Rentenpaket ist generationengerecht

Eine Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im Rentenpaket 2025 der schwarz-roten Bundesregierung vorgesehen ist, verbessert für alle gesetzlich Rentenversicherten bis zu jüngsten Jahrgängen die interne Rendite der Rente. Das ergibt eine neue Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 25.11.2025

Es verbessert Renten-Renditen auch für die Jüngsten, Belastung für Bundeshaushalt verkraftbar

Eine Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im Rentenpaket 2025 der schwarz-roten Bundesregierung vorgesehen ist, verbessert für alle gesetzlich Rentenversicherten bis zu jüngsten Jahrgängen (konkret: berechnet wurde bis zum Geburtsjahr 2010) die interne Rendite der Rente. Das heißt: Alle heute Erwerbstätigen sowie junge Menschen, die aktuell noch vor dem Eintritt ins Berufsleben stehen, erhalten im Verhältnis zu ihren Beiträgen überproportional mehr Rente. Dasselbe gilt für einen wesentlichen Teil der heutigen Rentner*innen. Der positive Effekt zeigt sich, mit leichten Unterschieden, für Männer wie Frauen. Je nach Geburtsjahr und Geschlecht liegen bei einer Stabilisierung des Rentenniveaus die internen Renditen des Beitragsteils, der in den individuellen Rentenanspruch fließt, bei 3,1 bis 4,5 Prozent. Das ist für alle Geburtsjahre ab etwa 1960 knapp 0,1 Prozentpunkt mehr als ohne Stabilisierung, bei den Geburtsjahren davor etwas weniger. Dass alle Geburtsjahrgänge von der Stabilisierung profitieren, unterstreicht ein beispielhafter Blick auf den Effekt für die absolute Rentenzahlung: Die monatliche Rente einer*s Eckrentner*in (mit 45 Rentenpunkten) erhöht sich durch die Stabilisierung im Jahr 2032 um rund 59 Euro (51 Euro in Preisen von 2025), die Rente im Jahr 2057 (wenn ein*e heute 35-Jährige*r in Rente gehen wird) sogar um 116 Euro (61 Euro in Preisen von 2025). Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Angesichts der Ergebnisse sei Kritik nicht haltbar, eine Stabilisierung des Rentenniveaus würde jüngere Generationen benachteiligen, betonen die Autor*innen João Domingues Semeano, Prof. Dr. Sebastian Dullien, Prof. Dr. Camille Logeay und Dr. Ulrike Stein. „Die umlagefinanzierte Rente wirft für alle betrachteten Jahrgänge ordentliche Renditen ab. Und durch die Niveaustabilisierung wird die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für junge und ältere Menschen noch einmal attraktiver.“

Im Vergleich zu dem gescheiterten Rentenpaket II der Ampel-Koalition fällt vor allem der Anstieg der Renditen der jüngsten Kohorten (ab etwa Geburtsjahr 2000) unter den aktuellen Plänen der Merz-Regierung höher aus. Das liegt daran, dass das Rentenpaket 2025 über Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung finanziert wird und nicht durch höhere Beiträge für Versicherte. Das erhöht zwar den Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt, aber nicht direkt die Einzahlungen einseitig für die jüngeren Generationen. Im Gegenteil: „Während Rentenbeiträge nur von der arbeitenden Generation getragen werden, tragen auch Rentnerinnen und Rentner zum Steueraufkommen bei“, sagt Sebastian Dullien, Ko-Autor der Studie und wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Sie zahlen etwa Mehrwertsteuer, Energiesteuern und Tabaksteuer sowie oft auch Einkommensteuer.“

Zudem ist die Kostenbelastung für den Bundeshaushalt nach den Berechnungen der Forschenden überschaubar: Die Zahlungen des Bundes an die Rentenversicherung steigen durch das Rentenpaket um etwa 0,3 Prozentpunkte, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) als aussagekräftigster Größe. „Dieser Anstieg ist relevant, aber im historischen Vergleich nicht dramatisch“, betonen die Forschenden. Denn auch mit diesem Aufschlag blieben die Mittel, die insgesamt vom Bund in die gesetzliche Alterssicherung fließen, im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung unter der Quote, die schon einmal vor gut 20 Jahren erreicht wurde: 2003 steuerte der Bund Mittel in Höhe von 3,5 Prozent des BIP zu den gesamten Rentenausgaben bei, 2024 waren es lediglich 2,7 Prozent.

Bei einer langfristigen Simulation auf Basis der amtlichen Vorausschätzungen bis 2070 beziehen die Wissenschaftler*innen zusätzlich noch den Effekt des demografischen Wandels ein. Ergebnis: Ein Zuwachs der Bundeszuschüsse um insgesamt 0,7 Prozentpunkte des BIP, inklusive der Zuschüsse für das Rentenpaket. Selbst wenn man noch zusätzliche Puffer einkalkuliert, gelte: „Die gesamten Bundesmittel, die damit in den kommenden Jahrzehnten in die gesetzliche Rentenversicherung fließen werden, lägen selbst zu ihrem Höhepunkt als Quote des BIP trotz starker angenommener Alterung nicht spürbar höher als zum bisherigen Höhepunkt 2003.“

„Wenn Kritiker*innen wie die jungen Abgeordneten der Union die `Haltelinie´ beim Rentenniveau als nicht generationengerecht bezeichnen, basiert das auf einer Fehlannahme: Sie glauben, dass die längerfristige Stabilisierung vor allem den Älteren zugutekommt. Das stimmt einfach nicht. Da die Renten jeweils vom letzten Niveau aus weiter angepasst werden, bringt der Regierungsvorschlag gerade auch für spätere Generationen mehr Rente“, erklärt Sebastian Dullien. „Eine 80-Jährige heute hat von der Stabilisierung des Rentenniveaus bis zu ihrem statistisch erwarteten Lebensende noch wenige Jahre etwas, die heute 35-Jährigen bekommen aber durch die Stabilisierung nach ihrem Renteneintritt noch fast zwei Jahrzehnte höhere Rentenzahlungen als es ohne die Reform der Fall wäre.“

Wenn trotz der, wie gezeigt, lediglich moderaten Belastung die Sorge bestehe, dass der Bundeshaushalt mit den Zuschüssen an die Rentenversicherung überfordert würde, so könnte mittelfristig ein größerer Anteil der Stabilisierung durch höhere Beiträge statt durch Bundeszuschüsse finanziert werden, analysieren Dullien und seine Mitautor*innen. Auch bei Beitragsfinanzierung würde durch die Niveaustabilisierung die Renten-Rendite für alle Geburtsjahrgänge von den 1940ern bis 2005 steigen, wenn auch weniger deutlich als nach den bisherigen Regierungsplänen. Da höheren Beiträgen auch höhere Leistungen und mehr Kaufkraft in der Bevölkerung gegenüberstehen würden, hätten steigende Rentenbeiträge grundsätzlich gesamtwirtschaftlich auch keine negativen Wachstums- oder Beschäftigungseffekte. „Generell gilt: Mit einer Politik, die jetzt zu niedrigeren Rentenniveaus führt, würden sich die jungen Generationen selbst schaden – auch wenn Ihr Rentenalter noch in weiter Zukunft liegt“, betont Ökonom Dullien.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 3. Quartal 2025

Das BIP stagnierte – preis-, saison- und kalenderbereinigt – im 3. Quartal 2025 (0,0 %) gegenüber dem 2. Quartal 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30. Oktober 2025. Die Konjunktur wurde im 3. Quartal von schwachen Exporten gebremst, während die Investitionen leicht zulegten.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 25.11.2025

Wirtschaftsleistung unverändert im Vergleich zum Vorquartal

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 3. Quartal 2025
0,0 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
+0,3 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
+0,3 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stagnierte – preis-, saison- und kalenderbereinigt – im 3. Quartal 2025 (0,0 %) gegenüber dem 2. Quartal 2025. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30. Oktober 2025. „Die Konjunktur wurde im 3. Quartal von schwachen Exporten gebremst, während die Investitionen leicht zulegten“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes.

