Erwartungen gehen zurück

Die ZEW-Konjunkturerwartungen gehen in der aktuellen Umfrage vom Juli 2023 zurück. Sie liegen mit minus 14,7 Punkten um 6,2 Punkte unter dem Wert des Vormonats.

ZEW, Pressemitteilung vom 11.07.2023

Der ZEW-Indikator liegt bei minus 14,7 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen gehen in der aktuellen Umfrage vom Juli 2023 zurück. Sie liegen mit minus 14,7 Punkten um 6,2 Punkte unter dem Wert des Vormonats. Die Einschätzung der gegenwärtigen konjunkturellen Lage für Deutschland verschlechtert sich ebenfalls. Sie sinkt um 3,0 Punkte und liegt aktuell bei minus 59,5 Punkten.

„Die ZEW-Konjunkturerwartungen verschieben sich noch deutlicher in den negativen Bereich. Die Finanzmarktexpertinnen und -experten gehen bis Jahresende von einer weiteren Verschlechterung der konjunkturellen Lage aus. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Erwartung weiter steigender kurzfristiger Zinsen im Eurogebiet und in USA. Außerdem werden wichtige Exportmärkte wie China relativ schwach eingeschätzt. Die erwartete Verschlechterung der Konjunktur dürfte vor allem die Industriesektoren treffen. Die Ertragserwartungen dieser exportorientierten Branchen gehen abermals deutlich zurück“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone sinken im Juli um 2,2 Punkte geringfügig. Sie liegen damit aktuell bei minus 12,2 Punkten. Der Lageindikator für die Eurozone geht um 2,5 Punkte auf nun minus 44,4 Punkte zurück.

Quelle: ZEW

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Geschäftsklima für Selbstständige trübt sich ein

Das Geschäftsklima für Selbstständige hat sich verschlechtert. Das ergibt die aktuelle ifo-Befragung für dieses Segment. Der Index sank im Juni auf -12,6 Punkte*, nach -8,6 im Mai.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 11.07.2023

Das Geschäftsklima für Selbstständige hat sich verschlechtert. Das ergibt die aktuelle ifo-Befragung für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige“). Der Index sank im Juni auf -12,6 Punkte, nach -8,6 im Mai. „Es ist eine Art Domino-Effekt“, sagt ifo-Expertin Katrin Demmelhuber. „Da vielen Großunternehmen Aufträge fehlen, vergeben sie auch weniger Aufträge an die Selbstständigen.“

Die Sorgen um die weitere Geschäftsentwicklung nahmen nochmal deutlich zu. Auch mit ihren laufenden Geschäften waren die Selbstständigen unzufrieden. In der Gesamtwirtschaft zeigten die Indikatoren ebenfalls nach unten, allerdings gilt hier die Geschäftslage insgesamt noch als günstig.

Bei den Dienstleistern gaben die Erwartungen spürbar nach. Auch die aktuelle Lage beurteilten sie weniger gut. Der Umsatz ging zurück, und die Auftragsbestände schrumpften weiter. Unternehmensnahe Dienstleister wie IT- oder Unternehmensberatungen spürten die fehlenden Aufträge aus der Industrie. „Auch viele Privathaushalte halten sich aufgrund der weiterhin hohen Inflation mit Aufträgen zurück“, ergänzt Demmelhuber. Im Einzelhandel hat sich das Geschäftsklima stark eingetrübt. Die Branche bewertete vor allem die momentane Situation deutlich schlechter, aber auch für die Zukunft sind die Unternehmen pessimistischer als im Vormonat.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Selbstständige. Dies umfasst sowohl Soloselbstständige als auch Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Wie im Gesamtindex sind alle Sektoren abgebildet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor. Der Index basiert auf einer Zusammenarbeit mit Jimdo, einem Anbieter von Online-Tools speziell für Soloselbstständige und kleine Unternehmen, und hat das Ziel, die Sichtbarkeit der Kleinstunternehmen zu erhöhen. Neben Jimdo trägt auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands (VGSD e.V.) zur Gewinnung neuer Teilnehmer bei.

*(nicht saisonbereinigt)

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im Juni 2023 bei +6,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag lt. Statistischem Bundesamt im Juni 2023 bei +6,4 %. Im Mai 2023 hatte sie bei +6,1 % gelegen. Die Inflationsrate hat sich damit wieder etwas verstärkt, nachdem sie sich zuvor drei Monate in Folge abgeschwächt hatte.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.07.2023

Inflationsrate hat sich wieder etwas verstärkt, Preisanstieg zum Vormonat +0,3 %

Verbraucherpreisindex, Juni 2023
+6,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,3 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juni 2023
+6,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
+0,4 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juni 2023 bei +6,4 %. Im Mai 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,1 % gelegen. „Die Inflationsrate hat sich damit wieder etwas verstärkt, nachdem sie sich zuvor drei Monate in Folge abgeschwächt hatte“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Die Nahrungsmittel sind nach wie vor der stärkste Preistreiber. Zudem ergibt sich durch die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung aus dem Jahr 2022 – 9-Euro-Ticket und Tankrabatt – ein Basiseffekt, der die aktuelle Inflationsrate erhöht.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Juni 2023 gegenüber dem Vormonat Mai 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 3,0 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Juni 2023 um 3,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats, nach +2,6 % im Mai 2023. Verantwortlich für den seit März 2023 unterdurchschnittlichen Preisauftrieb der Energie ist insbesondere ein Basiseffekt aus dem Vorjahr. Damals war es infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine zu erheblichen Preisanstiegen gekommen. Gleichzeitig ist die derzeitige Preisentwicklung bei Energie durch weitere Faktoren geprägt, etwa durch die rückläufige Preisentwicklung auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen. Auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wie die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme trugen zur Energiepreisentwicklung bei.

