Zukunftspanel Mittelstand 2025: Fachkräftemangel, aber auch Personalkosten belasten die Unternehmen

Das Thema „Fachkräfte/demografische Entwicklung“ stellte lt. IfM Bonn auch im Jahr 2025 für die Unternehmerinnen und Unternehmer die größte Herausforderung dar. Zudem werden steigende Personalkosten befürchtet, was die wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusätzlich belastet.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 05.01.2026

Digitalisierung bleibt Schlüsselthema für die wirtschaftliche Erholung

Das Thema „Fachkräfte/demografische Entwicklung“ stellte in 2025 wie in den vergangenen vier Jahren für die Unternehmerinnen und Unternehmer die größte Herausforderung dar: Demnach fällt es vier von zehn Unternehmen schwer, trotz konjunktureller Schwäche qualifiziertes Personal zu finden. Zugleich gehen die Verantwortlichen in den Unternehmen davon aus, dass die steigenden Personalkosten künftig ein Thema sein werden, dass sie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zusätzlich belastet.

Neben den Themen „Fachkräfte/demografische Entwicklung“, „Erhöhter Wettbewerbsdruck“, „Digitalisierung/KI“ und „Bürokratie“, die seit drei Jahren an der Spitze der Herausforderungen stehen, sorgen sich die Unternehmerinnen und Unternehmer insbesondere im Produzierenden Gewerbe um die Standortbedingungen in Deutschland.

Verbesserung der Standortbedingungen entscheidend

Grundlegend für die Einschätzung, welche Themen in den kommenden 2 Jahren zur Herausforderung werden, ist nach Ansicht der Unternehmerinnen und Unternehmer, wie sich die Standortbedingungen in Deutschland entwickeln: Diejenigen, die von einer weiteren Verschlechterung ausgehen, sehen die Herausforderungen „Fachkräfte/demografische Entwicklung“ und „Steigenden Wettbewerbsdruck“ als besonders relevant an. Diejenigen, die eine Verbesserung erwarten, sehen in der digitalen Transformation die größte Herausforderung.

„Alle Herausforderungen, die von den befragten Unternehmerinnen und Unternehmer genannt wurden, stehen in enger Verbindung zueinander. Wir haben daher erstmals in Ergänzung zur Befragung, Nachrichtendaten zu den am häufigsten genannten Handlungsfeldern mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet“, berichtet IfM-Wissenschaftlerin Dr. Siegrun Brink. Dabei zeigte sich, dass die digitale Transformation und der Einsatz digitaler Technologien inklusive Künstlicher Intelligenz hilfreich sein können, um den Bürokratierückbau voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Im Hinblick auf den Fachkräftemangel spielt zwar auch der Einsatz von digitalen Technologien eine wichtige Rolle – zugleich bremst aber auch der Mangel an entsprechend ausgebildeten Fachkräften die digitale Transformation. Insgesamt zeigt die Analyse, dass die Politik durch die Verbesserung der Standortbedingungen, zu denen nicht nur eine stabile und leistungsstarke digitale Infrastruktur, sondern auch eine leistungsfähige Verkehrs-, Energie- und Bildungsinfrastruktur gehören, maßgeblich die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen vorantreiben kann.

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung (IfM Bonn)

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KfW-Kreditmarktausblick Dezember 2025

Von der erwarteten Konjunkturbelebung in Deutschland werden lt. KfW Research auch positive Impulse auf den Kreditmarkt ausgehen. Im dritten Quartal beschleunigte sich das jährliche Wachstum des Kreditneugeschäfts mit Unternehmen bereits leicht auf 1,9 %, die Dynamik ist aber noch schwach.

KfW/KfW Research, Mitteilung vom 07.01.2026

2026 verspricht mehr Schwung für das Unternehmenskreditgeschäft

Von der erwarteten Konjunkturbelebung in Deutschland werden auch positive Impulse auf den Kreditmarkt ausgehen. Im dritten Quartal beschleunigte sich das jährliche Wachstum des Kreditneugeschäfts mit Unternehmen bereits leicht auf 1,9 %. Aber noch ist die Dynamik schwach: Preisbereinigt war die Vergabe neuer Darlehen rückläufig.

Erhöhte Ausfallrisiken tragen dazu bei, dass Banken weiter strenge Maßstäbe bei der Kreditvergabe angelegt haben und der Rückgang der Kreditzinsen kommt zum Ende. 2026 könnte der Knoten am Kreditmarkt trotzdem platzen. Aufgrund des Ausgabenpakets der Bundesregierung rechnen wir nicht nur mit mehr Wirtschaftswachstum, sondern auch mit einer Belebung der Investitionstätigkeit. Damit einher gehen steigende Finanzierungsbedarfe der Unternehmen und für die Banken dürften die mit der Kreditvergabe verbundenen Risiken wieder sinken. Für den Jahresbeginn sehen wir daher ein Kreditwachstum von rund 3 % – mit Potenzial für mehr im Jahresverlauf.

