen digitalen Euro auf Grundlage der Blockchain braucht, um nahtlose Zahlungs- und Abwicklungsprozesse zu ermöglichen. Rund die Hälfte (48 Prozent) sieht in der Industrie den Bedarf an einem digitalen und programmierbaren Euro, um Zahlungsprozesse zu automatisieren, etwa bei Machine-to-Machine-Zahlungen im Internet of Things. 56 Prozent sehen Vorteile eines digitalen Euros für Bürgerinnen und Bürger, da diese so auch bei abnehmender Bedeutung von Bargeld direkten Zugang zur Zentralbankwährung hätten. Nur 6 Prozent meinen, es gebe keine Gründe für einen digitalen Euro.

Die weitere Entwicklung des digitalen Euros ist auch Thema des dritten Bitkom Digital Euro Summits am 15. November 2023.

Quelle: Bitkom

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