Großhandelspreise im Februar 2023: +8,9 % gegenüber Februar 2022

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Februar 2023 um 8,9 % höher als im Februar 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat damit zum fünften Mal in Folge rückläufig.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.03.2023

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Februar 2023 um 8,9 % höher als im Februar 2022. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat damit zum fünften Mal in Folge rückläufig. Im Januar 2023 hatte sie bei +10,6 % gelegen, im Dezember 2022 bei +12,8 %. Gegenüber dem Vormonat stiegen die Großhandelspreise im Februar 2023 leicht um 0,1 %.

Hohe Vorjahresveränderung durch stark gestiegene Preise für Nahrungs- und Genussmittel

Für den hohen Anstieg der Großhandelspreise im Vorjahresvergleich sind hauptsächlich Preissteigerungen bei Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren verantwortlich. Im Durchschnitt lagen die Preise hier um 16,8 % über denen von Februar 2022. Teurer waren insbesondere die Produkte im Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten (+25,6 %), Fleisch- und Fleischerzeugnissen (+21,4 %), Zucker, Süß- und Backwaren (+21,4 %) sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln (+18,2 %).

Erheblich höher waren auch die Preise im Großhandel mit lebenden Tieren (+51,0 %), Baustoffen und Bauelementen (+21,9 %) sowie mit Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör (+11,3 %).

Billiger als vor einem Jahr waren die auf Großhandelsebene verkauften Altmaterialien und Reststoffe (-23,9 %), aber auch Erze, Metalle und Metallhalbzeug (-2,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Deutsche Konjunktur stabilisiert sich

Die Aussichten für die deutsche Konjunktur haben sich leicht aufgehellt. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Frühjahrsprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 0,5 Prozent und im nächsten Jahr um 1,4 Prozent zulegen.

IfW Kiel, Mitteilung vom 15.03.2023

Die Aussichten für die deutsche Konjunktur haben sich leicht aufgehellt. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Frühjahrsprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 0,5 Prozent und im nächsten Jahr um 1,4 Prozent zulegen. Die Raten liegen um 0,2 (2023) bzw. 0,1 Prozent (2024) höher als noch in der Winterprognose erwartet. Der Preisanstieg hält sich hartnäckig und betrifft die gesamte Breite des Warenspektrums. Durch die hohen Preise sind die realen Lohnkosten so niedrig wie lange nicht mehr, und die Einnahmen der öffentlichen Haushalte sprudeln. Erst 2024 dürfte die Inflation wieder bei rund 2 Prozent liegen.

„Der Konjunkturkompass zeigt wieder nach oben, allerdings bleibt die Aufwärtsdynamik verhalten. Die zuletzt deutlich rückläufigen Gaspreise stimulieren die Konjunktur hierzulande zunächst nur wenig, sie entlasten vor allem den Staatshaushalt, der nun mit weniger Subventionen im Rahmen der sogenannten Energiepreisbremsen einspringen muss. Im Ergebnis ersetzen nun niedrigere Importpreise den Impuls staatlicher Energiesubventionen, was konjunkturell ähnlich wirkt“, kommentiert Stefan Kooths, Vizepräsident und Konjunkturchef des IfW Kiel, die aktuelle Frühjahrsprognose für Deutschland, den Euroraum und die Weltwirtschaft.

Nach einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im 4. Quartal 2022 zeichnet sich für den Jahresauftakt 2023 ein moderater Anstieg um gut 0,2 Prozent ab. Eine technische Rezession – also ein Rückgang der Wirtschaftsleistung für zwei oder mehr Quartale in Folge – wäre damit abgewendet.

Der Preisauftrieb bleibt zunächst hartnäckig, aber die Triebkräfte wechseln. Während sich die Energiepreisdynamik auf der Verbraucherstufe abschwächt, beschleunigt sich die Teuerung bei übrigen Gütern und betrug zuletzt über 7 Prozent. Insgesamt wird die Inflation im Jahr 2023 laut Schätzung 5,4 Prozent und im Jahr 2024 rund 2 Prozent betragen.

„Wichtig ist nun ein entschlossenes Gegensteuern der Geldpolitik“, so Kooths. „Nachlassende Lieferengpässe und weniger krankheitsbedingte Fehltage können etwas Druck aus dem Kessel nehmen, mehr aber auch nicht. Auch der Staat muss seine Ansprüche den gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten anpassen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat durch die Krisen gelitten, dementsprechend schneller fachen defizitfinanzierte Mehrausgaben die Inflation an.“

Erwartete Lohnerhöhungen stabilitätsgerecht

Die realen Lohnstückkosten sanken in den vergangenen beiden Jahren ungewöhnlich stark, weil die Löhne den heimischen Preisen deutlich hinterherhinken. „Das Verhältnis zwischen dem, was Arbeitskräfte kosten, und dem, was sie erwirtschaften, ist im langjährigen Vergleich außergewöhnlich günstig. Dies ist beschäftigungsfreundlich und wirkt den dämpfenden Effekten der Energiekrise entgegen. Die sich abzeichnenden Lohnerhöhungen von gut 5 Prozent in diesem und knapp 6 Prozent im kommenden Jahr dürften von der Kostenseite keine Zweitrundeneffekte auf die Inflation haben und sind daher stabilitätsgerecht“, so Kooths.

