Bitkom zur Abstimmung über den AI Act

Heute wird lt. Bitkom das EU-Parlament über den AI Act abstimmen, der EU-weite Regeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen soll.

Bitkom, Pressemitteilung vom 14.06.2023

  • EU-Parlament entscheidet heute über den AI Act – dann beginnen die Trilog-Verhandlungen
  • Berg: „Der AI Act darf kein KI-Verhinderungs-Act werden“

Heute stimmt das EU-Parlament über den AI Act ab, der EU-weite Regeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen soll. Damit wird der Weg frei für den Trilog des Gesetzgebungsverfahrens, in dem Europäisches Parlament, Europäische Kommission und Europäischer Rat die finale Version der Regulierung verhandeln. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Europa steht bei Künstlicher Intelligenz am Scheideweg. Jetzt entscheidet sich, ob der AI Act KI-Innovationen in Europa behindert und ihren Einsatz erschwert oder ob er Europa eine Chancenperspektive in die KI eröffnet. Mit der heutigen Abstimmung im EU-Parlament ist die Diskussion über den AI Act nicht beendet, sie tritt in ihre entscheidende Phase ein.

Es muss jetzt darum gehen, auf der Zielgeraden im Gesetzgebungsverfahren die Schwächen des Vorschlags zu korrigieren. Der zugrunde gelegte risikobasierte Ansatz ist gut und richtig. Nur für den KI-Einsatz im sogenannten Hochrisiko-Bereich gelten strenge Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig sind. Wenn aber fast jede zweite KI-Anwendung diesem Hochrisikobereich zugeordnet würde, würde das den Ansatz ad absurdum führen. Es kommt darauf an, nur solche Anwendungen scharf zu regulieren, von denen in der Anwendungspraxis tatsächlich massive Gefahren und Risiken ausgehen können. Es muss zudem klar und eindeutig abgegrenzt werden, für wen welche Auflagen gelten, ansonsten entsteht zusätzliche Rechtsunsicherheit. Zentral ist außerdem eine enge und rechtssichere Definition von KI selbst, aus dem AI Act darf kein Software Act werden, der alle statistischen Systeme oder sogar nahezu jegliche Software regulatorisch erfasst.

Der Einsatz von KI ist bereits heute durch eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen erfasst, vom Datenschutz bis zum Verbraucherrecht. Deshalb gehören zum Beispiel Fragen des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke oder Fragen der Nachhaltigkeit nicht in den Fokus des AI Acts. Er sollte sich darauf konzentrieren, Anforderungen für den Marktzugang von sicheren und vertrauenswürdigen KI-Systemen und Produkten, in denen KI integriert ist, zu definieren. Die EU sollte dabei weiter wie ursprünglich geplant ausschließlich dem Leitgedanken des „New Legislative Frameworks“ folgen, das den Bürgerinnen und Bürgern zumindest indirekt durch das CE-Kennzeichen bereits bekannt ist. Die jüngsten Entwicklungen im Bereich Generative KI wie etwa ChatGPT haben darüber hinaus gezeigt, dass die technologische Entwicklung hochdynamisch verläuft. Im ersten Regulierungsvorschlag, den die EU-Kommission 2021 vorgelegt hat, spielte Generative KI noch eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, dass für Generative KI im AI Act Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen wird, und zwar mit Vorgaben, die in der Praxis auch funktionieren.

Grundsätzlich sollten die EU und die Mitgliedstaaten nicht nur abstrakte Regeln schaffen, sondern auch die richtigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Entwicklung von KI und für eine praxisnahe Umsetzung der Regulierung. Zur Umsetzung des AI Acts braucht man Aufsichts- und Marktüberwachungsstrukturen ebenso wie Reallabore als Experimentier-Räume, die Unternehmen helfen, die Regulierung praxisnah und pragmatisch umzusetzen. Wir dürfen denen, die KI in Europa voranbringen wollen, keine Steine in den Weg legen. Der AI Act darf kein KI-Verhinderungs-Act werden, er muss ein KI-Beschleunigungs-Act werden. Ziel muss sein, dass die Menschen und Unternehmen in der EU die Vorteile von KI erleben und umfassend nutzen können.“

Quelle: Bitkom

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Großhandelspreise im Mai 2023: -2,6 % gegenüber Mai 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2023 um 2,6 % niedriger als im Mai 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das der stärkste Preisrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat seit Juli 2020 (ebenfalls -2,6 % gegenüber Juli 2019).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.06.2023

Großhandelsverkaufspreise, Mai 2023

  • -2,6 % zum Vorjahresmonat
  • -1,1 % zum Vormonat

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2023 um 2,6 % niedriger als im Mai 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist das der stärkste Preisrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat seit Juli 2020 (ebenfalls -2,6 % gegenüber Juli 2019). Im April 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei -0,5 % gelegen, im März 2023 bei +2,0 %. Gegenüber dem Vormonat fielen die Großhandelspreise im Mai 2023 um 1,1 %.

