Überarbeitung der Regeln zum Zahlungsverzug: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein

Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, bis zum 17. März 2023 ihre Meinung mitzuteilen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.01.2023

Trotz der aktuellen EU-Vorschriften über Zahlungsverzug werden immer noch über 60 Prozent der Unternehmen in der EU nicht rechtzeitig bezahlt. Am stärksten betroffen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die EU-Kommission plant deshalb, die bestehenden Regeln zu überarbeiten und hat dazu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Unternehmen, Verbände, Hochschulen und öffentliche Stellen sind dazu eingeladen, bis zum 17. März 2023 ihre Meinung mitzuteilen.

Die Initiative wird KMU helfen, indem die bestehenden EU-Zahlungsvorschriften auf der Grundlage verfügbarer und bevorstehender Erkenntnisse überarbeitet werden, um einen endgültigen Übergang zu einer Kultur der „unverzüglichen Zahlung“ zu fördern.

Die Konsultation gibt den Interessenträgern Gelegenheit, ihre Ansichten darüber darzulegen, wie die Initiative zur Verbesserung der Zahlungsleistung und zur Schaffung einer gerechteren Zahlungskultur im wirtschaftlichen Umfeld beiträgt.

Die geplante Überarbeitung wird einen ganzheitlicheren Ansatz verfolgen, der sich auf drei Säulen stützt: die gesetzliche Verankerung des unverzüglichen Zahlungsverhaltens, die Förderung des Einsatzes moderner digitaler Zahlungsinstrumente und die Stärkung der Prävention und Durchsetzung dieser Vorschriften in allen industriellen Ökosystemen.

Die Beiträge der Konsultation werden in die anstehende Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie einfließen, die Teil des „KMU-Entlastungspakets“ sein wird, das Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt hat.

Die Kommission plant, den Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie bis zum Sommer 2023 vorzulegen.

Quelle: Europäische Kommission

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KfW-Kreditmarktausblick: Multiple Schocks treiben das Rekordwachstum der Unternehmenskredite

Das Kreditneugeschäft der Banken und Sparkassen in Deutschland mit Unternehmen und Selbstständigen ist im dritten Quartal 2022 um den Rekordwert von 36,1 % gestiegen, wie der neue KfW-Kreditmarktausblick von KfW Research zeigt. Das Wachstum neuer Kredite fällt damit noch einmal um 15 Prozentpunkte stärker aus als im Vorquartal. Zum Jahresende dürfte das Wachstum am Kreditmarkt jedoch beginnen nachzulassen.

KfW, Pressemitteilung vom 19.01.2023

  • Steigende Kosten und Energiekrise sorgen weiter für hohen Finanzierungsbedarf
  • Kreditneugeschäft steigt im dritten Quartal um 36,1 %
  • Trendwende zum Jahreswechsel erwartet

Das Kreditneugeschäft der Banken und Sparkassen in Deutschland mit Unternehmen und Selbstständigen ist im dritten Quartal 2022 um den Rekordwert von 36,1 % gestiegen, wie der neue KfW-Kreditmarktausblick von KfW Research zeigt. Das Wachstum neuer Kredite fällt damit noch einmal um 15 Prozentpunkte stärker aus als im Vorquartal. Zum Jahresende dürfte das Wachstum am Kreditmarkt jedoch beginnen nachzulassen.

Ausschlaggebend für die starke Kreditausweitung ist in großen Teilen die hohe wirtschaftliche Unsicherheit, die dieses Jahr geprägt hat. Dabei stehen vor allem Faktoren im Vordergrund, die mit einem hohen Kreditbedarf einhergehen: Einerseits verursacht eine durch anhaltende Lieferkettenprobleme bedingte höhere Lagerhaltung höhere Kosten und einen stärkeren Finanzierungsbedarf für viele Unternehmen. Andererseits sorgt der Krieg in der Ukraine für schwere Verwerfungen und belastet weite Teile des Unternehmenssektors direkt mit erheblich gestiegenen Energiepreisen, löst aber auch indirekte Effekte aus, wie etwa teurere Vorprodukte. Auch die durch den Bund garantierten Kredite zur Sicherung der Gasversorgung über die staatliche Förderbank KfW haben erneut spürbar zum Anstieg der Neukreditvergabe beigetragen.

Der starke Zuwachs beim Kreditneugeschäfts spricht für einen aktuell intakten Kreditzugang des Unternehmenssektors. In den kommenden Quartalen dürfte allerdings die Qualität der Kreditnehmer für die Banken noch weiter in den Vordergrund rücken. Entscheidend ist dabei, wie stark die konjunkturelle Abschwächung 2023 auf die Bonität des Unternehmenssektors wirkt. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich die anhaltende geldpolitische Straffung auch bei den Kreditzinsen widerspiegelt. Die Trendwende am Kreditmarkt dürfte damit vor allem über die Angebotsseite entstehen. Aktuelle Umfragen reflektieren dies bereits. Die im Bank Lending Survey (BLS) von Oktober befragten Banken gaben an, dass sich zunehmende Rezessionsängste, die branchen- oder unternehmensspezifischen Situation und eine generell sinkende Risikotoleranz erheblich auf die Kreditstandards ausgewirkt haben.