Auch aus diesem Grund bleibt der Arbeitsmarkt trotz der wirtschaftlichen Schwächephase robust. Die Beschäftigung war bis zuletzt aufwärtsgerichtet. Die Zahl der Erwerbstätigen steigt seit Sommer ohne große Tempoveränderung und betrug zuletzt knapp 46 Mio. Personen. Damit dürfte sie ihren Zenit erreicht haben und ab nächstem Jahr aufgrund der demografischen Entwicklung rückläufig sein. Die Arbeitslosenquote sinkt von zuletzt 5,5 Prozent auf durchschnittlich 5,4 Prozent in diesem und 5,2 Prozent im nächsten Jahr.

Strukturell höhere Energiepreise belasten den Wirtschaftsstandort

Sprudelnde Einnahmen und weniger Ausgaben für Energiesubventionen nehmen Druck von den öffentlichen Haushalten. Deren Defizit in Relation zum nominalen BIP dürfte von 2,6 Prozent im Jahr 2022 auf 1,4 Prozent im Jahr 2024 abschmelzen. Der Schuldenstand wird in diesem Zeitraum dann wohl von 66,4 Prozent auf 63,5 Prozent zurückgehen.

Hohe Energiepreise und eine verhaltene Weltkonjunktur lasten auf den deutschen Exporten. Insbesondere die Erholung des Euroraums sowie der Schwellenländer wirken ab der Jahresmitte aber belebend. Zudem profitieren Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe von ihren hohen Auftragsbeständen, die sie nun angesichts nachlassender Lieferengpässe abarbeiten können. Insgesamt rechnet das IfW Kiel mit einem Zuwachs der Exporte von 0,5 Prozent in diesem und 3,5 Prozent im kommenden Jahr.

„Die insgesamt schwache wirtschaftliche Dynamik ist auch als ein deutlicher Verlust an dauerhafter Wirtschaftskraft zu lesen“, so Kooths. „Strukturell höhere Energiepreise machen energieintensive Produktion hierzulande zunehmend unrentabel und belasten den Standort auch insgesamt. Darüber hinaus steht es mit wichtigen anderen Standortfaktoren wie Fachkräftepotenzial, Infrastruktur, Abgabenlast und Regulierung nicht zum Besten. Das kostet nicht nur Wohlstand, sondern verschärft auch Verteilungskonflikte.“

Mehr Informationen zur Entwicklung des deutschen Produktionspotenzials nach der Energiekrise finden Sie in unserer Mittelfristprojektion, die am Freitag veröffentlicht wird.

Euroraum und Weltwirtschaft: Aussichten hellen sich auf

Im Euroraum dürfte die Konjunktur von einem stärkeren privaten Konsum gekennzeichnet sein, die gesamtwirtschaftliche Dynamik bleibt aufgrund der deutlichen Straffung der Geldpolitik aber verhalten.

Insgesamt wird das BIP im laufenden Jahr laut Prognose um 1,1 Prozent zulegen, gefolgt von einem Zuwachs um 1,6 Prozent im kommenden Jahr. Die Teuerungsrate dürfte nach 5,5 Prozent in diesem Jahr mit 2,6 Prozent im nächsten Jahr wieder vergleichsweise moderat ausfallen.

Aus globaler Sicht entspannt sich die Lage an den Energiemärkten. Allerdings bremst die Geldpolitik zunehmend, und stützende Fiskalprogramme laufen aus. In China wird sich die Konjunktur nach dem Ende der Corona-Politik wieder spürbar beleben. Insgesamt wird die Weltproduktion 2023 mit 2,5 Prozent nur schwach zunehmen und 2024 mit dann 3,2 Prozent wieder etwas stärker expandieren.

Quelle: IfW Kiel

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Deutsche Wirtschaft stagniert 2023

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose für die Jahre 2023 und 2024 bestätigt. Demnach wird die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr in etwa auf der Höhe des Vorjahres verharren (-0,1 %).

ifo Institut, Pressemitteilung vom 15.03.2023

Das ifo Institut hat seine Konjunkturprognose für die Jahre 2023 und 2024 bestätigt. Demnach wird die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr in etwa auf der Höhe des Vorjahres verharren (-0,1 Prozent). Während die Wirtschaft in den verbrauchernahen Branchen unter der hohen Inflation leidet und schrumpft, wird die Industriekonjunktur das Wachstum stützen. Im kommenden Jahr dürfte die Wirtschaft dann kräftiger zulegen, um 1,7 Prozent.

„Nach einem weiteren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,2 Prozent im ersten Quartal wird sich die Konjunktur im weiteren Verlauf wieder erholen. Spätestens ab Jahresmitte werden steigende Reallöhne die Binnenkonjunktur stützen“, sagt ifo Konjunkturforscher Timo Wollmershäuser.

Neben spürbaren Tariflohnanstiegen tragen hierzu auch allmählich sinkende Inflationsraten bei. „Der Gipfel der Inflation ist erreicht. Im Durchschnitt des Jahres 2023 dürfte die Rate mit 6,2 Prozent bereits niedriger sein als im vergangenen Jahr. Im Jahr 2024 werden sich die Raten dann normalisieren und die Inflation 2,2 Prozent erreichen“, fügt er hinzu. Sinkende Energiepreise und eine allmähliche Auflösung der Lieferschwierigkeiten in der Industrie sind die Ursachen dafür.

Die konjunkturelle Schwäche wird die Erholung auf dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr etwas verlangsamen. Der Anstieg der Arbeitslosen um knapp 50.000 Personen geht dabei vor allem auf ukrainische Staatsbürger*innen zurück, die im Prognosezeitraum allmählich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bereits im kommenden Jahr dürfte die Arbeitslosenquote daher wieder auf 5,1 Prozent sinken, nach 5,4 Prozent in diesem und 5,3 Prozent im vergangenen Jahr.

