BMWi verlängert Innovationsprämie für E-Autos bis Ende 2022

Das BMWi verlängert die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz aus.

BMWi, Pressemitteilung vom 13.12.2021

Habeck: „Danach richten wir die Förderung noch stärker auf Klimaschutz aus“

Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck will den Umstieg auf saubere Mobilität vorantreiben. Dazu verlängert das Ministerium die aktuelle Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge zunächst um ein Jahr und richtet danach die Förderung deutlich stärker auf Klimaschutz aus. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign wurden gleich mit dem Start der neuen Bundesregierung aufgenommen.

„Wir werden in Zukunft bei der Förderung ehrgeiziger, um der Elektromobilität weiteren Schub zu verleihen und den Klimaschutz zu stärken. Dazu werden wir die Förderung neu ausrichten“, sagte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck. „Bis zu der Neuaufstellung sichern wir aber Kontinuität und verlängern die derzeitige Innovationsprämie bis Ende 2022“, so Habeck weiter. Die hierfür notwendige Änderung der Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge ist in der Bundesregierung abgestimmt. Sie wird zum Jahresende im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen erhalten im Jahr 2022 weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung. Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Aber 2023 soll dann das neue Förderdesign greifen.

Den Text der zunächst für das Jahr 2022 geltenden Förderrichtlinie finden Sie zeitnah auf www.bmwi.de. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgt zum Jahresende und ist dann hier abrufbar.

Quelle: BMWi

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2020 weniger Insolvenzen als erwartet

Im Zuge der Corona-Krise und des damit einhergehenden Konjunktureinbruchs haben im Jahr 2020 weniger Unternehmen Insolvenz angemeldet als erwartet. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer Kurzexpertise für das Bundesfinanzministerium.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 10.12.2021

Im Zuge der Corona-Krise und des damit einhergehenden Konjunktureinbruchs haben im Jahr 2020 weniger Unternehmen Insolvenz angemeldet als erwartet. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo Institut in einer Kurzexpertise für das Bundesfinanzministerium. „Laut unseren Schätzungen hätten die voraussichtlichen Forderungen aus beantragten Insolvenzverfahren auf 60 bis 100 Mrd. Euro steigen müssen, wenn man historische Zusammenhänge zwischen Konjunktur und Insolvenzgeschehen fortschreibt. Tatsächlich sind sie im Jahr 2020 nur auf 48 Mrd. Euro gestiegen, von 34 Mrd. Euro im Jahr 2019“, sagt Timo Wollmershäuser, Leiter der Prognosen am ifo Institut.

Zu diesem Anstieg kam es allerdings nur durch die Insolvenz der Wirecard AG, die mit knapp 13 Mrd. Euro zu Buche schlug. Sie sei keine unmittelbare Folge der Corona-Krise und des damit einhergehenden Konjunktureinbruchs gewesen. Die Antragspflicht für Insolvenzen war seit 1. März 2020 ausgesetzt. Das habe eine Zunahme der Insolvenzen verhindert. Außerdem werde der Einfluss der staatlichen Hilfsmaßnahmen auf das Insolvenzgeschehen in den Prognosen nicht abgebildet, da diese auf historischen Zusammenhängen beruhten, die Umfang und Ausgestaltung der Maßnahmen nicht berücksichtigen könnten.

Laut der Kurzexpertise haben die staatlichen Hilfsmaßnahmen das Insolvenzrisiko im Schnitt um knapp 25 Prozent gesenkt. Der größte Effekt gehe von den staatlichen Zuschüssen für Unternehmen aus, die im Jahr 2020 im Rahmen der Corona-Hilfen im Umfang von über 40 Mrd. Euro ausgezahlt wurden. Diese hätten den Gewinneinbruch bei den Unternehmen unmittelbar reduziert. Durch das Kurzarbeitergeld und einen stärkeren Rückgang der geringfügig Beschäftigten hätten Unternehmen außerdem weniger Personalkosten gehabt. Schließlich hätten auch die steuerlichen Liquiditätshilfen das Insolvenzrisiko reduziert.

„In welchem Umfang sich das im vergangenen Jahr kumulierte Insolvenzrisiko später in tatsächliche Insolvenzen umwandelt, kann auf Basis der Modellprognose nicht abschließend beantwortet werden“, sagt Wollmershäuser. Als die Insolvenzantragsplicht im Frühjahr 2021 wieder in Kraft getreten war, hat das Insolvenzgeschehen zumindest spürbar zugenommen. Allein zwischen Januar und August 2021 summieren sich die voraussichtlichen Forderungen aus beantragten Insolvenzverfahren auf 47 Mrd. Euro. Daher sei davon auszugehen, dass es im Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr geben wird.

