IKT-Branche Vorreiter in Sachen Innovation und Gründungen

Die jährlich im Auftrag des BMWK erstellte Studie „IKT-Branchenbild“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche durch innovative Produkte und Dienstleistungen Treiber der Digitalisierung in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft ist. Darüber hinaus trägt die IKT-Branche überdurchschnittlich zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei.

ZEW, Pressemitteilung vom 21.12.2022

Die jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellte Studie „IKT-Branchenbild“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Informations- und Kommunikationstechnologiebranche (IKT-Branche) durch innovative Produkte und Dienstleistungen Treiber der Digitalisierung in allen Bereichen der deutschen Wirtschaft ist. Darüber hinaus trägt die IKT-Branche überdurchschnittlich zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum bei. „Damit stellt sie einen zentralen Faktor dar, um die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhalten und weiter auszubauen. Das hat die Branche insbesondere auch in der Corona-Pandemie unter Beweis gestellt“, erklärt Studienautor Dr. Thomas Niebel, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich Digitale Ökonomie.

Eine besondere Stärke der IKT-Branche ist ihre Innovationsfähigkeit. Ein Indikator hierfür ist die Innovatorenquote. Das ist der Anteil der Unternehmen, der in den letzten drei Jahren ein neues oder merklich verbessertes Produkt oder einen neuen oder merklich verbesserten Prozess eingeführt hat. Dies trifft für den Zeitraum 2018 bis 2020 auf rund 80 Prozent der IKT-Unternehmen zu. Gemessen an diesem Wert ist die IKT-Branche die innovativste der betrachteten Branchen in Deutschland – noch vor den Branchen Elektrotechnik und Maschinenbau (rund 77 Prozent) und Fahrzeugbau (75 Prozent). Die Innovationsstärke der IKT-Branche spiegelt sich auch an dem Umsatzanteil von knapp 7 Prozent wider, der mit Marktneuheiten erwirtschaftet wird. Damit liegt sie im Branchenvergleich auf dem zweiten Platz hinter dem Fahrzeugbau (rund 11,5 Prozent). Die Spitzenposition nimmt die IKT-Branche erneut bei der Gründungsrate ein, d.h. dem Anteil der Unternehmen, die relativ zum Gesamtbestand der Branche in einem Jahr neu gegründet werden. Rund 8.250 Gründungen entsprechen einer Gründungrate von knapp 7,7 Prozent über die vergangenen drei Jahre. Ihr folgen auf Platz zwei Verkehr und Logistik (knapp 5,8 Prozent) sowie auf dem dritten Rang die Tourismusbranche (gut 5,7 Prozent). Damit setzt sich der Trend einer steigenden Gründungsaktivität in der IKT-Branche seit dem Jahr 2017 fort, wobei dies einzig von den IKT-Dienstleistern getrieben wird.

Im Jahr 2021 erwirtschaftete die Branche der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) einen Umsatz von knapp 304 Milliarden Euro. Nach einem vorübergehenden Umsatzrückgang im Jahr 2020 kann die IKT-Branche somit den vorher bestehenden Trend von sechs Jahren Wachstum in Folge wieder aufnehmen. Der Umsatz der Branche wächst um etwa 37 Milliarden Euro, was einem Wachstum von knapp 14 Prozent entspricht. Stärker wachsen im Branchenvergleich im Jahr 2021 lediglich die Branchen Grundstoffe, Pharma und Chemie (rund 26 Prozent) sowie Verkehr und Logistik (rund 16 Prozent). Auch die Bruttowertschöpfung der IKT-Branche verzeichnet einen kräftigen Anstieg um rund 10,5 Milliarden Euro auf 134,6 Milliarden Euro. Somit bestätigt auch der im Produktionsprozess der IKT-Branche geschaffene Mehrwert seinen positiven Trend und wächst das elfte Jahr in Folge. Insgesamt generiert die IKT-Branche im Jahr 2021 rund 5,4 Prozent der Wertschöpfung der gesamten gewerblichen Wirtschaft.

Quelle: ZEW

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Konsumklima steigt zum dritten Mal in Folge

Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

GfK, Pressemitteilung vom 21.12.2022

Zum Ende des Jahres 2022 verbessert sich die Verbraucherstimmung in Deutschland noch einmal. Sowohl die Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung gewinnen hinzu. GfK prognostiziert für das Konsumklima für Januar 2023 -37,8 Punkte und damit 2,3 Punkte mehr als im Dezember dieses Jahres (revidiert -40,1 Punkte). Dies sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für Dezember 2022.

