KfW Research: Auslandsumsätze des deutschen Mittelstands brechen um 17 % auf 494 Mrd. Euro ein

Nachfragerückgänge im Ausland, Störungen in internationalen Lieferketten, Transportschwierigkeiten und Grenzkontrollen haben in der Corona-Krise zu einem drastischen Einbruch des deutschen Außenhandels geführt. Die 781.000 kleinen und mittleren Unternehmen, die einen Teil ihrer Umsätze im Ausland generieren, sind davon überproportional stark betroffen, wie der aktuelle KfW-Internationalisierungsbericht zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 03.05.2021

  • Niedrigstes Niveau seit mehr als 10 Jahren
  • Corona-Pandemie trifft auslandsaktive Unternehmen stärker als ausschließlich im Inland tätige
  • Kleine Unternehmen wollen Auslandsaktivitäten reduzieren, aber kein Rückzug des Mittelstands in der Breite

Nachfragerückgänge im Ausland, Störungen in internationalen Lieferketten, Transportschwierigkeiten und Grenzkontrollen haben in der Corona-Krise zu einem drastischen Einbruch des deutschen Außenhandels geführt. Die 781.000 kleinen und mittleren Unternehmen, die einen Teil ihrer Umsätze im Ausland generieren, sind davon überproportional stark betroffen, wie der aktuelle KfW-Internationalisierungsbericht zeigt. Auslandsaktive Mittelständler erwarten, dass ihre Umsätze außerhalb Deutschlands 2020 um 17 % auf 494 Mrd. Euro (2019: 596 Mrd. Euro) zurückgegangen sind – und damit auf das niedrigste Niveau seit mehr als 10 Jahren. Die gesamten Waren- und Dienstleistungsexporte Deutschlands waren im vergangenen Jahr um 10,1 % auf rund 1.477 Mrd. Euro gesunken.

Insgesamt bekommen die auslandsaktiven Mittelständler die Auswirkungen der Pandemie heftiger zu spüren als die kleinen und mittleren Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind. Befragungen von KfW Research zufolge verzeichneten sie vor allem während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020, der auch die zeitweise Schließung innereuropäischer Grenzen beinhaltete, deutlich häufiger Umsatzrückgänge als die rein im Inland aktiven Unternehmen (77 % vs. 60 %). Sie litten zudem häufiger unter der Verkleinerung des Absatzgebietes (31 % vs. 12 %) und unter Lieferkettenstörungen (20 % vs. 15 %, Angaben April 2020). Im Zuge der Pandemieeindämmung in wichtigen Zuliefermärkten wie China und der wirtschaftlichen Erholung in zentralen Absatzmärkten im Sommer 2020 hat sich die Lage für die kleinen und mittleren Unternehmen mit Auslandsaktivitäten etwas verbessert – doch auch in den Daten für September zeigt sich noch einen gegenüber den aufs Inland fokussierten Mittelständlern weiterhin eine stärkere Betroffenheit.

Für die Zukunft lassen die Befragungsergebnisse von KfW Research eine zweigeteilte Entwicklung erwarten. Etwa vier von zehn der bisher auslandsaktiven kleinen und mittleren Unternehmen wollen sich in den kommenden fünf Jahren stärker auf den inländischen Markt fokussieren – insbesondere Unternehmen, die auch bisher nur wenige Auslandsmärkte bedient haben. Gleichzeitig beabsichtigt etwa ein Viertel der Auslandsaktiven, ihre Exporte zukünftig stärker zu diversifizieren und dazu weitere Auslandsmärkte zu erschließen. Dies sind vor allem größere und exporterfahrenere Unternehmen, die – im Gegensatz zu den kleineren Mittelständlern – über die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen verfügen. Aus Sicht der Unternehmen an Bedeutung gewinnen dabei tendenziell Länder in Europa – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs. Der Brexit mit den daraus resultierenden neuen Zollvorschriften und logistischen Schwierigkeiten macht den Export gerade für kleinere Exporteure unattraktiv. Was die Beschaffungsseite angeht, so wollen sich drei von zehn Mittelständlern zukünftig stärker auf das Inland fokussieren. Einen teilweisen oder gar kompletten Rückzug aus globalen Wertschöpfungsketten beabsichtigen aber nur die wenigsten (6 %).