Die Chefvolkswirtin der KfW, Dr. Fritzi Köhler-Geib, sagt:

„Multiple Schocks haben in diesem Jahr das Rekordwachstum neuer Kredite an Unternehmen und Selbstständige getrieben. Im dritten Quartal dürfte das Kreditneugeschäft jedoch seinen Hochpunkt erreicht haben. Für das Schlussquartal 2022 und das Auftaktquartal 2023 rechne ich mit immer noch starken aber sich langsam abkühlenden Wachstumsraten. Vor allem die konjunkturell gehemmte Investitionstätigkeit und die gestiegenen Finanzierungskosten dürften die Kreditnachfrage dämpfen. Die erwartbar straffere Kreditvergabepolitik wird das Neugeschäftswachstums zudem auch angebotsseitig bremsen. Ein gewichtiges Risiko für diese Prognose ist die Corona-Entwicklung in China, die zu einer erneuten Verschärfung der Lieferkettenprobleme führen kann.“

Quelle: KfW

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Erzeugerpreise Dezember 2022: +21,6 % gegenüber Dezember 2021

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2022 um 21,6 % höher als im Dezember 2021. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verlangsamte sich der Preisauftrieb auf Erzeugerebene damit zum dritten Mal in Folge.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.01.2023

Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt 2022: Höchste gemessene Veränderung seit Beginn der Erhebung

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), Dezember 2022

  • +21,6 % zum Vorjahresmonat
  • –0,4 % zum Vormonat
  • +32,9 % Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2022 um 21,6 % höher als im Dezember 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verlangsamte sich der Preisauftrieb auf Erzeugerebene damit zum dritten Mal in Folge. Im November hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +28,2 % gelegen, im Oktober bei +34,5 %. Der Höchststand wurde im August und September mit jeweils +45,8 % gemessen. Gegenüber dem Vormonat November 2022 sanken die Erzeugerpreise im Dezember 2022 um 0,4 % und damit weniger stark als noch im Vormonat (-3,9 % November 2022 gegenüber Oktober 2022).

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise im Vorjahresvergleich ist weiterhin die Preisentwicklung bei Energie, bedingt durch den hohen Wägungsanteil der Energiepreise am Gesamtindex in Kombination mit außergewöhnlich hohen Preisveränderungen. Zudem stiegen, teilweise infolge der Preissteigerungen für Energie, auch die Preise für Verbrauchsgüter, Vorleistungsgüter, Gebrauchsgüter und Investitionsgüter deutlich an.

Auch für den leichten Rückgang des Erzeugerpreisindex gegenüber dem Vormonat ist die Entwicklung der Energiepreise hauptverantwortlich.

Besonders stark gestiegene Energiepreise im Vorjahresvergleich, aktuell jedoch leicht sinkend

Die Energiepreise waren im Dezember 2022 im Durchschnitt 41,9 % höher als im Vorjahresmonat. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei Energie hatten die Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung und für elektrischen Strom.

Gegenüber dem Vormonat November sanken die Energiepreise im Durchschnitt um 1,0 %, hauptsächlich verursacht durch den Rückgang der Preise für Erdgas in der Verteilung und für Mineralölerzeugnisse. Der Preisrückgang gegenüber dem Vormonat verlangsamte sich damit deutlich: Die Energiepreise waren im November um 9,6 % und im Oktober um 10,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat gefallen.

Erdgas in der Verteilung kostete im Dezember 52,0 % mehr als im Dezember 2021. Für Handel und Gewerbe erhöhten sich die Preise um 113,3 %, für Wiederverkäufer um 41,3 %. Industrieabnehmer zahlten 36,4 % mehr als ein Jahr zuvor. Für Kraftwerke war Erdgas 28,9 % teurer. Gegenüber dem Vormonat November 2022 wurde Erdgas über alle Abnehmergruppen hinweg 2,2 % billiger.

Die Soforthilfe für Dezember 2022 für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme hat keine Auswirkung auf den Erzeugerpreisindex.

Strom kostete über alle Abnehmergruppen betrachtet 46,8 % mehr als im Dezember 2021. Für Weiterverteiler war er 75,6 % teurer als ein Jahr zuvor, für Sondervertragskunden 28,4 %. Gewerbliche Anlagen, die häufig tarifgebundene Verträge abschließen, zahlten 22,4 % mehr als ein Jahr zuvor, private Haushalte 19,3 %. Im Vormonatsvergleich stiegen die Preise für elektrischen Strom über alle Abnehmergruppen betrachtet im Dezember um 1,5 %.

Mineralölerzeugnisse waren 17,3 % teurer als im Dezember 2021, gegenüber November 2022 sanken diese Preise um 7,1 %. Leichtes Heizöl kostete 47,2 % mehr als ein Jahr zuvor (-7,6 % gegenüber November 2022). Die Preise für Kraftstoffe stiegen um 14,1 % (-7,8 % gegenüber November 2022).

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 12,0 % höher als im Dezember 2021 und blieben gegenüber November 2022 unverändert.

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Nahrungsmittel

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im Dezember 2022 um 18,1 % höher als im Dezember 2021 und stiegen gegenüber November 2022 um 0,5 %. Nahrungsmittel waren 23,5 % teurer als im Vorjahr. Besonders stark stiegen die Preise für Zucker (+72,1 % gegenüber Dezember 2021). Allein von November bis Dezember 2022 wurde Zucker 11,6 % teurer. Die Preise für Schweinefleisch waren 46,5 % höher als im Dezember 2021, für Margarine und Nahrungsfette 40,8 %. Milch kostete 33,1 % mehr als im Vorjahresmonat, Kaffee 25,1 % und Butter 24,5 %.

Hohe Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern, vor allem bei Metallen

Vorleistungsgüterwaren im Dezember 2022 um 12,3 % teurer als ein Jahr zuvor. Gegenüber dem Vormonat November 2022 sanken diese Preise um 0,4 %. Einen großen Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat in diesem Bereich hatten die Preissteigerungen für Metalle mit einem Plus von 10,8 %. Gegenüber dem Vormonat November 2022 sanken die Metallpreise jedoch um 1,0 %. Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 11,8 % teurer als im Dezember 2021. Betonstahl in Stäben hingegen kostete 3,4 % weniger.

Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln wurde binnen Jahresfrist 143,2 % teurer. Die Preise für Pellets und Briketts aus Sägenebenprodukten stiegen um 87,3 %, sanken jedoch gegenüber dem Vormonat November um 12,0 %. Zeitungsdruckpapier verteuerte sich um 61,3 % gegenüber Dezember 2021. Getreidemehl war 34,7 % teurer, Futtermittel für Nutztiere 20,8 %.

Chemische Grundstoffe, Düngemittel und Stickstoffverbindungen verteuerten sich gegenüber dem Vorjahr um 23,0 %. Besonders hoch waren die Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr bei Düngemitteln und Stickstoffverbindungen mit +44,5 %.

Bedeutend niedriger als im Vorjahresmonat waren bei den Vorleistungsgütern die Preise für Nadelschnittholz (-15,6 %) und Sekundärrohstoffe (-19,9 %).

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im Dezember 2022 um 11,9 % höher als ein Jahr zuvor, insbesondere bedingt durch die Preisentwicklung bei Möbeln (+14,7 %).

Investitionsgüter kosteten 7,7 % mehr als im Vorjahr. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate für Investitionsgüter gegenüber Dezember 2021 hatten die Preissteigerungen für Maschinen mit einem Plus von 9,8 %, gefolgt von denen für Kraftwagen und Kraftwagenteile (+5,6 %). Besonders stark stiegen die Preise unter anderem für gewerbliche Geschirrspülmaschinen (+24,0 %) sowie Teile für Klimageräte, Kühl- und Gefrierschränke, Wärmepumpen, Wärmeaustauscher und Ähnliches (+ 19,0 %).

Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt 2022 um knapp ein Drittel gestiegen

Im Jahresdurchschnitt 2022 stiegen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte gegenüber dem Vorjahr 2021 um 32,9 %. Das war die höchste gemessene Veränderung im Jahresdurchschnitt seit Beginn der Erhebung im Jahr 1949. Im Jahr 2021 waren die Erzeugerpreise im Vergleich zu 2020 um 10,5 % gestiegen.

Die Entwicklung der Energiepreise hatte auch auf die Veränderungsrate der Erzeugerpreise im Jahresdurchschnitt den größten Einfluss. Im Durchschnitt stiegen die Energiepreise gegenüber dem Vorjahr um 86,2 % (2021 gegenüber 2020: +24,8 %), bedingt durch die extremen Preissteigerungen für Erdgas in der Verteilung (+132,8 % gegenüber 2021) sowie für elektrischen Strom (+95,4 %) infolge des Kriegs in der Ukraine. Mineralölerzeugnisse waren im Jahresdurchschnitt 40,0 % teurer als 2021.

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise erhöhten sich die Erzeugerpreise 2022 gegenüber dem Vorjahr um 14,0 % (2021 gegenüber 2020: +6,1 %).

Vorleistungsgüter waren 19,4 % teurer als 2021 (2021 gegenüber 2020: +12,5 %). Hier wirkte sich die Preisentwicklung für Metalle mit +26,5 % am stärksten aus. Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln war im Jahresdurchschnitt gut doppelt so teuer wie im Vorjahr (+109,1 %), Pellets und Briketts aus Sägenebenprodukten waren knapp doppelt so teuer (+96,1 %). Die Preise für Düngemittel und Stickstoffverbindungen stiegen um 90,9 %, für Zeitungsdruckpapier um 89,7 %.

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im Jahresdurchschnitt 2022 um 9,7 % höher als 2021. Investitionsgüter verteuerten sich um 7,1 % (2021 gegenüber 2020: +2,0 %), insbesondere beeinflusst durch die um 8,4 % teureren Maschinen.

Verbrauchsgüterwaren im Jahresdurchschnitt 2022 um 14,4 % teurer als 2021 (2021 gegenüber 2020: +1,1 %). Nahrungsmittelkosteten 18,9 % mehr als 2021. Besonders stark stiegen die Preise für Butter (+61,4 %) und nicht behandelte pflanzliche Öle (+45,4 %). Kaffee war 27,0 % teurer, Fleisch (ohne Geflügel) 25,6 % und Zucker 21,7 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Und wer macht die Arbeit? Fachkräftesicherung ist Top-Thema

Ob in der Spitzen- und Hochtechnologie, in der Logistik oder im Gastgewerbe: Die Betriebe suchen händeringend Mitarbeitende aller Qualifikationsniveaus. Aus Sicht der Wirtschaft gibt es lt. DIHK verschiedene Ansatzpunkte, den Fachkräftemangel zu lindern – vom Bürokratieabbau bis hin zu einer Stärkung der Erwerbstätigkeit Älterer.

DIHK, Mitteilung vom 19.01.2023

Die Zahlen sind alarmierend: Trotz wirtschaftlicher Krise fehlt an allen Ecken und Enden Personal – vom hochqualifizierten Industriemeister bis zur angelernten Arbeitskraft. Der jüngste DIHK-Fachkräftereport zeigt: Branchenübergreifend können 53 Prozent der Unternehmen hierzulande nicht alle offenen Stellen besetzen.

Nach Schätzungen der DIHK drohen so fast zwei Millionen Arbeitsplätze vakant zu bleiben – damit geht uns ein Wertschöpfungspotenzial von fast 100 Milliarden Euro verloren. Doch die Folgen der Fachkräftelücke sind noch weitreichender: Einerseits verlieren die Unternehmen in ihrem Kerngeschäft an Schlagkraft und damit – auch international – an Wettbewerbsfähigkeit, andererseits sind kluge Köpfe unverzichtbar, um wichtige gesamtgesellschaftliche Transformationsaufgaben wie etwa Energiewende, Digitalisierung oder Infrastrukturausbau zu bewältigen.