Quelle: ifo Institut

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Inflationsrate im November 2021 bei +5,2 %

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag die Inflationsrate in Deutschland im November 2021 bei +5,2 %. Im Oktober 2021 hatte sie bei +4,5 % gelegen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.12.2021

Inflationsrate erreicht damit den bisher höchsten Wert im Jahr 2021

Verbraucherpreisindex, November 2021

  • +5,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • -0,2 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, November 2021

  • +6,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,3 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November 2021 bei +5,2 %. Im Oktober 2021 hatte sie bei +4,5 % gelegen. „Damit ist die Inflationsrate zum sechsten Mal in Folge gestiegen und hat im November den bisher höchsten Wert im Jahr 2021 erreicht“, sagte Dr. Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes. „Eine höhere Inflationsrate gab es zuletzt vor fast 30 Jahren. Im Juni 1992 hatte die Inflationsrate bei +5,8 % gelegen.“ Wie das Statistische Bundesam weiter mitteilt, sanken die Verbraucherpreise im Vergleich zum Oktober 2021 geringfügig um 0,2 %.

Hohe Inflationsrate hat verschiedene Ursachen

Die hohen Inflationsraten im 2. Halbjahr 2021 haben verschiedene Gründe, darunter Basiseffekte durch niedrige Preise im Vorjahr. Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuersätze im 2. Halbjahr 2020 und insbesondere niedrige Preise der Mineralölprodukte im Vorjahr, die im November Tiefststände erreichten, wirkten sich erhöhend auf die Gesamtteuerung aus. Neben den temporären Basiseffekten aus der Vergangenheit wirken zunehmend krisenbedingte Effekte, wie Lieferengpässe und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen, die sich ebenfalls im Verbraucherpreisindex niederschlagen.

Energiepreise zogen binnen Jahresfrist um 22,1 % an, Heizölpreis hat sich verdoppelt

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von November 2020 bis November 2021 überdurchschnittlich um 7,9 %. Vor allem die Preise für Energieprodukte lagen mit +22,1 % deutlich über der Gesamtteuerung. Die Teuerungsrate für Energie hat sich den fünften Monat in Folge erhöht (Oktober 2021: + 18,6 %). Mit +101,9 % verdoppelten sich die Preise für Heizöl binnen Jahresfrist, ferner wurden die Kraftstoffe merklich teurer (+43,2 %). Auch die Preise für andere Haushalt-Energieprodukte wie Erdgas (+9,6 %) und Strom (+3,1 %) erhöhten sich. Neben den Basiseffekten durch die sehr niedrigen Preise im November 2020 wirkte sich auch die zu Jahresbeginn eingeführte CO2-Abgabe preiserhöhend aus.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 4,5 %

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im November 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 4,5 %. Spürbar teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher wurden insbesondere Speisefette und Speiseöle (+11,9 %) sowie Molkereiprodukte und Eier (+6,4 %). Insgesamt verteuerten sich die Verbrauchsgüter um 9,9 %. Auch die Preise für Gebrauchsgüter erhöhten sich (+4,3 %, darunter Fahrzeuge: +7,7 %; Möbel und Leuchten: +5,3 %).

Inflationsrate ohne Energie bei +3,4 %

Die Preiserhöhungen bei Energie und bei Nahrungsmitteln gegenüber dem Vorjahresmonat wirkten sich deutlich auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Energie hätte die Inflationsrate im November 2021 bei +3,4 % gelegen, ohne beide Güterbereiche bei +3,3 %.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,9 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im November 2021 um 2,9 % über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,4 % und dämpften somit die Gesamtteuerung. Auch die Preisentwicklung für Telekommunikation blieb mit 1,5 % moderat. Hingegen erhöhten sich einige Dienstleistungen deutlicher, wie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,8 %) sowie die Leistungen sozialer Einrichtungen (+4,7 %).

Insgesamt leichter Preisrückgang gegenüber dem Vormonat um 0,2 %

Im Vergleich zum Oktober 2021 sank der Verbraucherpreisindex im November 2021 um 0,2 %. Ein wesentlicher Grund für den Rückgang war der saisonbedingte Preisrückgang bei Pauschalreisen (-21,6 %). Dagegen zogen die Preise für Energieprodukte an (+ 1,8 %, darunter Kraftstoffe: +3,0 %). Auch die Preise für Nahrungsmittel stiegen (+0,5 %, darunter Speisefette und Speiseöle: +5,5 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021

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Unternehmensinsolvenzen von Januar bis September 2021: -14,5 % zum Vorjahreszeitraum

