Wer als Gründer/in einmal scheitert, hat auch beim nächsten Mal schlechtere Karten

Eine erfolglose Unternehmensgründung wird in der Regel als wertvolle Erfahrung angesehen, deren Einsichten den gescheiterten Gründern bei ihrer nächsten Gründung zu mehr Erfolg verhelfen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, wie eine aktuelle Studie des ZEW gemeinsam mit dem Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim zeigt.

ZEW, Pressemitteilung vom 11.04.2022

Eine erfolglose Unternehmensgründung wird in der Regel als wertvolle Erfahrung angesehen, deren Einsichten den gescheiterten Gründern/-innen bei ihrer nächsten Gründung zu mehr Erfolg verhelfen. Dies ist jedoch ein Trugschluss, wie eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim gemeinsam mit dem Institut für Mittelstandsforschung (ifm) der Universität Mannheim zeigt. Vielmehr ist die Wahrscheinlichkeit, dass gescheiterte Gründer/innen mit weiteren Gründungen erneut scheitern, überdurchschnittlich hoch.

So liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Neugründung von gescheiterten Gründern/-innen das erste Jahr überlebt, 3,8 Prozentpunkte unter der von Erstgründern/-innen. Sie ist sogar 6,5 Prozentpunkte niedriger, wenn Gründer/innen ihr voriges Unternehmen nicht freiwillig aufgaben, sondern Konkurs anmelden mussten. Im Falle eines Konkurses ist es außerdem um 3,9 Prozentpunkte wahrscheinlicher, dass sie auch mit ihrer Neugründung wieder Konkurs anmelden.

Die ZEW-Studie legt nahe, dass eine gescheiterte Unternehmensgründung das unterdurchschnittliche unternehmerische Können der Gründer/innen ausdrückt. Gescheiterte Gründer/innen weichen bei vielen Merkmalen von Erstgründern/-innen ab, etwa bei ihrem Alter, Bildungsabschluss, Erfahrung mit Leitungsfunktionen, aber auch bei der Branche der Neugründung. „In unserer empirischen Analyse haben wir alle diese Unterschiede kontrolliert und gezeigt: Sie sind nicht ausschlaggebend dafür, dass neu gegründete Unternehmen von gescheiterten Gründern/-innen seltener überleben als die von Erstgründern/-innen. Grund scheint vielmehr zu sein, dass es gescheiterten Gründern/-innen im Durchschnitt an unternehmerischem Geschick mangelt“, sagt Dr. Sandra Gottschalk, eine der Autorinnen der Studie und Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“.

Kritisch zu betrachten sind laut Studie daher Förderprogramme, die ohne weitere Unterscheidung allen gescheiterten Gründern/-innen erneute Unternehmensgründungen erleichtern. „Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag Erleichterungen für Gründer/innen vorgesehen, die neben einer Unterstützung bei der Start-up-Finanzierung eine „Kultur der zweiten Chance“ etablieren soll. Unsere Studie weist darauf hin, dass hier eine differenzierte Herangehensweise sinnvoller wäre“, stellt Dr. Bettina Müller fest, Studienautorin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim. So wäre es lohnend, geeignete Unternehmer/innen aus der Gruppe der gescheiterten Gründer/innen herauszufiltern und sie zielgerichtet zu unterstützen. Die gesamte Gruppe der gescheiterten Gründer/innen bei weiteren Neugründungen zu unterstützen, würde Ressourcen verbrauchen, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten, ohne dabei Werte zu schaffen. Dies schadet sowohl den einzelnen Unternehmern/-innen als auch der Gesellschaft insgesamt.

Die ZEW-Studie basiert auf Daten des IAB/ZEW-Gründungspanels, das die Entwicklung neu gegründeter Unternehmen über mehrere Jahre verfolgt und umfangreiche unternehmensspezifische Informationen bereitstellt. Hierzu werden im Auftrag des ZEW und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jedes Jahr etwa 6.000 Unternehmen telefonisch befragt.

Quelle: ZEW

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DATI für mehr Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft

Mit der Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) will die Bundesregierung künftig regionale Innovationsökosysteme stärken – und technologische sowie soziale Innovationen deutschlandweit beschleunigen. Damit dies in der Breite gelingen kann, sollte lt. DIHK die Agentur einen themen- und akteursoffenen Ansatz verfolgen. Von großer Bedeutung sei zudem eine frühzeitige Beteiligung von regionalen Unternehmen als Ideengeber, Anwender und Gestalter vor Ort, und auch die IHK-Organisation könne wertvolle Unterstützung leisten.

