Exporte im März 2021: +1,2 % zum Februar 2021

Im März 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Februar 2021 um 1,2 % und die Importe um 6,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 0,9 % unter und die Importe 6,7 % über dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 07.05.2021

Exporte liegen 0,9 % unter dem Vorkrisenniveau von Februar 2020

Exporte, März 2021

  • 126,5 Milliarden Euro
  • +1,2 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +16,1 % zum Vorjahresmonat

Importe, März 2021

  • 105,9 Milliarden Euro
  • +6,5 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +15,5 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, März 2021

  • 20,5 Milliarden Euro
  • 14,3 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, März 2021

  • 30,2 Milliarden Euro

Im März 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Februar 2021 kalender- und saisonbereinigt um 1,2 % und die Importe um 6,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 0,9 % unter und die Importe 6,7 % über dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland.

Im März 2021 wurden von Deutschland Waren im Wert von 126,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 105,9 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2020 stiegen die Exporte im März 2021 um 16,1 % und die Importe um 15,5 %. Damit wurde export- und importseitig nominal der jeweils höchste je gemessene Monatswert in der Außenhandelsstatistik verzeichnet.

Die Außenhandelsbilanz schloss im März 2021 mit einem Überschuss von 20,5 Milliarden Euro ab. Im März 2020 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz 17,2 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im März 2021 bei 14,3 Milliarden Euro.

Die deutsche Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+23,3 Milliarden Euro), Dienstleistungen (+1,3 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+10,0 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-4,5 Milliarden Euro) im März 2021 mit einem Überschuss von 30,2 Milliarden Euro ab. Im März 2020 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 24,8 Milliarden Euro ausgewiesen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im März 2021 Waren im Wert von 67,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 57,7 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber März 2020 stiegen die Exporte in die EU-Staaten um 21,2 % und die Importe aus diesen Staaten um 18,4 %. In die Staaten der Eurozone wurden im März 2021 Waren im Wert von 47,0 Milliarden Euro (+22,6 %) exportiert und Waren im Wert von 39,4 Milliarden Euro (+16,2 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im März 2021 Waren im Wert von 20,4 Milliarden Euro (+18,1 %) exportiert und Waren im Wert von 18,3 Milliarden Euro (+23,6 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) wurden im März 2021 Waren im Wert von 59,0 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 48,2 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber März 2020 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 10,8 % und die Importe von dort um 12,2 % zu.

Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich

Die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken im März 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 13,2 % auf 6,5 Milliarden Euro. Die deutschen Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen im gleichen Zeitraum um 1,6 % auf 3,1 Milliarden Euro zu.

Am 1. Januar 2021 trat der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag vorläufig in Kraft. Mit dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endgültig vollzogen. Weitere Informationen zum Brexit sowie eine Auswahl statistischer Indikatoren, bei denen von einem Einfluss des Brexits auszugehen ist, bietet der „Brexit-Monitor“ des Statistischen Bundesamtes.

Außenhandel mit weiteren ausgewählten Staaten

Im März 2021 stiegen die Exporte in die Volksrepublik China gegenüber März 2020 um 37,9 % auf 10,3 Milliarden Euro. Die Exporte in die Vereinigten Staaten nahmen um 8,8 % auf 11,1 Milliarden Euro zu.

Die meisten Importe kamen im März 2021 aus der Volksrepublik China nach Deutschland. Von dort wurden Waren im Wert von 11,7 Milliarden Euro eingeführt (+46,6 % zum Vorjahresmonat). Die Importe aus den Vereinigten Staaten stiegen im März 2021 um 1,5 % auf einen Wert von 6,7 Milliarden Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im März 2021

Wie das BMWi mitteilt, kam es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im März gegenüber dem Vormonat zu einer Ausweitung der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 2,5 %. Der Ausstoß der Industrie stieg dabei um 0,7 %, während das Baugewerbe ein deutliches Wachstum von 10,8 % verzeichnete.

BMWi, Pressemitteilung vom 07.05.2021

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kam es im März gegenüber dem Vormonat zu einer Ausweitung der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 2,5 %. Der Ausstoß der Industrie stieg dabei um 0,7 %, während das Baugewerbe ein deutliches Wachstum von 10,8 % verzeichnete.

Im Quartalsvergleich verringerte sich die Produktion im Produzierenden Gewerbe leicht um 0,9 %. Während der Ausstoß in der Industrie nur geringfügig abnahm (-0,3 %), dämpfte beim Baugewerbe der schwache Januar das Quartalsergebnis spürbarer (-4,0 %). Innerhalb der Industrie verzeichnete der gewichtige Bereich Kfz/Kfz-Teile einen kräftigen Rückgang um 12,1 %. Der vergleichbar gewichtige Maschinenbau konnte dagegen einen Zuwachs von 6,0 % erzielen.

Nach den Rückgängen in den beiden Vormonaten erholt sich die Industrie im März wieder. Die leichte Verbesserung des ifo Geschäftsklimas und der erneut kräftige Anstieg der Auftragseingänge sorgen für einen positiven Ausblick für die Industrie in den kommenden Monaten. Auch die Baukonjunktur überwindet allmählich den schwachen Einstieg in das laufende Jahr und dürfte in den kommenden Monaten weiter anziehen.

Quelle: BMWi

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Deutsche Unternehmen im Ausland: zwischen Aufschwung und Herausforderungen

Gegenüber Herbst 2020 haben sich die internationalen Geschäfte deutscher Unternehmen im Frühjahr deutlich verbessert. Allerdings bremsen die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch Energie- und Rohstoffknappheiten sowie Probleme mit den Lieferketten den Aufschwung. Auf Basis des neuen AHK World Business Outlook erwartet der DIHK für 2021 ein Exportplus von 8 Prozent.