Der Staatshaushalt wird in diesem und im kommenden Jahr mit 1,3 bzw. 0,3 Prozent der Wirtschaftsleistung im Minus bleiben. Allerdings fällt das staatliche Finanzierungsdefizit deutlich geringer aus als noch im Dezember erwartet. Insbesondere wurden die Ausgaben, die für die staatlichen Energiepreisbremsen veranschlagt wurden, um insgesamt gut 35 Milliarden Euro herabgesetzt, weil aus heutiger Sicht die Beschaffungspreise für Strom und Gas im Prognosezeitraum niedriger sind als erwartet. Der Leistungsbilanzsaldo wird bis zum Jahr 2024 wieder auf 5,9 Prozent der Wirtschaftsleistung steigen, nachdem er im vergangenen Jahr als Folge der kräftigen Verteuerung der Importe vorübergehend auf 3,8 Prozent gesunken war.

Quelle: ifo Institut

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Konsumausgaben der privaten Haushalte stiegen im Jahr 2022 um 3,4 %

Das Konsumverhalten privater Haushalte in Deutschland war im Jahr 2022 stark von der hohen Inflation beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland in jeweiligen Preisen nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen um 10,7 % im Vergleich zum Vorjahr.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 15.03.2023

Das Konsumverhalten privater Haushalte in Deutschland war im Jahr 2022 stark von der hohen Inflation beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland in jeweiligen Preisen nach den Konzepten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen um 10,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Die preisbereinigten Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland lagen dagegen um 3,4 % über denen des Vorjahrs. Die Differenz zwischen den beiden Ergebnissen spiegelt die hohen Preissteigerungen für private Haushalte wider.

Die Verbraucherpreise haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 6,9 % gegenüber 2021 erhöht. Die hohe Jahresteuerungsrate wurde vor allem von den Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel seit Kriegsbeginn in der Ukraine getrieben.

Neben den Preissteigerungen beeinflusste auch der Wegfall fast aller Corona-Beschränkungen das Konsumverhalten der privaten Haushalte. So stiegen im Jahr 2022 die Konsumausgaben für Dienstleistungen, zu denen beispielweise die Gastronomie und der Reiseverkehr gehören, preisbereinigt um 8,3 % gegenüber 2021, als noch viele Corona-Beschränkungen galten. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 waren die gesamten Konsumausgaben der privaten Haushalte im Inland in jeweiligen Preisen 2022 um 9,5 % höher, während die preisbereinigten Ergebnisse noch leicht unter dem Vorkrisenniveau lagen.

Private Haushalte geben nach der Corona Krise anteilig weiterhin viel für Nahrungsmittel aus

Im Jahr 2022 konsumierten private Haushalte 4,4 % weniger Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke als im Vorjahr, gaben hierfür jedoch 7,8 % mehr Geld aus. An den gesamten Konsumausgaben betrug der Ausgabenanteil für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 11,5 %. In den vorangegangenen beiden Jahren war dieser Anteil unter anderem aufgrund von Home-Office und der Corona-Beschränkungen in der Gastronomie auf fast 12 % angestiegen. Im Jahr 2019 hatte der Anteil bei 10,8 % gelegen.

Höhere Ausgaben auch für Strom und Gas trotz niedrigerem Verbrauch

Infolge der stark gestiegenen Energiepreise sind die Konsumausgaben der privaten Haushalte in jeweiligen Preisen für Energie im Jahr 2022 stark gestiegen. Die Konsumausgaben stiegen für Strom um 19,3 %, für Gas um 13,9 %. Die preisbereinigten Konsumausgaben für Strom sanken dagegen um 0,5 % und für Gas um 26,4 %. Aufgrund von wärmeren Witterungsverhältnissen und Einsparmaßnahmen verbrauchten private Haushalte damit deutlich weniger Gas als im Vorjahr. Die Konsumausgaben für Kraftstoffe stiegen in jeweiligen Preisen um 29,8 % und preisbereinigt um 1,4 %.

Sparquote der privaten Haushalte normalisiert sich

Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte erhöhte sich im Jahr 2022 in jeweiligen Preisen um 7,0 % und somit weniger stark als die Konsumausgaben der privaten Haushalte. In der Folge sank die Sparquote gegenüber dem Vorjahr um knapp 4 Prozentpunkte auf 11,4 %. Nach dem Wegfall der Corona-Beschränkungen hat sich die Sparquote der privaten Haushalte im Jahr 2022 damit wieder dem Vorkrisenniveau angenähert. Sie lag im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 bei 10,9 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Krankenstand kostete 2022 bis zu 42 Mrd. Euro Wertschöpfung

Der Krankenstand stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 sprunghaft an und hat die deutsche Wirtschaft erheblich belastet. Dies hat auch Folgen für die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr. Die Berechnungen sind Teil der Frühjahrsprognose des IfW Kiel.

IfW Kiel, Mitteilung vom 14.03.2023

Der Krankenstand stieg 2022 im Vergleich zum Vorjahr 2021 sprunghaft an und hat die deutsche Wirtschaft erheblich belastet. Dies hat auch Folgen für die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr. Die Berechnungen sind Teil der am 15.03.2023 erscheinenden Frühjahrsprognose des IfW Kiel.

