Finanzierungsumfeld wichtigstes Motiv bei der Abwanderung von Start-ups

Wenn es Start-ups ins Ausland zieht, stellt dies einen Verlust für den Innovationsstandort Deutschland dar. Denn mit den Start-ups wandert lt. KfW Research auch Knowhow und zukünftiges Innovations- und Beschäftigungspotenzial ab.

KfW Research, Mitteilung vom 15.03.2022

Für den Innovations­standort Deutschland stellt die Abwanderung von Start-ups einen Verlust von Knowhow und Beschäftigungs­potenzial dar. Für den Schritt ins Ausland ist nach Einschätzung deutscher Wagniskapital­geber ein besseres Finanzierungs­umfeld der wichtigste Entscheidungsfaktor. So zählen bessere Finanzierungs- und Exitmög­lichkeiten sowie ein vorteilhafteres Bewertungs­niveau zu den bedeutendsten Abwanderungs­motiven deutscher Start-ups.

Quelle: KfW

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Fachkräftemangel fordert mittelständische Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe heraus

Der Fachkräftemangel stellt lt. IfM Bonn in naher Zukunft die größte Herausforderung für Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe dar. Erst dahinter folgen die Digitalisierung, der erhöhte Wettbewerbsdruck und Innovationsfähigkeit.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 15.03.2022

IfM Bonn: Pandemie verliert an Bedrohungspotenzial

Der Fachkräftemangel stellt in naher Zukunft die größte Herausforderung für Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe dar. Erst dahinter folgen die Digitalisierung, der erhöhte Wettbewerbsdruck und Innovationsfähigkeit. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Befragung von Führungskräften, die die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Rahmen des Forschungsprojekts „Digitalisierungsprozesse von KMU im Verarbeitenden Gewerbe“ vorgenommen haben.

Die Pandemie verliert hingegen an Bedrohungspotenzial. Gleichwohl hat sie Herausforderungen wie die Rohstoffknappheit verstärkt.

„Abhängig von der Zugehörigkeit zum Mittelstand zeigen sich Unterschiede bei der Prioritätensetzung. Während die mittelständischen Unternehmen dem Fachkräftemangel eine etwas höhere Priorität zu sprechen, messen die managergeführten Unternehmen dies eher der Digitalisierung zu“, erklärt IfM-Präsidentin Prof. Dr. Friederike Welter. „Dieser Unterschied zeigt sich auch im Hinblick auf die Unternehmensgröße: Offenkundig haben kleine und mittlere Unternehmen schon jetzt häufiger Probleme, Fachkräfte zu finden, als größere Unternehmen. Dagegen sehen sich letztere mit einem steigenden Wettbewerbsdruck konfrontiert, der auf steigenden Rohstoffpreisen sowie Marktveränderungen beruht.“

Im Gegensatz zur letzten Befragung für das Zukunftspanel Mittelstand in 2019 hat inzwischen jedoch die Mehrzahl der Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe konkrete Digitalisierungsvorhaben entwickelt. Sie richten sich auf Optimierungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Einkauf mit der Einführung von Warenwirtschaftssystemen über die Automatisierung der Produktion bis hin zu E-Commerce-Lösungen. Einige Unternehmen planen zudem smarte Produkte zu entwickeln. Zugleich sehen sich die Unternehmen vor die Herausforderung gestellt, sich vor Datendiebstahl und Cyberkriminalität zu schützen. Kleinstunternehmen nennen zudem fehlende Fachexpertise sowie mangelnde Ressourcen als Umsetzungshürden.

Quelle: IfM Bonn

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Stärkster Rückgang der Erwartungen seit Beginn der Umfrage

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland fallen in der aktuellen Umfrage vom März 2022 so stark wie noch nie zuvor. Der Rückgang beträgt 93,6 Punkte und der neue Wert liegt bei minus 39,3 Punkten. Dies ist der stärkste Rückgang der Erwartungen seit Beginn der Umfrage im Dezember 1991. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fiel der Indikator um 58,2 Punkte.

ZEW, Pressemitteilung vom 15.03.2022

Der ZEW-Indikator liegt bei minus 39,3 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland fallen in der aktuellen Umfrage vom März 2022 so stark wie noch nie zuvor. Der Rückgang beträgt 93,6 Punkte und der neue Wert der ZEW-Konjunkturerwartungen liegt bei minus 39,3 Punkten. Dies ist der stärkste Rückgang der Erwartungen seit Beginn der Umfrage im Dezember 1991. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 fiel der Indikator um 58,2 Punkte. Die Erwartungen liegen jetzt ähnlich niedrig wie etwa im Sommer 2019.

Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verschlechtert sich in der aktuellen Umfrage ebenfalls. Der Wert des Lageindikators sinkt um 13,3 Punkte und liegt damit bei minus 21,4 Punkten. Die Expertinnen und Experten gehen daher davon aus, dass eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung bereits im März spürbar sein wird. Die Erwartungen für die Inflationsrate in Deutschland steigen sprunghaft um 107,7 Punkte auf einen Wert von 70,2 Punkten.

„Eine Rezession wird immer wahrscheinlicher. Der Ukrainekrieg und die Sanktionen gegen Russland verschlechtern den wirtschaftlichen Ausblick für Deutschland ganz erheblich. Die einbrechenden Konjunkturerwartungen gehen einher mit extrem steigenden Inflationserwartungen. Die Expertinnen und Experten gehen daher von einer Stagflation in den kommenden Monaten aus. Die Verschlechterung des Ausblicks betrifft praktisch alle Branchen der deutschen Wirtschaft, vor allem aber die energieintensiven Bereiche und den Finanzsektor“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, PhD die aktuellen Erwartungen.

Die Erwartungen der Finanzmarktexpertinnen und Finanzmarktexperten an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone sinken im März um 87,3 Punkte. Sie liegen damit aktuell wieder deutlich im negativen Bereich bei minus 38,7 Punkten. Der neue Wert des Lageindikators beträgt minus 21,9 Punkte. Der Lageindikator ist damit um 22,5 Punkte gegenüber Februar gefallen.

Die Inflationserwartungen für das Eurogebiet steigen in der aktuellen Umfrage um 104,6 Punkte. Der Inflationsindikator liegt damit bei 69,5 Punkten. 76,5 Prozent der Expertinnen und Experten gehen jetzt von einem Anstieg der Inflationsrate auf Sicht von sechs Monaten aus.

Quelle: ZEW

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Großhandelspreise im Februar 2022: +16,6 % gegenüber Februar 2021

Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Februar 2022 um 16,6 % gegenüber Februar 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat im Januar 2022 bei 16,2 % und im Dezember 2021 bei 16,1 % gelegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.03.2022

Großhandelsverkaufspreise, Februar 2022

  • +1,7 % zum Vormonat
  • +16,6 % zum Vorjahresmonat

Die Verkaufspreise im Großhandel sind im Februar 2022 um 16,6 % gegenüber Februar 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte der Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat im Januar 2022 bei 16,2 % und im Dezember 2021 bei 16,1 % gelegen. Im Vormonatsvergleich stiegen die Großhandelspreise im Februar 2022 um 1,7 %. Die aktuellen Preisentwicklungen im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sind in den Ergebnissen nicht enthalten, da die Erhebung der Großhandelspreise zum Stichtag 5. Februar 2022 erfolgt ist.

Der hohe Anstieg der Großhandelspreise gegenüber Februar 2021 ist vor allem durch stark gestiegene Preise für viele Rohstoffe und Vorprodukte begründet. Den größten Einfluss auf die Veränderungsrate des Großhandelspreisindex gegenüber dem Vorjahresmonat hatte im Februar 2022 erneut der Preisanstieg im Großhandel mit Mineralölerzeugnissen (+43,6 %).

Besonders kräftige Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr gab es ebenfalls im Großhandel mit Altmaterial und Reststoffen (+46,0 %), mit Roh- und Schnittholz (+44,0 %) sowie mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug (+43,4 %). Erheblich höher waren auch die Preise im Großhandel mit chemischen Erzeugnissen (+34,1 %), mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke (+23,2 %) sowie mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln (+22,7 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Arbeitskosten im 4. Quartal 2021 um 1,5 % höher als im Vorquartal

Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde sind in Deutschland im 4. Quartal 2021 um 1,5 % gegenüber dem 3. Quartal 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhöhten sich die Arbeitskosten im Vergleich zum 4. Quartal 2020 kalenderbereinigt um 2,4 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.03.2022

Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 4. Quartal 2021

  • +1,5 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)
  • +2,4 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt)

Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde sind in Deutschland im 4. Quartal 2021 saison- und kalenderbereinigt um 1,5 % gegenüber dem 3. Quartal 2021 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, erhöhten sich die Arbeitskosten im Vergleich zum 4. Quartal 2020 kalenderbereinigt um 2,4 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen und werden in Relation zu den geleisteten Stunden ausgewiesen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 4. Quartal 2021 im Vergleich zum 4. Quartal 2020 kalenderbereinigt um 1,9 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 3,9 %.