DIHK, Mitteilung vom 07.04.2022

Mit der Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) will die Ampelkoalition regionale Innovationsökosysteme stärken – und technologische sowie soziale Innovationen deutschlandweit beschleunigen. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sowie kleine und mittlere Universitäten sollen künftig noch enger mit der Wirtschaft zusammenarbeiten. Dies ist ein notwendiger Schritt, denn die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschenden lässt sich ohne Frage noch weiter ausbauen.

Oftmals sind den Unternehmen weder die Kooperations- und Fördermöglichkeiten noch die speziellen fachlichen Kompetenzen und Ansprechpartner an den Hochschulen bekannt. Es kann realistischerweise nicht Aufgabe kleinerer und mittlerer Unternehmen sein, zeit- und personalintensive Recherchen zu den Hochschulstrukturen durchzuführen. Gleichzeitig wären Kooperationen mit Hochschulen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sinnvoll, da sie nur selten über eigene Forschungsinfrastruktur oder Labore zur Weiterentwicklung ihrer Produkte und Verfahren verfügen können. In die andere Richtung sind Impulse aus der regionalen Wirtschaft gerade für die anwendungsorientierten Hochschulen von zentraler Bedeutung. Wie kann die DATI hier unterstützen?

Wirtschaft vor Ort frühzeitig einbeziehen

Die frühzeitige Beteiligung von regionalen Unternehmen als Ideengeber, Anwender und Gestalter vor Ort ist das A und O bei den geplanten Projekten der DATI. Neben der Wirtschaft spielen weitere Akteure eine Rolle, die nicht zuletzt auch die Kontakte zwischen Betrieben und Wissenschaft herstellen können. Hier kann etwa die IHK-Organisation unterstützen. Ob bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, beim Organisieren von Netzwerken oder bei Patentsprechtagen: Mit über 13.000 Innovationsberatungs-Gesprächen und jährlich mehr als 1.500 Veranstaltungen für Unternehmen bietet die IHK-Organisation eine hilfreiche Anlaufstelle für interessierte Unternehmen – vielleicht auch bald für die DATI.

Transfer flächendeckend ankurbeln

Damit die neue Agentur in der Lage ist, den Transfer in der Breite voranzubringen, sollte sie einen themen- und akteursoffenen Ansatz verfolgen. Das eröffnet auch die Möglichkeit, neuartige Themenfelder oder Lösungsansätze zu verfolgen, die bislang nicht im Fokus der Politik gestanden haben. Ebenso können spezifische regionale Kompetenzen weitentwickelt werden. Was die Akteure im Innovationsgeschehen betrifft, arbeiten nicht nur HAWs und kleine und mittlere Universitäten mit der Wirtschaft zusammen, sondern zum Beispiel auch größere Universitäten oder öffentliche und private Forschungseinrichtungen. Diese wissenschaftliche Vielfalt sollte sich auch in der DATI niederschlagen. Gleichwohl wäre wichtig, dass die für KMU oftmals relevanten HAWs einen angemessenen Zugang zu Fördermitteln erhalten.

Doppelstrukturen vermeiden

Die DATI kann einen wichtigen Beitrag zum Transfergeschehen leisten, wenn sie in Ergänzung zu bestehenden erfolgreichen Innovationsförderprogrammen wie etwa dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) aufgesetzt wird. Zudem sollte eine klare Arbeitsteilung mit anderen Institutionen wie beispielweise der Agentur für Sprunginnovationen oder bestehenden regionalen Allianzen festgelegt werden. Ein agiles und flexibles Agieren der Agentur gelingt nur mit geringeren bürokratischen Anforderungen, mit mehr Digitalisierung im Förderprozess und mit mehr Mut bei den Unterstützungsmöglichkeiten. Denn innovative Formate wie Innovations-Challenges, Reallabore oder Hackathons können bislang ungeahnte Transferpotenziale heben.

In einem Impulspapier hat der DIHK zusammengefasst, was bei der Errichtung der DATI aus Sicht der Wirtschaft beachtet werden sollte. Das Impulspapier finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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Geschäftsklima für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen stürzt ab

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige ist abgestürzt. Er sank im März auf minus 10,0 Punkte, nach plus 2,6 im Februar. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 07.04.2022

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige ist abgestürzt. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex“). Er sank im März auf minus 10,0 Punkte (nicht saisonbereinigt), nach plus 2,6 im Februar. „Die aufkeimende Hoffnung vom Februar ist aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine in sich zusammengefallen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen. „Auch bei den Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen greift die Unsicherheit um sich“, ergänzt er.