„Die auslandsaktiven deutschen Mittelständler haben ein schweres Jahr hinter sich. Die Corona-Pandemie und die Eindämmungsmaßnahmen treffen sie sowohl im Inland als auch bei Exporten und Lieferketten. Diese Krisenerfahrung wird zu nachhaltigen Veränderungen führen: Viele, vor allem kleinere Mittelständler wollen ihre Geschäftstätigkeit zukünftig stärker auf den inländischen Markt ausrichten“, kommentiert Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW, den neuen KfW-Internationalisierungsbericht. „In der Breite wird der Mittelstand aber weiterhin im Auslandsgeschäft aktiv bleiben. Gerade stark exportorientierte und in globale Wertschöpfungsketten eingebundene Unternehmen sehen weiterhin die Chancen, die eine geografisch diversifizierte Absatz- und Beschaffungsstrategie bietet. Die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung bleiben trotz Corona-Krise bestehen. Durch die Einbindung in globale Wertschöpfungsketten lassen sich Effizienzgewinne erzielen, die zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beitragen – und damit auch zu Wachstum und Wohlstand.“

Quelle: KfW

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Arbeitskosten in Deutschland 2020 im oberen EU-Drittel

Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland haben im Jahr 2020 durchschnittlich 36,70 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU 27 ohne Vereinigtes Königreich) wie schon im Vorjahr auf Rang 7.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 03.05.2021

Bei den Lohnnebenkosten lag Deutschland unter dem EU-Durchschnitt

Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland haben im Jahr 2020 durchschnittlich 36,70 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU 27 ohne Vereinigtes Königreich) wie schon im Vorjahr auf Rang 7. Dänemark hatte mit 46,90 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 6,40 Euro die niedrigsten. Im Vorjahresvergleich haben sich die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Deutschland kalenderbereinigt um 3,0 Prozent erhöht.

Arbeitskosten in Deutschland durchschnittlich rund 31 % über dem EU-Durchschnitt

Gemessen am EU-Durchschnitt von 28,00 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen im Jahr 2020 rund 31 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand ist damit gegenüber dem Jahr 2019 gleichgeblieben.

Arbeitsstunde in der deutschen Industrie 46 % teurer als im EU-Durchschnitt

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2020 durchschnittlich 41,60 Euro. Beschränkt auf diesen Wirtschaftsbereich lag Deutschland im EU-Vergleich wie im Jahr zuvor auf Rang 3. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 46 % teurer als im EU-Durchschnitt (28,50 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 34,10 Euro pro Arbeitsstunde EU-weit auf dem 7. Rang (21 % über dem EU-Durchschnitt), 2019 hatte Deutschland auf Rang 9 gelegen.

Deutschland bei Lohnnebenkosten auf Rang 12 innerhalb der EU

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2020 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 27 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 32 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Rang 12. Auf 100 Euro Lohn wurden in Schweden (47 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt.

Sinkende Lohnnebenkosten durch Corona-Hilfsprogramme

Die Corona-Hilfen der nationalen Regierungen haben sich in den EU-Staaten auch auf die Lohnnebenkosten ausgewirkt. Neben Kurzzeitarbeitsregelungen stellten Subventionszahlungen und/oder Steuervergünstigungen ein wesentliches Element dar, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu mildern. Steigen diese Zahlungen, so sinken anteilig die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber. In Irland haben sich infolgedessen die Lohnnebenkosten je 100 Euro Bruttoverdienst halbiert (von 18 auf 9 Euro). Für Malta wurde sogar ein negativer Wert ermittelt: Die an die Unternehmen gezahlten Lohnsubventionen überstiegen hier die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, sodass insgesamt negative Lohnnebenkosten zu Buche stehen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2021 um 1,7 % niedriger als im Vorquartal

Das BIP ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im 1. Quartal 2021 gegenüber dem 4. Quartal 2020 um 1,7 % gesunken.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 30.04.2021

Wirtschaftsleistung 4,9 % unter Vorkrisenniveau

Bruttoinlandsprodukt (BIP), 1. Quartal 2021

  • -1,7 % zum Vorquartal (preis-, saison- und kalenderbereinigt)
  • -3,3 % zum Vorjahresquartal (preisbereinigt)
  • -3,0 % zum Vorjahresquartal (preis- und kalenderbereinigt)

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 1. Quartal 2021 gegenüber dem 4. Quartal 2020 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 1,7 % gesunken. Nachdem sich die deutsche Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 zunächst etwas erholt hatte (nach neuesten Berechnungen +8,7 % im 3. Quartal und +0,5 % im 4. Quartal), führte die Corona-Krise zum Jahresbeginn 2021 zu einem erneuten Rückgang der Wirtschaftsleistung. Davon war besonders der private Konsum betroffen, während die Warenexporte die Wirtschaft stützten.

