Höchste bisher gemessene Teilnahmequote an beruflicher Weiterbildung im Jahr 2020

Im Corona-Jahr 2020 haben in Deutschland erstmals mehr als die Hälfte (52 %) der Beschäftigten von Unternehmen, die für ihre Belegschaft Lehrveranstaltungen anboten, an betrieblichen Weiterbildungen teilgenommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war das die bisher höchste gemessene Teilnahmequote in der alle fünf Jahre stattfindenden Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 01.12.2022

Unternehmen in Deutschland intensivieren Weiterbildung im Vergleich zu 2015

Im Corona-Jahr 2020 haben in Deutschland erstmals mehr als die Hälfte (52 %) der Beschäftigten von Unternehmen, die für ihre Belegschaft Lehrveranstaltungen anboten, an betrieblichen Weiterbildungen teilgenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war das die bisher höchste gemessene Teilnahmequote in der alle fünf Jahre stattfindenden Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung. Die Teilnahmequote lag damit 8 Prozentpunkte höher als im Jahr 2015 und 16 Prozentpunkte höher als im ersten Erhebungsjahr 1999. Die Beschäftigten nahmen im Jahr 2020 aber nicht nur häufiger, sondern auch länger an Weiterbildungen teil als zuvor: So verbrachten die Beschäftigten im Durchschnitt 28 Stunden in solchen Lehrveranstaltungen. Im Jahr 2015 waren es durchschnittlich noch 22 Teilnahmestunden gewesen.

In den meisten Branchen stiegen die Teilnahmequoten an Lehrveranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung. Überdurchschnittlich starke Anstiege gegenüber 2015 erreichten die Branchen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+22 Prozentpunkte), Information und Kommunikation (+20 Prozentpunkte), Gastgewerbe (+12 Prozentpunkte), Energie- und Wasserversorgung (+10 Prozentpunkte), Sonstige Dienstleistungen (+9 Prozentpunkte) sowie Verkehr und Lagerei (+8 Prozentpunkte). Vergleichsweise geringe Anstiege verzeichneten das Verarbeitende Gewerbe (+5 Prozentpunkte) sowie der Handel (+4 Prozentpunkte).

In einigen Branchen ging die Teilnahmequote an betrieblicher Weiterbildung im Jahr 2020 gegenüber 2015 entgegen dem Gesamttrend zurück: So sank die Teilnahmequote im Baugewerbe um 6 Prozentpunkte. Im Bereich „Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden“ halbierte sich die Teilnahmequote an beruflichen Lehrveranstaltungen (-29 Prozentpunkte) sogar nahezu von 63 % auf 34 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Energiekrise lässt Kurzarbeit in der Industrie leicht steigen

Erstmals seit Januar steigt wieder die Zahl der Kurzarbeiter. Von August auf November nahm sie zu von 76.000 auf 187.000, wie aus Schätzungen des ifo Instituts hervorgeht.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.12.2022

Erstmals seit Januar steigt wieder die Zahl der Kurzarbeiter. Von August auf November nahm sie zu von 76.000 auf 187.000, wie aus Schätzungen des ifo Instituts hervorgeht. Basis sind ifo Umfragen und Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Der Zuwachs geschah vor allem in der Industrie. Dort stieg die Zahl der Kurzarbeiter von 59.000 auf 151.000 Beschäftigte.

„Insbesondere die energieintensiven Industrien und die Automobilindustrie greifen wieder vermehrt zur Kurzarbeit. Dies steht im Einklang mit der zuletzt schwächelnden Produktion in diesen Branchen“, sagt Sebastian Link, Forscher am ifo Institut.

In der Autoindustrie nahm die Zahl zu von 14.100 auf 33.400 Menschen, in der Chemiebranche von 7.400 auf 21.200. „Im Vergleich zu den letzten Corona-Wintern ist das Niveau der Kurzarbeit allerdings immer noch sehr gering“, fügt Link hinzu. Im November 2021 lag die Gesamtzahl bei 750.000 Kurzarbeitern.

