Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Oktober 2023

Die deutsche Wirtschaft löst sich nur langsam aus den Belastungen infolge des Energiepreisschocks, der geldpolitischen Straffungen und der weltwirtschaftlichen Abschwächung. Dies verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung. Für das dritte Quartal ist lt. BMWK erneut mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen.

BMWK, Mitteilung vom 13.10.2023

  • Die deutsche Wirtschaft löst sich nur langsam aus den Belastungen infolge des Energiepreisschocks, der geldpolitischen Straffungen und der weltwirtschaftlichen Abschwächung. Dies verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung. Für das dritte Quartal ist erneut mit einem leichten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts zu rechnen.
  • Die Produktion in der Industrie ist im August gegenüber dem Vormonat leicht gestiegen (+0,5 %), während sowohl im Baugewerbe (-2,4 %) als auch im Bereich Energie (-6,6 %) spürbare Rückgänge verzeichnet wurden. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich um 3,9 %. Die wieder anziehende Nachfrage und eine vorsichtige Stabilisierung einige Stimmungsindikatoren deuten darauf hin, dass die Industrieproduktion an der Talsohle ankommt und zum Jahreswechsel wieder Fahrt aufnehmen könnte.
  • Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz haben sich im August im Vormonatsvergleich um 1,2 % verringert, aber gleichzeitig sind die Neuzulassungen von Kfz durch Privatpersonen deutlich um 12,1 %, gestiegen. Insgesamt dürften damit die realen Einzelhandelsumsätze einschließlich Kfz – eine wichtige Komponente der privaten Konsumausgaben – besser ausgefallen sein.
  • Die Inflationsrate hat sich im September deutlich auf 4,5 % verringert, was vor allem auf einen Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets und des sog. Tankrabatt im September 2022 zurückzuführen ist. Mit Blick auf den nachlassenden Preisdruck auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist in den kommenden Monaten mit einer weiter langsam abflauenden Preisdynamik zu rechnen.
  • Die konjunkturelle Schwäche hat auf dem Arbeitsmarkt zu einer nur schwachen Herbstbelebung geführt. Die Arbeitslosigkeit erhöhte sich im September saisonbereinigt (sb) um 10.000 Personen. Die Frühindikatoren von IAB und ifo trübten sich merklich ein. Eine Erholung am Arbeitsmarkt ist erst mit der wirtschaftlichen Belebung im kommenden Frühjahr zu erwarten.
  • Stimmungsindikatoren (Geschäftserwartungen, Einkaufsmanagerindex) deuten darauf hin, dass die deutsche Wirtschaft im dritten Quartal die Talsohle erreicht haben könnte und voraussichtlich um die Jahreswende wieder an Fahrt aufnimmt.

Konjunkturelle Talsohle durchschritten

Die deutsche Wirtschaft befand sich auch im dritten Quartal 2023 in einer wirtschaftlichen Schwächephase: Die Industrieproduktion war vor dem Hintergrund der nachlassenden weltwirtschaftlichen Dynamik und rückläufiger Exporte abwärtsgerichtet. Die Produktion im Baugewerbe ist nach der witterungsbedingt positiven Entwicklung zu Jahresbeginn im Zuge der drastisch gestiegenen Material- und Finanzierungskosten zuletzt deutlich eingebrochen. Binnenwirtschaftlich dämpften zudem die anhaltenden, wenn auch deutlich nachlassenden Kaufkraftverluste sowie die zunehmende Wirkung der geldpolitischen Straffung den privaten Konsum. Aktuelle Frühindikatoren lassen vor diesem Hintergrund einen erneuten, leichten Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts im dritten Quartal erwarten.

Allerdings deuten jüngste Stimmungsindikatoren wie der Einkaufsmanagerindex, die ifo Lagebeurteilungen und die ZEW-Konjunkturerwartungen – wenn auch ausgehend von einem niedrigen Niveau – darauf hin, dass sich das Tempo der konjunkturellen Talfahrt verringert hat und zur Jahreswende 2023/24 eine moderate Erholung einsetzen dürfte. Diese Einschätzung, die sich in der kürzlich veröffentlichten Herbstprojektion der Bundesregierung widerspiegelt, wird auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose bestätigt. Wachstumsimpulse dürften dabei vor allem vom privaten Verbrauch ausgehen: Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten Haushalte werden zunehmend überwunden und führen in Verbindung mit deutlich anziehenden Löhnen und einer insgesamt robusten Beschäftigungssituation zu einer Belebung des privaten Konsums. Die Ausrüstungsinvestitionen in Maschinen und Anlagen dürften auch vor dem Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs im Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter zulegen, wohingegen die Bauinvestitionen angesichts des deutlich gestiegenen Zinsniveaus zunächst noch weiter zurückgehen dürften.

Trotz der derzeitigen konjunkturellen Schwäche bleibt der Arbeitsmarkt bis zuletzt robust. Die Arbeitsnachfrage ist angesichts des Fachkräfte- und allgemeinen Arbeitskräftemangels nach wie vor auf hohem Niveau. Aufgrund der schwachen Konjunktur hat die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen zuletzt zwar abgenommen, dies dürfte sich mit der erwarteten konjunkturellen Belebung jedoch wieder umkehren.

Aussichten für Weltkonjunktur weiterhin gedämpft

Die weltweite Industrieproduktion ging im Berichtsmonat Juli im Vergleich zum Vormonat etwas zurück (-0,1 %) und auch der Welthandel lag erneut im Minus (-0,6 %). Die Frühindikatoren deuten eine verhaltene Entwicklung des Welthandels an. Der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ist im Berichtsmonat August (saisonbereinigt) von 123,4 auf 124,7 Punkte etwas gestiegen, was insbesondere mit dem Containerumschlag in chinesischen Häfen begründet wird. Der Nordrange-Index, der die Handelsaktivität im nördlichen Euroraum widerspiegelt, ging dagegen deutlich zurück (107,8 auf 103,1 Punkte). Laut Schiffsbewegungsdaten des Kiel Trade Indikators (KTI) dürfte der Welthandel im September leicht expandiert haben. Auch für den Berichtsmonat Oktober zeigt der KTI aktuell ein kleines Plus an.

Die Aussichten für die Weltwirtschaft bleiben aber laut dem Stimmungsindikator von S&P Global noch schwach. Der Index ist im September erneut etwas gefallen (auf 50,5 Punkte), blieb damit aber weiter knapp über der Wachstumsschwelle. Die Stimmung im Verarbeitenden Gewerbe stagnierte zuletzt in etwa und verharrte unter der 50-Punkte Marke. Bei den Dienstleistern trübte sie sich erneut leicht ein (von 51,1 auf 50,8).

Insgesamt dürfte die weltwirtschaftliche Dynamik – und damit auch die Nachfrage nach Produkten aus Deutschland – in den kommenden Monaten nur verhalten expandieren, denn die weltweite Industriekonjunktur bleibt schwach und die restriktive Geldpolitik bremst die Nachfrage. Im kommenden Jahr erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute aber eine schrittweise Erholung in wichtigen Handelspartnerländern Deutschlands, vor allem in der EU und in mittel- und osteuropäischen Ländern, die in den vergangenen Jahren weiter an Bedeutung für den deutschen Außenhandel gewonnen haben. Von China sind geringere Impulse zu erwarten als bisher, während sich die US-Konjunktur robust zeigt und die Wahrscheinlichkeit für ein „soft landing“ im Zuge der fallenden Inflation erhöht hat.