Der ungewöhnlich hohe Krankenstand 2022 dürfte die deutsche Volkswirtschaft 0,7 bis 1,1 Prozent an Wertschöpfung gekostet haben, umgerechnet rund 27 bis 42 Milliarden Euro. Bezogen auf die Zuwachsrate hätte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) damit 2022 statt um 1,8 Prozent um 2,5 bis 2,9 Prozent zugelegt. Dies geht aus einem Kiel Insight hervor, das Teil der morgen erscheinenden Kieler Konjunkturberichte ist (Kiel Insight: Zu den gesamtwirtschaftlichen Folgen des hohen Krankenstands (Groll, 2023)).

Demnach stieg der Krankenstand von gut 68 Stunden je Arbeitnehmer im Jahr 2021 sprunghaft auf gut 91 Stunden 2022 an. Ursache waren in erster Linie Atemwegsinfekte und Erkältungskrankheiten. Seit der Wiedervereinigung ist dies der mit Abstand stärkste Anstieg des Krankenstands binnen eines Jahres und auch das höchste Krankheitsniveau.

Ein erhöhter Krankenstand schlägt jedoch nicht eins zu eins auf die Wertschöpfung durch. Ein Teil der Folgen wird durch Mehrarbeit von gesunden Beschäftigten aufgefangen, ein Teil des Arbeitsausfalls wird nach Genesung durch die Erkrankten selbst nachgeholt. Zudem ist in beiden Fällen eine erhöhte Arbeitsproduktivität durch eine erhöhte Arbeitsverdichtung wahrscheinlich, sodass pro Stunde Arbeit mehr produziert und erwirtschaftet wird.

„Der außergewöhnlich hohe Krankenstand im vergangenen Jahr dürfte die deutsche Wirtschaft zusätzlich zur Energiekrise erheblich belastet haben“, sagt Dominik Groll, Arbeitsmarktexperte am IfW Kiel. „Die Wirtschaftsleistung 2023 steht dadurch allerdings in einem vermeintlich besseren Licht da, weil der Anstieg nun etwas höher ausfällt, vorausgesetzt der Krankenstand nimmt im laufenden Jahr wieder ab.“

Laut Prognose des IfW Kiel wird das BIP 2023 etwas über dem durch einen hohen Krankenstand gedämpften BIP 2022 liegen, so dass die Zuwachsrate auf Jahressicht positiv ausfällt. Ohne den hohen Krankenstand und mit entsprechend höherer Wertschöpfung im letzten Jahr läge die Wirtschaftsleistung 2023 in etwa auf dem gleichen Niveau und hätte auf Jahressicht dann nur eine Stagnation zu verbuchen.

Groll: „Die Folgen der Energiekrise werden durch den zwischenzeitlich starken Anstieg des Krankenstands weniger stark sichtbar. Statt zu stagnieren, dürfte die Wirtschaft 2023 leicht zulegen, weil sie ein geringeres Niveau übertreffen muss, als es ohne den hohen Krankenstand der Fall gewesen wäre.“

Quelle: IfW Kiel

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Gegen Fachkräftemangel helfen höhere Löhne

Zur Milderung des Fachkräftemangels hat ifo-Präsident Clemens Fuest mehr Wettbewerb um Arbeitskräfte und damit verbundene Verbesserungen von Löhnen und Arbeitsbedingungen vorgeschlagen.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 13.03.2023

Zur Milderung des Fachkräftemangels hat ifo-Präsident Clemens Fuest mehr Wettbewerb um Arbeitskräfte und damit verbundene Verbesserungen von Löhnen und Arbeitsbedingungen vorgeschlagen. „Sie können aktuell zur Lösung des Fachkräftemangels beitragen“, erklärte er in einem Aufsatz zusammen mit Simon Jäger vom Institut zur Zukunft der Arbeit. „Gerade weil sich eine demographisch bedingte Verknappung des Arbeitskräfteangebots abzeichnet, ist eine wettbewerbliche Anpassung an die Verknappung wichtig“, schrieben die beiden Autoren.

Der Gesetzgeber könnte Wettbewerbshemmnisse abbauen und die Kurzarbeit überprüfen, die einem Arbeitsplatzwechsel möglicherweise entgegenwirke. „Vor allem haben es aber die Tarifparteien selbst in der Hand, dort, wo Arbeitskräfte fehlen, der Knappheit durch Lohnerhöhungen entgegenzuwirken“, schreiben sie.

Fuest und Jäger fügten hinzu, das heiße nicht, dass Reformen des Einwanderungssystems, der Kinderbetreuung oder des Ehegattensplittings auf die lange Bank geschoben werden sollten. Aber höhere Löhne führten dazu, dass Arbeitskräfte vermehrt dort eingesetzt würden, wo sie produktiver seien. Löhne und Arbeitsbedingungen verbesserten sich insbesondere dort, wo sie aus marktwirtschaftlicher Sicht zu niedrig waren. Sofern Beschäftigte mit niedrigen Einkommen überproportional profitieren, sinke zusätzlich die Ungleichheit.

Quelle: ifo Institut

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„Wohlstand klimaneutral erneuern“ – Habeck legt Werkstattbericht vor

Trotz großer Herausforderungen sieht Bundesminister Robert Habeck gute Fortschritte bei der Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung. Das zeigt ein Werkstattbericht, den das BMWK vorgelegt hat.

BMWK, Pressemitteilung vom 09.03.2023

Gute Fortschritte bei Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung

Trotz großer Herausforderungen sieht Bundesminister Robert Habeck gute Fortschritte bei der Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung. Das zeigt ein Werkstattbericht, den das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 09.03.2023 vorgelegt hat. In dem Bericht sind Ziele, Stand und die nächsten Schritte der Transformation zusammengefasst.