Quelle: ifo Institut

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90,3 % der Exporte von Januar bis September 2022 waren Verkäufe

Der Export von Waren zur Be- oder Weiterverarbeitung im Ausland spielt für die deutsche Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber sind die allermeisten Warenexporte Produkte, die ins Ausland verkauft werden. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, handelte es sich bei 90,3 % (1.055,7 Mrd. Euro) der von Januar bis September 2022 aus Deutschland exportierten Waren um Verkäufe.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 01.12.2022

  • Nur 1,0 % der deutschen Gesamtexporte wurden zwecks Be- und Weiterverarbeitung ausgeführt
  • 85,9 % der deutschen Importe waren Käufe, nur 3,1 % waren Importe zur Veredelung
  • Beim Handel mit Russland waren fast alle Exporte (96,8 %) und Importe (97,7 %) Verkäufe beziehungsweise Käufe

Der Export von Waren zur Be- oder Weiterverarbeitung im Ausland spielt für die deutsche Wirtschaft nur eine untergeordnete Rolle. Demgegenüber sind die allermeisten Warenexporte Produkte, die ins Ausland verkauft werden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, handelte es sich bei 90,3 % (1.055,7 Milliarden Euro) der von Januar bis September 2022 aus Deutschland exportierten Waren um Verkäufe. Mit dem Ziel der Lohnveredelung, also einer weiteren Be- oder Verarbeitung im Ausland, wurden lediglich Waren im Wert von 11,2 Milliarden Euro exportiert. Das entsprach 1,0 % der deutschen Gesamtexporte von 1.168,8 Milliarden Euro. 3,0 % der Exporte (35,4 Milliarden Euro) waren zuvor in Deutschland einer Lohnveredelung unterzogen worden.

Importseitig waren 85,9 % (958,6 Milliarden Euro) der Gesamtimporte Käufe. Waren mit dem Ziel der Veredelung (Be- oder Verarbeitung) in Deutschland wurden im Wert von 34,2 Milliarden Euro importiert. Das waren 3,1 % der von Januar bis September 2022 verzeichneten Gesamtimporte von 1.116,2 Milliarden Euro. Nach Veredelung im Ausland kamen Waren im Wert von 16,8 Milliarden Euro und damit 1,5 % der Gesamtimporte nach Deutschland zurück.

Im Handel mit Russland waren von Januar bis September 2022 die Verkäufe beziehungsweise Käufe sowohl bei den Exporten (96,8 % der Gesamtexporte, Wert: 11,2 Milliarden Euro) als auch bei den Importen (97,7 % der Importe, Wert: 29,5 Milliarden Euro) deutlich dominierend. Veredelungsgeschäfte waren bei den Exporten nach Russland mit 2,1 % der dorthin exportierten Waren und bei den Importen aus Russland bei weniger als 0,1 % der von dort importierten Waren von untergeordneter Bedeutung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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ifo Beschäftigungsbarometer gestiegen (November 2022)

Unternehmen in Deutschland wollen mehr Personal einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im November auf 99,6 Punkte gestiegen, nach 97,8 Punkten im Oktober.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 01.12.2022

Unternehmen in Deutschland wollen mehr Personal einstellen. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im November auf 99,6 Punkte gestiegen, nach 97,8 Punkten im Oktober. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Unsicherheit könnte die Zahl der Beschäftigten in Deutschland weiter steigen. Der Fachkräftemangel wird aber ein dauerhaftes Problem bleiben.

In der Industrie ist das Beschäftigungsbarometer gestiegen, erstmals nach fünf Monaten mit Rückgängen. Noch herrscht aber eine gewisse Vorsicht bei der Aufstockung des Personalbestandes. Bei den Dienstleistern hat der Indikator jedoch deutlich zugelegt. Der IT-Sektor sucht kontinuierlich neue Mitarbeiter, aber auch die Gastronomie möchte zur Weihnachtszeit verstärkt neu einstellen. Im Handel hingegen ist weiterhin mit Entlassungen zu rechnen. Im Bauhauptgewerbe gibt es eine leichte Tendenz zu Neueinstellungen.

Quelle: ifo Institut

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Materialknappheit in der Industrie rückläufig

Die Materialknappheit in der Industrie ist zurückgegangen. Im November berichteten darüber 59,3 Prozent der befragten Firmen, nach 63,8 Prozent im Oktober. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 30.11.2022

Die Materialknappheit in der Industrie ist zurückgegangen. Im November berichteten darüber 59,3 Prozent der befragten Firmen, nach 63,8 Prozent im Oktober. Das ist der niedrigste Wert seit April 2021. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. „Die Zahlen machen Hoffnung. Dennoch kann noch nicht von einer tiefgreifenden Entspannung gesprochen werden“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Viele Aufträge können noch immer nicht abgearbeitet werden.“

In der Automobilbranche stieg der Anteil sogar von 74,9 auf 83,2 Prozent. Im Maschinenbau sank er, jedoch nur auf 78,7 Prozent. Über 70 Prozent liegt der Anteil auch bei den Getränkeherstellern, den Herstellern von elektrischen Ausrüstungen sowie elektronischen und optischen Erzeugnissen. In der Metallerzeugung und -bearbeitung hat sich die Situation merklich entspannt. Mit 16,1 Prozent liegt der Anteil der Unternehmen so niedrig wie zu Beginn der Beschaffungskrise.

