Gender Pay Gap 2020: Frauen verdienten 18 % weniger als Männer

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit lt. Statistischem Bundesamt um einen Prozentpunkt geringer als 2019.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.03.2021

Verdienstunterschied bei durchschnittlich 4,16 Euro brutto pro Stunde

Frauen haben im Jahr 2020 in Deutschland 18 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um einen Prozentpunkt geringer als 2019. Bei diesem Ergebnis ist zu beachten, dass Sondereffekte infolge der Kurzarbeit in der Corona-Krise die Veränderung des unbereinigten Gender Pay Gap beeinflusst haben können. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Equal Pay Day am 10. März 2021 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) weiter mitteilt, verdienten Frauen im Jahr 2020 mit durchschnittlich 18,62 Euro brutto in der Stunde 4,16 Euro weniger als Männer (22,78 Euro). 2019 hatte die Differenz 4,28 Euro betragen.

Gender Pay Gap in Ostdeutschland wesentlich geringer als in Westdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2020 in Ostdeutschland mit 6 % viel geringer aus als in Westdeutschland (20 %).

ereinigter Gender Pay Gap bei 6 %

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2018 vor. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2020 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind 71 % des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt erklärbar – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2019 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Exporte im Januar 2021: +1,4 % zum Dezember 2020

Im Januar 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber Dezember 2020 um 1,4 % gestiegen, während die Importe um 4,7 % sanken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lagen die Exporte 3,3 % und die Importe 5,2 % niedriger als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen in Deutschland.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.03.2021

Exporte liegen 3,3 % unter dem Vorkrisenniveau von Februar 2020

Exporte, Januar 2021

  • 98,1 Milliarden Euro
  • +1,4 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • -8,0 % zum Vorjahresmonat

Importe, Januar 2021

  • 83,8 Milliarden Euro
  • -4,7 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • -9,8 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, Januar 2021

  • 14,3 Milliarden Euro
  • 22,2 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, Januar 2021

  • 16,9 Milliarden Euro

Im Januar 2021 sind die Exporte in Deutschland gegenüber dem Vormonat Dezember 2020 kalender- und saisonbereinigt um 1,4 % gestiegen, während die Importe um 4,7 % sanken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, lagen die Exporte kalender- und saisonbereinigt 3,3 % und die Importe 5,2 % niedriger als im Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen in Deutschland.

Im Januar 2021 wurden von Deutschland Waren im Wert von 98,1 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 83,8 Milliarden Euro importiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2020 sanken die Exporte im Januar 2021 damit um 8,0 % und die Importe um 9,8 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Januar 2021 mit einem Überschuss von 14,3 Milliarden Euro ab. Im Januar 2020 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz 13,7 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss der Außenhandelsbilanz im Januar 2021 bei 22,2 Milliarden Euro.

Die deutsche Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+13,5 Milliarden Euro), Dienstleistungen (+1,0 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+9,7 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-7,3 Milliarden Euro) im Januar 2021 mit einem Überschuss von 16,9 Milliarden Euro ab. Im Januar 2020 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 15,9 Milliarden Euro ausgewiesen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Januar 2021 Waren im Wert von 54,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 44,3 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Januar 2020 sanken die Exporte in die EU-Staaten um 6,0 % und die Importe aus diesen Staaten um 5,9 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Januar 2021 Waren im Wert von 38,1 Milliarden Euro (-6,5 %) exportiert und Waren im Wert von 29,7 Milliarden Euro (-7,4 %) aus diesen Staaten importiert. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Januar 2021 Waren im Wert von 16,4 Milliarden Euro (-4,8 %) exportiert und Waren im Wert von 14,5 Milliarden Euro (-2,7 %) von dort importiert.

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) wurden im Januar 2021 Waren im Wert von 43,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 39,5 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Januar 2020 nahmen die Exporte in die Drittstaaten um 10,3 % und die Importe von dort um 13,9 % ab.

Außenhandel mit dem Vereinigten Königreich

Die Exporte in das Vereinigte Königreich sanken im Januar 2021 um 29,0 % auf 4,3 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit hat sich die vorläufige Berechnung vom 2. März 2021 annähernd bestätigt, die einen Rückgang um 30 % ergeben hatte (siehe Pressemitteilung Nr. 096). Die deutschen Importe aus dem Vereinigten Königreich nahmen um 56,2 % auf 1,6 Milliarden Euro ab.