Von Januar bis September 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 10.682 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,5 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2020 und 25,7 % weniger als 2019.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 10.12.2021

  • Zahl beantragter Regelinsolvenzverfahren im November 2021 nach vorläufigen Angaben 43,8 % höher als im Vormonat
  • Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 gegenüber Vorjahreszeitraum um 74,9 % gestiegen

Von Januar bis September 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 10.682 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 14,5 % weniger als im entsprechenden Zeitraum 2020 und 25,7 % weniger als 2019. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, bis September 2021 fort.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich von Januar bis September 2021 auf rund 45,5 Milliarden Euro. Im entsprechenden Zeitraum 2020 hatten sie noch bei etwa 39,3 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass von Januar bis September 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als in den ersten neun Monaten 2020.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es von Januar bis September 2021 im Baugewerbe mit 1.821 Fällen (Januar bis September 2020: 1 988; -8,4%). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1.593 Verfahren (Januar bis September 2020: 2.020; -21,1 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1.141 Insolvenzen gemeldet (Januar bis September 2020: 1.347; -15,3 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Dezember 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis spätestens 31. Januar 2022 ausgesetzt.

43,8 % mehr beantragte Regelinsolvenzverfahren im November 2021 gegenüber Vormonat

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im November 2021 stieg diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 43,8 % gegenüber Oktober 2021, nachdem sie zuletzt gesunken war (-29,2 % im Oktober 2021 gegenüber September 2021).

Im Vergleich zu November 2020 lag die Zahl im November 2021 um 20,3 % höher. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu November 2019 (-29,4 %) geführt hatte.

74,9 % mehr Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 als im Vorjahreszeitraum

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist von Januar bis September 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 74,9 % gestiegen. Der deutliche Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber dem Zeitraum Januar bis September 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von Januar bis September 2021 um 25,7 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021

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Drei Viertel verzichten bei Open Source auf eine Strategie

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland (67 Prozent) steht Open-Source-Software aufgeschlossen gegenüber, doch nur eine Minderheit (25 Prozent) geht lt. Bitkom das Thema strategisch an.

Bitkom, Pressemitteilung vom 09.12.2021

  • Aber zwei von drei Unternehmen stehen Open Source aufgeschlossen gegenüber
  • Bitkom veröffentlicht Studienbericht „Open Source Monitor 2021“
  • Erstmals Sonderteil zur öffentlichen Verwaltung: Jede vierte Verwaltung sieht Open Source kritisch

Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland (67 Prozent) steht Open-Source-Software aufgeschlossen gegenüber, doch nur eine Minderheit (25 Prozent) geht das Thema strategisch an. Vor allem kleinere Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten haben nur selten (24 Prozent) eine Open-Source-Strategie, bei Unternehmen mit 2.­000 oder mehr Beschäftigten ist es dagegen jedes Zweite (50 Prozent). Das ist ein Ergebnis aus dem neuen „Open Source Monitor 2021“ des Digitalverbands Bitkom, für den 1.152 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland befragt wurden. Aktuell haben 71 Prozent der Unternehmen Open-Source-Software im Einsatz. Die Lizenz von Open-Source-Software erlaubt es, Programme frei auszuführen, den Quellcode zu analysieren und anzupassen sowie die Software auch in modifizierten Varianten weiterzugeben. Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Quellcode der Software offen zugänglich ist. „Open-Source-Software ist aus der Wirtschaft nicht mehr wegzudenken und auch die Politik entdeckt zunehmend ihre Bedeutung. So hat die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag Open Source ausdrücklich als Baustein für Digitale Souveränität erkannt und benannt“, sagt Dr. Frank Termer, Bereichsleiter Software beim Bitkom. „Allerdings fehlt auf Bundesebene – wie auch in der Mehrheit der Unternehmen – eine strategische Herangehensweise an das Thema Open Source.“ Daher empfiehlt Bitkom die Schaffung eines Nationalen Open Source Program Office, die Berücksichtigung von Open Source bei der Schaffung von Digitalisierungs-Kompetenzzentren und die Verankerung des Themenfeldes Open Source im Bildungsbereich.

Open Source in der öffentlichen Verwaltung

Erstmals wurden im „Open Source Monitor 2021“ auch Organisationen der öffentlichen Verwaltung befragt. Dabei zeigt sich verglichen mit der Wirtschaft eine deutlich größere Skepsis. So gibt zwar ein Drittel (32 Prozent) an, Open-Source-Software offen gegenüberzustehen (Unternehmen: 67 Prozent), aber ein Viertel (23 Prozent) sieht den Einsatz kritisch oder lehnen ihn sogar ab (Unternehmen: 7 Prozent). Verglichen mit der Wirtschaft liegt der aktuelle Einsatz auf einem leicht niedrigeren Niveau: In der öffentlichen Verwaltung nutzen 64 Prozent Open-Source-Software, bei den Unternehmen sind es sieben Prozentpunkte mehr.