Der deutliche Rückgang des Geschäftsklimas ist auf den Absturz der Erwartungen zurückzuführen. Die aktuelle Lage beurteilten die Firmen hingegen im März leicht besser.

Immer mehr Unternehmen in Deutschland kündigten Preiserhöhungen an. Die Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sind da keine Ausnahme. Jedes zweite Unternehmen berichtete von Preiserhöhungsplänen. Sie liegen damit nicht weit hinter der Gesamtwirtschaft, wo es knapp zwei Drittel sind.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Wie im Gesamtindex sind alle Sektoren abgebildet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor. Die Gewinnung der neuen Teilnehmer erfolgt in Kooperation mit Jimdo, einem Anbieter von Online-Tools speziell für Soloselbstständige und kleine Unternehmen.

Quelle: ifo Institut

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2022

Wie das BMWK mitteilt, kam es bei der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu einer Seitwärtsbewegung gegenüber dem Vormonat (+0,2 %).

BMWK, Pressemitteilung vom 07.04.2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es bei der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar zu einer Seitwärtsbewegung gegenüber dem Vormonat (+0,2 %). Sowohl Industrie (+0,1 %) als auch Baugewerbe (-0,7 %) entwickelten sich schwach. In der Energiewirtschaft war hingegen eine deutliche Expansion zu verzeichnen (+4,9 %). Damit wurde das Gesamtergebnis des stürmischen Februars von einer besonders starken Stromerzeugung aus Windenergie angehoben.

Die pharmazeutische Produktion nahm im Februar um kräftige 15,6 % zu. Hier dürfte sich die wieder gesteigerte Impfstoffherstellung ausgewirkt haben. Im Maschinenbau nahm die Produktion hingegen merklich ab (-2,1 %) und auch im Bereich Kfz und Kfz-Teile kam es zu einer Drosselung (-1,3 %).

Für die Industrie, die seit Monaten durch Lieferengpässe bei wichtigen Vorleistungsgütern und Rohstoffen belastet wird, stellt die Seitwärtsbewegung nach vier Anstiegen in Folge einen Dämpfer dar. Allerdings ist in den Daten praktisch noch kein Effekt der russischen Invasion der Ukraine enthalten. Seit Kriegsbeginn hat sich die Unsicherheit über den weiteren konjunkturellen Verlauf massiv erhöht. Es ist davon auszugehen, dass der Krieg die Erholung der Industriekonjunktur zunächst bremsen wird. (…)

Quelle: BMWK

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Corona-Betroffenheit im Mittelstand nimmt wieder zu

Im Mittelstand werden die Auswirkungen der Omikron-Welle sichtbar: Die Corona-Betroffenheit der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt wieder zu, wie eine aktuelle repräsentative Analyse von KfW Research auf Basis des KfW-Mittelstandspanels zeigt.

KfW/KfW Research, Pressemitteilung vom 05.04.2022

  • 54 % aller kleinen und mittleren Unternehmen spüren im März die Folgen der Pandemie
  • Omikron-Welle führt zu Personalausfällen
  • Vor allem Industrie- und Bauunternehmen mit größeren Problemen als im Herbst

Im Mittelstand werden die Auswirkungen der Omikron-Welle sichtbar: Die Corona-Betroffenheit der kleinen und mittleren Unternehmen nimmt wieder zu, wie eine aktuelle repräsentative Analyse von KfW Research auf Basis des KfW-Mittelstandspanels zeigt (Befragungszeitraum: 07.-14.03.2022). Insgesamt 54 % aller Mittelständler sind im März 2022 generell von den Auswirkungen der Pandemie bzw. den daran gekoppelten Eindämmungsmaßnahmen betroffen – ein Zuwachs von 5 Prozentpunkten bzw. 190.000 Unternehmen im Vergleich zur letzten Befragung im September 2021. Die Zahl der betroffenen Firmen liegt zu Frühlingsbeginn damit bei 2,05 Millionen.