DIHK, Mitteilung vom 06.05.2021

Dank wirtschaftlicher Aufholeffekte in vielen Weltregionen haben sich die Auslandsgeschäfte der deutschen Unternehmen im Frühjahr deutlich verbessert. Steigende Preise, Energie- und Rohstoffknappheiten sowie Lieferkettenprobleme stehen einem ungebremsten Aufschwung jedoch noch im Wege. Das zeigt der aktuelle AHK World Business Outlook, der die Antworten von mehr als 4.500 deutschen Unternehmen weltweit erfasst. Auf Basis der Ergebnisse geht der DIHK für dieses Jahr von einem Wachstum der deutschen Exporte um 8 Prozent aus. Trotz dieser Verbesserung wird jedoch das Vorkrisenniveau noch nicht wieder erreicht.

Keine nachhaltige wirtschaftliche Erholung in diesem Jahr

Aktuell bewerten 45 Prozent der Auslandsunternehmen ihre Geschäfte als gut, 14 Prozent als schlecht – ein deutlich positiveres Bild als noch im Herbst. Damals schätzten nur 32 Prozent der Unternehmen ihre Geschäftslage als gut ein, 22 Prozent berichteten von einer schlechten Lage. Für die kommenden zwölf Monate rechnen 52 Prozent der Unternehmen mit besseren, nur 8 Prozent mit schlechteren Geschäften.

Entsprechend steigen auch die allgemeinen Konjunkturerwartungen in den Weltregionen: Durchschnittlich erwarten 47 Prozent der Umfrageteilnehmer binnen Jahresfrist eine Verbesserung, 21 Prozent eine Eintrübung der wirtschaftlichen Lage vor Ort. Allerdings: Über alle Weltregionen hinweg geht ein erheblicher Anteil der Unternehmen (43 Prozent) erst für das kommende Jahr von einer nachhaltigen Konjunkturerholung aus, 25 Prozent sogar erst für die Zeit nach 2022.

Vor allem Corona schränkt die internationalen Geschäfte ein

Die Auswirkungen der Corona-Krise stellen die deutschen Unternehmen im Ausland noch immer vor große Herausforderungen. Reiseeinschränkungen (72 Prozent), abgesagte Messen und Veranstaltungen (45 Prozent) sowie weniger Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen (41 Prozent) belasten die Auslandsgeschäfte aktuell am meisten.

Je nach Region sind die Folgen der Pandemie unterschiedlich akut. In Asien sind mehr als 80 Prozent der Unternehmen von Reiseeinschränkungen betroffen. In der Eurozone nennt mehr als jedes zweite Unternehmen abgesagte Messen und Veranstaltungen als Hindernis. Trotz aller digitalen Möglichkeiten fällt also weiterhin ein wichtiger Teil der internationalen Geschäfte weg. Geringere Nachfrage nach ihren Produkten und Dienstleistungen bereitet besonders den Betrieben in Süd- und Mittelamerika (54 Prozent) sowie Nordamerika (52 Prozent) Sorgen.

Lieferkettenprobleme haben zugenommen

Gleichzeitig melden 40 Prozent der Unternehmen weltweit Probleme in ihren Lieferketten oder im Bereich der Logistik – ein Anstieg um 9 Prozentpunkte im Vergleich zum Herbst. Überdurchschnittlich häufig betrifft dies Firmen in China (53 Prozent), im Asien-Pazifik-Raum (47 Prozent) sowie in Nordamerika (46 Prozent).

Gründe für die Störungen im Welthandel sind Produktionsausfälle und Schwierigkeiten in der Seefracht sowie ein Container-Mangel in den letzten Monaten. Das erhöht Transportkosten und verlängert Lieferzeiten. In der Folge wollen 71 Prozent der Unternehmen mit Lieferschwierigkeiten ihre Lieferketten umstellen.

Hohe Energie- und Rohstoffpreise und Fachkräftemangel belasten zusätzlich

Nach dem Einbruch der Weltwirtschaft im vergangenen Jahr hat die Produktion besser Fahrt aufgenommen als erwartet. Eine Folge: Die höhere Nachfrage nach Rohstoffen führt zu Engpässen und Verteuerungen. 27 Prozent der Betriebe sehen in steigenden Energie- und Rohstoffpreisen eine Belastung für ihre geschäftlichen Aktivitäten – so viele wie noch nie seit Beginn der Erhebung. Zudem rückt der Fachkräftemangel erneut in den Vordergrund; er belastet inzwischen 29 Prozent der Befragten.

Quelle: DIHK

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im März 2021

Wie das BMWi mitteilt, sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im März gegenüber dem Vormonat um 3,0 % gestiegen. Die Nachfrage nach Investitionsgütern nahm um 2,5 % zu, die nach Vorleistungsgütern um 2,8 %. Für Konsumgüter war ein noch stärkerer Zuwachs um 8,5 % zu verzeichnen. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen erhöhten sich die Bestellungen um 1,6 %.

BMWi, Pressemitteilung vom 06.05.2021

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im März gegenüber dem Vormonat um 3,0 % gestiegen. Die Nachfrage nach Investitionsgütern nahm um 2,5 % zu, die nach Vorleistungsgütern um 2,8 %. Für Konsumgüter war ein noch stärkerer Zuwachs um 8,5 % zu verzeichnen. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen erhöhten sich die Bestellungen um 1,6 %.

Im ersten Quartal kam es damit zu einem Auftragsplus in Höhe von 2,4 % gegenüber dem Vorquartal. Bereinigt um Großaufträge ergab sich ein etwas größerer Zuwachs (+3,0 %).

