Selbstständige: Gut ein Drittel hat in der Corona-Krise Einkommen verloren – Pandemie legt Lücken beim Sozialschutz offen

Die Corona-Pandemie ist angesichts von Kurzarbeit und Jobverlusten auch finanziell eine schwierige Zeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Noch schlimmer hat es zum Teil die Selbstständigen erwischt, wie eine neue Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung zeigt.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 21.09.2021

Die Corona-Pandemie ist angesichts von Kurzarbeit und Jobverlusten auch finanziell eine schwierige Zeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Noch schlimmer hat es zum Teil die Selbstständigen erwischt, wie eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Mehr als ein Drittel von ihnen hat im Verlauf der Krise Einkommen eingebüßt. Der Anteil der Selbstständigen, die sich Sorgen um ihre Beschäftigung und wirtschaftliche Existenz machen, liegt um rund 50 Prozent höher als unter abhängig Beschäftigten, ergibt die Untersuchung der WSI-Forschenden PD Dr. Karin Schulze Buschoff und Dr. Helge Emmler. Insbesondere Solo-Selbstständige, die ohnehin oft unter prekären Bedingungen arbeiten, habe die Krise schwer belastet. „Die Erfahrung mit der Pandemie verdeutlicht, dass der Mangel an sozialer Absicherung für Selbstständige eine schwerwiegende und folgenreiche Lücke in den Sozialversicherungssystemen darstellt“, heißt es in der Studie. Um diese Lücke zu schließen, sollten Selbstständige möglichst umfassend in die obligatorischen staatlichen Versicherungssysteme einbezogen werden.

Schulze Buschoff und Emmler haben Daten der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, für die zuletzt im Juli 2021 gut 5.000 Erwerbstätige und Arbeitssuchende interviewt worden sind. Dank gezielter Aufstockung der Stichprobe standen Angaben von insgesamt 1.350 Selbstständigen zur aktuellen Situation zur Verfügung. Zusätzlich wurden die Aussagen von 208 Selbstständigen berücksichtigt, die an allen fünf Befragungswellen seit April 2020 teilgenommen haben.

Die befragten Selbstständigen weisen soziodemografisch einige Besonderheiten auf: Sie sind im Schnitt älter als der Rest der Stichprobe, mehrheitlich Männer und haben häufiger Abitur oder einen Hochschulabschluss. 55 Prozent sind Solo-Selbstständige, haben also keine Mitarbeiter, 14 Prozent sind zusätzlich auch abhängig beschäftigt.

Ein Drittel hat den zeitlichen Umfang der Selbstständigkeit in der Corona-Krise reduziert. Verantwortlich dafür machen über 40 Prozent der Betroffenen „betriebliche Gründe“, also zum Beispiel Auftragseinbrüche oder Lieferengpässe. Zwei Drittel derjenigen, die ihre selbstständige Tätigkeit zurückgefahren haben, führen gesetzliche Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie an. Das heißt: Mehr als jeder fünfte Selbstständige musste wegen Corona-bedingter Einschränkungen seine Tätigkeit reduzieren. Demgegenüber blieb bei 55 Prozent der zeitliche Umfang ihrer Tätigkeit unverändert, 13 Prozent berichten von mehr Arbeit.

Unter den befragten Selbstständigen gaben im April 2020 33 Prozent und im Juli 2021 noch 21 Prozent an, „zeitlich spürbar weniger“ als vor der Pandemie gearbeitet haben – deutlich mehr als unter abhängig Beschäftigten. Die Arbeitszeiten sind insbesondere bei den Solo-Selbstständigen zum Teil massiv eingebrochen: Im Schnitt kamen diese im Frühjahr 2020 nur noch auf zwei Drittel ihres üblichen Pensums. Aktuell liegen sie mit durchschnittlich 31,9 Wochenstunden weiterhin weit unter dem Vorkrisenniveau von 37,7 Stunden, während sich die Arbeitszeiten bei den anderen Befragten im Mittel wieder weitgehend normalisiert haben.

Seit Beginn der Krise machen sich Selbstständige durchgehend häufiger Sorgen um ihre eigene Beschäftigung und ihre wirtschaftliche Existenz: Im April 2020 betrug der Anteil 35 Prozent, zuletzt waren es 19 Prozent, im Vergleich zu 22 und 12 Prozent bei den abhängig Beschäftigten. Die Selbstständigen nehmen ihre Arbeitssituation auch deutlich häufiger als äußerst oder stark belastend wahr. Finanziell stark belastet fühlten sich vor allem die Solo-Selbstständigen: im Frühjahr 2020 zu 44 Prozent, im Juli 2021 zu 27 Prozent. Bei den Arbeitnehmern waren 22 beziehungsweise 15 Prozent betroffen.

Anteil mit Niedrigeinkommen doppelt so groß wie vor der Krise, besonders betroffen: solo-selbstständige Frauen

Dass sich die Corona-Krise negativ auf das Einkommen ausgewirkt hat, bejahen 21 Prozent der abhängig Beschäftigten und 37 Prozent der Selbstständigen. Unter den Solo-Selbstständigen sind es sogar 44 Prozent. Auf eigene Ersparnisse zurückgreifen mussten 41 Prozent von ihnen, im Vergleich zu 22 Prozent der abhängig Beschäftigten. Während sich an der Einkommensverteilung bei den Arbeitnehmern wenig verändert hat, ist bei den Selbstständigen eine klare Verschiebung nach unten festzustellen: Der Anteil derjenigen mit weniger als 1.500 Euro netto im Monat hat sich verdoppelt. Am stärksten betroffen sind hier solo-selbstständige Frauen, von denen aktuell 33 Prozent weniger als 1.500 Euro verdienen. Von den solo-selbstständigen Männern fallen 18 Prozent in diese Kategorie.

Die Ergebnisse zeigten, dass die Corona-Krise die sozialen Nöte vieler Solo-Selbstständiger weiter verschärft hat, stellen Schulze Buschoff und Emmler fest. Um diese Nöte zu lindern, plädieren sie dafür, eine „sozialversicherungsrechtliche Gleichbehandlung von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten“ anzustreben. Konkret sei eine allgemeine Altersvorsorgepflicht dringend nötig, und zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der fehlende Arbeitgeberanteil bei Selbstständigen lasse sich zum Teil durch Zuschüsse aus Steuermitteln kompensieren. Bei der Krankenversicherung brauche es Beiträge, die sich am realen Einkommen orientieren. Im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung wäre nicht nur eine weitere Öffnung für Selbstständige wünschenswert, sondern eine Versicherungspflicht, um eine „negative Risikoselektion zulasten der Versicherungsgemeinschaft“ zu verhindern.