Quelle: KfW, KfW Research

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Inflationsrate im Dezember 2025 voraussichtlich +1,8 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird lt. Statistischem Bundesamt im Dezember 2025 voraussichtlich +1,8 % betragen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 06.01.2026

Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2025 voraussichtlich +2,2 %

Verbraucherpreisindex, Dezember 2025:
+1,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
0,0 % zum Vormonat (vorläufig)
+2,2 % im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024 (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Dezember 2025:
+2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,2 % zum Vormonat (vorläufig)
+2,3 % im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024 (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Dezember 2025 voraussichtlich +1,8 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber November 2025 unverändert (0,0 %). Im Jahresdurchschnitt 2025 wird die Inflationsrate voraussichtlich bei +2,2 % liegen. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt im Dezember 2025 voraussichtlich +2,4 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Inder verdienen am meisten

Unter den Vollzeitbeschäftigten in Deutschland haben Inder im Mittel die höchsten Löhne, wie eine neue Studie des IW Köln zeigt. Das liegt vor allem daran, dass viele indische Beschäftigte in akademischen MINT-Berufen tätig sind.

IW Köln, Pressemitteilung vom 02.01.2026

Unter den Vollzeitbeschäftigten in Deutschland haben Inder im Mittel die höchsten Löhne, wie eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt. Das liegt vor allem daran, dass viele indische Beschäftigte in akademischen MINT-Berufen tätig sind.

Mit einem Bruttomedianlohn von 5.393 Euro lagen indische Beschäftigte im Jahr 2024 an der Spitze aller in Deutschland lebenden Ausländern – gefolgt von Österreichern mit 5.322 Euro und US-Amerikanern mit 5.307 Euro an dritter Stelle. Deutsche Vollzeitbeschäftigte erreichen ein mittleres Bruttoeinkommen von 4.177 Euro, ausländische Beschäftigte insgesamt 3.204 Euro. Das ist es Ergebnis einer neuen IW-Auswertung auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur. Betrachtet wurden dabei Staatsangehörige, bei denen mehr als 5.000 Vollzeitbeschäftigte in Deutschland arbeiten.

Indische Fachkräfte arbeiten vor allem in akademischen MINT-Berufen

Der Anteil ausländischer Arbeitskräfte ist seit 2012 um mehr als 150 Prozent gestiegen – besonders stark in akademischen MINT-Berufen. Indische Fachkräfte stechen hier hervor: Ihre Zahl in akademischen MINT-Berufen hat sich seit 2012 nahezu verneunfacht, rund ein Drittel der 25- bis 44-Jährigen vollzeitbeschäftigten Inder arbeitet in diesem Berufsfeld. Das höhere Gehaltsniveau in technischen Berufen ist die Hauptursache für die Spitzenposition.

Getrieben wird diese Entwicklung auch durch die Zuwanderung über Hochschulen. Die Zahl indischer Studierender ist stark gestiegen. Viele Studierende verfügen bereits über Deutschkenntnisse, schließen ihr Studium erfolgreich ab und wollen in Deutschland bleiben. Zudem wächst ihr Beitrag zur Forschung: Die jährliche Zahl der Patentanmeldungen von Erfinderinnen und Erfindern mit indischen Wurzeln haben sich seit dem Jahr 2000 verzwölffacht.

Großes Potenzial für den Standort Deutschland

„Ohne qualifizierte Zuwanderung würde in der deutschen Wirtschaft schon heute kaum noch Wachstum möglich sein – gerade in den MINT-Berufen und bei der Innovationskraft“, sagt IW-Experte Axel Plünnecke. Die Fachkräftezuwanderung aus Indien sei eine besondere Erfolgsgeschichte. Dennoch könne die Politik mehr machen: schnellere Verfahren, verlässliche Rahmenbedingungen und mehr Unterstützung internationaler Studierender beim Spracherwerb und Übergang vom Studium in den Arbeitsmarkt.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Stimmung im Mittelstand fällt zum Jahresende

Zum Jahresende hat sich im deutschen Mittelstand keine frohe Weihnachtsstimmung eingestellt. Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen ist im Dezember erneut leicht gefallen. Damit verharrt die Stimmung in den Unternehmen weiterhin deutlich unter der Nulllinie, die für den langfristigen Durchschnitt steht.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 29.12.2025

  • KfW-ifo-Geschäftsklimaindex gibt nach
  • Einzelhandel offenbar enttäuscht vom Weihnachtsgeschäft
  • KfW Research bleibt optimistisch für 2026

Zum Jahresende hat sich im deutschen Mittelstand keine frohe Weihnachtsstimmung eingestellt. Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen ist im Dezember erneut leicht gefallen – um 0,5 Zähler auf nun minus 15,0 Punkte. Damit verharrt die Stimmung in den Unternehmen weiterhin deutlich unter der Nulllinie, die für den langfristigen Durchschnitt steht.