Damit setzt das Konsumklima seine vorsichtige Erholung fort. Moderatere Energiepreise als ursprünglich erwartet sowie die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten sorgen für den zurückgehenden Pessimismus.

„Mit dem dritten Anstieg in Folge arbeitet sich das Konsumklima langsam aus dem Tief. Das Licht am Ende des Tunnels wird etwas heller“, erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der explodierenden Energiekosten zeigen offenbar ihre Wirkung. Dennoch kann noch keine Entwarnung gegeben werden. Die Erholung des Konsumklimas, wie wir sie derzeit sehen, steht noch auf wackeligen Füßen. Sollte sich zum Beispiel die geopolitische Lage wieder verschärfen und zu einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise führen, würde das Licht am Ende des Tunnels sehr schnell wieder dunkler werden oder sogar ganz erlöschen.“

Trotz der leichten Verbesserung befindet sich das Konsumklima nach wie vor an einem Tiefpunkt. Folglich wird der ausbleibende Konsum auch im kommenden Jahr eine Belastung für die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland bleiben.

Einkommenserwartung mit erneutem Anstieg

Bereits zum dritten Mal in Folge legt die Einkommenserwartung im Dezember 2022 zu. Mit einem Plus von 10,9 Zählern klettert der Einkommensindikator auf -43,4 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus jedoch immer noch gut 50 Punkte.

Die Gründe für diese leichte Entspannung liegen zum einen darin begründet, dass sich die Preise für Energie in den letzten Wochen etwas moderater entwickelt haben. Auf der anderen Seite zeigen offenbar die Entlastungspakete der Bundesregierung zur Dämpfung der Energiekosten Wirkung. Zusätzlich bestärken die ersten Tarifabschlüsse für 2023 die Konsumenten in der Hoffnung, dass die zu erwartenden Kaufkraftverluste nicht ganz so heftig ausfallen dürften wie befürchtet.

Anschaffungsneigung stabilisiert sich auf niedrigem Niveau

Nachdem die Anschaffungsneigung von Herbst 2021 bis Herbst 2022 einen dauerhaft fallenden Trend aufwies, scheint sie sich nun zu stabilisieren. Der Indikator gewinnt im Dezember 2,3 Zähler hinzu und weist nun -16,3 Punkte auf. Im Vorjahresvergleich reduziert sich das Minus auf -17,1 Punkte.

Trotz des leichten Anstiegs bleibt die Kaufzurückhaltung groß. Die Verunsicherung durch die multiplen Krisen, wie Pandemie, Ukraine-Krieg und Inflation, ist nach wie vor hoch. Vor allem die Erwartung deutlich höherer Heizkostenabrechnungen im Frühjahr 2023 veranlasst offenbar eine Reihe von Konsumenten dazu, Geld zurückzulegen. Diese Mittel fehlen dem Konsum an anderer Stelle. Auf der anderen Seite stützt die anhaltend stabile Beschäftigungslage die Konsumneigung, da die Angst vor Arbeitslosigkeit derzeit gering ist.

Konjunkturerwartung arbeitet sich nur langsam aus dem Keller

Ähnlich den Einkommensaussichten lässt auch die Konjunkturerwartung ihre Tiefststände nach und nach hinter sich. Zum zweiten Mal in Folge legt der Indikator zu. Aktuell gewinnt er 7,6 Zähler und steigt damit auf -10,3 Punkte. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Minus -27,4 Punkte.

Nach wie vor gehen die deutschen Konsumenten davon aus, dass Deutschland im kommenden Jahr in eine Rezession rutschen wird. Allerdings dürfte sie weniger tief ausfallen, als noch vor einigen Monaten befürchtet wurde. Gegenwärtig gehen die Wirtschaftsexperten davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt 2023 um etwa ein halbes Prozent sinken wird. Dabei wird der Konsum aufgrund der beträchtlichen Kaufkraftverluste der privaten Haushalte keinen positiven Beitrag leisten können.

Quelle: GfK

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ifo Beschäftigungsbarometer minimal gesunken (Dezember 2022)

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland ist geringfügig gesunken. Das ifo Beschäftigungsbarometer erreichte im Dezember 99,5 Punkte, nach 99,6 Punkten im November.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 21.12.2022

Die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen in Deutschland ist geringfügig gesunken. Das ifo Beschäftigungsbarometer erreichte im Dezember 99,5 Punkte, nach 99,6 Punkten im November. Dennoch sind die Beschäftigungsaussichten für das erste Quartal 2023 positiv. Dies wird vor allem durch die Dienstleister getrieben. Auch die Personaldienstleister blicken optimistisch auf die kommenden Monate.

