Unsichere EU-Schweiz-Beziehungen – Prioritäten für die deutsche Wirtschaft

Wie geht es nach dem Scheitern des EU-Schweiz Rahmenabkommens mit den wirtschaftlichen Beziehungen zur Eidgenossenschaft weiter? Die Unsicherheit wächst. Denn ohne neue Vereinbarungen sind mehr Handelshemmnisse und rechtliche Unklarheiten absehbar. So droht eine Verschlechterung der Handelsbeziehungen – vergleichbar mit einem Smartphone ohne Updates. Nun gilt es die sehr engen wirtschaftlichen Verbindungen zur Schweiz nachhaltig abzusichern.

DIHK, Mitteilung vom 13.01.2022

Die Europäische Union ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, die Schweiz wiederum der viertgrößte für die EU. Doch diese starken Wirtschaftsbeziehungen sind nicht in Stein gemeißelt: Auf Grundlage von 120 Vereinbarungen ist die Schweiz zwar eng mit der EU verbunden, aber kein Mitglied des Binnenmarktes. Ein neues Rahmenabkommen sollte die Situation weiter verbessern, die Schweiz hat das aber kürzlich überraschend zurückgewiesen. Beide Seiten sollten jetzt rasch neue Gespräche für eine stärkere wirtschaftliche Integration starten.

Privilegierter Marktzugang für die Schweiz

Die Schweiz ist eng mit der Europäischen Union verbunden und nimmt etwa am Schengen-Raum, dem Dublin-System sowie den Forschungs- und Mobilitätsprogrammen teil. Zum Binnenmarkt besteht ein privilegierter Zugang. Bereits 2013 hatten die EU und die Schweiz Gespräche für ein institutionelles Rahmenabkommen gestartet, damit diese Bündnisse einheitlicher und effizienter angewendet werden können. Neben einer dynamischen Rechtsanpassung wäre auch ein Instrument für die Streitschlichtung eingeführt worden – dies hatte die EU von der Schweiz als Nettoprofiteur des Binnenmarktes schon seit über zehn Jahren gefordert. Nach sieben Jahren Verhandlungen samt vorläufigem Vertragstext brach die Schweizer Regierung jedoch im Mai 2021 überraschend die Gespräche über ein Rahmenabkommen ab, da sie verbleibende Verhandlungslücken als unüberwindbar einstufte.

Unsicherheit und Handelshemmnisse für die Wirtschaft

Nach diesem Rückschritt herrscht für die deutschen und europäischen Unternehmen zunehmend Rechtsunsicherheit im Schweiz-Geschäft: Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Binnenmarkts durch Regulierungen und die Rechtsprechung erfordert eine immer komplexere Aktualisierung der bilateralen Abkommen. Ohne das Rahmenabkommen droht nun die schrittweise Verschlechterung der Handelsbeziehungen – vergleichbar mit einem Smartphone ohne Updates. Dies ist bereits im Bereich der Medizinprodukte der Fall, wo seit Mai 2021 der grenzüberschreitende Handel stark erschwert ist – unter anderem da die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen nicht mehr gültig ist. Auch weiteren Bereichen droht in den nächsten Jahren ein Auseinanderdriften der Standards für Unternehmen. Zudem erschweren viele Hemmnisse den grenzüberschreitenden Wirtschaftsaustausch: So muss zum Beispiel eine Dienstleistung in der Schweiz in der Regel acht Kalendertage im Voraus angemeldet werden und in manchen Branchen mit einer Kaution von bis zu 20.000 Schweizer Franken garantiert werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland haben mit dem Rahmenabkommen Hoffnungen auf eine erleichterte Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbunden. Gerade sie sehen hier dringenden Handlungsbedarf.

Wichtige Wirtschaftspartner …

Der Blick auf die Wirtschaftsdaten zeigt, wie bedeutend diese Entwicklungen sowohl für die europäischen als auch die Schweizer Unternehmen sind: Die EU ist Handelspartner Nummer Eins der Schweiz, und die Schweiz der viertgrößte für die EU. Über die Hälfte der Schweizer Exporte gehen in die Europäische Union. Deutschland ist dabei mit Abstand der größte europäische Partner der Schweiz. Das bilaterale Handelsvolumen umfasste 2020 über 100 Milliarden Euro und circa 50 Milliarden Euro beträgt der Wert der jeweiligen Investitionen im anderen Land.

… mit Kooperationspotenzial

Diese engen Wirtschaftsbeziehungen sollten nicht aufs Spiel gesetzt, sondern vielmehr nachhaltig abgesichert werden. Es gilt die Belastung für die Außenwirtschaft so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig für die Entwicklung zukünftiger gemeinsamer Integrationsschritte offen zu bleiben – auch etwa für den nicht zuletzt mit Blick auf die Schweiz, konzipierten Europäischen Wirtschaftsraum. Diese Annäherung müsste wichtige Bereiche wie Streitbeilegung, dynamische Rechtsanpassung, Modernisierung des Handelsabkommens, Energie, Gesundheit, Forschung, Finanzmarktregulierung und Dienstleistungen umfassen. Angesichts der weltweiten Zunahme von Protektionismus und wirtschaftlicher Entkopplung wäre es vor dem Hintergrund gemeinsamer Anliegen im beiderseitigen Interesse. Das Kammernetzwerk in Deutschland und die Handelskammer Deutschland-Schweiz als Teil des weltweiten AHK-Netzwerks unterstützen dabei.

Quelle: DIHK

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Anträge für die Neustarthilfe 2022 können ab sofort gestellt werden – Abschlagszahlungen laufen heute an

Ab sofort können lt. BMWi auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen.

BMWi, Pressemitteilung vom 14.01.2022

Eine Woche nach dem Start der Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV können ab sofort auch Soloselbstständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Unternehmen und Soloselbstständige, die auch im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten damit weiterhin umfassende Unterstützung. Je nach Höhe des coronabedingten Umsatzausfalls stehen über die Neustarthilfe 2022 bis zu 1.500 Euro pro Monat zur Verfügung, also bis zu 4.500 Euro für die volle Laufzeit des Programms. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen der Corona-Wirtschaftshilfen Verbesserungen.

„Es ist für Unternehmen und viele Soloselbstständige eine harte Zeit. Die Corona-Schutzmaßnahmen sind notwendig, gehen aber mit großen Einschränkungen einher. Wir tun unser Bestes, um die schlimmsten Härten abzufedern und so einen Beitrag zu leisten, damit Soloselbstständige und Unternehmen die Krise überstehen können“, sagte Staatssekretär Sven Giegold.

Die Neustarthilfe 2022 richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Auch die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Zunächst wird die direkte Antragstellung für natürliche Personen möglich sein. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Die FAQ sind hier verfügbar.