Quelle: ifo Institut

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Digitale Kontrolle, Diskriminierungsschutz, Haftungsfragen: Einsatz von KI erfordert Update für das Arbeitsrecht

Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, u. a. beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt oder selbstständig ist. Wo Aufgaben für die Gesetzgebung liegen und in welche Richtung Lösungen gehen können, hat die Hans-Böckler-Stiftung untersucht.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 25.11.2022

Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz stellt das Arbeitsrecht vor Herausforderungen, unter anderem beim Daten- und Diskriminierungsschutz, in Haftungsfragen oder bei der Entscheidung, ob eine Person abhängig beschäftigt ist oder selbstständig. Wo Aufgaben für die Gesetzgebung liegen und in welche Richtung Lösungen gehen können, hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Bernd Waas in einem neuen Gutachten für das Hugo-Sinzheimer-Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Ein zentrales Ergebnis: Wenn Arbeitgeber Algorithmen zwischenschalten, wird Mitbestimmung der Beschäftigten noch wichtiger, so der Juraprofessor an der Universität Frankfurt/Main.

Schöne neue Arbeitswelt: Was künstliche Intelligenz (KI) möglich macht, dürfte manchem Arbeitgeber traumhaft vorkommen, vielen Beschäftigten eher wie ein Alptraum. Auf dem amerikanischen Markt ist etwa eine Software, die Videointerviews mit Bewerberinnen und Bewerbern im Hinblick auf Wortwahl, Tonfall, Mimik und Körpersprache analysiert und daraus auf Persönlichkeitsmerkmale schließt. In den USA werden Callcenter-Beschäftigte im Homeoffice per Kamera überwacht, Gespräche von einem Programm aufgezeichnet, das die Kundenstimmung und das Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Echtzeit analysiert und entsprechende Anweisungen erteilt. Im Transportwesen messen Sensoren an LKW nicht nur ununterbrochen den Standort, das Brems- und Beschleunigungsmuster, Fahrspurwechsel, Geschwindigkeit und Anschnallverhalten, es gibt auch Kameras und Mikrofone, die Aktivitäten der Beschäftigten in der Fahrerkabine dokumentieren. Diese und ähnliche Beispiele analysiert Waas, um die arbeitsrechtlichen Implikationen von KI-Anwendungen herauszuarbeiten.

Unter KI versteht der Rechtswissenschaftler in Anlehnung an eine OECD-Definition „ein maschinengestütztes System, das in der Lage ist, für bestimmte, vom Menschen definierte Ziele Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen zu treffen, die reale oder virtuelle Umgebungen beeinflussen“. KI müsse stets mit „Big Data“ zusammengedacht werden, die Funktionsweise beruhe auf dem Erkennen von Mustern in riesigen Datenmengen.

Die Anwendung entsprechender Technologien werfe eine ganze Reihe rechtlicher Probleme auf, schreibt der Jurist. Sie bleibe etwa nicht ohne Auswirkungen auf die Frage, ob bestimmte Erwerbstätige – wie beispielsweise Clickworker – als selbstständig oder als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen zu gelten haben. Denn auf den Grad der „Fremdbestimmung“, der für die Beantwortung dieser Frage rechtlich relevant ist, habe KI erheblichen Einfluss: „Wer weiß (oder zumindest damit rechnen muss), dass er einer umfassenden, ins Einzelne gehenden Überwachung durch ein hochadaptives und ‘intelligentes‘ System ausgesetzt ist, hat allen Grund, sein Verhalten von vornherein darauf einzurichten, die Erwartungen seines Gegenübers nach Möglichkeit nicht zu enttäuschen.“ Ein derartiger „vorauseilender Gehorsam“ sei aber nicht grundsätzlich anders zu behandeln als die „Folgsamkeit“, die sich darin zeigt, dass eine Person an Weisungen einer anderen gebunden ist.

