Preissteigerungen: Wie die Inflation Rentner trifft

Rentnerhaushalte waren im vergangenen Jahr besonders stark von hohen Energiekosten betroffen. Gleichzeitig waren die Belastungen für Verkehr und Mobilität geringer – dadurch spürten sie die Inflation insgesamt ähnlich stark wie der Rest der Bevölkerung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

IW Köln, Pressemitteilung vom 22.02.2023

Rentnerhaushalte waren im vergangenen Jahr besonders stark von hohen Energiekosten betroffen. Gleichzeitig waren die Belastungen für Verkehr und Mobilität geringer – dadurch spürten sie die Inflation insgesamt ähnlich stark wie der Rest der Bevölkerung, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Die Studie wurde vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung gefördert.

Im Jahr 2022 litten Rentnerhaushalte besonders stark unter den gestiegenen Strom- und Heizkosten – stärker als der durchschnittliche Haushalt. Der Grund dafür liegt in ihrem höheren Ausgabenanteil für Energie. Rentnerhaushalte, die mit Öl heizen, mussten im vergangenen Jahr eine Inflationsrate von 9,2 Prozent schultern. Zum Vergleich: Im Durchschnitt der Haushalte mit gesetzlichem Rentenbezug betrug die Inflationsrate 8,3 Prozent. Mit 6,9 Prozent fiel die Inflationsrate für Rentnerhaushalte, die auf Fernwärme zurückgreifen konnten, merkbar niedriger aus.

Rentner im ländlichen Raum besonders betroffen

Die höheren Preise für Benzin und Diesel spürten Rentner dagegen deutlich weniger als der Durchschnittshaushalt. Anders für Rentner im ländlichen Raum: Da sie mehr für Verkehr und Energie aufwenden, spürten sie die Preissteigerungen besonders stark. Ihre Inflationsrate lag bei 8,9 Prozent.

Unterschiede in der Belastung zeigen sich auch entlang der Einkommensverteilung der Rentnerhaushalte, die sich im Jahresverlauf teilweise umgekehrt und ausgeglichen haben: „Während zu Beginn des Jahres Rentnerhaushalte mit geringen Einkommen noch weniger von der Inflation belastet waren, kehrt sich das Bild zum Jahresende um“, sagt IW-Ökonomin Judith Niehues. Im Jahresdurchschnitt belastete die Inflation vor allem Rentnerhaushalte mit mittlerem Einkommen, zeigt die IW-Studie.

Quelle: IW Köln

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ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Februar 2023)

Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Februar auf 91,1 Punkte gestiegen, nach 90,1 Punkten im Januar. Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich allmählich aus ihrer Schwächephase heraus.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 22.02.2023

Die Stimmung in den Chefetagen der deutschen Wirtschaft hat sich verbessert. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Februar auf 91,1 Punkte gestiegen, nach 90,1 Punkten im Januar. Insbesondere die Erwartungen hellten sich auf. Die aktuelle Lage wurde hingegen etwas weniger gut beurteilt. Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich allmählich aus ihrer Schwächephase heraus.

Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index auf den höchsten Wert seit Mai 2022 gestiegen. Dies war auf merklich verbesserte Erwartungen der Unternehmen zurückzuführen. Sie beurteilten jedoch ihre laufenden Geschäfte etwas schlechter. Die Unternehmen verzeichneten weniger Neuaufträge.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima das fünfte Mal in Folge verbessert. Die Unternehmen waren etwas zufriedener mit der aktuellen Geschäftslage. Zudem nimmt die Zuversicht mit Blick auf die kommenden Monate kontinuierlich zu. Insbesondere im Gastgewerbe und im Tourismus hat sich die Stimmung sehr gut entwickelt.

Im Handel konnte der Index erneut zulegen. Vor allem die Erwartungen fielen weniger skeptisch aus. Die Firmen waren zudem zufriedener mit den laufenden Geschäften. Der Groß- und Einzelhandel lassen den Stimmungsabsturz aus dem Vorjahr hinter sich.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima etwas verbessert. Mit ihrer aktuellen Geschäftslage waren die Firmen zufriedener. Ihre Erwartungen sind jedoch weiterhin von großem Pessimismus geprägt.

Quelle: ifo Institut

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Verbraucherpreisindex auf neuer Basis 2020: Inflationsrate im Januar 2023 wieder gestiegen

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2023 bei +8,7 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 1,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 22.02.2023

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Januar 2023 bei +8,7 %. Die Inflationsrate hatte im Dezember 2022 nach der Revisionsberechnung auf das neue Basisjahr 2020 bei +8,1 % und im November 2022 bei +8,8 % gelegen. Damit hat sich der Preisauftrieb zu Jahresbeginn wieder verstärkt. „Nach einer Abschwächung zum Jahresende bleibt die Inflationsrate damit auf einem hohen Stand“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Wir beobachten Preiserhöhungen bei vielen Waren und zunehmend auch bei Dienstleistungen. Besonders spürbar für die privaten Haushalte waren aber auch im Januar die steigenden Preise für Energie und Nahrungsmittel.“ Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2023 gegenüber Dezember 2022 um 1,0 %.