„Wir haben parallel zur Krisenbekämpfung seit dem letzten Jahr wesentliche Grundlagen gelegt, um unseren Wohlstand zu erneuern, und zwar klimaneutral. Und wir sehen Fortschritte: Beim Ausbau von Wind- und Solarenergie haben wir das Tal durchschritten, es geht wieder aufwärts. Viele Weichen für die Beschleunigung von Verfahren wurden gestellt, Investitionsbedingungen verbessert. Auch in Unternehmen haben sich viele auf den Weg gemacht und investieren in klimaneutrale Technologien. Und der US Inflation Reduction Act zeigt, dass wir hier keine Zeit verlieren dürfen. Mehr erneuerbare Energien, mehr Energieeffizienz, eine klimafreundliche Industrie – das ist es, worauf wir in Europa hinarbeiten, um Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze auch in Zukunft zu sichern“, sagte Habeck.

Er betonte: „Es ist eine keine leichte Zeit, auch eine der Verunsicherung: die Rückkehr von Krieg in Europa, die globalen Verschiebungen, die Klimakrise. Und trotzdem – oder vielleicht deshalb – gibt es auch in der Gesellschaft eine große Bereitschaft und ein großes Bedürfnis, selbst etwas in die Hand zu nehmen und zu verändern, im Konkreten, dort, wo man es kann. Menschen haben sich in der Energiekrise eingeschränkt, um Energie zu sparen und die Unabhängigkeit zu stärken. Es werden zigtausende Wärmepumpen eingebaut, Fenster und Türen ausgetauscht, Häuser energetisch saniert, Solaranlagen werden auf die Dächer geschraubt oder auf Balkone gesetzt. Natürlich ist noch sehr viel zu tun, die Aufgaben sind groß. Aber wir stehen trotz allem am Beginn einer gesellschaftlichen Dynamik. Der Einstieg in die Erneuerung ist geschafft. Als Land können wir selbstbewusst sagen: 2022 hat Deutschland gezeigt, was es kann, wenn es will und muss. Das gibt uns Zuversicht: Wir haben als Land jetzt die Chance, gemeinsam Schwung aufzunehmen.

Der Minister führte weiter aus „Konkret geht es jetzt darum, weitere Barrieren, die eine nachhaltige Wertschöpfung und Energieversorgung behindern, aus dem Weg zu räumen, Innovationen und Investitionen zu stärken und anzureizen. Politisch stehen wir als Bundesregierung in der Verantwortung, einen verbindlichen Rahmen und eine verlässliche Orientierung zu geben. Damit dieser Rahmen mit Leben gefüllt wird, braucht es aber ein Zusammenspiel aller Kräfte – von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen und auch den Bürgerinnen und Bürgern selbst.“

Der Titel des Werkstattberichtes ist „Wohlstand klimaneutral erneuern.“ Er beschreibt die vielfältigen Prozesse, die vom BMWK aufs Gleis gesetzt wurden. Diese sind am klaren Ziel Klimaneutralität bis 2045 ausgerichtet. Sie sind aufeinander abgestimmt: Erhöhung der Erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, Erhöhung der Transportkapazitäten und Sicherstellung der Systemstabilität im Strombereich, der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Industrie, die Wärmewende, die Hebung von Effizienzen und Stärkung von Einsparungen – all das greift ineinander. Im Zentrum der Arbeit des BMWK steht eine Doppelhelix, bestehend aus der Erneuerung unserer energetischen Versorgung und der Erneuerung unserer industriellen Wertschöpfung in kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Das sind untrennbar miteinander verbundene Stränge.

Um die Erneuerung voranzutreiben, sind in allen Bereichen konkrete nächste Schritte geplant. Einzelne Schlaglichter:

Erster Strang: Erneuerung des Energiesystems

  • Bei einem Windgipfel am 22. März sollen Eckpunkte für eine Wind-an-Land-Strategie vorgelegt werden. Dabei geht es unter anderem um verbesserte Finanzierungsbedingungen für Anlagen außerhalb des EEG, Vorschläge, wie kurzfristig mehr Flächen bereitstellt gestellt werden können und darum, wie Kommunen ei der zügigen Planung und Realisierung von Wind-Projekten besser unterstützt werden können.
  • An diesem Freitag schon ist ein Solar-Gipfel geplant; die Arbeiten sollen in ein Solarpakt münden. Ziel ist, weitere Flächen für PV-Anlagen etwa durch Erleichterungen beim Bau in Industrie- und Gewerbegebieten zu gewinnen, ein neues, einfacheres und attraktiveres Modell für Mieterstrom zu etablieren und die Errichtung von Solaranlagen auf dem Balkon zu erleichtern. Auch Meldepflichten sollen vereinfacht werden.
  • Bis zum Sommer wird eine „Kraftwerksstrategie“ erarbeitet. Es gibt einen Zubau- und Modernisierungsbedarf von steuerbarer Leistung im Umfang von 17 bis 25 GW bis 2030. Die Kraftwerke sollen in der Lage sein, Wasserstoff zu verwenden.
  • Bei der Wärmewende wird der Fortschritt vorangetrieben. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird bislang durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Um Klimaneutralität, zu erreichen, muss deshalb auch die Art des Heizens binnen zwei Jahrzehnten grundlegend erneuert werden. Die Regierungskoalition hat 2022 per Koalitionsbeschluss die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum klimaneutralen Heizen vorgezogen. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Es wird aber zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen geben, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.
  • Zugleich soll eine soziale Förderung aufgesetzt werden, damit sich gerade Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen diesen Umstieg auch leisten können. Das wird ein milliardenschweres Programm werden und zugleich auch ein Novum in der Klima-Fördergeschichte, weil die Förderung eben am Einkommen orientiert werden soll.
  • Als Zwilling des Gebäudeenergiegesetzes soll ein Wärmeplanungsgesetz den Wärmenetzausbau vorantreiben. Dieser bleibt auch künftig eine Aufgabe der Kommunen. Doch mit einem neuen Gesetz soll bundesweit und flächendeckend die kommunale Wärmeplanung verankert und so ein zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort geschaffen werden.
  • Um den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und den Aufbau der nötigen Infrastruktur voranzutreiben, ist dieses Jahr ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz geplant. Zudem wird eine Wasserstoff-Importstrategie, um die verschiedenen Fäden zusammenzubinden.