Am 1. Januar 2021 trat der zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Partnerschaftsvertrag vorläufig in Kraft. Mit dem Austritt aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion ist der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nun endgültig vollzogen.

Weitere Informationen zum Brexit sowie eine Auswahl statistischer Indikatoren, bei denen von einem Einfluss des Brexits auszugehen ist, bietet der „Brexit-Monitor“ des Statistischen Bundesamtes.

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Außenhandel mit ausgewählten Staaten

Im Januar 2021 stiegen die Exporte in die Volksrepublik China um 3,1 % auf 7,5 Milliarden Euro gegenüber Januar 2020. Die Exporte in die Vereinigten Staaten gingen um 6,2 % auf 8,5 Milliarden Euro zurück.

Die meisten Importe kamen im Januar 2021 aus der Volksrepublik China nach Deutschland. Von dort wurden Waren im Wert von 10,5 Milliarden Euro eingeführt (+1,1 % zum Vorjahresmonat). Die Importe aus den Vereinigten Staaten sanken im Januar 2021 um 22,8 % auf einen Wert von 4,7 Milliarden Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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HWWI-Rohstoffpreisindex legt im Februar weiter zu

Der HWWI-Rohstoffpreisindex stieg im Februar um durchschnittlich 7,4 % gegenüber dem Vormonat und lag somit über 24 % über dem entsprechenden Monatswert des Vorjahres. Alle drei Teilindizes für Energie, Industrierohstoffe sowie Nahrungs- und Genussmittel verzeichneten im Februar durchschnittliche Preissteigerungen im Vergleich zum Vormonat.

HWWI, Pressemitteilung vom 05.03.2021

  • HWWI-Gesamtindex nahm um 7,4 % (US-Dollarbasis) zu
  • Rohölpreise erhöhten sich um 12 %
  • Starker Preiszuwachs auf dem Zinnmarkt von über 20 %

Der HWWI-Rohstoffpreisindex stieg im Februar um durchschnittlich 7,4 % gegenüber dem Vormonat und lag somit über 24 % über dem entsprechenden Monatswert des Vorjahres. Alle drei Teilindizes für Energie, Industrierohstoffe sowie Nahrungs- und Genussmittel verzeichneten im Februar durchschnittliche Preissteigerungen im Vergleich zum Vormonat. Die Preise für Rohöl stiegen im Februar besonders stark an und spiegelten die positiven globalen Wirtschaftsaussichten wider. Auch die Preise für Industriemetalle und Getreide bewegten sich weiterhin auf einem hohen Niveau, was insbesondere durch die anhaltend starke Nachfrage aus China begründet war.

Index für Energierohstoffe: +8,7 % (Eurobasis: +9,3 %)

Im Februar legten die Preise für Rohöl nochmals stark zu und stiegen durchschnittlich im Vergleich zum Vormonat um 12 % an. Die Preise der europäische Referenzsorte Brent näherten sich zum Ende des Monats sogar der 70 US-Dollar pro Barrel Marke, die Preise der US-amerikanischen Referenzsorte WTI erreichten Höchstwerte von über 63 US-Dollar pro Barrel.

Die Rohölpreise wurden weiterhin von den positiven globalen Wirtschaftsaussichten aufgrund der fortschreitenden Impfungen gegen das Coronavirus angetrieben. Zudem stärkten staatliche Konjunkturprogramme und die lockere Geldpolitik in den USA die Markterwartung, dass sich die Weltwirtschaft weiterhin erholen wird und infolgedessen die Nachfrage nach Rohöl ansteigt. Die Ausbreitung neuer Virusmutationen erhöhte allerdings weiter die Unsicherheit auf den Märkten.

Der Preisanstieg auf den Rohölmärkten wurde zusätzlich durch Verknappungen des Rohölangebots unterstützt. Zum einen galten auch im Februar die Fördermengenkürzungen der Mitglieder der OPEC+, die vom Ölkartell zur Stabilisierung des Ölpreises während der Corona-Krise vereinbart wurden. Saudi-Arabien reduzierte die eigene Fördermenge im Januar und Februar sogar über die eigentliche Vereinbarung hinaus. Zum anderen führte der extreme Wintereinbruch in Teilen der USA dazu, dass einige US-amerikanische Schieferölproduzenten die Produktion witterungsbedingt vorübergehend einstellen mussten.