Schwache Weltwirtschaft bremst Außenhandel

Die nominalen Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen sind im August gegenüber dem Vormonat saison- und kalenderbereinigt erneut gefallen (-2,6 %, Juli: -2,6%). Damit liegen sie um 4,5 % niedriger als im Durchschnitt des zweiten Quartals. Auch die nominalen Einfuhren von Waren und Dienstleistungen setzten im August ihren Abwärtstrend fort (-1,3 %, Juli: -1,9 %). Gegenüber dem zweiten Quartal liegen sie um 3,7 % im Minus. Durch die stärker rückläufigen Exporte im Vergleich zu den Importen ist der monatliche Handelsbilanzüberschuss von 13,6 Mrd. Euro im Juli auf 11,4 Mrd. Euro im August zurückgegangen.

Bei den Außenhandelspreisen wirken sich nach wie vor die hohen Preissteigerungen für Einfuhren im Vorjahr durch den Krieg in der Ukraine aus. Die Einfuhrpreise gingen ggü. August 2022 erheblich, um 16,4 %, zurück. Im Vormonatsvergleich legten sie dagegen erstmals seit August 2022 etwas zu (+0,4%), vor allem aufgrund der Preissteigerungen bei importierter Energie. Dagegen stiegen die Ausfuhrpreise nur um 0,1 %, sodass sich die Terms of Trade mit -0,3 % ggü. dem Vormonat etwas verschlechterten. In realer Betrachtung dürfte der Rückgang sowohl der Exporte als auch der Importe damit etwas stärker ausgefallen sein.

Die Frühindikatoren senden bislang kaum positive Signale für die Exportentwicklung: Die ifo Exporterwartungen liegen seit Juni deutlich im Minus und haben sich im September weiter eingetrübt (von -6,6 auf -11,3 Punkte). Für die (realen) deutschen Exporte deutet der Kiel Trade Indikator nach einem überraschend hohen Plus im August für September einen Rückgang an. Die jüngsten Daten zur Außenhandelsentwicklung und auch die aktuellen Indikatoren spiegeln die weltwirtschaftliche Schwächephase wider und lassen keine spürbaren Impulse aus dem Außenhandel in den kommenden Monaten erwarten.

Industrieproduktion weiterhin verhalten

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe hat sich im August gegenüber dem Vormonat zum vierten Mal in Folge verringert (-0,2 %). Dabei verzeichnet die Industrie einen leichten Zuwachs um 0,5 %, während es sowohl im Baugewerbe (-2,4 %) als auch im Bereich Energie (-6,6 %) zu spürbaren Rückgängen gekommen ist.

In den Wirtschaftszweigen der Industrie verlief die Entwicklung differenziert: Der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete diesmal ein deutliches Plus von 7,6 %, allerdings nach spürbaren Rückgängen in den beiden Vormonaten. Im Vergleich zum Vormonat deutlich zulegen konnten auch die beiden kleineren Bereiche Möbel (+11,5 %) und Textilien (+6,4 %). Der Maschinenbau hingegen hat seinen Ausstoß im Vormonatsvergleich um 2,3 % zurückgefahren. Die besonders energieintensiven Industriezweige verzeichneten insgesamt einen Zuwachs um 0,9 %. Die Herstellung von chemischen Erzeugnissen wurde hier ausgeweitet (+1,8 %), wie auch die Metallerzeugung und -bearbeitung (+1,8 %) sowie die Kokerei und die Mineralölverarbeitung (+7,1 %). Der Ausstoß von Papier und Pappe ging dagegen um 0,7 % zurück.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe erhöhten sich im August gegenüber dem Vormonat um 3,9 %, nachdem sie im Juli auch aufgrund eines Sondereffekts infolge von Großaufträgen eingebrochen waren (-11,3 %). Die Bestellungen aus dem In- und Ausland nahmen zuletzt annähernd gleichermaßen zu (+4,0 % bzw. +3,9 %). Im Gegensatz zu den vorherigen Monaten, in denen Großaufträge zu erheblichen Schwankungen geführt haben, nahmen die Bestellungen ohne Großaufträge ebenfalls um 3,9 % zu. Eine Erholung der Auftragseingänge war insbesondere im Bereich EDV und optische Geräte (+37,9 %) zu beobachten. Die Bestellungen elektrischer Ausrüstungen (+8,7 %), pharmazeutischer Erzeugnisse (+4,0 %) sowie chemischer Erzeugnisse (+1,7 %) erhöhten sich ebenfalls. Allerdings mussten auch Orderrückgänge verzeichnet werden, etwa in gewichtigen Sektoren wie Kfz und Kfz-Teile (-0,7 %) und Metallerzeugung (-2,0 %). Die Nachfrage im Maschinenbau stagnierte unterdessen (±0,0 %).

Die konjunkturelle Lage in der Industrie hat sich zuletzt etwas gefestigt. Die Industrieproduktion ist im August wieder leicht gestiegen, im aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich ergab sich aber immer noch weiterhin ein Minus von 1,7 %. Die wieder anziehenden Auftragseingänge und die Stabilisierung einzelner Stimmungsindikatoren deuten jedoch darauf hin, dass die Industrieproduktion an der Talsohle angekommen sein könnte und zum Jahreswechsel wieder Fahrt aufnehmen sollte.

Einzelhandelsumsatz erneut schwach; aber Pkw-Neuzulassungen legen deutlich zu

Die realen Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im August gegenüber dem Vormonat um 1,2 % gefallen, nachdem sie im Juli unverändert geblieben waren. In den Mehrmonatsvergleichen sind die Umsätze ebenfalls rückläufig. Im Vergleich zum Vorjahresmonat meldete der Einzelhandel ein reales Umsatzminus von 2,3 %, vor allem aufgrund der hohen Preissteigerungen. Der Handel mit Lebensmitteln ging im August im Vergleich zum Vormonat real um 1,2 % zurück (+1,5 % ggü. Vj.). Vor allem aufgrund der starken Verteuerung von Lebensmitteln waren in dieser Sparte des Einzelhandels seit gut zwei Jahren im Vorjahresvergleich Umsatzrückgänge zu verzeichnen, die sich zuletzt aber verringert haben. Nach wie vor sind die Nahrungsmittel ein starker Treiber der Verbraucherpreise, auch wenn sich ihr Preisauftrieb gegenüber dem Vorjahresmonat weiter abgeschwächt hat (September: +7,5 %, August: +9,0 %). Der Umsatz im Internet- und Versandhandel reduzierte sich im August um 8,7 % (-1,9 % ggü. Vj.).

Die Neuzulassungen von Pkw durch Privatpersonen sind im September leicht gefallen (-0,4 %), im August waren sie mit +12,1 % kräftig gestiegen. Damit könnte der reale Umsatz im Einzelhandel (inkl. Kfz) damit im August besser ausgefallen sein als in enger Abgrenzung. Bei den Pkw-Neuzulassungen insgesamt waren der Anstieg (August: +23,7 %) und Rückgang (September: -20,2 %) noch stärker. Ein Grund dafür dürfte u. a. ein Vorzieheffekt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der E-Auto-Förderung für gewerbliche Zulassungen Ende August sein.

Die Frühindikatoren für die Stimmung unter den Verbraucherinnen und Verbrauchern senden weiterhin gedämpfte Signale: Laut Prognose der GfK trübt sich die Konsumstimmung im Oktober erneut etwas ein. Zwar verbesserten sich die Konjunktur- und Einkommenserwartungen im September, die Sparneigung nahm aber auch deutlich zu. Alles in allem hat sich das Konsumklima nach einer Erholungsphase im Winterhalbjahr 2022/2023 seit dem Frühjahr bei leichten monatlichen Schwankungen auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im September zum fünften Mal verschlechtert und liegt unverändert im negativen Bereich, auch wenn sich die Geschäftserwartungen im September den zweiten Monat in Folge auf einem niedrigen Niveau etwas verbessert haben. Insgesamt sprechen die Frühindikatoren am aktuellen Rand für eine zunächst verhaltene Entwicklung der privaten Konsumausgaben. Bei steigenden Löhnen und rückläufigen Inflationsraten ist im weiteren Verlauf aber mit einer Erholung des privaten Konsums zu rechnen.