Ausrüstungsinvestitionen im Vergleich zum Vorquartal gestiegen, Exporte im Minus

Nach dem Rückgang im Vorquartal nahmen die preis-, saison- und kalenderbereinigten Bruttoanlageinvestitionen im 3. Quartal 2025 wieder zu (+0,3 %). In Ausrüstungen – also vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – wurde dabei 1,1 % mehr investiert als im Vorquartal. Dies spiegelt sich auch in einer positiven Entwicklung der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen wider. Die Bauinvestitionen sanken dagegen um 0,5 % im Vergleich zum Vorquartal.

Der Konsum insgesamt stagnierte im 3. Quartal 2025 gegenüber dem 2. Quartal 2025 (0,0 %). Dabei entwickelten sich private und staatliche Ausgaben unterschiedlich. Der private Konsum ging zum ersten Mal seit dem 4. Quartal 2023 zurück, um 0,3 %. Dies lag unter anderem daran, dass die Haushalte weniger für Gastronomie- und Beherbergungsdienstleistungen ausgaben. Die Konsumausgaben des Staates stiegen dagegen erneut an, um 0,8 % gegenüber dem Vorquartal.

Vom Außenhandel blieben positive Impulse aus: Exportiert wurden im 3. Quartal 2025 preis-, saison- und kalenderbereinigt insgesamt 0,7 % weniger Waren und Dienstleistungen als im 2. Quartal 2025. Während die Ausfuhr von Waren mit -0,1 % kaum zurückging, sanken die Dienstleistungsexporte, etwa Gebühren für die Nutzung von geistigem Eigentum, zum Beispiel Lizenzgebühren für den Vertrieb von Software oder Franchisegebühren sowie Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen, deutlich um 2,6 %. Die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen lag auf dem Niveau des Vorquartals (0,0 %), wobei 0,9 % mehr Waren und 1,9 % weniger Dienstleistungen importiert wurden.

Bruttowertschöpfung entwickelt sich branchenabhängig unterschiedlich

Die preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttowertschöpfung war mit +0,1 % im 3. Quartal 2025 insgesamt leicht höher als im 2. Quartal 2025. Dabei zeigte sich ein gemischtes Bild der Wirtschaftsbereiche. Den deutlichsten Rückgang verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe mit -0,9 %, wo die wirtschaftliche Leistung im Vorquartalsvergleich in vielen Unterbereichen zurückging. Die Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen sowie von elektrischen Ausrüstungen konnte gegenüber dem Vorquartal dagegen leicht gesteigert werden. Im Baugewerbe ging die Produktion im 3. Quartal 2025 erneut zurück (-0,6 %). Die Dienstleistungsbereiche konnten dagegen ihre Bruttowertschöpfung im 3. Quartal 2025 steigern, mit Ausnahme der Unternehmensdienstleister (-0,1 %) und der sonstigen Dienstleister (0,0 %). Am deutlichsten war der Zuwachs gegenüber dem Vorquartal in den Bereichen Information und Kommunikation (+0,8 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe (+0,7 %).

Bruttoinlandsprodukt im Vorjahresvergleich gestiegen

Im Vorjahresvergleich lag das BIP im 3. Quartal 2025 preisbereinigt um 0,3 % höher als im 3. Quartal 2024. Preis- und kalenderbereinigt war es ebenfalls um 0,3 % höher.

Private und staatliche Konsumausgaben höher als im Vorjahr

Wie bereits in den Vorquartalen nahmen die preisbereinigten Konsumausgaben auch im 3. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahresquartal zu. Sie stiegen um 1,1 %. Darunter entwickelten sich sowohl die privaten als auch die staatlichen Konsumausgaben positiv. Der private Konsum nahm vor allem wegen höherer Ausgaben für Kraftfahrzeuge zu (+0,8 %). Der Staatskonsum wuchs um 1,7 %, unter anderem, weil mehr soziale Sachleistungen zur Verfügung gestellt wurden. Dagegen sanken die preisbereinigten Investitionen in Ausrüstungen um 1,0 % im Vergleich mit dem 3. Quartal 2024. Auch in Bauten wurde weniger investiert als im Vorjahresquartal (-0,7 %). Grund hierfür waren vor allem weiter sinkende Wohnbauinvestitionen. In Nichtwohnbauten, zum Beispiel Fabriken oder Bürogebäude, wurde dagegen mehr investiert als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt stieg die inländische Verwendung um 1,6 % zum Vorjahr.

Der Handel mit dem Ausland zeigte im 3. Quartal 2025 ein ähnliches Bild wie in den Vorquartalen: Sinkenden Exporten standen steigende Importe entgegen. Die preisbereinigten Exporte sanken leicht um 0,1 % zum Vorjahresquartal. Während die Warenexporte zurückgingen (-0,2 %), lagen die Dienstleistungsexporte (+0,3 %) höher als im Vorjahreszeitraum. Die Importe von Waren und Dienstleistungen legten mit +3,4 % weiterhin kräftig zu. Dabei wurden deutlich mehr Waren (+5,4 %) eingeführt als noch ein Jahr zuvor. Ursächlich waren vor allem gestiegene Einfuhren von pharmazeutischen Erzeugnissen, Metallerzeugnissen und elektrischen Ausrüstungen. Die Dienstleistungsimporte sanken dagegen um 1,0 %, was unter anderem auf niedrigere Ausgaben für Fertigungsentgelte, Instandhaltungs- und Reparaturdienstleistungen sowie Transportleistungen aus dem Ausland zurückzuführen war.

Dienstleistungsbereiche zum Vorjahresquartal angestiegen, Baugewerbe mit deutlichem Rückgang

Insgesamt lag die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im 3. Quartal 2025 um 0,3 % über dem Niveau des 3. Quartals 2024. Dabei stieg die Wirtschaftsleistung im Dienstleistungsbereich um 0,6 % an. Insbesondere in den zusammengefassten Bereichen öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+1,9 %) sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe (+0,9 %) erhöhte sich die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im 3. Quartal 2025. Auch im Bereich Information und Kommunikation stieg die Wirtschaftsleistung mit +1,0 % zum Vorjahresquartal an. Einen Rückgang im Vorjahresvergleich mussten dagegen die Finanz- und Versicherungsdienstleister (-3,0 %), die sonstigen Dienstleister (-0,7 %) sowie die Unternehmensdienstleister (-0,6 %) hinnehmen.