Bruttoinlandsprodukt im Vorkrisenvergleich weiter deutlich im Minus

Im Vorjahresvergleich war das BIP im 1. Quartal 2021 preisbereinigt um 3,3 %, preis- und kalenderbereinigt um 3,0 %, niedriger als im 1. Quartal 2020. Im Vergleich zum 4. Quartal 2019, dem Quartal vor Beginn der Corona-Krise, lag das BIP im 1. Quartal 2021 um 4,9 % niedriger.

Ausführliche Ergebnisse für das 1. Quartal 2021 gibt das Statistische Bundesamt am 25. Mai 2021 bekannt.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Inflationsrate im April 2021 voraussichtlich +2,0 %

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2021 voraussichtlich +2,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2021 voraussichtlich um +0,7 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.04.2021

Verbraucherpreisindex, April 2021

  • +2,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,7 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April 2021

  • +2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,5 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucher­preisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im April 2021 voraussichtlich +2,0 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2021 voraussichtlich um +0,7 %.

Die aktuelle Corona-Krise führte im April 2021 erneut zu Schwierigkeiten bei der Preiserhebung, da einige Güter am Markt nicht verfügbar waren. Hinweise zu den Auswirkungen des Lockdowns auf die Preiserhebung finden Sie in unserem Methodenpapier. Die Qualität der vorläufigen Gesamtergebnisse ist weiterhin gewährleistet.

Die Ergebnisse zum Verbraucherpreisindex sind neben weiteren Indikatoren zur Einordnung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auch auf der Sonderseite Corona-Statistiken im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Die endgültigen Ergebnisse für April 2021 werden am 12. Mai 2021 veröffentlicht.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Wirtschaftsleben ausgebremst – was Unternehmen trotzdem tun können

Mit der bundeseinheitlichen „Notbremse“ greifen – in Abhängigkeit von aktuellen Inzidenzwerten – nun zusätzliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung, die Unternehmen viel abverlangen. Mehr denn je ist Ideenreichtum gefragt. Aber auch eine konsequente Risikoüberwachung ist wichtig, und nicht zuletzt können die IHKs in dieser schwierigen Situation helfen.

DIHK, Mitteilung vom 29.04.2021

Weiterhin befinden sich viele Betriebe in Deutschland in schwierigen Zeiten. Mit dem vierten Bevölkerungsschutzgesetz, das vergangenen Freitag beschlossen wurde, ist eine bundeseinheitliche „Notbremse“ in Kraft getreten: Ab einer drei Tage währenden Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen in einem Landkreis greifen zusätzliche Maßnahmen – wie das erneute Schließen vieler Geschäfte. Mehr denn je hängt die Existenz betroffener Unternehmen an den jeweiligen Inzidenzwerten – und damit am seidenen Faden. Mehr denn je gilt für die Betriebe jetzt, aktiv und kreativ zu bleiben und Wege durch oder sogar aus der Krise zu finden – auch mit Unterstützung durch die Industrie- und Handelskammern.

Ideenreichtum wird belohnt

Die Not der Unternehmerinnen und Unternehmer ist in vielen Branchen groß – und macht bekanntlich erfinderisch. Inmitten von Pandemie, Lockdown und „Bundesnotbremse“ gibt es Betriebe, die mit ihren Ideen den Geschäftsbetrieb am Laufen halten – und das unter Einhaltung aller Corona-Regeln. In Würzburg ist im letzten Jahr eine Aktion an den Start gegangen, die mehreren Unternehmen den Geschäftsbetrieb sicherte – und zwar durch lokale, nachhaltige und schnelle Lieferungen. Würzburger Einzelhändler, die ihre Ware nicht vor Ort verkaufen können, können sie noch am selben Tag günstig und umweltfreundlich zu ihren Kunden nach Hause liefern lassen. Das Konzept namens WüLivery ist eine Initiative der Stadt Würzburg, des Handelsverbandes Bayern und des Würzburger Stadtkuriers „Radboten“.

So wie „WüLivery“ die besonderen Bedürfnisse von Händlern und Kunden in der Corona-Krise erfüllt und neue nachhaltige Lieferservices entwickelt hat, haben auch andere Unternehmen ihr Geschäftsmodell den besonderen Anforderungen der Pandemie angepasst: So bieten manche ihre Ware in virtuellen Kunden-Rendezvous an oder offerieren ihre Dienstleistungen mit besonderem Eventcharakter.

Lesen Sie mehr zu diesen Ideen in unserem Dossier „Unternehmen suchen Wege aus der Krise“.