Inflationsrate verringert sich spürbar

Die Inflationsrate (Preisniveauanstieg binnen Jahresfrist) belief sich im September voraussichtlich auf 4,5 %. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2022, vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine, was vor allem auf einen Basiseffekt (9-Euro-Ticket und Tankrabatt) zurückzuführen ist. Im August hatte die Rate noch bei 6,1 % gelegen. Die Kernrate (ohne Energie und Nahrung) lag im September bei 4,6 % (Aug.: +5,5 %) und damit diesmal höher als die Inflationsrate. Nahrungsmittel verteuerten sich im September gegenüber dem Vorjahresmonat erneut überproportional (+7,5 %), allerdings ließ der Preisauftrieb hier ebenfalls weiter nach (Aug.: +9,0 %). Der Anstieg der Energiepreise lag dagegen im September mit +1,0 % gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich unter der Inflationsrate insgesamt (Aug.: +8,3 %). Maßgeblich hierfür ist vor allem ein Basiseffekt aufgrund des Auslaufens des Tankrabatts im September 2022. Im Bereich der Dienstleistungen wirkte sich ein weiterer Basiseffekt durch den Wegfall des 9-Euro-Tickets aus. Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen hat sich dadurch im September mit +4,0 % ebenfalls merklich abgeschwächt (Aug.: +5,1 %).

An den Spotmärkten steigen die Preise für Erdgas seit Mitte Juli wieder an. Aktuell liegt der TTF Base Load mit 39 Euro/MWh aber noch 81 % unter dem Niveau vom August 2022. Die Markterwartungen deuten allerdings darauf hin, dass die Erdgaspreise in den kommenden Quartalen wieder auf etwa 50 Euro/MWh steigen könnten. Erst 2027 dürften sie sich gemäß der Future-Preise beim Vorkrisenniveau einpendeln. Auch auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen ist weiter eine nachlassende Preisdynamik zu beobachten.

Die Erzeugerpreise sind im August 2023 um 12,6 % gegenüber August 2022 gesunken (Jul.: -6,0 %). Das war der stärkste Rückgang der Erzeugerpreise seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949, der auf einen Basiseffekt aufgrund des hohen Preisniveaus im Vorjahr zurückzuführen ist. Infolge des Kriegs in der Ukraine waren die Erzeugerpreise im August 2022 so stark gestiegen wie noch nie zuvor (+46 % ggü. Aug. 2021). Im Vergleich zum Vormonat nahmen die Erzeugerpreise um +0,3 % zu. Die Einfuhrpreise gingen im August mit -16,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat so stark zurück wie seit November 1986 nicht mehr (+0,4 % ggü. Vormonat). Die Verkaufspreise im Großhandel sind im August im Vormonatsvergleich zwar gestiegen (+0,2 %), aber im Vorjahresvergleich um -2,7 % gefallen. Für die nächsten Monate ist – auch mit Blick auf die Preiserwartungen der Unternehmen – von einer weiter erhöhten, aber langsam abflauenden Preisdynamik auszugehen. Der Preisdruck vergangener Kostensteigerungen und Lieferkettenstörungen ist weitgehend überwälzt worden. Die Energiepreise liegen auf moderaterem Niveau. Die geldpolitische Straffung wirkt dämpfend auf die Nachfrageseite. Vor diesem Hintergrund liegt die aktuelle Prognose der Bundesregierung für die Inflationsrate im Jahr 2023 bei 6,1 % und für die Jahre 2024 und 2025 bei +2,6 % bzw. 2,0 %. Zu beachten ist, dass es im Oktober zu einem Preisniveau-steigernden Basiseffekt kommt: Im Zeitraum Oktober 2023 bis März 2024 dürfte sich die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gas und Fernwärme ein Jahr zuvor bemerkbar machen.

Herbstbelebung am Arbeitsmarkt schwächer als üblich

Die gedämpfte Konjunktur schlägt sich in einer schwachen Herbstbelebung am Arbeitsmarkt nieder. Die Arbeitslosigkeit ging zwar wie im September üblich zurück, der Rückgang fiel allerdings schwächer aus als im Durchschnitt der letzten Jahre. Saisonbereinigt (sb) kam es zu einem Anstieg um 10.000 Personen. Die Erwerbstätigkeit nahm im August gegenüber dem Vormonat um (sb) 35.000 Personen zu. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Juli nur leicht (sb: +8.000 Personen). Die Kurzarbeit ging im Juli weiter zurück. Die Anzeigen für September erhöhten sich zwar, dies ist allerdings vor allem auf einzelne Kfz-Hersteller zurückzuführen, deren Produktion von Lieferengpässen infolge eines Hochwassers in Slowenien betroffen war. Frühindikatoren von IAB und ifo trübten sich im September merklich ein, auch der Bestand an gemeldeten Stellen ging zurück. Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen nimmt ab, Arbeitslosen fällt es schwerer, eine Beschäftigung aufzunehmen. In Gastronomie und Handel gab es mehr Entlassungen. Der Aufbau der Erwerbstätigkeit hält aber bis August an, getragen vor allem von ausländischen Beschäftigten. Die Zahl der erwerbstätigen Deutschen geht Demographie-bedingt zurück. Eine Erholung am Arbeitsmarkt ist erst mit einer wirtschaftlichen Belebung im Frühjahr zu erwarten. (…)

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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19,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im September 2023 als im September 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im September 2023 um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.10.2023

  • 37,4 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022
  • 6,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2023 gegenüber Juli 2022

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im September 2023 um 19,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im August 2023 hatte sie bereits um 13,8 % gegenüber August 2022 zugenommen. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Juli 2023 um mehr als ein Drittel gestiegen

Im Juli 2023 haben die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.586 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 37,4 % mehr als im Juli 2022. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Juli 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,1 Milliarden Euro. Im Juli 2022 hatten die Forderungen bei rund 0,8 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen am höchsten

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Juli 2023 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf die Wirtschaftsabschnitte Verkehr und Lagerei sowie die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 8,0 Fällen. Dann folgte das Baugewerbe mit 7,1 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit 0,6 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.

6,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Juli 2023 als im Juli 2022

Im Juli 2023 gab es 5.668 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Der digitale Produktpass – nur bürokratiearm eine Chance auf mehr Kreislaufwirtschaft

Der Rohstoffhunger der deutschen Wirtschaft ist groß und auch riskant. Der „digitale Produktpass“ soll helfen, gegenzusteuern, indem er etwa Reparatur- oder Recycling-Optionen aufzeigt. Damit bietet dieser „Ausweis für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit“ Chancen, aber er birgt lt. DIHK auch Herausforderungen.