Stark gesunkene Preise für Mineralölerzeugnisse sowie für Altmaterialien und Reststoffe

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung im Mai 2023 im Vergleich zum Mai 2022 hatte der Preisrückgang im Großhandel mit Mineralöl­erzeugnissen mit -22,7 %. Ebenfalls günstiger waren die Preise im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (-31,3 %), mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (-27,9 %), mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (-22,1 %) sowie mit chemischen Erzeugnissen (-9,4 %).

Höher als im Mai 2022 waren dagegen die Preise für Obst, Gemüse und Kartoffeln (+22,5 %), lebende Tiere (+16,9 %) sowie für Baustoffe und Bauelemente aus mineralischen Stoffen (+11,6 %) auf Großhandelsebene.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Automatisierung statt Aktenberg: E-Rechnungen weiter auf dem Vormarsch

Mit 59 Prozent nutzt lt. Bitkom über die Hälfte der Unternehmen, die Rechnungen in digitaler Form stellen, E-Rechnungsstandards wie EDI, ZUGFeRD oder XRechnung. Unter großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar 96 Prozent, unter mittleren mit 100 bis 499 Beschäftigten 82 Prozent, unter kleineren von 20 bis 99 Beschäftigten allerdings erst 52 Prozent.

Bitkom, Pressemitteilung vom 12.06.2023

  • Erstmals setzt über die Hälfte der Unternehmen standardisierte E-Rechnungsformate für digitale Rechnungserstellungen ein
  • Unter großen Unternehmen nutzen bereits 96 Prozent E-Rechnungen
  • Nur noch 8 Prozent erstellen Rechnungen ausschließlich in Papierform

Wie war die gewünschte Liefermenge? Zu welchem Preis und auf welche Kostenstelle buche ich die Rechnung? E-Rechnungen liefern hier nicht nur schnell, sondern auch automatisiert Antworten, ohne sich durch dicke Aktenstapel zu wühlen und Angaben händisch in Buchungssysteme zu übertragen. Konkret wird von einer E-Rechnung gesprochen, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, versendet sowie empfangen wird, und somit eine automatische Verarbeitung erlaubt. Mit 59 Prozent nutzt nun erstmals über die Hälfte der Unternehmen, die Rechnungen in digitaler Form stellen, solche E-Rechnungsstandards wie EDI, ZUGFeRD oder XRechnung. Unter großen Unternehmen ab 500 Beschäftigten sind es sogar 96 Prozent, unter mittleren mit 100 bis 499 Beschäftigten 82 Prozent, unter kleineren von 20 bis 99 Beschäftigten allerdings erst 52 Prozent. Insgesamt setzt sich damit der deutliche Trend hin zu E-Rechnungen fort: Im Vorjahr lag der Anteil noch bei 45 Prozent, 2020 bei nur 30 Prozent und 2018 sogar erst bei 19 Prozent. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die mehr als 500 Unternehmen in Deutschland ab 20 Beschäftigen befragt wurden.

„Die automatisierte Übernahme von Informationen aus E-Rechnungen in bestehende digitale Abrechnungssysteme reduziert den Zeitaufwand, die Fehleranfälligkeit und Kosten. E-Rechnungen sind deshalb ein wichtiger Baustein, um bestehende digitale Büroprozesse zu optimieren und gerade die Buchhaltung von Routineaufgaben zu entlasten“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „Im Vergleich zur Rechnungsstellung auf Papier lassen sich E-Rechnungen zudem sowohl sicherer als auch ressourcenschonender zustellen und archivieren. Gerade im Zuge der Digitalisierung der Arbeitswelt und des Homeoffice sollte sich jedes Unternehmen deshalb damit auseinandersetzen, wie E-Rechnungsformate eingebunden werden können.“