Im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe setzte sich der Abwärtstrend weiter fort: Mit einem Rückgang der preisbereinigten Bruttowertschöpfung von 3,0 % unterschritt das Baugewerbe das Vorjahresniveau erneut deutlich. Während die Produktion im Hochbau und im Ausbaugewerbe weiter sank, konnte der Tiefbau im 3. Quartal 2025 wieder Produktionszuwächse im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Auch im Verarbeitenden Gewerbe sank die Bruttowertschöpfung im Vorjahresvergleich abermals. Der Rückgang um 0,3 % war jedoch deutlich weniger stark als in den vergangenen Quartalen. Während besonders die Herstellung von chemischen Erzeugnissen sowie von Kraftwagen und Kraftwagenteilen im 3. Quartal 2025 unter dem Vorjahresniveau lag, wurden mehr elektrische Ausrüstungen produziert.

Erwerbstätigkeit nahezu unverändert

Die Wirtschaftsleistung wurde im 3. Quartal 2025 von rund 46,0 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 23 000 Personen (0,0 %) weniger als im 3. Quartal 2024. Dabei konnten die Rückgänge im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe nicht von dem Anstieg der Erwerbstätigkeit im Dienstleistungsbereich kompensiert werden (siehe Pressemitteilung Nr. 410 vom 18. November 2025).

Im Durchschnitt wurden je Erwerbstätigen in etwa so viele Arbeitsstunden geleistet wie im 3. Quartal 2024 (0,0 %). Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus der Erwerbstätigenzahl und den geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – änderte sich ebenfalls kaum (0,0 %). Das ergaben vorläufige Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit.

Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität – gemessen als preisbereinigtes BIP je Erwerbstätigenstunde – nahm nach vorläufigen Berechnungen gegenüber dem 3. Quartal 2024 um 0,3 % zu. Je Erwerbstätigen gerechnet war sie um 0,4 % höher als vor einem Jahr.

Konsum stieg stärker als Einkommen, Sparquote niedriger als im Vorjahr

In jeweiligen Preisen war das BIP im 3. Quartal 2025 um 3,4 % und das Bruttonationaleinkommen um 3,5 % höher als ein Jahr zuvor. Das Volkseinkommen war um 3,7 % höher als im 3. Quartal 2024. Dabei stieg nach vorläufigen Berechnungen das Arbeitnehmerentgelt insgesamt um 5,4 %. Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen sanken hingegen um 0,7 %. Je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer stiegen die durchschnittlichen Bruttolöhne und ‑gehälter im 3. Quartal 2025 um 5,1 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Netto erhöhten sich die Durchschnittsverdienste mit +4,7 % aufgrund deutlich gestiegener Sozialbeiträge der Arbeitnehmer weniger deutlich.

Da der Konsum der privaten Haushalte im Vorjahresvergleich stärker zulegte (+3,4 %) als ihr gesamtwirtschaftliches Einkommen (+2,6 %), reduzierte sich die Sparquote leicht auf 9,6 %. Im 3. Quartal 2024 hatte sie bei 10,4 % gelegen.

Die deutsche Wirtschaft im internationalen Vergleich

Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte blieb die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands im internationalen Vergleich hinter der Entwicklung in vielen anderen Staaten zurück: Das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP stieg in Spanien mit +0,6 % unter den großen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) am deutlichsten und nahm auch in Frankreich (+0,5 %) sowie in der EU insgesamt (+0,3 %) gegenüber dem Vorquartal zu. In Italien (0,0 %) stagnierte die Wirtschaftsleistung wie in Deutschland im Vergleich zum 2. Quartal 2025. Daten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der Vereinigten Staaten (USA) im 3. Quartal 2025 liegen aufgrund des zwischenzeitlichen Regierungsstillstands noch nicht vor.

Im preis-, saison- und kalenderbereinigten Vorjahresvergleich nahm die Wirtschaftsleistung in Deutschland leicht um 0,3 % zu, während sie in der EU insgesamt deutlich um 1,6 % anstieg.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Erwerbstätigkeit von Müttern: Bessere Bedingungen entscheidend

Viele Mütter in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Unter besseren betrieblichen Voraussetzungen würden viele gerne ihre Arbeitszeit erhöhen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung, auf die der DIHK hinweist.

DIHK, Mitteilung vom 24.11.2025

Viele Mütter in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Unter besseren betrieblichen Voraussetzungen würden viele gerne ihre Arbeitszeit erhöhen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Prognos AG im Auftrag des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“, für die rund 1.500 teilzeitbeschäftigte Mütter befragt wurden. Die Ergebnisse liefern wichtige Impulse für Unternehmen, um dieses Fachkräftepotenzial gezielter zu erschließen.

Teilzeit bleibt oft dauerhaft – trotz Qualifikation

Die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern kann einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in den Betrieben leisten. Viele Mütter sind gut qualifiziert und berufserfahren, bleiben jedoch langfristig in Teilzeit – oft mit niedriger Stundenzahl. Hauptgründe für die Verkürzung ihrer Arbeitszeit sind laut Studie unzureichende Betreuungsangebote und der Wunsch, genügend Zeit mit den Kindern und für den Haushalt zu haben.

Betriebliche Rahmenbedingungen sind ausschlaggebend

Damit Mütter ihre Arbeitszeit ausweiten können, sind vor allem Maßnahmen gefragt, die sie unterstützen und zeitlich entlasten. Neben einer besseren öffentlichen Betreuungsinfrastruktur spielt eine familienfreundliche Unternehmenskultur dabei eine erhebliche Rolle. Fast die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Frauen mit Kindern (45 Prozent) würde mehr arbeiten, wenn betriebliche Rahmenbedingungen wie Flexibilität, Kommunikation und Karriereperspektiven verbessert würden. Das Potenzial ist enorm: Eine Erhöhung der Müttererwerbstätigkeit könnte rund 14 Millionen zusätzliche Wochenstunden generieren – das entspricht etwa 350.000 Vollzeitäquivalenten.

Vielfältige Ansätze

Folgende Handlungsempfehlungen liefern den Unternehmen konkrete Ansätze, wie sie Mütter wirksam unterstützen und fördern können:

  • Teilzeitarbeitende Mütter regelmäßig und aktiv auf ihre Arbeitszeitwünsche ansprechen
  • Probephasen für verlängerte Arbeitszeiten ermöglichen
  • Führungskräfte für individuelle Arbeitszeitmodelle sensibilisieren
  • Homeoffice als Option zur Arbeitszeiterweiterung prüfen
  • Entwicklungsmöglichkeiten unabhängig vom Arbeitszeitumfang bieten
  • Präsenzkultur hinterfragen – Vorbildfunktion der Führungsebene nutzen
  • Jobsharing und reduzierte Vollzeit als flexible Modelle etablieren
  • Wenig genutzte Angebote gegebenenfalls in Zuschüsse zur Kinderbetreuung umwandeln

Um das Fachkräftepotenzial dieser Zielgruppe zu nutzen, sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Chefsache werden. Wenn es gelingt, Eltern – insbesondere Müttern – den schrittweisen Wiedereinstieg und die Ausweitung ihrer Arbeitszeit zu erleichtern, profitieren alle: Familien, Unternehmen und der Arbeitsmarkt. Mehr Vereinbarkeit ermöglicht mehr Erwerbsarbeit. Und mehr Erwerbsarbeit führt zu mehr Wohlstand.