DIHK, Mitteilung vom 12.10.2023

Die deutsche Wirtschaft benötigt große Mengen an Rohstoffen. Gleichzeitig machen die jüngsten Krisen deutlich, wie riskant eine hohe Importabhängigkeit in diesem Bereich ist. Auch bei wachsendem Bedarf kann die Resilienz zunehmen, wenn die Rückgewinnung von Rohmaterialien über eine funktionierende Kreislaufwirtschaft gelingt. In den letzten Jahrzehnten gab es bereits signifikante Verbesserungen, dennoch sind Rohstoffströme bei vielen deutschen Unternehmen noch nicht durchgängig auf Wiederverwendung oder Recycling ausgelegt. Nach Daten des europäischen Statistikamtes Eurostat liegt der Anteil der recycelten Materialien am gesamten Rohstoffverbrauch in Deutschland bei ca. 13 Prozent. Im Vergleich beispielsweise mit den Niederlanden (29 Prozent) besteht hier deutliches Aufholpotenzial. Die Bundesregierung will nun die weitere Transformation hin zu einem ressourceneffizienten und zirkulären System voranbringen. Das soll den Rohstoffkonsum verringern und zum vermehrten Einsatz von Recycling führen. Eine zentrale Rolle bei den Überlegungen spielt dabei der digitale Produktpass (DPP).

Ein „Ausweis“ für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit

Der DPP ist ein Ansatz im Rahmen der grundlegenden Überarbeitung der Regelungen im Bereich Ökodesign – als Teil des Europäischen Green Deal soll der DPP nachhaltigere Produkte fördern. Der digitale Produktpass soll den elektronischen Abruf produktspezifischer Daten und Informationen ermöglichen, unter anderem Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten, einschließlich Optionen zum Recycling oder zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Zusätzlich will man Behörden verschiedene Prüfungen und Kontrollen erleichtern. Aktuell verhandeln die europäischen Institutionen über die genaue Ausgestaltung.

Risiken – Herausforderungen für KMU

Der Umbau des Wirtschaftssystems hin zu einem nachhaltigeren und kreislauforientierten Modell bringt enorme Herausforderungen mit sich. Für den Übergang sind bahnbrechende Innovationen, Investitionen in Milliardenhöhe und ein Umdenken speziell beim Management von Lieferketten nötig. Allerdings existiert ein digitaler Produktpass bislang nur auf dem Papier. Die digitale Entwicklung befindet sich in einem frühen Stadium, und viele Fragen zur praktischen Umsetzung sind ungeklärt. Laut einer Studie des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie aus dem Jahr 2022 gibt es derzeit europaweit 76 verschiedene Initiativen zum DPP. Befürchtungen, dass mit der Einführung eines solchen Passes neue und hohe bürokratische Anforderungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entstehen, sind daher nicht von der Hand zu weisen.

Chance – Zentrales Instrument einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft

Es bedarf deshalb eines ganzheitlichen Konzepts für den DPP, mit dem jeder Marktteilnehmende auf die jeweils relevanten Informationen zugreifen kann. Geplant ist, dass Informationen in ein übergreifendes System eingebettet werden. Schnittstellen zwischen bereits bestehenden Datenbanken sollen verhindern, dass Dopplungen entstehen. Auch überbordende Bürokratie, Überladung und Fragmentierung will die Kommission vermeiden.

Falls dies gelingt, bietet der Produktpass den Unternehmen Potenzial für gesteigerte Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit. Durch den DPP erhalten die Betriebe Einblick in den kompletten Lebenszyklus eines Produkts. Das kann das Vertrauensverhältnis zwischen den Betrieben in der Lieferkette sowie zwischen Endkunden und Produzenten verbessern. Der DPP bietet sich auch als Werkzeug an, um Lieferketten effizienter zu gestalten. Zudem ermöglicht er eine nachhaltigere Produktions- und Konsumpraxis sowie eine bessere Planung und Umsetzung von Recycling und Wiederverwertung. Dass das Europäische Komitee für Normung an der Entwicklung einer DPP-Norm arbeitet, gibt insofern Anlass zur Hoffnung. Dennoch wird ein Erfolg des DPP ganz entscheidend davon abhängen, dass die Perspektiven und Möglichkeiten von KMU bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Mit diesem Ziel sucht die DIHK aktiv den Austausch mit der EU-Kommission.

Beitrag zur Transformation

Durch eine möglichst lange Ressourcennutzung und eine gesteigerte Kreislaufführung kann die deutsche Wirtschaft grundsätzlich Schritt für Schritt unabhängiger von Rohstoffimporten werden. Eine erste Blaupause bei der Entwicklung des DPP bietet der in der Entstehung befindliche „Battery Pass“. Die Entwicklung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein und ab 2027 zur Anwendung kommen. Für eine erfolgreiche Transformation hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft stellt dabei jedoch das Bereitstellen von Informationen für Stakeholder mit Hilfe des Produktpasses nur eine Maßnahme dar. Gleichzeitig sollte dringend der Einsatz von Sekundärrohstoffen gefördert werden – die Infrastruktur für ihre Gewinnung ebenso wie die Märkte, die sie auch wieder einsetzen.

Quelle: DIHK

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Geschäftsklima für Selbständige hellt sich auf

Das Geschäftsklima für Selbständige hat sich lt. ifo Institut deutlich aufgehellt. Der Index stieg im September auf -14,4 Punkte, nach -19,9 im August.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 12.10.2023

Das Geschäftsklima für Selbständige hat sich deutlich aufgehellt. Das ergibt die aktuelle ifo-Befragung für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbständige“). Der Index stieg im September auf -14,4 Punkte, nach -19,9* im August. „Die Selbständigen scheinen die konjunkturelle Talsohle erreicht zu haben“, sagt ifo-Expertin Katrin Demmelhuber. „Ob die Besserung anhält, wird sich in den nächsten Monaten zeigen.“

Vor allem die Unzufriedenheit der Selbständigen mit ihren laufenden Geschäften ist spürbar zurückgegangen. Auch die Erwartungen legten leicht zu. „Die Skepsis beim Ausblick auf die kommenden Monate hält allerdings an“, ergänzt Demmelhuber. „Bei Neuaufträgen ist noch viel Luft nach oben.“ Die Stimmung bei den Selbständigen entwickelte sich somit positiver als in der Gesamtwirtschaft, wo das Geschäftsklima im September fast unverändert blieb.

„Eine Herausforderung bleibt aus Sicht der Selbständigen der Zugang zu Krediten“, sagt Demmelhuber. Zwar ist der Anteil der Befragten, die im dritten Quartal 2023 Kreditverhandlungen führten, mit 8,3 % recht gering. Allerdings stuften 37,4 % der Selbständigen in Kreditverhandlungen das Verhalten der Banken als restriktiv ein. (…)

*(Salden, nicht saisonbereinigt)

Quelle: ifo Institut

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Kryptowährungen spielen für die deutsche Wirtschaft noch keine Rolle

Die deutsche Wirtschaft macht um Bitcoin, Ethereum & Co. bisher einen großen Bogen. Nur knapp 2 Prozent aller Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten nutzen Kryptowährungen. Gerade einmal weitere 3 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. Die große Mehrheit von 87 Prozent setzt lt. Bitkom nicht auf Kryptowährungen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 11.10.2023

  • 45 Prozent halten Kryptowährungen für eine sichere Geldanlage, 41 Prozent nur für etwas für Zocker
  • Gerade einmal 2 Prozent nutzen Bitcoin & Co.