Ebenfalls heute laufen die Abschlagszahlungen für Antragsteller der Überbrückungshilfe IV in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bzw. maximal 100.000 Euro pro Fördermonat durch die Bundeskasse an. Schon in der kommenden Woche werden die ersten Antragsteller ihr Geld auf dem Konto haben. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von der Corona-Pandemie weiterhin stark betroffen sind, für die Zeit von Januar bis März 2022 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 10 Millionen Euro. Diese muss nicht zurückgezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es gute Neuigkeiten auch zu anderen Themenfeldern der Corona-Wirtschaftshilfen:
So sind großzügigere Rückzahlungsfristen bei den Corona-Soforthilfen (erstes Programm aus dem Frühjahr 2020) jetzt möglich. Zur Erleichterung von Rückzahlungen im Rahmen der anstehenden Überprüfungen der Corona-Soforthilfen durch die Bewilligungsstellen erhalten die Länder angesichts der aktuellen Corona-Situation mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung wird die Frist zur Vorlage der Schlussberichte der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit wird es möglich, Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Darüber hinaus bleibt im KfW-Sonderprogramm die Rückzahlung der Kredite (KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit mit Haftungsfreistellung, KfW-Schnellkredit) flexibel. So ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres bei Krediten mit nur einem tilgungsfreien Anlaufjahr weiterhin unbürokratisch möglich und kann über die jeweilige Hausbank beantragt werden. Die ursprünglich bis 31.12.2021 befristete Regelung wurde bis 17.06.2022 (Antragseingang bei der KfW) verlängert.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Januar 2022

Im Jahr 2021 ist das Bruttoinlandsprodukt um 2,7 % gestiegen, nachdem es ein Jahr zuvor pandemiebedingt um 4,6 % zurückgegangen war. Das Schlussquartal 2021 dürfte angesichts wieder notwendiger Beschränkungen in den kontaktintensiven Dienstleistungen und Produktionsschwierigkeiten in der Industrie aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe schwach verlaufen sein. Das BMWi nimmt dazu Stellung.

BMWi, Pressemitteilung vom 14.01.2022

  • Im Jahr 2021 ist das Bruttoinlandsprodukt[1] um 2,7 % gestiegen, nachdem es ein Jahr zuvor pandemiebedingt um 4,6 % zurückgegangen war. [2] Das Schlussquartal 2021 dürfte angesichts wieder notwendiger Beschränkungen in den kontaktintensiven Dienstleistungen und Produktionsschwierigkeiten in der Industrie aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe schwach verlaufen sein.
  • Die Lage in der Industrie hat sich jedoch in den letzten beiden Berichtsmonaten stabilisiert. Die Industrieproduktion nahm nach einem deutlichen Anstieg im Oktober im November noch einmal leicht zu. Die Auftragseingänge legten zuletzt ebenfalls wieder spürbar zu. Die Stimmung in den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes hat sich erstmals seit sechs Monaten verbessert.
  • Die Umsätze im Einzelhandel stiegen im November erneut und übertrafen ihr Vorkrisenniveau vom Februar 2020 merklich. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes erzielte der Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt einen neuen Rekordumsatz. Der Ausblick auf die kommenden Monate wird aber durch den Pandemieverlauf und eine hohe Inflationsrate belastet.
  • Die Inflationsrate erhöhte sich im Dezember noch einmal leicht auf 5,3 %. Ab Januar dürfte sich der Auftrieb des Verbraucherpreisniveaus aber merklich abschwächen, weil Sonderfaktoren eine geringere Rolle spielen, aber trotzdem noch deutlich über Vorkrisenniveau liegen. Die anhaltenden Lieferengpässe bei wichtigen Vorprodukten dürften allerdings noch für eine gewisse Zeit weiter bestehen bleiben. Der von ihnen ausgehende Preisdruck dürfte erst allmählich im Verlauf des Jahres zurückgehen.
  • Am Arbeitsmarkt setzte sich die Erholung weiter fort, angesichts der Omikron-Variante könnte die Dynamik im weiteren Verlauf aber nachlassen. Die Arbeitslosigkeit hat sich im Dezember saisonbereinigt erneut spürbar reduziert und die Erwerbstätigkeit hat im November saisonbereinigt weiter kräftig zugenommen. Die Kurzarbeit ist im Oktober leicht auf 0,7 Mio. Personen zurückgegangen, allerdings gab es zuletzt wieder mehr Anzeigen zur konjunkturellen Kurzarbeit.
  • Im Jahr 2021 dürfte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nochmals niedriger ausgefallen sein als im Vorjahr und damit ein neues Rekordtief erreicht haben. Von Januar bis Oktober gab es lediglich 11.738 Unternehmensinsolvenzen – rund 14 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ein größerer Anstieg deutet sich auch zum Jahresende 2021 nicht an. Für das laufende Jahr erwarten Experten begrenzte Nachholeffekte, ein gesamtwirtschaftliches Risiko dürfte damit jedoch voraussichtlich nicht verbunden sein.

Erneute Einschränkungen in den kontaktintensiven Dienstleistungen und anhaltende Lieferkettenprobleme in der Industrie

Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2021 um 2,7 % gewachsen, nachdem es durch die Corona-Krise im Jahr 2020 zu einem kräftigen Einbruch des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gekommen war. Die Industrie litt im letzten Jahr unter gravierenden Lieferengpässen bei zentralen Vorprodukten und konnte ihre Produktion – trotz voller Auftragsbücher – nicht wieder richtig hochfahren. Einige Bereiche der Dienstleistungen mussten pandemiebedingt zu Beginn und auch wieder gegen Ende des Jahres schmerzhafte Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten verkraften. Nun kommt es darauf an, durch Fortschritt bei den Impfungen gut durch den zweiten Pandemiewinter zu kommen und den Fortgang der wirtschaftlichen Aktivitäten zu sichern. Wenn sich im Verlauf des Jahres die Lieferengpässe allmählich auflösen, sollte wieder eine dynamischere wirtschaftliche Erholung möglich sein.

Konjunkturelle Entwicklung am aktuellen Rand: Die Indikatoren deuten darauf hin, dass sich die Lage in der Industrie in den letzten Monaten stabilisiert hat. Die Industrieproduktion verlief wieder günstiger, nachdem sie seit Anfang des letzten Jahres durch Lieferengpässe bei wichtigen Vorleistungen und Rohstoffen gebremst worden war. Im Dezember hat sich die Stimmung in den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes erstmals seit sechs Monaten aufgrund optimistischerer Erwartungen wieder verbessert. Auch die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz sind im Oktober und November wieder gestiegen und die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter erlebten gegen Jahresende einen kräftigen Zuwachs. Nach erster Schätzung des Statistischen Bundesamtes haben die Einzelhandelsumsätze ohne Kfz in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt zugelegt und einen neuen Rekordstand erzielt, allerdings mit sehr unterschiedlichen Entwicklungen in einzelnen Bereichen des Einzelhandels. Zuletzt wurde der private Verbrauch durch den Pandemieverlauf und eine hohe Inflationsrate belastet. Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante hat sich das Konsumklima verschlechtert.

Die Inflationsrate lag im Dezember 2021 bei 5,3 %, das war der höchste Wert seit Juni 1992. Im Jahr 2021 insgesamt betrug die Inflationsrate im Durchschnitt 3,1 %, einen höheren Stand hat man zuletzt im Jahr 1993 verzeichnet. Zu Beginn des Jahres ist jedoch der preistreibende Sondereffekt als Folge der ab Januar 2021 wieder zurückgenommenen temporären Senkung der Umsatzsteuersätze entfallen. Im Verlauf dieses Jahres dürfte sich der Auftrieb des Verbraucherpreisniveaus abschwächen, wenn sich die Lage bei den Energiepreisen wieder entspannt und der Mangel an Vorleistungsgütern allmählich auflöst. Am Arbeitsmarkt hielt die Erholung bis zuletzt an. Es zeichnet sich aber ab, dass die Kurzarbeit wieder steigen könnte, darauf deuten die Anzeigen im Dezember hin. Auch wenn die Dynamik am Arbeitsmarkt wegen des zunehmenden Aufkommens der Omikron-Variante an Schwung verlieren wird, dürften die meisten Unternehmen versuchen, ihre Beschäftigten zu halten, um Fachkräfteengpässen zu entgehen.