Selbst Weisungen erteilen, also als Chef auftreten, dürfen KI-Anwendungen dem Gutachten zufolge nicht. Dazu brauche es „billiges Ermessen“, also das Abwägen von Umständen im Einzelfall, und das sei mit Automatisierung nicht vereinbar, die notwendigerweise auf Schematisierung beruht. KI-Systemen Rechtsfähigkeit zuzuerkennen, um sie für angerichtete Schäden haftbar zu machen, sei nach dem derzeitigen Stand der technischen Entwicklung ebenfalls abzulehnen. Denn es fehle ihnen die Fähigkeit zu autonomer Entscheidungsfindung. Um Haftungslücken zu schließen, solle man sich an die Menschen halten, die hinter der Entwicklung und Nutzung von KI stecken – zumal Haftung ohnehin keine verhaltenssteuernde Wirkung auf Maschinen haben könne.

Prävention im Antidiskriminierungs- und Datenschutzrecht stärken

Enorme Herausforderungen sieht Waas auf das Antidiskriminierungsrecht zukommen. Ein kritischer Punkt von KI-Anwendungen sei ihre Rückwärtsgewandtheit. Wenn ein Betrieb bei Einstellungen jahrelang ethnische Minderheiten oder Frauen benachteiligt hat und ein Programm Bewerbungen aufgrund der früheren Entscheidungen sortiert, würden diese Benachteiligungen zementiert oder sogar verstärkt. Zudem sei es möglich, dass KI auf statistische Zusammenhänge Bezug nehme, die – für Menschen – erkennbar zufällig und sachlich problematisch seien.

Beispielsweise gebe es Berichte über eine Software für Personalauswahl, die ihre Empfehlungen daran geknüpft hat, dass besonders qualifizierte Bewerber und Bewerberinnen auffällig oft eine bestimmte japanische Manga-Seite besucht haben – was offenkundig Menschen diskriminiere, die nicht aus Japan stammen. Mittelbare Diskriminierung durch das Abstellen auf „dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren“, wie es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz heißt, beschreibe geradezu die Funktionsweise von KI. Daher empfiehlt der Wissenschaftler, das Antidiskriminierungsrecht grundlegend umzubauen und dabei den Präventionsgedanken zu stärken. Da einzelne Betroffene angesichts der kaum nachvollziehbaren Arbeitsweise und Komplexität von KI vor Gericht oft schlechte Karten haben dürften, brauche es zudem Beweiserleichterungen und ein Verbandsklagerecht, das es Gewerkschaften ermöglicht, gegen die Diskriminierung von Beschäftigten zu klagen.

Der digitale Fortschritt bringt dem Gutachten zufolge auch das geltende Datenschutzrecht ins Wanken. Dessen Dreh- und Angelpunkt seien personenbezogene Daten, also Informationen, die sich auf identifizierte oder identifizierbare Menschen beziehen. Das Problem: Der Zugriff auf Big Data ermögliche oft Rückschlüsse auf konkrete Personen. Prinzipien für die Verarbeitung personenbezogener Daten wie Zweckbindung oder Datensparsamkeit wiederum stünden im Widerspruch zur Funktionsweise von KI. Ratsam erscheine eine präventive Regulierung, die statt am Personenbezug von Daten an den Analysemitteln ansetzt: Es brauche „Datenschutz durch Technikgestaltung“ in Form prozeduraler Vorgaben für den allgemeinen Umgang mit Daten. Auch im Datenschutz biete sich zudem ein Verbandsklagerecht an.

Der Arbeitsschutz sei insofern betroffen, als KI neue Gefährdungen mit sich bringt, erklärt Waas. Die Fremdsteuerung und Dauerüberwachung durch Software könne bei Beschäftigten ein Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins auslösen sowie zu Arbeitsverdichtung und -intensivierung beitragen. Das Unfallrisiko drohe dadurch zuzunehmen, dass Roboter dank KI zunehmend autonom und damit kaum vorhersehbar agieren.

Mitbestimmung, so der Rechtswissenschaftler, sei insbesondere dem Schutz der Persönlichkeit und der Menschenwürde verpflichtet. Beides erscheine angesichts der drohenden Unterwerfung von Menschen unter die Entscheidungsgewalt von Maschinen, der möglichen Manipulation und Überwachung durch KI dringlicher denn je: „Die Selbstbestimmtheit des Arbeitnehmers erfordert es, einer Leitungs- und Organisationsgewalt Grenzen zu ziehen, bei deren Ausübung Arbeitgebern heute ganz wesentlich intensiver wirkende Instrumente zu Gebote stehen als dies früher der Fall war.“ Betriebliche Mitbestimmung müsse sicherstellen, dass Entscheidungen stets von Menschen getroffen und verantwortet werden.