Die deutsche Wirtschaft macht um Bitcoin, Ethereum & Co. bisher einen großen Bogen. Nur knapp 2 Prozent aller Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten nutzen Kryptowährungen. Gerade einmal weitere 3 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen. Die große Mehrheit von 87 Prozent setzt nicht auf Kryptowährungen und kann sich das auch nicht vorstellen. 8 Prozent machen dazu keine Angabe oder haben dazu keine Meinung. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 653 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Kryptowährungen leiden unter einem gewissen Imageproblem. Weil sie sowohl hohe Gewinne als auch Verluste verzeichnen können, werden sie oft mit spekulativem Verhalten in Verbindung gebracht. Hinzu kamen einige Betrugsskandale, wie beispielsweise der Fall der Krypto-Börse FTX“, sagt Benedikt Faupel, Bereichsleiter Blockchain beim Bitkom. „Kryptowährungen können aber in Zukunft eine größere Rolle für spezielle Anwendungsbereiche spielen, etwa in Zusammenhang mit Smart Contracts, also digital auf einer Blockchain hinterlegten Vertragsvereinbarungen, oder aber auch als Zahlungsmittel im Internet of Things, wenn automatisiert Geldtransfers ausgelöst werden sollen.“

Bei Kryptowährungen gehen die Meinungen weit auseinander

Grundsätzlich sehen die Unternehmen aber durchaus Vorteile von Kryptowährungen. So meinen 4 von 10 (45 Prozent), dass sich Kryptowährungen als langfristige Geldanlage eignen. Fast ebenso viele (44 Prozent) gehen davon aus, dass die Kurse von Kryptowährungen in den nächsten Jahren kräftig steigen werden. Ebenfalls 44 Prozent sehen Kryptowährungen als sinnvolle Geldalternative für Länder mit hohen Inflationsraten bzw. ganz allgemein als sichere Alternative zum etablierten Geldsystem. Auf der anderen Seite sind 49 Prozent Kryptowährungen zu kompliziert, 41 Prozent halten sie nur für etwas für Spekulanten. Und 37 Prozent glauben sogar, dass von Kryptowährungen und deren Eigenschaften in erster Linie Kriminelle profitieren, etwa über Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung.

Quelle: Bitkom

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Herbstprojektion der Bundesregierung

Das BMWK hat am 11.10.2023 die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise in Verbindung mit der weltwirtschaftlichen Schwäche belasten die deutsche Wirtschaft anhaltender als noch im Frühjahr angenommen. Das verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung.

BMWK, Pressemitteilung vom 11.10.2023

Habeck stellt Herbstprojektion vor: „Wir kommen in einem schwierigen geopolitischen Umfeld langsamer aus der Krise heraus als gedacht. Für das kommenden Jahr rechnen wir wieder mit einem Wachstum“

Bundesminister Robert Habeck hat heute die Herbstprojektion der Bundesregierung vorgelegt. Die Auswirkungen der Energiepreiskrise in Verbindung mit der weltwirtschaftlichen Schwäche belasten die deutsche Wirtschaft anhaltender als noch im Frühjahr angenommen. Das verzögert die allgemein erwartete wirtschaftliche Erholung. Demzufolge geht die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr preisbereinigt zunächst um 0,4 % zurück, erholt sich aber im nächsten Jahr mit einem Wachstum um 1,3 % und 2025 um 1,5 %. Begünstigend für diesen wirtschaftlichen Aufschwung ist dabei der weitere Rückgang der Inflation: Nach einem Anstieg der Verbraucherpreise um 6,1 % in diesem Jahr geht die Bundesregierung von einem deutlichen Rückgang auf 2,6 % im nächsten Jahr und 2,0 % im Jahr 2025 aus. Der Arbeitsmarkt bleibt robust.

Aktuelle Konjunkturindikatoren wie Industrieproduktion, Auftragseingänge und Geschäftsklima deuten auf eine zunächst noch schwache Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im dritten Quartal 2023 hin. In der Herbstprojektion wird aber davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Entwicklung zur Jahreswende wieder an Dynamik gewinnt und sich im weiteren Verlauf deutlich beschleunigt. Wachstumsimpulse dürften dabei vor allem vom privaten Verbrauch ausgehen: Die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten Haushalte werden zunehmend überwunden und führen in Verbindung mit deutlich anziehenden Löhnen und einer insgesamt robusten Beschäftigungssituation zu einer Belebung des privaten Konsums. Die Ausrüstungsinvestitionen in Maschinen und Anlagen dürften auch vor dem Hintergrund des hohen Investitionsbedarfs im Zuge der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft weiter zulegen, wohingegen die Bauinvestitionen angesichts des deutlich gestiegenen Zinsniveaus zunächst noch weiter zurückgehen dürften.

Trotz der kurzfristigen konjunkturellen Schwäche bleibt der Arbeitsmarkt robust. Die Arbeitsnachfrage ist angesichts der Fachkräfte- und allgemeinen Arbeitskräftemangels nach wie vor auf hohem Niveau. Aufgrund der schwachen Konjunktur hat die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen zuletzt zwar etwas abgenommen, dies dürfte sich mit der konjunkturellen Belebung jedoch wieder umkehren.

Dazu Bundesminister Robert Habeck:

„Wir sehen momentan konjunkturelle Schwierigkeiten, ausgelöst durch die Nachwehen der Energiepreiskrise, die notwendige Inflationsbekämpfung der EZB und das schwächeln wichtiger globaler Wirtschaftspartner. Auch gibt es geopolitische Konfliktherde, die die Unsicherheit erhöhen. Wir kommen daher langsamer aus der Krise heraus als gedacht. Für das kommende Jahr rechnen wir aber wieder mit einem Wachstum. Die Weichenstellungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung sind jetzt gesetzt: Der Rückgang der Inflation ist deutlich und damit steigen auch wieder die Realeinkommen, was die Grundlage für eine binnenwirtschaftliche Belebung ist. Bereits im ersten Halbjahr 2023 sind die Nominallöhne so kräftig gestiegen wie zuletzt im Jahr 2008. Verantwortlich dafür waren neben höheren Tariflohnabschlüssen die Mindestlohnerhöhung und die steuerfreien Inflationsausgleichsprämien. Positiv ist auch die Entwicklung der Investitionstätigkeit. Hier schaffen wir mit dem Wachstumschancengesetz, beschleunigten Genehmigungsverfahren und Bürokratieabbau wichtige Voraussetzungen. Die Bauinvestitionen werden durch das Maßnahmenpaket des „Wohnbaugipfels“ stabilisiert.

Aber es ist auch klar, dass wir unsere Wachstumsprobleme lösen müssen und große strukturelle Herausforderungen zu bewältigen haben. Probleme wie die überbordende Bürokratie und der Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel schlagen jetzt zu Buche. Diese Probleme sind wir angegangen, brauchen aber einen langen Atem. Klar ist: Wir brauchen Investitionen. Dafür müssen wir Investitionshemmnisse beseitigen, den Dschungel an Bürokratie lichten und es den Unternehmerinnen und Unternehmern leichter machen. Einiges haben wir schon geschafft, Genehmigungsverfahren beschleunigt, Praxis Checks eingeführt, wir überprüfen die Berichtspflichten und werden als Regierung den Abbau von Bürokratie und Hemmnissen weiter ehrgeizig vorantreiben. Deutschland darf sich nicht länger selbst fesseln.“

Der Minister ergänzte weiter:

„Das drängendste strukturelle Problem ist aber der Bedarf an Fach- und Arbeitskräften. Wir alle spüren es mittlerweile in unserem Alltag. Unternehmen suchen händeringend Arbeitskräfte, Handwerksbetriebe müssen Aufträge ablehnen, Geschäfte und Gastronomie ihre Öffnungszeiten einschränken. Und es geht dabei nicht nur um Fachkräfte – wir merken an allen möglichen Ecken und Enden, dass uns schlicht Arbeitskräfte fehlen.
Der demographische Wandel am Arbeitsmarkt zeigt sich jetzt erstmals auch in den Statistiken und Zahlen. Die Beschäftigung deutscher Staatsbürgerinnen und -bürger ist seit Anfang des Jahres rückläufig. Der Anstieg der Beschäftigung in Deutschland wird seitdem durch ausländische Staatsangehörige getragen, insbesondere aus Nicht-EU-Staaten und Osteuropa. Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung dürfte sich dieser Trend in den nächsten Jahren verstärken.