In der letzten Februarwoche fielen die Preise jedoch wieder leicht, was auf die Unsicherheit bezüglich des nächsten Treffens der OPEC+ Anfang März hindeutete. Angesichts der positiven Entwicklung der Weltwirtschaft und des Anstiegs der Rohölpreise wird die OPEC+ über eine Erhöhung der Fördermengen diskutieren.

Während die Preise für australische Kohle im Februar leicht anstiegen, verzeichneten die Preise für südafrikanische Kohle leichte Kursverluste. Weiterhin beeinflusste der anhaltende Konflikt zwischen China und Australien die Handelsbeziehungen auf den Kohlemärkten. China hielt weiter an dem Importverbot für australische Kohle fest. Dies führte dazu, dass Indien vermehrt Kohle aus Australien bezog und damit die Nachfrage aus China ausglich.

Der europäische Erdgaspreis, der im Januar noch durchschnittliche Preissteigerungen von mehr als 30 % gegenüber dem Vormonat verzeichnete, fiel im Februar um durchschnittlich 18 %. Der plötzliche Wetterumschwung in Europa, der mit frühlingshaften Temperaturen einherging, drückte die Erdgaspreise. Dennoch lagen die Durchschnittspreise für europäisches Erdgas im Februar weiterhin deutlich über dem Erdgaspreis im Februar des Vorjahres.

Insgesamt stieg der Teilindex der Energierohstoffe um 8,7 % (Eurobasis: +9,3 %) auf 117,2 Punkte (Eurobasis: 107,5 Punkte).

Index für Industrierohstoffe: +1,8 % (Eurobasis: +2,4 %)

Der Teilindex für Industrierohstoffe untergliedert sich in den Index für Agrarrohstoffe, den Index für Nichteisenmetalle und den Index für Eisenerz und Stahlschrott.

Die Preise für Nichteisenmetalle bewegten sich im Februar weiterhin auf einem hohen Niveau und verzeichneten überwiegend Preisanstiege gegenüber dem Januar. Besonders stark stiegen die Zinnpreise, die im Februar den höchsten monatlichen Zuwachs aller im Index enthaltenen Rohstoffpreise verzeichneten. Die Zinnpreise stiegen im Durchschnitt um mehr als 20 % verglichen mit dem Vormonat und erreichten damit ein neues Zehnjahreshoch. Der starke Preisanstieg spiegelte die seit Jahren knappen Lagerbestände und aktuelle Lieferschwierigkeiten bei gleichzeitig steigender Nachfrage insbesondere aus China wider. Die Kupferpreise setzten im Februar ihren steigenden Preistrend fort. Während die durch die Corona-Krise verursachten temporären Minenschließungen das Angebot weiterhin verknappen, stieg die weltweite Nachfrage getrieben durch die positiven Konjunkturaussichten kontinuierlich an. Darüber hinaus wurden die Preise unter anderem für Kupfer und Nickel durch die fortschreitende Elektrifizierung der Wirtschaft gestützt, die mit einem dauerhaften Bedarf dieser Metalle einhergeht.

Die Eisenerzpreise, die im Januar stark zugelegt hatten, sanken durchschnittlich im Februar. Die Preise für Stahlschrott hingegen stiegen im Februar verglichen mit dem Vormonat weiter an. Der Teilindex für agrarische Rohstoffe, der sich aus den Preisen für Häute, Wolle, Baumwolle, Holz, Zellstoff und Kautschuk zusammensetzt, verzeichnete ebenfalls starke Preisanstiege im Februar.

Insgesamt stieg der Index für Industrierohstoffe im Monatsdurchschnitt um 1,8 % (Eurobasis: +2,4 %) auf 182,0 Punkte (Eurobasis: 167,0 Punkte).