Studienbericht

Weitere Ergebnisse des „Open Source Monitors 2021“ sind u. a.:

  • Unter kleinen Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten setzen 7 von 10 (70 Prozent) Open-Source-Software ein, bei großen ab 2.000 Beschäftigten beträgt der Anteil 87 Prozent.
  • 82 Prozent der Unternehmen sehen Vorteile beim Einsatz von Open-Source-Software. Als wichtigster Vorzug gilt dabei die Kosteneinsparung (24 Prozent). Dahinter folgen der Zugriff auf den Quellcode (14 Prozent) und eine einfachere Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln (8 Prozent) sowie hohe Sicherheit durch zeitnahe Updates (7 Prozent).
  • Etwas mehr als die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) greift nicht nur auf Open Source zurück, sondern unterstützt auch die Open-Source-Community. So kauft jedes Dritte (36 Prozent) Support-Leistungen oder spezielle Enterprise-Lösungen. In jedem Fünften (21 Prozent) beteiligen sich Beschäftigte oder Teams aktiv an Open-Source-Projekten.
  • Im Vergleich der Branchen Automobilindustrie, Handel, Banken & Versicherungen, Verkehr & Logistik sowie IT & Telekommunikation zeigt sich, dass Banken und Versicherungen sowie die Automobilindustrie besonders aufgeschlossen für Open-Source-Software sind und insbesondere Banken und Versicherungen das Thema strategisch angehen.

(…)

Quelle: Bitkom

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Geschäftsklima für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen gibt deutlich nach

Das Geschäftsklima für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen hat im November deutlich nachgegeben. Das geht aus dem neuen Index des ifo Instituts für diesen Bereich hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 09.12.2021

Das Geschäftsklima für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen hat im November deutlich nachgegeben. Das geht aus dem neuen Index des ifo Instituts für diesen Bereich hervor. Der entsprechende Wert lag bei minus 6,2 Punkten, nach minus 0,5 im Oktober. Dies ist deutlich schlechter als für die Gesamtwirtschaft, wo der Wert bei plus 11,0 lag. „Die Kleinstunternehmen sind deutlich härter von der vierten Welle betroffen als die Großunternehmen“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Umfragen.

Der Rückgang des Geschäftsklimas war auf den deutlich gestiegenen Pessimismus der Kleinstunternehmen zurückzuführen. Der Indikator für die Erwartungen fiel auf minus 18,8 Punkte, nach minus 7,2 im Oktober. Im August lag der Wert noch bei 0,6 Punkten. Die aktuelle Lage wird hingegen noch leicht positiv beurteilt. Der Lageindikator blieb nahezu konstant bei 6,8 Punkten im November. Er liegt damit deutlich unter dem Niveau der Gesamtwirtschaft (25,6 Punkte).

Quelle: ifo Institut

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Kaufkraft der Deutschen steigt 2022 auf 24.807 Euro

Die Kaufkraft der Deutschen wird im Jahr 2022 auf 24.807 Euro pro Kopf ansteigen. Dies entspricht rechnerisch einem deutlichen Plus von nominal 4,3 Prozent und 1.013 Euro mehr pro Kopf. Das zeigt die neu veröffentlichte GfK-Studie zur Kaufkraft 2022 in Deutschland.

GfK, Pressemitteilung vom 08.12.2021

Die Kaufkraft der Deutschen wird im Jahr 2022 auf 24.807 Euro pro Kopf ansteigen. Dies entspricht rechnerisch einem deutlichen Plus von nominal 4,3 Prozent und 1.013 Euro mehr pro Kopf. Das zeigt die neu veröffentlichte GfK-Studie zur Kaufkraft 2022 in Deutschland.

GfK prognostiziert für das Jahr 2022 eine Kaufkraftsumme von 2.062,8 Milliarden Euro für Gesamtdeutschland. Das sind pro Kopf nominal 4,3 Prozent und 1.013 Euro mehr als im Vorjahr, basierend auf der revidierten Vorjahresprognose. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft von 24.807 Euro, die den Deutschen im Jahr 2022 für Konsumausgaben, Wohnen, Freizeit oder Sparen zur Verfügung stehen.

Unter der Kaufkraft versteht man das nominal verfügbare Nettoeinkommen der Bevölkerung inklusive staatlicher Transferzahlungen wie Renten, Arbeitslosen- und Kindergeld. Wie viel vom nominalen Kaufkraftzuwachs real übrig bleibt, hängt allerdings davon ab, wie sich 2022 die Verbraucherpreise entwickeln werden.