So machen Sie Ihr Unternehmen krisenfest

Natürlich bieten sich nicht für alle Betriebe solche Lösungen an. Generell hilft es jedoch, sich konsequent und vorausschauend mit den wechselnden Auswirkungen der Krise zu befassen. Nach den Erfahrungen vieler Unternehmen lohnt es sich, folgende Punkte frühzeitig im Blick zu haben:

Überprüfen Sie permanent Ihr Geschäftsmodell, Ihre Strategie, Ihr Produktangebot und Ihre Kunden- sowie Lieferantenstruktur. Neue Geschäftsideen, die Weiterentwicklung Ihrer Produkte, ein Mix aus Bestands- und Neukunden und die Laufzeit Ihrer Lieferverträge sind hier von Relevanz.

Schützen Sie sich vor Lieferengpässen oder Zahlungsausfällen. Checken Sie regelmäßig die Bonität Ihrer Vertragspartner entlang Ihrer Wertschöpfungskette. Fragen Sie bei Ihrer IHK nach so genannten Schuldnerlisten, in denen säumige oder von Insolvenz bedrohte Unternehmen von Amts wegen aufgeführt werden.

Implementieren Sie ein Frühwarnsystem für Ihren eigenen Betrieb. Sorgen Sie für eine klare Aufgabenteilung in Ihrem Unternehmen: Wer ist wofür verantwortlich, wer berichtet wie oft an wen? Um immer den Stand der Dinge zu kennen, brauchen Sie regelmäßig aktuelle Informationen über die Geschäftsentwicklungen.

Achten Sie auf Warnsignale: Zahlt ein bisher zuverlässiger Kunde seine Rechnungen auf den letzten Drücker? Insbesondere bei plötzlichen Veränderungen im Zahlungsverhalten ist Vorsicht geboten. Auch bei Ihren Lieferanten sollten Sie auf Ungewöhnliches achten: Ändert Ihr Zulieferer ohne Ankündigung seine Zahlungsziele, liefert er verspätet oder nur in minderer Qualität? Machen Sie sich rechtzeitig auf die Suche nach alternativen Zulieferbetrieben.

Partner auch in schwierigen Lagen

Von Beratung über Informationen bis hin zum Unternehmens-Netzwerk – bei den Industrie- und Handelskammern erhalten Betriebe in schwierigen Geschäftslagen konkrete Hilfestellungen. Fachkundige Ansprechpartner helfen dabei, Lösungen für verschiedenste Problemsituationen zu finden. Darüber hinaus stellen die IHKs wichtige Informationen, speziell auch zu Corona-Themen bereit: Auf ihren Websites, in Form von Podcasts oder auch in Seminaren können sich Unternehmerinnen und Unternehmer einen Überblick etwa über staatliche Hilfsprogramme verschaffen. Nicht zuletzt bietet die IHK-Organisation ein Netzwerk vieler verschiedener Kontakte – und damit wertvolle Erfahrungen und Tipps von anderen Unternehmern.

Quelle: DIHK

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Geringverdiener und Selbstständige leiden wirtschaftlich besonders unter der COVID-19-Pandemie

Die wirtschaftliche Lage von Geringverdienern und Selbstständigen in Deutschland hat sich in der Corona-Krise verschlechtert. Dies belegen neueste Auswertungen des ifo Instituts.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 29.04.2021

Die wirtschaftliche Lage von Geringverdienern und Selbstständigen in Deutschland hat sich in der Corona-Krise verschlechtert. Dies belegen neueste Auswertungen des ifo Instituts. Ausschlaggebend hierfür ist der fehlende Anspruch auf Kurzarbeitergeld. „Weder Selbstständige noch Geringverdiener zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein, dieser Effekt macht sich jetzt bemerkbar“, sagt Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen.

Geringverdiener mussten im Juni 2020 mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent einen Einkommensrückgang hinnehmen. Sie leiden damit deutlich stärker unter der Krise als Teil- und Vollzeitkräfte. Bei diesen lag der Wert im Vergleichszeitraum bei etwa 13 Prozent. Selbstständige haben im Juni 2020 sogar mit 33-prozentiger Wahrscheinlichkeit einen Einkommensverlust erlitten. Im Oktober und November lag die Wahrscheinlichkeit noch bei 7,3 Prozent. Trotz dieser positiven Tendenz sind diese Befragten sehr besorgt über ihre finanzielle Situation. Dies zeigen die Auswertungen im Vergleich zu anderen Beschäftigten.