Leichte Belebung der Weltwirtschaft trotz Lieferengpässen

Die Weltwirtschaft hat sich im Oktober etwas belebt. Der Weltwarenhandel legte um 1,6 % gegenüber dem Vormonat zu. Damit konnte er seine Einbußen aus dem Spätsommer wettmachen und befindet sich auf dem Niveau vom Juni. An den Höchststand vom März konnte er jedoch noch nicht anknüpfen. Die globale Industrieproduktion wurde ebenfalls hochgefahren, wenn auch nur leicht (+0,8 % gegenüber September). Die Weltkonjunktur ist derzeit durch Lieferengpässe bei wichtigen Vorleistungsgütern und Rohstoffen und dem damit einhergehenden Preisdruck gedämpft. Wohl auch aufgrund der daneben bestehenden Belastungen im Dienstleistungssektor wegen des verstärkten Infektionsgeschehens folgt der OECD Composite Leading Indicator weiter seinem seit Juni abwärtsgeneigten Trend. Die Stimmung bei den Unternehmen zeigt sich derweil stabil. Der Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan/IHS Markit erhöhte sich im November um 0,3 Punkte auf 54,8 Punkte. Auch die Teilindizes für den Dienstleistungssektor sowie die Industrie befinden sich mit 55,6 Punkten bzw. 54,2 Punkten deutlich oberhalb der Wachstumsschwelle von 50 Punkten.

Ex- und Importe legen weiterhin spürbar zu

Die Waren- und Dienstleistungsexporte legten im November gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen um 2,1 % zu (Oktober: +3,3 %). Im Zweimonatsvergleich ergibt sich eine kräftige Zunahme um 5,2 %. Bei weniger stark gestiegenen Ausfuhrpreisen erhöhten sich die Exporte auch preisbereinigt erneut spürbar. Die Waren- und Dienstleistungsimporte stiegen im November gegenüber dem im Vormonat nominal und saisonbereinigt abermals merklich um 3,3 % (Oktober +3,0 %). Im Zweimonatsvergleich fällt die Erhöhung noch deutlicher aus (+5,8 %). Aufgrund deutlich steigender Einfuhrpreise dürften die Importe preisbereinigt allerdings weniger stark zugenommen haben.

Die Frühindikatoren zur Außenwirtschaft auf nationaler Ebene zeichnen die derzeitige Lücke zwischen Angebot und Nachfrage nach. Die Auftragseingänge aus dem Ausland erhöhten sich im November gegenüber dem Vormonat um 8,0 % und damit auf den vierthöchsten Stand seit 1991. Die ifo Exporterwartungen zeigen indes, dass das Verarbeitende Gewerbe Schwierigkeiten hat, die Nachfrage zu befriedigen. Im Dezember fiel der Saldowert auf den niedrigsten Stand seit Januar. Weniger als ein Fünftel der Unternehmen glaubt derzeit an eine Verbesserung bis zum kommenden März. Trotz Beeinträchtigung durch die Lieferengpässe und das Infektionsgeschehen bleibt der Ausblick für den deutschen Außenhandel angesichts des hohen Auftragsbestands grundsätzlich zuversichtlich.

Die Lage in der Industrie stabilisiert sich und der Ausblick ist verhalten optimistisch

Die Produktion im Produzierenden Gewerbe ist im November gegenüber dem Vormonat mit einem leichten Minus von 0,2 % nahezu konstant geblieben. Die industrielle Ausbringung nahm etwas zu (+0,2 %), während die Herstellung im Baugewerbe um 0,8 % abnahm.

Die Lage in der Industrie scheint sich in den zurückliegenden Monaten stabilisiert zu haben. Nachdem die Industrieproduktion seit Anfang letzten Jahres durch Lieferengpässe bei wichtigen Vorleistungsgütern und Rohstoffen gebremst worden war, ist sie nach einem deutlichen Zuwachs im Oktober um 3,1 % zuletzt im November noch einmal leicht gestiegen (+0,2 %). Der gewichtige Kfz-Bereich konnte im November erneut einen Produktionszuwachs verzeichnen (+4,1 %), wenngleich der ebenfalls gewichtige Maschinenbau ein Minus von 3,6 % meldete. Beide Industriebranchen leiden seit Monaten unter einem Mangel an Halbleitern.

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind im November gegenüber dem Vormonat um 3,7 % gestiegen, nachdem es im Oktober zu einem Rückgang um 5,8 % gekommen war. Die Nachfrage nach Investitionsgütern erhöhte sich um 5,3 % am deutlichsten. Die Bestellungen von Vorleistungs- und Konsumgütern legten um 1,2 % bzw. 3,8 % zu. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen nahm das Ordervolumen um 3,8 % zu. Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt haben sich im November merklich erholt, nach zwei sehr kräftigen Rückgängen im August und Oktober. Ausschlaggebend hierfür war eine starke Nachfrage aus dem Euroraum (+13,1 %) und dem Nicht-Euroraum (+5,0 %). Die inländischen Ordereingänge indes gingen um 2,5 % zurück. Die beiden gewichtigen Bereiche Kfz-Industrie und Maschinenbau erhielten mehr Aufträge (+7,0 % bzw. +2,0 %).

Die Stimmung in den Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes hat sich im Dezember erstmals seit sechs Monaten wieder verbessert, was auf optimistischere Erwartungen zurückzuführen ist. Die Industrieproduktion dürfte gleichwohl noch eine ganze Weile durch Lieferengpässe beeinträchtigt bleiben. Erst wenn diese sich im Verlauf des Jahres allmählich auflösen, kann wieder mit dynamischerem Wachstum gerechnet werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Stimmungsindikatoren und der gefüllten Auftragsbücher ist der weitere Ausblick für die Industriekonjunktur als verhalten optimistisch einzustufen.

Einzelhandelsumsatz erneut gestiegen, Ausblick aber zurückhaltend

Im Einzelhandel ohne Kfz erhöhten sich die Umsätze im November gegenüber dem Vormonat voraussichtlich um 0,6 %, nachdem sie bereits im Oktober um 0,5 % (aufwärtsrevidiert) gestiegen waren. Damit lagen die Umsätze zuletzt um 5,9 % über ihrem Niveau im Vorkrisenmonat Februar 2020. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes hat der Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2021 insgesamt einen neuen Umsatzrekord erzielt, gegenüber dem bisherigem Rekordjahr 2020 wurde voraussichtlich ein reales Umsatzplus von 0,9 % verzeichnet. Für den November meldete der Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren einen Rückgang der Umsätze gegenüber dem Vormonat um 3,8 %, womit das Vorkrisenniveau vom Februar 2020 um 6,2 % unterschritten wurde. Auch der Internet- und Versandhandel verzeichnete zuletzt eine Abnahme seines Umsatzes um 3,1 %, er übertraf damit allerdings das Vorkrisenniveau weiterhin kräftig um 30,3 %. Bei den Neuzulassungen von Pkw durch private Halter kam es im Dezember zu einem kräftigen Anstieg um 18,6 %, nachdem bereits im Vormonat eine spürbare Zunahme um 6,2 % verzeichnet worden war.

Die Entwicklung des privaten Verbrauchs wird durch den Pandemieverlauf und eine hohe Inflationsrate belastet. Beim Ausblick auf die kommenden Monate ist zu bedenken, dass die privaten Konsumenten und die Händler angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und steigender Preise verunsichert sein dürften. Die ifo Geschäftserwartungen im Einzelhandel fielen im Dezember abermals per Saldo negativer aus und sind damit den sechsten Monat in Folge gesunken. Für die Verschlechterung spricht auch das GfK Konsumklima. Im Dezember ist es in den negativen Bereich gefallen und für Januar wird ein weiterer sehr deutlicher Rückgang des Indikators erwartet. Angesichts der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante sind die Aussichten für den Start in das Jahr 2022 verhalten.