Über die Neuregelungen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes hinaus brauche es eine echte rechtliche Modernisierung, die eine ausreichende Kontrolle von KI durch Betriebsräte sicherstellt, betrieblichen Prozessen die Sachkunde der betrieblichen Interessenvertretungen sichere und so auch die Akzeptanz von KI-Lösungen erhöhe. Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu KI dränge sich geradezu auf. Denn zum einen seien die Vorgaben etwa im geltenden Datenschutzrecht sehr dünn und bedürften einer Konkretisierung. Zum anderen sei die technische Entwicklung derart im Fluss, dass man „nicht auf vollumfängliche Antworten des Gesetzgebers warten sollte“.

Immerhin gebe es mittlerweile diverse Initiativen und Empfehlungen zur Regulierung von KI, unter anderem vom Europarat und von einer Enquete-Kommission des Bundestags, stellt der Jurist fest. Vergleichsweise weit gediehen sind die Bemühungen auf EU-Ebene: Die Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für ein „Gesetz über Künstliche Intelligenz“ vorgelegt. Geplant sind Vorgaben für „Hochrisiko-KI-Systeme“, unter anderem in Form von Qualitätskriterien für Trainings-Daten, automatischen Aufzeichnungen von Ereignissen und hinreichender Transparenz. Damit gehe die EU weltweit voran und bewege sich „alles in allem in die richtige Richtung“, urteilt Waas. Bedenklich sei allerdings, dass das geplante Gesetz nationalen Regelungen zum Schutz von Beschäftigten Grenzen setzen könnte. Zudem sei das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung unklar. Problematisch sei auch, dass die Intensität der Regelung von der Risikokategorie einer Anwendung abhängen soll und letztlich auch von einer Selbsteinschätzung durch den Anbieter – ohne dass Betroffene beteiligt werden.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Inflationsrate im November 2022 voraussichtlich +10,0 % – zum Vormonat leicht gesunken

Die Inflationsrate in Deutschland wird im November 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Oktober 2022 voraussichtlich um 0,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.11.2022

Verbraucherpreisindex, November 2022:
+10,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,5 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2022:
+11,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
0,0 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im November 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Oktober 2022 hatte die Inflationsrate bei +10,4 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber Oktober 2022 voraussichtlich um 0,5 %.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie und Nahrungsmittel merklich angestiegen und beeinflussen die Inflationsrate erheblich. Im November 2022 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +21,0 % überdurchschnittlich. Dagegen gibt es bei den Energiepreisen eine leichte Entspannung. Sie sind dennoch 38,4 % höher als im Vorjahresmonat.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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61 % der Unternehmen im Jahr 2020 in globale Wertschöpfungsketten eingebunden

61 % der knapp 64.000 Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten in Deutschland waren lt. einer Pilotstudie des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2020 Teil einer globalen Wertschöpfungskette, in deren Rahmen sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder dorthin geliefert haben. Die Studie zeigt auch, dass 1,6 % der Unternehmen zwischen 2018 und 2020 Teile ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ins Ausland verlagerten.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.11.2022

Pilotstudie zeigt internationale Verflechtung der deutschen Wirtschaft

61 % der knapp 64.000 Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten in Deutschland waren im Jahr 2020 Teil einer globalen Wertschöpfungskette, in deren Rahmen sie Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen oder dorthin geliefert haben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist dies das Ergebnis einer Pilotstudie bei Produktions-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Die Angaben über Waren und Dienstleistungen in globalen Wertschöpfungsketten beziehen sich auf Waren beziehungsweise Dienstleistungen mit jährlichem Verkaufswert von mehr als 100.000 Euro. Die Studie zeigt auch, dass 1,6 % der Unternehmen in den Jahren 2018 bis 2020 Teile ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ins Ausland verlagerten – vor allem wegen Kostenvorteilen.

49 % der Unternehmen haben grenzüberschreitend Waren bezogen und/oder geliefert

Am internationalen Austausch von Waren beteiligten sich mit 49 % knapp die Hälfte der Unternehmen. Hier steht der Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland an der Spitze – das gaben 46 % dieser Unternehmen an. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen ragten dagegen eigens entwickelte, für den Weiterverkauf bestimmte Endprodukte heraus: Diese wurden von 37 % der Unternehmen ins Ausland geliefert.