Aber auch der größere Rahmen zählt

Damit diese betrieblichen Aktivitäten ihre volle Kraft entfalten können, sind die richtigen Rahmenbedingungen wichtig. Dazu gehört an erster Stelle ein flächendeckendes und flexibles Kinderbetreuungsangebot sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Grundschulkinder. Hier besteht nach wie vor Nachholbedarf.

Betriebe brauchen zudem die nötige Flexibilität, um gute Angebote machen zu können, etwa mit Blick auf die Arbeitszeitgestaltung. Die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit wäre ein wichtiger Schritt, um für die Beteiligten die Vereinbarkeit zu erleichtern und damit auch umfangreichere Arbeitszeiten zu ermöglichen.

Und schließlich gehören Regelungen auf den Prüfstand, die eine Ausweitung der Arbeitszeiten konkret behindern. So sollte die beitragsfreie Mitversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner abgeschafft werden. Nur mit passenden politischen Rahmenbedingungen entsteht die Grundlage, auf der Betriebe verlässlich bessere Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern schaffen können.

Quelle: DIHK

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Jedes zweite Unternehmen nutzt kostenpflichtige Cloud-Services

Etwas mehr als die Hälfte (54 %) der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten nutzen im Jahr 2025 kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing über das Internet. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verwenden Großunternehmen ab 250 Beschäftigten deutlich häufiger Cloud-Services als mittlere und kleine Unternehmen.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 24.11.2025

  • Großunternehmen nutzen Cloud-Services deutlich häufiger als kleine und mittlere Unternehmen
  • Cloud-Services werden am häufigsten für E-Mails, zur Speicherung von Daten und für Office-Anwendungen eingesetzt

Etwas mehr als die Hälfte (54 %) der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten nutzen im Jahr 2025 kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing (sog. Cloud-Services) über das Internet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verwenden Großunternehmen ab 250 Beschäftigten deutlich häufiger Cloud-Services als mittlere und kleine Unternehmen. So nutzen 86 % der Großunternehmen Cloud-Services, aber nur 65 % der mittleren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und 51 % der kleinen Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten.

Die Bedeutung von Cloud-Services variiert in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Besonders häufig eingesetzt werden sie im Bereich Information und Kommunikation. Hier nutzen 88 % der Unternehmen Cloud-Services. Vergleichsweise selten kommen Cloud-Services im Gastgewerbe (45 %) und im Bereich Verkehr und Lagerei (43 %) zum Einsatz.

Unternehmen, die Cloud-Services verwenden, nutzen diese am häufigsten für E-Mails (76 %), zur Speicherung von Daten (71 %) und für Office-Anwendungen wie Textverarbeitungsprogramme oder Tabellenkalkulation (68 %). Vergleichsweise selten werden Softwareanwendungen wie ERP (Enterprise Resource Planning) und CRM (Customer Relationship Management) als Cloud-Services genutzt (jeweils 23 % der Unternehmen).

Quelle: Statistisches Bundesamt

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EUDR: Rat schlägt weitere Vereinfachungen und Verschiebung der Erstanwendung vor

Der Rat der EU hat am 19.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angenommen. Das EU-Parlament wird kommende Woche seine Position festlegen. Danach kann rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Geltungsbeginn am 30.12.2025 eine endgültige Einigung erzielt werden.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 21.11.2025

Der Rat der EU hat am 19.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angenommen. Das EU-Parlament wird kommende Woche seine Position festlegen. Anschließend können beide EU-Institutionen mit informellen Beratungen beginnen, um – rechtzeitig vor dem Geltungsbeginn der aktuellen EUDR am 30.12.2025 – eine endgültige Einigung zu erzielen.

Der Rat unterstützt den Kommissionsvorschlag im Hinblick auf die Vereinfachung der Sorgfaltspflichten für nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler als auch Kleinst- und kleine Primärerzeuger, schlägt aber weitere Vereinfachungen für sie vor. So soll laut Rat zukünftig nur der erste nachgelagerte Marktteilnehmer zur Sammlung und Aufbewahrung von Referenznummern verpflichtet werden. Um Kleinst- und kleine Primärerzeuger weiter zu entlasten, ist vorgesehen, dass sie einmalig eine vereinfachte Sorgfaltserklärung im Informationssystem abgeben, die nur bei grundlegenden Änderungen angepasst werden muss. Zudem wird es ihnen die freie Wahl gelassen, ob sie in der Erklärung Geolokalisierungsdaten aller Grundstücke oder die Postadresse der Betriebsfläche, auf der relevante Erzeugnisse hergestellt werden, angeben.

Verschiebung der Erstanwendung um ein weiteres Jahr

Außerdem spricht sich der Rat für eine generelle Verschiebung der Erstanwendung der Verordnung um ein Jahr aus, damit Unternehmen ausreichend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Demnach müssten mittlere und große Unternehmen die Verordnung ab dem 30.12.2026 und Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30.06.2027 anwenden. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene „Schonfristklausel“ wonach bei mittleren und großen Unternehmen in einem Übergangzeitraum von sechs Monaten keine Kontrollen durch die zuständigen Behörden stattfinden, wird gestrichen.

Überprüfungsklausel

Die EU-Kommission wird aufgefordert, die EUDR bis Ende April 2026 auf mögliche weitere Vereinfachungen zu überprüfen und ggf. einen Überarbeitungsvorschlag vorzulegen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Mehr digitale Sicherheit: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im Bundesrat beschlossen

Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 einen entsprechenden Entwurf eines Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung der Bundesregierung gebilligt.

Bundesregierung, Mitteilung vom 21.11.2025

Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt. Ein Überblick.

Die sicherheitspolitische Lage in Europa und darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Terrorangriff der Hamas auf Israel zeigen, wie anfällig die Gesellschaft ist – auch im digitalen Raum. Wirtschaft und Verwaltung sehen sich zunehmend Angriffen durch Desinformation, Hacktivismus, Spionage und Sabotage ausgesetzt.

Höhere Anforderungen an Cybersicherheit

Mit einem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung, will die Bundesregierung einheitliche europäische Sicherheitsstandards in deutsches Recht umsetzen. Das Ziel ist es, wichtige Einrichtungen und den europäischen Binnenmarkt zu schützen und deren Abwehrfähigkeit zu stärken. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung gebilligt.