Index für Nahrungs- und Genussmittel: +1,8 % (Eurobasis: +2,4 %)

Der Index für Nahrungs- und Genussmittel stieg im Februar um durchschnittlich 1,8 % gegenüber dem Vormonat und lag damit um fast 32 % über dem Durchschnittswert im Februar 2020. Während die Teilindizes für Getreide und für Genussmittel leicht stiegen, verzeichnete der Teilindex für Ölsaaten und Öle im Februar im Vergleich zum Vormonat durchschnittlich leichte Preisverluste.

Die Preise für Gerste und Mais stiegen im Februar besonders stark an, was insbesondere auf die hohe chinesische Importnachfrage zurückzuführen ist. Der Handelskonflikt zwischen China und Australien wirkte sich auch auf die Getreidemärkte aus, da China seinen Bedarf an Gerste nicht mehr aus Australien, sondern überwiegend aus Europa und Kanada bezog. Die Weizenpreise wurden im Februar zusätzlich durch die von Russland eingeführte Exportsteuer nach oben getrieben, die Anfang März verdoppelt werden soll. Darüber hinaus verursachte der Wintereinbruch in den USA Kälteschäden am Winterweizen, welche das Weizenangebot aus den USA beeinträchtigen könnte.

Am Ende des Monats wurden neue Fälle der Afrikanischen Schweinegrippe in China bekannt, was die Unsicherheit auf den Getreidemärkten wieder erhöhte. Ein erneuter Ausbruch der Schweinegrippe in China, der mit einer Reduzierung des Schweinebestands einhergehen würde, würde zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage nach Futtergetreide wie Mais, Gerste und Soja führen.

Im Durchschnitt verzeichneten die Pflanzenölmärkte im Februar leichte Preisverluste gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich zum Februar 2020 bewegten sich die Preise jedoch weiterhin auf hohem Niveau und lagen im Durchschnitt mehr als 50 % höher als im Vorjahresmonat. Einzige Ausnahme im Februar war der Preis für Sonnenblumenöl mit einem durchschnittlichen Anstieg von über 7 % gegenüber dem Januar.

Der Index für Genussmittel verzeichnete im Februar einen durchschnittlichen Anstieg gegenüber dem Vormonat, was insbesondere auf Preissteigerungen auf den Märkten für Zucker und Kaffee zurückzuführen ist. Die Preissteigerung auf den Märkten für Zucker und Kaffee spiegelte die Trockenheit in Südamerika und daraus resultierende mögliche zukünftige Angebotsverknappungen wider. Der Anstieg der Zuckerpreise wurde zusätzlich durch den Anstieg der Energiepreise verstärkt. Zuckerrohr dient als Rohstoff für die Biodieselproduktion und reagiert daher mit Preissteigerungen auf zunehmende Rohölpreise.

Insgesamt stieg der Index für Nahrungs- und Genussmittel im Monatsdurchschnitt um 1,8 % (Eurobasis: +2,4 %) und notierte bei 122,8 Punkten (Eurobasis: 112,6 Punkten).

Quelle: HWWI

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Frauen im Vorstand wirken sich positiv auf den Unternehmenswert aus

Frauen in den Vorständen von Unternehmen wirken sich lt. ZEW positiv auf deren Wert aus. Ausschlaggebend hierfür ist, dass eine Frauenquote in der Unternehmensführung vor allem den Abbau ineffizienter Unternehmensprozesse zur Folge hat.

ZEW, Pressemitteilung vom 05.03.2021

Frauen in den Vorständen von Unternehmen wirken sich positiv auf deren Wert aus. Ausschlaggebend hierfür ist, dass eine Frauenquote in der Unternehmensführung vor allem den Abbau ineffizienter Unternehmensprozesse zur Folge hat. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des ZEW Mannheim und der New Economic School in Moskau. Untersucht wurden sowohl die Zusammensetzung von Unternehmensvorständen als auch die Eigenschaften von deren Mitgliedern in sieben europäischen Ländern, die leichte bis härtere Regulierungen bei Frauenquoten aufweisen. In einem weiteren Schritt wurden die Auswirkungen der Quote auf den Wert und die Geschäftstätigkeit der Unternehmen untersucht, wobei Finanzdaten aus den Jahren vor der Ankündigung der Quote sowie nach deren Inkrafttreten verwendet wurden.