Filip Vojtech, GfK-Experte im Bereich Geomarketing, erklärt: „2022 wird die Kaufkraft seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland erstmals wieder deutlich ansteigen. So haben die Deutschen pro Kopf rechnerisch über 1.000 Euro mehr für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung als im vergangenen Jahr. Dieses Wachstum stützt sich zum einen auf steigende Löhne in vielen Branchen, zum anderen aber auch – nachdem es letztes Jahr keinen oder nur einen minimalen Anstieg gab – auf eine Erhöhung der Renten. Außerdem wird im nächsten Jahr von Nachholeffekten in der Produktion und Wirtschaft sowie dem Zurückgehen der pandemiebedingten Logistikprobleme ausgegangen, was zu einer Erhöhung der Kaufkraft führt.“

Regionale Kaufkraftverteilung

Ein Blick auf die regionale Verteilung der Kaufkraft in Deutschland eröffnet spannende Einblicke, wo Menschen mit besonders hohem Ausgabepotenzial leben. Bei den deutschen Bundesländern gibt es 2022 eine Rangänderung im Vergleich zum Vorjahr: Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 23.313 Euro schiebt sich Brandenburg mit einem minimalen Vorsprung am Saarland vorbei auf den neunten Platz. Unangefochtener Spitzenreiter unter den Bundesländern ist nach wie vor Bayern: Im Freistaat stehen den Einwohnern im Schnitt 26.936 Euro pro Kopf für Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung, womit die Kaufkraft der Bayern knapp 9 Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt.

Neben Bayern weisen außerdem Hamburg, Baden-Württemberg und Hessen eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Kaufkraft auf. Alle anderen Bundesländer schneiden im bundesweiten Vergleich weiterhin unterdurchschnittlich ab, obwohl die neuen Bundesländer die größten Kaufkraftzuwächse verzeichnen. Schlusslicht ist wie im Vorjahr Mecklenburg-Vorpommern, wo den Menschen im Schnitt 21.707 Euro zur Verfügung stehen, was weniger als 88 Prozent des Landesdurchschnitts entspricht.

Kaufkraft in den Stadt- und Landkreisen

Wie in den Vorjahren liegt auch 2022 der bayerische Landkreis Starnberg auf dem ersten Platz des Kaufkraftrankings. Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 34.758 Euro stehen den Starnbergern 40 Prozent mehr als dem Landesdurchschnitt für ihre Ausgaben und zum Sparen zur Verfügung. Den zweiten Platz belegt der Landkreis München, gefolgt vom Stadtkreis München, der sich mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 32.364 Euro am Landkreis Hochtaunuskreis vorbeischiebt. Des Weiteren tauschen im Vorjahresvergleich der Landkreis Ebersberg (32.031 Euro) und der Main-Taunus-Kreis (31.886 Euro) die Ränge fünf und sechs.

Neu im Ranking ist der Landkreis Miesbach, der den Landkreis Böblingen vom zehnten Platz verdrängt. Schlusslicht des Kaufkraftvergleichs ist auch in diesem Jahr wieder der Stadtkreis Gelsenkirchen: Mit einer Pro-Kopf-Kaufkraft von 19.778 Euro liegen die Gelsenkirchener mehr als 20 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt.

Einwohnerstarke Stadtkreise

Die 25 einwohnerstärksten Stadtkreise vereinen mehr als 21 Prozent der Gesamtkaufkraft Deutschlands – dies bedeutet jedoch nicht, dass jede deutsche Großstadt auch ein überdurchschnittliches Kaufkraftniveau aufweist. Die Hauptstadt Berlin ist mit Abstand die einwohnerstärkste Stadt Deutschlands und belegt damit den ersten Platz des Rankings nach Kaufkraftsumme. Bei der Pro-Kopf-Kaufkraft liegt Berlin aber knapp 7 Prozent unter dem deutschen Durchschnitt, ähnlich wie auch Dresden. Noch weiter darunter liegen Bremen (-9 Prozent), Dortmund (-9 Prozent) und Leipzig (-11 Prozent), während beispielsweise München und Düsseldorf mit knapp 31 bzw. 16 Prozent deutlich darüber liegen.