Arbeitskosten gegenüber Vorkrisenniveau um 5,6 % gestiegen

Verglichen mit dem 4. Quartal 2019, also dem vergleichbaren Quartal im Jahr vor der Corona-Krise, ist der Arbeitskostenindex im 4. Quartal 2021 um 5,6 % gestiegen. Der Anstieg resultiert hauptsächlich daraus, dass die Arbeitskosten stärker gestiegen sind als die Zahl der gesamtwirtschaftlich geleisteten Stunden je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.

Europäische Entwicklung: + 2,9 % im EU-Durchschnitt, große Unterschiede zwischen den Ländern

Europaweite Ergebnisse liegen aktuell für das 3. Quartal 2021 vor. Danach verteuerte sich eine Stunde Arbeit im Durchschnitt der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) um 2,9 %. Deutschland lag mit 2,2 % unter der durchschnittlichen Entwicklung in der EU. In Griechenland (-1,1 %) war der Arbeitskostenindex im betrachteten Zeitraum rückläufig. Auf der anderen Seite wiesen Litauen (+15,5 %), Bulgarien (+12,3 %), Polen (+9,8 %), Malta (+9,5 %) und Rumänien (+9,0 %) die höchsten Arbeitskosten-Wachstumsraten in der EU auf.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Meilenstein für die Gleichstellung – EU-Führungspositionen-Richtlinie beschlossen

Deutschland hat am 14.03.2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt.

BMFSFJ, Pressemitteilung vom 14.03.2022

Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben teilhaben. Dafür steht die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen. Deutschland hat am 14. März 2022 zusammen mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU-Führungspositionen-Richtlinie zugestimmt.

„Mit unserem Ja zur Führungspositionen-Richtlinie machen wir gemeinsam mit der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Weg frei für mehr Gleichstellung in Europa. Wir erreichen damit einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Denn wir sehen deutlich: verbindliche Quoten wirken. In Ländern mit verbindlichen Vorgaben sind mitunter doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in Ländern ohne solche Regeln. Die Richtlinie ist deshalb ein notwendiger Schritt für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir nach Jahren der Blockade den Weg für einheitliche Standards in Europa.“

Bundesfrauenministerin Anne Spiegel

Über die EU-Führungspositionen-Richtlinie

Ziel der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Führungsgremien börsennotierter Unternehmen in der EU substanziell zu erhöhen. Vorgesehen ist das Ziel, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen.

Mitgliedstaaten, in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von den Regelungen ausgenommen. In Deutschland gelten mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.

Am 14. März 2022 hat der Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame Ratsposition beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, damit die Richtlinie bald auch gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet wird und in Kraft treten kann.

Quelle: BMFSFJ

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Inflationsrate im Februar 2022 bei +5,1 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag im Februar 2022 bei +5,1 % und bleibt damit auf einem hohen Stand. Im Januar 2022 hatte sie noch bei +4,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Januar 2022 um 0,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.03.2022

Weiterer Anstieg bei Energiepreisen führt erneut zu hoher Inflationsrate

Verbraucherpreisindex, Februar 2022

  • +5,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,9 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Februar 2022

  • +5,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,9 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2022 bei +5,1 % und bleibt damit auf einem hohen Stand. Im Januar 2022 hatte sie noch bei +4,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Januar 2022 um 0,9 %.

Krisenbedingte Effekte beeinflussen Inflationsrate

Einfluss auf die Inflationsrate hatten Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, insbesondere bei den Energieprodukten. „Die coronabedingten Effekte werden zunehmend überlagert durch die Auswirkungen des Angriffs von Russland auf die Ukraine“, betonte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Die aktuellen Preissteigerungen, insbesondere bei den Mineralölprodukten, spiegeln sich in den Februarergebnissen 2022 noch nicht wider.“

Energiepreise zogen binnen Jahresfrist um 22,5 % an

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von Februar 2021 bis Februar 2022 um 7,9 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +22,5 % deutlich über der Gesamtteuerung (Januar 2022: +20,5 %). Binnen Jahresfrist erhöhten sich die Kraftstoffpreise um 25,8 % und die Preise für Haushaltsenergie um 20,8 %. Hier verteuerten sich vor allem leichtes Heizöl (+52,6 %), Erdgas (+35,7 %) und Strom (+13,0 %). Der Preisauftrieb bei den Energieprodukten wurde von mehreren Faktoren beeinflusst: Neben den krisenbedingten Effekten wirkte sich unter anderem die zu Jahresbeginn gestiegene CO2-Abgabe von 25 Euro auf 30 Euro pro Tonne CO2 aus.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 5,3 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Februar 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,3 % (Januar 2022: +5,0 %). Mehr bezahlen mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher insbesondere für frisches Gemüse (+11,0 %) sowie für Molkereiprodukte und Butter (+6,7 %). Merklich teurer wurden neben Energie und Nahrungsmitteln auch Pflanzen und Blumen (+8,7 %), Fahrzeuge (+7,8 %) sowie Kaffeeprodukte (+6,7 %). Insgesamt verteuerten sich die Verbrauchsgüter um 10,5 % und Gebrauchsgüter um 3,0 %.

Inflationsrate ohne Energie bei +3,3 %

Die Preiserhöhungen bei Energie gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich massiv auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Inflationsrate im Februar 2022 bei +3,3 % gelegen, ohne Energie und Nahrungsmittel bei +3,0 %.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,8 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Februar 2022 um 2,8 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit unterhalb der Gesamtteuerung. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,5 % und dämpften somit die Gesamtteuerung. Zudem gingen die Preise für Telekommunikation (-1,0 %) sowie für Leistungen sozialer Einrichtungen (-2,4 %) zurück, letztere infolge der Umsetzung der im Juni 2021 beschlossenen Pflegereform. Dagegen erhöhten sich einige Dienstleistungspreise deutlich, etwa die Wartung und Reparatur von Wohnungen und Wohnhäusern (+10,1 %) sowie von Fahrzeugen (+5,3 %).

Preisanstieg zum Vormonat um 0,9 % infolge gestiegener Energiepreise

Im Vergleich zum Januar 2022 stieg der Verbraucherpreisindex im Februar 2022 um 0,9 %. Erneut wurden Energieprodukte teurer (+3,1 %), insbesondere mussten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr für leichtes Heizöl (+7,0 %) und für Kraftstoffe (+3,8 %) bezahlen. Auch die Nahrungsmittelpreise zogen an (+1,0 %, darunter Gemüse: +3,9 %). Nennenswert ist zudem der Preisanstieg bei Pauschalreisen (+9,4 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Startschuss für die Start-up-Strategie der Bundesregierung

Das BMWK erteilte den Startschuss für die Erarbeitung der Start-up-Strategie der Bundesregierung. Die Strategie soll im Sommer vorliegen und im weiteren Verlauf der Legislaturperiode umgesetzt werden.

BMWK, Pressemitteilung vom 10.03.2022

Dr. Anna Christmann, die Beauftragte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Digitale Wirtschaft und Start-ups, hat sich am 09.03.2022 mit dem Beirat Junge Digitale Wirtschaft getroffen und gab damit den Startschuss für die Erarbeitung der Start-up-Strategie der Bundesregierung. Die Strategie soll im Sommer vorliegen und im weiteren Verlauf der Legislaturperiode umgesetzt werden.

„Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, eine umfassende Start-up-Strategie zu erarbeiten. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, damit auch die Umsetzung zügig erfolgen kann. Wir wollen beste Bedingungen für Start-ups in Deutschland und Europa. Was mir bei der Erarbeitung der Strategie besonders wichtig ist: Ein intensiver Austausch mit allen Stakeholdern und ein transparenter Prozess. Gestern habe ich zum Beispiel die Diskussion mit dem Beirat Junge Digitale Wirtschaft begonnen. Jetzt folgen Workshops zu zentralen Themen und eine Online-Konsultation. Ich freue mich auf die weitere gemeinsame Arbeit an der Start-up-Strategie der Bundesregierung.“

Dr. Anna Christmann

Der Koalitionsvertrag nennt bereits eine Vielzahl von Themen, die das BMWK mit der Start-up-Strategie angehen will. Diese reichen von der Gewinnung der nötigen Fachkräfte bis zum besseren Zugang zu Daten. Es geht darum, den Anteil von Frauen an Gründungen im Digitalsektor zu erhöhen und Ausgründungen aus der Wissenschaft voranzutreiben. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll attraktiver gestaltet werden. Auch die Finanzierung spielt eine wichtige Rolle. Hier geht es vor allem um die Finanzierung für die Spätphase und um die Mobilisierung privaten Kapitals institutioneller Anleger.