Das mittelständische Geschäftsklima sank im Dezember in fast allen Wirtschaftsbereichen, besonders stark allerdings im Dienstleistungssektor. Hier trübten sich die Geschäftserwartungen auf Sicht von sechs Monaten erheblich ein, während sich die Bewertung der aktuellen Lage leicht verbesserte. Im Einzelhandel verschlechterte sich die Stimmung ebenfalls, vor allem bedingt durch die Lageurteile. Das könnte darauf hinweisen, dass das Weihnachtsgeschäft enttäuschend verlaufen ist.

Das sind Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers. Dafür wertet KfW Research Ergebnisse der Konjunkturumfragen des ifo Instituts aus, unterteilt nach Größenklassen der Unternehmen und Hauptwirtschaftsbereichen.

„Schon seit dem Spätsommer ist die zu Jahresanfang begonnene Aufhellung der Geschäftserwartungen im Mittelstand ins Stocken geraten. Seit dem Herbst macht sich große Ernüchterung in der Wirtschaft breit. Zu groß sind die Probleme, wie allen voran der China-Schock, in weiten Teilen der Industrie“, sagt Dr. Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der KfW.

„Wir erwarten dennoch ein leicht positives Wachstum für Deutschland im vierten Quartal 2025 und eine deutliche Konjunkturerholung im Jahr 2026.“

Wie im Mittelstand ist das Geschäftsklima im Dezember auch in den Großunternehmen gefallen. Auch hier war der Stimmungsabfall besonders unter den Dienstleistern signifikant, ebenso in der Industrie. Im Bauhauptgewerbe dagegen ging es auch in den Großunternehmen aufwärts.

Die Erwartungen für die Beschäftigung bewegen sich in den Großunternehmen weiter ins Negative. Viele Unternehmen rechnen offenbar mit dem Abbau von Jobs. Im Mittelstand dagegen sind die Beschäftigungserwartungen grundsätzlich stabiler, im Dezember ist der Rückgang der Beschäftigungserwartungen hier jedoch etwas größer ausgefallen.

Quelle: KfW, KfW Research

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Schwarzarbeit: Neun von zehn Haushaltshilfen nicht angemeldet

Nur jede zehnte Haushaltshilfe in Deutschland ist angemeldet, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Viele Haushalte sind sich keiner Schuld bewusst – oder verweisen auf zu hohe Kosten einer legalen Beschäftigung.

IW Köln, Pressemitteilung vom 30.12.2025

Nur jede zehnte Haushaltshilfe in Deutschland ist angemeldet, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Viele Haushalte sind sich keiner Schuld bewusst – oder verweisen auf zu hohe Kosten einer legalen Beschäftigung.

Über vier Millionen Haushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe unangemeldet. Das belegen Berechnungen, für die das IW Zahlen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 ausgewertet hat. Rund 4,4 Millionen Haushalte nehmen beim Putzen oder Einkaufen Hilfe in Anspruch. Bei der Minijobzentrale waren zu der Zeit jedoch nur 275.000 Hilfen angemeldet. Damit arbeiten knapp 92 Prozent der Kräfte schwarz. Im vergangenen Jahr erwirtschafteten sie einen Umsatz von etwa 8,6 Milliarden Euro.

Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit?

Warum Haushalte auf die Anmeldung verzichten, hat das IW in einer repräsentativen Befragung untersucht. Mehr als ein Drittel derjenigen, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, ist überzeugt, keine Schwarzarbeit zu betreiben. Ihr Argument: Es handle sich um Nachbarschaftshilfe. In der Tat kann gelegentliche Unterstützung im Haushalt unversteuert vergütet werden. Bei regelmäßiger, bezahlter Unterstützung geht das Gesetz von einer Gewinnabsicht aus – dann handelt es sich um eine illegale Beschäftigung. Angesichts durchschnittlicher Gehälter von knapp 180 Euro im Monat bei Stundenlöhnen von 15 bis 25 Euro dürfte das auf die meisten Fälle zutreffen.

