Staatliche Beihilfen: Kommission konsultiert Mitgliedstaaten zum Befristeten Krisenrahmen

Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags übermittelt, um den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zu verlängern und anzupassen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.10.2022

Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten den Entwurf eines Vorschlags übermittelt, um den Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zu verlängern und anzupassen. Der Befristete Krisenrahmen ermöglicht den Mitgliedstaaten, die in den Vorschriften für staatliche Beihilfen vorgesehene Flexibilität zu nutzen, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine zu unterstützen. Er wurde erstmals am 20. Juli 2022 geändert, um das Paket zur Wintervorsorge zu ergänzen und den Zielen des REPowerEU-Plans zu entsprechen. Die Mitgliedstaaten haben nun die Möglichkeit, sich zum Vorschlagsentwurf der Kommission zu äußern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte: „Wir stehen vor einer schweren Energiekrise, von der Haushalte und Unternehmen in ganz Europa betroffen sind. Auf diese gemeinsame Herausforderung brauchen wir eine gemeinsame und koordinierte Antwort, die die grundlegende Stärke Europas – unseren Binnenmarkt – nicht gefährdet.“ Damit der Befristete Krisenrahmen auch weiterhin seinen Zweck erfüllt, konsultiere man die Mitgliedstaaten, „um den sich entwickelnden Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und der Industrie Rechnung zu tragen.“ In dem Vorschlag würden „wichtige Schutzmaßnahmen beibehalten und gestärkt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu wahren und unsere grünen Ziele zu erreichen.“

Änderungsvorschläge der Kommission

Angesichts der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und seiner Auswirkungen auf die Energiesituation schlägt die Kommission vor, den Befristeten Krisenrahmen zu verlängern und zu ändern. Die vorgeschlagenen Änderungen ergänzen den Vorschlag der Kommission über eine marktbezogene Notfallmaßnahme, über den am 30. September 2022 im Rat eine politische Einigung erzielt wurde. Sie sollen sicherstellen, dass der Befristete Krisenrahmen es den Mitgliedstaaten weiterhin ermöglicht, die Wirtschaft in notwendiger und angemessener Weise zu unterstützen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Unter anderem konsultiert die Kommission die Mitgliedstaaten zu möglichen Änderungen in Bezug auf:

  • eine Verlängerung des Befristeten Krisenrahmens;
  • eine verhältnismäßige Anhebung der in den Bestimmungen über begrenzte Beihilfebeträge vorgesehenen Beihilfehöchstgrenzen – um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Unternehmen in allen von der Krise betroffenen Sektoren, einschließlich Landwirtschaft und Fischerei, direkte Zuschüsse oder andere Formen der Beihilfe zu gewähren;
  • eine gezielte Anpassung angesichts der hohen Marktvolatilität, um den Zugang zu Liquiditätshilfen für Energieunternehmen weiter zu erleichtern, damit sie die finanziellen Sicherheiten für ihre Handelstätigkeiten abdecken können;
  • eine Vereinfachung der Kriterien, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, von hohen Energiepreisen betroffene Unternehmen (einschließlich energieintensiver Nutzer) zu unterstützen – um sicherzustellen, dass die Unterstützung zielgerichtet und verhältnismäßig bleibt und gleichzeitig Anreize zur Senkung der Energienachfrage erhalten bleiben;
  • eine Klarstellung der Kriterien, die die Kommission bei der Bewertung von Rekapitalisierungsmaßnahmen anzuwenden beabsichtigt, um einen wirksamen Wettbewerb zu erhalten; und
  • zusätzliche Maßnahmen, um die der Senkung der Stromnachfrage zu unterstützen – im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission für eine marktbezogene Notfallmaßnahme, über die am 30. September 2022 eine politische Einigung im Rat erzielt wurde.

Quelle: EU-Kommission

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im August 2022

Wie das BMWK mitteilt, sind die Auftragseingänge nach Angaben des Statistischen Bundesamts im August 2022 gegenüber dem Vormonat um 2,4 % gesunken. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen ergab sich ein Plus von 0,8 %. Im Juli war insgesamt noch eine Zunahme um 1,9 % verzeichnet worden. Damit lagen die Bestellungen zuletzt 4,1 % unter ihrem Niveau von einem Jahr zuvor.