Kaufkraftdichte: Hohes Potenzial auf kleinem Raum

Dass die einwohnerstarken Städte und insbesondere die großen Metropolregionen für Einzelhändler und Dienstleister unverzichtbare Zielmärkte darstellen, zeigt ein Blick auf die Kaufkraftsummen. Die Kaufkraftdichte, also die verfügbare Kaufkraftsumme in Millionen Euro je Quadratkilometer, ist in Metropolen wie Berlin, Hamburg und München, aber auch in Nürnberg, im Ruhrgebiet, dem Großraum Stuttgart und Frankfurt/Main sehr hoch. Die Kaufkraftdichte ist somit für Unternehmen ein wichtiger Indikator, in welchen Gebieten sie mit einer gezielten Kundenansprache auf kleinstem Raum viel Kaufkraftpotenzial mobilisieren können.

Quelle: GfK

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Exporte im Oktober 2021: +4,1 % zum September 2021

Im Oktober 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber September 2021 um 4,1 % und die Importe um 5,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lagen die Exporte 3,8 % und die Importe 13,5 % höher als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.12.2021

Exporte liegen 3,8 % über dem Vorkrisenniveau von Februar 2020

Exporte, Oktober 2021

  • 121,3 Milliarden Euro
  • +4,1 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +8,1 % zum Vorjahresmonat

Importe, Oktober 2021

  • 108,5 Milliarden Euro
  • +5,0 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +17,3 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, Oktober 2021

  • 12,8 Milliarden Euro
  • 12,5 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, Oktober 2021

  • 15,4 Milliarden Euro

Im Oktober 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber September 2021 kalender- und saisonbereinigt um 4,1 % und die Importe um 5,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 3,8 % und die Importe 13,5 % höher als im Februar 2020, dem Monat vor Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Im Oktober 2021 wurden Waren im Wert von 121,3 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 108,5 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Oktober 2020 stiegen die Exporte im Oktober 2021 damit um 8,1 % sowie die Importe um 17,3 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Oktober 2021 mit einem Überschuss von 12,8 Milliarden Euro ab. Im Oktober 2020 hatte der Saldo der Außenhandelsbilanz 19,7 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im Oktober 2021 bei 12,5 Milliarden Euro.

Die Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+13,5 Milliarden Euro), Dienstleistungen (-2,4 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+9,9 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-5,6 Milliarden Euro) im Oktober 2021 mit einem Überschuss von 15,4 Milliarden Euro ab. Im Oktober 2020 hatte die Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 24,4 Milliarden Euro ausgewiesen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Oktober 2021 Waren im Wert von 66,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 57,6 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Oktober 2020 stiegen die Exporte in die EU-Staaten um 11,6 % und die Importe aus diesen Staaten um 14,6 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Oktober 2021 Waren im Wert von 46,4 Milliarden Euro (+12,8 %) exportiert und Waren im Wert von 39,9 Milliarden Euro (+18,8 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Oktober 2021 Waren im Wert von 20,3 Milliarden Euro (+9,0 %) exportiert und Waren im Wert von 17,7 Milliarden Euro (+6,0 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) wurden im Oktober 2021 Waren im Wert von 54,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 51,0 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Oktober 2020 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 4,1 % und die Importe von dort um 20,4 % zu.

Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich

Die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken im Oktober 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 11,5 % auf 5,7 Milliarden Euro. Die deutschen Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 2,9 % auf 2,9 Milliarden Euro ab.

Am 1. Januar 2021 trat der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag vorläufig in Kraft. Mit dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endgültig vollzogen. Weitere Informationen zum Brexit sowie eine Auswahl statistischer Indikatoren, bei denen von einem Einfluss des Brexits auszugehen ist, bietet der „Brexit-Monitor“des Statistischen Bundesamtes.

Außenhandel mit weiteren ausgewählten Staaten

Im Oktober 2021 stiegen die Exporte in die Volksrepublik China gegenüber Oktober 2020 um 8,5 % auf 9,4 Milliarden Euro. Die Exporte in die Vereinigten Staaten nahmen um 11,4 % auf 11,0 Milliarden Euro zu.

Die meisten Importe kamen im Oktober 2021 aus der Volksrepublik China nach Deutschland. Von dort wurden Waren im Wert von 13,3 Milliarden Euro eingeführt (+28,6 % zum Vorjahresmonat). Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen im Oktober 2021 um 4,0 % auf einen Wert von 6,0 Milliarden Euro. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021

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Fragiler Aufwärtstrend im weltweiten Handel

In seinem jüngsten Datenupdate für November 2021 signalisiert der Kiel Trade Indicator insgesamt recht positive Handelszahlen. Die Aufwärtsbewegung droht aber lt. IfW Kiel von kurzer Dauer zu sein.