37 % der Unternehmen in den internationalen Dienstleistungsverkehr eingebunden

Eine Dienstleistung haben 37 % der Unternehmen grenzüberschreitend beansprucht und/oder erbracht. Davon nutzten 44 % Dienstleistungen ausländischer Unternehmen aus dem Bereich Transport, Logistik und Lagerung. 29 % der Unternehmen, die ausländische Dienstleistungen nutzten, nahmen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen grenzüberschreitend in Anspruch.

Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland meist in andere EU-Staaten

Zwischen 2018 und 2020 haben 1,6 % der Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten Teile ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten ins Ausland verlagert. Das heißt, sie haben Unternehmensfunktionen wie beispielsweise Produktion von Waren, Marketing, Vertrieb und Kundendienst oder Forschung und Entwicklung vollständig oder teilweise aus Deutschland heraus an andere Unternehmen innerhalb oder außerhalb ihrer Unternehmensgruppe ins Ausland abgegeben. Dabei verlagerten 64 % der Unternehmen Aktivitäten in Staaten in der Europäischen Union (EU) und 60 % verlagerten Aktivitäten in das restliche Ausland.

Motiv für Verlagerung meist Kostenvorteile, aber auch Fachkräftemangel im Inland

Bei den Motiven für eine internationale Verlagerung spielten insbesondere Kostenvorteile eine Rolle. So war für 89 % der Unternehmen, die verlagerten oder eine Verlagerung in Erwägung zogen, die Verringerung von Lohnkosten ein wichtiges Motiv für eine Verlagerung ins Ausland, 75 % der Unternehmen nannten andere Kostenvorteile. Aber auch der Mangel an qualifizierten Fachkräften in Deutschland war für 62 % der Unternehmen ein Grund, Unternehmensfunktionen ins Ausland zu verlagern oder dies in Erwägung zu ziehen.

Bei den Hindernissen für eine Verlagerung spielten administrative oder rechtliche Faktoren eine wichtige Rolle: 79 % der Unternehmen gaben dies an. Es folgten steuerliche Probleme (59 %) sowie Zölle und andere Handelshemmnisse (54 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Hohe Inflation führt im 3. Quartal 2022 zu Reallohnrückgang von 5,7 %

Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ergibt dies einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.11.2022

  • Nominallohnanstieg um 2,3 % zum Vorjahresquartal kann Inflation nicht ausgleichen
  • Stärkster Reallohnverlust für Beschäftigte seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008

Die anhaltend hohe Inflation in Deutschland hat im 3. Quartal 2022 erneut zu einem Reallohnrückgang geführt: Zwar war der Nominallohnindex im 3. Quartal 2022 nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung um 2,3 % höher als im Vorjahresquartal, allerdings stiegen die Verbraucherpreise im selben Zeitraum um 8,4 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ergibt dies einen realen (preisbereinigten) Verdienstrückgang von 5,7 %. Die Inflation zehrte somit den Nominallohnanstieg auch im 3. Quartal 2022 mehr als auf. Damit mussten die Beschäftigten in Deutschland bereits im vierten Quartal in Folge einen Reallohnverlust hinnehmen, nachdem die Reallöhne bereits im 2. Quartal 2022 um 4,4 %, im 1. Quartal 2022 um 1,8 % und im 4. Quartal 2021 um 1,4 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gesunken waren. Darüber hinaus handelt es sich um den stärksten sowie langanhaltendsten Reallohnrückgang seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Lieferengpässe kosteten Deutsche Industrie bis Mitte 2022 knapp 64 Mrd. Euro an Wertschöpfung – mehr Resilienz bei Lieferketten nötig

Relativ kleine Ursache, großer Schaden in der Lieferkette: Weil Vorprodukte aus dem Ausland fehlten, konnte die deutsche Industrie von Anfang 2021 bis Mitte 2022 Güter im Wert von knapp 64 Milliarden Euro nicht herstellen, ergibt eine neue IMK-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 28.11.2022