In der Industrie hat das Beschäftigungsbarometer leicht nachgegeben. Positive und negative Antworten halten sich in etwa die Waage. Im Dienstleistungssektor ist der Indikator gesunken. Dennoch suchen nahezu alle Branchen nach neuen Mitarbeitern. Nur in der Gastronomie ist nach Weihnachten mit Entlassungen zu rechnen. Im Handel konnte das Barometer merklich zulegen. Jedoch wird es hier zunächst zu keiner Steigerung der Beschäftigung kommen. Gleiches gilt für das Bauhauptgewerbe.

Quelle: ifo Institut

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ifo Exporterwartungen gestiegen (Dezember 2022)

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich leicht verbessert. Die ifo Exporterwartungen sind im Dezember auf plus 1,6 Punkte gestiegen, von plus 0,9 Punkten im November. Die deutsche Industrie startet vorsichtig optimistisch ins neue Jahr mit Blick auf ihre Ausfuhren.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 20.12.2022

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich leicht verbessert. Die ifo Exporterwartungen sind im Dezember auf plus 1,6 Punkte gestiegen, von plus 0,9 Punkten im November. Die deutsche Industrie startet vorsichtig optimistisch ins neue Jahr mit Blick auf ihre Ausfuhren.

Die Automobilindustrie rechnet weiterhin mit deutlichen Zuwächsen, wenn auch leicht weniger als im Vormonat. Die Elektroindustrie sieht vermehrt Chancen im Auslandsgeschäft. Diese sehen auch die Getränkehersteller nach einem Rückschlag im November. Die chemische Industrie geht allerdings von rückläufigen Exportumsätzen aus. Gleiches gilt für die Metallbranche. Auch die Möbelindustrie ist noch pessimistisch beim Auslandsgeschäft.

Quelle: ifo Institut

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ifo Geschäftsklimaindex gestiegen (Dezember 2022)

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich merklich aufgehellt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Dezember auf 88,6 Punkte gestiegen, nach 86,4 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im November. Die Unternehmen bewerteten ihre aktuelle Lage wieder besser.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 19.12.2022

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich merklich aufgehellt. Der ifo Geschäftsklimaindex ist im Dezember auf 88,6 Punkte gestiegen, nach 86,4 Punkten (saisonbereinigt korrigiert) im November. Die Unternehmen bewerteten ihre aktuelle Lage wieder besser. Zuvor war der Lage-Indikator sechsmal in Folge gefallen. Auch die Erwartungen verbesserten sich merklich. Die deutsche Wirtschaft schöpft zum Weihnachtsfest Hoffnung.

Im Verarbeitenden Gewerbe stieg der Index deutlich. Das Geschäftsklima hat sich in nahezu allen Branchen der Industrie verbessert. Insbesondere der Erwartungsindikator kletterte nach oben. Die Unternehmen waren zudem zufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Unsicherheit nahm ab, jedoch war der Auftragsbestand rückläufig.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima erneut markant verbessert. Dies war vor allem auf den schwindenden Pessimismus mit Blick auf das nächste halbe Jahr zurückzuführen. Die Dienstleister bewerteten zudem ihre aktuelle Lage besser.

Im Handel ist der Index auf den höchsten Wert seit Juni gestiegen. Die Unternehmen beurteilten ihre Lage erstmals seit August wieder leicht positiv. Der Ausblick ist zwar weiterhin pessimistisch, aber weniger als im November.

Im Bauhauptgewerbe hat sich das Geschäftsklima leicht verschlechtert. Die Unternehmen waren etwas weniger zufrieden mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen hellten sich minimal auf, blieben jedoch sehr pessimistisch.

Quelle: ifo Institut

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Unternehmen wollen künftig mehr Ziele mit dem Einsatz von Daten verfolgen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung steigt die Menge an Daten rasant an. Damit steigt auch das unternehmerische Potenzial, Daten gewinnbringend für die Entwicklung neuer oder die Verbesserung bestehender Produkte und Dienste einzusetzen, Kosten einzusparen oder neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Eine aktuelle ZEW-Studie fasst Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensbefragung zur Nutzung von Daten durch Unternehmen in Deutschland zusammen.