Zweiter Strang: Erneuerung der industriellen Wertschöpfung

  • Das BMWK legt eine Industriestrategie auf, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, so Wohlstand und Wohlstandsteilhabe zu erneuern und auf eine klimaneutrale Basis zu stellen.
  • Ein zentrales Element für die Dekarbonisierung der Industrie sind Klimaschutzverträge, damit Produktionsprozesse auf grüne Produktion umgestellt werden können. Damit sollen Mehrkosten gefördert werden, die entstehen, wenn sich Unternehmen auf den Weg machen und ihre konventionellen Industrieanlagen auf klimafreundlichen Betrieb umstellen. Von dem Instrument soll auch die mittelständisch geprägte Industrie profitieren. Ein zweistelliger Milliardenbetrag soll hierfür eingeplant werden.
  • Auch kleine und mittlere Unternehmen sind bei der Transformation im Blick. Ein Beispiel: Die Förderung der Umstellung von Produktionsanlagen von fossilen Energieträgern auf Strom bei Kleinunternehmen wir ausgeweitet und bis 2025 mit zusätzlich 100 Millionen Euro gefördert.
  • Zudem entwickelt das BMWK ein Stufenmodell für einen Industriestrompreis. So soll der Industrie günstiger Strom aus Erneuerbaren Quellen zugänglich gemacht werden. Dafür soll die Förderung der Erneuerbaren Energien oder einzelner Segmente auf Contracts for Difference (CfDs) umgestellt werden. Der Preis, der in den Ausschreibungen erzielt wird, würde an die Industrie weitergegeben. Da dieses Modell nur mit neuen, CfD -geförderten Anlagen funktioniert, wird dieser Dekarbonisierungsstrompreis erst mittelfristig wirken. Im Rahmen des Stufenmodells werden auch Möglichkeiten zur Unterstützung von direkten Verträgen zwischen Industrieverbrauchern und erneuerbaren Energien Anlagen (PPA) untersucht.
  • Zudem will das BMKW die Produktionskapazitäten für die Energiewende stärken. Im Grundsatz gilt: Bei allen Energiewende-relevanten Technologien braucht es eine Verdrei- bis Vervierfachung der Produktionskapazitäten, um den wachsenden Bedarf in Deutschland und Europa zu decken. Im Sinne unserer strategischen Souveränität muss dieser Bedarf aus einer Vielzahl von Quellen und zumindest zu einem relevanten Teil auch aus europäischer Produktion gedeckt werden. Deutschland und Europa haben sich schon auf den Weg gemacht, eigene Produktionskapazitäten aufzubauen, ob bei der Elektrolyse, der Batteriezellfertigung oder anderen Schlüsselkapazitäten. Das BMWK hat dazu auch einen Prozess zu industriellen Produktionskapazitäten für die Energiewende (StiPE) gestartet, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Branchen Photovoltaik, Wind und Stromnetze entlang der gesamten Wertschöpfungskette beteiligt waren. Hier soll als nächstes ein Vorschlag für einen Transformationsfonds bis Sommer 2023 erarbeitet ,werden, der Investitionen in die Dekarbonisierung von industriellen Produktionsprozessen durch Eigen- und Hybridkapital unterstützt. Zudem soll das Instrument der Investitionsprämien für Transformationstechnologien nutzbar werden und ein Instrument für eine Betriebskostenförderung entwickelt werden.

Quelle: BMWK

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Mindestlöhne: Kaufkraftsicherung in Deutschland besser gelungen als in vielen anderen EU-Ländern

In lediglich etwa der Hälfte der 22 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen war 2022 die Anhebung der Lohnuntergrenze stark genug, um die hohe Inflation mindestens auszugleichen. Das zeigt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 10.03.2023

Inflation zehrt weiter

In lediglich etwa der Hälfte der 22 EU-Länder mit gesetzlichen Mindestlöhnen war 2022 die Anhebung der Lohnuntergrenze stark genug, um die hohe Inflation mindestens auszugleichen. In zehn Ländern erlitten zum Mindestlohn Beschäftigte hingegen zum Teil deutliche reale Kaufkraftverluste. Vergleichsweise gut fiel die Entwicklung in Deutschland durch die Mindestlohnanhebung auf 12 Euro aus: Zwischen Anfang 2022 und Anfang 2023 stiegen die Stundenlöhne von Mindestlohnbezieherinnen und -beziehern inflationsbereinigt um 12,4 Prozent – ein spürbarer Beitrag, um in der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten Krise Nachfrage und Wirtschaftsentwicklung zu stützen. Das zeigt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings handele es sich dabei um eine Momentaufnahme, betonen die Studienautoren Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten: Da die nächste Mindestlohnanpassung erst zum Januar 2024 vorgesehen ist, werde ein Teil des Zuwachses durch die weiterhin hohe Inflation in diesem Jahr aufgezehrt – anders als etwa in Frankreich, den Niederlanden oder Belgien, wo die Mindestlöhne 2023 auch unterjährig erhöht werden.