Sondereffekte infolge der Kriegs- und Krisensituation halten weiterhin den Preisauftrieb hoch

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate weiterhin erheblich. Infolge der Kriegs- und Krisensituation beeinflussen auch Lieferengpässe und Preisentwicklungen auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen die Inflationsrate, dadurch verteuerten sich auch andere Waren und Dienstleistungen. Um den Preisauftrieb einzudämmen, wurden Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beschlossen, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 23,1 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Januar 2023 trotz der Entlastungsmaßnahmen um 23,1 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Dezember 2022 hatte die Teuerung der Energieprodukte bei +20,3 % gelegen. Ursächlich für die Preiserhöhung im Januar 2023 dürfte der Wegfall der „Dezember-Soforthilfe“ sein. Hingegen wird der Anstieg bei Energie teilweise durch die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Fernwärme begrenzt. Beeinflusst wird die Preisentwicklung bei Energie jedoch durch viele Faktoren, auch durch die internationalen Einkaufspreise.

Im Einzelnen verteuerte sich von Januar 2022 bis Januar 2023 die Haushaltsenergie mit +36,5 % nach wie vor besonders stark: So haben sich die Preise für Erdgas um 51,7 % erhöht und für Fernwärme um 26,0 %. Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe erhöhten sich um 49,6 %, die Preise für leichtes Heizöl lagen um 30,6 % über denen des Vorjahresmonats. Strom verteuerte sich um 25,7 %, trotz Strompreisbremse und Wegfall der EEG-Umlage. Die Preissteigerung bei Kraftstoffen lag mit +7,0 % allerdings unter der allgemeinen Teuerung.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 20,2 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Januar 2023 um 20,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit blieb die Teuerungsrate hierfür mehr als doppelt so hoch wie die Gesamtinflationsrate. Der Preisauftrieb für Nahrungsmittel veränderte sich somit zu Beginn des Jahres 2023 kaum (Dezember 2022: +20,4 %). Erneut wurden im Januar 2023 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet: Erheblich teurer wurden Molkereiprodukte und Eier (+35,8 %) sowie Speisefette und Speiseöle (+33,8 %). Deutlich spürbare Preisanstiege gab es beispielsweise auch bei Brot und Getreideerzeugnissen (+22,7 %).

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +5,6 %

Im Januar 2023 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +7,2 %. Wie stark aktuell auch die Nahrungsmittelpreise Einfluss auf die Gesamtteuerungsrate nehmen, zeigt sich an der Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln: Sie lag deutlich niedriger bei +5,6 %. Dennoch wird an der Teuerungsrate ohne Energie und Nahrungsmittel offensichtlich, dass auch in anderen Güterbereichen die Teuerung hoch ist. Bereits im Dezember 2022 lag diese Kenngröße mit +5,2 % über der Fünf-Prozent-Marke und hat sich aktuell nochmals erhöht.

Waren verteuerten sich gegenüber Januar 2022 um 12,7 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Januar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 12,7 %, Verbrauchsgüter verteuerten sich mit +17,0 % besonders stark. Neben Energie und Nahrungsmitteln sind hier unter anderem Verbrauchsgüter für die Haushaltsführung (+14,6 %) und Tabakwaren (+8,0 %) deutlich teurer. Die Preise von Gebrauchsgütern lagen binnen Jahresfrist um 6,2 % höher. Auffällig hoch war hier die Teuerung von Möbeln und Leuchten (+10,2 %) sowie von Fahrzeugen (+8,4 %).

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2023 um 4,5 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten um 2,0 %. Überdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für einzelne Dienstleistungen, zum Beispiel die Wartung und Reparatur von Wohnungen (+16,9 %) sowie Gaststättendienstleistungen (+10,9 %). Binnen Jahresfrist verbilligten sich hingegen nur sehr wenige Dienstleistungen, günstiger waren Telekommunikationsdienstleistungen (-1,1 %).