Die Bundesregierung hat vor kurzem eine Gesetzesreform beschlossen, um mehr Frauen in die Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen zu bringen. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die Quote in Deutschland eher niedrig angesetzt und wird nach wie vor in der Öffentlichkeit kritisch thematisiert. Die vorliegende Studie analysiert die Effekte einer Frauenquote auf Basis von Daten aus Norwegen, Italien, Spanien, den Niederlanden, Belgien und Frankreich, wo rechtlich bindende Quoten zwischen 33 und 40 Prozent gelten, sowie Großbritannien, wo eine 25-Prozent-Quote empfohlen wird.

Ein höherer Frauenanteil im Vorstand wirkt sich, dies zeigen die Studienergebnisse, positiv auf den Unternehmenswert aus. Steigt die Frauenquote um zehn Prozentpunkte, nimmt der Unternehmenswert, gemessen am Indikator Tobin’s Q, um 2,1 Einheiten zu. Die Wissenschaftlerinnen registrieren außerdem eine höhere Buy-and-Hold-Rendite von durchschnittlich 1,6 bis 3,8 Prozent im jährlich ermittelten Äquivalenzwert für europäische Unternehmen, die einen höheren Frauenanteil in ihren Vorständen haben. „Diese Effekte werden vom Markt nicht antizipiert, wenn eine Regulierung angekündigt wird. Langfristig profitieren Investoren daher auch von der Gleichstellung von Frauen und Männern in Unternehmensvorständen“, sagt Valentina Melentyeva, eine der Autorinnen der Studie und Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Soziale Sicherung und Verteilung“.

Vorstandscharakteristiken bleiben trotz Quote gleich

Um die Mechanismen hinter den vorab beschriebenen Effekten zu klären, untersuchten die Wissenschaftlerinnen die Zusammensetzung der Vorstände sowie die Qualifikation von deren Mitgliedern genauer. Unternehmen erhöhen bei Einführung einer Frauenquote häufig nicht die Anzahl ihrer Vorstandsmitglieder, sondern besetzen bereits vorhandene Plätze anteilig mit weiblichen Vorständen. Zudem nimmt die Qualifikation der Vorstände mit wachsendem Frauenanteil nicht ab: Durchschnittsalter, Erfahrung oder die Netzwerkgröße bleiben gleich. Allerdings steigt mit höherem Frauenanteil die Teilnahme an Vorstandssitzungen signifikant.

In einer weiteren Analyse untersuchten die Wissenschaftlerinnen die Einflüsse auf den Unternehmenswert genauer: Für zehn Prozentpunkte Frauenanteil im Vorstand steigt das Verhältnis von Marktwert des Eigenkapitals zu Vermögenswerten um etwa 5,3 Einheiten. Diese Steigerung des Marktwerts des Eigenkapitals führen die Wissenschaftlerinnen nicht auf einen gestiegenen Verschuldungsgrad oder eine höhere Dividendenausschüttung zurück, sondern machen dafür ein geringeres „Empire Building“ verantwortlich. Beim Empire Building rückt das Interesse von Führungspersonen am externen Unternehmenswachstum in den Vordergrund, zum Beispiel durch die Bildung eines Konzerns, der Erhöhung von Vermögenswerten oder einer Fusion. Empire Building kann sich negativ auf das Unternehmen auswirken, wenn es lediglich auf die Kontrolle der Ressourcen und des Einflusses abzielt, anstatt vor allem eine optimale Ressourcenverteilung, Gewinnmaximierung und das Handeln im Sinne der Aktionärsinteressen anstrebt. In der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung wird es bislang eher männlichen Führungskräften zugeschrieben.

Frauen neigen seltener zu Empire Building

Unternehmen mit einer Frauenquote im Vorstand reduzieren die Kosten für Empire Building: Steigt der Frauenanteil im Vorstand um zehn Prozentpunkte, dann hat ein Unternehmen – bei gleichbleibendem Geschäftsumsatz – eine um zehn Prozent geringere Wahrscheinlichkeit, fusionsbedingte Ausgaben zu tätigen. Zudem wird seltener neues Anlagevermögen erworben, aber nicht weniger Einnahmen aus dessen Verkauf generiert. Daraus schließen die Wissenschaftlerinnen, dass sich ein größerer Anteil an Frauen darin zeigt, dass nicht nur ineffiziente Anlagen eher abgeschrieben, sondern auch seltener neue Vermögensgegenstände gekauft werden. „Dieses veränderte Verhalten wird vom Markt positiv aufgenommen. Es lässt sich nicht durch eine höhere Risikobereitschaft oder veränderte Vorstandsqualifikationen erklären, sondern dadurch, dass Frauen tatsächlich seltener zu Empire Building neigen als ihre männlichen Kollegen“, so Melentyeva.

Diese Effekte gehen zwar mit vorübergehend sinkendem Umsatz einher, was einige operative Leistungsindikatoren zurückgehen lässt, das Verhältnis von Betriebskosten zu Vermögenswerten verändert sich aber nicht. Auch bleiben die umsatzbasierten Margen und die Arbeitsproduktivität stabil. Da diese Rückgänge nicht mit niedrigeren Marktwerten einhergehen, ist dies laut Studie ein weiterer Beleg dafür, dass Unternehmen mit mehr Frauen im Vorstand eher ineffiziente Anlagen abbauen, was sich langfristig in einem höheren Unternehmenswert zeigt. „Im Gegensatz zu früheren Untersuchungen, die negative Auswirkungen einer Frauenquote auf den Unternehmenswert festgestellt haben, zeigen unsere Ergebnisse, dass die Politik in dieser Hinsicht vor keinem Dilemma steht. Durch weniger Empire Building steigen sogar Unternehmenswert und Buy-and-Hold-Rendite. Geschlechterdiversität in Vorständen ist somit nicht nur vorteilhaft für die Gesellschaft, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens“, sagt ZEW-Wissenschaftlerin Melentyeva.

Quelle: ZEW

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Deutschland mit Aufholbedarf bei Informationstechnologien

Eine aktuelle Studie zeigt die Stärken und Schwächen der hiesigen Wirtschaft mit Blick auf Zukunftstechnologien. Gut aufgestellt ist Deutschland demzufolge besonders bei Kfz-relevanten Technologien, aber auch im Bereich Produktionstechnologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie den Medizintechnologien. In einem zentralen Feld besteht lt. KfW jedoch erheblicher Nachholbedarf: Informationstechnologien – die die Grundlage der Digitalisierung bilden – stellen keine deutsche Stärke dar.

KfW, Pressemitteilung vom 02.03.2021

  • Insgesamt ausdifferenziertes Technologieprofil
  • Gute Ausgangsposition bei Kraftfahrzeugs-, Produktions- sowie Umwelt- und Klimaschutztechnologien
  • Es führt kein Weg an der Digitalisierung vorbei – Kompetenzspektrum muss auf Informationstechnologien erweitert werden

Deutschland verfügt über ein ausdifferenziertes Technologieprofil mit vielen Erfolg versprechenden Anknüpfungspunkten für die Zukunft. Eine aktuelle von KfW Research beim Fraunhofer Institut für Innovations- und Systemforschung (ISI) in Auftrag gegebene Studie zeigt die Stärken und Schwächen der hiesigen Wirtschaft mit Blick auf Zukunftstechnologien. Gut aufgestellt ist Deutschland demzufolge besonders bei Kfz-relevanten Technologien, aber auch im Bereich Produktionstechnologien, Umwelt- und Klimaschutz sowie den Medizintechnologien. Dies zeigt die Analyse von Patenten, wissenschaftlichen Publikationen und Markenanmeldungen. In einem zentralen Feld besteht jedoch erheblicher Nachholbedarf: Informationstechnologien – welche die Grundlage der Digitalisierung bilden – stellen keine deutsche Stärke dar.

„Gerade für Deutschland als Technologienation ist es wichtig, mit Hilfe von Innovationen, technischem Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit in zentralen Technologiefeldern Wachstum zu schaffen. Nur so können zukunftssichere Arbeitsplätze geschaffen und der Wohlstand gesichert und vermehrt werden“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Deutschland kann dabei auf vielen traditionellen technologischen Stärken aufbauen. In Sachen Digitalisierung allerdings muss Deutschland dringend aufholen.“ Informationstechnologien sind Schlüsseltechnologien, die bereits heute hohe Bedeutung auch für andere Wirtschaftszweige wie Kraftfahrzeuge, Maschinenbau oder Chemie haben – und diese Bedeutung wird weiter zunehmen. „Es führt also kein Weg vorbei an der Digitalisierung. Eine Erweiterung des Kompetenzspektrums bei Informationstechnologien ist notwendig, sonst bleibt dieses wertvolle Wertschöpfungspotenzial für Deutschland verschlossen“, so Köhler-Geib. Ziel muss es sein, vor allem in der Anwendung dieser Technologien international wettbewerbsfähig zu werden.

Für die aktuelle KfW-Studie wurden insgesamt 32 potenzielle Zukunftstechnologien untersucht, bei denen eine hohe Marktrelevanz bereits in mittlerer Frist (5-10 Jahre) zu erwarten ist. Die identifizierten Zukunftstechnologien decken eine große Bandbreite ab und spiegeln die vielfältigen Facetten der technologischen Kompetenz Deutschlands wider. Die Studienergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Bei den Kraftfahrzeugtechnologien – wie hybridelektrische Kfz, Batterietechnik, elektrische Traktionsmotoren, Leichtbau bei Kfz und autonomes Fahren – sind die deutschen Unternehmen technologisch gut aufgestellt. Diese Technologien setzen bei bereits bestehenden, klassischen deutschen Stärken an. Ein weiteres Engagement in der Forschung ist jedoch erforderlich, vor allem um Kompetenzen in der Elektromobilität aufzubauen.
  • Informationstechnologien stellen für Deutschland hingegen eine Herausforderung dar. Ihnen kommt eine wachsende Bedeutung in vielen anderen Technologiefeldern und Wirtschaftszweigen zu. Allerdings sind die technologischen Kompetenzen Deutschlands hier nur mittelstark ausgeprägt. Da es wenig realistisch erscheint, nur durch verstärkte Forschung und Entwicklung in wenigen Jahren international den Anschluss bei der Entwicklung dieser Technologien zu erreichen, sollte bei diesen Technologien ein besonderes Augenmerk auf den Aufbau von Kompetenzen in ihrer Anwendung – insbesondere in der Produktionstechnik – gelegt werden.
  • Umwelt- und Klimaschutztechnologien adressieren direkt gesellschaftliche Bedarfe, deren langfristige Bedeutung außer Frage steht. Damit sich diese Technologien wirtschaftlich auch auf kürzere Sicht für Unternehmen rechnen, ist es wichtig, zuverlässige Rahmenbedingungen für deren Nutzung zu schaffen, wie etwa die CO2-Steuer. Die Anreize, in Umwelt- und Klimaschutz zu investieren, müssen auf breiter Front gestärkt werden.
  • Produktionstechnologien zählen zu den traditionellen deutschen Stärken. Eine besondere Herausforderung für deutsche Unternehmen ist der neue Markt der additiven Fertigung und die weitere Integration der Informationstechnik.
  • Zu den Zukunftstechnologien der Medizin zählen beispielsweise neue Impfstoffe, die lange Zeit als ökonomisch wenig attraktiv galten. Mit der Corona-Pandemie haben Impfstoffe ein

Quelle: KfW

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Kurzarbeit steigt im Februar erneut

Die Zahl der Kurzarbeiter ist im Februar um über 100.000 gestiegen. Nach Schätzungen des ifo Instituts waren 2,8 Millionen Menschen auf Kurzarbeit, nach 2,7 Millionen im Januar.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 04.03.2021

Die Zahl der Kurzarbeiter ist im Februar um über 100.000 gestiegen. Nach Schätzungen des ifo Instituts waren 2,8 Millionen Menschen auf Kurzarbeit, nach 2,7 Millionen1 im Januar. Das entspricht 8,5 Prozent der sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten, nach 8,1 Prozent im Januar. „Das Bild ist zweigeteilt: Während die Kurzarbeit vor allem in Hotels und Gaststätten sowie im Einzelhandel zunahm, ist sie in der Industrie rückläufig“, sagt ifo–Arbeitsmarktexperte Sebastian Link.

Hotels und Gaststätten haben nach wie vor die meisten Kurzarbeiter mit 56,8 Prozent nach 55,1 Prozent der Beschäftigten oder 604.000 nach 585.000. Im Handel dürfte der Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit mit 14,8 Prozent nach 13,5 Prozent bzw. 675.000 nach 614.000 Personen so hoch liegen wie seit Mai vergangenen Jahres nicht mehr. Vor allem die vom Shutdown betroffenen Unternehmen im Einzelhandel (16,8 Prozent) und Kfz-Handel (14,9 Prozent) greifen derzeit weiterhin verstärkt auf Kurzarbeit zurück. In Verkehr und in der Lagerei dürfte die Kurzarbeit auf 9,6 Prozent nach 8,4 Prozent der Beschäftigten gestiegen sein. Bei den übrigen Dienstleistern dürfte die Zahl der Kurzarbeiter im Februar in etwa gleichgeblieben sein.

Im Gegensatz hierzu war in der Industrie ein deutlicher Rückgang der Kurzarbeit auf 7,4 Prozent oder 514.000 Personen zu verzeichnen, von 8,1 Prozent oder 560.000 Menschen. Seit April 2020 dürfte sich hier der Anteil der Beschäftigten in Kurzarbeit damit ständig verringert haben und nun sogar unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegen.

Fußnote

1 geänderter Wert; die ursprüngliche ifo Schätzung für Januar belief sich auf 2,6 Millionen Kurzarbeiter.

Quelle: ifo Institut

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Überbrückungshilfe III jetzt auch für große Unternehmen – 750 Mio. Euro Umsatzgrenze entfällt für vom Lockdown betroffene Branchen

Seit dem 03.03.2021 können lt. BMWi auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

BMWi, Pressemitteilung vom 03.03.2021

Seit dem 03.03.2021 können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

„Der Wegfall der 750 Millionen Euro Umsatzgrenze ist eine wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise. Mit der Überbrückungshilfe III können diese Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Millionen Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen bereits seit dem 10. Februar 2021 möglich; seit dem 12. Februar fließen für diese Unternehmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Von diesen Abschlagszahlungen können seit heute auch vom Lockdown betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro profitieren.

Quelle: BMWi

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Deutlich mehr Menschen könnten im Homeoffice arbeiten

Deutlich mehr Menschen in Deutschland könnten im Homeoffice arbeiten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des ifo Instituts. Danach arbeiteten im Februar nur rund 30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 03.03.2021

Deutlich mehr Menschen in Deutschland könnten im Homeoffice arbeiten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des ifo Instituts. Danach arbeiteten im Februar nur rund 30 Prozent der Beschäftigten mindestens teilweise im Homeoffice. „Das Potenzial liegt bei 56 Prozent. Die Firmen und die Mitarbeiter schöpfen es bei weitem nicht aus. Die im Januar beschlossene Pflicht der Firmen zum Homeoffice, um die Corona-Ansteckungen zu verringern, ist deshalb bislang zum Teil verpufft“, sagt ifo-Forscher Jean-Victor Alipour, einer der Autoren. Der Anteil der Firmen, die Homeoffice nutzten, lag im Februar bei 81 Prozent.

Um Corona zu bekämpfen und Öffnungen zu ermöglichen, sei es erforderlich, dass mehr Menschen im Homeoffice arbeiteten, schreiben die Autoren. Das könnte bedeuten, die Homeoffice-Pflicht auf die Arbeitnehmer*innen auszudehnen. „Aktuell gibt es in Deutschland lediglich die Bitte an die Arbeitnehmer, ein Angebot zum Homeoffice auch anzunehmen. Frankreich und Belgien hatten dagegen im Winter eine Pflicht zum Homeoffice auch für Arbeitnehmer ausgesprochen“, sagt Alipour.

Die Arbeit zuhause könnte auch mit Anreizen attraktiver gemacht werden – für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Etwa durch Belegungsobergrenzen für Büros, die Office-Arbeitsplätze für Unternehmen verteuern. Oder durch stärkere steuerliche Anreize für potenzielle Heimarbeiter. Aktuell kann man 5 Euro pro Tag und höchstens 600 Euro steuerlich absetzen. „Dies ist nur zur Entlastung bei den Kosten gedacht, nicht aber als Anreiz“, sagt Alipour.

Der Dienstleistungssektor verzeichnet mit 40 Prozent den größten Anteil an Beschäftigten im Homeoffice. „Dies dürfte vor allem an der Berufsstruktur und den Tätigkeitsprofilen der Branche liegen“, sagt Alipour. