Amerikanischer IRA setzt Europas Wettbewerbsfähigkeit unter Druck

Am 16.08.2022 ist in den USA der „Inflation Reduction Act“ (IRA) in Kraft getreten. Das amerikanische Klimaschutzpaket hat Sorgen um ein neues Subventionswettrennen sowie eine Debatte über die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ausgelöst. Darüber berichtet der DIHK.

DIHK, Mitteilung vom 02.03.2023

Am 16. August 2022 ist in den USA der „Inflation Reduction Act“ (IRA) in Kraft getreten. Das amerikanische Klimaschutzpaket hat Sorgen um ein neues Subventionswettrennen sowie eine Debatte über die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union ausgelöst – gerade auch angesichts der hohen Energiepreise in Europa. Gleichzeitig droht ein Handelskonflikt mit den Vereinigten Staaten, da Teile des IRA ausländische Unternehmen von Vergünstigungen ausschließen. Wie sollte die EU gegenüber den USA reagieren? Wie kann sich Europa im globalen Wettbewerb um Investitionen etwa im Energie- und Technologiebereich attraktiver machen – und zwar ohne Abschottung und ohne Verzicht auf die Haushaltsdisziplin? Für die deutsche Wirtschaft sind diese Richtungsentscheidungen immens wichtig.

Wirtschaftsstandort Deutschland unter Druck

Der IRA beinhaltet klimarelevante Steuervergünstigungen von rund 369 Milliarden US-Dollar, die Unternehmen mit Produktion in Nordamerika beanspruchen können. Diese Produktionspflichten in den USA oder in mit ihnen verbundenen Nachbarländern führen zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen, die in Europa produzieren – etwa in der Automobil- oder Batteriefertigung. Da in diesen Branchen umfangreiche Zuliefererstrukturen mit vielen Arbeitsplätzen bestehen, hätten Produktionsverlagerungen in die USA erhebliche Auswirkungen auf den Industriestandort Deutschland.

In einer aktuellen AHK-Umfrage geben 17 Prozent der in den USA vertretenen deutschen Unternehmen den IRA als einen Grund dafür an, ihre Investitionen auszuweiten. Immerhin sind die USA der wichtigste Exportmarkt der deutschen Wirtschaft. Nach dem IRA-Vorbild der Amerikaner können nun andere Staaten durch Steueranreize für die lokale Produktion den globalen Standortwettbewerb anheizen. Solche Lokalisierungspflichten verstoßen allerdings gegen die Handelsregeln der Welthandelsorganisation WTO.

Abschottung als Sackgasse

Die EU sollte sich daher energisch gegenüber den USA dafür einsetzen, dass europäische Unternehmen in IRA-Fragen der heimischen Wirtschaft gleichgestellt werden. Zudem würde ein transatlantisches Abkommen über gegenseitige Anerkennung von klar definierten “Clean-Tech”-Produkten für die Unternehmen Hürden abbauen und den Handel im Bereich der erneuerbaren Energien sowie anderer Klimaschutz-Technologien erleichtern. Zudem muss sich die Europäische Union konsequent gemeinsam mit weiteren Ländern für bessere Welthandelsregeln im Fall von Industriesubventionen einsetzen.

Auch in der EU fordern Politiker – analog zu den USA – Vorgaben für die Produktion in der EU und damit verbundene Subventionen sowie die Abschottung des europäischen Beschaffungsmarktes gegen Konkurrenz aus Drittländern. So verständlich eine solche Reaktion auch ist, bei näherer Betrachtung wird klar: Der international eng vernetzten deutschen Wirtschaft würden solche Protektionismus-Spiralen schaden – erst recht angesichts der geopolitischen Lage, die eine Diversifizierung und die Absicherung von Lieferketten erfordert. Hierfür sollte die EU mit wichtigen Handels- und Rohstoffpartnern wie Mercosur, Indien und Indonesien Handelsabkommen abschließen. Diese eröffnen neue Marktchancen und zusätzliche Bezugsquellen für knappe Rohstoffe, die für die Energiewende im rohstoffarmen Deutschland unerlässlich sind.