Starke Engpässe ausgerechnet in Zukunftsbranchen

Der Fachkräftemangel zeigt sich besonders stark bei Investitionsgüterproduzenten und Herstellern von Spitzen- und Hochtechnologie oder auch bei Architektur- und Ingenieurbüros. Neben den traurigen „Spitzenreitern“, den Gesundheits- und Sozialdienstleistern, sind Bereiche wie Verkehr und Logistik extrem betroffen – was wiederum andere Branchen in Mitleidenschaft zieht, die mit Lieferschwierigkeiten kämpfen.

Und: Am häufigsten erfolglos suchen Unternehmen mit Stellenbesetzungsproblemen Fachkräfte mit dualer Berufsausbildung. Auch für Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung bestehen in diversen Branchen gute Beschäftigungschancen.

Bürokratie abbauen, Berufliche Bildung stärken …

Auf Platz eins der Maßnahmen, mit denen sich die Rahmenbedingungen aus Sicht der Betriebe verbessern ließen, rangiert der Abbau von bürokratischen Belastungen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind überproportional von Berichts-, Dokumentations- oder Meldepflichten belastet, weil sie häufig kein eigenes zusätzliches Personal für administrative Aufgaben haben – das hält Arbeitskräfte von ihren eigentlichen betrieblichen Tätigkeiten ab. Die DIHK schlägt deshalb unter anderem vor, neue Gesetze auch daraufhin zu prüfen, in welchem Umfang sie durch Bürokratie Personalressourcen in den Betrieben beanspruchen – und diesen Aufwand zu minimieren.

Am zweithäufigsten nannten die Betriebe den Wunsch nach einer Stärkung der Beruflichen Bildung, etwa eine praxisnähere Berufsorientierung auch an Gymnasien sowie eine Aufwertung der Berufsschulen. Die DIHK bewertet das Werben für die duale Ausbildung als entscheidenden Faktor für die Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland. Die IHK-Organisation wird daher ihrerseits eine bundesweite Ausbildungskampagne starten. Auch der im Koalitionsvertrag angekündigte Pakt zur Stärkung und Modernisierung berufsbildender Schulen ist hier von großer Bedeutung.

…, aber auch Zuwanderung oder Arbeitsmarktintegration

Von einer erleichterten Einstellung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte erhoffen sich die Unternehmen ebenfalls eine Verbesserung ihrer Personalsituation. Die DIHK hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet – dazu zählen etwa die Erleichterung bei der Zuwanderung mit fehlender oder teilweiser Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation, eine Verbesserung der Zuwanderungsregelungen zur Arbeitsplatzsuche oder einen Ausbau der Spracherwerbsförderung bereits im Ausland.

Aus Sicht der Wirtschaft gibt es noch viele weitere Ansatzpunkte, die bei der Bewältigung des Fachkräftemangels helfen können. Dazu zählen etwa die vermehrte Qualifizierung und effizientere Vermittlung von Arbeitslosen. Der Ansatz, das Nachholen eines Berufsabschlusses stärker zu unterstützen, ist mit Blick auf die Fachkräftesicherung der Wirtschaft sinnvoll. Dabei sollten die Angebote der Arbeitsagenturen insgesamt noch stärker auf die Bedürfnisse von kleineren Unternehmen und deren Beschäftigten zugeschnitten sein.

Bessere Vereinbarkeit, attraktivere Standorte, …

Auch gesteigerte Anstrengungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dringend erforderlich. Der Ausbau und die Flexibilisierung des Betreuungsangebotes für Kinder und in der Tagespflege würden es vielen Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, ihre Arbeitszeit auszuweiten.

Betreuungsangebote spielen aber auch eine wichtige Rolle bei einer weiteren Stellschraube, der Standortattraktivität: Für die Anwerbung von Fachkräften finden es die Betriebe zudem wichtig, dass ihre Region unter anderem ein gutes und bezahlbares Wohnumfeld, einen ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr und weitere kommunale Angebote aufweist.

… Ältere im Job halten

Und nicht zuletzt wünschen sich die Unternehmen, dass die Erwerbstätigkeit von Älteren gestärkt wird. Die hat in den vergangenen Jahren zwar zugenommen – die abschlagsfreie vorzeitige Rente nach 45 Beitragsjahren konterkariert diese Entwicklung jedoch. Umso wichtiger ist es für die Wirtschaft, die Möglichkeiten der flexiblen Übergänge in die Rente und die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbezug bekannter zu machen.

Quelle: DIHK

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Novellierte Bundesförderung effiziente Gebäude

Zum 1. Januar 2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Das „Effizienzhaus-55“ gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard.

Bundesregierung, Mitteilung vom 19.01.2023

Bauen und Sanieren für den Klimaschutz

Zum 1. Januar 2023 ist die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Mit neuen Förderboni und leichteren Förderbedingungen will die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen Sanierung ihrer Häuser unterstützen. Das „Effizienzhaus-55“ gilt nun als gesetzlicher Neubaustandard.

Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) richtet die Bundesregierung ihre Förderung bestmöglich auf den Klimaschutz aus. Übergeordnetes Ziel der Reform: Bis 2045 soll Klimaneutralität im Gebäudebestand erreicht werden.

Sanieren und langfristig Energiekosten sparen

Möglichst viele Menschen sollen die Förderung in Anspruch nehmen können, um bestehende Gebäude energetisch zu sanieren. Denn bei der Sanierung des Gebäudebestands sind Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz am höchsten.

Die Sanierungsförderung hilft den Bürgerinnen und Bürgern zudem dabei, langfristig Geld für teure Energie zu sparen. Alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.

  • Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.