Besonders stark zugenommen haben die Belastungen durch Personalausfälle, worunter Erkrankungen und Quarantäne innerhalb der Belegschaft ebenso fällt wie Abwesenheiten von Mitarbeitenden aufgrund von Schul- und Kitaschließungen. In der anhaltenden Omikron-Welle mit besonders hohen Infektionszahlen ist jedes vierte kleine und mittlere Unternehmen davon betroffen (24 %, +10 Prozentpunkte ggü. September 2021). Von Umsatzeinbußen berichten 30 % der Mittelständler (+1 Prozentpunkt), von geringerer Liquidität 24 % (+ 5 Prozentpunkte). Störungen aufgrund von Lieferkettenproblemen erleben etwas weniger Unternehmen als im September (22 %, – 3 Prozentpunkte).

Die starke Zunahme der Personalausfälle führt dazu, dass derzeit vor allem die Wirtschaftsbereiche wieder stärkere Pandemiefolgen spüren, in denen Homeoffice nicht oder nur schwer umsetzbar ist. Den mit Abstand kräftigsten Zuwachs der Betroffenheit im Vergleich zur Herbst-Befragung verzeichnen Unternehmen aus dem Baugewerbe (+24 Prozentpunkte). Ebenso deutlich stärker betroffen als noch vor einem halben Jahr sind Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes (+10 Prozentpunkte). Die mittelständischen Firmen dieses Wirtschaftszweigs haben damit im Branchenvergleich wie bisher am häufigsten mit den Folgen Corona-Pandemie zu kämpfen: 77 % sind betroffen. Im Gegensatz dazu sind mittelständische Dienstleistungen nur geringfügig stärker betroffen als zuvor (+3 Prozentpunkte auf 51 %), im Handel nimmt die Betroffenheit moderat zu (+ 7 Prozentpunkte auf 71 %).

Die pandemiebedingten Umsatzeinbußen im Mittelstand sind weiterhin signifikant. Jedes vierte Unternehmen verbucht in den ersten beiden Monaten des Jahres 2022 Rückgänge gegenüber dem Vorjahr (27 %). Einen Rückgang der liquiden Mittel melden 24 % der Firmen (September 2021: 19 %). Aufgrund komfortabler Polster dürften Engpässe allerdings kaum eine Rolle spielen. Etwaige Zahlungsschwierigkeiten werden Mitte März 2022 kaum angeführt. Auch die Erwartungen zur Eigenkapitalausstattung stimmen optimistisch, dass die Kapitalstruktur der Unternehmen intakt bleibt.

„Eine Rückkehr zum Vor-Corona-Alltag ist für viele mittelständische Unternehmen und Selbständige wieder weiter entfernt“, fasst Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW, die Ergebnisse der aktuellen Befragung von KfW Research zusammen. „Zudem setzt der Krieg in der Ukraine, verbunden mit direkt und indirekt spürbaren Sanktionsfolgen, vielen Firmen zu. Die finalen Auswirkungen sind derzeit kaum abschätzbar. Insgesamt befinden sich der Mittelstand zu Beginn des Frühjahrs in einem schwierigen Spannungsfeld.“

Quelle: KfW

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2022

Wie das BMWK mitteilt, sind die Auftragseingänge nach Angaben des Statistischen Bundesamts im Februar gegenüber dem Vormonat um 2,2 % zurückgegangen. Mit der Abnahme im Februar wird die Aufwärtsbewegung der vorangehenden drei Monate zum Teil wettgemacht.

BMWK, Pressemitteilung vom 06.04.2022

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Auftragseingänge im Februar gegenüber dem Vormonat um 2,2 % zurückgegangen. Mit der Abnahme im Februar wird die Aufwärtsbewegung der vorangehenden drei Monate zum Teil wettgemacht. Der Rückgang wurde vorwiegend durch eine niedrigere Nachfrage nach Investitionsgütern (-2,8 %) und Vorleistungsgütern (-1,9 %) getrieben. Die Bestellungen von Konsum- (+0,7 %) und dabei insbesondere von Gebrauchsgütern (+3,1 %) dämpften hingegen den Rückgang. Trotz der rückläufigen Entwicklung im Februar lagen die Auftragseingänge im Niveau mit einem Plus von 2,9 % arbeitstäglich bereinigt allerdings immer noch deutlich über dem Vorjahresmonatswert.

Der Rückgang der Auftragseingänge insgesamt war in erster Linie auf eine schwächere Nachfrage aus dem Ausland (-3,3 %) zurückzuführen. Dabei gingen sowohl die Bestellung aus dem Euroraum (-3,3 %) als auch aus dem Nicht-Euroraum (-3,4 %) in ähnlicher Größenordnung zurück. Die Nachfrage aus dem Inland gab nur unwesentlich nach (0,2 %). Im aussagekräftigeren Zweimonatsvergleich entwickelten sich die Auftragseingänge aufgrund der Anstiege in den Vormonaten weiterhin positiv und stiegen um 2,4 %.