Dabei ist digitale Rechnung aber nicht gleich digitale Rechnung: Neben strukturierten E-Rechnungen greifen Unternehmen auch auf digitale Rechnungen in unstrukturierten Formaten wie Standard PDFs zurück. 63 Prozent der Unternehmen, die Rechnungen in digitaler Form stellen, setzen dafür auch Standard PDFs ein. Insgesamt hat die Rechnung auf Papier zunehmend ausgedient: Lediglich 8 Prozent der Unternehmen erstellen Rechnungen noch ausschließlich in Papierform, vor fünf Jahren waren es noch 14 Prozent. Dem gegenüber erstellt jedes vierte Unternehmen (73 Prozent) mittlerweile sogar mindestens die Hälfte seiner Rechnungen in digitaler Form, also entweder im E-Rechnungsformat oder als Standard PDF. 2018 waren es erst 53 Prozent.

Quelle: Bitkom

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Inflationsrate im Mai 2023 bei +6,1 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Mai 2023 bei +6,1 %. Im März und April 2023 hatte die Inflationsrate noch bei über 7 % gelegen (März: +7,4 %; April: +7,2 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Mai 2023 gegenüber dem Vormonat April 2023 um 0,1 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.06.2023

Inflationsrate hat sich abgeschwächt, insbesondere der Preisauftrieb bei Energie

Verbraucherpreisindex, Mai 2023

  • +6,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • -0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Mai 2023

  • +6,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • -0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Mai 2023 bei +6,1 %. Im März und April 2023 hatte die Inflationsrate noch bei über 7 % gelegen (März: +7,4 %; April: +7,2 %). „Die Inflationsrate hat sich damit weiter abgeschwächt, bleibt jedoch trotzdem auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Deutlich geringer fiel im Mai der Preisauftrieb bei Energie gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Die Nahrungsmittel bleiben auch in diesem Monat der stärkste Preistreiber.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Mai 2023 gegenüber dem Vormonat April 2023 um 0,1 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 2,6 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Mai 2023 um 2,6 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die Teuerung der Energieprodukte hat sich damit merklich abschwächt (April 2023: +6,8 %) und liegt mittlerweile deutlich unterhalb der Gesamtteuerung. Verantwortlich für den seit März 2023 unterdurchschnittlichen Preisauftrieb der Energie ist insbesondere ein Basiseffekt aufgrund der starken Preisanstiege im Vorjahr infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Gleichzeitig ist die Preisentwicklung bei Energie durch viele Faktoren geprägt, wie aktuell durch Preisrückgänge auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen. Auch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung wie die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme trugen zur Abschwächung der Energiepreisentwicklung bei.

Von Mai 2022 bis Mai 2023 verteuerten sich Erdgas mit +25,6 % sowie Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe mit +23,8 % besonders stark. Überdurchschnittlich erhöhten sich auch die Preise für Strom (+12,7 %) und Fernwärme (+11,4 %). Die Teuerungsraten für diese Haushaltsenergieprodukte haben sich jedoch etwas abgeschwächt. Dagegen verbilligten sich die Mineralölprodukte deutlich mit -15,5 %, hier waren sowohl leichtes Heizöl (-30,5 %) als auch Kraftstoffe (-14,2 %) günstiger als vor einem Jahr.

Nahrungsmittel bleiben stärkster Preistreiber mit +14,9 % gegenüber Mai 2022

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Mai 2023 um 14,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich zwar etwas abgeschwächt (April 2023: +17,2 %), sie bleiben jedoch mit Abstand der stärkste Preistreiber unter den Güterbereichen. Teurer binnen Jahresfrist wurden vor allem Molkereiprodukte (+28,2 %), Brot und Getreideerzeugnisse (+19,3 %) sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+19,0 %). Auch für andere Nahrungsmittel, zum Beispiel für Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+17,9 %) sowie für Gemüse (+17,3 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin spürbar mehr bezahlen. Hingegen waren Speisefette und Speiseöle um 7,1 % günstiger als ein Jahr zuvor, insbesondere durch den Preisrückgang bei Butter (-23,3 %).

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,4 %

Im Mai 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +6,5 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag mit +5,4 % niedriger und zeigt, wie stark die Nahrungsmittelpreise die Gesamtteuerung prägen. Gleichzeitig wird durch diese Kenngröße deutlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung weiterhin hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag der Verbraucherpreisindex ohne Energie und Nahrungsmittel mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hatte sich seit Jahresbeginn sogar erhöht (April und März 2023: jeweils +5,8 %). Im Vergleich zu den vorherigen Monaten hat sich der Wert hierfür nun etwas abgeschwächt.