Im Vormonatsvergleich stiegen die Energiepreise insgesamt um 8,3 %

Im Vergleich zum Dezember 2022 stieg der Verbraucherpreisindex im Januar 2023 um 1,0 %. Die Energiepreise insgesamt erhöhten sich um 8,3 %. Deutliche Preisanstiege gab es hier bei Erdgas (+46,1 %) und Fernwärme (+63,9 %), auch die Preise für Strom zogen an (+6,5 %). Bei Erdgas und Fernwärme wird der Wegfall der „Dezember-Soforthilfe“ im Preisanstieg deutlich. Die Preisbremsen für Erdgas und Fernwärme, aber auch für Strom dämpften den Preisanstieg im Januar 2023 nur teilweise. Bei den Mineralölprodukten stand den Preisanstiegen bei Kraftstoffen (+1,9 %) ein Preisrückgang bei leichtem Heizöl gegenüber (-3,3 %). Darüber hinaus mussten die privaten Haushalte erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+1,6 %), insbesondere für Molkereiprodukte (+2,6 %). Saisonbedingt gingen vor allem die Preise für Pauschalreisen (-19,1 %), Flugtickets (-15,7 %) und Bekleidungsartikel (-5,4 %) zurück.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Klimafreundliche Energietechnologien auf Auslandsmärkten – Förderprogramm der Exportinitiative Energie

Ab sofort können sich KMU, die auf Auslandsmärkten klimafreundliche Energietechnologien anbieten, um die Förderung ihres Marketing bewerben. Ziel der Förderung ist, sie dabei zu unterstützen, auf Auslandsmärkten Fuß zu fassen. Dahinter steht die Exportinitiative Energie des BMWK,.

BMWK, Pressemitteilung vom 21.02.2023

Ab sofort können sich kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die auf Auslandsmärkten klimafreundliche Energietechnologien anbieten, um die Förderung ihres Marketing bewerben. Ziel der Förderung ist, sie dabei zu unterstützen, auf Auslandsmärkten Fuß zu fassen.

Dahinter steht die Exportinitiative Energie des BMWK, die eine neue Bewerbungsphase für das aktuelle Renewable-Energy-Solutions-Programme (RES-Programm) gestartet hat.

Gefördert wird die Errichtung einer Demonstrations- und Referenzanlage, mit der die Leistungsfähigkeit der jeweiligen klimafreundlichen Energietechnologie dargestellt wird. Die Anlage selbst wird von den Unternehmen als Eigenanteil erbracht. Sie bildet die Basis für ein erfolgreiches Marketing. Gefördert werden Marketingleistungen wie Schulungen, Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit der teilnehmenden Unternehmen. Sie können durch den Bund mit bis zu 100.000 Euro je Projekt finanziert werden.

Der Bewerbungsschluss für die Teilnahme am RES-Programm-Renewable-Energy-Solutions-Programm 2023 ist der 30. März 2023. Die Bewerber, vorrangig kleine und mittelständische Unternehmen, können Projektvorschläge aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze oder Energiespeicher sowie Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie einreichen. Das Marketingkonzept muss sowohl den Besonderheiten der Technologie als auch denen des gewählten Zielmarkts gerecht werden.

Exportinitiative Energie

Mit dem Ziel, deutsche Technologien und Know-how weltweit zu positionieren, unterstützt die Exportinitiative Energie des BMWK Anbieter von klimafreundlichen Energielösungen bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte. Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher sowie auch Technologien wie Power-to-Gas und Brennstoffzellen. Das Angebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und unterstützt die Teilnehmenden durch Maßnahmen zur Marktvorbereitung sowie bei der Marktsondierung, -erschließung und -sicherung.

Quelle: BMWK

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Start-up-Finanzierung schreitet voran

Die Bundesregierung stellt ab sofort eine Milliarde Euro bereit, um junge, innovative Hightech-Unternehmen in Europa in der späten Wachstumsphase zu unterstützen und die technologische Souveränität Europas zu stärken.

BMWK, Pressemitteilung vom 20.02.2023

Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung nimmt Fahrt auf

Der neue DeepTech & Climate Fonds (DTCF) hat kurz nach seinem operativen Start sein erstes Investment getätigt. Gemeinsam mit weiteren privaten Investoren stellt der DTCF der Berliner xolo GmbH rund acht Millionen Euro zur Verfügung. Die xolo GmbH wurde 2019 gegründet und entwickelte ein neues 3D-Druckverfahren – die Xolographie. Der DTCF ist ein neuer Fonds, der ab sofort in das Wachstum von Unternehmen mit Zukunftstechnologien investiert – in den kommenden Jahren bis zu einer Milliarde Euro. Mit dem Start des DTCF wird ein wichtiger Auftrag aus der Start-up-Strategie umgesetzt.