Das bedeutet zweierlei: Erstens: Wir müssen weiter alles daran setzen, inländisches Arbeitspotenzial besser zu heben, durch Qualifikation, bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und durch Anreize für ältere Arbeitnehmer, freiwillig länger zu arbeiten. Wir haben so gut ausgebildete Menschen, ihre Expertise und ihr Können sind für das Land wichtig. Zweitens: Es ist aber offenkundig, dass Deutschland auch auf Zuwanderung angewiesen ist, um den Arbeitskräftebedarf zu decken, Wachstum zu generieren und Wohlstand zu sichern. Dafür haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen, und werden hart und gemeinsam in der Bundesregierung an einer guten Umsetzung arbeiten.

Dabei ist es allemal sinnvoll, Flüchtlinge, die hier schon im Land sind, in Arbeit zu bringen. Ich weiß, dass es zum Teil Vorbehalte dagegen gibt, und natürlich ist völlig klar, dass wir eine bessere Steuerbarkeit brauchen, wer ins Land kommt, und dass die, die nicht bleiben dürfen, zügig wieder gehen müssen. Das ist für mich unstrittig. Das gemeinsame Asylsystem ist ein Instrument dafür, Migrationsabkommen ein weiteres. Und die Bundesregierung arbeitet auch gemeinsam daran, dass Rückführungen zügiger erfolgen. Diese Seite des Asylsystems muss konsequenter und schneller durchgesetzt werden.

Nur, wenn jemand jetzt schon seit einiger Zeit hier ist, sollte die Devise doch sein: Raus aus dem Sozialsystem, rein in die Beschäftigung, damit Flüchtlinge möglichst selbst ihren Lebensunterhalt verdienen und ihren Beitrag zum Gemeinwesen leisten können. So, wie es der DIHK-Präsident kürzlich deutlich gesagt hat: mehr Pragmatismus. Ich plädiere dabei für ein präzises und gezieltes Vorgehen, von dem auch die Unternehmen profitieren. Sie sollten es leichter haben, Arbeitskräfte einzustellen und sie sollten nicht noch die Sorge haben müssen, dass sie gut integrierte Mitarbeiter verlieren.“

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte

Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird. Das berichtet das BMF.

BMF, Mitteilung vom 11.10.2023

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen, mit dem unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditkäufer und Kreditdienstleister umgesetzt wird.

Durch den Gesetzentwurf wird der Abbau notleidender Kreditpositionen in Bankbilanzen gefördert. Die harmonisierten Vorgaben der EU-Richtlinie schaffen einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite. Sie gewährleisten das hohe Schutzniveau für die Schuldnerinnen und Schuldner, das in Deutschland für Inkassodienstleister*innen bereits weitgehend Standard ist.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus regulatorische Anforderungen für Dienstleister*innen, die für die Käufer*innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs wurde darauf geachtet, den bürokratischen Aufwand, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, zu minimieren.

Daher fokussiert sich der Gesetzentwurf darauf, die in Deutschland bestehenden Regeln, um die europäischen Vorgaben zu ergänzen.

Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die umsetzungsbedürftigen Teile der Verordnung (EU) 2022/2036 (sog. Daisy-Chain-Verordnung) implementiert. Die Verordnung enthält Vorschriften zu Instrumenten, die innerhalb von Bankkonzernen als Verlustpuffer für den Abwicklungsfall dienen.

Für Deutschland ist die unmittelbare Wirkung gering: Eine praktische Anwendung hierfür gibt es derzeit nur im Fall bestimmter Bankkonzerne, deren EU-Muttergesellschaften außerhalb von Deutschland ansässig sind.

Beide Regelungen sind Teil des harmonisierten Ansatzes zur Reduktion von Risiken im Bankbereich und dienen damit dem Ziel, eine effizientere Banken- und Kapitalmarktunion zu entwickeln.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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Inflationsrate im September 2023 bei +4,5 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag im September 2023 bei +4,5 %. Im August und Juli 2023 hatte die Inflationsrate noch über sechs Prozent gelegen (+6,1 % bzw. +6,2 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im September 2023 gegenüber dem Vormonat August 2023 um 0,3 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.10.2023

Inflationsrate erreicht den niedrigsten Wert seit Kriegsbeginn in der Ukraine

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2023 bei +4,5 %. Im August und Juli 2023 hatte die Inflationsrate noch über sechs Prozent gelegen (+6,1 % bzw. +6,2 %). „Die Inflationsrate ist auf den niedrigsten Wert seit dem Kriegsbeginn in der Ukraine gefallen. Sie bleibt aber dennoch hoch“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Die gestiegenen Preise für Nahrungsmittel sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin besonders deutlich spürbar.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im September 2023 gegenüber dem Vormonat August 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte verteuerten sich mit +1,0 % unterdurchschnittlich

Die Preise für Energieprodukte lagen im September 2023 um 1,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats, nach +8,3 % im August 2023. Ausschlaggebend für den deutlich geringeren Preisauftrieb sind hier vor allem die Preiserhöhungen im Vorjahr (Basiseffekt), auch wenn die Preisentwicklungen unterschiedlich waren: Strom war im September 2023 mit +11,1 % weiterhin merklich teurer als ein Jahr zuvor. Dagegen erhöhten sich die Preise für Fernwärme mit +0,3 % nur leicht. Für einige Energieprodukte lagen die Preise im September 2023 sogar niedriger als ein Jahr zuvor (zum Beispiel Erdgas: -5,3 %; Kraftstoffe: -6,0 %). Insbesondere verbilligte sich leichtes Heizöl (-26,0 %).

Nahrungsmittel bleiben Preistreiber mit +7,5 % gegenüber September 2022

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2023 um 7,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel verlangsamte sich damit zwar erneut (August 2023: +9,0 %, Juli 2023: +11,0 %), für viele Nahrungsmittelgruppen lag die Preiserhöhung aber dennoch weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Vor allem für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+15,3 %) sowie für Brot und Getreideerzeugnisse (+12,0 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr bezahlen. Deutlich teurer wurden auch Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+9,6 %) sowie Gemüse (+8,4 %) und Obst (+7,5 %). Dagegen waren Speisefette und Speiseöle um 14,2 % günstiger als ein Jahr zuvor, vor allem durch die merklichen Preisrückgänge bei Butter (-29,0 %) und Sonnenblumenöl, Rapsöl und Ähnlichem (-16,6 %).

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +4,6 %

Im September 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +5,0 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie fiel jedoch unter fünf Prozent auf einen Wert von +4,6 % und zeigt, dass die Nahrungsmittelpreise die Gesamtteuerung deutlich prägen. Diese häufig als Kerninflation bezeichnete Kenngröße verdeutlicht ebenso, dass die Teuerung in anderen Güterbereichen weiterhin hoch ist. Allerdings hatte der Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie im August 2023 fast einen Prozentpunkt höher bei +5,5 % gelegen, da der Preisauftrieb nun im September 2023 vor allem bei Dienstleistungen schwächer war.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,0 %, Basiseffekt des 9-Euro-Tickets im September 2023 weggefallen

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im September 2023 um 4,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im August 2023 hatte der Preisauftrieb noch bei +5,1 % gelegen. Hier wirkte sich insbesondere als Basiseffekt der Wegfall des von Juni bis August 2022 verfügbaren 9-Euro-Tickets aus. Damit dämpft das seit Mai 2023 gültige Deutschlandticket im September 2023 nun ohne gegenläufige Effekte die Preisentwicklung. Binnen Jahresfrist wurden Bahntickets im Nahverkehr um 0,3 % teurer (August 2023: +64,6 %). Noch deutlicher zeigte sich die Auswirkung bei kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches: Diese verbilligten sich im September 2023 um 22,6 % im Vergleich zum Vorjahresmonat (August 2023: +113,0 %). Weiterhin bedeutsam für die unterdurchschnittliche Preissteigerung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten, die mit +2,1 % ebenfalls dämpfend wirkten. Einige andere Preise für Dienstleistungen erhöhten sich dennoch deutlich, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+12,9 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+11,1 %) sowie für Pauschalreisen (+ 10,3 %).

Waren verteuerten sich gegenüber September 2022 um 5,0 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im September 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,0 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich etwas stärker (+5,5 %, darunter alkoholische Getränke und Tabakwaren: +8,8 %; Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke: +7,7 %). Die Preise von Gebrauchsgütern lagen gegenüber September 2022 um 4,1 % höher.

Preise für Mineralölprodukte stiegen gegenüber dem Vormonat um 2,5 %

Im Vergleich zum August 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im September 2023 um 0,3 %. Energiepreise insgesamt stiegen von August 2023 bis September 2023 um 0,8 %. Teurer waren vor allem die Mineralölprodukte (+2,5 %, davon Heizöl +6,0 % und Kraftstoffe +2,2 %), günstiger wurde Erdgas (-1,2 %). Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt stiegen im Vergleich zum Vormonat leicht an (+0,4 %, darunter Obst: +1,4 %). Zudem gab es im September 2023 saisonübliche Preisschwankungen: Beispielsweise standen hier den gestiegenen Preisen für Bekleidungsartikel (+5,4 %) Preisrückgänge bei Pauschalreisen (-6,5 %) gegenüber. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Aushebelung von Mitbestimmung bei SEs stoppen

Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird vielfach missbraucht, um Arbeitnehmern Mitbestimmungsrechte vorzuenthalten. Ein neues Gutachten zeigt, was die Politik durch nationale Gesetzgebung konkret dagegen tun kann. Darauf weist die Hans-Böckler-Stiftung hin.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 10.10.2023

Neues Rechtsgutachten zeigt, wie Reform funktionieren kann

Die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) wird vielfach missbraucht, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Mitbestimmungsrechte vorzuenthalten. In ihrem Koalitionsvertrag hat die „Ampel“ vereinbart, gegen die Mitbestimmungsvermeidung bei der SE vorzugehen. Ein neues Gutachten zeigt, was die Politik durch nationale Gesetzgebung konkret dagegen tun kann. Die Untersuchung von Prof. Dr. Rüdiger Krause von der Universität Göttingen zeigt auch, dass die neuere europäische Rechtsentwicklung eine Reform erleichtert. Eine solche Reform könnte auch für bereits bestehende SEs ohne Mitbestimmung greifen, so die Expertise des Rechtswissenschaftlers.

Beschäftigten in Deutschland steht das Recht zu, in den Aufsichtsräten großer Unternehmen mitzuwirken. Oft wird dieses Recht allerdings ausgehebelt – und ein wichtiges Vehikel dafür ist die SE: Wenn wachsende Unternehmen diese Rechtsform annehmen, können sie in Sachen Mitbestimmung einen Status Quo mit geringer oder sogar ohne Arbeitnehmerbeteiligung festschreiben. Dann bleibt alles beim Alten, auch wenn die Belegschaft 500 beziehungsweise 2.000 Beschäftigte überschreitet und eigentlich die Voraussetzungen für die Einführung der Drittelbeteiligung oder der paritätischen Mitbestimmung erfüllt wären.

Tatsächlich besitzen mehr als 80 Prozent der großen SEs in Deutschland keinen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat, darunter auch die im DAX notierten Konzerne Vonovia und Zalando. Auffällig viele Familienunternehmen vermeiden die Mitbestimmung mit Hilfe der SE als Rechtsform. In seinem Gutachten für das Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert Professor Krause, was sich gegen diesen „Einfriereffekt“ gesetzlich ausrichten lässt. Ein zentrales Ergebnis: Bessere Regelungen durch den deutschen Gesetzgeber sind möglich und nötig, ein weiteres Warten auf ungewisse Abhilfe aus Europa ist keine Alternative. Der deutsche Gesetzgeber hat demnach unter anderem die Möglichkeit, SE-Gründungen als missbräuchlich zu qualifizieren, wenn innerhalb von vier Jahren nach der Gründung ein für die Mitbestimmung relevanter Schwellenwert überschritten wird.

Das deutsche SE-Beteiligungsgesetz enthalte zwar schon jetzt Möglichkeiten gegen die Umgehung von Mitbestimmung, die praktisch aber von geringer Bedeutung sind, erklärt Krause. So sei vorgesehen, dass die Arbeitnehmerseite neue Verhandlungen über Beteiligungsrechte verlangen kann, wenn es zu einer „nachträglichen strukturellen Änderung“ kommt. Nach herrschender Meinung sei das bloße Wachstum der Belegschaft dafür aber nicht ausreichend. Zudem würde als Auffanglösung bei den Verhandlungen wiederum der Status quo dienen.

Auch das Missbrauchsverbot im SE-Beteiligungsgesetz sei in seiner jetzigen Form ein stumpfes Schwert. Ein Missbrauch werde nur vermutet, wenn innerhalb eines Jahres nach der SE-Gründung eine strukturelle Änderung stattfindet. Zusätzlich brauche es ein „subjektives Element“, also den Nachweis, dass das Einfrieren von Mitbestimmungsrechten das Motiv für die Gründung war. Selbst wenn dieser Nachweis gelinge, seien die Rechtsfolgen zudem diffus.

Wenn die Regierungsparteien das Problem angehen wollen – wozu sie sich im Koalitionsvertrag verpflichtet haben –, müssen sie sich am Rechtsrahmen orientieren, den die SE-Richtlinie der EU vorgibt, so der Jurist. Für wenig zielführend hält er es dabei, am Kriterium der strukturellen Veränderung anzuknüpfen. Denn hier komme man am „Vorher-Nachher-Prinzip“ nicht vorbei. Dass die bestehenden Beteiligungsrechte in diesem Fall die Basis von Neuverhandlungen darstellen, lasse sich also nicht ändern.

Sinnvoller wäre es laut dem Gutachten, die Spielräume beim Missbrauchsverbot auszunutzen. Im Kern stelle sich dabei die Frage, was der Zweck der SE-Richtlinie zur Arbeitnehmerbeteiligung ist: „Würde der erklärte Wille des europäischen Gesetzgebers darin bestehen, Unternehmen zu ermöglichen, sich dem nationalen Mitbestimmungsrecht zu entziehen und die Mitbestimmung in den EU-Ländern sukzessive austrocknen zu lassen, dann wäre eine entsprechende Vorgehensweise nicht missbräuchlich und ließe sich nicht eindämmen. Ansonsten besteht Raum für die Bewertung einer solchen Strategie als zweckwidrig und damit rechtsmissbräuchlich.“

Auch der europäische Gesetzgeber hat den „Einfriereffekt“ mittlerweile als Problem erkannt

In den Erwägungsgründen zur Richtlinie sei indes deutlich zu lesen, dass eine SE-Gründung gerade nicht zur Beseitigung oder Einschränkung der nationalen Gepflogenheiten der Arbeitnehmerbeteiligung führen dürfe, so der Experte. Zudem werde als Missbrauch nicht nur die „Entziehung“, sondern auch die „Vorenthaltung“ von Beteiligungsrechten bezeichnet. Das lege nahe, auch an solche Rechte zu denken, die nicht schon existieren, sondern als Folge einer SE-Gründung von vornherein unter den Tisch fallen.

Für eine entsprechend weite Auslegung des Missbrauchsbegriffs spricht Krause zufolge insbesondere die neue EU-Umwandlungsrichtlinie, die grenzüberschreitende Verschmelzungen regelt. Diese lasse eine „deutlich stärkere Tendenz des europäischen Gesetzgebers erkennen, Arbeitnehmerschutz zu stärken sowie gegen Missbräuche und Umgehungen vorzugehen“. Es zeige sich, dass die EU den Einfriereffekt mittlerweile klar als Problem erkannt habe. Diese Entwicklung müsse bei einer um Kohärenz bemühten Auslegung der SE-Richtlinie berücksichtigt werden.

Der Gutachter empfiehlt eine Konkretisierung des SE-Beteiligungsgesetzes, die die strategische Nutzung des Einfriereffekts als Rechtsmissbrauch erfasst. Missbrauch läge demnach vor, wenn zumindest eines der hauptsächlichen Motive für eine SE-Gründung darin besteht, Mitbestimmungsrechte einzufrieren. Ein Missbrauch solle vermutet werden, wenn ein relevanter Schwellenwert innerhalb von vier Jahren ab der SE-Gründung überschritten wird. Selbst eine „gesetzliche Missbrauchsfiktion“, die Gegeneinwände ausschließt, läge noch im Rahmen des rechtlich Zulässigen.

Nach Ablauf von vier Jahren würde dieser Automatismus zwar nicht mehr greifen. Aber auch, wenn der Schwellenwert erst später erreicht wird, könne ein Missbrauch noch vorliegen. Das Gesetz könne hierfür Anhaltspunkte nennen. Zu denken wäre etwa daran, dass Beschäftigung und Wertschöpfung im Wesentlichen auf Deutschland beschränkt sind, also keine nennenswerten Binnenmarktaktivitäten als Anlass für die Gründung der SE entfaltet werden. Nach Analyse des I.M.U. trifft das aktuell auf etwa jede dritte SE zu, die mehr als 2.000 Beschäftigte hat, aber keine paritätische Mitbestimmung. Auch wenn die Belegschaftsgröße innerhalb der Vierjahresfrist konstant mindestens vier Fünftel des maßgeblichen Schwellenwerts beträgt und diesen Wert erst danach überschreitet, ohne dass eine relevante Wertschöpfung im Ausland erfolgt, spreche dies für einen Missbrauch.

Als Rechtsfolge des Missbrauchs schlägt der Jurist Neuverhandlungen mit einer Auffanglösung vor, die sich an der dann aktuellen Größe der Belegschaft orientiert. So könnte das Mitbestimmungsniveau mit der Unternehmensgröße zunehmen. Das neue Gesetz auch auf bereits gegründete SE wie zum Beispiel die Vonovia SE anzuwenden, würde nach Krauses Einschätzung keine unzulässige Rückwirkung darstellen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Bodenbildung beim Geschäftsklima im Mittelstand

Bei der Stimmung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland setzt zum Sommerausklang eine Bodenbildung ein: Das Geschäftsklima im Mittelstand verliert im September nur noch geringfügige 1,0 Zähler und liegt aktuell bei -19,5 Saldenpunkten. Das belegt das neue KfW-ifo-Mittelstandsbarometer.

KfW, Pressemitteilung vom 09.10.2023

  • Erwartungen legen leicht zu, Lageurteile geben weiter nach
  • Stimmungsanstieg bei Großunternehmen
  • Konjunkturschwäche wird allmählich überwunden

Bei der Stimmung der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland setzt zum Sommerausklang eine Bodenbildung ein: Das Geschäftsklima im Mittelstand verliert im September nur noch geringfügige 1,0 Zähler und liegt aktuell bei -19,5 Saldenpunkten. Dabei klettern die Geschäftserwartungen nach vier zum Teil sehr tiefen Abstiegen in Folge erstmals wieder leicht nach oben und stabilisieren so den Klimaindikator: Konkret steigen die Erwartungen um 1,3 Zähler auf nunmehr -24,5 Saldenpunkte. Die Geschäftslageurteile der Mittelständler hingegen sinken um weitere 3,7 Zähler auf jetzt -14,2 Saldenpunkte, wie das neue KfW-ifo-Mittelstandsbarometer belegt.

Unter den Hauptwirtschaftsbereichen der mittelständischen Wirtschaft zeigt sich ein differenziertes Bild. Die Dienstleister bleiben am besten gestimmt, auch wenn sie ihr Geschäftsklima im September nochmals geringfügig nach unten korrigieren (-1,1 Zähler auf -13,0 Saldenpunkte). Der Einzelhandel hält Platz 2 in der Stimmungstabelle mit einem nahezu unveränderten Geschäftsklima (-0,2 Zähler auf -16,8 Saldenpunkte). Hingegen berichten die mittelständischen Bauunternehmen, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Wohnbau haben, von einer nochmals deutlichen Klimaeintrübung und sind damit nun unter allen Mittelständlern der am schlechtesten gestimmte Wirtschaftsbereich (-2,9 Zähler auf -27,7 Saldenpunkte). Bisher hatte der Großhandel den letzten Platz inne, hier zieht das Geschäftsklima aber im September erstmals seit längerem wieder etwas an (+2,5 Zähler auf -26,5 Saldenpunkte). Positiv ist die Stimmungstendenz aktuell auch im Verarbeitenden Gewerbe, dessen Geschäftsklimaindikator sich leicht um 1,4 Zähler auf gleichwohl noch immer weit unterdurchschnittliche -22,8 Saldenpunkte verbessert.

Die Großunternehmen warten im September mit guten Nachrichten auf: Ihr Geschäftsklima verbessert sich um 2,2 Zähler und notiert jetzt bei -26,7 Saldenpunkten. Sowohl die Lageurteile (+3,4 Zähler auf -18,9 Saldenpunkte) als auch die Erwartungen (+1,2 Zähler auf -33,8 Saldenpunkte) steigen moderat. Die leichte Klimaverbesserung steht auf breiter Basis, alle Hauptwirtschaftsbereiche berichten von einem Plus gegenüber dem Vormonat.

„Das KfW-ifo-Mittelstandsbarometer für September zeichnet ein mehrdeutiges Bild mit gegenläufigen Stimmungstendenzen in den Hauptwirtschaftsbereichen und Unternehmensgrößenklassen. Aufseiten der Mittelständler geht eine leichte Aufhellung der Erwartungen mit erneut schlechteren Lageurteilen einher“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

„Solche mehrdeutigen Indikatorkonstellationen sind häufig in der Frühphase konjunktureller Wendepunkte zu beobachten und können ein Indiz dafür sein, dass der konjunkturelle Talboden inzwischen erreicht ist.“

Ein bedeutender Teil der gegenwärtigen Belastungen für die Unternehmen sei vorübergehender Natur und die Aussichten besser, als es die aktuell noch sehr gedrückte Stimmung nahelege.

„Merklich steigende Löhne, eine wohl in etwa stabile Beschäftigung und die inzwischen rückläufige Inflationsrate dürften dem Konsum im Herbst und Winter neue Impulse geben. Später im Verlauf von 2024 könnte dann eine globale geldpolitische Lockerung beginnen. Davon dürfte Deutschland als Produzent von Investitionsgütern besonders profitieren. Deren Absatz steigt, wenn Zinsen sinken. Ich erwarte, dass sich die deutsche Wirtschaft in den nächsten Quartalen nach und nach aus dem Konjunkturtal herausarbeiten und 2024 um 0,8 % wachsen wird, nachdem eine moderate Schrumpfung im laufenden Jahr mittlerweile als absolut sicher gelten muss.“

Quelle: KfW

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