Das Verbraucherpreisniveau hat sich im Dezember gegenüber dem Vormonat voraussichtlich um 0,5 % erhöht (November: -0,2 %). Die Inflationsrate, also die Preisniveauentwicklung gegenüber dem Vorjahr, nahm im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 % zu, den höchsten Stand seit Juni 1992. Die hohe Rate ist insbesondere auf deutliche Steigerungen bei den Energiepreisen (+18,3 %) sowie den Preisen für Nahrungsmitteln (+6,0 %) zurückzuführen. Ab Januar dieses Jahres entfällt der Basiseffekt durch die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze wieder und die Future-Preise für Erdöl deuten derzeit auf eine gewisse Entspannung bei den Energiepreisen hin. Der anhaltende Mangel an Vorleistungsgütern wie Halbleitern dürfte allerdings weiterhin preistreibend wirken. Hier ist erst im Verlauf dieses Jahres mit einer allmählichen Entspannung zu rechnen. Die Kerninflationsrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) erhöhte sich im Dezember gegenüber November um 0,4 Prozentpunkte auf 3,7 % und erreichte damit ihren höchsten Stand seit Dezember 1993.

Nach wie vor positive Entwicklung am Arbeitsmarkt

Auch am Jahresende hält die Erholung am Arbeitsmarkt an, die Unsicherheit hat durch die Omikron-Variante aber auch hier zugenommen. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung verringerten sich im Dezember saisonbereinigt abermals um 23.000 bzw. 32.000 Personen. Nach den Ursprungszahlen erhöhte sich die Arbeitslosigkeit aber leicht um 12.000 auf 2,33 Mio. Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren damit 378.000 Personen weniger arbeitslos gemeldet. Auch bei Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung setzte sich der positive Verlauf fort. Die Erwerbstätigkeit erhöhte sich im November saisonbereinigt um 43.000 Personen. In Ursprungszahlen waren damit 45,4 Millionen Menschen erwerbstätig, 403.000 Personen mehr als im Vorjahresmonat. Im Oktober erhöhte sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 37.000 Personen gegenüber dem Vormonat. Die Kurzarbeit verringerte sich laut Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit im Oktober leicht auf 0,7 Millionen Personen. Die Zahl der Kurzarbeitenden dürfte sich auch im November kaum verändern. Die Anzeigen sind aber im Dezember wieder angestiegen, was auf eine Erhöhung im Dezember hindeutet. Die Nachfrage nach Arbeitskräften nahm weiter zu. Die Frühindikatoren von ifo und IAB gaben im Dezember merklich nach. Angesichts der Omikron-Variante könnte sich die Dynamik am Arbeitsmarkt vermindern. Die meisten Unternehmen dürften versuchen, ihre Beschäftigten zu halten.

Insolvenzentwicklung weiter rückläufig

Von Januar bis Oktober 2021 verzeichneten die Amtsgerichte 11.738 Unternehmensinsolvenzen. Das sind rd. 14 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Auch wenn die Regelinsolvenzen laut Schnellindikator des Statistischen Bundesamts zum Jahresende 2021 stiegen (Dezember: + 18 % ggü. Vormonat), dürfte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in der amtlichen Statistik im Gesamtjahr 2021 noch einmal spürbar unter dem Vorjahresniveau gelegen und somit ein neues Allzeittief erreicht haben. Für das Jahr 2022 sind begrenzte Nachholeffekte im niedrigen vierstelligen Bereich zu erwarten, auch wenn die Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf mit der neuen Omikron-Variante zugenommen hat.

Fußnotne

[1] In diesem Bericht werden Daten genutzt, die bis zum 14. Januar 2022 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie kalender- und saisonbereinigter Daten.
[2] Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 14. Januar 2022.

Quelle: BMWi

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Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2021 um 2,7 % gestiegen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Jahr 2020 (auch kalenderbereinigt).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 14.01.2022

Deutsche Wirtschaft erholt sich trotz andauernder Pandemie und Lieferengpässen

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 2,7 % höher als im Jahr 2020 (auch kalenderbereinigt). „Die konjunkturelle Entwicklung war auch im Jahr 2021 stark abhängig vom Corona-Infektionsgeschehen und den damit einhergehenden Schutzmaßnahmen“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes, bei der Pressekonferenz „Bruttoinlandsprodukt 2021“ in Wiesbaden. „Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft nach dem Einbruch im Vorjahr erholen, wenngleich die Wirtschaftsleistung das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht hat“, so Thiel weiter. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2021 noch um 2,0 % niedriger.

Industrie und Dienstleistungen leicht erholt

Im Vergleich zum vorangegangenen Krisenjahr 2020, in dem die Produktion im Zuge der Corona-Pandemie teilweise massiv eingeschränkt worden war, hat sich die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 in fast allen Wirtschaftsbereichen erhöht.

Die preisbereinigte Bruttowertschöpfung stieg im Verarbeitenden Gewerbe deutlich um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr. Auch die meisten Dienstleistungsbereiche verzeichneten gegenüber 2020 merkliche Zuwächse. So nahm die Wirtschaftsleistung der Unternehmensdienstleister, zu denen Forschung und Entwicklung, Rechts- und Steuerberater sowie Ingenieurbüros zählen, um 5,4 % zu. Im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe fiel das Wirtschaftswachstum aufgrund der anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen mit einem Plus von 3,0 % etwas verhaltener aus. Lediglich im Baugewerbe, in dem die Corona-Pandemie im Jahr 2020 keine sichtbaren Spuren hinterlassen hatte, ging die Wirtschaftsleistung 2021 gegenüber 2020 leicht um 0,4 % zurück.

Trotz der Zuwächse im Jahr 2021 hat die Wirtschaftsleistung in den meisten Wirtschaftsbereichen noch nicht wieder das Vorkrisenniveau erreicht. So lag die Wirtschaftsleistung im Verarbeitenden Gewerbe 2021 noch 6,0 % unter dem Niveau von 2019. Die sonstigen Dienstleister, zu denen neben Sport, Kultur und Unterhaltung auch die Kreativwirtschaft zählt, waren besonders stark von der anhaltenden Corona-Pandemie beeinträchtigt. Hier lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung 2021 sogar noch 9,9 % unter dem Vorkrisenniveau. Im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit wurde der Rückgang der Wirtschaftsleistung aus dem Krisenjahr 2020 im Jahr 2021 nahezu kompensiert. Das Baugewerbe und der Bereich Information und Kommunikation konnten sich in der Pandemie behaupten und ihre Wirtschaftsleistung im Vergleich zu 2019 merklich steigern.

Erholung im Außenhandel und bei Investitionen, Staatskonsum weiter gestiegen

Die preisbereinigten privaten Konsumausgaben stabilisierten sich 2021 auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres und sind damit noch weit von ihrem Vorkrisenniveau entfernt. Die Konsumausgaben des Staates waren auch im Jahr 2021 eine Wachstumsstütze der deutschen Wirtschaft. Sie stiegen trotz des bereits hohen Vorjahresniveaus im zweiten Jahr der Corona-Pandemie preisbereinigt um weitere 3,4 %. Der Staat gab vor allem mehr Geld aus, um die im Frühjahr 2021 flächendeckend eingeführten kostenlosen Antigen-Schnelltests und die Corona-Impfstoffe zu beschaffen sowie Test- und Impfzentren zu betreiben.

Die Bauinvestitionen legten im Jahr 2021 aufgrund von Engpässen bei Arbeitskräften und Material nur noch um 0,5 % zu, nachdem sie zuvor fünf Jahre in Folge stärker gewachsen waren. In Ausrüstungen – das sind vor allem Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge – wurde im Jahr 2021 preisbereinigt 3,2 % mehr investiert, allerdings nach einem starken Rückgang im Krisenjahr 2020.