Neben dem DTCF ist die European Tech Champions Initiative (ETCI) ein weiterer wichtiger Meilenstein aus der Start-up-Strategie: Die Bundesregierung stellt ab sofort eine Milliarde Euro bereit, um junge, innovative Hightech-Unternehmen in Europa in der späten Wachstumsphase zu unterstützen und die technologische Souveränität Europas zu stärken. Gemeinsam mit Ministerinnen und Ministern aus vier weiteren EU-Mitgliedstaaten haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und die Start-up-Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Dr. Anna Christmann in Vertretung für Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, in Brüssel am 13.02.2023 die Mandatsvereinbarung für die ETCI unterzeichnet.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Start-ups spielen bei der Transformation unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität eine entscheidende Rolle. Mit dem DeepTech & Climate Fonds sowie der European Tech Champions Initiative setzen wir daher zentrale Bestandteile unserer Start-up-Strategie um. Diese stellen wichtige Meilensteine für die langfristige und nachhaltige Finanzierung von Technologie-Start-ups in Deutschland und Europa dar.“

Die Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die digitale Wirtschaft und Start-ups, Anna Christmann: „Der DeepTech & Climate Fonds stärkt die deutsche Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft durch die Finanzierung neuer Technologien. Sein erstes Investment in ein deutsches Technologie-Start-up unterstreicht dies. Die European Tech Champions Initiative ist ein wichtiger Meilenstein für eine Europäische Start-up-Förderung und eine unabhängigere Unternehmensaufstellung. Nur gemeinsam können wir Europa zu einem starken und wettbewerbsfähigen Start-up-Standort machen.“

Zum DeepTech & Climate Fonds (DTCF):

Der DTCF ist ein neuer Fonds, der in das Wachstum von Unternehmen mit Zukunftstechnologien investiert. Er wird mit Mitteln des Zukunftsfonds und des ERP-Sondervermögens finanziert und hilft dabei, dass Technologie-Ökosystem der Zukunft auszubauen. Dafür investiert der DTCF als Co-Investor und Partner von institutionellen Investoren und Family Offices in den kommenden Jahren bis zu eine Milliarde Euro und entwickelt damit den neuen technologiebasierten Mittelstand von morgen.

Zur European Tech Champions Initiative (ETCI):

Ziel der ETCI ist es, vielversprechenden europäischen Wachstumsunternehmen für späte Finanzierungsrunden Kapital zur Verfügung zu stellen und dadurch die Abhängigkeit von ausländischen Investitionen zu reduzieren. Zum Start beteiligen sich Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Belgien sowie die Europäische Investitionsbank-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds) und stellen Mittel in Höhe von bis zu 3,75 Milliarden Euro zur Verfügung – darunter eine Milliarde Euro von deutscher Seite aus dem Zukunftsfonds und dem ERP-Sondervermögen.

Quelle: BMWK

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Gas- und Wärmepreisbremse: Frist für Erstattungsanträge der Versorger beim Bund wird für das erste Quartal bis zum 31. März verlängert

Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.

BMWK, Pressemitteilung vom 20.02.2023

Verbraucherinnen und Verbraucher von Erdgas und Wärme profitieren ab März 2023 rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 von den Entlastungen durch die Gas- und Wärmepreisbremse über ihre Versorger, Großverbraucher werden bereits seit Januar entlastet. Die Versorger erhalten für die gewährten Entlastungen eine Erstattung vom Bund. Die Antragstellung für die Erstattungsanträge der Versorger für das erste Quartal 2023 ist seit dem 9. Januar 2023 möglich. Die Frist für die Stellung dieser Anträge für das erste Quartal endete bislang Ende Februar. Sie wird jetzt bis Ende März 2023 verlängert.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich nichts: Die Preisbremsen gelten ab dem 1. März rückwirkend für Januar und Februar und sie gelten für das ganze Jahr 2023 und werden automatisch über die jeweiligen Energieversorger gewährt.

Näher zur Einordnung:

Die Versorger sind die Schnittstelle zwischen dem Bund und den Verbraucherinnen und Verbrauchern, um die Entlastungen administrativ abzuwickeln. Um den Versorgern ausreichend Zeit für die Erstattungsanträge zu geben, verlängert PwC als Beauftragter des Bundes in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Antragsfrist für alle Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen für das erste Quartal 2023 einmalig pauschal um einen Monat, das heißt bis zum 31. März 2023. Die Antragsfristen für die Folgequartale bleiben unverändert wie nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz vorgegeben jeweils bis Ende des zweiten Monats des Quartals.

Durch diese Verlängerung erhalten die Versorger ihre Erstattungen vom Bund, wenn sie ihre Kundinnen und Kunden pünktlich entlasten, es aber mit dem Zusammenstellen der Antragsunterlagen nicht bis Ende Februar schaffen. Eine individuelle Anfrage beim Beauftragten PwC zur Inanspruchnahme der Fristverlängerung bis 31. März 2023 ist nicht erforderlich.

Quelle: BMWK

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EU und USA sollten sicherstellen, dass es nicht zu Subventionswettlauf oder Handelskonflikt kommt

Inmitten der Diskussion um die richtige Antwort der EU auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act legt der BDI ein neues Positionspapier zum Thema vor.