Deshalb ist es nach Analyse der Forscher auch wahrscheinlich, dass Deutschland bei der absoluten Höhe des Mindestlohns in den nächsten Monaten von mehreren dieser Länder überholt wird und den aktuellen Platz zwei in der EU wieder verliert. Zudem zeigt die Forschung, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich stark von der Teuerung betroffen sind, weil sie ihr Geld vor allem für Lebensmittel und Energie ausgeben, die aktuell stärksten Preistreiber. Auch in Deutschland stelle sich daher beim Mindestlohn „Kaufkraftsicherung als zentrale Aufgabe in Zeiten hoher Inflation“, betonen die WSI-Forscher in ihrer neuen Untersuchung.

18 EU-Staaten haben ihre Mindestlöhne zum Jahreswechsel 2023 erhöht, mehrere zudem auch während des Jahres 2022. Der mittlere Zuwachs (Medianwert) in der Europäischen Union betrug gegenüber dem 1. Januar 2022 nominal 12 Prozent. Das ist der mit Abstand höchste Wert seit dem Jahr 2000. Durch den sprunghaften Anstieg der Verbraucherpreise lag die inflationsbereinigte Steigerung im EU-Mittel aber nur bei 0,6 Prozent. Dabei fällt die Spreizung zwischen vielen Mitgliedsländern sehr groß aus: Sie reicht von einem realen Zuwachs von 12,4 Prozent beim Spitzenreiter Deutschland bis zu einem Verlust von 6,7 Prozent beim Schlusslicht Estland.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12 Euro steht Deutschland zum Jahresbeginn 2023 unter den EU-Ländern an Position zwei, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr wie durchgängig seit Einführung des deutschen Mindestlohns noch an sechster und letzter Stelle unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern gelegen hatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt derzeit nur in Luxemburg (13,80 Euro). Mit geringem Abstand auf Deutschland folgen die Nachbarländer Belgien (11,85 Euro) und die Niederlande (11,75 Euro). In Irland müssen mindestens 11,30 Euro pro Stunde gezahlt werden, in Frankreich 11,27 Euro. Belgien, die Niederlande und möglicherweise auch Frankreich dürften in diesem Jahr aber wieder an Deutschland vorbeiziehen, weil hier die Lohnuntergrenzen bis Jahresende voraussichtlich erneut erhöht werden. In Belgien und Frankreich ist beispielsweise gesetzlich geregelt, dass der Mindestlohn zeitnah mindestens die Preissteigerung ausgleichen muss.

Außerhalb der EU haben aktuell mehrere US-Bundesstaaten, Australien, Neuseeland und Großbritannien ein ähnliches Niveau wie Westeuropa oder sogar höhere Mindestlöhne. Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze, sodass der Niedriglohnsektor dort meist kleiner als in Deutschland ist.

Die Mindestlöhne in den südeuropäischen EU-Staaten reichen mit Stand 1. Januar 2023 von 4,12 Euro in Griechenland und 4,50 Euro in Portugal bis zu 6,55 Euro in Spanien. Etwas darüber liegt mit 6,96 Euro Slowenien. In den meisten anderen mittel- und osteuropäischen Staaten sind die Mindestlöhne niedriger. Allerdings haben Litauen und Polen mit Lohnuntergrenzen von 5,14 bzw. umgerechnet 4,87 Euro mittlerweile mehrere „alte“ südeuropäische Mitgliedsstaaten überholt. In der Tschechischen Republik müssen aktuell umgerechnet mindestens 4,23 Euro pro Stunde gezahlt werden, in Kroatien 4,05 Euro und in der Slowakei 4,02 Euro. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Rumänien mit umgerechnet 3,64 Euro, Ungarn mit 3,41 Euro und Bulgarien mit 2,41 Euro.

Die Niveauunterschiede spiegeln zum Teil unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar. Polen (in KKS knapp 8 Euro), Slowenien, aber auch Rumänien liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor (fast) allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, so dass der Mindestlohn in KKS etwas niedriger ausfällt und 10,55 Euro beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist der Effekt noch größer.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von umgerechnet 1,09 Euro in Brasilien, 1,30 Euro landesweit in Russland über 6,96 Euro in Japan bis zu umgerechnet 10,90 Euro in Kanada, 11,14 Euro in Großbritannien, 12,78 Euro in Neuseeland und 14,10 Euro in Australien. „Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,89 Euro nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es neben der sehr niedrigen nationalen in mittlerweile 27 US-Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in Kalifornien umgerechnet 14,72 Euro und in New York 13,49 Euro.