IRA als Weckruf – für eine EU-Wettbewerbsfähigkeitsagenda

Der IRA bietet einen Anlass dafür, die europäische Wirtschaftspolitik auf den Prüfstand zu stellen. Mit der Lissabon-Strategie hat die EU bereits vor 20 Jahren selbst das Ziel formuliert, zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden. Nun ist es höchste Zeit für eine neue Strategie, damit Europa als innovativer Industriestandort weiterhin global bestehen kann. Wichtig dabei ist, Standortfaktoren wie die Stärkung von Bildung und Forschung, einen attraktiven Steuerrahmen sowie eine gute Infrastruktur nicht zu vernachlässigen. Statt zusätzlicher Belastungen durch Aufzeichnungs- und Genehmigungspflichten brauchen die europäischen Unternehmen eine unterstützende Politik. Statt in den globalen Überbietungswettbewerb für Subventionen einzusteigen, zahlen sich zielgenaue Investitionsanreize insbesondere im Energie- und Technologiebereich aus.

Am 1. Februar hat die EU-Kommission einen Industrieplan für den Green Deal vorgelegt, der unter anderem mehr staatliche Unterstützung für den grünen und digitalen Wandel vorsieht. Für die deutsche Wirtschaft ist dieser Plan noch zu vage, und es ist noch nicht erkennbar, wie er konkrete Anreize für schnelles Handeln bieten soll. Klar ist: Die Zeit drängt, und Europa muss für den globalen Wettbewerb einen Gang hochschalten.

Quelle: DIHK

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Mehr als Homeoffice: Wie Corona die Arbeitskultur in Unternehmen dauerhaft verändert hat

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitskultur in deutschen Unternehmen grundlegend verändert – und das mit überwiegend positiven Folgen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 425 Arbeitnehmern.

Bitkom, Pressemitteilung vom 02.03.2023

Mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten, mehr Angebote zur Weiterbildung und vor allem mehr Offenheit für Digitalisierung: Die Corona-Pandemie hat die Arbeitskultur in deutschen Unternehmen grundlegend verändert – und das mit überwiegend positiven Folgen. So sagen vier von fünf Beschäftigten (81 Prozent), dass bei ihrem Arbeitgeber inzwischen eine größere Aufgeschlossenheit gegenüber digitalen Technologien herrsche (2022: 74 Prozent). Mehr als die Hälfte (53 Prozent, 2022: 40 Prozent) betont, dass der Führungsstil kooperativer geworden sei und Vorgesetzte stärker auf die Bedürfnisse der Beschäftigten eingingen. Zudem wurden in vielen Fälle die Arbeitszeiten flexibler gestaltet, etwa durch die Einführung von Vertrauensarbeitszeit (47 Prozent, 2022: 40 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 425 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

„Corona hat in vielen Unternehmen mehr als nur das Homeoffice etabliert, viele Arbeitgeber haben ihre gesamte Personalpolitik überdacht und angepasst. Und es zeigt sich, dass mit dem Ende der Corona-Maßnahmen diese Veränderungen in der Arbeitswelt Bestand haben“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. Rund die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitet vermehrt in bereichsübergreifenden Teams (51 Prozent, 2022: 42 Prozent) und profitiert darüber hinaus von einem größeren Weiterbildungsangebot (2022 und 2023: 34 Prozent).

Zeitgleich sagen aber auch mehr Beschäftigte (24 Prozent, 2022: 15 Prozent), dass ihr Arbeitgeber misstrauischer geworden sei und die Arbeitsleistung genauer kontrollieren wolle. Berg: „Eine zeitgemäße Unternehmenskultur sollte nicht auf Kontrolle aufbauen. Gerade in der Digitalwirtschaft sind Vertrauen und Flexibilität im Kampf um internationale Talente unabdingbar.“

Quelle: Bitkom

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Gender Pay Gap, Arbeitszeiten, Führungspositionen: Neue Studie liefert geschlechtsspezifische Daten für viele Branchen