ZEW, Pressemitteilung vom 19.12.2022

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung steigt die Menge an Daten rasant an. Damit steigt auch das unternehmerische Potenzial, Daten gewinnbringend für die Entwicklung neuer oder die Verbesserung bestehender Produkte und Dienste einzusetzen, Kosten einzusparen oder neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Eine aktuelle ZEW-Studie fasst Ergebnisse einer repräsentativen Unternehmensbefragung zur Nutzung von Daten durch Unternehmen in Deutschland zusammen.

Mit einem Fokus auf Unternehmen aus der Informationswirtschaft und dem Verarbeitenden Gewerbe wird untersucht, welche Ziele mit dem Einsatz von Daten aktuell und in den kommenden zwei Jahren verfolgt werden. „Mit Unternehmensanteilen von 63 Prozent in der Informationswirtschaft und 47 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe ist die Steuerung oder Verbesserung von Prozessen der am weitesten verbreitete Einsatzzweck für die Nutzung von Daten“, sagt Dr. Daniel Erdsiek, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Digitale Ökonomie“. Etwa 60 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft verwenden Daten aktuell für die Unterstützung von Entscheidungen oder die (Weiter-)Entwicklung von Produkten, Diensten, oder Geschäftsmodellen. Im Verarbeitenden Gewerbe beläuft sich dieser Anteil auf etwas weniger als die Hälfte der Unternehmen. Mit Unternehmensanteilen zwischen 40 und 48 Prozent ist darüber hinaus auch der Einsatz von Daten für Produktivitätssteigerungen sowie für Werbung, Marketing oder Preisgestaltung in vielen Unternehmen verbreitet. Unter den abgefragten Einsatzzwecken ist die Datennutzung für Prognosen bzw. Data Analytics zwar am geringsten verbreitet, aber spielt mit Anteilen von 39 Prozent in der Informationswirtschaft und 27 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe in mehr als jedem vierten Unternehmen eine Rolle.

Mehr als die Hälfte der Unternehmen planen Daten für mehrere Zwecke einzusetzen

Neben der aktuellen Nutzung wurden Unternehmen ebenfalls gefragt, ob sie in den kommenden zwei Jahren eine Datennutzung für die sechs abgefragten Einsatzzwecke planen. Für jeden Einsatzzweck fällt dabei der Unternehmensanteil für eine geplante Nutzung deutlich höher aus als der Anteil der aktuellen Datennutzer. „In beiden Sektoren ist die geplante Datennutzung für die Steuerung oder Verbesserung von Prozessen am weitesten verbreitet und wird von 78 Prozent der Unternehmen in der Informationswirtschaft und 72 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe in den kommenden zwei Jahren angestrebt“, sagt Vincent Rost, ZEW-Wissenschaftler und Mitautor der Studie. Im Vergleich zum Anteil der Unternehmen, die für dieses Ziel bereits Daten nutzen, steigt der Anteil der Unternehmen mit einem geplanten Einsatz von Daten um 15 Prozentpunkte in der Informationswirtschaft und sogar 25 Prozentpunkte im Verarbeitenden Gewerbe. „Den größten Schub erwarten die Unternehmen hinsichtlich des Einsatzes von Daten für Produktivitätssteigerungen. Hier steigt der entsprechende Unternehmensanteil in der Informationswirtschaft um 20 Prozentpunkte und im Verarbeitenden Gewerbe um 27 Prozentpunkte an“, so Daniel Erdsiek. Im Durchschnitt über alle abgefragten Zwecke hinweg wird der Unternehmensanteil, der Daten einsetzt, nach Einschätzung der Unternehmen in der Informationswirtschaft um 15 Prozentpunkte und im Verarbeitenden Gewerbe um 22 Prozentpunkte zulegen. „Die Unternehmen planen also mittelfristig Daten für mehr Ziele einzusetzen als bisher“, so Erdsiek.