BDI, Pressemitteilung vom 17.02.2023

Inmitten der Diskussion um die richtige Antwort der EU auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act legt der BDI ein neues Positionspapier zum Thema vor. Auf 28 Seiten geht es um die industrie-, klima- und handelspolitische Reaktion der EU. Die Kernbotschaften des Papiers lauten:

Mit dem Inflation Reduction Act (IRA) legt die Biden-Administration ein Klimainvestitionsprogramm auf, das in beispielhafter Weise klima-, handels- und industriepolitische Aspekte zusammenführt – unbürokratisch, konsistent, zukunftsorientiert. Der IRA ist ein Beispiel dafür, wie eine Verzahnung von Industrie- und Klimapolitik industrielle Wertschöpfungsketten in der Klimatransformation in die erforderliche Dimension bewegt.

Die deutsche Industrie sieht die Aspekte des Gesetzes kritisch, die europäische und andere ausländische Unternehmen benachteiligen. Dazu gehören insbesondere die Kriterien für Steuergutschriften für Elektroautos, aber auch „Buy-American“- oder „Local-Content“-Anforderungen in anderen Bereichen.

Die Europäische Kommission sollte darauf hinwirken, dass die Umsetzungsrichtlinien der US-Behörden so großzügig wie möglich ausfallen, um die Diskriminierung europäischer Hersteller möglichst gering zu halten. Die EU und die USA sollten sicherstellen, dass es nicht zu einem Subventionswettlauf oder Handelskonflikt kommt. Europäische Vergeltungsmaßnahmen in Form von Zöllen oder „Buy-European“-Regelungen wären kontraproduktiv.

Die EU-Industriepolitik im Feld des Klimaschutzes ist im Vergleich mit den USA durch komplexe Regulierungen, umständliche Planungs- und Genehmigungsverfahren, eine geringe Förderung privater Investitionen und eine mangelnde Integration nationaler Maßnahmen geprägt. Deshalb hinkt die EU angesichts hoher Förderung in den USA, China, Japan und anderen Industrieländern hinterher – und gefährdet ihr selbstgestecktes Ziel, Vorreiter bei grünen Technologien zu sein. In der EU beträgt der Gesamtrahmen für Klimamaßnahmen etwa 645 Milliarden Euro (2021 – 2027).

Die EU muss ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weg zur ökologischen Nachhaltigkeit erheblich stärken: durch schnelle regulatorische Entscheidungen, straffe Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie administrativ einfache Fördermaßnahmen für ein breites Spektrum an Branchen und Technologien in einem flexibleren Beihilferahmen. Mit Steuergutschriften sollte die EU einen pragmatischen Ansatz wie die USA verfolgen.

Quelle: BDI

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Rezessionsrisiko erneut zurückgegangen

Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in nächster Zeit in eine Rezession gerät, ist erneut gesunken, und zwar den vierten Monat in Folge. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 16.02.2023

IMK-Konjunkturindikator schaltet auf „grün-gelb“

Die wirtschaftlichen Aussichten in Deutschland haben sich in den vergangenen Wochen weiter aufgehellt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die deutsche Wirtschaft in nächster Zeit in eine Rezession gerät, ist dementsprechend erneut gesunken, und zwar den vierten Monat in Folge. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Zum ersten Mal seit Februar 2022 schaltet der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator auf „gelb-grün“. Das steht für ein moderates Wachstum.

Für die drei Monate von Februar bis Ende April weist der Indikator, der Daten zu den wichtigsten wirtschaftlichen Kenngrößen bündelt, ein Rezessionsrisiko von 21,7 Prozent aus. Anfang Januar waren es noch 29 Prozent für die folgenden drei Monate. Die statistische Streuung, ein Maß für die Unsicherheit von Wirtschaftsakteuren, ist mit 16,4 Prozent zwar weiterhin relativ hoch und nur wenig zurückgegangen. Rezessionswahrscheinlichkeit und Streuung zusammengenommen unterschreiten nun aber die Schwelle, ab der der Indikator eine erhöhte konjunkturelle Unsicherheit ausweist, wie sie noch im Januar durch die Ampelphase „gelb-rot“ signalisiert wurde.

Die erneute Entspannung bei der Rezessionswahrscheinlichkeit ergibt sich im Wesentlichen aus positiven Trends bei Stimmungs- und Finanzmarktindikatoren, die das IMK-Konjunkturradar erfasst. Insbesondere die Exportaussichten hellen sich auf, unter anderem weil sich die US-Wirtschaft trotz hoher Zinsen robust entwickelt und sich die wirtschaftliche Situation in China normalisiert. Der Einkaufsmanagerindex für Deutschland hat die Expansionsschwelle erreicht, für den Euroraum überschreitet er sie bereits. Uneinheitlich sind die Signale aus der Realwirtschaft, daher haben sie aktuell keinen großen Einfluss auf die Entwicklung des Indikators. So zeigten die Auftragseingänge im verarbeitenden Gewerbe zuletzt nach oben, was aber stark durch mehrere Großaufträge bestimmt ist. Die Produktion in Industrie und Baubranche war hingegen rückläufig.