Neben finanziellen Einbußen fürchten die Deutschen sich vor einer Infektion mit COVID-19. Frauen treibt diese Sorge besonders um: Sie nennen diese Befürchtung dreimal öfter als zu Beginn des Befragungszeitraums im Juni 2020. Ältere Menschen hingegen, die im Juni 2020 noch besonders besorgt waren, sich anzustecken, äußerten sich im Oktober und November deutlich gelassener als zu Beginn der Pandemie. „Diese Wahrnehmung deckt sich mit dem gesunkenen relativen Infektionsrisiko für diese Gruppe Ende des Jahres 2020“, sagt Lea Immel, wissenschaftliche Mitarbeiterin am ifo Institut und Teil der Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik.

Quelle: ifo Institut

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Konsum auch 2021 keine Konjunkturstütze

Steigende Infektionszahlen und die notwendige Verschärfung des Lockdowns belasten das Konsumklima. Während die Anschaffungsneigung noch einmal moderat zulegt, müssen die Konjunktur- und Einkommenserwartung deutliche Einbußen hinnehmen. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für Mai 2021 einen Wert von -8,8 Punkten und damit 2,7 Punkte weniger als im April dieses Jahres (revidiert -6,1 Punkte).

GfK, Pressemitteilung vom 28.04.2021

Steigende Infektionszahlen und die notwendige Verschärfung des Lockdowns belasten das Konsumklima. Während die Anschaffungsneigung noch einmal moderat zulegt, müssen die Konjunktur- und Einkommenserwartung deutliche Einbußen hinnehmen. So prognostiziert GfK für das Konsumklima für Mai 2021 einen Wert von -8,8 Punkten und damit 2,7 Punkte weniger als im April dieses Jahres (revidiert -6,1 Punkte). Das sind die Ergebnisse der GfK-Konsumklimastudie für April 2021.

Die Hoffnungen auf weitere Lockerungen und ein Aufleben des Konsums haben einen spürbaren Dämpfer erhalten. Die Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen hinterlassen vor allem bei der Konjunktur- und Einkommenserwartung im April ihre Spuren. Im Vormonat waren die Hoffnungen noch groß, dass sich die Konsumstimmung – auch unterstützt durch mehr Tempo beim Impfen – schneller erholen kann.

„Die dritte Welle wird dafür sorgen, dass die Erholung der Binnenkonjunktur weiter auf sich warten lässt. Der Konsum wird in diesem Jahr – wie bereits 2020 – keine Stütze der Konjunktur sein. In den Jahren vor der Krise haben die privaten Konsumausgaben noch einen wichtigen Beitrag zum Wachstum der deutschen Wirtschaft geleistet“.

Rolf Bürkl, GfK Konsumexperte

In ihrem kürzlich veröffentlichten Frühjahrsgutachten haben die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute ihre Konsumprognose für dieses Jahr deutlich zurückgenommen. Demnach werden die realen privaten Konsumausgaben mit einem Plus von 0,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr kaum noch steigen. Noch im Herbst des vergangenen Jahres gingen die Institute für dieses Jahr von einem Wachstum des Konsums von 4,9 Prozent aus.

Im Gegenzug werden die Prognosen für 2022 deutlich angehoben. Hier soll der reale private Konsum um 8,5 Prozent steigen.

Einkommenserwartung büßt Gewinne des Vormonats fast komplett ein

Vor allem der starke Rückgang der Einkommensaussichten trägt dazu bei, dass das Konsumklima nach zwei Anstiegen in Folge wieder Verluste erleidet. Der Einkommensindikator verliert dreizehn Punkte und rutscht auf 9,3 Zähler. Damit hat er die starken Gewinne aus dem Vormonat (+15,8 Punkte) nahezu vollständig eingebüßt.

Noch zum Zeitpunkt der Erhebung in der ersten Märzhälfte stieg bei vielen Beschäftigten im Handel die Hoffnung, dass sie mit der Wiedereröffnung der Geschäfte aus der Kurzarbeit kommen werden und sich damit auch ihre Einkommensposition spürbar verbessern kann. Diese Hoffnung hat sich nun wieder zerschlagen. Mit der Verschärfung des Lockdowns dürfte sich zudem die Angst vor Arbeitslosigkeit erneut verstärkt haben. Es ist zu befürchten, dass dadurch einige Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden.

Anschaffungsneigung trotzt dritter Welle

Im Gegensatz zu den Einkommensaussichten stemmt sich die Anschaffungsneigung bislang noch gegen die dritte Welle. Nach einem Plus von fünf Punkten steigt der Indikator auf 17,3 Punkte. Dies ist der dritte Anstieg in Folge. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres beträgt das Plus sogar knapp 22 Zähler.