Frauen sind am Arbeitsmarkt weiterhin in vielerlei Hinsicht benachteiligt, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit und Einkommen. Das geht aus einer neuen Untersuchung hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegte.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 03.03.2023

Frauen sind am Arbeitsmarkt weiterhin in vielerlei Hinsicht benachteiligt, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit und Einkommen. Das geht aus einer neuen Untersuchung hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu Equal-Pay-Day und Internationalem Frauentag vorlegt. WSI-Expertin Dr. Yvonne Lott hat dafür gemeinsam mit einem Team von SowiTra in Berlin die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die die Jahre 2021 und 2022 beschreiben. Der Überblick liefert detaillierte Informationen zu geschlechtsspezifischen Arbeitsbedingungen in zahlreichen Branchen, etwa erstmals zu branchenspezifischen Gender Pay Gaps 2022. Die Ergebnisse zeigen, dass Geschlechterungleichheit über fast alle Wirtschaftszweige hinweg besteht, allerdings teilweise unterschiedlich ausgeprägt.

Die Frauen-Erwerbsquote ist zwar in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Viele Bereiche in der Wirtschaft sind aber nach wie vor Männerdomänen – vor allem in der Industrie. Dort beträgt der Frauenanteil in der Hälfte der für die Studie untersuchten Branchen weniger als 30 Prozent. Ganz hinten liegen der Maschinenbau, der Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstallation und Ausbaugewerbe mit jeweils 17 Prozent, auf dem ersten Platz landet die Textilindustrie mit 56 Prozent. In den Dienstleistungen ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen generell höher. Drei Branchen sind sogar klar frauendominiert: Im Gesundheitswesen sind 80 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Sozialwesen 76 Prozent, in Erziehung und Unterricht 72 Prozent. Am geringsten ist hier die Quote im Personen- und Güterverkehr mit 21 Prozent und in Kfz-Handel und Reparatur mit 22 Prozent.

Bei der Arbeitszeit ergibt sich über alle Branchen hinweg ein identisches Muster: Männer arbeiten deutlich häufiger in Vollzeit. Der entsprechende Anteil reicht bei ihnen von 53 Prozent in der Gastronomie bis zu 87 Prozent unter anderem in der Energieversorgung und der Metallerzeugung. Bei den Frauen reicht das Spektrum von 21 Prozent im Bereich Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau bis zu 67 Prozent in der Automobilindustrie. Die Differenz zwischen den Vollzeit-Quoten von Männern und Frauen schwankt zwischen 15 und 46 Prozentpunkten.

In 45 von 46 Branchen liegen Frauen bei der Bezahlung hinten

Auch der Vergleich der Bruttostundenlöhne fällt meist zuungunsten der Frauen aus. In der Gesamtwirtschaft beträgt der Gender Pay Gap, Stand 2022, 18 Prozent – Männer verdienen branchenübergreifend im Durchschnitt 24,36 brutto pro Stunde, Frauen 20,05 Euro. In 45 der 46 Branchen, für die die WSI-Auswertung erstmals Daten aus dem Jahr 2022 liefern kann, verdienen Frauen weniger als Männer. Der Gender Pay Gap reicht dabei von 4 Prozent im Personen- und Güterverkehr (Männer: 17,15 Euro, Frauen: 16,49 Euro) über beispielsweise 5 Prozent im Sozialwesen (19,78 vs. 18,70 Euro), 7 Prozent in der Metallerzeugung (27,06 vs. 25,23 Euro), 19 Prozent in der Papierindustrie (23,87 vs. 19,37 Euro) bis zu 30 Prozent im Gesundheitswesen (31,29 vs. 22,05 Euro) und sogar 32 Prozent in der Rechts- und Steuerberatung (31,06 vs. 21,26 Euro). Einzige Ausnahme sind die Postdienste: Der Brutto-Stundenlohn der Frauen ist hier mit 16,26 Euro pro Stunde zwei Prozent höher als der von Männern mit 15,93 Euro – allerdings auf einem im Vergleich der Branchen insgesamt recht niedrigen Verdienstniveau.