Der Rückgang der Auftragseingänge im Februar ist in erster Linie vor dem Hintergrund der deutlichen Anstiege der Vormonate zu sehen. Ein Effekt des russischen Angriffskriegs in der Ukraine ist in den Daten noch kaum enthalten, der Krieg führt allerdings zu hohen Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Nachfrage. Der Ausblick für die nächsten Monate fällt zum aktuellen Zeitpunkt daher gedämpft aus.

Quelle: BMWK

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Klimawandel bietet vielfältige Innovationsanreize

Unternehmen in Deutschland sind auf vielfältige Art und Weise vom Klimawandel betroffen. Dies löst in den Unternehmen nicht nur Umweltinnovationen aus, die die Auswirkungen der Klimaveränderungen abfedern sollen, sondern auch sonstige Innovationen, zeigt eine aktuelle Studie des ZEW gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg.

ZEW, Pressemitteilung vom 05.04.2022

ZEW-Studie: Unternehmen investieren in den Umweltschutz

Unternehmen in Deutschland sind auf vielfältige Art und Weise vom Klimawandel betroffen. Dies löst in den Unternehmen nicht nur Umweltinnovationen aus, die die Auswirkungen der Klimaveränderungen abfedern sollen, sondern auch sonstige Innovationen, zeigt eine aktuelle Studie des ZEW Mannheim gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Augsburg.

Der Klimawandel wirkt sich auf die Durchführung von Umweltinnovationen hinsichtlich neuer Produkte und neuer Prozesse in den Unternehmen unterschiedlich aus. „Wichtiger Anstoß für Umwelt-Produktinnovationen ist oft – wenig überraschend – die steigende Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten. Die Unternehmen konzentrieren sich vor allem auf Innovationen, die zu einem geringeren Energieverbrauch des Produkts führen“, sagt Studien-Koautor Dr. Christian Rammer, stellvertretender Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“. Auch staatliche Regulierungen, die dem Klimawandel entgegen wirken sollen, tragen dazu bei, dass Unternehmen verstärkt Umwelt-Produktinnovationen vornehmen. Eine steigende Kundennachfrage und Klimapolitik stoßen aber auch Umwelt-Prozessinnovationen in den Unternehmen an, die beispielsweise CO2-Emissionen verringern oder fossile durch erneuerbare Energieträger ersetzen.

Aber auch bei den Innovationen, die nicht auf die Verbesserung des Umweltschutzes abzielen, stellen die Studienautoren Auswirkungen des Klimawandels fest. „Die Nachfrage nach klimaneutralen Produkten löst auch sonstige Produktinnovationen aus. Dies deutet darauf hin, dass Klimaneutralität auch für neue Produkte relevant ist, die nicht die Verringerung negativer Umweltauswirkungen zum Ziel haben“, so Rammer. Weiterhin stoßen steigende Kosten infolge des Klimawandels sonstige Prozessinnovationen an, denn aufgrund der höheren Energie- und Klimakosten müssen Unternehmen oftmals ihre Produktionsprozesse anpassen.

Die empirische Analyse beschäftigt sich mit der Frage, wie Unternehmen in Deutschland ihre Innovationsaktivitäten ändern, wenn sie verschiedenen Folgen des Klimawandels ausgesetzt sind. Dafür nutzen die Studienautoren Daten zu 8.462 Unternehmen mit mindestens fünf Mitarbeitern/-innen, die im Rahmen des Community Innovation Surveys der Europäischen Kommission im Jahr 2021 erhoben wurden. Für die Umfragewelle 2021 wurde unter ZEW-Beteiligung ein Maß entwickelt, das abbildet, wie stark Unternehmen vom Klimawandel betroffen sind. Es berücksichtigt vier Dimensionen, wie sich Veränderungen des Klimas auf Unternehmen auswirken: erstens direkte Einflüsse von extremen Wetterbedingungen (zum Beispiel Sturmschäden), zweitens Kosten zur Anpassung an die Auswirkungen von Klimaveränderungen (zum Beispiel eine Reorganisation von Produktion und Auslieferung bei sehr hohen Temperaturen), drittens Politikmaßnahmen, die den Klimawandel abfedern sollen (zum Beispiel Emissionssteuern) und viertens eine veränderte Kundennachfrage nach klimafreundlichen Produkten.