Die Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe setzen damit ihren Aufwärtstrend fort. Sie liegen den sechsten Monat in Folge über dem Niveau vom Februar 2020, dem letzten Monat vor Ausbruch der Pandemie. Den Ausschlag für den jüngsten Anstieg gab erneut die starke Inlandsnachfrage (+4,9 %), aber auch die Aufträge aus dem Ausland erhöhten sich merklich (+1,6 %). Insbesondere die Aufträge in den Wirtschaftszweigen Maschinenbau, Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie der sonstige Fahrzeugbau entwickelten sich positiv und trugen merklich zum Anstieg der Auftragseingänge bei.

Quelle: BMWi

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Weichenstellung für die Finanzwirtschaft: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Leitmotiv

Das Bundeskabinett hat am 05.05.2021 die erste deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen. Ziel ist u. a., dringend notwendige Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren.

BMF, Pressemitteilung vom 05.05.2021

Bundesregierung beschließt wegweisende Strategie für Nachhaltige Finanzierung

Das Bundeskabinett hat am 05.05.2021 die erste deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) beschlossen. Die Strategie verfolgt das Ziel, dringend notwendige Investitionen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu mobilisieren und adressiert zugleich die zunehmenden Klimarisiken für das Finanzsystem. Die Deutsche Sustainable Finance-Strategie steht für eine neue Weichenstellung im Finanzsystem, mit der Klimaschutz und Nachhaltigkeit zentrales Leitmotiv werden. Damit baut die Bundesregierung Deutschland zu einem führenden Sustainable Finance-Standort aus. Zu dem wegweisenden Maßnahmenkatalog zählen Umschichtungen der Anlagen des Bundes in nachhaltige Anlageformen, Nachhaltigkeits-Kennzeichnungen für Verbraucher*innen (Nachhaltigkeitsampel) und neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen.

„Wir haben heute einen weitreichenden Beschluss gefasst. Unsere Strategie für Nachhaltige Finanzierung beinhaltet eine entscheidende Weichenstellung für die Finanzwirtschaft: Klimaschutz und Nachhaltigkeit werden zum Leitmotiv. Und das ist wichtig, denn der Finanzmarkt kann Billionen von Euro in Richtung Klimaschutz und Nachhaltigkeit bewegen. Nachhaltig investieren bedeutet, Geld zukunftsorientiert anzulegen und damit den Strukturwandel zu unterstützen. Das ist eine Win-win-Situation. Wir sorgen für den Schutz unserer Umwelt und der stetig wachsende Investitionsbedarf ermöglicht es Anlegerinnen und Anlegern, von den neuen Entwicklungen zu profitieren. Daher ist der Finanzmarkt bei der Transformation unserer Wirtschaft ein wichtiger Partner. Mit Nachhaltiger Finanzierung werden wir den nötigen sozial-ökologischen Umbau gemeinsam sehr viel schneller schaffen. Und diese Chancen ergreifen wir, um Investitionen in nachhaltige Projekte fließen zu lassen.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

„Auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu setzen, ist auch ökonomisch die richtige Strategie. Die Sustainable Finance-Strategie wird dabei helfen, die dringend nötigen Investitionen für den Klima- und Umweltschutz zu mobilisieren. Sie ist damit auch ein wichtiger Hebel für die Modernisierung unserer Volkswirtschaft. Viele Investoren haben längst verstanden, dass sie mit nachhaltigen Zukunftstechnologien langfristig die besten Geschäfte machen. Der Finanzmarkt braucht Klarheit darüber, welche Investitionen sich künftig noch lohnen – und welche zu riskant werden, weil sie Geschäftsmodelle der Vergangenheit finanzieren. Damit dieser Ansatz wirkt, müssen die Definitionen stimmen, was nachhaltig ist und was nicht. Darüber verhandeln wir gerade auf europäischer Ebene. Für die Bundesregierung ist klar: Atomkraft kann nicht nachhaltig sein. Wer das Gegenteil behauptet, gefährdet die Glaubwürdigkeit einer nachhaltigen Finanzmarktpolitik. Atomenergie ist wirtschaftlich nicht mehr rentabel, sie ist nicht sauber und birgt unvermeidbare, große Restrisiken, die nicht mehr auf die Allgemeinheit abgeladen werden dürfen.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze

Die Sustainable Finance-Strategie enthält ein umfassendes Paket von insgesamt 26 Maßnahmen. Folgende wegweisende Schritte sind u.a. vorgesehen, um Finanzierungen für nachhaltige Investitionen zu mobilisieren und damit unsere Lebensgrundlagen zu schützen, Klimarisiken zu reduzieren und die Finanzmarktstabilität zu stärken:

Umschichtung von Aktienanlagen des Bundes in nachhaltige Anlagen

Mit der Sustainable Finance-Strategie betont der Bund seine Rolle als Vorbild bei der nachhaltigen Finanzierung: Die unterschiedlichen Versorgungsfonds des Bundes werden ihre Aktienanlagen Schritt für Schritt in Nachhaltigkeitsindizes umschichten. Die Treibhausgasemissionen der Aktienportfolios müssen demnach kontinuierlich sinken, um daraus resultierende Klimarisiken zu reduzieren. Dabei handelt es sich um ein Anlagevolumen von derzeit rund neun Mrd. Euro.

Weiter wird der Bund mit den Grünen Bundeswertpapieren zur Weiterentwicklung des Markts für nachhaltige Finanzinstrumente beitragen. Zukünftig sollen Grüne Bundeswertpapiere in weiteren Laufzeiten begeben werden, so dass eine grüne Bund-Renditekurve etabliert und zur Referenzgröße im grünen Euro-Kapitalmarkt werden kann. So stärkt der Bund die Preistransparenz und Entwicklung des grünen Finanzmarktes.