Von Juni 2022 bis Juni 2023 verteuerten sich feste Brennstoffe mit +26,6 % und Erdgas mit +20,8 % besonders stark. Überdurchschnittlich erhöhten sich auch die Preise für Strom (+10,5 %) und Fernwärme (+9,3 %). Dagegen verbilligten sich Mineralölprodukte deutlich mit -12,8 %, insbesondere leichtes Heizöl (-36,5 %). Günstiger als vor einem Jahr waren trotz des Tankrabatts im Vorjahr auch die Kraftstoffe (-10,4 %).

Nahrungsmittel bleiben stärkster Preistreiber mit +13,7 % gegenüber Juni 2022

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Juni 2023 um 13,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat, nach +14,9 % im Mai 2023. Die Nahrungsmittel bleiben damit der stärkste Preistreiber unter den Güterbereichen. Fast alle Nahrungsmittelgruppen waren weiterhin teurer als ein Jahr zuvor. Vor allem mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar mehr für Molkereiprodukte (+22,3 %) sowie für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+19,4 %) bezahlen. Merklich teurer binnen Jahresfrist wurden auch Gemüse (+18,8 %), Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+18,5 %) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+18,3 %). Hingegen waren Speisefette und Speiseöle um 12,1 % günstiger als ein Jahr zuvor.

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,8 %

Im Juni 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +6,7 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag mit +5,8 % niedriger und zeigt, wie stark die Nahrungsmittelpreise derzeit die Gesamtteuerung prägen. Diese häufig als Kerninflation bezeichnete Kenngröße verdeutlicht gleichzeitig, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung weiterhin hoch ist. Im Mai 2023 hatte der Verbraucherpreisindex ohne Nahrungsmittel und Energie bei +5,4 % gelegen, die Kerninflation hat sich damit im Juni 2023 wieder verstärkt. Im April und März 2023 hatte der Wert ebenfalls bei jeweils +5,8 % gelegen.

Waren verteuerten sich gegenüber Juni 2022 um 7,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Juni 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 7,3 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +8,8 % besonders stark, vor allem aufgrund des Preisanstiegs im Güterbereich Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (+13,4 %). Die Preise von Gebrauchsgütern lagen gegenüber Juni 2022 um 5,2 % höher.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 5,3 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Juni 2023 um 5,3 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Weiterhin bedeutsam für die unterdurchschnittliche Preissteigerung bei Dienstleistungen sind die Nettokaltmieten, die mit +2,0 % preisdämpfend wirken. Auch die Einführung des Deutschlandtickets wirkt seit Mai 2023 auf die Preisentwicklung leicht dämpfend. Demgegenüber steht jedoch ab Juni 2023 ein erhöhender Basiseffekt infolge des von Juni bis August 2022 gültigen 9-Euro-Tickets. Binnen Jahresfrist wurden somit im Juni 2023 Bahntickets im Nahverkehr trotz der Einführung des Deutschlandtickets mit +65,2 % deutlich teurer (Mai 2023: +0,6 %). Ebenso verteuerten sich daher die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches merklich gegenüber Juni 2022, und zwar um mehr als das Doppelte mit +112,8 % (Mai 2023: -22,9 %). Zudem erhöhten sich einige andere Preise für Dienstleistungen deutlich, unter anderem die Preise für die Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+15,7 %), für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+11,0 %) sowie für Dienstleistungen in Gaststätten (+8,4 %).

Preise gegenüber Vormonat um 0,3 % gestiegen

Im Vergleich zum Mai 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2023 um 0,3 %. Teurer wurden insbesondere Pauschalreisen (+6,1 %) und Übernachtungen (+1,7 %).

Die Preise für Nahrungsmittel gaben im Vergleich zum Vormonat etwas nach (-0,2 %), insbesondere gingen die Preise für frisches Gemüse (-3,7 %) und für Molkereiprodukte (-1,8 %) zurück. Gleichermaßen sanken die Preise für Energie insgesamt (-0,2 %). Etwas günstiger als einen Monat zuvor waren hier zum Beispiel Strom (-1,1 %) und Erdgas (-1,0 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Faire Wettbewerbsbedingungen: Kommission erlässt Durchführungsbestimmungen für Subventionen aus Drittstaaten

Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Verordnung für Subventionen aus Drittstaaten kann die EU-Kommission besser gegen Wettbewerbsverfälschungen vorgehen. Nun hat die Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt, in der die Verfahren zur konkreten Umsetzung der Verordnung festgelegt werden.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.07.2023

Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Verordnung für Subventionen aus Drittstaaten kann die EU-Kommission besser gegen Wettbewerbsverfälschungen vorgehen. Nun hat die Kommission eine Durchführungsverordnung vorgelegt, in der die Verfahren zur konkreten Umsetzung der Verordnung festgelegt werden.

Die Durchführungsverordnung

Die Durchführungsverordnung trägt den Rückmeldungen Rechnung, die während der einmonatigen öffentlichen Konsultation vom 6. Februar 2023 bis zum 6. März 2023 eingingen. Im Einklang mit der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten wird mit der Durchführungsverordnung insbesondere auf das Anliegen der Konsultationsteilnehmer eingegangen, den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit Anmeldungen bzw. Meldungen zu begrenzen.

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten beinhaltet eine Verpflichtung für Unternehmen,

  • Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das übernommene Unternehmen, eines der fusionierenden Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der Union niedergelassen ist und einen EU-Umsatz von mindestens 500 Millionen Euro erzielt und die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den letzten drei Jahren von einem Drittstaat finanzielle Zuwendungen in Höhe von insgesamt mindestens 50 Millionen Euro erhalten haben;
  • finanzielle Zuwendungen von Drittstaaten zu melden, die im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge gewährt werden, bei denen sich der geschätzte Auftragswert auf mindestens 250 Millionen Euro beläuft und das Angebot mit Zuwendungen von mindestens 4 Millionen Euro pro Drittstaat in den letzten drei Jahren einhergeht.

In der Durchführungsverordnung, insbesondere in den Anmelde- und Meldeformularen ist festgelegt, welche Angaben für Zusammenschlüsse und öffentliche Vergabeverfahren vorzulegen sind:

  • Bei Zusammenschlüssen müssen die Anmelder folgende Angaben machen:
    • Im Falle drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen, bei denen laut Verordnung die Wahrscheinlichkeit einer Verzerrung des Binnenmarkts am größten ist (z. B. Subventionen für notleidende Unternehmen, Zuwendungen, die einen Zusammenschluss unmittelbar erleichtern, oder unbegrenzte Garantien, auch als „Zuwendungen nach Artikel 5“ bezeichnet): detaillierte Angaben zu allen finanziellen Zuwendungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro, die den an dem Vorhaben beteiligten Unternehmen in den letzten drei Jahren gewährt wurden;
    • im Falle aller anderen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen: eine Übersicht über die finanziellen Zuwendungen, die dem Anmelder/den Anmeldern in den letzten drei Jahren gewährt wurden, ab einem Einzelbetrag von mindestens 1 Million Euro und nur in Bezug auf die Länder, die den an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss mindestens 45 Millionen Euro gewährt haben, vorbehaltlich einer Reihe von Ausnahmen.
  • Bei finanziellen Zuwendungen aus Drittstaaten im Rahmen von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge müssen Unternehmen folgende Angaben machen:
    • Im Falle drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen nach Artikel 5: detaillierte Angaben zu allen einzelnen einschlägigen Zuwendungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro, die dem/den meldenden Unternehmen in den drei Jahren vor der Meldung gewährt wurden;
    • im Falle aller anderen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen: eine Übersicht über die finanziellen Zuwendungen, die dem/den meldenden Unternehmen in den letzten drei Jahren gewährt wurden, ab einem Einzelbetrag von mindestens 1 Million Euro und nur in Bezug auf die Länder, die dem/den meldenden Unternehmen in den drei Jahren vor der Meldung mindestens 4 Millionen Euro gewährt haben.

Darüber hinaus enthält die Durchführungsverordnung detaillierte Vorschriften über:

  • das Verfahren für die Anmeldung von Zusammenschlüssen und die Meldung der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, in deren Rahmen drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gewährt werden, bei der Kommission, zusammen mit den einschlägigen Anmelde- und Meldeformularen für jedes Verfahren, die zur Anmeldung/Meldung berechtigten Personen, und das Datum des Wirksamwerdens der Anmeldung/Meldung;
  • das Prüfverfahren der Kommission, einschließlich der Verfahren, die Unternehmen bei der Vorlage von Verpflichtungszusagen, mit denen sie etwaige Bedenken der Kommission ausräumen wollen, einhalten müssen;
  • die Verfahrensrechte der Anmelder in Bezug auf den Schutz vertraulicher Informationen, die Akteneinsicht und die Übermittlung von Stellungnahmen;
  • die Berechnung und Aussetzung der Fristen für die Bereitstellung von Informationen und die Vorlage von Verpflichtungszusagen;
  • die Unterzeichnung von Dokumenten durch die Anmelder und ihre Übermittlung an die Kommission, soweit relevant, auf digitalem Weg.

Nächste Schritte

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt ab dem 12. Juli 2023. Ab dem 12. Oktober 2023 müssen Unternehmen Zusammenschlüsse und die Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge anmelden bzw. melden, in deren Rahmen drittstaatliche finanzielle Zuwendungen gewährt werden und die die einschlägigen Anmeldeschwellen erreichen.

Quelle: EU-Kommission

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Fit for 55 – aber nicht automatisch für den globalen Wettbewerb

Die Wirtschaft kann das Ziel des „Green Deal“, bis 2050 Treibhausgasneutralität zu schaffen, nur erreichen, wenn die Politik den Prozess mit beschleunigten Verfahren und unbürokratischen, technologieoffenen Finanzierungs- und Förderoptionen begleitet. Dazu hat der DIHK Stellung genommen.

DIHK, Mitteilung vom 06.07.2023

Mit dem „Green Deal“ verfolgt die Europäische Kommission ein weitreichendes Programm für mehr Klima- und Umweltschutz in der EU. Zentrales Ziel, das auch von der deutschen Wirtschaft unterstützt wird, ist die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Außerdem verspricht die EU-Kommission, dass die Ziele und Vorgaben zugleich eine Wachstumsstrategie für europäische und damit auch für deutsche Unternehmen sein werden. Doch zwei Jahre nach Vorlage des Maßnahmenpaketes „Fit for 55“ gerät die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Europa stattdessen immer stärker unter Druck. Wie muss sich die EU zukünftig aufstellen?

Sicherung der Wertschöpfung in Europa

Mit dem Green Deal hat Europa seine Vorreiterrolle bei der Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen aus Sicht der Wirtschaft bereits weit ausgebaut. Damit wird aber auch der Abstand zwischen der EU und ihren internationalen Wettbewerbern bei den Klimaschutzkosten größer; insbesondere energieintensiven Unternehmen entstehen so am Standort Europa Nachteile. Die Weiterentwicklung der europäischen Klimapolitik muss daher gleichzeitig die künftige Wertschöpfung in der EU sichern, schließlich ist die Transformation nur mit Wachstum und Wohlstand zu finanzieren. Andernfalls droht die Verlagerung von Wertschöpfung ins Ausland, wo weniger strikte Regeln gelten („Carbon Leakage“). Dem Klimaschutz wäre damit nicht geholfen – im Gegenteil.

Globales Level-Playing-Field schaffen

Langfristig ist effektiver Klimaschutz nur durch gemeinsame Anstrengungen auf globaler Ebene möglich. Internationale Klimamaßnahmen sollten daher stärker in den Blick genommen werden: Ein weltweiter Emissionshandel etwa würde allen Emittenten ähnliche Wettbewerbsbedingungen bieten. Bis solch ein Mechanismus Realität ist, ist zumindest in Europa ein Level-Playing-Field erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die Überführung des nationalen Emissionshandels in Deutschland in den neu errichteten EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr von zentraler Bedeutung.

Neuer CO2-Grenzausgleichsmechanismus birgt Herausforderungen

Bereits ab dem kommenden Oktober gilt der neue EU-CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) für Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren. Er verpflichtet die einführenden Betriebe, Zertifikate zu erwerben, um die Differenz zwischen dem CO2-Emissionspreis des Produktionslandes und dem höheren Preis des EU-Emissionshandelssystems auszugleichen. Dass so für bestimmte Importe CO2-Abgaben fällig werden, soll als Schutzmechanismus gegen Carbon Leakage dienen. Gleichzeitig befürchten betroffene Unternehmen auch hier neue internationale Wettbewerbsnachteile.

Die Umsetzung des CBAM sollte daher so unbürokratisch wie möglich erfolgen. Eine Unterstützungsmaßnahme könnte ein von der EU-Kommission kostenlos zur Verfügung gestelltes Online-„CBAM Self Assessment Tool“ sein, mit dem Unternehmen einfach ihre Betroffenheit prüfen können. Dennoch bleibt aus Sicht der deutschen Wirtschaft die Gefahr von wirtschaftsschädlichen Handelskonflikten bestehen. Die EU sollte daher dringend effektive internationale Koalitionen vorantreiben, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen – etwa im Rahmen des „Klimaklubs“.

Vorteilhafte Rahmenbedingungen für die Transformation schaffen

Die Unternehmen können die Herausforderungen der Transformation zur Klimaneutralität nur bewältigen, wenn die Politik das durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie unbürokratische und technologieoffene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten begleitet. In der Realität steigen jedoch durch viele Maßnahmen des Green Deal die Bürokratielasten für Betriebe nochmals an. Dadurch bleiben ihnen weniger Zeit und Geld für die klimagerechte Umgestaltung der Geschäftsaktivitäten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen dringend entlastet werden, damit Deutschland und Europa langfristig als Wirtschaftsstandorte im globalen Wettbewerb attraktiv bleiben und ihren Wohlstand halten können.

Die DIHK hat sich Ende Juni in einer Stellungnahme zu den europäischen Klimazielen 2040 geäußert.

Quelle: DIHK

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Mai 2023

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai gegenüber dem Vormonat um 0,2 % gefallen, nachdem sie im April um 0,3 % zugelegt hatte. Das teilt das BMWK mit.

BMWK, Pressemitteilung vom 07.07.2023

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai gegenüber dem Vormonat um 0,2 % gefallen, nachdem sie im April um 0,3 % zugelegt hatte. Während die Produktion in der Industrie nach dem merklichen Plus im Vormonat (aufwärtsrevidiert von +0,1 auf +0,5 %) im Mai erneut leicht um 0,2 % ausgeweitet wurde, dämpfte vor allem ein kräftiges Minus von 7,0 % im Bereich der Energie. Auch im Baugewerbe kam es nach dem Anstieg im Vormonat zu einer Abnahme um 0,4 %.