Minijobs sind überwiegend Frauensache: In 26 von 35 Branchen, für die Daten ausgewertet wurden, sind Frauen häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt als Männer. Nur in zwei Branchen ist es umgekehrt, in den übrigen Bereichen fällt die Differenz nicht ins Gewicht. Besonders groß ist sie im Bereich Bauinstallation und Ausbaugewerbe, wo 23 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer betroffen sind, sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wo es 39 gegenüber 23 Prozent sind. Leichte Vorteile haben Frauen in verschiedenen Branchen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die bei weiblichen Beschäftigten etwas seltener sind. Branchenübergreifend unterscheiden sich die Quoten bei Frauen und Männern allerdings nicht.

Chefs gibt es dagegen nach wie vor häufiger als Chefinnen. In 26 von 34 Branchen, für die dazu Daten vorliegen, arbeiten Frauen seltener in leitender Stellung als Männer. Besonders ausgeprägt ist die Ungleichheit in dieser Hinsicht im Bereich Erziehung und Unterricht, wo 50 Prozent der Männer, aber nur 28 Prozent der Frauen eine Leitungsposition inne haben. In sieben Branchen gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der einzige Bereich, in dem Frauen die Nase vorn haben, ist der Personen- und Güterverkehr.

Die Forschenden stellen fest, dass noch viel zu tun ist, um die Geschlechtergleichheit durchzusetzen. Dazu beitragen könnte ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Unternehmen verpflichtet, Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus empfehlenswert wären ein angemessener Mindestlohn – von dem Frauen besonders profitieren – sowie eine Stärkung der Mitbestimmung.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Drei von vier Beschäftigten bei IT-Dienstleistern nutzen Homeoffice

Bei IT-Dienstleistern wird besonders häufig von zuhause gearbeitet. Das geht aus Umfragen des ifo Instituts hervor. Im Februar 2023 stieg dort der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten, auf 73,4 Prozent, nach 71,7 Prozent im November 2022.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.03.2023

Bei IT-Dienstleistern wird besonders häufig von zuhause gearbeitet. Das geht aus den ifo-Umfragen hervor. Im Februar stieg dort der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten, auf 73,4 Prozent, nach 71,7 Prozent im November. Auch in der Unternehmensberatung (70,7) sowie in der Werbung und Marktforschung (55,2) ist das Heimbüro stark verbreitet. „Insgesamt stabilisiert sich der Anteil in der deutschen Wirtschaft bei rund 25 Prozent der Beschäftigten. Wir sehen seit Aufhebung der Homeofficepflicht Ende März letzten Jahres keine Veränderung“, sagt Jean-Victor Alipour, Experte für Homeoffice beim ifo Institut.

Im Verarbeitenden Gewerbe bieten vor allem die Hersteller von Bekleidung (28,8 Prozent) und die Automobilindustrie (27,3 Prozent) die Arbeit von zuhause an. „Auf der anderen Seite gibt es Tätigkeiten, die einfach nicht mit Homeoffice vereinbar sind“, sagt Alipour. In der Gastronomie ist der Anteil der Beschäftigten auf 1,6 Prozent gefallen, nach 2,3 Prozent im November. Auch in der Beherbergung (2,3) und im Holzgewerbe (4,1) blieben die Quoten niedrig.

Insgesamt arbeiten unter den Dienstleistern 35,6 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise aus dem Homeoffice. Im Großhandel und im Verarbeitenden Gewerbe waren es knapp 16 Prozent. Im Einzelhandel und in der Baubranche fast 6 Prozent.

Quelle: ifo Institut

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Exporte im Januar 2023: +2,1 % zum Dezember 2022

Im Januar 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Dezember 2022 kalender- und saisonbereinigt um 2,1 % gestiegen und die Importe um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2022 damit um 8,6 % und die Importe um 5,2 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 03.03.2023

Im Januar 2023 sind die deutschen Exporte gegenüber Dezember 2022 kalender- und saisonbereinigt um 2,1 % gestiegen und die Importe um 3,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2022 damit um 8,6 % und die Importe um 5,2 %.