Erweiterte Vorgaben für mehr Sicherheit

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlich europäischen Sicherheitsstandards und setzt strengere Sicherheitsanforderungen voraus. Sie sieht zudem umfangreiche Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen vor sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Außerdem soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten bei der Abwehr von Cyberangriffen verbessert werden.

Zentrale Versorgungsbereiche stärken

Insbesondere Unternehmen, die für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtig sind – etwa in den Bereichen Gesundheit, Energie und Infrastruktur – müssen künftig strengere Regeln zur IT-Sicherheit einhalten. Dazu zählen unter anderem klare Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Systeme.

Einheitliche Standards für die Bundesverwaltung

Auch die Behörden der Bundesverwaltung müssen künftig verbindliche IT-Sicherheitsstandards treffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dabei wesentlich unterstützen. Einrichtungen der Bundesverwaltung müssen künftig unter der Aufsicht des BSI weitreichende Anforderungen zur IT-Sicherheit erfüllen. Die Behörden müssen unter anderem auf Vorfälle fristgerecht reagieren, Meldepflichten einhalten und Maßnahmen entsprechend dem IT-Grundschutz umsetzen.

Mehr Schutz für die Gesellschaft

Mit dem neuen Gesetz wird die digitale Infrastruktur widerstandfähiger. Eine stabile Energieversorgung, funktionierende Kommunikation im Krisenfall und der Schutz persönlicher Daten stärkt nicht nur Unternehmen und Behörden, sondern auch die Menschen, die auf deren Leistungen angewiesen sind.

Änderungen am Gesetzentwurf

Der Deutsche Bundestag hat in seiner zweiten und dritten Lesung noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Nachstehend die wichtigsten Änderungen am Gesetzentwurf:

Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird ermöglicht, gegenüber bisher von der Regelung nicht erfassten Anbietern von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten mit 100.000 oder weniger Kunden Anordnungen zur Abwehr erheblicher Gefahren auszusprechen. Ohne diese Erweiterung würden eine Vielzahl von Nutzern, denen über kleinere (etwa regionale) Anbieter Telekommunikationsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, nicht entsprechend geschützt werden.

Des Weiteren ist unter anderem vorgesehen, dass das Bundesinnenministerium gegenüber dem Betreiber kritischer Anlagen den Einsatz von kritischen Komponenten eines Herstellers im Benehmen mit den für den jeweiligen Sektor genannten Bundesministerien sowie dem Auswärtigen Amt untersagen oder Anordnungen erlassen kann, wenn der Einsatz die öffentlicher Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt.

Quelle: Bundesregierung

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Zustimmung zur Finanzierung des Deutschlandtickets bis 2030

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Bundesrat, Mitteilung vom 21.11.2025

Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu.

Finanzierung bis zum Jahr 2030

Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets bis zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023 bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch in den kommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleich der durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, die ebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an die Verkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie die Bundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bund jährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.

Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom September dieses Jahres umgesetzt.

Forderungen des Bundesrates berücksichtigt

Der Bundesrat hatte am 26. September 2025 zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderem kritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah. Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderte der Bundesrat, auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürgerinnen und Bürger ein attraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf am 7. November 2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschusses in geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Bundesrat

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EU-Kommission schlägt Verordnungsentwurf zur European Business Wallet vor

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zur European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW soll künftig die digitale Identität und Interaktion von Wirtschaftsteilnehmern in der EU grundlegend vereinfachen.

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 20.11.2025

Am 19.11.2025 hat die EU-Kommission ihren lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur European Business Wallet (EUBW) vorgestellt. Die EUBW soll künftig die digitale Identität und Interaktion von Wirtschaftsteilnehmern in der EU grundlegend vereinfachen. Der Vorschlag erfolgt in Form einer eigenständigen Verordnung, die zugleich auch die bestehende eIDAS-Verordnung anpasst.

Der Gesetzentwurf schafft Klarheit bezüglich der europäischen Wallet-Kategorien. Demnach gibt es die EUDI-Wallet für natürliche Personen (nach der eIDAS-Verordnung) sowie die EUBW für Wirtschaftsteilnehmer (nach der neuen Verordnung). Eine EUDI-Wallet für juristische Personen (nach der eIDAS-Verordnung) wird es nicht mehr geben.

Die EUBW richtet sich an Wirtschaftsteilnehmer (economic operators) – ein bewusst weit gefasster Begriff, welcher auch Selbstständige (insb. Steuerberater) und Einzelunternehmen umfasst.

Die Nutzung der EUBW ist nicht verpflichtend. Besonders Selbstständige und Einzelunternehmer können weiterhin die EUDI-Wallet für natürliche Personen verwenden.

Allerdings kennt der Entwurf kein ausdrückliches Diskriminierungsverbot bei Nichtnutzung der EUBW. Damit bleibt Spielraum für mitgliedstaatliche Nutzungspflichten, z. B. für bestimmte Verwaltungsverfahren oder vertragliche Nutzungspflichten, insbesondere im B2B-Bereich.

Die EUBW soll vom Markt bereitgestellt werden, sodass es viele verschiedene EUBW nebeneinander geben kann. Der Verordnungsentwurf legt einen verbindlichen Mindestfunktionsumfang der EUBW fest. Gleichzeitig bleibt es den Anbietern unbenommen, zusätzliche Funktionen und Services zu integrieren – ein ausdrücklicher Impuls für innovationsgetriebene Geschäftsmodelle im Wallet-Ökosystem.

Die EUBW ermöglicht Wirtschaftsteilnehmern insbesondere:

  • Elektronische Identifizierung und Authentifizierung
  • Speichern, Verwalten und Verwenden elektronischer Attributsbescheinigungen (Nachweise)
  • Sichere Interaktion mit öffentlichen Stellen und anderen Wirtschaftsteilnehmern: Die EUBW dient als sicherer, qualifizierter und EU-weit interoperabler Kommunikationskanal.

Dieser Dienst wird perspektivisch eine zentrale Rolle einnehmen – insbesondere in der B2B- und B2G-Kommunikation. Wirtschaftsteilnehmer können Nachrichten, Bescheide, Anträge oder Meldepflichten zuverlässig und rechtssicher über ihre Wallet abwickeln.

  • Bevollmächtigung und Mandatierung: Ein zentrales Element der EUBW ist das integrierte mandats- und rollenbasierte Autorisierungssystem.

Die Verordnung definiert den europaweit einheitlichen Identifizierungsdatensatz für Wirtschaftsteilnehmer und öffentliche Stellen. Zentral ist dabei die EUID – European Unique Identifier, die in das deutsche Unternehmensbasisdatenregister integriert werden soll (wir berichteten). Wirtschaftsteilnehmer und öffentlichen Stellen ohne EUID erhalten eine vergleichbare Kennung, deren Ausgestaltung ein späterer Durchführungsrechtsakt regelt – auch Selbstständige können davon betroffen sein.

Alle öffentlichen Stellen in der EU müssen spätestens 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung die EUBW akzeptieren, alle Kernfunktionen unterstützen und selbst eine EUBW nutzen.