Die neue Drei-Monats-Vorschau des Indikators stehe im Einklang mit der aktuellen Konjunkturprognose des IMK, nach der ab dem zweiten Quartal mit einer konjunkturellen Erholung zu rechnen ist, erklärt Konjunkturforscher Dr. Thomas Theobald: „Die deutsche Wirtschaft dürfte die Talsohle durchschritten haben.“ Doch trotz der positiveren Aussichten blieben konjunkturelle Unsicherheiten, sagt der IMK-Experte. „Ob die Erholung im Jahresverlauf aber mehr als ein gedämpftes Wachstum erlaubt, ist angesichts weiter steigender Zinsen mit einem Fragezeichen zu versehen. Als Sorgenkind erweist sich zudem die Entwicklung der Produktion in energieintensiven Industriezweigen.“

In den IMK-Konjunkturindikator fließen zahlreiche Daten aus der Real- und der Finanzwirtschaft ein. Darüber hinaus berücksichtigt das Instrument Stimmungsindikatoren. Das IMK nutzt die Industrieproduktion als Referenzwert für eine Rezession, weil diese rascher auf einen Nachfrageeinbruch reagiert als das Bruttoinlandsprodukt. Der Konjunkturindikator wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Digitalisierung mit Hindernissen

Obwohl sie für viele der aktuellen Herausforderungen Lösungen böte, kommt die Digitalisierung der Wirtschaft weiterhin nur schleppend voran. Ironischerweise macht sich gerade hier der Krisenmodus bemerkbar: Die Betriebe konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft und nennen vor allem Zeit- und Geldmangel als Hemmnisse. Höchste Zeit, dass die Politik das Thema ernsthaft auf die Agenda nimmt.

DIHK, Mitteilung vom 16.02.2023

Unternehmen können mit digitalen Lösungen viele aktuelle Herausforderungen – etwa Energiepreiskrise oder Fachkräftemangel – beantworten. Jedoch kommt die digitale Transformation der Wirtschaft weiterhin nur schleppend voran. Zwar bewegen sich die Unternehmen kontinuierlich nach vorne, doch sie haben angesichts der Rahmenbedingungen Mühe, mit der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit Schritt zu halten. Das zeigt eine aktuelle DIHK-Umfrage unter bundesweit mehr als 4.000 Betrieben. So bewerten die Unternehmen ihren eigenen Digitalisierungsgrad weiterhin als nur befriedigend.

Krisenmodus macht sich bemerkbar

Wenn Unternehmen Abläufe digitalisieren, tun sie dies vornehmlich zur Erhöhung der Flexibilität und Effizienz. Die schnellen Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Unsicherheiten haben die Notwendigkeit flexibler und digitaler Arbeitsprozesse noch einmal erhöht. Die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen tritt hingegen als Motiv in den Hintergrund. Die Unternehmen konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft und investieren nur inkrementell in die Digitalisierung. Aus vielen Gründen kommen wichtige strategische Projekte hingegen oft zu kurz.

Zeitmangel als größtes unternehmensinternes Problem

Die Gründe dafür sind vielschichtig: Angesichts der zahlreichen Belastungen der deutschen Wirtschaft fehlt es laut DIHK-Umfrage 37 Prozent der Betriebe an Zeit, um Digitalisierungsvorhaben umzusetzen. Als zweitgrößte Herausforderung bezeichnen die Unternehmen (34 Prozent) fehlende finanzielle Ressourcen. Neben den betriebsinternen Schwierigkeiten wirken sich externe Faktoren negativ auf den Digitalfortschritt aus: Knapp jedes fünfte Unternehmen klagt über den Mangel an IT-Fachkräften. Komplexe Regularien werden als weiteres Hemmnis angeführt: So verspüren 16 Prozent der Umfrageteilnehmer große Unsicherheit bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, bei den kleineren Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten sind es sogar 23 Prozent. Darüber hinaus berichten die Unternehmen von kostspieligen und zeitintensiven Verwaltungsprozessen, die unter anderem auf die unzureichende Digitalisierung der öffentlichen Hand zurückzuführen sind.