Anzahl der Einsatzzwecke für Daten steigt mit Unternehmensgröße

Zum Befragungszeitpunkt im Dezember 2021 und Januar 2022 nutzten die Unternehmen im Durchschnitt 2,73 der sechs abgefragten Zwecke für die Nutzung von Daten. In der Informationswirtschaft fiel dieser Durchschnitt mit 3,11 Einsatzzwecken leicht höher aus als im Verarbeitenden Gewerbe mit durchschnittlich 2,43 der abgefragten Einsatzzwecke. Passend zu den bisherigen Ergebnissen steigt laut Erwartung der Unternehmen die Zahl der verfolgten Ziele für den Dateneinsatz im Durchschnitt merklich an. So erwarten Unternehmen der Informationswirtschaft im Mittel, dass in den kommenden zwei Jahren 3,85 Einsatzzwecke verfolgt werden. Im Verarbeitenden Gewerbe beläuft sich dieser Mittelwert derweil auf 3,70 der abgefragten Einsatzzwecke. Neben der Branchenzugehörigkeit der Unternehmen ist auch deren Größe für die durchschnittliche Anzahl der verfolgten Einsatzzwecke relevant. So steigt mit der Unternehmensgröße die aktuelle wie auch die geplante Nutzung von Daten zur Erreichung der unterschiedlichen Ziele an. Über alle Unternehmen hinweg wird in den kommenden zwei Jahren durchschnittlich ein zusätzlicher Einsatzzweck für die Nutzung von Daten angestrebt. Dies gilt sowohl für beide Sektoren als auch für alle betrachteten Unternehmensgrößen.

Quelle: ZEW

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Bundesrat: Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie – Gegen die Vermüllung mit Plastik

Für To-go-Behälter, Getränkebecher oder leichte Tragetaschen aus Kunststoff sollen Hersteller künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen bestimmte Kosten der Reinigung und Entsorgung von Abfällen tragen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Bundesregierung, Mitteilung vom 16.12.2022

Für To-go-Behälter, Getränkebecher oder leichte Tragetaschen aus Kunststoff sollen Hersteller künftig stärker in die Verantwortung genommen werden. Sie müssen bestimmte Kosten der Reinigung und Entsorgung von Abfällen tragen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Das Einwegkunststoff-Fondsgesetz ist der letzte Baustein zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie im Kampf gegen Einwegprodukte und die hierdurch entstehende Vermüllung von Städten, Landschaften und Gewässern. Dabei handelt es sich um Artikel 8 Absatz 1 bis 7, wonach für bestimmte Einwegkunststoffprodukte die erweiterte Herstellerverantwortung einzuführen ist.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource „Kunststoff“ besser zu bewirtschaften. Damit soll schließlich der Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten verringert werden.

Abgabe für To-go-Becher, Plastiktüten und Tabakfilterprodukte

Im Einzelnen betrifft dies beispielsweise To-go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Aber auch Tüten- und Folienverpackungen, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakfilterprodukte sind davon betroffen.

Mit dem Gesetzentwurf werden nach dem Verursacherprinzip die Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte mit in die Verantwortung gezogen. Sie sollen die notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken.

Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten sollen hierfür eine entsprechende Abgabe in einen noch einzurichtenden speziellen Fonds einzahlen. Mit der Bildung und Verwaltung des Fonds wird das Umweltbundesamt betraut. Die Höhe der Abgabe bemisst sich je nach der von ihnen in Verkehr gebrachten Art und Menge von Einwegkunststoffprodukten. Auf der anderen Seite erhält die öffentliche Hand aus dem Fonds Ersatz der ihr entstandenen Kosten für die Abfallbewirtschaftung.

Kosteneffizient und kostendeckend

Die Abgabesätze und die Auszahlungskriterien werden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei ist entsprechend den europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde zu legen.

Die jährlichen Einnahmen des Fonds werden nach den ersten Ergebnissen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes auf bis zu 450 Millionen Euro geschätzt. Die Kostenerstattung erfolgt erstmals in 2025 für das vorangegangene Jahr 2024.

Kunststoff
Aufgrund der hohen Funktionalität seiner Anwendung und der relativ niedrigen Kosten ist Kunststoff im Alltagsleben immer stärker präsent. Kunststoff spielt zwar eine nützliche Rolle in der Wirtschaft und bietet wesentliche Anwendungen in vielen Branchen, doch seine zunehmende Verwendung in kurzlebigen Produkten, die nicht dazu bestimmt sind, als Produkt längerfristig eingesetzt oder wiederverwendet zu werden, führt dazu, dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind. Hinzu kommt, dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich sind.