Etwa ein Viertel der Befragten gibt an, dass die Haushaltshilfe keine Anmeldung will. Weitere 15 Prozent halten eine legale Beschäftigung für zu teuer – obwohl sie bei Anmeldung bei der Minijobzentrale dank Steuererleichterungen oft weniger zahlen als bei Schwarzarbeit. Denn Haushalte können Kosten für Putzen, Einkaufen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung von der Steuer abziehen. Nur acht Prozent klagen über Bürokratie.

Boom von Schwarzarbeit bei Abschaffung von Minijobs

Aus der Unions-Bundestagsfraktion kamen zuletzt Forderungen, Minijobs abzuschaffen. IW-Experte Dominik Enste warnt jedoch vor einem solchen Schritt: „Wer Minijobs abschafft, sorgt für einen massiven Zuwachs an Schwarzarbeit.“ Wichtig sei es stattdessen, Haushaltshilfen in den legalen Arbeitsmarkt zu integrieren. „Minijobs eröffnen vielen den Zugang zu regulärer Arbeit und erleichtern die Integration“, so der Studienautor. Ein Gutscheinmodell wie in Schweden könne den Zugang zu legaler Beschäftigung erleichtern und illegale Geldströme verhindern.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Konjunktur: Viele Wirtschaftsverbände rechnen mit Stellenabbau im neuen Jahr

Auch 2026 bringt kein umfassendes Ende der Wirtschaftskrise, zeigt die traditionelle Verbandsumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem in der Industrie bleibt die Lage schlecht. Positives gibt es von der Bauwirtschaft und den Dienstleistern.

IW Köln, Pressemitteilung vom 29.12.2025

Auch 2026 bringt kein umfassendes Ende der Wirtschaftskrise, zeigt die traditionelle Verbandsumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem in der Industrie bleibt die Lage schlecht. Positives gibt es von der Bauwirtschaft und den Dienstleistern.

Die Probleme am Arbeitsmarkt setzen sich auch 2026 fort: 22 von 46 Wirtschaftsverbänden rechnen 2026 mit einem Stellenabbau. Nur neun Verbände erwarten mehr Mitarbeiter in ihrer Branche, 15 gehen von einer stabilen Beschäftigung aus. Das zeigt die IW-Verbandsumfrage, für die das Institut traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, geplanten Investitionen und Jobchancen befragt.

Hinter den schlechten Ergebnissen stehen altbekannte Ursachen: Die deutsche Wirtschaft leidet unter weltweit zunehmendem Protektionismus und einer anhaltenden Exportschwäche. Hohe Standortkosten verschlechtern zusätzlich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Davon ist vor allem die Industrie betroffen: Unter anderem rechnen Automobilindustrie, Papierindustrie und Textilindustrie mit Produktionsrückgängen im neuen Jahr.

Investitionen bleiben schwach

Insgesamt haben sich aber die Geschäftsaussichten gegenüber 2025 verbessert: 19 von 46 Verbänden erwarten im neuen Jahr eine höhere Produktion als 2025, nur neun rechnen mit einem Rückgang. Der Erwartungssaldo ist damit erstmals seit Jahren positiv.

Unsicherheit und wirtschaftliche Schwäche zeigt sich aber weiterhin an den Investitionen. Nur elf Branchenverbände rechnen mit steigenden Investitionen, 14 erwarten dagegen einen Rückgang. 21 Verbände gehen von stagnierenden Investitionen aus – oftmals auf niedrigem Niveau.

Manche Branchen profitieren vom Sondervermögen

Zu den Aufsteigern im neuen Jahr gehören vor allem Branchen, die vom Sondervermögen oder dem Anstieg der Verteidigungsausgaben profitieren. Dazu gehören etwa die Luft- und Raumfahrt, der Schiffbau oder Teile des Baugewerbes. Auch der Dienstleistungssektor meldet eine bessere Lage als im Vorjahr.

„Wer auf ein baldiges und umfassendes Ende der Wirtschaftskrise gehofft hat, wird auch 2026 enttäuscht“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. Hinter der teilweisen Aufhellung stecke häufig keine wirtschaftliche Dynamik. „Die deutsche Wirtschaft stabilisiert sich auf niedrigerem Niveau. Wenn wir wieder auf Wachstumskurs zurückkehren wollen, hat die Politik noch viel Arbeit vor sich“.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Deutsche China-Exporte um zwölf Prozent eingebrochen

Die deutschen Exporte in die USA und nach China sind 2025 deutlich gesunken. Dass die Gesamtausfuhren dennoch leicht zugelegt haben, liegt vor allem an steigenden Exporten nach Europa, zeigt eine Studie des IW Köln.

IW Köln, Pressemitteilung vom 23.12.2025

Die deutschen Exporte in die USA und nach China sind 2025 deutlich gesunken. Dass die Gesamtausfuhren dennoch leicht zugelegt haben, liegt vor allem an steigenden Exporten nach Europa, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Die deutschen Warenexporte in zwei seiner wichtigsten Absatzmärkte sind 2025 deutlich eingebrochen. In den ersten drei Quartalen sanken die Ausfuhren in die USA gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um fast acht Prozent, nach China sogar um mehr als zwölf Prozent. Seit 2022 sind die Exporte nach China damit um nahezu ein Viertel zurückgegangen. China ist inzwischen nur noch der sechstgrößte deutsche Exportpartner – 2022 lag das Land noch auf Rang zwei.

Zölle und Wettbewerbsverzerrungen belasten

Der Rückgang der Exporte in die USA hängt vor allem mit der aggressiven Zollpolitik der Trump-Administration zusammen. Hohe Zölle verteuern deutsche Produkte und drücken die Nachfrage. In China wirken mehrere Faktoren gleichzeitig: Chinesische Anbieter haben in wichtigen Industriezweigen aufgeholt, hinzu kommen staatliche Subventionen und ein gegenüber dem Euro unterbewerteter Yuan. Diese Wettbewerbsverzerrungen verschlechtern die Absatzchancen deutscher Unternehmen spürbar.

Allein die Exporteinbrüche in die USA und nach China zogen die Veränderungsrate der gesamten deutschen Ausfuhren in den ersten drei Quartalen 2025 um mehr als 1,5 Prozentpunkte nach unten.

Europa trägt den Außenhandel

Dass die nominalen Gesamtexporte dennoch leicht um 0,25 Prozent zulegten, liegt vor allem an Europa. Die dortigen Handelspartner stehen inzwischen für fast 70 Prozent der deutschen Exporte. Deshalb reicht schon ein moderater Zuwachs von knapp drei Prozent, um deutliche Verluste in Übersee auszugleichen. Besonders Polen, die Schweiz und Spanien kompensierten mit ihren Zuwächsen jeweils einen großen Teil der Rückgänge in den USA oder in China.

„Es spricht nur wenig dafür, dass sich der Wind in Washington oder Peking bald wieder dreht“, sagt IW-Handelsexperte Jürgen Matthes. Das vergangene Jahr zeige aber, dass die Export-Abhängigkeit von den beiden Riesen nicht so groß sei wie teils befürchtet. „Europa bleibt der Stabilisator für die deutsche Exportwirtschaft“, so Matthes. Um die Möglichkeiten stärker zu nutzen, brauche es einen noch stärkeren Abbau von Handelsbarrieren im EU-Binnenmarkt und Reformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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BMAS: Das ändert sich im neuen Jahr

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 in seinem Zuständigkeitsbereich wirksam werden.

BMAS, Pressemitteilung vom 22.12.2025

Übersicht über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2026 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden

1. Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld

a) Insolvenzgeld:

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beläuft sich auf 0,15 Prozent. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2026 gemäß § 360 SGB III in Kraft.

b) Beitragssatz zur Arbeitsförderung:

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitsförderung weiterhin 2,6 Prozent.

c) Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu 24 Monate verlängert. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und ist längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

e) Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Die Bundesagentur für Arbeit wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung übernehmen. Sie wird künftig Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen im Anerkennungsverfahren unterstützen. Diese Beratung wurde im ESF Plus-Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ entwickelt. Ab dem 1. Januar 2029 wird die Bundesagentur für Arbeit die Aufgabe übernehmen. In Vorbereitung auf die Aufgabenübertragung beginnt am 1. Januar 2026 ein dreijähriger Übergangszeitraum. Währenddessen wird die Bundesagentur für Arbeit das notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung aufbauen. Dafür arbeiten die im Programm IQ geförderten Beratungsprojekte enger und zielgerichteter mit der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

f) Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung

Die Winterbeschäftigungs-Verordnung wird so angepasst, dass der Umlagesatz im Bauhauptgewerbe befristet für ein Jahr, vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026, auf ein Prozent abgesenkt wird. Die Umlage wird in dieser Zeit in Höhe von 0,6 Prozent durch die Arbeitgeber und in Höhe von 0,4 Prozent durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgebracht.

Mit der Reduzierung des Umlagesatzes wird der Bitte der Sozialpartner des Bauhauptgewerbes nachgekommen und die Branche befristet finanziell entlastet. Die Absenkung der Umlage entlastet Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um gut 200 Mio. Euro im Jahr 2026. Sie wird aus der Rücklage der Winterbeschäftigungs-Umlage finanziert.

2. Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Tarifautonomie, Mindestlohn

a) Fachkräftesicherung – Beratungsangebot „Faire Integration“

Ab dem 1. Januar 2026 startet das Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration“ auf neuer gesetzlicher Grundlage. Bislang war das Beratungsangebot Teil des ESFPlus-Förderprogramms IQ. Das Beratungsangebot richtet sich an Drittstaatsangehörige im In- und Ausland und umfasst eine unentgeltliche sowie niedrigschwellige Beratung in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Es dient dem Schutz von Drittstaatsangehörigen vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis sowie dem Schutz von einheimischen Beschäftigten vor Unterbietungswettbewerb aufgrund von unfairen Arbeitsbedingungen. Die Kontaktdaten der Beratungsstellen sind auf der Webseite www.faire-integration.de/beratungsstellen veröffentlicht.

Korrespondierend dazu tritt am 1. Januar 2026 die Informationspflicht für Arbeitgeber bei Anwerbung aus dem Ausland gemäß in Kraft. Danach müssen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland, die einen Arbeitsvertrag mit einem Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland schließen, über die Möglichkeit einer Information oder Beratung informieren.

b) Gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 brutto 13,90 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung vom 5. November 2025 beschlossene Anhebung beruht auf dem entsprechenden Vorschlag der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 (BMAS-Info-Seite zur MiLoV5).

c) Anschlussverbot bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen

Das Anschlussverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, aufgehoben. Ziel dabei ist, diesem Personenkreis insbesondere eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.

Es gibt auch bisher schon mehrere Möglichkeiten für eine (Wieder-)Einstellung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn eine sachgrundlos befristete Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, eine mit Sachgrund befristete Beschäftigung oder eine unbefristete Beschäftigung sind ohne weiteres möglich.

Allein die Wiedereinstellung bei einem früheren Arbeitgeber mittels sachgrundloser Befristung war bislang nicht möglich. Grund dafür war das Anschlussverbot. Die Aufhebung des Anschlussverbots für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll eine freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze einfacher machen.

3. Sozialversicherung, Rentenversicherung und Sozialgesetzbuch

a) Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2026 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

b) Anhebung der Altersgrenzen

Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben (sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1960 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.

c) Sozialversicherungsrechengrößen

Mit der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 wurden im Herbst 2025 die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die Fortschreibung der Rechengrößen knüpft an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 an und dient der Sicherung der Beitragsbasis in der Sozialversicherung, aber auch der Sicherung des Leistungsniveaus.

Überblick über die neuen Rechengrößen

Sozialversicherungsrechengröße Monat Jahr
Bezugsgröße 2026 in der Sozialversicherung 3.955 Euro 47.460 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 nach § 6 Absatz 6 SGB V (Versicherungspflichtgrenze) in der Kranken- u. Pflegeversicherung 6.450 Euro 77.400 Euro
Jahresarbeitsentgeltgrenze 2026 nach § 6 Absatz 7 SGB V (Beitragsbemessungsgrenze) in der Kranken- u. Pflegeversicherung 5.812,50 Euro 69.750 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 8.450 Euro 101.400 Euro
Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der knappschaftlichen Rentenversicherung 10.400 Euro 124.800 Euro
vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung 51.944 Euro
(endgültiges) Durchschnittsentgelt 2026 in der Rentenversicherung 47.085 Euro

d) Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2026 beträgt 112,16 Euro monatlich.

e) Künstlersozialversicherung

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2026 4,9 Prozent (2025: 5,0 Prozent).

f) Alterssicherung der Landwirte

Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt im Jahr 2026 monatlich 325 Euro. Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt seit dem 1. Juli 2025 18,83 Euro.

g) Geringfügige Beschäftigung

Die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze) steigt mit dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Geringfügigkeitsgrenze wird zum 1. Januar 2026 von 556 Euro auf 603 Euro im Monat angehoben.