Neue Förderboni und leichterer Zugang

Mit der Reform wird der Zugang zur Bundesförderung weiter erleichtert, wofür unter anderem die Antragsstellung erleichtert wurde. Neue Förderboni sollen die Anreize für Sanierungen erhöhen. Die Fördereffizienz des Programms wird erneut gesteigert, um möglichst viele Antragstellerinnen und Antragssteller unterstützen zu können. Dafür mussten die Fördersätze für die einzelnen Bauprojekte leicht reduziert werden. Insgesamt stellt der Bund mehr Fördermittel im Vergleich zu den Jahren bereit.

So wird ab Januar 2023 ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Mit innovativen seriell vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen inklusive Installationstechnik lassen sich Sanierungsaufwand und Kosten deutlich verkürzen.

Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben.

Für alle drei Teilprogramme der BEG-Förderung gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Förderregeln: für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Weitere Informationen zu den neuen Förderkonditionen.

Neubauförderung

Die Bundesregierung hebt zudem den gesetzlichen Neubaustandard zum 1. Januar 2023 auf den EH-55-Standard an. Damit werden die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf des Gebäudes erhöht. Der Einsatz fortschrittlicher Technologien und Materialien senkt bei Neubauten den Heizenergiebedarf und erneuerbaren Energien können effizienter genutzt werden.

Wer sein Haus mit einer EH-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH) baut, kann dafür bereits heute eine Förderung erhalten.

  • Ein Effizienzhaus ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW.

Mit dieser gesetzlichen Anpassung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt die Bundesregierung Anreize zum Energiesparen beim Bauen und Wohnen. Der neue Gebäudestandard unterstützt gleichzeitig auch Anstrengungen, die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger zu reduzieren.

Die Änderung des GEG wurde im Rahmen einer größeren Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Neue Förderrichtlinien für klimafreundlichen Neubau ab März 2023

Neubauten sollen ab 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gefördert werden. Die Bundesregierung plant eine klimapolitisch ambitioniertere Neubauförderung zum 1. März 2023.

Das Förderprogramm soll sich stärker am Lebenszyklus von Gebäuden ausrichten. Dafür steht das staatliche Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Um vom Bau bis zum Abriss weniger Treibhausgase auszustoßen, weniger Ressourcen, Flächen und Energie zu verbrauchen. Ein digitaler Gebäuderessourcenpass für Neubauten soll helfen Bauprodukte wiederzuverwenden.

Quelle: Bundesregierung

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Forschungszulage gewinnt an Fahrt

Die im Jahr 2020 eingeführte steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen („Forschungszulage“) wird lt. ZEW zunehmend stärker genutzt. Bislang haben mehr als 7.200 Unternehmen über 14.000 Vorhaben zur Genehmigung eingereicht. Der Maschinen- und Anlagenbau ist mit 953 Antragstellern und 2.337 Vorhaben die Branche mit der stärksten Nutzung.

ZEW, Pressemitteilung vom 19.01.2023

Maschinenbau ist stärkster Nutzer

Die im Jahr 2020 eingeführte steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen („Forschungszulage“) wird zunehmend stärker genutzt. Bislang haben mehr als 7.200 Unternehmen über 14.000 Vorhaben zur Genehmigung eingereicht. Der Maschinen- und Anlagenbau ist mit 953 Antragstellern und 2.337 Vorhaben die Branche mit der stärksten Nutzung (Zeitpunkt: Anfang November 2022). Die Anzahl der Antragsteller im Maschinen- und Anlagenbau hat sich in den zurückliegenden 12 Monaten um 94 Prozent und die Anzahl der gestellten Anträge um 125 Prozent erhöht. Eine weitere Dynamisierung ist zu erwarten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie des ZEW Mannheim im Auftrag des VDMA.

Für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 können die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus mit einem Fördervolumen aus der Forschungszulage von etwa 50 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Dies entspricht etwa einem Viertel des Umfangs, den die Branche aus Programmen der direkten FuE-Förderung bislang erhalten hat. „Das neue Instrument hilft den Unternehmen, Transformationsprozesse bottom-up, themenoffen und noch schneller anzugehen“, betont Hartmut Rauen, stellvertretender VDMA-Hauptgeschäftsführer. „Der Maschinenbau hält das Innovationstempo hoch und investiert die zusätzlichen Mittel in die Zukunftssicherung am Standort Deutschland.“

Gleichwohl liegt der Mittelabfluss aus der Forschungszulage insgesamt noch deutlich hinter den Budgetzahlen der Bundesregierung zurück. Über alle Branchen hinweg sind wohl erst rund 10 Prozent der insgesamt budgetierten Mittel von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr abgeflossen. Dass zunächst nur ein kleinerer Teil der forschenden Unternehmen das neue Instrument genutzt hat, liegt auch daran, dass die Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit haben, um einen Antrag zu stellen.

„Auffällig ist, dass viele grundsätzlich förderfähige Unternehmen derzeit keine Antragstellung planen“, sagt Dr. Christian Rammer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ sowie Projektleiter. „So gibt es selbst im Maschinen- und Anlagenbau geschätzt etwa noch 1.900 Unternehmen, die für eine Antragstellung in Frage kommen“. Dies entspricht 55 Prozent der förderfähigen Unternehmen in dieser Branche. Die wichtigsten Verzichtsgründe sind der Umfrage zufolge fehlende Informationen zur Forschungszulage, Unsicherheit und fehlende personelle Ressourcen für die Antragstellung. Auch wird das Antrags- und Genehmigungsverfahren als aufwendig wahrgenommen. Der größte Teil dieser Unternehmen verfügt über keine Erfahrung aus der direkten FuE-Förderung, sodass die Erstellung von Anträgen zu FuE-Vorhaben Neuland für diese Unternehmen ist.