BMWK, Pressemitteilung vom 06.10.2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Auftragseingänge im August gegenüber dem Vormonat um 2,4 % gesunken. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen ergab sich ein Plus von 0,8 %. Im Juli war insgesamt noch eine Zunahme um 1,9 % verzeichnet worden (Datenrevision). Damit lagen die Bestellungen zuletzt 4,1 % unter ihrem Niveau von einem Jahr zuvor.

Verantwortlich für den Rückgang im Vormonatsvergleich war eine geringere Nachfrage nach Vorleistungs- und Investitionsgütern (‑4,2 % bzw. ‑2,4 %). Die Herstellung von Konsumgütern verbuchte hingegen eine Steigerung um 5,2 %. Aus dem Inland ging ein um 3,4 % geringeres Bestellvolumen ein. Das Orderminus aus dem Ausland betrug 1,7 %. Dabei ging die Nachfrage aus dem Euroraum stärker zurück als die Auftragseingänge aus dem Nicht-Euroraum (‑3,8 % bzw. ‑0,4 %).

Auf Branchenebene schlugen die kräftigen Rückgänge bei sonstigen Fahrzeugen (‑45,7 %) sowie bei elektrischen Ausrüstungen (‑16,0 %) auf die Entwicklung des Verarbeitenden Gewerbes durch. Die gewichtigen Bereiche Kfz/Kfz-Teile und Maschinenbau verzeichneten hingegen Zunahmen der Auftragseingänge um 4,7 % bzw. 3,8 %. Zu spürbaren Zuwächsen kam es auch bei pharmazeutischen Erzeugnissen (+6,8 %) und im Bereich EDV/Optik (+2,5 %). Chemische Erzeugnisse waren hingegen weniger nachgefragt (‑3,4 %).

Die Industriekonjunktur zeigt vor dem Hintergrund des Kriegs und der hohen Gaspreise deutliche Bremsspuren. Der gedämpfte Ausblick für den restlichen Jahresverlauf spiegelt sich auch in einem abgekühlten Geschäftsklima und zurückhaltenden Exporterwartungen wider.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Frachtraten sinken deutlich, Stau in Deutscher Bucht geht zurück

Die Nachfrage in Europa und Nordamerika nach Waren aus China geht deutlich zurück, was sich in stark fallenden Frachtraten zeigt. Diese liegen teilweise fast wieder auf dem Niveau vor dem weltweiten Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020, zwischenzeitlich betrugen sie bis zum Zehnfachen. Ins Bild passen die schwachen Handelswerte im jüngsten Datenupdate des Kiel Trade Indicator für September 2022.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 06.10.2022

Die Nachfrage in Europa und Nordamerika nach Waren aus China geht deutlich zurück, was sich in stark fallenden Frachtraten zeigt. Diese liegen teilweise fast wieder auf dem Niveau vor dem weltweiten Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020, zwischenzeitlich betrugen sie bis zum Zehnfachen. Ins Bild passen die schwachen Handelswerte im jüngsten Datenupdate des Kiel Trade Indicator für September (Monat-zu-Monat, preis-/saisonbereinigt). Allerdings bleibt der Ablauf im maritimen Containerverkehr gestört, noch immer stecken viele Frachter fest. In der Deutschen Bucht bildet sich der Stau allerdings zurück.

Laut jüngstem Datenupdate des Kiel Trade Indicator stagniert der Welthandel im September im Vergleich zum Vormonat (preis- und saisonbereinigt). Für Deutschlands Handel sind die Werte für Importe (-0,5 Prozent) und Exporte (-0,1 Prozent) leicht negativ bzw. deuten auf eine rote Null hin. Auch für die EU zeichnet sich wenig Veränderung im Handel ab, Importe (-0,7 Prozent) und Exporte (-0,2 Prozent) dürften leicht unter bzw. auf dem auf Niveau des Vormonats liegen.

Für die USA signalisieren die Werte des Kiel Trade Indicator etwas mehr Bewegung im Handel, bei den Importen (-4,4 Prozent) steht gegenüber August ein klares Minus. Die Exporte (+0,1 Prozent) dürften stagnieren. Für China steht ein Plus bei den Importen (3,9 Prozent) und ein Minus bei den Exporten (-0,9 Prozent). Russland kann ein leichtes Plus bei Importen (+0,2 Prozent) und Exporten erwarten (+0,8 Prozent).

„Der Septemberhandel ist durch eine schwache Nachfrage nach Waren aus China durch Europa und Nordamerika geprägt“, sagt Vincent Stamer, Leiter Kiel Trade Indicator. „Dies zeigt sich in den schwachen Werten für die Importe der EU und der USA sowie für den gesamten Welthandel, vor allem aber in den stark rückläufigen Frachtraten für Warentransporte von China nach Nordamerika und Europa.“

Nach Ausbruch der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 gerieten Angebot und Nachfrage im globalen Warenverkehr durcheinander – die Verfügbarkeit von Frachtkapazität sank, die Nachfrage insbesondere nach Gütern und deren Transport aus China für Heimarbeit, Sport und Unterhaltung stieg aber.

In der Folge explodierten die Frachtraten auf bis zum Zehnfachen der lange Jahre üblichen Transportkosten. Seit rund vier Monaten gehen sie rapide zurück, auf der Route von China zur US-Westküste liegen die Frachtraten fast wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Auf der Route von China nach Westeuropa ist das Vor-Krisenniveau noch nicht ganz wieder erreicht.

„Eine Abkühlung des globalen Handels könnte auch etwas Positives darstellen, wenn sich überspannte Lieferketten und Verkehrsstaus durch die Atempause erholen. Denn trotz des hohen Auftragsbestandes bremsen Lieferengpässe einen höheren Zuwachs bei den preisbereinigten Exporten Deutschlands noch immer aus, die Werte des Kiel Trade Indicator sind nun bereits den dritten Monat in Folge negativ“, so Stamer.

Knapp 12 Prozent aller verschifften Waren stecken derzeit im Stau fest. Von den vom IfW Kiel beobachteten Wartebereichen ist der Stau in der Nordsee nach wie vor am gravierendsten und bindet über 2 Prozent der weltweiten Frachtkapazität, die weder be- noch entladen werden kann. In der Deutschen Bucht bildet sich der Stau allerdings zurück, nur noch 12 Containerschiffe warten hier auf Abfertigung in Hamburg oder Bremerhaven. Vor einem Monat waren es noch 19.

Russland scheint im Bestreben, den ausbleibenden Handel mit der EU durch Handel mit Asien zu substituieren, Fortschritte zu machen. In den für den Asienhandel zentralen Häfen Vladivostok und Novorossiysk steigt die Anzahl ankommender Containerschiffe im Trend kontinuierlich an. „Allerdings können die Importe aus Asien bisher noch nicht den Handel mit Europa ersetzen“, so Stamer.

Quelle: IfW Kiel

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Großteil der deutschen Unternehmen hat Beschaffungsstrategie in Folge von Lieferkettenstörungen verändert

Die überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmen hat seit der Corona-Pandemie konkrete Maßnahmen ergriffen, um ihre Lieferketten anzupassen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor, die das Forschungsnetzwerk EconPol Europe veröffentlicht hat.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 06.10.2022

Die überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmen hat seit der Corona-Pandemie konkrete Maßnahmen ergriffen, um ihre Lieferketten anzupassen. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter 4.000 Unternehmen vom Juli 2022 hervor, die das Forschungsnetzwerk EconPol Europe veröffentlicht hat. Demnach haben 87 Prozent der Industrieunternehmen als Reaktion auf Lieferkettenstörungen ihre Beschaffungsstrategie verändert. Im Großhandel liegt der Anteil bei 76 Prozent, im Einzelhandel bei 63 Prozent. „In einer früheren Umfrage vom Mai 2021 sagten noch weniger als die Hälfte der Unternehmen, sie wollten ihre Beschaffungsstrategie anpassen. Dies deutet darauf hin, dass viele Unternehmen Risiken in Lieferketten inzwischen neu bewerten“, sagt ifo-Forscher Andreas Baur.

68 Prozent aller Industrieunternehmen haben als Reaktion auf Lieferkettenstörungen ihre Lagerbestände erhöht. 65 Prozent setzen auf eine verstärkte Diversifizierung von Lieferketten, indem sie die Zulieferbasis durch neue Lieferanten und Bezugsquellen erweitern. 50 Prozent der Unternehmen berichten, die Überwachung ihrer Lieferketten verbessert zu haben. Lediglich 13 Prozent haben zuvor ausgelagerte Produktionsprozesse wieder zurück ins Unternehmen eingegliedert. „Wir beobachten unterschiedliche Strategien bei kleinen und großen Firmen. Großunternehmen haben mehr Maßnahmen infolge von Lieferkettenstörungen ergriffen als kleine und mittlere Unternehmen. Zudem haben Großunternehmen vor allem Zuliefererstrukturen diversifiziert und überwachen ihre Lieferketten stärker. Kleine und mittlere Unternehmen setzten dagegen eher auf eine verstärkte Lagerhaltung“, sagt Baur.

Quelle: ifo Institut

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Zahl der Start-ups überwindet Corona-Knick und steigt im Jahr 2021 wieder an

Der Bestand an innovations- oder wachstumsorientierten jungen Unternehmen in Deutschland hat sich lt. KfW wieder erholt. Nach dem coronabedingten Knick im Jahr 2020 stieg die Zahl der Start-ups 2021 auf 61.000 an. Im Corona-Jahr 2020 war ihre Zahl auf 47.000 gesunken. Der Anstieg im vergangenen Jahr ist vor allem auf die wiederbelebte Gründungstätigkeit zurückzuführen.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 28.09.2022

  • 61.000 innovative bzw. wachstumsorientierte Unternehmen
  • Zahl der Venture Capital-affinen Start-ups weiterhin stabil
  • Frauen seltener bei Start-ups vertreten, insbesondere wenn eine VC-Finanzierung angestrebt wird

Der Bestand an innovations- oder wachstumsorientierten jungen Unternehmen in Deutschland hat sich wieder erholt. Nach dem coronabedingten Knick im Jahr 2020 stieg die Zahl der Start-ups 2021 auf 61.000 an. Im Corona-Jahr 2020 war ihre Zahl auf 47.000 gesunken. Der Anstieg im vergangenen Jahr ist vor allem auf die wiederbelebte Gründungstätigkeit zurückzuführen. Durch diesen Basiseffekt ist auch die Zahl der Start-up-Gründungen gestiegen. Zugleich hat sich die Struktur der Gründungstätigkeit verändert: Es gründeten deutlich mehr Jüngere („U30“), was sich ebenfalls positiv auf die Zahl der Start-ups auswirkt, da die Projekte jüngerer Gründerinnen und Gründer häufiger Start-up-Merkmale aufweisen. Dies geht aus dem Start-up-Report 2022 auf Basis des KfW-Gründungsmonitors von KfW Research hervor.

Die Chefvolkswirtin der KfW, Dr. Fritzi Köhler-Geib, sagt: „Die Erholung der Zahl an Start-ups in Deutschland ist eine gute Nachricht, denn innovative und wachstumsorientierte Unternehmen treiben den Wandel und die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft voran und haben eine besondere Bedeutung für die Entwicklung neuer Märkte und zukunftsfähiger Arbeitsplätze.“

Für Start-ups mit sehr hohem Kapital- oder Wachstumsbedarf kann Venture Capital eine zum Cashflow- und Risikoprofil passende Finanzierungsform sein. Dabei zeigt sich: Gründerinnen und Gründer, die VC nutzen wollen, haben eher Merkmale, die den VC-Zugang erleichtern: Sie vereinen häufiger Innovations- und Wachstumsorientierung, haben häufiger einen akademischen Hintergrund, haben deutlich häufiger digitale Angebote, internetbasierte Geschäftsmodelle und internationale Zielmärkte. Allerdings strebt nur ein Teil der Start-ups eine VC-Finanzierung an. Von den 61.000 Start-ups wollten 2021 nur 12 % (ca. 7.600) ihr zukünftiges Wachstum auf diesem Weg finanzieren. Anders als die Gesamtzahl der Start-ups ist ihre Zahl weniger volatil.

Im Start-up-Umfeld liegt der Anteil von Gründerinnen im langjährigen Durchschnitt bei 19 %, also halb so hoch wie bei Existenzgründungen insgesamt mit 39 %. Bei Start-ups, die eine VC-Finanzierung anstreben, liegt der Anteil von Gründerinnen bei 12 %. Start-up-Gründerinnen wollen für ihr zukünftiges Wachstum also offenbar seltener auf VC zurückgreifen als Gründer, was auch andere Erhebungen zeigen. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben. So könnte ein größerer Anteil der Geschäftsmodelle, Unternehmensziele oder Finanzierungsabsichten weiblich geführter Start-ups weniger gut zum Finanzierungsinstrument VC passen. Andererseits könnten sich darin angebotsseitige Restriktionen widerspiegeln. So haben es Gründerinnen schwerer, VC zu erhalten, wofür offenbar auch (unbewusste) Vorurteile bei VC-Gebern eine Rolle spielen.

„Der nach wie vor niedrige Anteil an Frauen in der Start-up-Szene ist ein Wermutstropfen in der grundsätzlich positiven Entwicklung. Geschlechterstereotypen sind weiter wirkmächtig, sowohl auf Seiten vieler Gründerinnen als auch bei potenziellen Finanzierungspartnern. Unsere gesamte Gesellschaft ist gefordert, dafür zu sorgen, dass Geschlecht und Herkunft keine Rolle bei Gründung und Finanzierung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmen mehr spielen, denn Deutschland ist darauf angewiesen, möglichst sein gesamtes innovatives Potenzial zu entfalten“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib.

Der KfW Start-up-Report 2022 steht unter KfW-Gründungsmonitor und KfW-Start-up-Report zum Download zur Verfügung.

Quelle: KfW

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Mehr Firmen wollen ihre Preise erhöhen

Mehr deutsche Unternehmen als im Vormonat planen, ihre Preise zu erhöhen. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. Die Preiserwartungen für die kommenden Monate stiegen für die Gesamtwirtschaft im September auf 53,5 Punkte, nach 48,1 (saisonbereinigt korrigiert) im August. Bei Lebensmitteln erreichte der Wert sogar 100 Punkte, nach 96,9 im August.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 05.10.2022

Mehr deutsche Unternehmen als im Vormonat planen, ihre Preise zu erhöhen. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts hervor. Die Preiserwartungen für die kommenden Monate stiegen für die Gesamtwirtschaft im September auf 53,5 Punkte, nach 48,1 (saisonbereinigt korrigiert) im August. Bei Lebensmitteln erreichte der Wert sogar 100 Punkte, nach 96,9 im August. „Die Inflationswelle dürfte daher leider noch nicht abebben“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser. „Vor allem bei Gas und Strom ist noch einiges in der Preispipeline.“

Im Handel planen Preiserhöhungen insbesondere die Verkäufer von Drogerie-Artikeln (92,3 Punkte), Blumen, Pflanzen und Zoobedarf (89,6), von Spielwaren (89,0) von Fahrrädern (84,4) und von Papier- und Schreibwaren (83,8).

In der Industrie liegen die Bekleidungshersteller ganz weit vorn (83,5), die Hersteller von Glas, Keramik und Steinen (77,3) und die Hersteller von elektrischen Ausrüstungen (75,5) sowie die Hersteller von Druckerzeugnissen (70,3).

Sehr hoch sind die Zahlen auch in der Gastronomie (87,4), in der Betreuung von Gebäuden (78,0) und bei Hotels (62,4).

Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen geben an, wie viel Prozent der Unternehmen per Saldo ihre Preise erhöhen wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man vom prozentualen Anteil der Unternehmen, die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen Anteil derer abzieht, die ihre Preise senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen, läge der Saldo bei plus 100 Punkten. Würden alle ihre Preise senken wollen, läge er bei minus 100. Der Saldo wurde saisonbereinigt. Das ifo Institut fragt nicht nach der Höhe der geplanten Preisänderung.

Quelle: ifo Institut

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Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt: richtiger Ansatz, aber über’s Ziel hinaus

Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Notfallinstrument, das in Krisen nur noch aktiviert werden muss, kann in kritischen Situationen wertvolle Zeit sparen. Allerdings gilt es lt. DIHK bei der Ausgestaltung der Maßnahmen, sowohl zusätzliche Belastungen als auch gravierende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit zu vermeiden.

DIHK, Mitteilung vom 29.09.2022

Die EU-Kommission hat ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt vorgeschlagen, um den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen in Krisen aufrechtzuerhalten. Zusätzlich möchte die Kommission die Verfügbarkeit von strategisch wichtigen oder krisenrelevanten Rohstoffen und Produkten überwachen. Richtig ausgestaltet kann ein Notfallinstrument die richtige Antwort auf die Erfahrungen mit Lieferkettenunterbrechungen während der Corona-Pandemie sein. Deutsche Unternehmen wickeln mehr als die Hälfte ihrer Importe und Exporte innerhalb der EU ab. Sie sind daher darauf angewiesen, dass dieser Binnenmarkt auch in Krisenzeiten reibungslos funktioniert. Einen Mechanismus zu schaffen, der in Krisen nur noch aktiviert werden muss, spart im Notfall wertvolle Zeit.

Überwachungsmodus darf Krisen nicht verschärfen

Die Kommission schlägt vor, bei ersten Anzeichen einer Krise, wie bei einer Ampel, von Grün auf Gelb zu schalten und den sogenannten Überwachungsmodus zu aktivieren. Er ermöglicht, anhand freiwilliger Informationsabfragen bei Unternehmen krisenrelevante oder strategisch wichtige Lieferketten im Blick zu behalten. Dies kann helfen, eine Krise zu erkennen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch sollen zu diesem Zeitpunkt die Mitgliedstaaten zur Bildung strategischer Reserven aufgefordert werden können. Das mag beim Kauf von Beatmungsgeräten vor einer Corona-Pandemie Sinn machen. Strategische Notfallreserven für Rohstoffe, die in der Privatwirtschaft gebraucht werden, kurz vor einer Krise anzulegen, ist aus Sicht der Unternehmen jedoch nicht sinnvoll. Sie sind in der Mehrheit erstens davon überzeugt, dass die Privatwirtschaft Reserven effizienter und bürokratieärmer anlegen kann, und zweitens würden große staatliche Ankäufe, die erst stattfinden, wenn sich eine Krise und die Knappheit der Rohstoffe schon abzeichnet, die Preise zusätzlich in die Höhe treiben.

Mehr Transparenz durch die Meldung von Krisenmaßnahmen

Ist eine Krise bereits eingetreten, sollen die Mitgliedstaaten im Ministerrat auf Vorschlag der EU-Kommission die Ampel auf Rot schalten und den „Notfallmodus“ als letzte Stufe des Notfallinstruments aktivieren können. In diesem Fall müssen Mitgliedstaaten Krisenmaßnahmen, die den Binnenmarkt einschränken, an die Kommission melden. Für Unternehmen erhöht dies die Transparenz und gibt der Kommission die Möglichkeit, Maßnahmen gegebenenfalls zu verhindern, sofern sie gegen Unionsrecht verstoßen. Weitere Bestimmungen sehen vor, in Notlagen eine schnellere Markteinführung von krisenbezogenen Produkten und die Finanzierung von Kapazitätsausweiterungen bei systemrelevanten Unternehmen zu ermöglichen. Auch Klarstellungen zum öffentlichen Beschaffungsrecht in Krisenzeiten verbessern die Reaktionsgeschwindigkeit.

Notfallmodus sieht weitreichende Kompetenzen für die EU-Kommission vor

Ein Tabu für die deutsche Wirtschaft sind dagegen im Notfallmodus bislang vorgesehene neue Bürokratie- und Offenlegungspflichten, die zusätzliche Belastungen für Unternehmen bedeuten. Das gilt erst recht für gravierende Eingriffe in die unternehmerische Freiheit, mit denen die EU die Unternehmen zur Produktion oder Priorisierung der Produktion bestimmter Güter zwingen oder Exporte außerhalb der EU unterbinden will. Unternehmen haben gerade während der Pandemie bewiesen, dass sie in Notsituationen auf freiwilliger Basis schnell auf die Produktion von notwendigen Produkten wie Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel umstellen, sofern die Materialien verfügbar sind. Entsprechend sollten die europäischen Gesetzgeber an diesen Punkten nachbessern.

Der DIHK hatte sich vorab mit einer Stellungnahme (PDF, 130 KB) in die Ausgestaltung des Instruments eingebracht.

Quelle: DIHK

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EU-Kommission: Vorschlag zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf EU-Markt

Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt veröffentlicht.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 14.09.2022

Die EU-Kommission hat am 14.09.2022 einen Verordnungsvorschlag über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt veröffentlicht. Die Vorlage des Vorschlages wurde bereits in 2021 von der EU-Kommissionpräsidentin, Ursula von der Leyen, angekündigt. Er steht in Zusammenhang mit dem EU-Lieferkettenvorschlag und ergänzt ihn. Letzterer zielt auf das unternehmerische Verhalten und Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten von Unternehmen ab. Er sieht aber keine Maßnahmen vor, um das Inverkehrbringen und die Bereitstellung eines in Zwangsarbeit hergestellten Produktes auf dem EU-Markt zu verbieten. Zudem steht der Vorschlag im Einklang mit Leitlinien, die die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst im Juli 2021 veröffentlicht haben.

Anwendungsbereich

Von dem Verbot sollen alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Produkte (einschließlich ihrer Bestandteile), die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, betroffen sein. Dabei ist es unerheblich, ob sie in der EU für den Inlandsverbrauch oder die Ausfuhr hergestellt oder aus Drittstaaten eingeführt werden.

Da sich die Verordnung unabhängig von der Unternehmensgröße auf Produkte bezieht, werden alle Wirtschaftsbeteiligte – auch KMU – von dem Vorschlag betroffen sein. Um KMU nicht übermäßig zu belasten, sind eine risikobasierte Durchsetzung und Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen. So wird die EU-Kommission bis spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung Leitlinien zur Unterstützung der Unternehmen und Behörden veröffentlichen. Darin werden beispielsweise Hinweise zu Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Zwangsarbeit sowie ergänzende Informationen für die Umsetzung des Verbots durch die zuständigen Behörden enthalten sein.

Im Hinblick auf die Kosten schätzt die EU-Kommission, dass sie je nach Größe des Unternehmens, der Branche und der Lieferkette variieren. I.d.R. entstehen die Kosten durch die Verfahren zur Überwachung der Lieferkette sowie Verwaltungskosten für die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Zollbehörden.

Für die Durchführung und Durchsetzung der zukünftigen Verordnung werden von den EU-Mitgliedstaaten zu benennende nationale Behörden als auch die Zollbehörden (für die Durchsetzung an den EU-Grenzen) zuständig sein. Der Vorschlag sieht einen Untersuchungsprozess in zwei Stufen vor:

Voruntersuchung: Die Behörden müssen bei der Bewertung der Wahrscheinlichkeit, dass ein Wirtschaftsakteur gegen das Verbot verstoßen hat, einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Das bedeutet, dass sie ihren Blick zuerst auf die Wirtschaftsakteure in der Wertschöpfungskette richten, die dem Bereich am nächsten liegen, in dem es zu Zwangsarbeit kommen könnte. Dabei sind auch die Größe und die wirtschaftlichen Ressourcen der Wirtschaftsakteure, die Menge der betroffenen Produkte zu berücksichtigen. Diese Bewertung soll auf Basis von verschiedenen Informationsquellen, wie z.B. Stellungnahmen der Zivilgesellschaft, Risikoindikatoren oder einer von der EU-Kommission bereitgestellten Datenbank über das Zwangsarbeitsrisiko in bestimmten Gebieten und in Bezug auf bestimmte Produkte vorgenommen werden. Die Datenbank ist von der EU-Kommission 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung öffentlich zugänglich zu machen.

Bevor die zuständigen Behörden eine Untersuchung einleiten, sollten sie von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren Informationen über Maßnahmen anfordern, die diese ergriffen haben, um das Risiko von Zwangsarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten und Wertschöpfungsketten hinsichtlich der zu bewertenden Produkte zu minimieren, zu verhindern oder zu beseitigen. Die Wirtschaftsakteure müssen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort übermitteln.

Untersuchung: Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts, leiten die zuständigen Behörden eine Untersuchung ein. Die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer sind innerhalb von drei Arbeitstagen darüber zu informieren. Sie müssen den Behörden auf Ersuchen innerhalb von 15 Arbeitstagen alle relevanten und erforderlichen Informationen übermitteln. Wird ein Verstoß festgestellt, erlassen die Behörden eine Entscheidung und ordnen die Rücknahme der bereits in Verkehr gebrachten Produkte als auch deren Vernichtung/Unbrauchbarmachung an und verbieten das Inverkehrbringen und die Ausfuhr der Produkte.

Des Weiteren können Sanktionen drohen, wenn Unternehmen den Entscheidungen eines Mitgliedstaates im Rahmen der Verordnung nicht nachkommen.

Um das Verbot einheitlich durchsetzen zu können, enthält der Verordnungsvorschlag Bestimmungen zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit der zuständigen Behörden, Zollbehörden und der EU-Kommission. Zudem wird ein Netzwerk gegen in Zwangsarbeit hergestellte Produkte eingerichtet, das als Plattform für eine strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der EU-Kommission dienen soll.

Die Verordnung soll 24 Monate nach Inkrafttreten angewandt werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Materialknappheit wieder leicht verschärft

Die Materialknappheit in der Industrie hat zugenommen. Im September berichteten darüber 65,8 Prozent der befragten Firmen, nach 62,0 Prozent im August. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo-Instituts hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 30.09.2022

Die Materialknappheit in der Industrie hat zugenommen. Im September berichteten darüber 65,8 Prozent der befragten Firmen, nach 62,0 Prozent im August. Das geht aus der aktuellen Umfrage des ifo-Instituts hervor. „Die erhoffte nachhaltige Entspannung ist leider ausgeblieben“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Eine Stützung der Wirtschaft in der Rezession fällt somit erst einmal aus“, ergänzt er.

In den zentralen Branchen der deutschen Industrie bleiben Lieferengpässe ein großes Problem. Im Maschinenbau berichteten 86,2 Prozent der Unternehmen, dass sie nicht alle Materialien und Vorprodukte bekommen. Auch in der Automobilbranche sind 82 Prozent betroffen. In den energieintensiven Branchen wie Chemie, Glas und Keramik, Plastik sowie Papier liegen die Anteile unter 45 Prozent und sind damit vergleichsweise niedrig. Hier spielen aber auch Produktionsrückgänge wegen der stark gestiegenen Energiepreise eine Rolle.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im September 2022 voraussichtlich +10,0 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber August 2022 voraussichtlich um 1,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.09.2022

Die Inflationsrate in Deutschland wird im September 2022 voraussichtlich +10,0 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im August 2022 hatte die Inflationsrate bei +7,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber August 2022 voraussichtlich um 1,9 %.

Seit Beginn des Krieges in der Ukraine sind insbesondere die Preise für Energie merklich angestiegen und beeinflussen die hohe Inflationsrate erheblich. Im September 2022 waren die Energiepreise 43,9 % höher als im Vorjahresmonat. Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +18,7 % überdurchschnittlich. Deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen wirken sich dabei preiserhöhend aus. Hinzu kommen die preistreibenden Effekte weiterhin unterbrochener Lieferketten infolge der Corona-Pandemie. Im September dürfte sich das Auslaufen des Tankrabatts und des 9-Euro-Tickets auf die Inflationsrate ausgewirkt haben. Anhand der vorläufigen Ergebnisse lässt sich das Ausmaß noch nicht darstellen. Detaillierte Informationen veröffentlicht das Statistische Bundesamt mit den endgültigen Ergebnissen am 13. Oktober 2022.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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