Quelle: Bundesregierung

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Anteil der existenzbedrohten Unternehmen steigt nur wenig

7,9 Prozent der Unternehmen sehen sich gegenwärtig in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Der Anteil hat sich im Vergleich zum Vormonat nur leicht erhöht, als es 7,5 Prozent waren. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 16.12.2022

7,9 Prozent der Unternehmen sehen sich gegenwärtig in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Der Anteil hat sich im Vergleich zum Vormonat nur leicht erhöht, als es 7,5 Prozent waren. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor. „Die Unternehmen zeigen sich vor dem Hintergrund der konjunkturellen Abschwächung sehr widerstandsfähig“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Der Einzelhandel ist weiterhin am stärksten betroffen, wo 11,8 Prozent der Firmen von einer existenzbedrohenden Situation berichteten (Oktober: 11,6 Prozent). „Viele Unternehmen im Einzelhandel blicken mit Sorge auf das anstehende Weihnachtsgeschäft“, sagt Wohlrabe.

Bei den Dienstleistern ist der Anteil von 7,7 auf 8,9 Prozent gestiegen. Hier sind insbesondere Selbständige und Hotels betroffen. Keine Sorgen um ihre Existenz macht sich die Zunft der Rechts- und Steuerberater.

Im Verarbeitenden Gewerbe sehen 6,8 Prozent ihre Existenz bedroht (Oktober: 7,0 Prozent). Aber in vielen energieintensiven Branchen gibt es Sorgen. In der Chemischen Industrie hat sich der Anteil von 5,9 auf 12,4 Prozent mehr als verdoppelt. Im Bereich Gummi- und Kunststoffwaren berichteten 9,8 Prozent von Existenzbedrohung.

Quelle: ifo Institut

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Energiepreisbremsen vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2022 in 2./3. Lesung die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen.

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 15.12.2022

Preisdeckel für Strom, Gas und Wärme

Die Bundesregierung will mit der Strom- und Gaspreisbremse Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten entlasten. Der Bundestag hat zusätzlich Härtefallhilfen für Menschen beschlossen, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas zum Heizen verbrauchen.

Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden und -kundinnen einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Gas- und Wärmepreisbremse im Rahmen des 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.

Gas- und Wärmepreisbremse für private Haushalte und KMU

Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.

Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten.

Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter oder Vermieterinnen die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Betriebskostenvorauszahlung.

Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Gaspreisbremse für die Industrie

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

Betrieb in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gesichert

Auch Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen profitieren von der Gas- und Wärmepreisbremse. Für Krankenhäuser sollen dieselben Konditionen gelten wie für die Industrie. Darüber hinaus gibt es für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besondere Hilfsfonds, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Der Bund stellt dafür insgesamt acht Milliarden Euro zur Verfügung.

Erstattungsanspruch der Lieferanten gegen den Staat

Gaslieferanten ebenso wie selbstbeschaffende Unternehmen erhalten zum finanziellen Ausgleich der vorgesehenen Entlastungen einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Anträge auf die Vorauszahlung für jeweils ein Vierteljahr können spätestens ab Anfang 2023 über eine Online-Plattform gestellt werden.

Strompreisbremse für Haushalte und Unternehmen

Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.

Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.

Entlastung gilt bis Ende April 2024

Die Strompreisbremse wirkt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023. Alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Verbraucherinnen und Verbraucher werden bis zum 30. April 2024 entlastet.

Härtefallhilfen für Haushalte mit Öl- oder Pelletheizung

Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Der Bundestag hat deshalb beschlossen, eine Härtefallregelung für Nutzerinnen und Nutzer solcher Brennstoffe einzurichten. Dazu wird der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Die Höhe der Entlastung beträgt mindestens 100 Euro, maximal 2.000 Euro. Sie berechnet sich wie folgt: Hat sich der Rechnungsbetrag gegenüber 2021 verdoppelt, dann übernimmt der Staat die Mehrkosten, die über dem verdoppelten Betrag liegen, zu 80 Prozent.

Netzentgelte bleiben stabil

Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Für das Jahr 2023 zeichnete sich ein deutlicher Anstieg ab. Um private und gewerbliche Abnehmerinnen und Abnehmer vor zusätzlicher Belastung zu schützen, will die Bundesregierung die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau dieses Jahres stabilisieren.

Abschöpfung von Zufallserlösen

Bedingt durch die Situation am Strommarkt erzielen viele Stromerzeuger gegenwärtig unerwartet hohe Mehreinnahmen. Die Bundesregierung will diese kriegs- und krisenbedingte Zufallserlöse abschöpfen und damit Teile der Strompreisbremse finanzieren.