Der Außenhandel erholte sich 2021 von den starken Rückgängen im Vorjahr. Deutschland exportierte preisbereinigt 9,4 % mehr Waren und Dienstleistungen ins Ausland als 2020. Die Importe legten gleichzeitig um preisbereinigt 8,6 % zu. Damit lag der Außenhandel Deutschlands 2021 nur noch leicht unter dem Niveau des Jahres 2019.

Arbeitsmarkt in weiterhin schwierigem Umfeld robust

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2021 von 44,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren etwa genauso viele Erwerbstätige wie im Vorjahr. Allerdings arbeiteten viele Erwerbstätige nun in anderen Wirtschaftsbereichen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen als zuvor. Beschäftigungsgewinne gab es im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+2,2 %), im Bereich Information und Kommunikation (+2,4 %) sowie im Baugewerbe (+1,2 %). Dagegen kam es im Handel, Verkehr und Gastgewerbe wie schon im Jahr zuvor zu Beschäftigungsverlusten (-1,8 %). Die Zahl geringfügig Beschäftigter und Selbstständiger nahm 2021 weiter ab, während mehr Erwerbstätige sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Corona-Pandemie führt erneut zu hohem Finanzierungsdefizit des Staates

Die staatlichen Haushalte beendeten das Jahr 2021 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Finanzierungsdefizit von 153,9 Milliarden Euro. Das war noch etwas mehr als im Jahr 2020 mit 145,2 Milliarden Euro und das zweithöchste Defizit seit der deutschen Vereinigung. Das Defizit des Bundes stieg beträchtlich und war im Jahr 2021 mit 155,3 Milliarden Euro sogar noch etwas höher als das Defizit des Staates insgesamt. Dagegen waren die Finanzierungssalden der Länder (-1,6 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (-0,1 Milliarden Euro) nur leicht im Minus. Die Gemeinden schlossen das Haushaltsjahr sogar mit einem kleinen Überschuss von 3,1 Milliarden Euro ab. Gemessen am nominalen BIP errechnet sich für den Staat im Jahr 2021 eine Defizitquote von 4,3 %. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022

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Geschäftsklima für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen tiefer im Minus

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige hat sich im Dezember verschlechtert. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex“). Er sank im Dezember auf minus 7,7 Punkte (nicht saisonbereinigt), nach minus 6,4 im November.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 13.01.2022

Das Geschäftsklima für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige hat sich im Dezember verschlechtert. Das sind die Ergebnisse des aktuellen Indexes für dieses Segment („Jimdo-ifo- Geschäftsklimaindex“). Er sank im Dezember auf minus 7,7 Punkte (nicht saisonbereinigt), nach minus 6,4 im November. Dies liegt deutlich unter der Gesamtwirtschaft mit plus 7,0 Punkte. „Die Kleinstunternehmen leiden besonders stark unter dem aktuellen Pandemieverlauf“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

Insbesondere die Einschätzungen zur aktuellen Lage sind merklich schlechter ausgefallen. Der Pessimismus mit Blick auf die kommenden Monate hat hingegen etwas abgenommen.

Rund 25 Prozent der Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen sehen sich gegenwärtig in ihrer Existenz bedroht. Dies ist deutlich mehr als für die gesamte Wirtschaft, wo der Wert bei 14 Prozent liegt. „Für viele kleine Unternehmen wird das wirtschaftliche Überleben immer schwieriger, je länger die Pandemie dauert“, ergänzt Wohlrabe.

Seit August 2021 berechnet das ifo Institut den Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen (weniger als 9 Mitarbeiter). Wie im Gesamtindex sind alle Sektoren abgebildet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem Dienstleistungssektor. Die Gewinnung der neuen Teilnehmer erfolgt in Kooperation mit Jimdo, einem Anbieter von Online-Tools speziell für Soloselbstständige und kleine Unternehmen.

Quelle: ifo Institut

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Aussichten auf erfolgreiche Wirtschaftspolitik 2022 haben sich verbessert – bei einigen Defiziten

In seiner aktuellen Konjunkturprognose geht das IMK von einem Wirtschaftswachstum um 4,5 Prozent in diesem Jahr aus. Es beruht einmal auf Aufholeffekten, weil nach einem schwierigen Winter durch die erwartete schrittweise Überwindung der Pandemie ab dem Frühjahr der private Konsum wieder stärker in Schwung kommt, während sich Lieferengpässe langsam entspannen. Positiv dürften nach der neuen IMK-Analyse aber auch wesentliche Projekte der neuen Regierung wirken.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 13.01.2022

Wirtschaftspolitischer Jahresausblick des IMK

Deutschland ist mit deutlich verbesserten Aussichten auf eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ins Jahr 2022 gestartet. Grund dafür sind wichtige Vorhaben der Ampel-Koalition wie eine Ausweitung der öffentlichen Investitionen, die deutliche Erhöhung des Mindestlohns oder eine bessere Förderung von Qualifizierung in der wirtschaftlichen Transformation. Hinzu kommen wirtschaftspolitische Reformoptionen auf EU-Ebene, die allerdings auch genutzt werden müssen. Das ergibt der neue wirtschaftspolitische Jahresausblick des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Allerdings konstatieren die Expertinnen und Experten des IMK trotz des positiven Grundtenors auch Defizite, die möglichst rasch korrigiert werden sollten. Dazu zählt das IMK etwa die angesichts eines zusätzlichen öffentlichen Investitionsbedarfs von 60 bis 80 Milliarden Euro im Jahr zu kleinteiligen und teilweise rechtlich umstrittenen Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung fiskalische Spielräume eröffnen will, und die Ausweitung von Minijobs. Die Ökonominnen und Ökonomen befürworten die Strategie der Europäischen Zentralbank (EZB), trotz der Preisschocks der vergangenen Monate keinen übereilten geldpolitischen Kurswechsel einzuleiten.

In seiner aktuellen Konjunkturprognose geht das IMK von einem Wirtschaftswachstum um 4,5 Prozent in diesem Jahr aus. Es beruht einmal auf Aufholeffekten, weil nach einem schwierigen Winter durch die erwartete schrittweise Überwindung der Pandemie ab dem Frühjahr der private Konsum wieder stärker in Schwung kommt, während sich Lieferengpässe langsam entspannen. Positiv dürften nach der neuen IMK-Analyse aber auch wesentliche Projekte der neuen Regierung wirken. Und zwar nicht nur 2022, sondern auch in den kommenden Jahren, wenn nach den Auswirkungen der Pandemie die Herausforderungen einer sozial-ökologischen Umgestaltung der Wirtschaft wieder in den Vordergrund treten werden: „Tatsächlich sind mit dem Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Koalition für viele makroökonomisch relevante Bereiche wichtige Weichenstellungen angelegt“, schreiben die Wirtschaftsfachleute in ihrem Jahresausblick. Wesentliche Schwerpunkte seien richtig gesetzt, betont das IMK. Allerdings seien bei vielen wichtigen Fragen die Details noch nicht ausreichend ausbuchstabiert. Und stellenweise sehen die Ökonominnen und Ökonomen Schwächen, für die sie Verbesserungsvorschläge machen (weitere Zitate im Audiokommentar von Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK; Link unten).

Exemplarisch beleuchtet das IMK die Bereiche Finanzpolitik / öffentliche Investitionen, Arbeitsmarkt, europäische Fiskal- und Wirtschaftspolitik und den Umgang mit Inflation.