Insgesamt wurden im Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 130,6 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 113,9 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im Januar 2023 mit einem Überschuss von 16,7 Milliarden Euro ab. Im Dezember 2022 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +10,0 Milliarden Euro betragen, im Januar 2022 hatte er bei +12,1 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 71,9 Milliarden Euro exportiert und es wurden Waren im Wert von 59,6 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Dezember 2022 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 0,7 % und die Importe aus diesen Staaten um 0,6 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Januar 2023 Waren im Wert von 50,8 Milliarden Euro (+0,5 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 40,3 Milliarden Euro (-1,0 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden kalender- und saisonbereinigt im Januar 2023 Waren im Wert von 21,1 Milliarden Euro (+1,3 %) exportiert und es wurden Waren im Wert von 19,4 Milliarden Euro (+3,9 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Januar 2023 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 54,2 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Dezember 2022 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 3,8 % zu, die Importe von dort nahmen um 7,5 % ab.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Januar 2023 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 3,1 % mehr Waren exportiert als im Dezember 2022. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 12,7 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China stiegen um 1,4 % auf 7,7 Milliarden Euro und die Exporte in das Vereinigte Königreich um 7,8 % auf 6,1 Milliarden Euro.

Die meisten Importe kamen im Januar 2023 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 12,7 Milliarden Euro eingeführt, das waren 6,0 % weniger als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen um 8,8 % auf 8,3 Milliarden Euro. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich stiegen im gleichen Zeitraum um 13,1 % auf 3,3 Milliarden Euro.

Die Exporte in die Russische Föderation stiegen im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 kalender- und saisonbereinigt um 12,3 % auf 1,0 Milliarden Euro, gegenüber Januar 2022 nahmen sie um 60,0 % ab. Die Importe aus Russland sanken im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 36,7 % auf 1,0 Milliarden Euro.

Originalwerte für den Außenhandel (Nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Januar 2023 Waren im Wert von 125,2 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 114,4 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2022 stiegen die Exporte im Januar 2023 damit um 12,2 % und die Importe um 7,7 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Januar 2023 mit einem Überschuss von 10,8 Milliarden Euro ab. Im Januar 2022 hatte der Saldo +5,4 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Inflationsrate im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 01.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2023 voraussichtlich um 0,8 %.

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im Februar 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +21,8 % überdurchschnittlich. Dagegen gibt es bei den Energiepreisen eine leichte Entspannung. Um den Preisauftrieb bei Energieprodukten einzudämmen, wurden Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden. Trotz der Entlastungsmaßnahmen sind die Energiepreise im Februar 2023 um 19,1 % höher als im Vorjahresmonat.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Rückenwind für Start-ups: High-Tech Gründerfonds IV wird rund 500 Millionen Euro groß

Der High-Tech Gründerfonds schloss am 01.03.2023 seinen vierten Fonds mit einem Gesamtvolumen von 493,8 Millionen Euro. Damit ist der High-Tech Gründerfonds IV lt. BMWK die größte Fondsgeneration seit Bestehen des Seed-Investors.

BMWK, Pressemitteilung vom 01.03.2023

Aufsichtratsgremium wird paritätisch besetzt

Der High-Tech Gründerfonds schloss am 01.03.2023 seinen vierten Fonds mit einem Gesamtvolumen von 493,8 Millionen Euro. Damit ist der High-Tech Gründerfonds IV (HTGF) die größte Fondsgeneration seit Bestehen des Seed-Investors. Das BMWK führt mit dem vierten Fonds die Erfolgsgeschichte des High-Tech Gründerfonds fort und steht innovativen Start-ups in einem sich wandelnden Marktumfeld weiter beiseite. Es setzt damit eine weitere Maßnahme der Start-up-Strategie der Bundesregierung erfolgreich um.