Meilenstein für Nachhaltigkeits-Transparenz bei Unternehmen und Finanzanlagen

Die Sustainable Finance-Strategie setzt zudem auf mehr Transparenz. Transparenz ist die zentrale Grundlage für den Erfolg von Sustainable Finance bei den Anleger*innen. Die Bundesregierung will daher für verlässliche und vergleichbare Informationsangebote sorgen, die zeigen, wie sich Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen auswirken und welche Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit auf Umwelt- und Menschenrechte hat.

Nachhaltigkeitsrisiken, die aus dem Klimawandel, der Transformation zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft, Naturkapitalverlust, Menschenrechtsverletzungen oder auch Pandemien resultieren, bergen finanzielle Risiken für die Realwirtschaft und direkt oder indirekt für die Finanzindustrie. Werden diese Risiken erkannt und berücksichtigt, macht das das Finanzsystem stabiler. Die Sustainable Finance-Strategie folgt dabei dem „Environment Social Governance-Ansatz“, setzt auf Transparenz, Bewusstsein und konsequente Entwicklung neuer Methoden und Instrumente.

Nachhaltigkeitsampel für mehr Klarheit für Anleger*innen

Für Privatanleger*innen und soll es künftig eine Nachhaltigkeitsampel für Finanzprodukte geben. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit ihr Geld nach ökologischen und sozialen Kriterien investieren möchte. Das soll damit leichter möglich sein. Ein solches Ampelsystem kann auf den geprüften Nachhaltigkeitsberichten und der EU-Offenlegungsverordnung aufbauen und auf den ersten Blick deutlich machen, ob ein Unternehmen Umweltschutz und Menschenrechte ernst nimmt. Eine schnelle EU-weite Lösung wäre hier die erste Wahl. Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung einen eigenen Vorschlag für eine nationale Nachhaltigkeitsampel erarbeiten.

Umfassende Nachhaltigkeitsberichte sollen verpflichtend werden

Mit der Sustainable Finance-Strategie hat sich die Bundesregierung zudem auf einen Katalog von Anforderungen für die sogenannte nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung geeinigt. Diese wird die Bundesregierung in die anstehenden Verhandlungen für eine neue, ambitionierte CSR-Richtlinie der EU einbringen. Künftig müssen demnach alle börsennotierten Unternehmen und großen Unternehmen mit Haftungsbeschränkung Nachhaltigkeitsberichte vorlegen. Die Nachhaltigkeitsberichte müssen zudem bestimmte Mindestvorgaben einhalten. Beispielsweise müssen Unternehmen ihre Klimarisiken transparent machen. Die Berichte müssen durch Abschlussprüfer*innen testiert werden, um Greenwashing zu vermeiden.

Bundesregierung stärkt Nachhaltigkeit bei Risikomanagement und Aufsicht

Die Bundesregierung wird eine Szenario-Studie zu physischen Klimarisiken für Real- und Finanzwirtschaft in Deutschland in Auftrag geben. So werden Methoden und Daten verbessert und einzelne Akteur*innen können bereits durch die Übung ihre eigenen Risiken identifizieren und in ihre Risikomanagementsysteme aufnehmen. Ziel ist, dass Unternehmen darauf basierend Risiken besser erkennen und mit ihnen umgehen können.

Das Bundesministerium der Finanzen erarbeitet noch im Jahr 2021 ein Konzept, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) organisatorisch unterstützt wird, z. B. durch angemessene personelle und technologische Ressourcen. Darüber hinaus wird die BaFin in einem Bericht bis Herbst 2021 aufzeigen, wie mit weiteren Behörden der Bundesregierung, wie beispielsweise dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA), besser kooperiert werden kann, um die dort vorhandene Nachhaltigkeitsexpertise zu nutzen.

KfW wird zur international führenden Transformationsbank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist global aufgestellt und zählt bereits heute zu den weltweit größten Förderbanken. Im Bankgeschäft adressieren die KfW-Finanzierungen bedeutsame Megatrends wie etwa Klimawandel und Umwelt, Globalisierung und sozialen Wandel.

Die Bundesregierung wird die KfW bei der Umsetzung ihrer ambitionierten Sustainable Finance-Agenda weiter unterstützen. Die KfW hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirkungen ihrer Finanzierungen zu messen sowie ihre Paris-Kompatibilität sicherzustellen. Damit wird erreicht, dass die KfW auch in Zukunft ein starker Partner der Realwirtschaft für die Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation bleiben wird.

Bundesregierung bringt Sustainable Finance auf der europäischen Ebene voran

Entscheidend für den Erfolg dieser Instrumente ist die richtige Definition von Nachhaltigkeit. Welche Aktivitäten als nachhaltig gelten, wird derzeit auf europäischer Ebene in der sog. Taxonomie verhandelt. Mit ihrer Sustainable Finance-Strategie stellt die Bundesregierung ihre Position klar, dass Atomkraft nicht als nachhaltig gelten kann. Atomkraft verursacht Müll für 300.000 Generationen. CO2-arm ist sie nur im Normalbetrieb, birgt jedoch unvermeidbare Restrisiken: Reaktorunfälle können ganze Landstriche unbewohnbar machen. Auch für die Akzeptanz nachhaltiger Finanzprodukte in der Bevölkerung wäre eine europaweite Einstufung von Atomkraft als „nachhaltig“ aus guten Gründen fatal.