Außerdem werden die zeitlichen Grenzen einer kurzfristigen Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Betrieb von drei Monaten oder 70 Tagen auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres angehoben.

h) Übergangsbereich und Faktor F

Im Übergangsbereich (Arbeitsentgelte im Bereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich) sind die Beschäftigten beitragspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei der Bemessung der Arbeitnehmerbeiträge wird ein reduziertes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, so dass die Beschäftigten durch reduzierte Beiträge entlastet werden. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt für Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Entgelt von 603,01 Euro bis 2.000,00 Euro im Monat der Faktor F 0,6619.

i) Sachbezugswerte 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat jährlich den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus anzupassen und dabei eine möglichst weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen. Die Werte für Verpflegung und Unterkunft werden daher jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Die Verbraucherpreise sind im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2024 bis Juni 2025 um 3,5 Prozentpunkte gestiegen. Auf dieser Grundlage wurde der Wert für Verpflegung von 333 Euro auf 345 Euro (Frühstück auf 71 Euro, Mittag- und Abendessen auf jeweils 137 Euro) angehoben. Der Wert für Mieten und Unterkunft erhöht sich um 1,2 Prozent von 282 Euro auf 285 Euro.

j) Ermöglichung von KI-Entwicklung in der Sozialverwaltung

Durch den Einsatz von KI können Arbeitsprozesse der Sozialleistungsträger unterstützt und somit kann die Funktionsfähigkeit der Sozialverwaltung gesteigert werden. Ab Januar 2026 besteht eine Rechtsgrundlage im Zehnten Buch Sozialgesetzbuch für die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen, die der Erfüllung gesetzlicher sozialer Aufgaben dienen, mit anonymisierten Daten oder pseudonymisierten Sozialdaten. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage entspricht u. a. der Forderung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit nach „Rechtssicherheit für diese wichtige Zukunftstechnologie“.

k) Einführung eines Fallmanagements im SGB VI

Ab Januar 2026 können die Träger der Rentenversicherung Versicherte mit komplexen Bedarfslagen unterstützen, aktivierend durch den Rehabilitationsprozess begleiten und den Prozess ganzheitlich koordinieren. So werden Brüche im Rehabilitationsprozess durch eine individuell abgestimmte und rechtskreisübergreifende Begleitung überwunden.

l) Rentenpaket 2025

Mit dem Gesetz wird die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 verlängert, um zu verhindern, dass die Rentenentwicklung hinter der Lohnentwicklung zurückbleibt. Dadurch wird ein Absinken des Rentenniveaus bis 2031 verhindert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Importpreise im November 2025: -1,9 % gegenüber November 2024

Die Importpreise waren lt. Statistischem Bundesamt im November 2025 um 1,9 % niedriger als im November 2024. Dies war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vorjahr seit März 2024 (-3,6 % gegenüber März 2023). Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,4 % gelegen, im September 2025 bei -1,0 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.12.2025

Importpreise, November 2025
-1,9 % zum Vorjahresmonat
+0,5 % zum Vormonat

Exportpreise, November 2025
+0,3 % zum Vorjahresmonat
+0,2 % zum Vormonat

Die Importpreise waren im November 2025 um 1,9 % niedriger als im November 2024. Dies war der stärkste Rückgang gegenüber dem Vorjahr seit März 2024 (-3,6 % gegenüber März 2023). Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -1,4 % gelegen, im September 2025 bei -1,0 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2025 gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 um 0,5 %.

Die Exportpreise lagen im November 2025 um 0,3 % höher als im November 2024. Im Oktober 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,5 % gelegen, im September 2025 bei +0,6 %. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Ausfuhrpreise im Durchschnitt um 0,2 %.

Energie mit größtem Einfluss auf Rückgang der Importpreise im Vorjahresvergleich

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im November 2025 hatte erneut der Rückgang der Preise für Energie mit -15,7 % gegenüber November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Energiepreise jedoch im Durchschnitt um 3,1 %.

Alle Energieträger waren im November 2025 günstiger als im November 2024, aber mit Ausnahme von Erdöl teurer als im Oktober 2025: rohes Erdöl mit -21,7 % (-0,1 % gegenüber Oktober 2025), Steinkohle mit -20,9 % (+2,8 % gegenüber Oktober 2025), Erdgas mit -15,6 % (+3,6 % gegenüber Oktober 2025), elektrischer Strom mit -10,6 % (+23,7 % gegenüber Oktober 2025) sowie Mineralölerzeugnisse mit -7,2 % (+3,7 % gegenüber Oktober 2025).

Ohne Berücksichtigung der Energiepreise fielen die Importpreise im November 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,3 %. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,3 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex 1,1 % unter dem Stand von November 2024 und 0,4 % über dem Stand von Oktober 2025.

Preissenkungen bei landwirtschaftlichen Gütern, Investitions- und Konsumgütern

Importierte landwirtschaftliche Güter waren im November 2025 um 3,2 % billiger als im Vorjahresmonat (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Die Preise für Rohkakao lagen 28,0 % unter denen von November 2024 und 5,3 % unter denen von Oktober 2025. Lebende Schweine waren 22,1 % günstiger als im November 2024 (-5,5 % gegenüber Oktober 2025). Die Getreidepreise waren ebenfalls niedriger als im Vorjahresmonat (-6,4 % gegenüber November 2024, aber +1,1 % gegenüber Oktober 2025).

Dagegen war insbesondere Rohkaffee deutlich teurer als vor einem Jahr (+23,0 % gegenüber November 2024, aber -0,9 % gegenüber Oktober 2025). Mehr als vor einem Jahr kosteten auch Geflügel und Eier (+15,2 % gegenüber November 2024 und +0,8 % gegenüber Oktober 2025).

Die Importpreise für Investitionsgüter lagen 0,5 % unter denen des Vorjahresmonats (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Die Importpreise für Vorleistungsgüter lagen hingegen 0,3 % über denen des Vorjahresmonats, gegenüber Oktober 2025 stiegen sie im Durchschnitt um 0,5 %.

Importierte Konsumgüter (Ge- und Verbrauchsgüter) waren im November 2025 um 0,3 % preiswerter als im Vorjahr (0,0 % gegenüber Oktober 2025). Während sich die Preise für Verbrauchsgüter gegenüber Vorjahr und Vormonat kaum veränderten (-0,1 % gegenüber November 2024 und 0,0 % gegenüber Oktober 2025), waren importierte Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich 1,5 % billiger (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).

Auch wenn bei den Verbrauchsgütern im Durchschnitt wenig Bewegung zu verzeichnen war, gab es bei den Nahrungsmitteln im Vorjahresvergleich große Unterschiede: Mehr als im November 2024 kosteten vor allem geschälte Haselnüsse (+62,7 %), Kaffee (geröstet oder entkoffeiniert; +36,2 %), Rindfleisch (+24,8 %), Orangensaft (+23,0 %) und Geflügelfleisch (+17,1 %). Billiger als im November 2024 waren unter anderem Olivenöl (-22,2 %), Zucker (-16,2 %) und Schweinefleisch (-12,5 %). Insgesamt musste für Nahrungsmittel 2,8 % mehr bezahlt werden als im November 2024 (-0,5 % gegenüber Oktober 2025).

Vorleistungs- und Investitionsgüter mit größtem Einfluss auf Anstieg der Exportpreise im Vorjahresvergleich

Bei der Ausfuhr hatten im November 2025 die Preissteigerungen bei Vorleistungs- und Investitionsgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung insgesamt.

Die Preise für ausgeführte Vorleistungsgüter waren 0,7 % höher als im November 2024 (+0,1 % gegenüber Oktober 2025). Das Preisniveau bei Investitionsgütern lag 0,4 % über dem von November 2024 (+0,1 % gegenüber Oktober 2025).

Exportierte Konsumgüter waren 0,3 % teurer als im November 2024, aber 0,3 % billiger als im Oktober 2025. Die Preise für Gebrauchsgüter lagen 1,9 % über denen des Vorjahres (+0,2 % gegenüber Oktober 2025), die Preise für Verbrauchsgüter blieben gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt unverändert (0,0 % gegenüber November 2024 und -0,3 % gegenüber Oktober 2025). Bei den exportierten Verbrauchsgütern wurde insbesondere Kaffee (entkoffeiniert oder geröstet) zu 32,6 % höheren Preisen exportiert als im November 2024 (-4,1 % gegenüber Oktober 2025). Dagegen waren Butter und andere Fettstoffe aus Milch deutlich billiger als vor einem Jahr (-35,2 % gegenüber November 2024 und -6,5 % gegenüber Oktober 2025), ebenso Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver (-25,8 % gegenüber November 2024, aber +0,4 % gegenüber Oktober 2025).

Energieexporte waren mit -6,2 % deutlich preiswerter als im November 2024. Gegenüber Oktober 2025 stiegen die Preise aber um 6,3 %. Erdgas war 7,3 % billiger als im Vorjahresmonat (+4,9 % gegenüber Oktober 2025), die Preise für Mineralölerzeugnisse lagen 4,2 % unter denen von November 2024 (aber +3,7 % gegenüber Oktober 2025).

Auch landwirtschaftliche Güter wurden preiswerter exportiert als im Vorjahresmonat (-2,3 %). Gegenüber Oktober 2025 fielen die Preise hier um 0,2 %.

Berechnung der Außenhandelspreisindizes ohne Steuern und Zölle

Berechnungsgrundlage für die Indizes der Außenhandelspreise sind ausschließlich die in Verträgen vereinbarten Preise, zu denen inländische Unternehmen Waren aus dem Ausland einkaufen beziehungsweise ins Ausland verkaufen. Steuern und Zölle fließen demnach nicht in die Berechnung der Indizes ein.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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