Werden alle vier Maße zusammen betrachtet, ist für eine Mehrheit von insgesamt 60,8 Prozent der Unternehmen mindestens eine der beschriebenen Folgen des Klimawandels für ihr Geschäft sehr oder moderat relevant. Die größten Anteile an Unternehmen, die vom Klimawandel betroffen sind, finden sich in den Branchen Energieversorgung und Bergbau (55,9 Prozent) sowie Transport und Lagerung (50,8 Prozent). Am wenigsten betroffen sind laut ZEW-Studie die Branchen Telekommunikation, Programmierung und Informationstechnologie (10,2 Prozent) sowie Recht, Buchhaltung, Beratung und Werbung (5,5 Prozent).

Quelle: ZEW

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Trotz andauernder Corona-Pandemie mehr Existenzgründungen in 2021

Obwohl die Corona-Pandemie auch 2021 Teilbereiche der Wirtschaft wie Unternehmen mit Publikumsverkehr und personenbezogene Dienstleister vor große Herausforderungen stellte, stieg die Zahl der Existenzgründungen in 2021 lt. IfM Bonn um 1,4 % auf 336.000.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 04.04.2022

IfM Bonn: In den Freien Berufen gründen mehr Frauen als Männer

Obwohl die Corona-Pandemie auch 2021 Teilbereiche der Wirtschaft wie Unternehmen mit Publikumsverkehr und personenbezogene Dienstleister vor große Herausforderungen stellte, stieg die Zahl der Existenzgründungen in 2021 um 1,4 % auf 336.000. Gleichwohl wurde damit das Vor-Pandemie-Niveau noch nicht wieder erreicht. Allerdings ist zu bedenken, dass Anfang 2020 in einigen Gewerken die Meisterpflicht wieder eingeführt worden ist, was die Gründungsaktivitäten beispielsweise im Baugewerbe dauerhaft dämpft.

Der Zuwachs an Existenzgründungen im Vergleich zum Vorjahr fiel in der Land- und Forstwirtschaft (+2,5 %) am höchsten und in den Freien Berufen (+0,3 %) am geringsten aus. Im Fünf-Jahres-Vergleich 2021 zu 2017 verschiebt sich die Struktur der Tätigkeitsbereiche weiter zugunsten der nicht-gewerblichen Tätigkeiten: Lag der Anteil der freiberuflichen Existenzgründungen vor 5 Jahren noch bei 24,9 %, so entfallen nunmehr 26,4 % aller Gründungen auf diesen Bereich.

Kontinuierlicher Anstieg des Frauenanteils in den Freien Berufen

Immer mehr Frauen gründen in den Freien Berufen. Dies gilt sowohl deutschlandweit (2020: 52,8 %; 2021: 53,7 %) als auch in den einzelnen Bundesländern. In Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Niedersachsen und Sachsen wird die Geschlechterparität inzwischen bereits um mehr als 5 Prozentpunkte überschritten.

Dagegen stagniert der Frauenanteil an den gewerblichen Existenzgründungen von Einzelunternehmen bei einem Wert von rund 30 %, an den gewerblichen Nebenerwerbsgründungen bei einem Wert von rund 40 %.

Trotz der Unsicherheiten, die sowohl von der Pandemieentwicklung als auch von den Folgen des Ukrainekriegs ausgehen, rechnen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn in diesem Jahr mit einem weiteren leichten Anstieg der Gründungszahlen in allen drei Tätigkeitsbereichen. Allerdings könnte die Unsicherheit, die aus den veränderten Marktbedingungen erwächst, die Umsetzung von Gründungsvorhaben verzögern.

Quelle: IfM Bonn

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Exporte im Februar 2022: +6,4 % zum Januar 2022

Im Februar 2022 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2022 kalender- und saisonbereinigt um 6,4 % und die Importe um 4,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 damit um 14,3 % und die Importe um 24,6 %. Im Außenhandel mit der Russischen Föderation sind die Exporte (-6,3 %) und die Importe (-7,3 %) im Februar 2022 deutlich gegenüber Januar 2022 gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 04.04.2022

Außenhandel mit Russland gegenüber dem Vormonat im Februar 2022 gesunken

Exporte (kalender- und saisonbereinigt), Februar 2022

  • 124,7 Milliarden Euro
  • +6,4 % zum Vormonat
  • +14,3 % zum Vorjahresmonat

Importe (kalender- und saisonbereinigt), Februar 2022

  • 113,1 Milliarden Euro
  • +4,5 % zum Vormonat
  • +24,6 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz (kalender- und saisonbereinigt), Februar 2022