IfW Kiel, Pressemitteilung vom 07.12.2021

In seinem jüngsten Datenupdate für November 2021 signalisiert der Kiel Trade Indicator insgesamt recht positive Handelszahlen (Monat-zu-Monat, preis- und saisonbereinigt). Die Aufwärtsbewegung droht aber von kurzer Dauer zu sein. Zum einen schert China mit negativen Zahlen aus der Reihe. Zum anderen bleiben die Staus in der Containerschifffahrt auf ausgesprochen hohem Niveau und stehen damit einem längerfristigen Aufwärtstrend entgegen. Mit diesem Datenupdate führt das IfW Kiel eine Reihe von Verbesserungen für den Kiel Trade Indicator ein, die wichtigste: Ab sofort erfolgen die Schätzungen preisbereinigt, also in realen statt nominalen Veränderungsraten.

Der Handel der USA könnte nach Monaten der Stagnation im November im Vergleich zum Vormonat erstmals wieder einen positiven Handelsimpuls verzeichnen. Die Schätzungen des Kiel Trade Indicator liegen sowohl für die Exporte (+3,2 Prozent) als auch die Importe (+2,3 Prozent) im Plus (preis- und saisonbereinigt).

Deutschlands Exporte könnten leicht zulegen (+1,2 Prozent), die Importe dürften stagnieren (0,0 Prozent). Für die EU sind sowohl bei den Exporten (+0,9 Prozent) als auch bei den Importen (+0,4 Prozent) leicht positive Entwicklungen möglich.

Der gesamte Welthandel dürfte im November um 1,7 Prozent über dem Vormonat liegen.

Für Chinas Handel signalisiert der Kiel Trade Indicator allerdings negative Vorzeichen. Er zeigt einen Rückgang von 3,6 Prozent für die Exporte und von 2,0 Prozent für die Importe an. Der sanfte Aufwärtstrend der Monate September und Oktober wäre damit gebrochen.

„Die positiven Handelszahlen für den Monat November sind erfreulich. Allerdings ist die Aufwärtsbewegung äußerst fragil. Es ist zu befürchten, dass die Freude aufgrund der nach wie vor massiven Staus in der weltweiten Containerschifffahrt nur kurz währt. Die Staus verharren seit rund zwei Monaten auf einem sehr hohen Niveau und verhindern einen klaren Aufwärtstrend im weltweiten Handel“, sagt Vincent Stamer, Leiter Kiel Trade Indicator am IfW Kiel.

Vor den US-Häfen Los Angeles/Long Beach und Savannah sowie im Perlflussdelta und vor Ningbo-Zhou in China sind derzeit rund 8 Prozent der weltweiten Frachtkapazität der Containerschifffahrt durch Staus gebunden. Über 11 Prozent aller global verschifften Waren stecken in den Warteschlagen fest.

Das Frachtvolumen im Roten Meer, wichtiger Indikator für den europäisch-asiatischen Handel, hat sich seinem zu erwartenden Niveau zwar etwas angenähert, bleibt aber immer noch rund 7 Prozent dahinter zurück.

„Das Weihnachtsshopping steht in diesem Jahr klar unter den Vorzeichen der Lieferprobleme, was sich in einem reduzierten Angebot, längeren Lieferzeiten und höheren Preisen ausdrückt. Aber auch die deutsche Industrie kocht aufgrund fehlender Waren auf Sparflamme. Besserung ist erst nach dem chinesischen Neujahrsfest im ersten Halbjahr 2022 in Sicht, doch auch dann dürfte es noch dauern, bis das globale Liefernetzwerk wieder im Gleichtakt schwingt. Lieferverzögerungen und Engpässe könnten uns daher noch sehr weit ins nächste Jahr beschäftigen“, so Stamer.

Quelle: IfW Kiel

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Starke Entlastungen unterer Einkommensschichten geplant

Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen lt. ZEW zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen.

ZEW, Pressemitteilung vom 07.12.2021

Berechnungen zum Koalitionsvertrag

Die von der Ampel-Koalition geplante Steigerung des Mindestlohns und die Einführung einer Kindergrundsicherung wirken sich vor allem für Geringverdiener finanziell positiv aus. Beide Maßnahmen führen zu Einkommenszuwächsen bei bis zu zehn Millionen Deutschen, wie das ZEW Mannheim für die Süddeutsche Zeitung berechnet hat. Die Berechnungen basieren auf dem ökonomischen Modell ZEW-EviSTA sowie den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

„Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 20.000 Euro profitieren am stärksten von der Politik der Ampelkoalition“, sagt Prof. Dr. Sebastian Siegloch, Leiter der ZEW-Forschungsbereichs „Soziale Sicherung“. Die Erhöhung des Mindestlohns von aktuell 9,60 auf 12 Euro pro Stunde würde für diese Einkommensgruppe rund 700 Euro zusätzlich einbringen – eine Steigerung von fünf bis sechs Prozent.