Angesichts der Verschärfung des Lockdowns erscheint diese Entwicklung zunächst etwas überraschend zu sein. Aber die überaus hohe Sparquote von gegenwärtig etwa 16 Prozent zeigt, dass ein Großteil der Haushalte über beträchtliche finanzielle Mittel verfügt, die dem Konsum zur Verfügung stehen. Damit kann im Falle von Lockerungen der Nachholbedarf, der z. B. bei Bekleidung und Schuhen entstanden ist, gedeckt werden

Konjunkturerwartung verliert

Die Konjunkturaussichten zeigen im April ein ähnliches Bild wie die Einkommenserwartung. Auch sie verlieren ihre Gewinne aus dem Vormonat. Nach einem Minus von 10,4 Zählern rutschen sie auf 7,3 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahr steht dagegen immer noch ein stattliches Plus von knapp 29 Punkten zu Buche.

Durch die verzögerte Erholung des privaten Konsums in diesem Jahr sehen offenbar viele Konsumenten auch eine schwächere Entwicklung der Konjunktur insgesamt. Zwar steigen die Exporte, vor allem nach China und in die USA, aber die schwache Konsumentwicklung erweist sich in diesem Jahr als Konjunkturbremse. Deshalb haben auch die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer aktuellen Frühjahrsprognose die Wachstumsaussichten für das Bruttoinlandsprodukt (BIP) für 2021 gegenüber der Herbstprognose 2020 um einen Prozentpunkt von 4,7 auf 3,7 Prozent zurückgenommen.

Quelle: GfK

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Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema

Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das BMWi in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.

DStV, Mitteilung vom 27.04.2021

Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer im vereinheitlichten Format. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in seiner Ausfüllhilfe zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.

Zur korrekten Eingabe der Steuernummer ist die Verwendung des bundeseinheitlichen 13-stelligen Formats erforderlich. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Ziffern und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssen. 11- oder 12-stellige Steuernummer sind in das 13-stellige bundeseinheitliche Format umwandeln.

Das BMWi hat angekündigt, einen Konverter für das Antrags-Portal zu erstellen, der alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat umwandelt. Ergänzend kann auch auf die Erläuterungen im ELSTER-Portal zurückgegriffen werden.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de

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BMWi bringt Zukunftsthemen auf den Weg

Das Bundeskabinett hat drei wichtige vom BMWi vorgelegte Zukunftsvorhaben beschlossen. Dabei geht es um Verbesserungen der Außenwirtschaftsnovelle, um die Modernisierung von Wirtschaft und Verwaltung mit dem Gesetzentwurf für ein Unternehmensregister und um wichtige Weichenstellungen für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau.

BMWi, Pressemitteilung vom 27.04.2021

Kabinett beschließt novellierte Außenwirtschaftsverordnung, Bürokratieerleichterungen durch zentrales Unternehmensregister und Verbesserungen im Energiebereich

Das Bundeskabinett hat am 27. April 2021 drei wichtige vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegte Zukunftsvorhaben beschlossen. Dabei geht es um Verbesserungen der Außenwirtschaftsnovelle, um die Modernisierung von Wirtschaft und Verwaltung mit dem Gesetzentwurf für ein Unternehmensregister und um wichtige Weichenstellungen für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau.

1. 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung

Mit der 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung verbessern wir das Verfahren der Investitionsprüfung weiter und schließen damit die bereits im vergangenen Jahr begonnene Reform des Investitionsprüfungsrechts ab.

Wir stärken die Investitionsprüfung mit Augenmaß und erhöhen die Rechtssicherheit. Es geht konkret darum künftig genauer hinschauen zu können und prüfen zu können, wenn wichtige Sicherheitsinteressen berührt sind. Auch künftig wird die Bundesregierung eine ausländische Direktinvestition nur im Ausnahmefall untersagen. Deutschland ist und bleibt ein offener Investitionsstandort, aber dort wo Sicherheitsinteressen berührt sind, muss es eine genaue Prüfmöglichkeit geben.

Der Fokus der Neuregelungen liegt auf Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie: Erwerben Unionsfremde künftig 20 % oder mehr der Anteile an Unternehmen aus diesen Sektoren, löst diese Investition eine Meldepflicht aus. Die im Vergleich zu den bestehenden Regelungen höher angesetzte Schwelle (bei Kritischen Infrastrukturen und im Rüstungsbereich liegt sie weiterhin bei 10 %), entlastet insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren.

Erstmals wird ausdrücklich geregelt, dass auch erneute Investitionen desselben Investors in ein Unternehmen prüfrelevant sind – allerdings künftig nur noch dann, wenn bestimmte, klar geregelte Schwellenwerte überschritten werden. Dies bedeutet eine Entlastung gegenüber der aktuellen Prüfpraxis, von der Investoren wie Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Die Änderungsverordnung wird in wenigen Tagen – nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger – in Kraft treten und danach Bundesrat und Bundestag zugeleitet. Der Bundestag kann die Novelle binnen vier Monaten aufheben. Die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

2. Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister

Der Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister ist ein zweites wichtiges Zukunftsdossier, den das Kabinett heute beschlossen hat.

Aktuell gibt es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, wie das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen sind in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolgt üblicherweise nicht. Zudem existiert keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gibt viele Nummern parallel. Die immer wieder erforderliche Pflege und mehrfache Abfrage von Daten führen sowohl auf Seiten der Verwaltung als auch auf Seiten der Unternehmen zu vermeidbarem Aufwand und unnötiger Bürokratie.

Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) wird jetzt die Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland geschaffen. Unternehmen sollen vor allem von unnötigen Berichtspflichten entlastet werden, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register künftig vermieden werden. Zudem schaffen wir mit dem Gesetz die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer, um register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c der Abgabenordnung (steuerliche Identifikationsnummer).

Zunächst werden jetzt die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines zentralen Unternehmensbasisregisters geschaffen, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch zu den einzelnen Registern erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Das Register wird alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen.

Nach dem Aufbau des Registers und der Einführung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer müssen Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschossenen Behörden können dann die Daten abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

3. Änderungen Energiewirtschaftsgesetz

Das Kabinett hat heute auch die Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Zum einen geht es um Änderungen und eine Erweiterung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsgesetz sowie um Änderungen im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. So soll z. B. künftig an Tankstellen ab einer bestimmten Größe ein Energiekostenvergleich angebracht werden. Dabei geht es um einen Vergleich der Kosten von Benzin, Strom, Erdgas und Wasserstoff in Euro je 100 km für bestimmte Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr.

Die Formulierungshilfe finden Sie hier.

Zudem wird die Verständigung der Koalitionsfraktionen vom 22. April 2021, kurzfristig weitere Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erschließen, umgesetzt. Zu diesem Zweck werden u. a. die Ausschreibungsmengen für Wind an Land auf vier Gigawatt und Photovoltaik auf sechs Gigawatt für das Jahr 2022 erhöht. Zudem soll die EEG-Umlage weiter gesenkt werden, indem zusätzlich zu den Mitteln aus dem Brennstoffemissionshandel jetzt schon Haushaltsmittel für das EEG in den Jahren 2023 und 2024 vorsehen werden. Ziel ist eine EEG-Umlage von höchstens 5 Cent/kWh in diesen Jahren.

Die Formulierungshilfen finden Sie hier.

Quelle: BMWi

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Bundesregierung legt Frühjahrsprojektion vor

Die Bundesregierung rechnet in der Frühjahrsprojektion für das Jahr 2021 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,5 % (preisbereinigt). Für das Jahr 2022 wird im Zuge des Aufholprozesses ein weiterer Zuwachs in Höhe von 3,6 % erwartet. Der Projektion der Bundesregierung liegt die Annahme zugrunde, dass die weitreichenden Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte im öffentlichen Raum zum Schutz von Gesundheit und Leben im Laufe des zweiten Quartals 2021 graduell gelockert werden können. Danach wird eine deutliche Erholung der Binnenwirtschaft und der privaten Konsumausgaben erwartet.

BMWi, Pressemitteilung vom 27.04.2021

Altmaier: „Rechnen mit Wirtschaftswachstum von 3,5 % in 2021 und 3,6 % in 2022“

Die Bundesregierung rechnet in der am 27.04.2021 vorgelegten Frühjahrsprojektion für das Jahr 2021 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,5 % (preisbereinigt). Für das Jahr 2022 wird im Zuge des Aufholprozesses ein weiterer Zuwachs in Höhe von 3,6 % erwartet. Der Projektion der Bundesregierung liegt die Annahme zugrunde, dass die weitreichenden Maßnahmen zur Beschränkung der sozialen Kontakte im öffentlichen Raum zum Schutz von Gesundheit und Leben im Laufe des zweiten Quartals 2021 graduell gelockert werden können. Danach wird eine deutliche Erholung der Binnenwirtschaft und der privaten Konsumausgaben erwartet. Auch präsentieren sich – trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens – vor allem die Industriekonjunktur und das außenwirtschaftliche Umfeld als wichtige Impulsgeber im laufenden Jahr.