Innerhalb der Industrie war im Mai in den einzelnen Wirtschaftszweigen eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten: Der gewichtige Bereich Kfz und Kfz-Teile meldete ein Plus von 4,9 %, der ebenfalls bedeutsame Maschinenbau hingegen ein Minus von 0,5 %. Zu einer besonders kräftigen Abnahme kam es bei der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen (-13,1 %). Auch bei den besonders energie-intensiven Wirtschaftszweigen kam es insgesamt erneut zu einem Rückgang um 1,4 %, wobei Rückgängen bei chemischen Erzeugnissen (-0,5 %), Metallerzeugung und -bearbeitung (-1,5 %), Glas, Glaswaren und Keramik (-3,1 %) sowie Kokerei und Mineralölverarbeitung (-10,5 %) Zuwächse in den Bereichen Papier und Pappe (+1,2 %) sowie Metallerzeugnisse (+0,1 %) gegenüber standen.

Die Produktion in der Industrie hat sich damit weiter stabilisiert und liegt im Mai wieder auf ihrem durchschnittlichen Niveau im ersten Quartal 2023. Dabei sind bei den Konsum- und den Investitionsgütern Zuwächse zu verzeichnen, während bei den Vorleistungsgütern das Niveau vom ersten Quartal noch nicht wieder erreicht wird. Trotz der eingetrübten Stimmung in den Unternehmen deutet die jüngste Stabilisierung der Nachfrage auf eine – wenn auch zunächst moderate – Erholung der Industriekonjunktur in den kommenden Monaten hin.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2023

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts legten die Auftragseingänge im Mai gegenüber dem Vormonat mit +6,4 % deutlich zu, nachdem sie im März eingebrochen waren und sich dann seitwärts bewegt hatten. Das berichtet das BMWK.

BMWK, Pressemitteilung vom 06.07.2023

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts legten die Auftragseingänge im Mai gegenüber dem Vormonat mit +6,4 % deutlich zu, nachdem sie im März eingebrochen waren und sich dann seitwärts bewegt hatten. Wie schon im April war der Auftragseingang im Vormonatsvergleich stark durch Schwankungen bei Großaufträgen geprägt; ohne diese betrug das Plus 3,2 %.

Die Zuwächse verteilten sich gleichmäßig über die Inlands- und Auslandsnachfrage: Nach Rückgängen im März und April nahmen die Bestellungen aus dem Ausland wieder spürbar zu (+6,4 %), wobei besonders die Nachfrage aus dem Euroraum zuletzt wieder anzog (+6,5 %). Auch die Inlandsaufträge stiegen im Mai wieder deutlich (+6,2 %).

Positiv entwickelten sich die Auftragseingänge insbesondere in den gewichtigen Bereichen Kfz und Kfz-Teile (+8,6 %) sowie bei pharmazeutischen Erzeugnissen (+5,7 %). Dagegen kam es bei den Herstellern elektrischer Ausrüstungen (-15,0 %) und bei Gebrauchsgütern (-9,4 %) zu deutlichen Rückgängen.

Insgesamt stabilisieren sich die zuletzt stark schwankenden Auftragseingänge. Im Zweimonatsvergleich waren sie allerdings noch rückläufig (-2,6 %). Der Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe befindet sich trotz eines fortschreitenden Abbaus noch immer auf historisch hohem Niveau und die Nachfrage nach Investitionsgütern nimmt im Mai sowohl im In- als auch im Ausland merklich zu. Auch die Umsätze in der Industrie weisen wieder aufwärts. Vor dem Hintergrund des eingetrübten Geschäftsklimas im Verarbeitenden Gewerbe deutet sich damit eine leichte, wenn auch verhaltene Ausweitung der Industrieproduktion im weiteren Verlauf an.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Materialengpässe in der Industrie gesunken

Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Juni berichteten noch 31,9 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 35,3 % im Mai. Das ist allerdings immer noch deutlich mehr als der langfristige Mittelwert von 15,2 %. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Mitteilung vom 06.07.2023

Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Juni berichteten noch 31,9 % der befragten Firmen von Engpässen, nach 35,3 % im Mai. Das ist allerdings immer noch deutlich mehr als der langfristige Mittelwert von 15,2 %. „Die Entspannung kann dem Stimmungsabschwung in der Industrie leider kaum etwas entgegensetzen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Aufträge können zwar schneller abgearbeitet werden, dennoch kommen im Moment zu wenige neu herein.“

Die Zweiteilung der Industrie bei den Engpässen bleibt weiterhin bestehen. In der Elektroindustrie, dem Maschinenbau und dem Automobilbau berichten weiterhin mehr als 50 % von Problemen. Jedoch war die Knappheit hier auch rückläufig.

In der Mehrheit der Branchen aber liegt der Anteil der Unternehmen mit Problemen bei Vorprodukten inzwischen wieder unter 20 %. Darunter befinden sich die Chemische Industrie (12,6 %), die Herstellung von Metallerzeugnissen (15,8 %) oder die Möbelhersteller (8,5 %). Nahezu sorgenfrei sind die Unternehmen aus dem Papiergewerbe, die Drucker und die Hersteller von Holzprodukten (ohne Möbel), wo die Zahl unter 5 % liegt.

Quelle: ifo Institut

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Mehr Harmonisierung bei den nationalen Entsendevorschriften stärkt den EU-Binnenmarkt

Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich Unternehmer lt. IfM Bonn mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 05.07.2023

Gerade in den Grenzregionen könnten Unternehmen von gezielten Vereinfachungen profitieren

Unternehmen können im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit Beschäftigte zeitlich begrenzt in andere EU-Mitgliedstaaten entsenden. Allerdings müssen die Entsendeunternehmen für jedes EU-Land unterschiedliche bürokratische Erfordernisse erfüllen und Meldeportale benutzen. Gerade in den Grenzregionen wünschen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer daher mehr Harmonisierung der nationalen Entsenderegeln und -verfahren. Gleichwohl erkennen sie prinzipiell deren Notwendigkeit an, da auf diese Weise Sozialdumping, schlechte Arbeitsbedingungen und unfairer Wettbewerb verhindert werden. Die Bürokratiebelastung wird je nach Unternehmensgröße unterschiedlich wahrgenommen. Aber auch Faktoren wie z. B. die Art der erbrachten Leistungen, die Auftragshäufigkeit im Nachbarland sowie die Handlungsautonomie, die sich Unternehmen beim Umgang mit den bürokratischen Erfordernissen selbst zugestehen, spielen eine wichtige Rolle.

„Vor allem im Hinblick auf kurze und kurzfristige Entsendungen in Nachbarländer wird die Bürokratie als unverhältnismäßig angesehen. So haben unsere Interviews mit den Führungskräften von Unternehmen in den Grenzregionen zu Frankreich, Österreich und den Niederlanden gezeigt, dass zunehmend Aufträge aus Nachbarländern abgelehnt oder unter partieller Umgehung der Vorschriften bearbeitet werden („autonomer Bürokratieabbau“). Gerade kleineren Unternehmen ist es zu aufwändig, etwa wegen einer kurzfristigen Maschinenreparatur oder -wartung die umfassenden bürokratischen Vorgaben des Nachbarlands zu erfüllen“, berichtet Studienleiterin Dr. Annette Icks. Vorbildcharakter könnten in diesem Zusammenhang Rahmen- und Sammelmeldungen sowie die 8-Tage-Regelung haben, der zufolge Kurzzeit-Entsendungen unter bestimmten Voraussetzungen nicht meldepflichtig sind.

Als positiv bewerteten sowohl die befragten Führungskräfte von Entsendeunternehmen als auch die Experten und Expertinnen in den Niederlanden den risikobasierten Ansatz, wie er in Deutschland verfolgt wird: Dabei werden die entsenderechtlichen bürokratischen Anforderungen weitgehend auf bestimmte Wirtschaftsbranchen mit erhöhtem „Schadenspotenzial“ begrenzt.

„Wünschenswert wäre es, wenn im Hinblick auf die Arbeitnehmerentsendung stärker gesamteuropäisch im Sinne eines verantwortlichen Bürokratieabbaus gedacht würde. Der Europäische Binnenmarkt sollte nicht gerade in den Grenzregionen an seine Grenzen stoßen, dort wo seine vielfältigen Nutzenpotenziale besonders groß und wichtig sind“, so Dr. Annette Icks. Eine große Erleichterung wäre die Schaffung eines EU-weiten Meldeportals, in das die Unternehmen die erforderlichen Informationen und Dokumente zu Jahresbeginn hochladen können und auf das die Kontrollbehörden unter Beachtung des Datenschutzes konkret definierte Zugriffsrechte erhalten. Ein großes praktisches Entlastungspotenzial würde zudem die technische Kopplung der Meldeportale an die digitalen IT-Systeme der Entsendeunternehmen entfalten. Digitale Tools könnten perspektivisch auf verschiedenen Gebieten dazu beitragen, die Bürokratielast gleichmäßiger auf Unternehmen und Kontrollbehörden zu verteilen und die Bringschuld der Unternehmen zunehmend in eine Holschuld der Behörden umzuwandeln.

Quelle: IfM Bonn

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Digitalbranche wächst stabil in schwierigem Umfeld

Deutschlands digitale Wirtschaft zeigt sich krisenfest. Das Geschäftsklima ist im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft weiterhin positiv, der Markt wächst und es entstehen neue Jobs. 2023 erwartet der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) im deutschen Markt ein Umsatzplus von 2,1 Prozent auf 213,2 Milliarden Euro.

Bitkom, Pressemitteilung vom 05.07.2023

  • Deutscher Markt legt um 2,1 Prozent auf 213 Milliarden Euro zu
  • 2023/24 insgesamt mehr als 50.000 neue Jobs in der digitalen Wirtschaft
  • Jedes dritte Digitalunternehmen steigert Investitionen

Deutschlands digitale Wirtschaft zeigt sich krisenfest. Das Geschäftsklima ist im Gegensatz zur Gesamtwirtschaft weiterhin positiv, der Markt wächst und es entstehen neue Jobs. 2023 erwartet der Digitalverband Bitkom für die Unternehmen der IT und Telekommunikation (ITK) im deutschen Markt ein Umsatzplus von 2,1 Prozent auf 213,2 Milliarden Euro. Für 2024 kündigt Bitkom eine Verdopplung des Wachstums auf 4,7 Prozent und Inlandsumsätze von 223,2 Milliarden Euro an. Das berichtet Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst in Berlin. Die Unternehmen der IT- und Telekommunikation beurteilen ihre Geschäftslage insgesamt als gut, wie Erhebungen von Bitkom und ifo Institut weiterhin zeigen. Der von beiden Organisationen gemeinsam erstellte Digitalindex lag im Juni bei 12,1 Punkten und hebt sich damit deutlich von der Gesamtwirtschaft ab, die laut ifo mit -6,6 Punkten erneut im Minus liegt. Wintergerst: „Die Unternehmen der Bitkom-Branche stehen stabil in einem schwierigen Umfeld und blicken optimistisch in die Zukunft. Die Politik sollte diese positive Dynamik verstärken und den Unternehmen mehr Freiräume für Innovationen und mehr Planungssicherheit geben.“ Es brauche quer durch alle Branchen und in der öffentlichen Verwaltung eine massive Erhöhung der Investitionen in digitale Technologien und parallel mehr Schutz im Cyberraum. Die Unternehmen der Digitalwirtschaft gehen hier voran und werden ihrerseits auch 2023 größtenteils nicht an Investitionen sparen. Nachdem bereits im Vorjahr 33 Prozent der ITK-Unternehmen ihre Investitionen angehoben haben, sind es in diesem Jahr 36 Prozent. 49 Prozent halten das Niveau des Vorjahres, 15 Prozent fahren ihre Investitionen zurück. Investitions­schwerpunkt ist Software.

Bitkom-Branche schafft Arbeitsplätze

Die Bitkom-Branche bleibt ein Job-Motor und schafft in diesem Jahr in Deutschland rund 12.000 neue Jobs. Bis Ende 2024 kommen voraussichtlich noch einmal rund 39.000 weitere Arbeitsplätze hinzu. Insgesamt hat die Branche in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren mehr als eine halbe Million zusätzliche Jobs geschaffen: von rund 806.000 Arbeitsplätzen in 2004 auf voraussichtlich 1,35 Millionen in 2024. „Das Job-Wachstum würde noch sehr viel stärker ausfallen, wenn ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stünden“, beschreibt Wintergerst eines der drängendsten Probleme der Branche. Zuletzt gab es in Deutschland 137.000 offene Stellen für IT-Fachkräfte. Wintergerst: „Der Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren drastisch verschärfen, wenn nicht konsequent gegengesteuert wird – mit einem bedarfsorientierten Einwanderungsrecht und einer digitalen Bildungsoffensive.“

Software wächst stark – KI-Plattformen legen um 41 Prozent zu

Das größte Wachstum kann die Informationstechnik verbuchen. Mit IT werden 2023 nach aktueller Prognose 143,6 Milliarden Euro umgesetzt. Das entspricht einem Plus von 3 Prozent. Am stärksten wachsen die Umsätze mit Software (41,5 Milliarden Euro; +9,6 Prozent). Besonders stark wachsen dabei die Geschäfte mit Software für die Systeminfrastruktur von Unternehmen (+9 Prozent auf 9,2 Milliarden Euro), darunter insbesondere Sicherheits-Software (+18,3 Prozent auf 3,5 Milliarden Euro). Plattformen für die Entwicklung, das Testen und die Bereitstellung von Software wachsen um 11,5 Prozent auf 10,9 Milliarden Euro. Künstliche Intelligenz spielt innerhalb dieses Segments mit einem herausragenden Wachstum um 40,8 Prozent auf eine Milliarde Euro eine immer wichtigere Rolle. Mit Kollaborations-Tools, also Anwendungen zur Zusammenarbeit und zum mobilen Arbeiten werden mittlerweile 1,4 Milliarden Euro umgesetzt (+15,4 Prozent). Die Umsätze mit IT-Dienstleistungen steigen 2023 um 5,3 Prozent auf 49,4 Milliarden Euro. Dieses Geschäft ist zumeist langfristig angelegt und wird weniger stark von Konjunkturschwankungen beeinflusst.

Hardware geht nach starken Corona-Jahren auf Schrumpfkurs

Die IT-Hardware ist nach drei Jahren starken Wachstums dagegen mit einem Minus von 3,6 Prozent rückläufig, die Umsätze liegen in diesem Jahr voraussichtlich bei 52,6 Milliarden Euro. Wachstum gibt es vor allem im Bereich Infrastructure-as-Service, also bei gemieteten Servern, Netzwerk- und Speicherkapazitäten. Noch ist dieses Untersegment mit einem Volumen von 4,7 Milliarden Euro vergleichsweise klein, allerdings dürften sich Wachstumsraten wie in diesem Jahr (+26,3 Prozent) fortsetzen. Die gestiegene Gefahr durch Cyberangriffe sorgt für eine wachsende Nachfrage bei Sicherheitstechnologien, dieses Segment soll 2023 Jahr um 6,6 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro wachsen. Rückläufig sind dagegen nach starken Zuwächsen während der Corona-Pandemie erneut die Ausga­ben etwa für mobile PCs (-15,3 Prozent auf 5,7 Milliarden Euro) sowie Desktop PCs (-14,4 Prozent auf 2,3 Milliarden Euro). Tablets verzeichnen mit einem Minus von 18,8 Prozent den stärksten Umsatzrückgang und liegen jetzt bei einem Umsatz von 2,1 Milliarden Euro. „Mit Beginn der corona-bedingten Einschränkungen haben Unternehmen und Privathaushalte massiv in Geräte investiert. Der aktuelle Knick ist die erwartbare Folge des steilen Wachstums der Vorjahre“, ordnet Wintergerst das Minus bei Endgeräten ein. „2024 sollte sich der Endgerätemarkt erholen und wir rechnen dann wieder mit einem leichten Wachstum.“