All diese Maßnahmen werden dazu führen, dass Kapital verstärkt in die Investitionen fließt, die Europa für den sozial-ökologischen Umbau hin zur Klimaneutralität braucht. Die Europäische Kommission schätzt den Investitionsbedarf in diesem Jahrzehnt auf jährlich rund 350 Mrd. Euro.

Der Abschlussbericht des Sustainable Finance-Beirats vom 25. Februar 2021 „Shifting the Trillions – Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation“ war eine zentrale Grundlage bei der Erstellung der Deutschen Sustainable Finance-Strategie.

Quelle: BMF

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Internationaler Vergleich der Unternehmensbesteuerung auf einen Blick

Wenn Briten und US-Amerikaner mittlerweile eine Erhöhung der Unternehmensteuer ins Auge fassen, könnte auch in Deutschland die Frage aufgeworfen werden, ob Unternehmen steuerlich stärker in die Pflicht genommen werden sollten, um die hohen Corona-Defizite mitzufinanzieren. Um einen Vergleich angesichts stark unterschiedlicher steuerlicher Belastungen von Unternehmen in den einzelnen Staaten zu ermöglichen, hat das ZEW Mannheim den „Mannheim Tax Index“ entwickelt.

ZEW, Pressemitteilung vom 04.05.2021

Die Corona-Pandemie hat die Staatsverschuldung in vielen Ländern regelrecht explodieren lassen. Es wundert daher nicht, dass auch die Unternehmensteuer als Einnahmenquelle, um gigantische Finanzlöcher in den öffentlichen Haushalten zu stopfen, nun in den Blick der Politik gerät. Hatte sich die Diskussion bisher vor allem darauf konzentriert, wie sich im Standortwettbewerb weltweit weitere Absenkungen der Unternehmensteuer verhindern lassen, gibt der steuerpolitische Kurswechsel in den USA und Großbritannien dieser Diskussion nun eine neue Richtung. Wenn Briten und US-Amerikaner mittlerweile eine Erhöhung der Unternehmensteuer ins Auge fassen, könnte auch in Deutschland die Frage aufgeworfen werden, ob Unternehmen steuerlich stärker in die Pflicht genommen werden sollten, um die hohen Corona-Defizite mitzufinanzieren.

Ob diese Diskussion angestoßen werden sollte, hängt u. a. davon ab, wie attraktiv beziehungsweise unattraktiv Deutschland unter rein steuerlichen Gesichtspunkten als Unternehmensstandort weltweit ist. Um einen solchen Vergleich angesichts stark unterschiedlicher steuerlicher Belastungen von Unternehmen in den einzelnen Staaten zu ermöglichen, hat das ZEW Mannheim den „Mannheim Tax Index“ entwickelt.

Mit Hilfe dieses Index lassen sich für eine beachtliche Reihe von Ländern (EU 27, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, USA, Kanada, Japan, Nord-Mazedonien und Türkei) effektive Steuersätze ermitteln und vergleichen. Der Vergleich zeigt, wo die einzelnen Staaten bei der Unternehmensbesteuerung stehen und welchen Effekt die Erhöhung oder Absenkung der Unternehmensteuer für die steuerliche Standortqualität eines Landes hat. Entsprechende Berechnungen, die das ZEW Mannheim bereits seit einer Reihe von Jahren für die EU-Kommission immer wieder neu erstellt, werden künftig auf einer ZEW-Themenseite externen Interessenten/-innen zur Verfügung gestellt und jährlich aktualisiert. Aktuell sind die Werte, die für das Jahr 2020 berechnet wurden, auf der Seite zu finden.

Der „Mannheim Tax Index“ konzentriert sich auf die effektive Durchschnittssteuerbelastung auf Unternehmensebene, da diese bei Standortentscheidungen multinational agierender Konzerne den wesentlichen Entscheidungsrahmen bildet. Berücksichtigt werden deshalb Steuern auf die Gewinne und das eingesetzte Kapital der Kapitalgesellschaften. In den Berechnungen werden sowohl die Tarifbelastungen dieser Steuern als auch die Interaktion der verschiedenen Steuerarten und die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt. Beispiele sind die Bestimmungen zur steuerlichen Abschreibung oder zur Vorratsbewertung.

Quelle: ZEW

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Zahl der Kurzarbeiter sank im April um 10 Prozent

Die Zahl der Kurzarbeiter ist im April um 10 Prozent gesunken, von 3,0 auf 2,7 Millionen Menschen. Das schätzt das ifo Institut auf Basis seiner monatlichen Konjunkturumfrage und Daten der Bundesagentur für Arbeit.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 05.05.2021

Die Zahl der Kurzarbeiter ist im April um 10 Prozent gesunken, von 3,0* auf 2,7 Millionen Menschen. Das schätzt das ifo Institut auf Basis seiner monatlichen Konjunkturumfrage und Daten der Bundesagentur für Arbeit. In der Industrie fiel die Zahl im April von 535.000 auf 444.000 Menschen. Damit sind dort noch 6,4 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit. „Aber unverändert hoch bei 53,2 Prozent oder 565.000 der Beschäftigten liegt die Zahl der Kurzarbeiter im Gastgewerbe“, sagt ifo-Arbeitsmarktexperte Sebastian Link.

Der Einzelhandel durfte vielerorts nur unter strengen Corona-Auflagen öffnen. Dennoch sank die Zahl der Kurzarbeiter von 375.000 auf 276.000. Das sind noch 11,2 Prozent. Im Handel insgesamt, mit Großhandel und Autohändlern, sank die Zahl von 598.000 auf 433.000, das sind 9,5 Prozent der Beschäftigten. Überdurchschnittlich betroffen war auch das Druckgewerbe mit 22,1 Prozent oder 28.000 Beschäftigten. Die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleister waren zu 10,1 Prozent auf Kurzarbeit, was 228.000 Menschen bedeutet.