Waren verteuerten sich gegenüber Mai 2022 um 7,7 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Mai 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 7,7 %. Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +9,1 % besonders stark, vor allem aufgrund des Preisanstiegs bei Nahrungsmitteln. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen gegenüber Mai 2022 um 5,3 % höher.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %, Deutschlandticket wirkt dämpfend

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Mai 2023 um 4,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im April 2023 hatte die Teuerung hierfür bei +4,7 % gelegen. Die unterdurchschnittliche und leicht rückläufige Preissteigerung bei Dienstleistungen wurde von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst. Bedeutsam sind weiterhin die Nettokaltmieten, die mit +1,9 % preisdämpfend wirken. Zusätzlich wirkte sich im Mai 2023 die Einführung des Deutschlandtickets leicht dämpfend auf die Preisentwicklung aus. Analog zum 9-Euro-Ticket im Juni, Juli und August 2022 gab es durch das Deutschlandticket Preisänderungen im öffentlichen Personenverkehr: Die Teuerung für Bahntickets im Nahverkehr hat sich binnen Jahresfrist mit +0,6 % im Mai 2023 deutlich abgeschwächt (April 2023: +6,1 %). Die kombinierten Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches verbilligten sich um 22,9 % gegenüber Mai 2022. Hingegen erhöhten sich auch einige Preise für Dienstleistungen weiterhin erheblich, unter anderem die Preise für Instandhaltung und Reparatur von Wohnungen (+15,8 %) sowie für Pauschalreisen (+13,6 %).

Vormonatsvergleich: Preise für Energie und Nahrungsmittel sinken, Deutschlandticket führt zu zusätzlicher Entspannung

Im Vergleich zum April 2023 sank der Verbraucherpreisindex im Mai 2023 geringfügig um 0,1 %. Die Preise für Nahrungsmittel gaben im Vergleich zum Vormonat etwas nach (-0,3 %), insbesondere gingen die Preise für frisches Gemüse zurück (-6,1 %). Etwas stärker sanken die Preise für Energie insgesamt (-1,4 %). Günstiger als einen Monat zuvor waren hier vor allem leichtes Heizöl (-9,3 %) und Kraftstoffe (-2,6 %). Preisentspannung gegenüber April 2023 gab es zudem im öffentlichen Personenverkehr infolge der Einführung des Deutschlandtickets: Deutlich günstiger waren Verbundfahrkarten (-26,6 %) und die Preise für Bahnfahrten im Nahverkehr sanken um 5,2 %. Teurer wurden dagegen vor allem Pauschalreisen (+2,6 %) und Übernachtungen (+1,9 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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57 % der im Jahr 2022 gebauten Wohngebäude heizen mit Wärmepumpen

In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt: Drei Viertel (74,7 %) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2021 (70,7 %) um vier Prozentpunkte.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.06.2023

  • 2015 hatte der Anteil von Wärmepumpen als primäre Heizung noch bei 31,4 % gelegen
  • Gasheizungen kommen immer seltener zum Einsatz: Sie wurden 2022 in 28,0 % der Neubauten als primäre Heizung genutzt – 2015 hatte der Anteil noch bei 51,5 % gelegen
  • Insgesamt stieg der Anteil erneuerbarer Energien als Heizenergiequelle zwischen 2015 und 2022 von 61,5 % auf 74,7 %

In immer mehr neuen Wohngebäuden in Deutschland werden erneuerbare Energien zum Heizen genutzt: Drei Viertel (74,7 %) der im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude werden ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg dieser Anteil gegenüber dem Jahr 2021 (70,7 %) um vier Prozentpunkte. 2015 hatte er noch bei 61,5 % gelegen. Von den neu gebauten Einfamilienhäusern werden 77,0 % ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energieträgern beheizt, bei Zweifamilienhäusern sind es 80,9 % und bei den Häusern mit drei oder mehr Wohnungen 58,7 %.

Als primäre, also überwiegend für das Heizen eingesetzte Energiequelle werden erneuerbare Energien in mehr als der Hälfte (61,4 %) der 103.525 im Jahr 2022 fertiggestellten Wohngebäude eingesetzt (2015: 38,0 %).

Zu den erneuerbaren Energien bei Heizungen zählen neben Erd- oder Luftwärmepumpen (Geothermie oder Umweltthermie) auch Solarthermie, Holz (zum Beispiel Pelletheizungen oder Kaminöfen), Biogas/Biomethan sowie sonstige Biomasse. Zu den konventionellen Energieträgern zählen Öl, Gas und Strom. Fernwärme stellt eine weitere Energiequelle dar, die in der Statistik weder zu den erneuerbaren noch zu den konventionellen Energieträgern gezählt wird.

Wärmepumpen am häufigsten eingesetzter Heizungstyp in neuen Wohnhäusern

Wärmepumpen wurden im Jahr 2022 in mehr als der Hälfte der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle eingesetzt. Allein von 2021 bis 2022 stieg der Anteil um mehr als sechs Prozentpunkte von 50,6 % auf 57,0 %. Im Jahr 2015 hatte der Anteil noch bei 31,4 % gelegen. Wärmepumpen kommen vor allem in Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz: In 60,6 % aller 2022 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäuser wurde eine Wärmepumpe eingebaut, deutlich seltener war der Einsatz in Mehrfamilienhäusern (35,8 %), die zu 21,4 % mit Fernwärme und zu 34,0 % mit Erdgas beheizt werden. Die anderen erneuerbaren Energien zusammengenommen werden in 4,7 % der neuen Wohngebäude als primäre Heizenergiequelle genutzt.

Einbau von Gasheizungen weiter rückläufig

Als zweitwichtigste primäre Energiequelle wurde im Jahr 2022 in 28,0 % der Neubauten Erdgas eingesetzt. Der Anteil von Gasheizungen als primäre Energiequelle nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab. 2021 hatte er noch bei 34,4 % und 2015 bei 51,5 % gelegen. Primär mit Fernwärme beheizt wurden 8,0 % der neuen Wohngebäude (2015: 7,8 %). Ölheizungen wurden nur noch in 440 neuen Wohnhäusern als Primärheizung eingesetzt, das waren 0,4 % der Neubauten (2015: 1.195 beziehungsweise 1,1 %).

Strom, Solarthermie und Holz wichtigste sekundäre Heizenergiequellen

Wurde in neuen Wohngebäuden eine weitere (sekundäre) Energiequelle eingesetzt, waren dies bevorzugt Strom (12,9 %) sowie die erneuerbaren Energieträger Solarthermie (11,9 %) und Holz (11,3 %).

Baugenehmigungen 2022: Drei Viertel der Wohngebäude mit Erneuerbaren geplant

Der Trend zum Heizen mit erneuerbaren Energien zeigt sich auch beim Planen neuer Wohngebäude. 83,1 % der 2022 genehmigten rund 110.700 Wohngebäude sollen ganz oder teilweise mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Als primäre Energiequelle werden erneuerbare Energieträger in gut drei Viertel (75,7 %) der genehmigten Wohngebäude eingesetzt. Meist handelt es sich auch hier um Wärmepumpen: Sie kommen in 71,0 % der genehmigten Neubauten als primäre Heizung zum Einsatz. Erdgas als häufigster konventionelle Energieträger spielt mit einem Anteil von 13,9 % auch bei der Planung von Wohngebäuden eine zunehmend kleinere Rolle.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Zahl der Kurzarbeitenden steigt geringfügig

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist lt. ifo Institut leicht gestiegen. Sie lag im Mai bei 144.000 Menschen, wenig über den 140.000 (revidierter Wert) im Februar. Der Anteil an den Beschäftigten blieb bei 0,4 %.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 12.06.2023

Die Zahl der Kurzarbeitenden ist leicht gestiegen. Sie lag im Mai bei 144.000 Menschen, wenig über den 140.000 (revidierter Wert) im Februar. Das geht aus Schätzungen des ifo Instituts auf Grundlage der ifo Konjunkturumfragen und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. „Die Kurzarbeit spielt in der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase keine bedeutende Rolle“, sagt ifo-Arbeitsmarktforscher Sebastian Link. Der Anteil an den Beschäftigten blieb bei 0,4 %.

Einen kräftigen Anstieg auf niedrigem Niveau verzeichnete der Bau mit 10.000 nach 3.800 Beschäftigten im Februar. Der Anteil stieg damit von 0,2 (revidierter Wert) auf 0,5 % der Beschäftigten. Ansonsten konzentrierten sich die Kurzarbeitenden auf die Industrie, 111.000, nach 105.000 (revidierter Wert) im Februar. In der Autobranche ging sie zurück von 15.000 (revidierter Wert) auf 14.000 oder 1,4 nach 1,6 % (revidierter Wert). In der Metallerzeugung und -bearbeitung sind 2,8 % oder 8.000 Menschen in Kurzarbeit.

Im Mai 2022 lag die Zahl bei 305.000 Kurzarbeitenden oder 0,9 %. Beim Höchststand während der Corona-Krise im April 2020 waren es sogar 6 Millionen oder 17,8 %. Kurzarbeit ist eine Art Teilzeit-Arbeitslosigkeit, vor allem bei zeitweisem Auftragsmangel. Beschäftigte erhalten Kurzarbeitergeld in Höhe des Arbeitslosengeldes für die ausfallenden Stunden.

Quelle: ifo Institut

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Industriestrompreis: Balanceakt für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort

Strom ist weiterhin extrem teuer, und das Arbeitspapier des Bundeswirtschaftsministeriums für einen Industriestrompreis adressiert nur wenige Unternehmen. Die DIHK zeigt einen alternativen Weg zur Kostensenkung auf und mahnt, gleichzeitig das Stromangebot auszuweiten.

DIHK, Mitteilung vom 07.06.2023

Die energiepolitischen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland bleiben enorm. Nachdem die Energieversorgung im vergangenen Winter sichergestellt werden konnte, richtet sich nun der Blick in die Zukunft. Fest steht: Die deutschen Strompreise liegen weiterhin auf einem extrem hohen Niveau. Unternehmen, die heute Strom für die kommenden Jahre kaufen, bezahlen mehr als das Doppelte des Durchschnittspreises aus den Vorkrisenjahren. Diese Situation wird nach den Prognosen bis mindestens 2030 bestehen bleiben. Die ohnehin hohen Stromkosten haben sich damit in der Breite der deutschen Wirtschaft zu einer schwerwiegenden Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit entwickelt.

Arbeitspapier des Wirtschaftsministeriums zielt auf wenige Unternehmen

Vor diesem Hintergrund sind Forderungen nach einem Industriestrompreis mehr als verständlich. Als Reaktion darauf hat das Bundeswirtschaftsministerium Anfang Mai ein Arbeitspapier für einen Industriestrompreis vorgestellt. Darin schlägt es ein zweistufiges Modell vor: Über einen langfristigen „Transformationsstrompreis“, der allerdings erst nach 2030 eine entlastende Wirkung für die Wirtschaft entfaltet, soll die Industrie von günstigem Strom aus erneuerbaren Energien profitieren.

Bis die erforderlichen Mengen an Erneuerbaren verfügbar sind, soll ein stark subventionierter „Brückenstrompreis“ bis 2030 die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland sicherstellen. Das zentrale Element der Brücke ist die Deckelung der Strompreise für eine kleine Gruppe energieintensiver Wirtschaftszweige im internationalen Wettbewerb auf sechs Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent ihres Verbrauchs. Damit würde für die Dauer von sechs Jahren eine Preissubvention eingeführt und der Teilnehmerkreis zugleich auf wenige Unternehmen beschränkt. Die Kosten für den Brückenstrompreis schätzt das Ministerium auf insgesamt etwa 30 Milliarden Euro.

Verwerfungen in der Wirtschaft sind vorprogrammiert

Die laufende Debatte in Berlin sorgt für Unruhe in der Wirtschaft und birgt die Gefahr von Unwuchten. Fehlanreize und Fehlsteuerungen lassen sich in einem derart stark regulierten Modell mittelfristig nicht vermeiden – so sehr es auch denjenigen helfen wird, die unter die Vergünstigung fallen. Zuletzt hat die Diskussion um die Strom- und Gaspreisbremse gezeigt, wie hoch der Finanzbedarf für solche Staatshilfen ist und wie konsequent das europäische Beihilferecht diese zudem limitiert. Entsprechend finden sich auch im Arbeitspapier des Wirtschaftsministeriums neben einer engen Branchenbegrenzung noch zusätzliche Auflagen mit Blick auf Standorterhalt, Tarifbindung und Transformationspläne. Das schafft Risiken und Bürokratie für die Unternehmen und schränkt die Wirkung der Entlastung weiter ein. Insgesamt ist klar, dass jeglicher Industriestrompreis nur die Symptome bekämpft, während die Ursache des fehlenden Stromangebots unberücksichtigt bleibt.