Investitionen: Bedarf bei 600 bis 800 Milliarden Euro. Ampel hat richtigen Kurs, aber ein enges fiskalisches Korsett

In einer gemeinsamen Studie haben das IMK und das Institut der deutschen Wirtschaft Ende 2019 den zusätzlichen öffentlichen Investitionsbedarf über zehn Jahre auf insgesamt 460 Milliarden Euro beziffert, um digitale und bauliche Infrastruktur zu modernisieren, die Dekarbonisierung von Gesellschaft und Wirtschaft voranzutreiben und die Bildung zu verbessern. Angesichts der verschärften Klimaziele ist der zusätzliche Ausgabenbedarf nach der neuen Analyse noch einmal deutlich gewachsen – aktuell veranschlagt ihn das IMK auf 600 bis 800 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren. Das entspräche 240 bis 320 Milliarden Euro in der laufenden Legislaturperiode. Angesichts von durch die Corona-Krise strapazierten, aber insgesamt soliden Staatsfinanzen und Niedrig- oder sogar Negativzinsen für Staatsanleihen sehen die Forschenden grundsätzlich kein Problem darin, diesen Bedarf über Kredite zu finanzieren. Allerdings wirkten die Schuldengrenzen im Grundgesetz nach wie vor als „enges Korsett für öffentliche Investitionen“.

Die Entscheidung, „weder die Schuldenbremse zu reformieren, noch Steuern zu erhöhen, zwingt die Ampelkoalitionäre somit zur kreativen Suche nach einer Vielzahl kleinteiliger Lösungen zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen“, schreiben die Fachleute. Dazu zählen neben der Nutzung von 60 Milliarden Euro aus nicht wahrgenommenen Kreditermächtigungen von 2021 für den Energie- und Klimafonds (EKF) unter anderem die angekündigte Anpassung des Konjunkturbereinigungsverfahrens der Schuldenbremse oder die verstärkte Finanzierung oder Förderung von Investitionen durch Bahn, BImA oder KfW.

Das Vorgehen sei nachvollziehbar, um relativ schnell zumindest einen Einstieg in die nötige Investitionsoffensive möglich zu machen. Allerdings kämen durch die von der Regierung angekündigten Maßnahmen bestenfalls Spielräume in der Größenordnung eines „niedrigen dreistelligen Milliardenbetrags“ in dieser Legislaturperiode zusammen, kalkuliert das IMK. Zudem ergäben sich teilweise rechtliche Risiken, weil beispielsweise die Aufstockung des EKF verfassungsrechtlich umstritten ist.

Fazit der Forschenden daher: „Angesichts der Größenordnung der Investitionsbedarfe und ihrer Bedeutung für Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wäre eine umfassende Reform der Schuldenbremse… der kleinteiligen Suche nach zusätzlichen Spielräumen überlegen.“ Das IMK regt daher, wie unter anderem schon der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Einführung der Schuldenbremse, eine „goldene Regel“ in den Verschuldungsvorschriften an, die es grundsätzlich erlauben würde, Nettoinvestitionen über Kredite zu finanzieren – „gegebenenfalls mit Obergrenze relativ zur Wirtschaftsleistung und kombiniert mit ergänzenden Steuererhöhungen für hohe Vermögen und Einkommen“, schreiben die Ökonominnen und Ökonomen.

Arbeitsmarkt: Vier Fortschritte und ein schwerer Fehler

Bei den bereits beschlossenen oder im Koalitionsvertrag vereinbarten wirtschaftspolitischen Initiativen der neuen Bundesregierung, die auf Arbeitsmarkt und Einkommensentwicklung zielen, hebt das IMK vier positiv hervor. Dagegen wird eine fünfte als schwerer Fehler eingestuft.

Positiv ist aus Sicht der Forschenden die Verlängerung der großzügigeren Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende März, um mögliche Schocks durch die Omikron-Welle abzufangen. Dass dabei Arbeitgebern nur noch die Hälfte der Sozialbeiträge erstattet wird, hält das IMK ebenfalls für sinnvoll, solange die pandemiebedingten Beschränkungen weniger stark sind als in vorangegangenen Wellen.

Auch die Anhebung der gesetzlichen Lohnuntergrenze auf 12 Euro ist aus Sicht der Ökonominnen und Ökonomen ein wichtiger Schritt „in Richtung eines existenzsichernden Mindestlohns“. Makroökonomisch dürfte die Erhöhung ebenfalls positiv wirken, so das IMK. So zeigt etwa eine aktuelle Simulationsstudie von Wirtschaftsforschern der Universität Mannheim, dass sich durch 12 Euro Mindestlohn langfristig die Produktivität und die gesamtwirtschaftliche Produktion erhöhen und die öffentlichen Einnahmen verbessern dürften, ohne dass es nennenswerte Beschäftigungseffekte gibt. Dass laut Koalitionsvertrag die Entscheidung über die künftige Entwicklung des Mindestlohns dann wieder bei der Mindestlohnkommission liegen soll, ist aus Sicht des IMK richtig. „Mehr als in der Vergangenheit sollte die Mindestlohnkommission zukünftig aber ihrer Verantwortung bei der Sicherstellung eines existenzsichernden Mindestlohnniveaus gerecht werden“, so die Forschenden.

Grundsätzlich positiv ist nach Analyse des IMK auch die Initiative, die seit vielen Jahren rückläufige Tarifbindung wieder zu stärken. Eine hohe Tarifbindung sei wesentlich dafür, „dass die Lohnentwicklung ihrer gesamtwirtschaftlichen Stabilisierungsfunktion“ nachkommen könne. Zudem zeige die international vergleichende Forschung, dass es Ländern mit relativ zentralisierten Lohnverhandlungen, etwa auf Branchenebene, am besten gelinge, „sowohl Inflation als auch Arbeitslosigkeit niedrig zu halten“. Daher begrüßen die Forschenden den Plan für ein Tariftreuegesetz für Vergaben des Bundes. Allerdings seien die sonstigen Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag viel zu vage, kritisieren die Fachleute. Beispielsweise sei es kaum vorstellbar, das Tarifsystem ohne gesetzliche Regelungen zu stabilisieren, die eine Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern. Hier sollten die Koalitionäre in der konkreten Regierungsarbeit unbedingt nachbessern.

Angesichts forcierter Dekarbonisierung und Digitalisierung bewertet das IMK auch die Ankündigung der Ampel-Koalition als wichtigen Fortschritt, mit dem „Qualifizierungsgeld“ ein neues Instrument zu schaffen, das sich am Kurzarbeitsgeld orientiert und dazu dient, Beschäftigte durch Qualifizierungsmaßnahmen in Betrieben unter Transformationsdruck zu halten. Positiv sei auch, dass über den EU-finanzierten Deutschen Aufbau und Resilienzplan (DARP) der Strukturwandel, vor allem bei der Digitalisierung, unterstützt werde. „Es macht ökonomisch Sinn, Industriebereiche wie die Automobilindustrie oder den Maschinenbau, die sich durch eine hohe internationale Wettbewerbsfähigkeit auszeichnen und nun von dem tiefgreifenden Strukturwandel betroffen sind, dabei zu unterstützen, diesen Wandel erfolgreich zu bewältigen und so eine Vielzahl qualitativ hochwertiger und gut bezahlter Industriearbeitsplätze zukunftsfest zu machen, anstatt Arbeitslosigkeit zu finanzieren“, schreiben die Forschenden.