Zu all diesen Themen wird es in den kommenden Wochen Workshops mit Expertinnen und Experten geben. Außerdem sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer, Vereinigungen und Verbände eingeladen, sich durch Stellungnahmen zu diesen und weiteren Themen an der Diskussion zu beteiligen. Auch der Austausch mit dem Beirat Junge Digitale Wirtschaft geht selbstverständlich weiter. Ziel ist es, dass das Bundeskabinett die Start-up-Strategie im Sommer beschließt.

Der Beirat Junge Digitale Wirtschaft berät den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz zu aktuellen Fragen der digitalen Transformation. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung und die Potenziale der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland. Das Ziel: Ein direkter und praxisbezogener Dialog der jungen deutschen Digital- und Gründerszene mit der Politik.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 2022

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4,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2022 als im Vormonat

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2022 um 4,2 % gegenüber Januar 2022 gestiegen. Zuvor war sie im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber dem Vormonat gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.03.2022

  • 11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr
  • Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 gegenüber 2020 fast verdoppelt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2022 um 4,2 % gegenüber Januar 2022 gestiegen. Zuvor war sie im Januar 2022 um 17,2 % gegenüber dem Vormonat gesunken. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurückgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft.

11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die vorläufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frühe Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, für die derzeit endgültige Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 vorliegen. Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 13.993 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,7 % weniger als im Jahr 2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der Corona-Krise rückläufig und erreichte den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2021 um 25,4 % niedriger. Einen Anstieg hatte es zuletzt während der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenüber 2008).

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2020.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen, Insolvenzhäufigkeit bei Verkehr und Lagerei am höchsten

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2021 im Baugewerbe mit 2.423 Fällen (Jahr 2020: 2.500; -3,1 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 2.122 Verfahren (Jahr 2020: 2.466; -13,9 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1.490 Insolvenzen gemeldet (Jahr 2020: 1.719; -13,3 %).

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Jahr 2021 in Deutschland 46 Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die meisten Unternehmensinsolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110 Unternehmensinsolvenzen. Im Baugewerbe lag die Insolvenzhäufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur 8 Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung.

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

90,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Jahr 2021 mit +90,7 % gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 um 27,1 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitswesen ausschöpfen

Die EFI hat lt. ZEW ihr Jahresgutachten 2022 veröffentlicht. Eines der Themen des diesjährigen Gutachtens ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier zeigt die Expertenkommission Rückstände auf und mahnt rasches Handeln an.

ZEW, Pressemitteilung vom 09.03.2022

EFI-Jahresgutachten 2022 veröffentlicht

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) hat am 09.03.2022 ihr Jahresgutachten an Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger übergeben. Die Übergabe war zunächst aufgrund der aktuellen politischen Lage verschoben worden. Prof. Dr. Irene Bertschek, Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ ist Mitglied der EFI. Eines der Themen des diesjährigen Gutachtens ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Hier zeigt die Expertenkommission Rückstände auf und mahnt rasches Handeln an.

„Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens weit hinter anderen europäischen Ländern zurück. Gerade die aktuelle Corona-Krise hat schonungslos aufgezeigt, dass das deutsche Gesundheitssystem massive Defizite bei der Digitalisierung aufweist“, so Prof. Dr. Irene Bertschek. Gleichzeitig seien große Innovations- und Wertschöpfungspotenziale mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen verbunden. „Unsere Analyse zeigt, dass digitale Technologien die Qualität der Gesundheitsversorgung verbessern können. Zudem eröffnet die zunehmende Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten in Verbindung mit modernen digitalen Analyseverfahren neue und weitreichende Möglichkeiten für eine stärker personalisierte Diagnostik und Therapie.“ Die Expertenkommission empfiehlt der Bundesregierung, rasch eine Digitalisierungsstrategie zu entwickeln und umzusetzen und dabei alle relevanten Akteursgruppen des Gesundheitswesens einzubeziehen. Außerdem sollte das im Koalitionsvertrag angekündigte Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorangebracht und besser über Funktionsweise, Handhabung und Mehrwert von Telemedizin und digitalen Gesundheitsanwendungen informiert werden.

Weitere Themen des EFI-Gutachtens 2022 sind die Potenziale digitaler Plattformen, die Forschungs- und Innovationspolitik in der neuen Legislaturperiode, Schlüsseltechnologien und technologische Souveränität und der motorisierte Individualverkehr auf dem Weg zur Nachhaltigkeit.

Quelle: ZEW

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