„Die heutige Frühjahrsprojektion ist ein Mutmacher trotz der aktuell ernsten Infektionslage. Die umfassende und schnelle Unterstützung der Bundesregierung seit Beginn der Krise wirkt. Die deutsche Wirtschaft wird in diesem Jahr um 3,5% wachsen. Spätestens 2022 werden wir unsere alte Stärke wieder erreicht haben. Unsere Wirtschaft ist stark, robust und startklar für den Neustart.“

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Weitere Einzelheiten der Projektion:

  • Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten die Weltwirtschaft 2020 in eine schwere Rezession gestürzt. Im laufenden Jahr ist die Weltwirtschaft allerdings von einer starken wirtschaftlichen Dynamik in Asien und kräftigen Impulsen infolge umfangreicher Konjunkturprogramme in den Vereinigten Staaten geprägt. In Anlehnung an die Prognosen internationaler Organisationen (IWF, OECD) erwarten wir im Jahresdurchschnitt 2021 eine Erholung der Weltwirtschaftsleistung in Höhe von 5,7 % und einen weiteren Anstieg im Jahr 2022 um 4,6 %.
  • In Deutschland sind im Jahresdurchschnitt Anstiege bei allen Verwendungskomponenten des Bruttoinlandsprodukts zu erwarten. Aufgrund der positiven Entwicklung der Absatzmärkte wachsen auch die deutschen Exporte im Jahr 2021 um deutliche 9,2 % (2022: +4,5 %).
  • Die vor allem im ersten Halbjahr noch gedämpfte Binnennachfrage macht sich allerdings bei den Importen bemerkbar. Diese steigen im Vergleich zu den Exporten um etwas niedrigere 7,8 % im Jahr 2021 und 5,0 % im Jahr 2022 an. Daher dürfte der deutsche Leistungsbilanzüberschuss in Relation zum nominalen Bruttoinlandsprodukt in 2021 leicht ansteigen und 2022 dann wieder zurückgehen.
  • Investitionen in Ausrüstungen hängen eng mit der kapitalintensiven Exportindustrie zusammen. Der sich belebende Außenhandel sowie die weiterhin sehr robuste Industriekonjunktur dürften zu einem deutlichen Anstieg der Ausrüstungsinvestitionen um 7,5 % im Jahr 2021 führen. Auch Nachholeffekte spielen eine Rolle, da Investitionen wegen der Krise zurückgestellt wurden.
  • Auf Grund des Niedrigzinsumfelds und der hohen Nachfrage nach Wohnraum steigen die Bauinvestitionen weiter. Allerdings hatte das Baugewerbe durch schlechte Witterungsbedingungen einen schwachen Start ins Jahr, was zu einer Dämpfung der Jahreswachstumsrate führt. Für 2021 wird ein Anstieg der Bauinvestitionen um 1,4 % erwartet. In 2022 ziehen die Investitionen in Bauten weiter an und werden um 2,8 % ausgeweitet. Treiber der weiteren Erholung sind vor allem die Wohnbauten durch die günstigen Finanzierungsbedingungen und den nach wie vor hohen Bedarf an Wohnraum.
  • Nachfragestützend wirken in 2021 weiterhin die staatlichen Konsumausgaben (2021: +5,2 %, 2022: +0,3 %). Auch die Ausgaben für staatliche Investitionen nehmen im laufenden Jahr erneut kräftig zu und gehen 2022 wieder zurück (2021: +6,0 %, 2022: -2,1 %).
  • Der Arbeitsmarkt war im vergangenen Jahr deutlich durch die Krise beeinträchtigt, zeigte sich aber angesichts des starken Einbruchs der Wirtschaftsleistung sehr robust. Nach einer verhaltenen Entwicklung im ersten Quartal sind ab dem zweiten Quartal deutlichere Zuwächse der Erwerbstätigkeit und insbesondere der Minijobber (u. a. durch Wiederöffnung der Gastronomie) zu erwarten. Insgesamt kommt es im Jahresschnitt 2021 zu einem leichten Rückgang der Erwerbstätigen um 60 Tausend Personen. Im kommenden Jahr dürfte sich dann ein Beschäftigungsaufbau um 290 Tausend Personen einstellen.

Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion bilden die Grundlage für die Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2021. Als gemeinsamer Orientierungsrahmen dienen sie der Aufstellung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen.

Quelle: Bundesregierung

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