Als „schwerwiegenden arbeitsmarktpolitischen Fehler“ kritisiert das IMK dagegen den Plan, die Verdienstgrenze für Minijobs auf 520 Euro anzuheben und künftig weiter zu dynamisieren. „Damit wird einer atypischen Beschäftigungsform, die aus vorherrschender wissenschaftlicher Sicht als problematisch angesehen wird, neues Leben eingehaucht“, warnen die Autorinnen und Autoren. Sie verweisen unter anderem auf verbreitete Niedriglöhne, die mangelnde soziale Absicherung und eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die zeigt, dass Minijobs in kleinen Betrieben etwa 500.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ersetzen und nur selten einen Übergang in besser gesicherte Beschäftigung bieten. „In Zeiten, in denen ein grundlegender Strukturwandel ansteht, qualitativ hochwertige Fertigkeiten und Tätigkeiten immer bedeutsamer für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschlands werden und das Erwerbspersonenpotenzial infolge des demografischen Wandels mittelfristig abnehmen dürfte, muss es darum gehen, den Erhalt und das Entstehen guter und zukunftsfähiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu unterstützen“, schreiben die Ökonominnen und Ökonomen, „und nicht atypische Beschäftigungsformen mit niedrigen Arbeitsumfängen, geringen qualifikatorischen Anforderungen, prekärer Entlohnung sowie mangelnder sozialer Absicherung zu fördern.“

Reformfenster auf EU-Ebene nutzen

Auf europäischer Ebene sehen die Düsseldorfer Wirtschafts-Fachleute in diesem Jahr für die Bundesregierung wirtschaftspolitische Handlungsmöglichkeiten, aber auch Handlungsdruck. Zwei Themen stünden im Mittelpunkt: Einmal die Reform der europäischen wirtschaftspolitischen Steuerung, vor allem des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Zum zweiten die Frage, ob der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP), in den die von der EU aus Krediten bereitgestellten Mittel zur Überwindung der Corona-Krise fließen, über die Pandemie hinaus eine dauerhafte Perspektive haben sollte.

Bei den Stabilitätsregeln hat die EU-Kommission nach rund 30 Jahren Gültigkeit und angesichts veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen eine Reformdiskussion angestoßen, die aktuell läuft. Zugleich sei die „Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität“ (ERF) zur Bewältigung der Corona-Folgen, deren deutscher Teil der DARP in Höhe von 26,5 Milliarden Euro ist, „erfolgreich gestartet“, so das IMK: Die Kreditaufnahme durch die EU-Kommission lief reibungslos und zu sehr moderaten Zinsen.

Der Schwerpunkt des DARP – Dekarbonisierung und Digitalisierung – passe so gut zu den Investitionserfordernissen in Deutschland, dass es überlegenswert sei, das Instrument über die Corona-Krise hinaus zu erhalten, regt das IMK an. Hintergrund ist, dass die Kommission zwar im Auftrag der Mitgliedsstaaten Kredite aufnimmt, die Verschuldung aber nicht den nationalen Haushalten zugeschlagen wird und auch nicht von der Schuldenbremse betroffen ist. Bei einer längerfristigen Etablierung der Kreditfinanzierung auf EU-Ebene sollte das Instrument aber weniger „umverteilend“ gestaltet sein als die aktuelle ERF, die einen Schwerpunkt bei stark von der Corona-Krise betroffenen EU-Ländern in Süd- und Osteuropa setzt.

Für die Reform der Regeln zur wirtschaftspolitischen Steuerung hat das IMK bereits ein detailliertes Konzept ausgearbeitet. Es umfasst unter anderem eine deutliche Erhöhung des Referenzwerts für den Schuldenstand, von 60 auf zum Beispiel 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. So ließe sich der Druck mindern, dass etliche Euro-Länder nach Abklingen der akuten Corona-Krise einen wachstums- und investitionsschädlichen Sparkurs einlegen müssten. Zweitens eine Ausgabenregel, die die nichtzyklischen laufenden Ausgaben an das mittelfristige reale Wirtschaftswachstum plus EZB-Inflationsziel koppelt. Je höher die Schuldenstandsquote, desto deutlicher sollen dabei die Ausgaben unterhalb dieses Pfades bleiben – es sei denn, sie werden über diskretionäre Steuererhöhungen finanziert. Drittens auch auf europäischer Ebene eine „goldene Regel“, wonach öffentliche Investitionen kreditfinanziert werden dürfen, gegebenenfalls bis zu einer Obergrenze. Auch jenseits dieser großen Linien, gewissermaßen beim Kleingedruckten der Stabilitätsregeln, müsse Deutschland ein großes Interesse an Reformen haben, betont das IMK. Schließlich seien diese an einigen Stellen so restriktiv, dass sie Kreditspielräume für Investitionen blockieren könnten, die die deutsche Schuldenbremse erlauben würde.

„Beide Bereiche sind von einer positiven Dynamik gekennzeichnet, die von der neuen Bundesregierung tatkräftig vorangetrieben werden sollte“, analysiert das IMK mit Blick auf ERF und Stabilitätspakt. Bislang sei die im Koalitionsvertrag niedergelegte Linie der Bundesregierung allerdings in beiden Punkten „positiv formuliert, sehr offen“.

EZB-Geldpolitik angemessen – trotz höherer Inflation

Die 2021 deutlich angestiegene Inflation sieht das IMK als Belastung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Strategie der Europäischen Zentralbank, ihre expansive Geldpolitik nur langsam zurückzufahren, halten die Ökonominnen und Ökonomen trotzdem für absolut angemessen. „Die EZB lässt sich zu Recht nicht durch die zahlreichen Preisschocks beirren, ist aber auch kurzfristig in der Lage zu handeln, sollte sich doch eine Preis-Lohn-Spirale andeuten. Die Belastungen von Preisschocks lassen sich nicht durch geringeres Wachstum und höhere Arbeitslosigkeit mindern“, fassen sie ihre Sicht zusammen.

Dahinter steht die Analyse, dass die nach geringen Preissteigerungen in den sechs Vorjahren im Jahr 2021 erstmals über das EZB-Inflationsziel hinaus gestiegene Inflationsrate vor allem aus einer Kombination verschiedener Sonderfaktoren resultiert. Dazu zählen der statistische Basiseffekt durch die extrem schwache Preisentwicklung im ersten Corona-Jahr 2020, als Energiepreise sogar deutlich sanken, der Covid- und witterungsbedingte massive Anstieg der Nahrungsmittelpreise sowie globale Transport- und Lieferengpässe nach Abklingen der akuten ersten Krisenphase. Hinzu kommt die Auswirkung der zeitweilig abgesenkten Mehrwertsteuer, die aber ab Januar 2022 nicht mehr inflationstreibend wirkt.

Solche „Preisschocks“, die vor allem aus dem außereuropäischen Ausland wirken, könne die EZB durch eine straffere Geldpolitik nicht abfangen, analysiert das IMK. Stattdessen würde sie dadurch die binnenwirtschaftliche Preisdynamik, die seit der Finanzkrise vor über einem Jahrzehnt schwach ist, weiter schwächen. Außerdem würden etwa höhere Zinsen die wirtschaftliche Erholung nach dem Corona-Einbruch bremsen, was „die Bevölkerung dadurch zusätzlich negativ treffen“ würde, warnen die Fachleute. Die schädlichen Nebenwirkungen wären also deutlich größer als der inflationsmildernde Effekt.