Sorge vor Cyberattacken steigt

Auch die Zunahme an Cyberattacken bereitet den Betrieben große Sorge. Im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde bereits deutlich, wie verletzbar Unternehmen und kritische Infrastrukturen sind. Gegen Cyberattacken haben 91 Prozent der Betriebe grundlegende technische Vorkehrungen wie etwa Backups getroffen. Allerdings wird der Faktor Mensch als Schwachstelle oft noch nicht ausreichend adressiert. Bei Mitarbeiterschulungen beispielsweise ist Luft nach oben – sie finden derzeit in 46 Prozent der Betriebe regelmäßig statt.

Lichtblicke beim Breitbandausbau

Immerhin geht der Ausbau digitaler Infrastruktur kontinuierlich voran. 75 Prozent der Befragten geben an, dass die aktuelle Verfügbarkeit ihrem Bedarf entspricht – gegenüber 71 Prozent im Jahr 2021 und 65 Prozent im Jahr 2020. Zum Bild gehört aber auch, dass immer noch jedes vierte Unternehmen über eine unzureichende Internetversorgung klagt.

Politik muss endlich ernsthaft auf Digitalisierung setzen

Digitalpolitische Themen brauchen dringend eine höhere Priorität. Prozesse insbesondere zwischen Unternehmen und Verwaltungen müssen schnell und durchgängig digital abgewickelt werden können. Bei der Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beispielsweise ist eine ersatzlose Streichung der OZG-Umsetzungsfrist nicht vermittelbar – dann wären 575 Leistungen, die bis Ende 2022 hätten umgesetzt werden müssen, nicht verfügbar. Der Gesetzgeber muss zeigen, dass er es ernst meint mit der Verwaltungsdigitalisierung: Meilensteinplanungen, echte Evaluationskonzepte, Fristenplanungen für Basiskomponenten oder auch Rechtsansprüche können geeignete Mittel sein. Einfache Regularien, ein breites Unterstützungsangebot, Hilfe beim Kompetenzaufbau und beim Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze sind weitere wichtige Voraussetzungen. Nur mit geeigneten Grundlagen können die Unternehmen auch ihre betrieblichen Digitalisierungsprojekte zügig vorantreiben.

Quelle: DIHK

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Erzeugerpreise Januar 2023: +17,8 % gegenüber Januar 2022

Nach vorläufigen Angaben des Statistische Bundesamtes waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Januar 2023 um 17,8 % höher als im Januar 2022. Damit verlangsamte sich der Preisauftrieb auf Erzeugerebene zum vierten Mal in Folge.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.02.2023

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Januar 2023

  • +17,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • –1,0 % zum Vormonat (vorläufig)

Nach vorläufigen Angaben des Statistische Bundesamtes (Destatis) waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Januar 2023 um 17,8 % höher als im Januar 2022. Damit verlangsamte sich der Preisauftrieb auf Erzeugerebene zum vierten Mal in Folge. Im Dezember hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +21,6 % gelegen, im November bei +28,2 % und im Oktober bei +34,5 %. Der Höchststand wurde im August und September mit jeweils +45,8 % gemessen. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2022 sanken die Erzeugerpreise im Januar 2023 um 1,0 % (-0,4 % Dezember 2022 gegenüber November 2022).

Die Ergebnisse der Erzeugerpreisstatistik sind vorläufig hinsichtlich der Entwicklung der Strom- und Gaspreise. Grund hierfür ist die Preisbremse für Strom und Gas, die ab Januar 2023 gilt, jedoch erst ab März 2023 umgesetzt wird. Die genannten Indizes können daher für die Berichtsmonate Januar und Februar 2023 zunächst nur ohne Berücksichtigung der Strom- und Gaspreisbremse berechnet werden, da die auskunftspflichtigen Unternehmen noch nicht über Strom- und Gaspreise unter Berücksichtigung der Strom- und Gaspreisbremse verfügen. Mit den Ergebnissen für März 2023 ist eine Aktualisierung der vorläufigen Ergebnisse für Januar 2023 und Februar 2023 vorgesehen.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist weiterhin die Preisentwicklung bei Energie, bedingt durch den hohen Wägungsanteil der Energiepreise am Gesamtindex in Kombination mit außergewöhnlich hohen Preisveränderungen. Zudem stiegen, teilweise infolge der Preissteigerungen für Energie, auch die Preise für Verbrauchsgüter, Vorleistungsgüter, Gebrauchsgüter und Investitionsgüter deutlich an.

Auch für den Rückgang des Erzeugerpreisindex gegenüber dem Vormonat ist die Entwicklung der Energiepreise hauptverantwortlich.

Besonders stark gestiegene Energiepreise im Vorjahresvergleich, aktuell jedoch sinkend

Die Energiepreise waren im Januar 2023 ohne den Einfluss der Strom- und Gaspreisbremse im Durchschnitt 32,9 % höher als im Vorjahresmonat. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei Energie hatten die Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung und für elektrischen Strom.