Relativ kleine Ursache, großer Schaden in der Lieferkette: Weil Vorprodukte aus dem Ausland fehlten, konnte die deutsche Industrie von Anfang 2021 bis Mitte 2022 Güter im Wert von knapp 64 Milliarden Euro nicht herstellen, ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Besonders stark betroffen ist die Automobilindustrie, deren Wertschöpfung in Deutschland wegen des Mangels an Vorprodukten um knapp 31 Milliarden Euro geringer ausfiel, obwohl zahlreiche Bestellungen vorliegen. In der Autobranche dürfte der Wertschöpfungsverlust den Wert der fehlenden Komponenten, häufig Halbleiter, um rund das Zehnfache übersteigen, so die Berechnungen der IMK-Experten Dr. Thomas Theobald und Peter Hohlfeld. Trotz der Engpässe haben insbesondere Autokonzerne hohe Gewinne gemacht, weil sie sich auf die Produktion teurerer Fahrzeuge mit höherer Gewinnmarge konzentrierten und höhere Preise durchsetzen konnten. Gleichwohl hätte das deutsche Bruttoinlandsprodukt Ende 2021 um 1,2 Prozent und Mitte 2022 um 1,5 Prozent höher gelegen, wenn sämtliche Neuaufträge, die die Industrie in Deutschland ab Jahresbeginn 2021 erhalten hat, hätten abgearbeitet werden können. Die wirtschaftliche Erholung nach dem Ende der Corona-Restriktionen fiel somit weitaus schwächer aus, als es ohne Lieferengpässe möglich gewesen wäre. „Diese Zahlen untermauern den Bedarf, der Resilienz der Lieferketten künftig zulasten der Kosteneffizienz ein höheres Gewicht beizumessen“, schreiben die Forscher.

In ihrer Studie vergleichen die Ökonomen die tatsächliche Bruttowertschöpfung, wie sie vom Statistischen Bundesamt erfasst wird, mit einem geschätzten kontrafaktischen Szenario ohne Engpässe bei Vorprodukten. Für das Positiv-Szenario beziehen sie unter anderem die Rekord-Höchststände beim Auftragsbestand ein und wie viele Unternehmen unterschiedlicher Branchen in regelmäßigen Umfragen angeben, dass Engpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten ihre Produktion behindern.

Ergebnis: Ohne die Störungen der Lieferketten, die insbesondere auf Produktionsausfälle in Ostasien und Transportprobleme, aber auch auf Fehleinschätzungen in den Beschaffungsstrategien der Unternehmen zurückgehen, hätte das gesamte Verarbeitende Gewerbe in Deutschland im Jahr 2021 eine um 39,2 Milliarden Euro höhere Wertschöpfung erzielt. Von Anfang 2021 bis Mitte 2022 beläuft sich die Differenz sogar auf 63,9 Milliarden Euro. Davon entfielen allein auf die Autoindustrie 19,9 Milliarden Euro 2021 und 30,7 Milliarden bis Mitte 2022. Demgegenüber veranschlagen Theobald und Hohlfeld den Wert der fehlenden Vorleistungen in der Autobranche für 2021 selbst bei großzügiger Schätzung auf lediglich zwei Milliarden Euro.

Offen ist bislang zwar noch, ob die Wertschöpfungsverluste dauerhaft oder vorübergehend sind. Für Letzteres spricht, dass die Auftragsbestände nach wie vor sehr hoch sind. Allerdings wächst mit der zunehmend schwierigen Wirtschaftslage infolge des Ukraine-Kriegs das Risiko, dass zumindest ein Teil der Bestellungen, die noch nicht abgearbeitet wurden, storniert werden, so die IMK-Forscher.

Selbst wenn nur ein Teil der Wertschöpfung dauerhaft verloren sein sollte, verdeutliche der Umfang der Ausfälle, dass die bisherige geschäftspolitische Ausrichtung, mit der die deutsche Industrie in internationale Lieferketten eingebunden ist, in weltwirtschaftlichen Stresssituationen alles andere als optimal sei, warnen Theobald und Hohlfeld. „Zu stark erscheint bisher der Fokus des Managements auf kurzfristige Kosteneffizienz.“ Bessere Resultate verspreche eine Strategie, die auf eine stärkere Resilienz, mehr Lagerreserven, Diversifikation und Nachhaltigkeit der Lieferketten setze. Eine solche Neuaufstellung sei umso wichtiger, „da die anhaltende Null-Covid-Strategie in China und neue geopolitische Spannungen im Zusammenhang mit den Konflikten in der Ukraine und mit Taiwan als international bedeutendem Halbleiterstandort neue Lieferengpässe nach sich ziehen können.“

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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