Die stärkere Preissteigerung sei für viele Haushalte schmerzhaft, aber nicht dauerhaft, erwartet das IMK. Die Inflation dürfte „bereits in der ersten Jahreshälfte niedriger ausfallen als Ende 2021 und in der zweiten Jahreshälfte weiter sinken“, schreiben die Forschenden. Für eine Preis-Lohn-Spirale gebe es aktuell keine Anzeichen. Ein kurzfristiger weiterer Anstieg der Energiepreise sei eher unwahrscheinlich, zumal die Senkung der EEG-Umlage dämpfend wirkt. Auch die zum Klimaschutz anstehende Dekarbonisierung der Energieerzeugung müsse trotz hoher Anfangsinvestitionen nicht zum längerfristigen Preistreiber werden, betont das IMK: „Da die Energieerzeugung mit Erneuerbaren kostengünstiger ist als mit fossilen Energieträgern und im Zuge der Transformation produktivitätssteigernde Innovationen zu erwarten sind, sind Preissteigerungen keineswegs zwangsläufig.“ Sollte sich eine solche Entwicklung aber entgegen der Erwartung abzeichnen, wäre zu überlegen, ob der Staat durch eine gezielte Senkung von Produktsteuern und -abgaben kompensierend wirken kann.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Kurzarbeit steigt in Deutschland

Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist kräftig gestiegen. Im Dezember nahm sie zu auf 879.000 Menschen, von 712.000 im Vormonat. Das sind nun 2,6 Prozent der Beschäftigten, nach 2,1 Prozent im November. Das schätzt das ifo Institut aufgrund seiner Umfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 12.01.2022

Die Zahl der Kurzarbeitenden in Deutschland ist kräftig gestiegen. Im Dezember nahm sie zu auf 879.000 Menschen, von 712.000* im Vormonat. Das sind nun 2,6 Prozent der Beschäftigten, nach 2,1 Prozent* im November. Das schätzt das ifo Institut aufgrund seiner Umfragen und der Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. „Die wachsenden Coronazahlen vergrößerten insbesondere die Kurzarbeit im Gastgewerbe und im Einzelhandel“, sagt ifo-Forscher Sebastian Link.

Das Gastgewerbe verzeichnete ein Plus von 75.000 auf 126.000 und im Einzelhandel stieg die Zahl von 23.000 auf 53.000.Besonders hoch lag die Zahl in der Autobranche mit 17,6 Prozent oder 166.000 Beschäftigten. In der Industrie insgesamt wuchs die Zahl von 381.000* auf 390.000 Beschäftigte (5,6 Prozent). „Das ist eine Folge der zunehmenden Lieferengpässe“, sagt Link.

Vor Corona lag die Zahl der Kurzarbeitenden im Februar 2020 bei 134.000, im März sprang sie auf 2,6 Millionen und im April 2020 erreichte sie den Rekordwert von 6 Millionen. Das hatte es zuvor noch nie gegeben, nicht einmal in der Finanzkrise 2008.

Fußnote

* korrigierter Wert

Quelle: ifo Institut

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Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021: -2,7 % zum Vorjahresmonat

Im Oktober 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,7 % weniger als im Oktober 2020. Im Vergleich zum Oktober 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021 um 33,7 % niedriger.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 11.01.2022

  • Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im Dezember 2021 nach vorläufigen Angaben 18,0 % höher als im Vormonat
  • Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 gegenüber Vorjahresmonat mehr als verdreifacht (+222,1 %)

Im Oktober 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.056 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2,7 % weniger als im Oktober 2020. Im Vergleich zum Oktober 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Oktober 2021 um 33,7 % niedriger.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im Oktober 2021 auf knapp 1,0 Milliarden Euro. Im Oktober 2020 hatten sie noch bei etwa 2,1 Milliarden Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Oktober 2021 im Baugewerbe mit 193 Fällen (Oktober 2020: 170; +13,5 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 160 Verfahren (Oktober 2020: 134; +19,4 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 119 Insolvenzen gemeldet (Oktober 2020: 134; -11,2 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.

18,0 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im Dezember 2021 gegenüber Vormonat

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Dezember 2021 stieg diese Zahl nach vorläufigen Angaben um 18,0 % gegenüber November 2021, nachdem sie bereits im Vormonat deutlich zugenommen hatte (+43,8 % im November 2021 gegenüber Oktober 2021). Im Vergleich zu Dezember 2020 lag die Zahl um 24,8 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt.

222,1 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 als im Oktober 2020

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Oktober 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5.981 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das waren 222,1 % mehr als im Oktober 2020. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber Oktober 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Oktober 2021 um 13,5 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021

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Unternehmen gehen Digitalisierung strategisch an

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland geht die Digitalisierung inzwischen strategisch an. Nur noch 16 Prozent gaben Ende vergangenen Jahres an, dass sie über keine Digitalisierungsstrategie verfügen. Vor zwei Jahren lag der Anteil lt. Bitkom mit 26 Prozent noch deutlich höher.

Bitkom, Pressemitteilung vom 10.01.2022

  • Nur noch 16 Prozent der Unternehmen verzichten auf eine Digitalstrategie
  • Digitalisierung gilt in fast allen Unternehmen als Chance

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland geht die Digitalisierung inzwischen strategisch an. Nur noch 16 Prozent gaben Ende vergangenen Jahres an, dass sie über keine Digitalisierungsstrategie verfügen. Vor zwei Jahren lag der Anteil mit 26 Prozent noch deutlich höher. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dabei setzt jedes zweite Unternehmen (50 Prozent) auf Strategien in einzelnen Unternehmensbereichen. Jedes Dritte (33 Prozent) hat allerdings eine zentrale Strategie für das gesamte Unternehmen. „In der Pandemie hat das Thema Digitalisierung in der Wirtschaft noch einmal deutlich an Bedeutung gewonnen. Dabei setzt sich die Erkenntnis durch, dass die IT-Abteilungen mit der Digitalisierung nicht alleingelassen werden dürfen und es eine strategische Steuerung braucht. Vom Erfolg der Digitalisierungsstrategie hängt die Zukunft vieler Unternehmen ab“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Der zunehmend strategische Ansatz leitet sich auch aus dem extrem positiven Bild ab, das die Wirtschaft von der Digitalisierung hat. 95 Prozent sehen die Digitalisierung für das eigene Unternehmen überwiegend oder ausschließlich als Chance (2018: 89 Prozent). Nur noch 4 Prozent der Unternehmen sehen die Digitalisierung vor allem oder ausschließlich als Risiko, 2018 war der Anteil mit 8 Prozent noch doppelt so hoch.

Quelle: Bitkom

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14 Prozent der Unternehmen sehen sich in ihrer Existenz bedroht

Knapp jedes siebte Unternehmen sieht sich durch die Folgen der Pandemie in seiner Existenz bedroht. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts im Dezember 2021 hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 10.01.2022

Knapp jedes siebte Unternehmen (14,0 Prozent) sieht sich durch die Folgen der Pandemie in seiner Existenz bedroht. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts im Dezember hervor. Der Anteil ist somit im Vergleich zur letzten Erhebung im Juni 2021 unverändert geblieben. „Immer noch besonders gefährdet fühlen sich die Reisebüros und -veranstalter mit 73,2 Prozent sowie Unternehmen aus der Veranstaltungswirtschaft mit 67,4 Prozent“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

Im Einzelhandel sprachen im Dezember 17,1 Prozent der Unternehmen von einer existenzbedrohenden Situation (Juni: 14,4 Prozent). „Das sind auch die Folgen der Zurückhaltung der Verbraucher“, sagt Wohlrabe.

Im Gastgewerbe bleibt die Situation weiterhin sehr kritisch. Mehr als der Hälfte der Betriebe fühlen ihre Existenz bedroht: Restaurants und Gaststätten gaben dies zu 52,5 Prozent an (Juni: 55,4 Prozent). In der Beherbergung waren es 58,8 Prozent, nach 52,1 Prozent im Juni.

Im Verarbeitenden Gewerbe sehen lediglich 5,7 Prozent ihre Existenz bedroht. Wie bereits im Juni ist hier die Bekleidungsindustrie am häufigsten betroffen (21,3 Prozent, nach 32,6 Prozent im Juni), außerdem die Druckbetriebe (21,3 Prozent).

Quelle: ifo Institut

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