Unterdurchschnittlich betroffen waren im April die Autobranche mit 4,8 Prozent oder 45.400 Beschäftigten, die Hersteller von elektrischen Ausrüstungen mit 2,8 Prozent oder 9.700 Mitarbeitern sowie die Chemie-, Pharma-, Gummi- und Kunststoff-Branche mit 1,8 Prozent oder 16.400 Beschäftigten.

Fußnote

*Korrigierter Wert. Die ursprüngliche ifo-Schätzung für März belief sich auf 2,7 Millionen. Grund für die Korrektur ist eine umfangreiche Revision der Bundesagentur für Arbeit. Sie revidierte ihre erste Hochrechnung für Januar um ca. 300.000 Beschäftigte nach oben.

Quelle: ifo Institut

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Corona-Jahr 2020: Trotz Bauboom wies die Baubranche die höchste Zahl an Insolvenzen auf

Im Baugewerbe wurden in 2020 die meisten Insolvenzanträge gestellt, obwohl die Baunachfrage im Pandemiejahr hoch war. Dahinter folgen der Handel, das Gastgewerbe sowie die Anbieter von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie von wirtschaftlichen Dienstleistungen. Im verarbeitenden Gewerbe ist die Anzahl der Insolvenzanträge lt. IfM Bonn in 2020 weniger stark gesunken als in der Gesamtwirtschaft.

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 30.04.2021

Gestiegene Insolvenzzahl bei größeren Unternehmen deutet auf Branchenkrisen hin

Im Baugewerbe wurden in 2020 die meisten Insolvenzanträge gestellt, obwohl die Baunachfrage im Pandemiejahr hoch war. Dahinter folgen der Handel, das Gastgewerbe sowie die Anbieter von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen sowie von wirtschaftlichen Dienstleistungen. Im verarbeitenden Gewerbe ist die Anzahl der Insolvenzanträge in 2020 weniger stark gesunken als in der Gesamtwirtschaft.

Insgesamt sank die Anzahl der Insolvenzanträge für Unternehmen um 15,5 % gegenüber 2019: Bei Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens ist der Rückgang am höchsten (-29,1 %), gefolgt von Aktien- (-27,0 %) und Personengesellschaften (-12,6 %). Bei den GmbHs sank die Anzahl der Insolvenzanträge dagegen nur um 6,3 %.

Der Rückgang der Insolvenzanträge dürfte zum einen auf die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen im Corona-Jahr und zum anderen auf die verbesserten Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Restschuldbefreiung für Selbstständige, die aufgrund der gewählten Rechtsform haftungsbedingt als „natürliche Personen“ insolvent werden, zurückzuführen sein. Aber auch die Corona-Hilfen verringern das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit. “Umso bemerkenswerter ist es, dass in 2020 die Anzahl der Insolvenzanträge von Unternehmen mit über 100 Beschäftigten um mehr als 38 % gestiegen ist. Der vergleichsweise geringe Rückgang bei den GmbHs, für die seit Beginn der Corona-Pandemie keine strikte Insolvenzantragspflicht bestand, deutet ebenfalls darauf hin, dass vielfach branchenbezogene Ursachen für die Insolvenzen verantwortlich sind“, erläutert IfM-Wissenschaftler Peter Kranzusch.

Auf Umbrüche im Kundenbereich reagieren immer mehr krisenbetroffene Unternehmen mit einem eigenverantwortlich gestarteten Sanierungsversuch. So stieg in 2020 die Anzahl der Insolvenzverfahren mit einer Eigenverwaltung durch den Schuldner auf 382 (2019: 302). Darunter sind mit 293 Fällen mehrheitlich Unternehmen in der Rechtsform der GmbH. Für Einzelunternehmen ist diese Sanierungsvariante weiterhin unbedeutend: Nur 17 Einzelunternehmen führten das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.

Überlebensrate von Unternehmen vor der Corona-Pandemie

Nach Berechnungen des IfM Bonn liegt die durchschnittliche Überlebensrate von neugegründeten Unternehmen nach 5 Jahren bei 37 %. Allerdings zeigen sich abhängig von der Unternehmensgröße deutliche Unterschiede: So existieren von den Unternehmen, die bei ihrer Gründung keine Beschäftigten hatten, nach 5 Jahren nur noch gut ein Drittel, von den Unternehmen mit Beschäftigten hingegen knapp die Hälfte.

Die höchste Überlebensrate für die Jahre 2013 bis 2018 wies der Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen auf. Dagegen lag die Bestandsfestigkeit beispielsweise bei selbstständigen Tätigkeiten im Wirtschaftszweig Kunst, Unterhaltung und Erholung deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt.

Quelle: IfM Bonn

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Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss

Die Corona-Pandemie hat mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einen enormen Schub gegeben. Allerdings fehlen lt. Hans-Böckler-Stiftung immer noch gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass auch jenseits der Sondersituation wirklich die positiven Potenziale mobiler Arbeit zum Tragen kommen.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 03.05.2021

Die Corona-Pandemie hat mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einen enormen Schub gegeben. Allerdings fehlen immer noch gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass auch jenseits der Sondersituation wirklich die positiven Potenziale mobiler Arbeit zum Tragen kommen: Vor allem bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch weniger Zeitverlust und CO2-Ausstoß durch Pendelei oder eine Linderung regionaler Fachkräfteengpässe, weil Beschäftigte nicht am Arbeitsort wohnen müssen. Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung halten ein Recht auf mobiles Arbeiten in Zukunft daher für notwendig. In einer neuen Studie erklären die Rechts- und Sozialwissenschaftlerinnen die Gründe und zeigen, wie entsprechende Gesetze ausgestaltet sein müssten. Heute nehmen die Expertinnen auch an einer Anhörung zum Thema im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales teil.