  • 11,5 Milliarden Euro

Im Februar 2022 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2022 kalender- und saisonbereinigt um 6,4 % und die Importe um 4,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 damit um 14,3 % und die Importe um 24,6 %. Im Außenhandel mit der Russischen Föderation sind die Exporte (-6,3 %) und die Importe (-7,3 %) im Februar 2022 deutlich gegenüber Januar 2022 gesunken. Der Außenhandel mit Russland war erst ab Ende Februar 2022 durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und die in der Folge getroffenen Sanktionen eingeschränkt. Inwieweit sich die Sanktionen, andere Maßnahmen zur Exportbeschränkung und nicht sanktioniertes Verhalten der Marktteilnehmer auf den deutschen Außenhandel mit der Russischen Föderation weiter auswirken, werden voraussichtlich die Zahlen der Außenhandelsstatistik ab dem Berichtsmonat März detailliert zeigen.

Insgesamt wurden im Februar 2022 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 124,7 Milliarden Euro aus Deutschland exportiert und Waren im Wert von 113,1 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Die Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2022 mit einem Überschuss von 11,5 Milliarden Euro ab. Im Januar 2022 hatte der kalender- und saisonbereinigte Saldo der Außenhandelsstatistik +8,9 Milliarden Euro betragen, im Februar 2021 hatte er bei +18,2 Milliarden Euro gelegen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Februar 2022 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 67,8 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 57,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Januar 2022 stiegen die kalender- und saisonbereinigten Exporte in die EU-Staaten um 10,4 % und die Importe aus diesen Staaten um 5,2 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Februar 2022 Waren im Wert von 46,8 Milliarden Euro (+9,2 %) exportiert und Waren im Wert von 39,7 Milliarden Euro (+4,4 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden kalender- und saisonbereinigt im Februar 2022 Waren im Wert von 21,0 Milliarden Euro (+13,0 %) exportiert und Waren im Wert von 18,0 Milliarden Euro (+6,9 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Februar 2022 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 56,9 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 55,5 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Januar 2022 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 2,1 % und die Importe von dort um 3,8 % zu.

Die meisten deutschen Exporte gingen im Februar 2022 in die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden kalender- und saisonbereinigt 2,7 % mehr Waren exportiert als im Januar 2022. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten auf einen Wert von 11,2 Milliarden Euro. Die Exporte in die Volksrepublik China stiegen um 6,4 % auf 9,5 Milliarden Euro und die Exporte in das Vereinigte Königreich um 0,7 % auf 5,7 Milliarden Euro. Im Außenhandel mit der Russischen Föderation nahmen die deutschen Exporte gegenüber Januar 2022 um 6,3 % auf 2,4 Milliarden Euro ab.

Die meisten Importe kamen im Februar 2022 aus der Volksrepublik China. Von dort wurden kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 13,8 Milliarden Euro eingeführt, das waren 4,8 % mehr als im Vormonat. Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken um 2,5 % auf 6,3 Milliarden Euro. Die Importe aus der Russischen Föderation nahmen um 7,3 % auf 3,7 Milliarden Euro ab. Die Importe aus dem Vereinigten Königreich sanken im gleichen Zeitraum um 3,6 % auf 2,6 Milliarden Euro.

Originalwerte für den Außenhandel (nicht kalender- und saisonbereinigt)

Nominal (nicht kalender- und saisonbereinigt) wurden im Februar 2022 Waren im Wert von 123,3 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 111,9 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2021 stiegen die Exporte im Februar 2022 damit um 14,4 % sowie die Importe um 24,5 %. Die unbereinigte Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2022 mit einem Überschuss von 11,4 Milliarden Euro ab. Im Februar 2021 hatte der Saldo 17,9 Milliarden Euro betragen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Nachhaltigkeitsvorgaben für Produkte: Involvieren statt konfrontieren

Längere Haltbarkeit, bessere Reparierbarkeit, weniger schädliche Chemikalien und Umweltauswirkungen: Mit ihrer neuen Ökodesign-Verordnung möchte die EU-Kommission die Voraussetzungen dafür schaffen, dass möglichst viele Produkte nachhaltiger werden. Das birgt lt. DIHK ökologische und ökonomische Chancen, bringt aber für viele Betriebe in einer Zeit ohnehin großer Herausforderungen erheblichen Anpassungsbedarf mit sich. Die Einbindung der Wirtschaft ist deshalb ebenso wichtig wie eine angemessene Unterstützung der Betriebe.