Neben dem Mindestlohn sorgt die Kindergrundsicherung für ein deutliches Einkommensplus – und das nicht nur bei Geringverdienern. Familien mit Einkünften zwischen 30.000 und 80.000 Euro können 1.000 bis 1.300 Euro durch das neue Förderinstrument erwarten, wenn sich die grüne Fachministerin mit dem Modell ihrer Partei durchsetzt. Demnach soll die Kindergrundsicherung die bisher separaten Leistungen Kindergeld, Sozialgeld und Kinderzuschlag bündeln. Der angedachte Basisbetrag, den alle Familien unabhängig vom Einkommen erhalten würden, soll dabei das jetzige Kindergeld übersteigen.

Ersatzloses Streichen des Solidaritätszuschlags würde Gutverdiener überstark entlasten

„Die ungleiche Einkommensverteilung wird durch die Mindestlohnerhöhung und die neue Kindergrundsicherung reduziert“, erklärt ZEW-Ökonom Siegloch. Unterstellt man, dass das grüne Modell der Kindergrundsicherung eingeführt wird, sinke das entsprechende Maß, der Gini-Koeffizient, um rund vier Prozent. „Für die verteilungspolitische Bilanz der Ampel wird es jedoch darauf ankommen, wie die Koalition auf eine mögliche Streichung des Solidaritätszuschlags reagiert.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Reform der Zusatzsteuer, die noch auf die höchsten zehn Prozent der Einkommen erhoben wird, bereits angemahnt. Im Jahr 2022 will das Gericht entscheiden, ob der Zuschlag auch für Topverdiener wegfallen muss. „Fällt der Soli ersatzlos weg, würden sehr hohe Einkommen stärker entlastet als die Mittelschicht. Das wäre aus verteilungspolitischer Sicht nicht sinnvoll“, erklärt Siegloch. Haushalte mit über 250.000 Euro jährlichem Einkommen erhielten mit 3,2 Prozent einen ähnlichen Zuwachs wie Einkommen zwischen 20.001 und 55.000 Euro. Für die breite Mittelschicht mit Einkünften von 55.001 bis 80.000 Euro fiele der relative Einkommenszuwachs jedoch geringer aus. „Anstatt die oberen zehn Prozent überstark zu entlasten, ließe sich der bisherige Solidaritätszuschlag in die Einkommensteuer integrieren, ohne Verteilung oder Steueraufkommen anzutasten“, sagt Siegloch.

Grüne Kindergrundsicherung und Soli vergrößern die Distanz zur schwarzen Null

Wie sich die Sozialpolitik der Ampel auf den Staatshaushalt auswirkt, ist den ZEW-Berechnungen zufolge vorwiegend von der Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung und dem ersatzlosen Streichen des Solidaritätszuschlags abhängig.

„Wir haben für unserer Analyse drei im Wahlkampf diskutierte Kindergrundsicherungsmodelle simuliert, denen die geplante Ampel-Arbeitsgruppe folgen könnte“, erklärt ZEW-Ökonom Prof. Dr. Holger Stichnoth, der an der Studie mitwirkte. Berücksichtigt werden dabei Veränderungen bei der Einkommensteuer, dem Aufkommen der Sozialversicherungsbeiträge und den Ausgaben für Kindergeld sowie weitere staatliche Sozialtransfers: Die Kindergrundsicherung von Bündnis 90/Die Grünen, der Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), für den die SPD im Wahlkampf Sympathien geäußert hatte und das Kinderchancengeld der FDP, sind Bestandteil dieser Analyse.

Die grüne Kindergrundsicherung einzuführen würde die Ampel-Regierung 9,6 Mrd. Euro kosten, so die Berechnung des ZEW Mannheim. Die DGB-Kindergrundsicherung brächte dem Staat hingegen Mehreinnahmen von 1,5 Mrd. Euro, das FDP-Kinderchancengeld sogar 7,1 Mrd. Euro. „Der Überschuss resultiert vor allem aus zusätzlichen Einnahmen durch Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. Außerdem steigt das Beitragsvolumen der Sozialversicherung, wenn die Regierung den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöht“, erklärt Dr. Florian Buhlmann, Co-Autor der Studie.

Ein ersatzloses Streichen des Solidaritätszuschlags würde zu Mindereinnahmen von acht Mrd. Euro für den Bund führen. Gemeinsam mit der Kindergrundsicherung vergrößerte dies den Fehlbetrag im Staatshaushalt um 0,6 Mrd. Euro (FDP-Modell) bis 17,6 Mrd. Euro (Modell der Grünen).

Quelle: ZEW

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