Dr. Anna Christmann, Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Digitale Wirtschaft und Start-ups: „Mit knapp 500 Mio. Euro Investitionsvolumen stellt der High-Tech Gründerfonds mit seinem vierten Fonds mehr Geld als je zuvor für das Frühphasensegment des deutschen Wagniskapitalmarktes bereit. In einer herausfordernden Zeit steht der Fonds damit als wichtiger Stabilisator zur Verfügung. Unsere Start-ups können sich weiterhin auf den High-Tech Gründerfonds als starken Partner verlassen. Bislang sind die Finanzierungsbedingungen noch gut, doch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalten die Finanzierung für Start-ups zunehmend schwieriger. Deshalb bin ich froh, dass wir als Bundesregierung für den nötigen Rückenwind sorgen.“

Nachdem bei den Investitionskomitees des High-Tech Gründerfonds IV, die über die Investitionen des HTGF entscheiden, bereits 2022 das Ziel einer geschlechterparitätischen Besetzung für die BMWK-Vertretung erreicht wurde, wird nun auch der Investorenbeirat des High-Tech Gründerfonds IV als Aufsichtsgremium geschlechterparitätisch besetzt. Damit folgt das BMWK seiner Zielsetzung im Rahmen der Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“ sowie in der Start-up-Strategie, die Rolle von Frauen im Wagniskapitalmarkt zu stärken.

Der High-Tech Gründerfonds ist ein Frühphasenfonds für innovative, technologie-orientierte Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind. Die Voraussetzungen für eine Finanzierung sind erfolgversprechende Forschungsergebnisse, eine innovative technologische Basis und eine aussichtsreiche Marktsituation. Neben der Unterstützung bei Fragen der Finanzierung steht der High-Tech Gründerfonds jungen Unternehmen auch mit seinem Netzwerk sowie seinem technologischen und betriebswirtschaftlichen Know-how beiseite.

Quelle: BMWK

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Neue kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen geht an den Start

Ab dem 1. März 2023 stellt die das BMWK über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen zur Verfügung.

BMWi, Pressemitteilung vom 01.03.2023

Ab dem 1. März 2023 stellt die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die dena eine kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung. Mit dieser Hotline können sich alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen über die Funktions- und Wirkungsweise der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse informieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Stefan Wenzel: „Die Preisbremsen sind so gestaltet, dass sich das Energiesparen lohnt und Verbraucherinnen und Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen sowie Industrie vor steigenden Energiekosten geschützt werden. Die Preisbremsen sind einfach und pauschal. Mit diesem Angebot einer Telefonhotline wollen wir es noch einfacher machen, die Entlastungen und Energieeinsparanreize der Strompreis-, Gaspreis- und Wärmepreisbremse zu verstehen und allgemeine Fragen hierzu in kompetenter Weise beantwortet zu bekommen.“

Das BMWK hat der dena den Auftrag erteilt, die Hotline ab dem 1. März 2023 zu betreiben. Diese Hotline ist ab sofort unter der Telefonnummer 0800-78 88 900 zu erreichen.

Darüber hinaus werden weiterhin alle Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen zur Wirkungsweise der Energiepreisbremsen auf der zentralen Seite des BMWK unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html bereitgestellt.

Die Hotline berät auch über die allgemeinen Fragen zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Rahmen der Strompreisbremse, damit betroffene Anlagenbetreiber eine möglichst vollständige und korrekte Eigenerklärung abgeben. Das hierfür erforderliche Excel-Tool für die erstmals für den Abrechnungszeitraum 01.12.2022 bis 31.03.2023 einzureichende Eigenerklärung wird in Kürze durch die Übertragungsnetzbetreiber bereitgestellt.