Telekommunikation unter dem Strich stabil

Der Markt für Telekommunikation wird in diesem Jahr nur minimal wachsen (+0,4 Prozent auf 69,6 Milliarden Euro Umsatz). Mit Telekommunikationsdiensten werden nach Bitkom-Berechnungen 50 Milliarden Euro umgesetzt, das entspricht einem leichten Plus von 1 Prozent. Auch die Investitionen in die Telekommunikations-Infrastruktur steigen, plus 3 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro sind angekündigt. Der Dämpfer kommt in der Telekommunikation ebenso wie in der IT von den Endgeräten: Das Endgeräte-Geschäft schrumpft voraussichtlich um 4 Prozent auf 11,5 Milliarden Euro. Besonders erfreut zeigte sich Bitkom-Präsident Wintergerst, dass die Netzbetreiber weiter massiv in den Ausbau von Glasfaser und 5G-Netzen investieren. „Die Politik muss dafür sorgen, dass die Investitionen noch schneller vor Ort ankommen, z.B. durch die Verschlankung und Digitalisierung der Verwaltungsverfahren.“ Allein bis ein Bauantrag genehmigt ist, vergehen nach Bitkom-Angaben in Deutschland bis zu 14 Monate. Wintergerst: „Der lang erwartete Pakt für Beschleunigung von Bund und Ländern ist überfällig. Die Bürokratie ist aktuell der größte Bremsklotz für das digitale Deutschland.“

Unterhaltungselektronik weiterhin unter Druck

Die Unterhaltungselektronik hat seit Jahren mit Umsatzrückgängen zu kämpfen, lediglich im Corona-Jahr 2020 gab es mit einem Plus von 6,3 Prozent auf 9,3 Milliarden Euro eine Verschnaufpause im deutschen Markt. Für 2023 geht die Prognose von einem Minus von 2,0 Prozent sowie einem Umsatzvolumen von 8,1 Milliarden Euro aus. „Die Unterhaltungselektronik steht unter Druck. Während der Corona-Pandemie haben die Menschen ihre Häuser und Wohnungen technisch aufgerüstet, aktuell ist der Markt weitgehend saturiert“, betont Wintergerst. So entfällt ein großer Teil (39 Prozent) des Marktvolumens auf TV-Geräte, die nur in längerfristigen Intervallen ersetzt werden. Zuwächse gibt es derzeit vor allem bei Spielkonsolen, wo es im vergangenen Jahr aufgrund gestörter Lieferketten und des Chipmangels zu einem Auftragsstau gekommen war. Im ersten Quartal 2023 wurde hier ein Wachstum von 133 Prozent verzeichnet. Daneben stechen in der Unterhaltungselektronik vor allem Kopfhörer, Headsets sowie Bluetooth-Lautsprecher positiv hervor.

USA investieren bei weitem am stärksten in digitale Technologien

Weltweit werden die Umsätze mit IT und Telekommunikation 2023 voraussichtlich um 4,0 Prozent auf 4,67 Billionen Euro steigen. Dabei bauen die USA ihre schon in der Vergangenheit dominante Stellung mit einem überdurchschnittlichen Plus von 4,4 Prozent weiter aus. 37,5 Prozent der Investitionen und weiterer Ausgaben für IT und Telekommunikation kommen aus den USA. Auf Rang zwei liegt China mit einem Anteil von 11,6 Prozent, dahinter folgt Japan mit 4,9 Prozent. Deutschland liegt mit 4,0 Prozent Anteil an den globalen ITK-Umsätzen auf Rang 5, seit kurzem hinter Großbritannien (4,3 Prozent).

Anlässlich dieser Zahlen appelliert Wintergerst an die Bundesregierung, mehr für digitale Technologien und Deutschlands digitale Wettbewerbsfähigkeit zu tun. Digitale Technologien seien für Deutschlands Wohlstand und zur Bewältigung der großen Herausforderungen wie Dekarbonisierung oder demografischem Wandel entscheidend. „Deutschland und Europa müssen eigene digitale Kernkompetenzen aufbauen und Innovationen vorantreiben. Mehr digitale Souveränität lautet das Ziel.“ Dazu brauche es massive Investitionen in Forschung und Entwicklung, Offenheit gegenüber Neuem und den unbedingten Willen, bei Innovationen ganz vorn mitzuspielen. Parallel müsse die Cybersicherheit gestärkt werden. „Mit dem russischen Angriffskrieg hat die Bedrohung durch Cyberattacken für Wirtschaft und staatliche Stellen nochmals stark zugenommen“, so Wintergerst. „Die Sicherheit im Cyberraum gehört ganz oben auf die Agenda.“

Quelle: Bitkom

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