Nur ein Rechtsanspruch, „der mobile Arbeit legitimiert und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der `Grauzone´ der betrieblichen Arbeitsgestaltung“, analysieren Dr. Yvonne Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline Zucco. Erst wenn die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs, anders als heute oft noch, nicht mehr als „Gunst“ des Arbeitgebers angesehen wird, könnten Schattenseiten mobiler Arbeit vermieden werden. Die belasten viele Beschäftigte: Etwa erhebliche Ungleichheit beim Zugang zum Homeoffice oder unbezahlte Mehrarbeit von mobil Arbeitenden, die nicht selten glauben, sich den empfundenen „Vertrauensvorschuss“ des Arbeitgebers durch besonderen Einsatz verdienen zu müssen. Derzeit zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass mobile Arbeit und Homeoffice für Beschäftigte nicht nur Chancen, sondern auch Risiken bergen. So gaben rund 60 Prozent der befragten Beschäftigten mit Homeoffice in der aktuellen Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung an, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit würden für sie verschwimmen. Zu Hause fühlen sich Beschäftigte etwa häufiger verpflichtet, ständig erreichbar zu sein.

„Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Beschäftigten liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand dessen im Streitfall eindeutig über Rechte oder Ansprüche entschieden werden kann“, sagt Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI. Folgende Aspekte müssten dabei unbedingt geklärt sein, analysieren die Forscherinnen: Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten immer freiwillig sein, sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, genommen und beendet werden können. Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit müsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. Hierzu bedarf es einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, gelte zwar selbstverständlich schon nach heutiger Rechtslage auch bei mobiler Arbeit, dies sollte jedoch gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren müssten Regelungen zum Datenschutz, für den Versicherungsschutz und zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einhergehen.

Die Anforderungen im Einzelnen

Rechtsanspruch: Ein Rechtsanspruch würde grundsätzlich einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten und Unternehmen schaffen. Arbeitgeber müssten dann alle Anträge auf mobile Arbeit nach vergleichbaren, gesetzlich definierten Kriterien prüfen. Um maximale Sicherheit zu schaffen, sollten mögliche Ablehnungsgründe explizit im Gesetz genannt werden, empfehlen die Expertinnen. Zudem sei es sinnvoll, analog zur Elternzeit, für eine Ablehnung „dringende“ betriebliche Gründe zu verlangen, wenn der Wunsch nach mobiler Arbeit seinerseits auch mit dringenden Gründen unterlegt wird, also etwa akuten familiären Verpflichtungen.

Freiwilligkeit und Flexibilität: Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten freiwillig sein, wenn sie positiv etwa auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirken solle. Nur Beschäftigte, „die (mit)entscheiden können, wo sie arbeiten, sind weniger gestresst, erkranken seltener an Burnout bzw. Depression, haben seltener Kündigungsabsichten und sind zufriedener im Job“, schreiben die Forscherinnen. „Abhängig Beschäftigte dürfen daher durch ihre Arbeitgeber*in nicht verpflichtet werden, sich selbst einen Arbeitsplatz zu schaffen.“ Das heißt auch: Der Präsenzarbeitsplatz im Betrieb darf nicht gestrichen werden. Zudem sollte der Rechtsanspruch flexibel gestaltet werden: Antrag und Beendigung müssten ohne langen Vorlauf möglich sein.

Mitbestimmung: Hier formulieren die Wissenschaftlerinnen zwei Anforderungen: Notwendig sei ein neues, erzwingbares Recht für Betriebsräte, bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit mitzubestimmen. Letzteres ist im geplanten Betriebsrätemodernisierungsgesetz vorgesehen. Zudem müssten Betriebsräten, aber auch Gewerkschaften, vom Unternehmen digitale Zugänge zu den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden. Das sei unverzichtbar, um Mitbestimmung und Tarifautonomie auch bei weiter Verbreitung mobiler Digitalarbeit mit Leben zu erfüllen.

Arbeitsschutz, Zeiterfassung: Arbeitsschutz und -zeiterfassung müssen auch bei mobiler Arbeit gewährleistet werden. Dazu solle gesetzlich noch einmal ganz klargestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen, etwa zu Ruhezeiten, auch im Homeoffice gelten. Mehr Klarheit sei auch bei den Regeln für die Praxis wichtig. Kernpunkt dabei: Arbeitgeber müssen ein objektives und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeit bereitstellen, auf das Beschäftigte auch von mobilen Endgeräten aus zugreifen können.

Versicherungsschutz und Ausstattung der Arbeitsplätze: Wie es um den Versicherungsschutz steht, wenn Beschäftigten etwa aus dem Homeoffice ein Kind aus der Kita abholen, ist bisher nicht gesetzlich geregelt. Die Lücke könnte aber bald geschlossen werden, loben die Expertinnen, das Bundesarbeitsministerium bereite eine entsprechende Regelung vor. Klarstellen solle der Gesetzgeber auch, dass der Arbeitgeber die notwendige Grundausstattung für ein ergonomisch gutes mobiles Arbeiten finanzieren muss. Also zum Beispiel mobile Endgeräte, Bildschirme oder Tastatur. Schließlich sollte dauerhaft steuerlich berücksichtigt werden, wenn Beschäftigte im Homeoffice zusätzliche Kosten übernehmen, etwa für Heizung, Strom oder Büromaterial.