Die Abschöpfung ist europäisches Recht und folgt der Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise. Sie betrifft Stromerzeugung aus Braunkohle, Kernenergie, Abfall, Mineralöl und erneuerbaren Energien. Ausgenommen sind Speicher, Erdgas, Biomethan und weitere Gase. Auch kleinere Anlagen bis zu 1 Megawatt sind ausgenommen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Der Deutsche Bundestag hat ermöglicht, auch Zufallserlöse von Stromerzeugern abzuschöpfen, die Steinkohle verfeuern. Die Preise für Steinkohle sind parallel mit den Gaspreisen stark angestiegen und bewegen sich auf hohem Niveau. Bei der Abschöpfung ist jedoch sicherzustellen, dass sie nicht zu einem Mehrverbrauch von Gas in der Stromerzeugung führt.

Abgeschöpft werden Zufallserlöse oberhalb einer festgelegten Obergrenze und hiervon 90 Prozent. Die übrigen 10 Prozent bleiben beim Erzeuger, um Anreize für effizientes Verhalten am Markt zu erhalten.

Der Mechanismus startet ab dem 1. Dezember 2022. Die Laufzeit ist entsprechend der EU-Verordnung zunächst bis zum 30. Juni 2023 befristet, kann aber verlängert werden. Die Bundesregierung hat jedoch festgelegt, dass sie längstens bis zum 30. April 2024 andauern darf.

Gas- und Stromsperren verhindern

Bürgerinnen und Bürger sollen zuverlässig und sicher mit Energie versorgt werden – auch wenn einzelne ihre Kosten nicht sofort begleichen können. Die Bundesregierung will deshalb das Instrument der Abwendungsvereinbarung ausdehnen und so Gas- und Stromsperren verhindern. Mit einer Abwendungsvereinbarung erhalten Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, entstandene Energierechnungen zinsfrei in Raten abzuzahlen und dabei weiter Energie zu beziehen.

Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Grundversorgung haben bereits einen Anspruch auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung. Dieses Recht soll weiter gestärkt werden. Für die Laufzeit der Gas- und Strompreisbremse sollen die betreffenden Regelungen auch für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung gelten.

Quelle: Bundesregierung

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Winterprognose IfW Kiel: Wirtschaft im nächsten Jahr mit kleinem Plus und großen Risiken

Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Winterprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 1,9 Prozent zulegen, 2023 kann die Wirtschaft mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent rechnen, statt einem Minus von 0,7 Prozent.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 15.12.2022

Die Aussichten für die deutsche Konjunktur haben sich infolge gesunkener Energiepreise etwas aufgehellt. Gleichwohl belastet die Energiekrise die Wirtschaftskraft stark. Das Bruttoinlandsprodukt dürfte laut Winterprognose des IfW Kiel in diesem Jahr um 1,9 Prozent zulegen, 0,5 Prozent mehr als in der Herbstprognose erwartet. 2023 kann die Wirtschaft mit einem leichten Plus von 0,3 Prozent rechnen, statt einem Minus von 0,7 Prozent. Die Inflation dürfte 2023 bei 5,4 Prozent liegen (bislang: 8,7 Prozent).

­„Die deutsche Wirtschaft kann zwar etwas aufatmen, allerdings sollte sich angesichts massiver Risiken niemand zurücklehnen, am allerwenigsten die Wirtschaftspolitik“, kommentiert der Vizepräsident und Konjunkturchef des IfW Kiel, Stefan Kooths, die aktuelle Prognose für Deutschland (Deutsche Wirtschaft im Winter 2022: Im Kriechgang durch die Energiekrise) und die Weltwirtschaft (Weltkonjunktur im Winter 2022: Wenig Auftrieb, viel Gegenwind).

Für das Winterhalbjahr erwartet das IfW Kiel noch einen leichten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Für die folgenden Quartale zeichnet sich im Gegensatz zur Prognose aus dem Herbst eine positive Entwicklung ab. 2024 dürfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) dann um 1,3 Prozent zulegen.

Grund für die nun leicht verbesserten Aussichten sind die weniger stark als erwartet gestiegenen Energiepreise für Unternehmen und Verbraucher, auch infolge staatlicher Eingriffe mittels Preisbremsen für Gas und Strom. Dies stärkt für sich genommen die private Kaufkraft, gleichwohl wird sie durch den nach wie vor hohen Preisauftrieb deutlich belastet.

Energiekrise kostet 4 Prozent der Wirtschaftsleistung

Alles in allem belastet die Energiekrise die deutsche Wirtschaft schwer. Verglichen mit den Konjunkturerwartungen vom Winter 2021 vor Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine reduziert sich die Wirtschaftsleistung allein in den Jahren 2022 und 2023 um 180 Mrd. Euro und liegt am Ende dieses Zeitraums 4 Prozent niedriger.