Auch Tarifverträge für Solo-Selbstständige halten die WSI-Forscher für sinnvoll. Sie verweisen auf die in der Medien- und Kulturbranche geltende Regelung, die Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen vorsieht, deren Einkommen zu mindestens einem Drittel von einem Auftraggeber stammt. Diese Regelung könnte auf andere Branchen wie zum Beispiel den Bereich berufliche Bildung ausgeweitet werden. Im europäischen Recht sollte ein Recht auf Tarifverhandlungen festgeschrieben werden, das allen Erwerbstätigen zusteht, einschließlich Plattformbeschäftigten und Selbstständigen.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Elektronische Rechnungen kommen in der Breite an

Die elektronische Rechnung kommt in Deutschland immer schneller voran. Inzwischen versenden 4 von 10 Unternehmen (43 Prozent) E-Rechnungen. Vor einem Jahr lag der Anteil erst bei rund einem Drittel (3o Prozent), vor drei Jahren war es nur jedes Fünfte (19 Prozent). Vor allem in kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten hat die E-Rechnung lt. Bitkom einen kräftigen Schub bekommen.

Bitkom, Pressemitteilung vom 21.09.2021

  • 4 von 10 Unternehmen erstellen E-Rechnungen
  • Vor allem kleinere Unternehmen setzen verstärkt auf das elektronische Format
  • Bitkom veröffentlicht Referenzprojekte zur E-Rechnung

Die elektronische Rechnung kommt in Deutschland immer schneller voran. Inzwischen versenden 4 von 10 Unternehmen (43 Prozent) E-Rechnungen. Vor einem Jahr lag der Anteil erst bei rund einem Drittel (3o Prozent), vor drei Jahren war es nur jedes Fünfte (19 Prozent). Vor allem in kleineren Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten hat die E-Rechnung einen kräftigen Schub bekommen. Hier hat sich der Anteil derjenigen, die Rechnungen in einem elektronischen Format verschicken, innerhalb von zwölf Monaten von 22 auf 43 Prozent fast verdoppelt. Das ist das Ergebnis einer Befragung von 502 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Von einer E-Rechnung wird gesprochen, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt sowie empfangen wird und das Format eine automatische und elektronische Verarbeitung erlaubt. „Die elektronische Rechnungserstellung hat in der Corona-Pandemie ihre Vorteile besonders ausspielen können, auch weil sie sich perfekt für das Arbeiten im Homeoffice eignet“, sagt Nils Britze, Bereichsleiter Digitale Geschäftsprozesse beim Bitkom. „E-Rechnungen haben aber noch eine Vielzahl weiterer Vorteile: Sie sparen durch die automatisierte Übernahme in bestehende digitale Abrechnungssysteme Zeit und Kosten, sie lassen sich schneller und kostengünstiger zustellen und nicht zuletzt sind sie umweltfreundlicher als ein Versand auf Papier.“

Zur Verbreitung von E-Rechnungen dürfte auch beigetragen haben, dass diese für Lieferanten des Bundes seit November 2020 verpflichtend sind. Unternehmen, die E-Rechnungen in strukturierten Formaten versenden, greifen dazu am häufigsten auf den EDI-Standard (57 Prozent) zurück, dahinter folgen ZUGFeRD (45 Prozent) und XRechnung (26 Prozent). Allerdings gibt es weiterhin noch großes Potenzial für die E-Rechnung in Deutschland. So sind unstrukturierte Rechnungsformate wie die digitale Rechnung im PDF-Format (60 Prozent) oder die Papierrechnung (87 Prozent) nach wie vor weit verbreitet. Britze: „Eine Rechnung als PDF zu versenden ist schon besser als eine Papierrechnung, allerdings entfaltet die Digitalisierung des Rechnungsprozesses erst ihr volles Potenzial, wenn nicht allein das Papierformat in ein elektronisches Abbild überführt wird, sondern geeignete strukturierte Formate genutzt werden.“

Bitkom hat auf einer Themenseite zur E-Rechnung neben Praxishilfen insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen aktuell auch eine Reihe von Referenzprojekten zur E-Rechnung veröffentlicht.

Quelle: Bitkom

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Erzeugerpreise August 2021: +12,0 % gegenüber August 2020

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2021 um 12,0 % höher als im August 2020. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Dezember 1974 (+12,4 %), als die Preise im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise stark gestiegen waren.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.09.2021

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz), August 2021

  • +1,5 % zum Vormonat
  • +12,0 % zum Vorjahresmonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im August 2021 um 12,0 % höher als im August 2020. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, war dies der höchste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Dezember 1974 (+12,4 %), als die Preise im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise stark gestiegen waren. Im Juli 2021 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei 10,4 % und im Juni 2021 bei 8,5 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat stiegen die gewerblichen Erzeugerpreise um 1,5 %.

Hauptverantwortlich für den Anstieg der gewerblichen Erzeugerpreise gegenüber August 2020 war die Preisentwicklung bei Energie, gefolgt von der Preisentwicklung bei den Vorleistungsgütern.

Starke Preissteigerungen bei allen Energieträgern

Die Energiepreise waren im August 2021 im Durchschnitt 24,0 % höher als im Vorjahresmonat und 3,3 % höher als im Vormonat Juli 2021. Den höchsten Einfluss auf die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei Energie hatte Erdgas in der Verteilung mit einem Plus von 44,2 %.

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 8,3 % höher als im August 2020.

Hohe Preissteigerungen bei den Vorleistungsgütern, vor allem bei Holz, Sekundärrohstoffen und Metallen

Vorleistungsgüterwaren 17,1 % teurer als im August 2020 und 1,4 % teurer als im Vormonat Juli 2021. Besonders hoch waren die Preisanstiege gegenüber dem Vorjahr bei Nadelschnittholz (+124 %) und bei Sekundärrohstoffen (+104 %), aber auch bei Verpackungsmitteln aus Holz (+89,4 %) und Betonstahl in Stäben (+87,2 %). Metalle waren im Durchschnitt insgesamt 34,9 % teurer als ein Jahr zuvor. Die Preise für Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen waren 58,0 % höher, Nichteisenmetalle und deren Halbzeug kosteten 23,0 % mehr. Auch im August dürfte der starke Preisanstieg bei den Stahl- und Holzpreisen insbesondere in der hohen Nachfrage im In- und Ausland sowie in Problemen in der Versorgung mit Rohstoffen begründet sein, bei den Stahlpreisen zusätzlich in den kräftigen Preissteigerungen für Eisenerzimporte (+109 % von Juli 2020 bis Juli 2021). Die Erzeugerpreise für chemische Grundstoffe wiesen ebenfalls ein starkes Plus gegenüber dem Vorjahresmonat auf (+20,0 %). Nur sehr wenige Vorleistungsgüter kosteten weniger als im Vorjahresmonat. Hierzu gehörte vor allem Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln (-15,9 %).

Die Preise für Gebrauchsgüter waren im August 2021 um 2,8 % höher als ein Jahr zuvor, insbesondere durch die Preisentwicklung für Möbel (+3,9 %). Investitionsgüter, wie beispielsweise Maschinen und Fahrzeuge, kosteten 2,4 % mehr (+0,6 % gegenüber Juli 2021). Besonders hoch war hier der Preisanstieg gegenüber August 2020 bei Metallkonstruktionen (+13,9 %), aber auch bei Metallbehältern, Heizkörpern und Heizkesseln (+9,1 %).

Preisanstieg bei Verbrauchsgütern vor allem durch gestiegene Preise für Öle und Fette

Die Preise für Verbrauchsgüter waren im August 2021 um 2,1 % höher als im August 2020 und stiegen gegenüber Juli 2021 um 0,2 %. Nahrungsmittel waren 2,6 % teurer als im Vorjahr. Pflanzliche, nicht behandelte Öle kosteten 38,3 % mehr als im August 2020, Butter 16,4 % mehr. Weniger als im August 2020 kosteten vor allem Schweinefleisch (-3,1 %) und verarbeitete Kartoffeln (-2,1 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung für den Mittelstand wird verlängert

Das BMWi verlängert die wichtige und erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung für den Mittelstand. Konkret werden die Richtlinien der beiden erfolgreichen Förderprogramme „Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)“ und „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.

BMWi, Pressemitteilung vom 17.09.2021

Das Bundeswirtschaftsministerium verlängert die wichtige und erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung für den Mittelstand. Konkret werden die Richtlinien der beiden erfolgreichen Förderprogramme „Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)“ und „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.

„Unser Mittelstand ist innovativ und stark. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Daher verlängern wir unsere erfolgreiche Forschungs- und Innovationsförderung. Kleine und mittlere Unternehmen haben häufig keine eigene Forschungsabteilung und brauchen daher die Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen. Das fördern wir. Denn so entstehen aus Forschungsergebnissen konkrete Produkte und Dienstleistungen für den Markt.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

Die Verlängerung der genannten Förderrichtlinien bis Ende 2022 sorgt für Kontinuität und Planungssicherheit. Unternehmerinnen und Unternehmer können sich auch in Zukunft darauf einstellen, an Forschungsideen und -vorhaben gezielt mitzuwirken und die vielfältigen Forschungsergebnisse für die unternehmerische Praxis zu nutzen.

Beide Förderprogramme laufen seit Jahren erfolgreich und tragen zur Sicherung des deutschen Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland bei. In der IGF werden jährlich rund 560 Projekte mit einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 364.000 Euro neu bewilligt. Mit INNO-KOM werden jährlich rund 240 Projekte mit einer durchschnittlichen Fördersumme von rund 320.000 Euro/Projekt bewilligt.

2021 stehen für die IGF rund 200 Mio. Euro und für INNO-KOM rund 103 Mio. Euro zur Verfügung.

Quelle: BMWi

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Homeoffice-Angebot in Stellenanzeigen hat sich seit 2019 mehr als verdreifacht

Der Anteil von Online-Stellenausschreibungen mit einer Option auf Homeoffice ist zwischen 2019 und 2021 auf 12 Prozent gestiegen. Der Wert hat sich damit im Vergleich zu 2019 mehr als verdreifacht. Das geht aus einer Auswertung des ifo Instituts und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) von 35 Mio. Stellenanzeigen hervor.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 17.09.2021

Der Anteil von Online-Stellenausschreibungen mit einer Option auf Homeoffice ist zwischen 2019 und 2021 auf 12 Prozent gestiegen. Der Wert hat sich damit im Vergleich zu 2019 mehr als verdreifacht. Das geht aus einer Auswertung des ifo Instituts und der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) von 35 Millionen Stellenanzeigen hervor. „Der Anstieg der Homeoffice-Option in Stellenausschreibungen zeigt sich über alle Wirtschaftssektoren hinweg. Am stärksten war der Anstieg in Berufen, in denen vor der Krise das ungenutzte Homeoffice-Potenzial besonders hoch war“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour. Auch ländliche Regionen holen beim Homeoffice deutlich auf: So sinkt die regionale Ungleichheit zwischen urbanen und ländlichen Gebieten zwischen 2019 und 2020 um etwa 30 Prozent.

Gerade Unternehmen, die Homeoffice ermöglichen, suchen häufiger nach Beschäftigten mit digitalen Kompetenzen, sowie mit Team- und Anpassungsfähigkeit. „Unsere Ergebnisse zeigen deutlich, dass Unternehmen ihre Arbeitsorganisation verstärkt auf das Homeoffice ausrichten. Durch die Verlagerung der Tätigkeit nach Hause entfallen eingespielte Abläufe, sowohl im sozialen Kontext als auch bei der Arbeitsorganisation an sich. Dies spiegelt sich in den von den Unternehmen nachgefragten Kompetenzen wider“, sagt KU-Forscherin Christina Langer.

So werden grundlegende Computerkenntnisse in Stellenanzeigen mit Homeoffice-Option nahezu doppelt so häufig gefordert (43 Prozent) wie in Stellenanzeigen, die kein Homeoffice erwähnen (22 Prozent). Auch Kompetenzen wie Anpassungsfähigkeit an Veränderung (79 Prozent verglichen mit 66 Prozent) und Teamfähigkeit (63 Prozent verglichen mit 54 Prozent) gewinnen im Homeoffice an Bedeutung.

Grundlage der Studie sind über 35 Millionen Stellenausschreibungen im Zeitraum von Januar 2014 bis März 2021. Hierzu wurden Internetauftritte von über 200 Unternehmen sowie alle relevanten Online-Stellenbörsen in Deutschland nach Stellenausschreibungen durchsucht. Die Erhebung der Daten erfolgte durch das US-amerikanische Unternehmen Emsi Burning Glass, das auf Arbeitsmarktanalysen spezialisiert ist.

Quelle: ifo Institut

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KfW Research: Mittelstand hat Engpässe bei Digitalkompetenzen – mehr Weiterbildung nötig

Die Digitalisierung gehört im Mittelstand zum Geschäftsalltag. Für über 80 % der kleinen und mittleren Unternehmen sind grundlegende Digitalkompetenzen der Beschäftigten wie z. B. die Bedienung von Computern, Tablets und Standardsoftware unverzichtbar. Ein Viertel hat großen oder sehr großen Bedarf an fortgeschrittenen Digitalkompetenzen wie Programmieren oder statistischer Datenanalyse. Eine Sonderbefragung im repräsentativen KfW-Mittelstandspanel zeigt jedoch auch, dass ein Drittel der Unternehmen den Bedarf an Digitalkompetenzen aktuell nicht decken kann. Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen verzeichnen dabei häufiger Engpässe als nicht betroffene (37 vs. 26 %).

KfW, Pressemitteilung vom 16.09.2021

  • Jedes dritte Unternehmen kann Bedarf nicht decken
  • Corona-Krise hemmt Weiterbildungsaktivitäten
  • Unternehmen sehen fehlende Weiterbildungsangebote und hohe Kosten als Hindernis

Die Digitalisierung gehört im Mittelstand zum Geschäftsalltag. Für über 80 % der kleinen und mittleren Unternehmen sind grundlegende Digitalkompetenzen der Beschäftigten wie z. B. die Bedienung von Computern, Tablets und Standardsoftware unverzichtbar. Ein Viertel hat großen oder sehr großen Bedarf an fortgeschrittenen Digitalkompetenzen wie Programmieren oder statistischer Datenanalyse. Eine Sonderbefragung im repräsentativen KfW-Mittelstandspanel zeigt jedoch auch, dass ein Drittel der Unternehmen (33 %) den Bedarf an Digitalkompetenzen aktuell nicht decken kann. Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen verzeichnen dabei häufiger Engpässe als nicht betroffene (37 vs. 26 %).

Die Engpässe sind in den Wirtschaftssektoren unterschiedlich stark ausgeprägt. Mit 43 % treten sie am häufigsten bei Handelsunternehmern auf. Auch das Verarbeitende Gewerbe beklagt mit 40 % überdurchschnittlich häufig den Mangeln an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dem nötigen digitalen Know-How. Im Bausektor können hingegen die vergleichsweise wenigen Firmen, die einen (sehr) großen Bedarf an Digitalkompetenzen haben, diesen gut decken (nur 24 % haben Engpässe).

Die Lücke zwischen den benötigten und den vorhandenen Fähigkeiten der Beschäftigten stellt den Mittelstand vor große Herausforderungen: Digitalkompetenzen werden durch den technologischen Strukturwandel immer wichtiger, ihr Fehlen behindert einer schnellere Digitalisierung. Die kleinen und mittleren Unternehmen haben dieses Problem durchaus erkannt und versuchen auch, es anzugehen: Vier von zehn Digitalisierungsprojekten im Mittelstand drehen sich um den Aufbau einschlägiger Kompetenzen in der Belegschaft durch Rekrutierung oder Weiterbildung. Gerade die betriebliche Weiterbildung wird aber durch die aktuelle Pandemie scharf ausgebremst. 38 % der Mittelständler haben ihre Weiterbildungsaktivitäten im Jahr 2020 reduziert, die Hälfte davon sogar auf null. Laut der aktuellen Sondererhebung im KfW-Mittelstandspanel hat das zwei Hauptgründe:

  • Erstens fehlen aus Sicht der Unternehmen geeignete Angebote. 27 % der kleinen und mittleren Unternehmen mit großem Bedarf an Digitalkompetenzen sehen dieses Problem. Hierunter dürften nicht nur inhaltliche oder didaktische Vorbehalte fallen, sondern auch der krisenbedingte Ausfall von Präsenzveranstaltungen.
  • Zweitens sind die Kosten eine große Weiterbildungshürde. Sie stellen für ein Viertel der Firmen (25 %) ein entscheidendes Problem dar. Unternehmen, die durch die Corona-Krise betroffen sind, beklagen dies viel häufiger als die nicht betroffenen (33 vs. 13 %). Denn bei akuten Umsatz- und Liquiditätsproblemen schrumpfen naturgemäß die Weiterbildungsbudgets.

„Die Corona-Krise und der damit verbundene Einbruch der Weiterbildungsaktivität trägt dazu bei, dass der Mittelstand bei den Digitalkompetenzen der Beschäftigten auf der Stelle tritt. Das sind schlechte Nachrichten, denn wir befinden uns mitten in digitalen Strukturwandel. Zukunftsinvestitionen erfordern digitales Know-How“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Für die Unternehmen, für die Beschäftigten und auch für die Volkswirtschaft insgesamt ist es deshalb zentral, die Weiterbildungsaktivitäten zügig auszuweiten. Insbesondere die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen benötigen Beratung und finanzielle Förderung für ihre betriebliche Weiterbildung. Angesichts immer vielfältigerer Erwerbsbiografien ist es ebenso wichtig, die individuelle berufliche Weiterbildung zu fördern. Leitbild ist das lebenslange Lernen in Eigenverantwortung – aber nicht auf sich allein gestellt. Eine Weiterbildungsoffensive könnte schon kurzfristig Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Langfristig ist ein größerer Stellenwert von Digitalbildung schon in Schulen und Kitas erforderlich.“

Quelle: KfW

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Datenschutz setzt Unternehmen unter Dauerdruck

Ein aufwändiger Prüfprozess vor der Einführung jedes digitalen Tools, regelmäßig neue Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Gerichtsurteile in ganz Europa, die Auswirkungen auf das eigenen Unternehmen haben können – die Anforderungen an den Datenschutz setzen lt. Bitkom Unternehmen in Deutschland unter Dauerdruck.

Bitkom, Pressemitteilung vom 15.09.2021

  • Vor allem kleinere Unternehmen kommen bei DS-GVO-Umsetzung nur noch langsam voran
  • 9 von 10 Unternehmen mussten bereits innovative Projekte wegen Datenschutz-Anforderungen stoppen
  • Weitverbreitete Kritik über fehlende Unterstützung durch Aufsichtsbehörden

Ein aufwändiger Prüfprozess vor der Einführung jedes digitalen Tools, regelmäßig neue Entscheidungen der Aufsichtsbehörden und Gerichtsurteile in ganz Europa, die Auswirkungen auf das eigenen Unternehmen haben können – die Anforderungen an den Datenschutz setzen Unternehmen in Deutschland unter Dauerdruck. Zugleich bekommen die Aufsichtsbehörden keine guten Noten für ihre Beratung. Die Hälfte der Unternehmen (50 Prozent) sagt, Deutschland übertreibe es mit dem Datenschutz. Zwei Drittel (66 Prozent) sind der Auffassung, dass der strenge Datenschutz sowie die uneinheitliche Auslegung des Datenschutzes in Deutschland die Digitalisierung erschwert. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 502 Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Dem Datenschutz kommt in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Den Unternehmen fehlt es aber zunehmend an Planbarkeit und Verlässlichkeit“, sagt Susanne Dehmel, Geschäftsleiterin Bitkom. „Unternehmen stehen beim Datenschutz unter permanenten Stress. Sie wollen dem Datenschutz Genüge tun, aber dazu müssen sie nicht nur europaweit Gerichtsurteile verfolgen und die unterschiedliche Auslegung aus den Mitgliedsstaaten kennen, sondern sich zusätzlich mit 18 verschiedenen Lesarten von Datenschutzaufsichten allein in Deutschland auseinandersetzen. Das ist vor allem für kleinere Unternehmen immer schwerer zu stemmen.“

Aufwand für Datenschutz ist durch die DS-GVO dauerhaft gestiegen

4 von 10 (42 Prozent) Unternehmen geben an, dass sie seit der DS-GVO-Einführung mehr Aufwand haben – und dieser auch künftig bestehen bleiben wird. Ein weiteres Drittel (32 Prozent) geht sogar davon aus, dass der Aufwand weiter steigen wird. Nur 19 Prozent erwarten, dass ihr gestiegener Aufwand langsam wieder sinkt, 6 Prozent haben inzwischen keinen erhöhten Aufwand mehr. Zugleich hat mit zwei Drittel der Unternehmen (65 Prozent) die große Mehrheit die DS-GVO vollständig oder größtenteils umgesetzt, aber 3 von 10 (29 Prozent) haben die Umsetzung erst teilweise geschafft und gerade einmal 5 Prozent stehen damit noch ganz am Anfang. Vor allem kleinere Unternehmen kommen nur noch langsam voran. So geben unter den Großunternehmen mit 500 oder mehr Beschäftigten nahezu unverändert nur 3 Prozent (2020: 2 Prozent) an, dass sie die DS-GVO erst teilweise umgesetzt haben, bei den Unternehmen mit 100 bis 499 Beschäftigten ist der Anteil binnen eines Jahres von 28 auf 12 Prozent zurückgegangen. Dagegen bleibt die Zahl bei den kleineren Unternehmen von 20 bis 99 Beschäftigten mit 33 Prozent auf hohem Niveau (2020: 37 Prozent).

Die Unternehmen, die die DS-GVO bislang noch nicht vollständig umgesetzt haben, nennen als Hauptgründe dafür, dass Corona andere Prioritäten erzwungen habe (82 Prozent), aber fast ebenso viele beklagen, dass sich die DS-GVO gar nicht vollständig umsetzen lasse (77 Prozent). 61 Prozent fehlt es zudem an den notwendigen personellen Ressourcen. Rund jedes zweite Unternehmen beklagt fortlaufende Anpassungen wegen neuer Urteile und Empfehlungen der Aufsicht (47 Prozent) und notwendige neue Prüfungen von Datentransfers in Länder außerhalb der EU (45 Prozent). „Insbesondere kleinere Unternehmen brauchen bei der Umsetzung der DS-GVO mehr und bessere Unterstützung“, sagt Dehmel. „Es fehlt in kleinen Unternehmen häufig an Datenschutz-Expertise, notwendig sind daher konkrete und umsetzbare Handreichungen, etwa durch die Aufsichtsbehörden.“

In drei von vier Unternehmen hat Datenschutz bereits Innovationen ausgebremst

Aber die DS-GVO sorgt nicht nur für Aufwand, sie bremst auch Innovationsprojekte in der deutschen Wirtschaft. So geben drei Viertel aller Unternehmen (76 Prozent) an, dass Innovationsprojekte aufgrund konkreter Vorgaben der DS-GVO gescheitert sind. Und in 9 von 10 Unternehmen (86 Prozent) sind Projekte wegen Unklarheiten im Umgang mit der DS-GVO gestoppt worden. Am häufigsten betroffen war der Aufbau von Datenpools (54 Prozent), dahinter folgen Prozessoptimierungen im Bereich der Kundenbetreuung (37 Prozent), Projekte zur Verbesserung der Datennutzung und der Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Big Data (je 36 Prozent). Und in jedem dritten Unternehmen (33 Prozent) war der Einsatz von Cloud-Diensten betroffen. „Digitale Technologien sind quer durch alle Branchen die wichtigsten Innovationstreiber. Wir brauchen eine bessere Balance von Datenschutz und Datennutzung“, so Dehmel.

Rechtsunsicherheit ist immer größeres Problem bei der DS-GVO-Umsetzung

In den vergangenen Jahren haben die Probleme bei der DS-GVO-Umsetzung deutlich zugenommen. So sagen inzwischen mehr als drei Viertel (78 Prozent) der Unternehmen, dass Rechtsunsicherheit die größte Herausforderung sei, vor zwei Jahren waren es erst 68 Prozent. Zu viele Änderungen bzw. Anpassungen bei den Vorgaben beklagen 74 Prozent, nach 59 Prozent 2019. Die uneinheitliche Auslegung innerhalb der EU behindert 52 Prozent (2019 wurde das nicht abgefragt, 2020: 45 Prozent), fehlende finanzielle Ressourcen nennen 37 Prozent, mehr als doppelt so viele wie noch 2019 mit 18 Prozent. Herausforderungen, auf die die Unternehmen direkt Einfluss nehmen können, gewinnen dagegen nicht an Bedeutung: Eine schwierige technische Umsetzung behindert unverändert 34 Prozent, einen Mangel an qualifizierten Beschäftigten haben nur 33 Prozent (2019: 37 Prozent) und fehlende Unterstützung im Unternehmen sehen nur noch 8 Prozent (2019: 13 Prozent).

Parallel wächst die Unzufriedenheit mit den Aufsichtsbehörden. So kritisieren zwei Drittel (66 Prozent) mangelnde Umsetzungshilfen durch die Aufsicht, vor zwei Jahren lag der Anteil nur bei 53 Prozent. „Wenn Probleme wie Rechtsunsicherheit oder fehlende Umsetzungshilfen durch die Aufsicht immer stärker zunehmen, dann läuft offenkundig etwas falsch“, mahnt Dehmel. „Normalerweise sind die Probleme am Anfang einer neuen Gesetzgebung groß und werden dann mit ersten Erfahrungen, Entscheidungen und zahlreicheren Hilfestellungen geringer.“

Aufsicht liefert zu wenig brauchbare Unterstützung

Auch bei konkreten Fragen erhält nur eine Minderheit Unterstützung durch die Aufsicht. So hat ein Viertel (24 Prozent) dort bereits nach Hilfestellungen für die Umsetzung von Datenschutzvorgaben angefragt, aber keine Antwort erhalten. Ähnlich viele (28 Prozent) haben zwar Antwort bekommen, diese habe aber nicht geholfen. Nur 3 von 10 (29 Prozent) geben an, auf ihre Frage hin auch Hilfestellung erhalten zu haben: 64 Prozent von ihnen in Form von Leitfäden, 32 Prozent mit Einzelberatung, 27 Prozent in einer Gruppenberatung. Von den Unternehmen, die Hilfestellungen erhaltene haben, sagen 12 Prozent, dass sie sehr zufrieden damit waren, 19 Prozent waren eher zufrieden. Aber 41 Prozent waren eher nicht zufrieden und 25 Prozent überhaupt nicht zufrieden. „Um den Datenschutz in den Unternehmen nachhaltig zu befördern, reicht es nicht Beschwerden abzuarbeiten und bei nachgewiesenen Verstößen Bußgelder zu verhängen“, so Dehmel. „Für den gelebten Datenschutz könnte viel mehr erreicht werden, wenn die Aufsichtsbehörden präventiv tätig würden und Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Datenschutzvorgaben unterstützten, indem sie konkrete Auskünfte erteilen und praxisnahe Empfehlungen geben.“

Hauptgründe für die Unternehmen, nicht nach Hilfe zu fragen, war dabei nicht der fehlende Bedarf an Unterstützung. Nur 1 Prozent gibt an, keine Hilfe zu benötigen. Aber jedes Dritte (34 Prozent) hat von Anfragen abgesehen, weil andere Unternehmen von schlechten Erfahrungen berichtet haben. Jedes Vierte weiß gar nicht, dass die Aufsicht Hilfe anbietet (26 Prozent) oder geht davon aus, dass die Qualität der Hilfe dort nicht gut ist (25 Prozent). Rund jedes Fünfte (18 Prozent) hat Angst, dass die Aufsicht so von den eigenen Problemen erfährt. Und 16 Prozent meinen, die Aufsicht sei gar nicht an Problemlösung interessiert.

Wirtschaft ist auf Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland angewiesen

Mit dem Wegfall des Privacy Shields durch das sogenannte Schrems-II-Urteil des EuGH ist die wichtigste Basis für den EU-US-Datenaustausch weggefallen. Dabei spielen internationale Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland für die deutsche Wirtschaft eine große Rolle. Jedes zweite Unternehmen (48 Prozent) tauscht Daten mit externen Dienstleistern außerhalb der EU aus, jedes Vierte (25 Prozent) mit dortigen Geschäftspartnern und 12 Prozent mit anderen Konzerneinheiten. Dabei transferieren 52 Prozent Daten in die USA, 35 Prozent nach Großbritannien, 18 Prozent nach Russland und 13 Prozent nach Indien. Ebenfalls häufig genannt werden China (8 Prozent), Japan (7 Prozent) und Südkorea (4 Prozent).

Die Gründe für internationale Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland sind vielfältig. 9 von 10 Unternehmen (85 Prozent) nutzen Cloud-Angebote, die Daten außerhalb der EU speichern, zwei Drittel (68 Prozent) nutzen weltweit Dienstleister, etwa für einen 24/7-Security-Support. Die Hälfte (52 Prozent) setzt Kommunikationssysteme ein, die Daten außerhalb der EU speichern, jedes Fünfte (22 Prozent) hat Standorte außerhalb der EU. Und 13 Prozent arbeiten mit Partnern im Nicht-EU-Ausland zusammen, etwa bei Forschung und Entwicklung.

Wenn personenbezogene Daten nicht mehr außerhalb der EU verarbeitet werden könnten, dann hätte das gravierende Auswirkungen auf die Unternehmen und die deutsche Wirtschaft insgesamt. So geben 62 Prozent an, sie könnten dann bestimmte Produkte und Dienstleistungen nicht mehr anbieten, 57 Prozent befürchten Wettbewerbsnachteile gegenüber Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern. Jeweils 54 Prozent erwarten in diesem Fall höhere Kosten und dass sie ihren globalen Security-Support nicht mehr aufrechterhalten könnten. Jeweils 4 von 10 Unternehmen rechnen mit einer Unterbrechung ihrer globalen Lieferketten (41 Prozent) und Qualitätseinbußen bei eigenen Produkten und Dienstleistungen (39 Prozent), 31 Prozent müssten ihre Konzernstruktur verändern. 12 Prozent der Unternehmen würden im Innovationswettbewerb zurückfallen und 3 Prozent müssten nach eigenem Bekunden ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Kein Unternehmen erwartet, dass ein Ende des Transfers personenbezogener Daten ohne Folgen für seine Geschäftstätigkeit bliebe. „Datentransfers in Nicht-EU-Länder sind für die deutsche Wirtschaft so wichtig wie internationale Lieferketten. Es geht hier nicht um ein Nice-to-have, sondern um den Kern einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft im 21. Jahrhundert“, sagt Dehmel. „Die Politik muss dringend einen Rahmen schaffen, der Rechtssicherheit für die Unternehmen bringt und in der Praxis auch wirklich umsetzbar ist.“

Nächste Bundesregierung muss Datenschutz auf die Agenda setzen

Ganz oben auf der Liste der Unternehmenswünsche an die nächste Bundesregierung beim Datenschutz steht die Forderung nach einer Anpassung der DS-GVO (89 Prozent). Rund zwei Drittel wollen, dass Datenschutzvorgaben europäisch stärker vereinheitlicht (68 Prozent) und die föderalen Gesetze in Deutschland angeglichen werden. 6 von 10 plädieren jeweils für eine Abschaffung der Landesdatenschutzbehörden (60 Prozent) und einen besseren Zugang zu Daten der öffentlichen Hand (57 Prozent). Rund die Hälfte erwartet eine harte Linie gegenüber den USA bei den Verhandlungen zu internationalen Datentransfers (46 Prozent) Und ein Drittel (32 Prozent) sieht als drängende Aufgabe, eine politische Lösung für internationale Datentransfers durchzusetzen.

Bitkom lädt zur Privacy Conference ein

Trends im Bereich Datenschutz, internationale Datentransfers und Kooperationen für die Datenwirtschaft sind auch Themen der Bitkom Privacy Conference 2021. Am 27. und 28. September 2021 tauschen sich dort Datenschutzexperten verschiedener Datenschutzbehörden, global agierende Unternehmen und Startups unter anderem zu aktuellen Entwicklungen in der Regulierung und Durchsetzung, zu Best Practices und datengetriebenen Innovationen aus. Die Anmeldung ist kostenlos möglich unter www.privacy-conference.com/tickets.

Quelle: Bitkom

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ifo Institut erwartet drei Prozent Inflation für 2021

Verbraucher in Deutschland müssen in diesem Jahr mit 3 Prozent Inflation rechnen. 2,0 bis 2,5 Prozent könnten es im Jahr 2022 werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ifo Instituts.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 15.09.2021

Verbraucher in Deutschland müssen in diesem Jahr mit 3 Prozent Inflation rechnen. 2,0 bis 2,5 Prozent könnten es im Jahr 2022 werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute im ifo Schnelldienst veröffentlichte Studie. Die Hauptursache für den vergleichsweise hohen Wert im Jahr 2021 ist allerdings im vergangenen Jahr zu suchen. „Vor allem die temporäre Mehrwertsteuersenkung in der zweiten Jahreshälfte 2020 und der Absturz der Energiepreise während der Corona-Krise haben zu außergewöhnlich niedrigen Preisen im Jahr 2020 geführt“, sagt ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser.

Die Inflationsrate misst die prozentuale Veränderung des durchschnittlichen Niveaus der Verbraucherpreise im Vergleich zum Vorjahr. „Hohe Inflationsraten können signalisieren, dass die Preise aktuell stark steigen oder dass die Preise vor einem Jahr stark gesunken sind“, erläutert Wollmershäuser. Die Studie zeigt aber auch, dass ein gewisser Teil der Entwicklung durch einen beschleunigten Preisanstieg im Verlauf des Jahres 2021 erklärt werden kann. „Wir können das vor allem bei Energie, Nahrungsmitteln und in einigen Dienstleistungsbereichen seit Januar 2021 beobachten“, sagt Wollmershäuser.

Auch Gründe für die Verlangsamung des Preisauftriebs im Jahr 2022 auf 2,0 bis 2,5 Prozent nennt die Studie: „Die Sonderfaktoren werden mit Beginn des Jahres 2022 ausklingen, da die Mehrwertsteuersenkung ein Jahr zuvor wieder aufgehoben wurde und die Energiepreise ihr Vorkrisenniveau erreichten“, sagt Wollmershäuser. Ob andere Faktoren die Preise stärker treiben als prognostiziert, sei noch unsicher. So könne der Nachholbedarf der Konsumenten nach der Corona-Krise stärker ausfallen als bisher angenommen. Auch könnten sich die steigenden Preise für Rohstoffe und Vorprodukte bei anhaltenden Materialengpässen auf die Warenpreise und schließlich auf die Verbraucherpreise niederschlagen.

Quelle: ifo Institut

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Neue Erkenntnisse zu den Kompetenzen der Zukunft

Die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft verändert die Arbeits- und Berufswelt tiefgreifend. Ein Großteil der Unternehmen hat die Bedeutung von Weiterbildung längst erkannt. Dabei besteht jedoch ein ausgeprägter Bedarf nach Unterstützung bei der Frage, wie sich Kompetenzbedarfe branchenspezifisch verändern und welche Kompetenzen zukünftig wichtig werden. Vor diesem Hintergrund hat das BMAS das IAB mit dem Forschungsprojekt „Kompetenz-Kompass“ beauftragt.

BMAS, Pressemitteilung vom 14.09.2021

BMAS veröffentlicht Ergebnisse des Forschungsprojektes „Kompetenz-Kompass“ − Weiterbildung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Transformation

Die digitale und ökologische Transformation der Wirtschaft verändert die Arbeits- und Berufswelt tiefgreifend. Ein Großteil der Unternehmen hat die Bedeutung von Weiterbildung längst erkannt. Dabei besteht jedoch ein ausgeprägter Bedarf nach Unterstützung bei der Frage, wie sich Kompetenzbedarfe branchenspezifisch verändern und welche Kompetenzen zukünftig wichtig werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit dem Forschungsprojekt „Kompetenz-Kompass“ beauftragt. Es wurde die Veränderung von Qualifikations- und Kompetenzanforderungen in den Branchen Maschinenbau, Informationsdienstleistungen sowie Gesundheits- und Sozialwesen untersucht. Dabei wurden auch Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Unternehmen und der Sozialpartner gezielt eingebunden. Im Ergebnis zeigt sich: Der Wandel von Kompetenzanforderungen schreitet schnell voran und ist stark branchen- und berufsspezifisch.

Die Digitalisierung wirkt sich je nach Branche und Tätigkeit sehr unterschiedlich aus, sodass sich die Frage, welche Kompetenzen zukünftig benötigt werden, nicht allgemeingültig beantworten lässt. Mit dem ‚Kompetenz-Kompass‘ möchten wir Orientierung im Wandel der Arbeitswelt zu den Kompetenzen der Zukunft in drei Branchen geben, die stark vom Wandel betroffen sind. Wir legen damit Grundlagen für eine nationale Personalmanagementstrategie. Weiterbildung und Qualifizierung sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Transformation der Wirtschaft. Mit der Nationalen Weiterbildungsstrategie haben wir bereits zentrale Weichenstellungen vorgenommen, damit Deutschland zu einer Weiterbildungsrepublik wird. Diesen Weg gilt es in der Zukunft fortzusetzen. Mit unserem Konzept für staatlich geförderte Bildungszeiten und Bildungsteilzeiten haben wir hierzu einen Vorschlag eingebracht. Auch tarifliche und betriebliche Vereinbarungen sind dafür unerlässlich.

Björn Böhning, Staatssekretär Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Digitalisierung führt dazu, dass sich Tätigkeiten im Verlauf eines Erwerbslebens verändern. Manche Beschäftigte sind dabei sogar mit einem Verfall ihrer bisherigen Grundqualifikationen konfrontiert. Weiterbildung sichert die Beschäftigungsmöglichkeit von Arbeitnehmer*innen und kann, richtig eingesetzt, den Wandel ohne Arbeitslosigkeit gestalten. Mit dem Konzept Bildungsteilzeit beschreiten wir einen neuen Weg, der Umqualifizierung und Weiterbildung für Beschäftigte auch in völlig neue Beschäftigungsfelder ermöglicht, ohne dass die wirtschaftliche Existenzgrundlage in Frage gestellt wird. Um dieses neue Modell erfolgreich umzusetzen sind gemeinsame Anstrengungen der betrieblichen Akteure, der Tarifparteien und des Staates notwendig.

Frank Sauerland, Bereichsleiter Tarifpolitik Grundsatz, Bundesfachbereich TK / IT beim VER.DI Bundesvorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG

Deutschland steht vor massiven Strukturbrüchen in der Beschäftigung und ist in vielen Bereichen mittendrin. Die Umbrüche finden über Branchengrenzen hinweg statt, innerhalb von Branchen und in den Unternehmen. Das hat Auswirkungen auf die Menschen und deren Beschäftigungsfähigkeit. Der ‚Kompetenz-Kompass‘ bietet sehr aufschlussreiche Einblicke in die Veränderungen der IT-Branche und liefert dazu Beschreibungen der wichtigsten Trends und der dringend benötigten Qualifikationen. Die Weiterbildung ihrer Beschäftigten ist und bleibt zentrale Aufgabe aller Unternehmen. Das Prinzip des lebenslangen Lernens verbunden mit modernen Learning-Plattformen ist in vielen Unternehmen daher fest verankert. Wichtig wird aber auch sein, dass alle gesellschaftlichen Akteure noch stärker und zielorientierter als bisher zusammenwirken. Sie alle bilden eine Verantwortungsgemeinschaft, geeint durch das gemeinsame Ziel: tragfähige Brücken in neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu gestalten. Die Transformation unserer Wirtschaft geht uns alle an.