Datenschutz: Die Expertinnen plädieren für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das könne unter anderem die Privatsphäre von mobil arbeitenden Beschäftigten angemessen schützen und Beschäftigten, Arbeitgebern und Interessenvertretungen Sicherheit über ihre Rechte und Pflichten verschaffen.

Neben dem rechtlichen Anspruch auf mobile Arbeit müssten noch weitere Rahmenbedingungen verbessert werden, schreiben die Expertinnen. So sollte das Angebot an Kita-Plätzen unbedingt weiter ausgebaut werden. „Homeoffice darf keinesfalls ein Substitut für mangelnde institutionelle Kinderbetreuung sein.“ Um einer Entgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeit vorzubeugen, sollten Arbeitgeber außerdem Schulungen und Weiterbildungsangebote zu agiler Arbeitsweise und selbstorganisiertem Arbeiten anbieten. Vor allem weniger technikaffine Beschäftigte dürften nicht ausgegrenzt oder abgehängt werden.

Wenn in Zukunft mehr Beschäftigte teilweise oder ausschließlich aus dem Homeoffice arbeiten, hat das laut der Forscherinnen auch abseits der Arbeitswelt positive Effekte. Durch die wegfallenden Arbeitswege verringert sich der Berufsverkehr und damit der CO2-Ausstoß. Auch die Suche nach Fachkräften könne die Arbeitsweise erleichtern. „Ortsflexibles Arbeiten kann den Arbeitsmarkt über regionale Grenzen hinweg öffnen und so den Zugang zu Fachkräften in größerer räumlicher Entfernung eröffnen“, schreiben die Forscherinnen. Wenn Umzüge verhindert werden können und lange Fahrtwege entfallen, sei eine Entscheidung für einen weit entfernten Arbeitsplatz leichter.

Eine Mischung aus Büro- und Homeofficetagen könnte in Zukunft das Arbeitsmodell vieler Menschen sein. Bisherige Studien zeigen, dass durch gut geregelte mobile Arbeit Vereinbarkeit und Arbeitszufriedenheit steigen. Ausschließliche Heimarbeit sei aber meist keine Option, betonen die Wissenschaftlerinnen. Die Forschung zeige deutlich, dass das zu „Stress und zu ´professioneller Isolation´, also zu Vereinsamung im Homeoffice führe. Untersuchungen haben außerdem ergeben, dass sich eine flexible und eigenständige Einteilung der Arbeitszeit positiv auf die Produktivität und Gesundheit von Beschäftigten auswirkt. Davon profitiere letztlich die gesamte Wirtschaft.

Unternehmen erwarten gravierende Veränderungen durch KI

Künstliche Intelligenz wird Wirtschaft und Gesellschaft spürbar verändern – und das bereits in der nahen Zukunft. Acht von zehn Unternehmen in Deutschland erwarten dies spätestens bis 2030. Jedes elfte rechnet damit sogar schon im kommenden Jahr, jedes fünfte in zwei bis fünf und jedes dritte in sechs bis zehn Jahren. 15 Prozent meinen sogar, dass KI dies bereits tut, umgekehrt erwarten nur 17 Prozent vor Ablauf von zehn Jahren Auswirkungen. Aber kein Unternehmen geht davon aus, dass KI an Wirtschaft und Gesellschaft spurlos vorbeigehen wird. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Bitkom, Pressemitteilung vom 03.05.2021

  • Acht von zehn rechnen mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft in spätestens zehn Jahren
  • Drei Viertel sehen sich bei der Technologie selbst aber noch als Nachzügler

Künstliche Intelligenz wird Wirtschaft und Gesellschaft spürbar verändern – und das bereits in der nahen Zukunft. Acht von zehn (79 Prozent) Unternehmen in Deutschland erwarten dies spätestens bis 2030. Jedes elfte (9 Prozent) rechnet damit sogar schon im kommenden Jahr, jedes fünfte (22 Prozent) in zwei bis fünf und jedes dritte (33 Prozent) in sechs bis zehn Jahren. 15 Prozent meinen sogar, dass KI dies bereits tut, umgekehrt erwarten nur 17 Prozent vor Ablauf von zehn Jahren Auswirkungen. Aber kein Unternehmen (0 Prozent) geht davon aus, dass KI an Wirtschaft und Gesellschaft spurlos vorbeigehen wird. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Künstliche Intelligenz ist eine Basistechnologie, die uns überall in unserem Alltag, aber auch in der Industrie oder in der Wissenschaft jetzt schon begegnet und künftig noch viel häufiger begegnen wird. KI-Anwendungen unterstützen den Menschen, indem sie ihn vor Fehlern bewahren oder bei Aufgaben assistieren, wie der Qualitätskontrolle in der Industrie oder der Prüfung von Röntgenbildern in der Medizin“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „KI bietet riesige Chancen. Diese Chancen sollten wir uns nicht durch ein Übermaß an Sonderregulierung verstellen, vielmehr müssen die in den jeweiligen Lebensbereichen geltenden Gesetze und Regeln auch für KI-Lösungen konsequent angewandt werden.“

Laut Bitkom müsse die Politik nun klug und mit Augenmaß handeln, damit die deutsche Wirtschaft bei der Zukunftstechnologie KI nicht ins Hintertreffen gerät. Schon jetzt sieht sich mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Unternehmen eindeutig als Nachzügler bei der Künstlichen Intelligenz, weitere 22 Prozent halten sich eher für Nachzügler. Demgegenüber sagen nur 16 Prozent, sie seien eher KI-Vorreiter, und gerade einmal 5 Prozent sehen sich klar vorne.

Quelle: Bitkom

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