Quelle: BMWK

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Deutlich weniger Firmen wollen ihre Preise erhöhen

Deutlich weniger Unternehmen planen in den nächsten drei Monaten, ihre Preise zu erhöhen. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. Die ifo Preiserwartungen sanken für die Gesamtwirtschaft im Februar auf 29,1 Punkte, nach 35,2 im Januar.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 01.03.2023

Deutlich weniger Unternehmen planen in den nächsten drei Monaten, ihre Preise zu erhöhen. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. Die ifo Preiserwartungen sanken für die Gesamtwirtschaft im Februar auf 29,1 Punkte, nach 35,2 im Januar. Das war der fünfte Rückgang in Folge. „Die Unternehmen haben einen Großteil der gestiegenen Kosten bereits an ihre Kunden weitergegeben, gleichzeitig lässt die Nachfrage in nahezu allen Wirtschaftsbereichen nach. Damit dürfte der Inflationsdruck in den kommenden Monaten abnehmen“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

„Sogar im Einzelhandel wollen mittlerweile weniger Unternehmen ihre Preise anheben. Allerdings sind die Preiserwartungen dort noch deutlich höher als in anderen Wirtschaftsbereichen“, sagt Wollmershäuser. Insbesondere die Kunden in Schreibwarenläden und im Lebensmitteleinzelhandel müssen künftig seltener mit Steigerungen rechnen. Bei der Unterhaltungselektronik stieg der Indikator hingegen, von 52,5 auf 72,7 Punkte.

Auch die Dienstleister senken ihre Preispläne. Im Tourismus bleiben sie jedoch hoch: Bei den Reiseveranstaltern fiel der Indikator auf 63,2 Punkte, nach 70,2 und bei Gastronomen auf 52,7, von 56,6 Punkten.

Seltener plant das Verarbeitende Gewerbe Preise zu erhöhen. In der Chemie und im Papiergewerbe geht eine Mehrheit der Unternehmen bereits von sinkenden Verkaufspreisen aus. Bei den Getränkeherstellern fiel der Indikator deutlich auf 56,1 Punkte, nach 71,8.

Im Bauhauptgewerbe wollen im Durchschnitt die wenigsten Unternehmen gestiegene Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben. Die Preiserwartungen fielen auf 18,7 Punkte und damit auf den niedrigsten Wert seit April 2021. Hier dürfte sich der Rückgang der Nachfrage nach Bauleistungen am deutlichsten bemerkbar machen.

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per Saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei plus 100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei minus 100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

Quelle: ifo Institut

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Fachkräftemangel mit höherer Produktivität bekämpfen

Der Fachkräftemangel sollte mit einer Steigerung der Produktivität bekämpft werden. Diese Empfehlung gibt Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 28.02.2023

Der Fachkräftemangel sollte mit einer Steigerung der Produktivität bekämpft werden. Diese Empfehlung gibt Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden. „Wenn Arbeitskräfte fehlen, erhöht dies den Anreiz, für einen klügeren Einsatz der noch vorhandenen Arbeitskräfte zu sorgen: Durch Vermittlung von neuen Kenntnissen, durch eine bessere technische Ausstattung der Arbeitsplätze und durch den Einsatz arbeitssparender Techniken“, schreibt Ragnitz in einem Aufsatz für die Zeitschrift „ifo Dresden berichtet“.

„Die Politik sollte deswegen ein viel stärkeres Augenmerk darauf legen, die Digitalisierung in Staat und Wirtschaft voranzubringen. Das erhöht die Produktivität und kann damit zu einer Sicherung des Wohlstands hierzulande auch bei schrumpfender Erwerbsbevölkerung beitragen“, fügte Ragnitz hinzu.

Für viele sei der Arbeitskräftemangel nichts anderes als eine Bedrohung des Wohlstands, weil nicht besetzte Arbeitsplätze unmittelbar auch zu einem Verlust an Wertschöpfung führen müssten. „Dies ist eine fatalistische und wenig zukunftsgerichtete Sichtweise“, kritisiert er. Wenn die Produktivität in ausreichendem Umfang steige, ließen sich bei einem Mangel an Arbeitskräften Einbußen an gesamtwirtschaftlicher Wertschöpfung vermeiden. „Es profitieren hiervon sowohl die Arbeitnehmer über höhere Löhne, als auch (zumindest langfristig) die Unternehmen, die insgesamt wettbewerbsfähiger werden.“

Quelle: ifo Institut

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