Mit der EUBW ausgeführte Handlungen sollen dieselbe Rechtswirkung entfalten wie persönliche Vorsprachen, papierbasierte Verfahren oder andere digitale Prozesse. Damit schafft der Verordnungsentwurf die rechtliche Grundlage für vollständig digitale und medienbruchfreie Geschäftsprozesse. Auch für gesetzliche Meldepflichten soll die EUBW künftig eingesetzt werden können, wodurch Wirtschaftsteilnehmer administrative Abläufe deutlich effizienter gestalten können.

Ein besonders wegweisender Aspekt des Entwurfs ist das neue Prinzip „Wallet-by-design“. Künftige gesetzgeberische und verwaltungsrechtliche Maßnahmen der EU sollen darauf ausgerichtet sein, Wallet-basierte Interaktionen von Anfang an mitzudenken und zu ermöglichen. Damit wird die EUBW zu einem zentralen Baustein künftiger digitaler Regelsetzung und Verwaltungsprozesse in Europa.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel

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Einkommensungleichheit seit 2018 weiter angestiegen – Vertrauen in staatliche Institutionen sinkt mit Einkommen

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. So die Ergebnisse des neuen Verteilungsberichts des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen, ab 2018 hat sich der Zuwachs an Ungleichheit noch einmal spürbar beschleunigt und nach den aktuellsten verfügbaren Daten des Sozio-ökonomischen Panels einen neuen Höchststand erreicht. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, liegt ebenfalls bei einem Höchstwert. Einen erheblichen Einfluss hatte, dass die ausgleichende Umverteilungswirkung durch Steuern und Sozialtransfers seit 2010 tendenziell abgenommen hat. Insgesamt haben somit Personen mit niedrigen Einkommen von der relativ positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt oft nur vergleichsweise wenig abbekommen – auch wenn der gesetzliche Mindestlohn durchaus einen positiven Einfluss bei den Erwerbs- und damit auch bei den verfügbaren Einkommen hatte. Zudem sind solche Menschen von den Krisen seit 2020 am stärksten betroffen. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Parallel zur wachsenden wirtschaftlichen Ungleichheit nimmt laut der Studie die gesellschaftliche Polarisierung zu. Dabei zeigen sich deutliche Zusammenhänge auf mehreren Ebenen: Je niedriger das Einkommen ist, desto geringer fällt etwa das Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen aus. So vertraut knapp ein Viertel bzw. knapp ein Drittel der Erwerbspersonen unterhalb der Armutsgrenze Polizei oder Gerichten nicht oder nur in geringem Maße. Auch bei Angehörigen der unteren Mittelschicht ist die Skepsis erheblich (siehe auch Abbildung 1 im Anhang). Und obwohl die Beteiligung bei der Bundestagswahl 2025 in allen Einkommensgruppen deutlich höher war als bei den Bundestagswahlen davor, lag sie auch dieses Mal mit sinkendem Einkommen niedriger. Schaut man auf die konkrete Wahlentscheidung, haben Erwerbspersonen, die in Armut leben, ihre Stimme überdurchschnittlich oft der AfD oder der Linken gegeben (Abbildung 2 im Anhang).

„Steigt die Ungleichheit der Einkommen, steigt gleichzeitig auch die Ungleichverteilung der Teilhabemöglichkeiten. Die Frage, wie sich die Konzentration der Einkommen entwickelt, hat somit eine eminent gesellschaftspolitische Bedeutung“, interpretiert Dr. Dorothee Spannagel, WSI-Verteilungsexpertin und Studienautorin, die Befunde. Das gelte gerade für die jüngste Entwicklung: Allein zwischen 2018 und 2022, dem aktuellsten Jahr, für das im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) Einkommensdaten vorliegen, ist der Gini-Koeffizient, der bekannteste statistische Indikator für Einkommensungleichheit, um gut sechs Prozent gestiegen (siehe auch Abbildung 3). „Das ist eine starke Zunahme, und dieser Trend wird durch Ergebnisse anderer Indikatoren unterstrichen“, sagt die WSI-Forscherin. Im Ergebnis hat die statistisch gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland den höchsten Stand erreicht, seitdem das SOEP 1984 eingeführt wurde. Diese jährlich vom DIW Berlin durchgeführte Panelbefragung in 22.000 Haushalten ist eine maßgebliche Datenquelle für die Einkommenserhebung in Deutschland und den neuen Verteilungsbericht. Zudem stützt sich Spannagel auf die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die seit 2020 regelmäßig 5.000 bis 7.500 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt werden – zuletzt nach der Bundestagswahl im März 2025.

„Der Nobelpreisträger Joseph Stiglitz spricht von einer globalen Ungleichheitskrise. Eine Variante sehen wir zunehmend deutlich auch bei uns in Deutschland. Wenn es eine soziale Marktwirtschaft nicht schafft, ihr Teilhabe- und Fairnessversprechen einzuhalten, ist das hoch problematisch für ihre Akzeptanz – und auch für die Akzeptanz unserer Demokratie“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Geradezu fatal ist es, wenn wirtschaftlich Mächtige und politisch Verantwortliche daraus die genau falschen Schlüsse ziehen. Mehr Einzelkämpfertum statt Miteinander, neue Hürden für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch deregulierte Arbeitszeiten, Abbau sozialer Rechte und sozialer Sicherung, Erleichterungen vor allem für Wohlhabende – das wird die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen, sondern verschärfen“, sagt die Soziologin. „Stattdessen sollten wir uns auf unsere Stärken besinnen und bewährte Arrangements erneuern, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge als praxisnahe, fair verhandelte und verbindliche Regeln im Arbeitsleben. Dazu zählt ein tragfähiges soziales Netz, das auch Mut dazu macht, sich auf Wandel und Transformation einzulassen, und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und bezahlbarer Energie bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem. Und dazu zählt eine fairere Steuerpolitik, die Privilegierungen für sehr hohe Vermögen abbaut. Etwa durch weniger Schlupflöcher für Superreiche bei der Erbschaftsteuer und die Wiedereinführung der Vermögensteuer.“

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2025 stellt WSI-Expertin Spannagel die Einkommensentwicklung und insbesondere die Trends bei „armen“ und „reichen“ Haushalten. Dabei orientiert sie sich an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben: Haushalte in Armut sind die mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren (Median-)Einkommens, was beispielsweise einem jährlichen Nettoeinkommen von weniger als 25.732 Euro für eine alleinlebende Person entspricht; Haushalte, die über weniger als 50 Prozent des Medianeinkommens verfügen, leben in „strenger Armut“. Auf der anderen Seite der Verteilungsskala finden sich Haushalte mit mehr als 200 Prozent des Medianeinkommens. Ab dieser Grenze, die aktuell bei knapp 51.500 Euro netto für einen Single liegt, gilt ein Haushalt als einkommensreich. Sind es mehr als 300 Prozent, spricht man von großem Einkommensreichtum. Haushalte mit Einkommen oberhalb von 60 bis unterhalb von 200 Euro des Medians werden zur Mittelschicht gezählt. Dabei geht es jeweils um das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen, das heißt nach Abrechnung von Steuern und Abgaben und Hinzurechnung von Transfers. Haushalte unterschiedlicher Größe werden über eine sog. Äquivalenzgewichtung auf Basis einer OECD-Skala vergleichbar gemacht.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

⇒ Ungleichheit der Einkommen auf Höchststand

Wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind, lässt sich über mehrere statistische Maße ermitteln. Das in der Wissenschaft am häufigsten verwendete ist der sog. Gini-Koeffizient. Der „Gini“ reicht theoretisch von null bis eins: Beim Wert null hätten alle Menschen in Deutschland das gleiche Einkommen, bei eins würde das gesamte Einkommen im Land auf eine einzige Person entfallen. Diese Bandbreite macht deutlich, dass auch vermeintlich kleine Änderungen des Koeffizienten erhebliche Bedeutung haben. In den späten 1990er und frühen 2000er Jahren gab es bereits einen deutlichen Zuwachs der Einkommensungleichheit in Deutschland, der auch im internationalen Vergleich enorm stark ausfiel. Danach verharrte der Wert einige Zeit auf dem erhöhten Niveau. Die Auswertung der neuesten verfügbaren SOEP-Daten im Verteilungsbericht zeigt, dass sich der Anstieg der Ungleichheit ab 2010 dann weiter fortgesetzt hat – in leichten Wellenbewegungen, aber insgesamt mit eindeutiger Tendenz und ab 2018 deutlich beschleunigt: 2010 lag der Gini-Wert noch bei 0,282. Bis 2022 kletterte er auf einen neuen Höchststand von 0,310 (Abbildung 3 im Anhang).

Der Trend zu mehr Ungleichheit zeigt sich unabhängig von der Fluchtmigration im letzten Jahrzehnt, er fällt allerdings schwächer aus, wenn man die Einkommensdaten geflüchteter Menschen bei der statistischen Analyse ausklammert. Tut man das, zeigt sich auf niedrigerem Niveau ebenfalls ein deutlicher Anstieg des Gini-Wertes.

Der sog. Theil-Index reagiert insbesondere auf Veränderungen am unteren Rand der Einkommensverteilung. Dagegen bildet der Palma-Index, das dritte statistische Maß, das WSI-Forscherin Spannagel berechnet hat, die Entwicklung am oberen Rand stärker ab. Auch diese beiden Indizes signalisieren von 2010 bis 2022, dass die Ungleichheit zugenommen und einen neuen Spitzenwert erreicht hat (Abbildung 4). Dabei ist der Theil-Index relativ stärker gestiegen als der Palma Index. Das deutet darauf hin, dass das vor allem an einer schwächeren Entwicklung niedriger Einkommen lag, die gegenüber den übrigen zurückgeblieben sind.

⇒ Armut gewachsen, Reichtum relativ stabil, untere Mitte bröckelt

Deutlich zugenommen hat seit 2010 auch die Einkommensarmut. Die Quote armer Haushalte stieg bis 2022, ebenfalls mit einzelnen Schwankungen, von 14,4 auf 17,7 Prozent (Abbildung 5). Auch bei der Armutsentwicklung war Fluchtmigration ein bedeutender Faktor, aber der Trend nach oben zeigt sich auch hier unabhängig davon, betont Forscherin Spannagel.  Relativ noch stärker breitete sich „strenge“ Armut aus: 2010 waren 7,9 Prozent aller Haushalte davon betroffen, 2022 bereits 11,8 Prozent.

Weniger hat sich hingegen beim Anteil der einkommensreichen Haushalte in Deutschland verändert: Deren Quote stieg von 7,6 Prozent 2010 zwischenzeitlich leicht auf gut acht Prozent und sank dann, mit einigen Schwankungen, auf 7,2 Prozent im Jahr 2022. Der Anteil der sehr einkommensreichen Haushalte blieb stabil, er lag 2010 bei 1,9 und 2022 bei 2,0 Prozent.

Auch bei einem genaueren Blick auf die Mittelschicht zeigt sich „oben“ mehr Konstanz als „unten“: Ein Einkommen von 100 bis knapp unter 200 Prozent des Medians hatten über den gesamten Untersuchungszeitraum rund 42 Prozent der Haushalte. Dagegen wurde die „untere Mitte“ (über 60 bis unter 100 Prozent) etwas kleiner – der Anteil sank von 35,6 auf 32,3 Prozent. „Damit legen die Daten nahe, dass sich die untere Mitte vor allem verkleinert hat, weil Menschen in Armut abgerutscht sind, weniger, weil sie in die obere Mitte aufgestiegen sind“, schreibt Verteilungsexpertin Spannagel.

⇒ Arme sind häufiger kritisch gegenüber Institutionen, gehen seltener zur Wahl

Eine schwierige finanzielle Situation geht häufig einher mit Frustrationen und Verunsicherung. Das wiederum spiegelt sich auch in der Identifikation mit staatlichen und demokratischen Institutionen, in der politischen Beteiligung und bei Wahlentscheidungen wider. Bei allen drei Punkten, für die die Erwerbspersonenbefragung Daten aus dem März 2025 liefert, zeigen sich „deutliche Bruchlinien zwischen den Einkommensgruppen“, so die Forscherin.

Ein klarer Zusammenhang zur wirtschaftlichen Situation zeigt sich etwa beim Misstrauen gegenüber der Polizei, das zwischen knapp 24 Prozent unter Menschen in Armut und knapp neun Prozent unter Menschen in einkommensreichen Haushalten variiert – die übrigen Einkommensgruppen liegen zwischen diesen Werten. Sogar knapp 32 Prozent der Armen setzen kein oder nur geringes Vertrauen in Gerichte, unter den Reichen gilt das für gut elf Prozent. Misstrauisch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Medien sind gut die Hälfte (51 Prozent) der Armen und gut 31 Prozent der Reichen. Gegenüber der Bundesregierung äußerten im März 61 bzw. 32 Prozent kein oder nur wenig Vertrauen.

Grundsätzlich ähnlich ist das Muster bei der Wahlbeteiligung: Sie sinkt ebenfalls mit dem Einkommen. Allerdings hat sich die Lücke bei der Bundestagswahl 2025 gegenüber dem Urnengang 2021 deutlich verkleinert. Dabei kam die laut der Erwerbspersonenbefragung erheblich gestiegene Beteiligung von ärmeren Menschen vor allem AfD und Linken zu Gute. Die beiden Parteien werden generell von Wähler*innen mit niedrigen Einkommen stärker gewählt als von Wähler*innen mit mehr Geld. Ein ähnliches Muster, aber weit weniger deutlich ausgeprägt, lässt sich noch bei SPD und BSW beobachten, während der Zusammenhang bei Union, Grünen und FDP in die andere Richtung geht.

⇒ Drei Schwerpunkte gegen die materielle und politische Spaltung

Die Daten zeigten, dass bei beschleunigt wachsender Ungleichheit „gesellschaftliche Spannungslinien stärker hervortreten“, warnt Spannagel. Auch andere Studien machten deutlich, dass „objektive Benachteiligungen, vor allem aber die Wahrnehmung politischer Deprivation“, also das Gefühl, von politischen Akteuren marginalisiert zu werden, systematisch mit antidemokratischen Einstellungen und geringem politischen Vertrauen zusammenhängen.“ Um wachsender Ungleichheit, Armut und politischer Polarisierung gegenzusteuern, hebt die Wissenschaftlerin drei Maßnahmenkomplexe hervor:

Stärkung guter Erwerbsarbeit: Eine gut bezahlte, sichere Integration in den Arbeitsmarkt, wo gewünscht in Vollzeit, sei einer der Schlüssel, um die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu sichern, betont die Expertin. Die Rahmenbedingungen dafür gebe es längst: sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mit Tarifvertrag. Eine passgenaue Qualifizierung und maßgeschneiderte Beratung von Menschen an den prekären Rändern des Arbeitsmarktes wäre ein weiterer Baustein – und würde dazu beitragen, in Zeiten des demografischen Wandels dringend benötigte Arbeitskräftepotenziale zu heben. Das gelte auch für alle Maßnahmen, die der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen. Denn sie erleichtern Alleinerziehenden den Zugang zu angemessener Beschäftigung und ermöglichen Paarhausalten, vor allem mit Kindern, den Arbeitsumfang auszuweiten – für zahlreiche Haushalte ein Weg aus der Armut.

Stärkung der materiellen Teilhabe: Eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und eine verlässliche soziale Sicherung seien keine Gegensätze, sondern sie ergänzten einander, betont die Verteilungsexpertin. Sowohl die Rentenzahlungen als auch die Leistungen der (neuen) Grundsicherung müssten Menschen eine grundlegende gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. In die falsche Richtung führten vor diesem Hintergrund die geplanten Nullrunden bei den Regelbedarfsleistungen und das Regierungsvorhaben, den „Vermittlungsvorrang“ wieder einzuführen, also das Prinzip: Die schnelle Vermittlung in womöglich nur kurzzeitige Erwerbstätigkeit hat Vorrang vor der nachhaltigen Sicherung einer angemessenen Erwerbstätigkeit, etwa durch Qualifizierung.

Stärkere Besteuerung höchster Einkommen und Vermögen: Eine Erhöhung der Steuern für Top-Verdiener*innen, vor allem aber für Menschen mit Topvermögen, ist nach Spannagels Analyse gleich aus zwei Gründen relevant: zum einen als Einnahmequelle für die öffentliche Hand, zum anderen, um dem Ungerechtigkeitsempfinden vieler Menschen entgegenzutreten. Zu den sinnvollen Instrumenten zählt Spannagel, den Spitzensteuersatz anzuheben und die derzeitige pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent in die progressive Einkommenssteuer einzugliedern. In Zeiten knapper Kassen müssten Superreiche mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. „Dazu gehört auch die angemessene Besteuerung sehr hoher Erbschaften – wobei `Omas Häuschen´ selbstverständlich weiterhin steuerfrei zu übertragen sein muss“, betont Spannagel – und die Wiederaufnahme der Vermögenssteuer.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Angemessenes Einkommen im Ruhestand: Kommission schlägt Stärkung von Zusatzrenten vor

Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen.

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.11.2025

Staatliche Renten werden in vielen europäischen Mitgliedsstaaten nicht ausreichen, um ein angemessenes Einkommen im Ruhestand zu sichern. Deshalb hat die Kommission einen Vorschlag zur Stärkung von Zusatzrenten beschlossen. Maria Luís Albuquerque, Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie die Spar- und Investitionsunion sagte: „Unser Ziel ist klar: jeder sollte in der Lage sein, im Ruhestand einen guten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Zusatzrenten angenommen, um die staatlichen Renten zu ergänzen und nicht zu ersetzen.“

Das Paket ist Teil der Kommissions-Strategie für eine Spar- und Investitionsunion. Sie soll mehr Möglichkeiten für Haushalte schaffen, ihr Vermögen über die Kapitalmärkte aufzubauen, und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern.

Nationale Umsetzung entscheidend

Kommissarin Albuquerque sagte: „Unsere Maßnahmen werden den Europäerinnen und Europäern bessere Instrumente an die Hand geben, um vertrauensvoll für das Alter zu planen, und gleichzeitig neue Finanzierungsquellen erschließen, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln. Ich fordere alle Interessenträger, einschließlich die Mitgliedstaaten, nachdrücklich auf, sich unseren Bemühungen anzuschließen. Eine wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene wird von entscheidender Bedeutung sein, um diese gemeinsamen Ziele zu erreichen.“

Frauen können besonders profitieren

Angesichts des demografischen Wandels und der Arbeitsmarktdynamik, die eine Anpassung der Rentensysteme erfordern, können Zusatzrenten – sowohl betriebliche als auch private – den Bürgerinnen und Bürgern dabei helfen, ein diversifizierteres Ruhestandseinkommen zu erzielen. Dadurch wird die finanzielle Sicherheit und Stabilität beim Eintritt in den Ruhestand verbessert. In vielen Fällen werden die Leistungen der staatlichen Renten nicht ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere bei schutzbedürftigen Menschen und Frauen, wo das geschlechtsspezifische Rentengefälle zwischen Männern und Frauen derzeit bei 24,5 Prozent liegt.

Stärkere und effizientere Zusatzrentensysteme können auch zum Wirtschaftswachstum und zur Wettbewerbsfähigkeit Europas beitragen, indem sie langfristige Ersparnisse für produktive Investitionen mobilisieren.

Angebot und Nachfrage an Zusatzrenten sollen steigen

Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen ist es, sowohl die Nachfrage nach als auch das Angebot an Zusatzrenten zu stärken. Die Initiativen achten uneingeschränkt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Organisation und Gestaltung ihrer nationalen Rentensysteme sowie die Autonomie der Sozialpartner, wenn sie für die Einrichtung und Verwaltung von Rentensystemen zuständig sind.

Vorgeschlagene Maßnahmen

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedsstaaten folgende Maßnahmen:

  • Eine automatische Mitgliedschaft in Zusatzrentensystemen, mit der uneingeschränkten Möglichkeit, sich gegen diese Mitgliedschaft zu entscheiden
  • Weiterentwicklung umfassender Renten-Tracking-Systeme, um den Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Überblick über ihre Rentenansprüche und die voraussichtlichen Leistungen in allen Rentensystemen zu geben
  • Entwicklung nationaler Renten-Dashboards, damit die politischen Entscheidungsträger der Mitgliedstaaten einen besseren Überblick über die Abdeckung, Nachhaltigkeit und Angemessenheit ihres Mehrsäulen-Altersversorgungssystems haben

Nächste Schritte

Der heute vorgelegte Vorschlag umfasst Änderungen der EbAV-II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung. Diese müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat ausgehandelt und gebilligt werden.

Die Kommission wird die Umsetzung der Empfehlung auf nationaler Ebene über mehrere Mechanismen, einschließlich des Europäischen Semesters, überwachen. Sie wird den Austausch von Erfahrungen und Best Practices zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland

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