Gegenüber dem Vormonat Dezember sanken die Energiepreise im Durchschnitt um 5,0 %, hauptsächlich verursacht durch den Rückgang der Strompreise.

Erdgas in der Verteilung kostete – noch ohne den Einfluss der Preisbremse für Gas – im Januar 50,7 % mehr als im Januar 2022. Für Handel und Gewerbe erhöhten sich die Preise um 92,5 %, für Wiederverkäufer um 50,6 %. Industrieabnehmer zahlten 34,3 % mehr als ein Jahr zuvor, Kraftwerke 32,9 %. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2022 wurde Erdgas über alle Abnehmergruppen hinweg 0,9 % teurer.

Strom – ebenfalls noch ohne die Berücksichtigung der Strompreisbremse – kostete über alle Abnehmergruppen betrachtet 27,3 % mehr als im Januar 2022. Gewerbliche Anlagen, die häufig tarifgebundene Verträge abschließen, zahlten 38,1 % mehr als ein Jahr zuvor, private Haushalte 36,3 %. Für Weiterverteiler war Strom 29,7 % teurer als ein Jahr zuvor, für Sondervertragskunden 19,1 %. Im Vormonatsvergleich sanken die Preise für elektrischen Strom im Januar 2023 über alle Abnehmergruppen betrachtet um 15,5 %.

Mineralölerzeugnisse waren 12,6 % teurer als im Januar 2022, gegenüber Dezember 2022 stiegen diese Preise um 0,5 %. Leichtes Heizöl kostete 28,8 % mehr als ein Jahr zuvor (-1,4 % gegenüber Dezember 2022). Die Preise für Kraftstoffe stiegen um 10,5 % (+1,7 % gegenüber Dezember 2022).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 10,7 % höher als im Januar 2022 und stiegen gegenüber Dezember 2022 um 1,4 %.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im Januar 2023 um 17,9 % höher als im Januar 2022 und stiegen gegenüber Dezember 2022 um 1,8 %. Nahrungsmittel waren 23,4 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+71,5 % gegenüber Januar 2022). Schweinefleisch kostete 45,3 % mehr als im Januar 2022, verarbeitete Kartoffeln 42,5 %. Allein gegenüber dem Vormonat Dezember stiegen diese Preise um 8,2 %. Margarine und Nahrungsfette kosteten 38,3 % mehr als im Vorjahresmonat, Milch 33,4 % und Kaffee 21,5 %.

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im Januar 2023 um 10,8 % höher als ein Jahr zuvor und stiegen gegenüber Dezember 2022 um 1,9 %, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+12,5 % gegenüber Januar 2022 und +2,0 % gegenüber Dezember 2022).

Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern vor allem bedingt durch Glas, Keramik und verarbeitete Steine

Vorleistungsgüterwaren im Januar 2023 um 10,0 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2022 stiegen diese Preise um 1,0 %. Den größten Einfluss auf die Preissteigerung für Vorleistungsgüter gegenüber dem Vorjahr hatte die Preisentwicklung für Glas, Glaswaren, Keramik und verarbeitete Steine (+24,4 % gegenüber Januar 2022).

Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war 59,8 % teurer als im Januar 2022 (-8,8 % gegenüber Dezember 2022). Pellets und Briketts aus Sägenebenprodukten kosteten 49,8 % mehr als vor einem Jahr (-10,5 % gegenüber Dezember 2022). Die Preise für chemische Grundstoffe, Düngemittel und Stickstoffverbindungen stiegen gegenüber Januar 2022 um 18,7 %, unter anderem bedingt durch die um 38,8 % gestiegenen Preise für Düngemittel und Stickstoffverbindungen. Getreidemehl kostete 32,5 % mehr als ein Jahr zuvor.

Metalle waren 5,8 % teurer als im Januar 2022. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2022 sanken die Metallpreise um 0,7 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 4,1 % teurer als im Januar 2022 (-2,6 % gegenüber Dezember 2022). Betonstahl in Stäben hingegen kostete 7,0 % weniger als im Januar 2022.

Bedeutend niedriger als im Vorjahresmonat waren bei den Vorleistungsgütern die Preise für gesägtes und gehobeltes Holz (-11,4 %) sowie Sekundärrohstoffe (-21,0 %).

Investitionsgüter kosteten 7,6 % mehr als im Vorjahr (+1,7 % gegenüber Dezember 2022). Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate für Investitionsgüter gegenüber Januar 2022 hatten die Preissteigerungen für Maschinen mit einem Plus von 8,9 %, gefolgt von denen für Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,7 %). Besonders stark stiegen die Preise für Bodenbearbeitungsmaschinen (+17,6 %) und für Uhren (+16,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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