Abgaben und Umlagen abschaffen, Stromangebot ausweiten

Ein sicherer Weg zur Kostensenkung erfordert drei Elemente: erstens eine Entlastung der Stromkosten von Steuern und Umlagen, zweitens eine Stärkung des direkten Ausbaus erneuerbarer Energien gemeinsam mit der Wirtschaft und drittens ergänzende Maßnahmen für hochenergieintensive Unternehmen.

Steuern, Umlagen und Entgelte kann der Staat unverzüglich und unbürokratisch senken. Ebenso können Investitionszuschüsse helfen, erneuerbare Energien auszubauen und preisgünstige Direktstromlieferverträge mit Unternehmen insbesondere in der Industrie zu unterstützen. Eine solche „StromPartnerschaft“ lässt sich schnell und unkompliziert umsetzen. Sie trägt dazu bei, den Klimaschutz zu stärken und die nationale Wertschöpfung zu steigern. Damit kann die Bundesregierung Vertrauen in den Standort Deutschland zurückgewinnen und der gesamten Wirtschaft eine wettbewerbsfähige Perspektive auf dem Weg der Transformation sichern.

Quelle: DIHK

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Trotz Frührente arbeiten: Wie hoch ist die Abgabenbelastung?

Seit Jahresbeginn dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird: Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts unterscheidet sich teilweise stark. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zeigt, wer wie stark belastet wird.

IW Köln, Pressemitteilung vom 07.06.2023

Seit Jahresbeginn dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen. Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird: Die Abgabenbelastung des Hinzuverdiensts unterscheidet sich teilweise stark. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, wer wie stark belastet wird.

In Frührente gehen und trotzdem weiterarbeiten: Seit Beginn des Jahres 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt viel verdienen, ohne dass Geld von der Rente abgezogen wird – die sogenannte Hinzuverdienstgrenze ist damit Geschichte. Die Bundesregierung hofft so, mehr Erwerbstätige im Job zu halten, um den Fachkräftemangel abzuschwächen. Doch weil die Rente steuerpflichtiges Einkommen ist, muss auf sie Einkommensteuer gezahlt werden. Rente und Gehalt werden daher zusammengerechnet, nach dem Gesamtbetrag berechnet sich die Steuer. Dadurch steigt für weiterarbeitende Frührentner die Abgabenlast. Wer als Single etwa 15.000 Euro Rente im Jahr bezieht und 25.000 Euro hinzuverdient, hat Abgaben von 38,4 Prozent auf diesen Hinzuverdienst. Ohne Rente läge die Steuerbelastung dieses Gehalts bei 26,6 Prozent, wie eine neue IW-Studie zeigt.

Ehepaare kommen am besten weg

Generell lohnt es sich seit Januar finanziell immer, ein arbeitender Frührentner zu sein – allerdings sinkt der Arbeitsanreiz durch die höhere Abgabenlast. Denn je nach Rentenhöhe, Gehalt und Familienstand steigt die Abgabenlast unterschiedlich stark. Die Berechnungen zeigen, dass ein Single mit einer Rente von 25.000 Euro jährlich und einem Hinzuverdienst von 100.000 Euro im Schnitt 46 Prozent Steuern zahlt – Spitzenwert in der IW-Auswertung. Besonders günstig kommen dagegen Ehepaare weg: Aufgrund des Ehegattensplittings profitieren sie ohnehin steuerlich, der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze ändert daran nichts. In keinem der untersuchten Szenarien steigt die Abgabenlast für Ehepaare über 40 Prozent.

Effekt für den Arbeitsmarkt zweifelhaft

2027 will die Bundesregierung Bilanz ziehen. Ob die Neuerung tatsächlich den Fachkräftemangel abmildern kann, ist zumindest zweifelhaft. „Wer sich nach 45 Jahren Arbeit bisher entschieden hat, weiterzuarbeiten, kann nun Rente und Arbeitseinkommen beziehen“, sagt Studienautor und IW-Steuerexperte Martin Beznoska. „Das zusätzliche Geld wird mitgenommen, die hohe Abgabenlast wird bei der Überlegung keine Rolle spielen. Und wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze weniger arbeiten möchte, wird auch in Zukunft vermutlich eher den Minijob wählen.“ Die Neuregelung werde es nicht schaffen, die Schäden am Arbeitsmarkt, die durch die „Rente mit 63“ verursacht werden, auszugleichen.