Dabei weist die Forschungszulage gegenüber der direkten FuE-Förderung sehr hohe Bewilligungsquoten von 84 Prozent im Maschinen- und Anlagenbau und 76 Prozent im Mittel aller Branchen auf. Auch verspricht diese Förderung hohe positive Effekte auf die Stärkung der FuE-Tätigkeit. 85 Prozent der Maschinenbauunternehmen wollen die Mittel aus der Forschungszulage für zusätzliche FuE-Aktivitäten einsetzen. „Damit kann ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung geleistet werden, bis 2025 gesamtstaatlich eine Summe von 3,5 Prozent des Bruttoinlandprodukts für Forschung und Entwicklung aufzuwenden“, unterstreicht Dr. Ralph Wiechers, Chefvolkswirt und Leiter der Steuerabteilung des VDMA. „Im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und künftigem Wachstum sollten jetzt alle Stellschrauben genutzt werden, die für eine möglichst breite Inanspruchnahme der Forschungszulage in Frage kommen“.

Aus der Perspektive der Unternehmen wird deutlich: Die Umsetzung der Forschungszulage sollte vereinfacht und als Instrument attraktiver ausgestaltet werden. So könnte durch die weitere und dauerhafte Anhebung des Deckels, der derzeit bei 4 Millionen Euro an förderfähigen FuE-Aufwendungen pro Jahr liegt, die Wirkung der Forschungszulage deutlich stärker in die Gruppe der Midrange-Unternehmen mit 250 bis 3.000 Beschäftigten hineingetragen werden. „Wir empfehlen auf Basis unserer Studie auch die Informationsarbeit zur Forschungszulage weiter zu verstärken und direkte Beratung der Unternehmen durch die Bescheinigungsstelle anzubieten“, sagt Christian Rammer, ZEW-Ökonom. „Darüber hinaus braucht es mehr branchenspezifische Hinweise und eine praxisnahe Definition von FuE.“ Auch der VDMA fordert, dass die Bundesregierung das Instrument weiter stärkt. „Gutes kann noch besser werden, wozu die Anhebung des Deckelbetrages, die Einbeziehung von Sachkosten und eine praxistaugliche Umsetzung gehören“, betont Rauen.

Quelle: ZEW

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Corona-Pandemie hat Anteil der innovationsaktiven Unternehmen verdoppelt

Je früher Unternehmen mit Innovationen auf die Herausforderungen der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie reagiert haben, desto besser überstanden sie die Krise. Dabei spielte es kaum eine Rolle, ob sie Geschäftsmodell-, Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen initiierten. Zu diesem Ergebnis kommt eine IfM-Studie.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 18.01.2023

Innovationsbereitschaft in der Krise wirkt sich positiv auf die wirtschaftliche Unternehmenssituation aus

Je früher Unternehmen mit Innovationen auf die Herausforderungen der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie reagiert haben, desto besser überstanden sie die Krise. Dabei spielte es kaum eine Rolle, ob sie Geschäftsmodell-, Produkt-, Dienstleistungs- oder Prozessinnovationen initiierten. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste IfM-Studie „Die Auswirkungen der Innovationstätigkeit von KMU in Krisenzeiten auf ihre wirtschaftliche Entwicklung“. An der Befragung hierfür hatten mehr als 1.100 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) teilgenommen.

Ein Viertel der befragten Unternehmerinnen und Unternehmer gab an, in den ersten beiden Pandemiejahren stark von der Krise betroffen gewesen zu sein, darunter besonders Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe und dem Sektor Kunst/Unterhaltung/Erholung. Als Reaktion darauf passten sie beispielsweise ihre Produkte und Dienstleistungen an und/oder boten sie online an. Allerdings nahmen insbesondere im Hotel- und Gaststättengewerbe viele Unternehmen diese innovativen Anpassungen wieder zurück, als die Pandemie ab 2022 abklang. In anderen Branchen hielten hingegen viele Unternehmerinnen und Unternehmer an den Veränderungen fest – und integrierten diese dauerhaft in ihr Geschäftsmodell. „Verglichen mit der Vor-Corona-Zeit hat die Pandemie zu einer Verdoppelung des Anteils der innovationsaktiven Unternehmen geführt“, berichtet Studienleiter Dr. Christian Schröder. „Den relativ stärksten Anstieg verzeichneten Geschäftsmodellinnovationen: Ihr Anteil stieg auf fast das Dreifache an. Drei von vier Unternehmen realisierten hingegen Prozessinnovationen.“

Verzögerungen und Stopp bei laufenden Innovationsaktivitäten

Es gab jedoch auch negative Effekte auf das Innovationsgeschehen: Bei Innovationsvorhaben, die mit Eintritt der Krise bereits in der Umsetzung waren, kam es häufig zu Verzögerungen – und wurden teilweise sogar abgebrochen. Die IfM-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler plädieren daher in ihrer Studie dafür, bestehende Programme zur Innovationsförderung in Krisenzeiten weiterhin flexibel zu halten: „Die Wirtschaftspolitik hat mit der Verlängerung von Einreichungsfristen für Förderanträge und flexibleren Projektlaufzeiten richtig gehandelt. Das ermöglicht den Unternehmern, förderwürdige Projekte parallel zu den krisenbedingten Anpassungen voranzutreiben – und zugleich bereits bewilligte Fördervorhaben, die aufgrund der Krise in Verzug geraten sind, zu beenden, ohne den Förderanspruch zu verlieren“, so Dr. Christian Schröder.

Quelle: IfM Bonn

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Optimistischer Jahresanfang

Die ZEW-Konjunkturerwartungen machen in der aktuellen Umfrage vom Januar 2023 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie steigen um 40,2 Punkte auf nun 16,9 Punkte. Zum ersten Mal seit Februar 2022 befindet sich der Indikator damit wieder im positiven Bereich. Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbessert sich ebenfalls erneut, allerdings nur geringfügig.