Die hohen Großhandelspreise für Gas und Strom, die sich ausgehend von den Rekordständen im August und September beim bis zum Zehnfachen der vor 2021 üblichen Niveaus eingependelt haben, verteuern Deutschlands Energieimporte erheblich. Im Jahr 2022 fließen dafür im Vergleich zum Vorjahr knapp 80 Mrd. Euro zusätzlich ins Ausland, 2023 sind es nochmals 45 Mrd. Euro mehr.

Entsprechend deutlich belasten die Strom- und Gaspreisbremse die öffentlichen Haushalte, die dadurch in den kommenden beiden Jahren Mehrausgaben von insgesamt über 100 Mrd. Euro haben.

Das gesamtstaatliche Haushaltsdefizit steigt nach gut 60 Mrd. Euro (1,7 Prozent/BIP) in diesem Jahr auf 160 Mrd. Euro (4 Prozent/BIP) im Jahr 2023. Im Jahr 2024 geht das Defizit wieder auf rund 90 Mrd. Euro (2,2 Prozent/BIP) zurück, der Bruttoschuldenstand liegt dann bei knapp 68 Prozent.

Niedrigere Inflationsrate mit Subventionen erkauft

Die staatlichen Subventionen für Gas- und Stromkunden drücken die Inflationsrate im kommenden Jahr für sich genommen um 2,4 Prozentpunkte. Der Wegfall ab April 2024 hebt sie im selben Jahr um 1,1 Prozentpunkte. Insgesamt erwartet das IfW Kiel Teuerungsraten von 8 Prozent (2022), 5,4 Prozent (2023) und 2,2 Prozent (2024).

„Die niedrigere Inflationsrate im kommenden Jahr wird über massive Subventionen teuer erkauft, die die Energiekrise nur vordergründig mildern. Die Hilfen sind viel zu breit angelegt und erhöhten so an anderer Stelle den Inflationsdruck. Das ist weder markt- noch stabilitätsgerecht”, so Kooths.

„Die Krise lässt sich nicht durch Dauersubventionen überbrücken, sondern muss an der Wurzel gepackt werden. Hierfür braucht es eine neue energiepolitische Strategie, die fundamental das Energieangebot stärkt und nicht fortwährend die Risse mit immer mehr Schulden zukleistert.“

Gasmangellage 2023/24 nach wie vor möglich

Die Löhne und Gehälter je Arbeitnehmer dürften mit Steigerungen von jeweils rund 5 Prozent in den nächsten beiden Jahren so stark zunehmen wie zuletzt vor 30 Jahren. Die Realeinkommen werden erst 2024 wieder merklich um 1,7 Prozent steigen, nach drei rückläufigen Jahren.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der wirtschaftlichen Abkühlung robust, auch weil die Unternehmen nach wie vor händeringend nach Fachkräften suchen. Die Arbeitslosenquote dürfte nur leicht steigen, von 5,3 Prozent (2022) auf 5,5 Prozent (2023) bzw. 5,4 Prozent (2024).

Die Industrie wird durch die Energiekrise zwar schwer getroffen – Auftragseingänge sinken, energieintensive Branchen drosseln die Produktion – gleichwohl profitiert sie von einem auch als Folge der weltweiten Lieferengpässe ungewöhnlich hohen Auftragsbestand, der alleine fast 8 Monate die Produktion sichert. Dieser kann nun abgearbeitet werden, wenn angesichts der sich weltweit abschwächenden Konjunktur die Verzögerungen im Schiffsverkehr und Materialengpässe allmählich nachlassen.

Die Bruttowertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe dürfte daher trotz schwierigem wirtschaftlichem Umfeld im In- und Ausland in den beiden kommenden Jahren um jeweils rund 3 Prozent steigen. Die Exporte dürften in diesem Jahr um 2,8 Prozent zulegen, 2023 um 1,9 Prozent und 2024 um 3,6 Prozent.

„Deutschlands wirtschaftliche Aussichten stehen auf sehr unsicherem Grund, denn die Risiken in der Energieversorgung sind weiterhin enorm. Eine Gasmangellage im nächsten Winter ist keineswegs vom Tisch, Mengen und Preise der Flüssiggasversorgung im kommenden Jahr sind noch unklar. Das Konjunkturbild hat sich nun leicht aufgehellt, aber für Entwarnung ist es noch zu früh“, so Kooths.

Quelle: IfW Kiel

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