Wichtige Maßstäbe durch EU-Mindestlohnrichtlinie

Trotz einer leichten Abschwächung des Preisdrucks bleibt die hohe Inflation mindestens auch in diesem Jahr eine große Herausforderung für die Mindestlohnpolitik in Europa und auch Deutschland, konstatieren die WSI-Experten Lübker und Schulten. Wichtige Orientierungssignale für den Umgang damit setze die im Oktober 2022 verabschiedete Europäische Mindestlohnrichtlinie, indem sie die „Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten“ als eines von mehreren Kriterien für angemessene Mindestlöhne verbindlich vorschreibt. Auch die deutsche Mindestlohnkommission sollte deshalb die Reallohnsicherung im Blick haben, wenn sie über die nächste Anpassung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 berät, schreiben die Forscher. Nennenswerter zusätzlicher Inflationsdruck sei auch bei spürbaren Erhöhungen der europäischen Mindestlöhne nicht zu befürchten. Das zeigen unter anderem Studien der Europäischen Zentralbank und der Bundesbank, die die WSI-Experten zitieren.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Inflationsrate im Februar 2023 bei +8,7 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2023 bei +8,7 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 um 0,8 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2023 bei +8,7 %. Im Januar 2023 hatte die Inflationsrate ebenfalls bei +8,7 % gelegen. „Die Inflationsrate verharrt auf einem hohen Stand“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren auch im Februar die gestiegenen Preise für Nahrungsmittel, die sich noch stärker erhöhten als die Energiepreise.“ Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Februar 2023 gegenüber Januar 2023 um 0,8 %.

Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation halten weiterhin den Preisauftrieb hoch

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate weiterhin erheblich. Infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen auch Lieferengpässe und Preissteigerungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate, dadurch verteuern sich auch andere Waren und Dienstleistungen.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 19,1 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Februar 2023 trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung um 19,1 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Januar 2023 hatte die Teuerung der Energieprodukte bei +23,1 % gelegen, sie hat sich also etwas abgeschwächt. Seit Januar 2023 wird der Anstieg bei Energie teilweise durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme begrenzt, da diese auch rückwirkend seit Januar 2023 wirksam sind. Beeinflusst wird die Preisentwicklung bei Energie jedoch durch viele Faktoren, insbesondere durch die internationalen Einkaufspreise. Im Einzelnen verteuerte sich von Februar 2022 bis Februar 2023 die Haushaltsenergie mit +32,2 % nach wie vor besonders stark: So erhöhten sich die Preise für Erdgas um 46,6 %, für Strom um 23,1 % und für Fernwärme um 16,1 %. Auch andere Haushaltsenergieprodukte verteuerten sich weiterhin überdurchschnittlich, zum Beispiel Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe um 41,7 % und leichtes Heizöl um 11,8 %. Die Preissteigerung bei Kraftstoffen lag mit +3,2 % allerdings unter der allgemeinen Teuerung.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 21,8 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Februar 2023 um 21,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel hat sich damit verstärkt (Januar 2023: +20,2 %). Nahrungsmittel verteuerten sich im Februar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat noch stärker als die Energieprodukte insgesamt. Erneut wurden im Februar 2023 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Insbesondere verteuerten sich Molkereiprodukte und Eier (+35,3 %) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (+24,3 %). Deutlich teurer binnen Jahresfrist wurden beispielsweise auch Speisefette und Speiseöle sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (jeweils +22,8 %). Auffällig hoch war die Teuerung bei einzelnen Nahrungsmitteln, so mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise für Zucker 69,9 % mehr als im Vorjahresmonat bezahlen.

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,7 %

Im Februar 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,6 %. Wie stark aktuell die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,7 %. Dennoch wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmittel offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich nach +5,6 % im Januar 2023 erneut erhöht.

Waren verteuerten sich gegenüber Februar 2022 um 12,4 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,4 %, Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +16,5 % besonders stark. Neben Energie und Nahrungsmitteln waren hier unter anderem Verbrauchsgüter für die Körperpflege (+15,1 %), alkoholfreie Getränke (+12,8 %) und Bier (+9,6 %) deutlich teurer. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen binnen Jahresfrist um 6,1 % höher. Auffällig hoch war hier die Teuerung zum Beispiel von Möbeln und Leuchten (+10,3 %) sowie von gebrauchten Pkw (+10,1 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,7 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Februar 2023 um 4,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für einzelne Dienstleistungen, zum Beispiel die Wartung und Reparatur von Wohnungen (+16,7 %), Gaststättendienstleistungen (+10,9 %) sowie Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+9,5 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen nur sehr wenige Dienstleistungen, günstiger waren Telekommunikationsdienstleistungen (-1,1 %).

Im Vormonatsvergleich stiegen die Nahrungsmittelpreise insgesamt um 2,4 %

Im Vergleich zum Januar 2023 stieg der Verbraucherpreisindex im Februar 2023 um 0,8 %. Die privaten Haushalte mussten erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+2,4 %). Deutlich war der Preisanstieg vor allem bei Gemüse (+12,5 %) und Obst (+2,7 %). Auch die Preise für andere Nahrungsmittelgruppen zogen an, zum Beispiel für Brot und Getreideerzeugnisse (+2,2 %). Nennenswert ist dagegen der Preisrückgang bei Speisefetten und Speiseölen (-7,2 %), insbesondere kostete Butter deutlich weniger als noch im Vormonat (-14,2 %). Die Energiepreise blieben insgesamt unverändert. Bei einigen Energieprodukte kam es dennoch zu Preisanstiegen, so stiegen die Preise für Erdgas (+0,6 %) und Strom (+0,5 %) trotz Preisbremsen. Den Preisanstiegen standen auch deutliche Preisrückgänge bei leichtem Heizöl (-8,5 %) und Fernwärme (-6,7 %) gegenüber. Die Preise für Kraftstoffe insgesamt blieben nahezu stabil (+0,1 %, darunter Superbenzin: +1,4 %, aber Dieselkraftstoff: -3,6 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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