ZEW, Pressemitteilung vom 17.01.2023

Der ZEW-Indikator liegt bei 16,9 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen machen in der aktuellen Umfrage vom Januar 2023 einen beachtlichen Sprung nach oben. Sie steigen um 40,2 Punkte auf nun 16,9 Punkte. Zum ersten Mal seit Februar 2022 befindet sich der Indikator damit wieder im positiven Bereich. Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verbessert sich ebenfalls erneut, allerdings nur geringfügig. Sie liegt aktuell bei minus 58,6 Punkten und somit 2,8 Punkte über dem Wert des Vormonats.

„Die ZEW-Konjunkturerwartungen sind im Januar wieder positiv. Sie signalisieren zum ersten Mal seit Februar 2022, also dem Monat, in dem der Ukrainekrieg begann, eine spürbare Verbesserung der konjunkturellen Lage auf Sicht von sechs Monaten. Dazu haben vor allem die günstigere Situation an den Energiemärkten und die Energiepreisbremsen der Bundesregierung beigetragen. Außerdem verbessern sich die Exportchancen der deutschen Wirtschaft durch die Aufhebung der COVID-Restriktionen in China. Entsprechend haben sich die Ertragserwartungen der exportorientierten und der energieintensiven Sektoren deutlich verbessert. Die Aussicht auf eine weiter zurückgehende Inflationsrate führt zu einer Verbesserung der Erwartungen für die konsumnahen Branchen“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Ergebnisse.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und -experten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone verbessern sich im Januar ebenfalls sehr deutlich. Sie steigen um 40,3 Punkte und liegen damit aktuell bei 16,7 Punkten. Der Lageindikator steigt um 2,6 Punkte und liegt bei minus 54,8 Punkten.

Die Inflationserwartungen für das Eurogebiet sinken im Januar um 4,4 Punkte und liegen damit bei minus 83,7 Punkten.

Quelle: ZEW

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Inflationsrate im Jahr 2022 bei +7,9 %

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber 2021 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate damit deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren. So hatte sie im Jahr 2021 noch bei +3,1 % gelegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.01.2023

Inflationsrate schwächt sich im Dezember 2022 ab, bleibt aber mit +8,6 % auf hohem Stand

Verbraucherpreisindex, Dezember und Jahr 2022

  • +8,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • -0,8 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +7,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Dezember und Jahr 2022

  • +9,6 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • -1,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +8,7 % im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber 2021 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Jahresteuerungsrate damit deutlich höher als in den vorangegangenen Jahren. So hatte sie im Jahr 2021 noch bei +3,1 % gelegen. „Die historisch hohe Jahresteuerungsrate wurde vor allem von den extremen Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel seit Beginn des Kriegs in der Ukraine getrieben“, sagt Dr. Ruth Brand, seit 1. Januar 2023 neue Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Im Dezember 2022 lag die Inflationsrate − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – bei +8,6 %. Sie schwächte sich damit zum Jahresende ab, blieb aber auf einem hohen Stand.

Hohe Inflationsrate 2022 geprägt von krisen- und kriegsbedingten Sondereffekten

Die monatlichen Inflationsraten waren im gesamten Jahr 2022 hoch und erreichten im September die 10-Prozent-Marke. Der höchste Wert wurde im Oktober 2022 mit +10,4 % ermittelt. „Krisen- und kriegsbedingte Sondereffekte wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen prägten den gesamten Jahresverlauf. Auch wenn diese Preiserhöhungen nicht vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden, wurden für sie besonders Energie und Nahrungsmittel spürbar teurer“, so Brand weiter. „Die außergewöhnlich hohen monatlichen Inflationsraten wurden 2022 zeitweise durch Entlastungsmaßnahmen abgemildert. Dazu gehörten neben dem 9-Euro-Ticket, dem Tankrabatt und dem Wegfall der EEG-Umlage auch die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme sowie die einmalige Übernahme der Gas- und Wärmerechnung für den Monat Dezember.“

Im Jahresdurchschnitt 2022 verteuerten sich vor allem die Energieprodukte um 34,7 %

Die Energieprodukte verteuerten sich 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 34,7 %, nach einem Anstieg um 10,4 % im Jahr 2021. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab es 2022 kräftige Preiserhöhungen bei der Haushaltsenergie (+39,1 %). Besonders deutlich erhöhten sich die Preise für leichtes Heizöl (+87,0 %) und Erdgas (+64,8 %). Auch andere Haushaltsenergieprodukte wurden teurer, zum Beispiel kostete Strom 20,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Kraftstoffe verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 26,8 %, betroffen waren alle Kraftstoffsorten, aber im unterschiedlichen Ausmaß (zum Beispiel Diesel: +39,6 %; Super: +21,8 %). Die Entlastungsmaßnahmen aufgrund der hohen Energiepreise milderten die Teuerung von Energie im Jahresverlauf temporär ab. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2022 nur bei +4,9 % gelegen.

Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2022 gegenüber 2021 um 13,4 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2022 gegenüber 2021 um 13,4 %. 2021 hatte die Preissteigerung noch bei +3,2 % gelegen. Im Jahresdurchschnitt 2022 waren alle Nahrungsmittelgruppen von Preissteigerungen betroffen. Überdurchschnittlich stark verteuerten sich Speisefette und Speiseöle (+36,2 %, darunter Sonnenblumenöl, Rapsöl oder Ähnliches: +63,9 %; Butter: +39,1 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+19,7 %). Auch andere Nahrungsmittelgruppen wie Fleisch und Fleischwaren (+14,6 %) oder Brot und Getreideerzeugnisse (+13,5 %) wurden 2022 überdurchschnittlich teurer gegenüber 2021.

Die Jahresteuerungsrate ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln lag 2022 bei +4,0 % und damit nur etwa halb so hoch wie die Gesamtinflationsrate.