Quelle: IW Köln

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2023 bleibt für Deutsche Wirtschaft schwierig

Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) rechnet im weiteren Jahresverlauf 2023 allenfalls mit einer graduellen Erholung der deutschen Wirtschaft. Das HWWI erwartet 2023 ein negatives Wirtschaftswachstum von -½ Prozent.

HWWI, Pressemitteilung vom 07.06.2023

Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) rechnet im weiteren Jahresverlauf 2023 allenfalls mit einer graduellen Erholung der deutschen Wirtschaft. Die Bremseffekte werden durch eine restriktive Geldpolitik ausgelöst. Das HWWI erwartet 2023 ein negatives Wirtschaftswachstum von -½ Prozent. 2024 könnte die Wirtschaft mit 1 ¼ Prozent wieder merklich wachsen. Voraussetzungen dafür sind keine weitere Verschärfung der Geldpolitik oder der geopolitischen Unsicherheiten.

Der Inflationshöhepunkt ist überschritten, der Anstieg der Verbraucherpreise ist mit 6,1 Prozent aber noch hoch. Gesunkene Energie- und andere Rohstoffpreise lassen einen weiteren Rückgang erwarten. Bis Ende dieses Jahres könnte die Inflationsrate unter 4 Prozent sinken, aber auch bis Ende 2024 mit 2 ½ Prozent noch nicht ganz die 2-Prozent-Stabilitätsmarke erreichen.

Die Risiken für eine ungünstigere Entwicklung sind allerdings erheblich. Die Europäische Zentralbank (EZB) steht nun vor der Herausforderung, weitere geldpolitische Impulse so zu richten, dass einerseits der eingeleitete Disinflationsprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann, andererseits die Konjunktur nicht völlig abgewürgt wird. „Im Lichte der kräftigen Lohnsteigerungen werden aller Voraussicht nach im laufenden Jahr noch weitere Zinsschritte nötig sein, um das Ziel der Stabilisierung des Preisniveaus im nächsten Jahr zumindest annähernd zu erreichen“, sagt Prof. Dr. Michael Berlemann, wissenschaftlicher Direktor des HWWI.

Quelle: HWWI

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im April 2023

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April gegenüber dem Vormonat um 0,3 % gestiegen, nachdem sie im März deutlich gefallen war.

BMWK, Pressemitteilung vom 07.06.2023

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im April gegenüber dem Vormonat um 0,3 % gestiegen, nachdem sie im März deutlich gefallen war (aufwärtsrevidiert von -3,4 % auf -2,1 %). Der Ausstoß in der Industrie blieb im April nahezu unverändert (+0,1 %), im Baugewerbe kam es zu einem Plus von 2,0 %. Der Bereich Energie meldete einen Rückgang um 1,5 %.

In den Wirtschaftszweigen der Industrie verlief die Entwicklung differenziert: Die Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen steigerten ihre Produktion kräftig um 6,4 %. Die gewichtigen Bereiche Kfz und Kfz- Teile sowie Maschinenbau verzeichneten hingegen Abnahmen um 0,8 % bzw. 0,5 %. Auch die meisten der besonders energieintensiven Wirtschaftszweige haben ihren Ausstoß im Vormonatsvergleich zurückgefahren: Herstellung chemischer Erzeugnisse -1,4 %, Kokerei und Mineralölverarbeitung -3,2 %, Glas, Glaswaren und Keramik -2,4 % sowie Papier und Pappe -0,5 %. Die Bereiche Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Metallerzeugnisse konnten indes im Vergleich zum Vormonat zulegen (+1,2 % bzw. +0,2 %).

Im Vormonatsvergleich zeigt sich bei der Produktion in der Industrie im April eine Stabilisierung, nachdem es im März nach den zuvor kräftigen Anstiegen zu einem Dämpfer gekommen war. Im aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich ergibt sich allerdings noch ein spürbarer Rückgang um -1,1 %. Angesichts einer weiterhin gedämpften Nachfrage, insbesondere aus dem Ausland, und der zuletzt wieder etwas eingetrübteren Stimmung in den Unternehmen ist von einer zunächst noch verhaltenen Belebung der Industriekonjunktur auszugehen.

Quelle: BMWK

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