Birgit Bohle, Vorständin Personal und Recht, Arbeitsdirektorin, Deutsche Telekom

Das Projekt hat deutlich gemacht: Die Digitalisierung verändert alle Berufe – egal, ob sie eher als technisch oder sozial bezeichnet werden. In der IT-Branche wird es immer wichtiger, mit Kundinnen und Anwenderinnen bei der agilen Softwareentwicklung zu kooperieren. Im Gesundheitswesen werden verstärkt digitale Assistenzsysteme eingesetzt. Das könnte auch dazu führen, dass die Berufe, die derzeit noch vorwiegend von Männern ausgeübt werden, für Frauen attraktiver werden; und umgekehrt. Für alle gilt aber gleichermaßen: Sich zu informieren, welche neuen Technologien im Beruf verwendet werden, sich mit diesen Technologien auseinanderzusetzen – kurz gesagt, zu lernen – ist das Gebot der Stunde, auch für ältere, schon länger Erwerbstätige.

Dr. Britta Matthes, Leiterin der Forschungsgruppe Berufe in der Transformation, IAB

Hintergrund

Das Forschungsprojekt ergänzt bestehende Initiativen zur Erhebung von zukünftigen Kompetenzbedarfen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Der „Kompetenz-Kompass“ unterstreicht die Bedeutung fundierter Kenntnisse über veränderte Kompetenzanforderungen, um die Beschäftigten und Arbeitsuchenden für die Arbeit von morgen zu befähigen. Das Projekt besteht aus zwei Teilprojekten.

Teilprojekt 1 sensibilisiert Unternehmen und Betriebsräte für branchenspezifische Entwicklungen

Zukünftige Kompetenzanforderungen sind hochgradig berufs- und arbeitsplatzspezifisch. Folglich ist wichtig, dass Unternehmen die Auswirkungen der digitalen und ökologischen Transformation in ihre individuelle Geschäfts- und Personalstrategie einordnen.

Ergebnis eines ersten Teilprojekts sind drei Broschüren, die je Branche zunächst digitalisierungsgetriebene Trends und zukünftige Qualifizierungs- und Kompetenzbedarfe beleuchten und den Wandel von Berufs- und Tätigkeitsprofilen anschaulich anhand von konkreten Beispielen erläutern: Da Produktivitätspotentiale der Digitalisierung im Maschinenbau besonders groß sind, wird eine Verschiebung hin zu Routinetätigkeiten erkennbar. In dieser Branche entstehen zahlreiche neue Berufsprofile, die mit der Entwicklung und Anwendung neuer Technologien in Verbindung stehen wie zum Beispiel „Data Scientists“ und „UX (User Experience) Designer“. Auch in der IT-Branche wird man zukünftig neuen Berufen wie beispielsweise einem „Ethical Hacker“ begegnen. Des Weiteren ist zum Beispiel eine Verschiebung der Beschäftigung von niedrigeren in höhere Anforderungsniveaus zu verzeichnen. In der Gesundheitsbranche ist der Beschäftigungsanstieg besonders hoch auf Experten-, Spezialisten- und Fachkräfteniveau. So gewinnen neue Berufsbilder wie Biomedizinische Fachanalytikerinnen und Ingenieurinnen Biomechanik an Bedeutung.

Teilprojekt 2 entwickelt neues KI-gestütztes Analyseverfahren

Ergebnis eines zweiten Teilprojekts ist ein neues KI-gestütztes Analyseverfahren, das zukünftige Qualifizierungs- und Kompetenzbedarfe aus Online-Stellenanzeigen der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ableitet. Das neue Verfahren ermöglicht es, Veränderungen sowohl fachlicher als auch überfachlicher Kompetenzanforderungen nachzuvollziehen. Zudem können Kompetenzanforderungen mit hoher Aktualität und Validität nach einzelnen Berufen, Regionen und Anforderungsniveaus aufgeschlüsselt werden.

Der Ergebnisbericht veranschaulicht das Potential des Verfahrens, das auch auf andere Branchen angewendet werden kann.

Quelle: BMAS

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Lieferengpässe machen Boom unwahrscheinlicher

Die Aussichten auf einen konjunkturellen Schlussspurt im Jahr 2021 haben sich weiter eingetrübt. Das signalisiert der Konjunkturindikator des IMK der Hans-Böckler-Stiftung. Der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator schaltet von „grün“ auf „gelbgrün“.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 14.09.2021

IMK-Konjunkturindikator schaltet von „grün“ auf „gelbgrün“

Die Aussichten auf einen konjunkturellen Schlussspurt im Jahr 2021 haben sich weiter eingetrübt. Das signalisiert der Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Der nach dem Ampelsystem arbeitende Indikator schaltet von „grün“ auf „gelbgrün“. Damit prognostiziert er für den Zeitraum von September bis Ende November statt eines überdurchschnittlichen ein durchschnittliches Wachstum, gemessen am langjährigen Mittel. Konkret ist die Wahrscheinlichkeit für einen Wirtschaftsboom mit deutlich überdurchschnittlichem Zuwachs auf jetzt 40,1 Prozent gesunken, nach 50 Prozent im August. Das Risiko, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Monaten in eine erneute Rezession geraten könnte, ist im Vergleich zwar weiterhin niedrig, hat aber von 11,4 auf jetzt 19,3 Prozent zugenommen. Die statistische Streuung im Indikator, ein Maß für die Unsicherheit von Wirtschaftsakteuren, ist leicht gestiegen. Der Indikator bündelt die aktuell verfügbaren Daten über die Wirtschaftslage.

Dass die neue Prognose des Indikators gedämpfter ausfällt, liegt vor allem an den Lieferengpässen, insbesondere bei Halbleitern, und gestiegenen Preisen bei Rohstoffen und Vorleistungen. Sie sorgen dafür, dass sich die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe nur langsam erholt, ganz im Gegensatz zu den dynamisch wachsenden Auftragseingängen. Damit einhergehend hat sich auch die Stimmung in der deutschen Wirtschaft verschlechtert.

„Der Aufschwung bleibt intakt, aber die Bäume wachsen nicht in den Himmel. Statt einer kräftigen Beschleunigung werden wir im Schlussquartal ein eher moderates Wachstum sehen“, fasst IMK-Forscher Dr. Thomas Theobald den Trend zusammen. Dabei seien die Lieferengpässe als Begleiterscheinung des weltwirtschaftlichen Neustarts nach der tiefen Corona-Krise 2020 „grundsätzlich ein temporäres Problem“, sagt Theobald. „Die angebotsseitigen Anpassungen werden kommen, aber sie brauchen mehr Zeit als zunächst erwartet, sodass sich die Engpässe auch noch in der ersten Jahreshälfte 2022 dämpfend auf die Produktion auswirken.“ Zudem erhole sich der private Verbrauch aufgrund des Wiederanstiegs bei den Corona-Infektionszahlen noch nicht so stark wie erhofft.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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