Preise für Waren erhöhten sich 2022 gegenüber 2021 um 13,5 %, Dienstleistungen um 2,9 %

Waren insgesamt verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2022 gegenüber 2021 um 13,5 %, maßgeblich bestimmt durch gestiegene Preise für Verbrauchsgüter (+18,0 %), zu denen die Energieprodukte und Nahrungsmittel gehören. Die Preise für Gebrauchsgüter erhöhten sich um 5,3 %, unter anderem wurden Fahrzeuge (+8,7 %, darunter Gebrauchtwagen: +21,2 %) sowie Möbel und Leuchten (+7,9 %) deutlich teurer.

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt erhöhten sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 2,9 %. Die für diese Entwicklung bedeutsamen Nettokaltmieten erhöhten sich im Jahresdurchschnitt um 1,8 %. Bei einigen Dienstleistungen stiegen die Preise deutlich stärker, unter anderem für Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (+7,4 %) sowie für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+6,4 %). Teurer wurden beispielsweise auch Brief- und Paketdienstleistungen (+3,1 %). Es kam 2022 bei den Dienstleistungen aber auch zu einigen Preisrückgängen. So vergünstigten sich die Preise für die Telekommunikation (-1,2 %) sowie für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (-1,7 %), letztere durch die Umsetzung der Pflegereform zum 1. Januar 2022. Zudem wirkte sich das 9-Euro-Ticket auf die Preise im öffentlichen Personennahverkehr aus: Im Jahresdurchschnitt 2022 gingen dadurch die Preise für Bahntickets im Nahverkehr um 8,8 % sowie für den kombinierten Verkehr um 14,3 % zurück.

Inflationsrate schwächte sich im Dezember 2022 vor allem wegen geringerer Energiepreise ab

Die Inflationsrate in Deutschland lag im Dezember 2022 bei +8,6 %, nach +10,0 % im November 2022. Im Dezember 2022 ging vor allem der Preisanstieg für Energie zurück und lag noch bei +24,4 %, nach +38,7 % im November 2022. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang war die „Dezember-Soforthilfe“, eine der Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Danach entfiel für einen Teil der privaten Haushalte die monatliche Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme und sorgte dafür, dass die Teuerungsrate im Dezember 2022 für Erdgas mit +26,1 % deutlich niedriger lag als in den Monaten davor. Fernwärme war sogar um 17,5 % günstiger als ein Jahr zuvor. Im November 2022 hatten die Teuerung für Erdgas bei +112,2 % und für Fernwärme bei +36,6 % gelegen. Zudem fiel der Preisanstieg auch für andere Energieprodukte etwas geringer aus, so verteuerten sich leichtes Heizöl um 45,0 % und Kraftstoffe um 8,9 % binnen Jahresfrist. Der Strompreis gab jedoch nicht nach und lag im Dezember 27,2 % höher als im Vorjahresmonat. Auch bei den Nahrungsmittelpreisen gab es keine deutliche Entspannung, diese erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 20,7 %. Hier wurden im Dezember 2022 bei allen Nahrungsmittelgruppen Preiserhöhungen beobachtet.

Ohne Berücksichtigung der Preise für Nahrungsmittel und Energie hätte die Inflationsrate im Dezember 2022 bei +5,2 % gelegen, ohne Energie bei +6,8 %.

Waren verteuerten sich gegenüber Dezember 2021 um 13,9 %, Dienstleistungen um 3,9 %

Auch infolge der Kriegs- und Krisensituation verteuerten sich wie bereits in den Vormonaten andere Waren und Dienstleistungen. Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Dezember 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,9 %. Neben der Energie und den Nahrungsmitteln wurden Gebrauchsgüter teurer (+6,8 %, darunter Möbel und Leuchten: +10,1 %; Bekleidungsartikel: +5,1 %). Die Preise für Dienstleistungen insgesamt erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 3,9 %, darunter verteuerten sich die Nettokaltmieten mit +1,9 %. Deutlich teurer waren beispielsweise Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen (+9,6 %) sowie Leistungen für Friseur und Körperpflege (+7,5 %). Hingegen wurden nur wenige Dienstleistungen günstiger, unter anderem die Telekommunikation (-1,2 %).

Im Vormonatsvergleich sanken vor allem Energiepreise insgesamt um 11,6 %

Im Vergleich zum November 2022 sank der Verbraucherpreisindex im Dezember 2022 um 0,8 %. Ein wesentlicher Grund war der Preisrückgang bei Energie mit -11,6 % gegenüber dem Vormonat. Deutliche Preisrückgänge gab es bei Erdgas (-39,1 %) und Fernwärme (-39,6 %) infolge der „Dezember-Soforthilfe“. Auch die Preise für leichtes Heizöl (-12,1 %) und Kraftstoffe (-8,9 %) gaben nach, dagegen wurde Strom etwas teurer (+0,4 %). Darüber hinaus mussten die privaten Haushalte erneut mehr für Nahrungsmittel bezahlen (+0,8 %). Ebenso zogen im Dezember 2022 die Bahnpreise für Fahrten im Zuge der jährlichen Tarifänderungen an (+3,1 %, darunter Nahverkehr: +3,9 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Stromverbrauch steigt mit fortschreitender digitaler Transformation

Die digitale Transformation weckt Hoffnung auf IKT-gestützten Klimaschutz und eine verbesserte Energieeffizienz in der Produktion. Allerdings verbrauchen Informations- und Kommunikationstechnologien Energie, und daher rücken mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zunehmend in den Vordergrund. Eine aktuelle Analyse des ZEW Mannheim und der Universität Göttingen von mehr als 28.700 deutschen Unternehmen liefert neuste Erkenntnisse zur Beziehung zwischen dem Einsatz von digitalen Technologien und Energieverbrauch im verarbeitenden Gewerbe.

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