DIHK, Mitteilung vom 31.03.2022

Der Green Deal der EU bedeutet eine grundlegende Neuorientierung der europäischen Energie- und Klimapolitik. Aber nicht nur: Jetzt rückt eine umweltpolitische Maxime des Green Deal in den besonderen Fokus der Wirtschaft. Mit der am 30. März 2022 im Zuge der „Sustainable Product Initiative“ vorgeschlagenen Ökodesign-Verordnung will die EU-Kommission die „Zirkularität der europäischen Wirtschaft“ stärken. Hier beansprucht die EU mit dem Green Deal nicht weniger als eine globale Führungsrolle.

Neue Ökodesign-Verordnung umfasst gesamten Lebenszyklus von Produkten

Mit der Ökodesign-Verordnung möchte die EU-Kommission die Voraussetzungen dafür schaffen, dass möglichst viele Produkte nachhaltiger werden. Von längerer Haltbarkeit über bessere Reparierbarkeit bis hin zu den enthaltenen Chemikalien und Umweltauswirkungen von Produkten – die Initiative definiert eine lange Liste von Kriterien. Klar ist: Die Ökodesign-Anforderungen an Produkte stehen potenziell vor einer erheblichen Ausweitung.

Schließlich zielt der Verordnungsvorschlag nicht nur auf Vorgaben zu Produktionsprozessen, sondern auch auf eine erweiterte Produktverantwortung von Herstellern ab. Dies betrifft beispielsweise die Verpflichtung für Unternehmen, nachhaltigkeitsrelevante Produktinformationen etwa zu deren Reparierbarkeit oder Rückgabe zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung soll in Form eines digitalen Produktpasses erfolgen.

Unternehmen müssen sich auf neue Marktbedingungen einstellen

Die Initiative der Kommission erfasst den gesamten Lebenszyklus von immer mehr Produkten in Europa. In der Folge will die EU-Kommission diesen Rahmen nach und nach mit spezifischen Inhalten füllen. Eine Vielzahl von Unternehmen stünde damit mittelfristig vor einem erheblichen Anpassungsbedarf. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Wirtschaften auf dem EU-Binnenmarkt könnten sich für manche Produktvarianten grundlegend ändern. Im Fokus der Kommission stehen zum Beispiel Möbel oder Reifen. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass bereits im Sommer die Grundlage für ein über das aktuelle Gewährleistungsrecht hinausgehendes „right to repair“ geschaffen werden soll.

Ökologische und ökonomische Chancen

Doch so groß die Herausforderung, so klar ist auch der grundsätzliche Wille der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Nachhaltigkeit – gerade auch auf europäischer Ebene. Neben ökologischen Vorteilen liegen hierin auch ökonomische Potenziale. Dies umfasst zum Beispiel eine geringere Importabhängigkeit bei verschiedenen Rohstoffen oder eine größere Wettbewerbsgleichheit im EU-Binnenmarkt. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der konstruktiven und frühzeitigen Beteiligung von Unternehmen, um ausgewogene Lösungen zu finden.

Zu bedenken gilt schließlich, dass die Betriebe infolge des Krieges in der Ukraine und der Corona-Krise derzeit vor erheblichen Herausforderungen stehen. Kommen in der nahen Zukunft anspruchsvolle Ökodesign-Vorgaben hinzu, können diese nicht nur die Produktvielfalt beschneiden, sondern Geschäftsmodelle infrage stellen.

Falls der nun präsentierte Vorschlag der EU-Kommission zur rechtlichen Realität wird, sollten daraus hervorgehende Produktvorgaben auf Basis betrieblicher Expertise entstehen und den Unternehmen genügend Entwicklungsspielraum geben. Dass der Kommissionsvorschlag die Vermeidung unverhältnismäßig negativer Einflüsse auf die Wettbewerbsfähigkeit gerade kleiner und mittlerer Unternehmen als Kriterium aufgreift und die Möglichkeit der wirtschaftlichen Selbstregulierung offenhält, stimmt hoffnungsvoll. Denn nur bei wirtschaftlicher Teilhabe und angemessener Unterstützung der Betriebe bei der Transformation kann die Initiative zu einem nachhaltigen Erfolgsmodell werden.

Quelle: DIHK

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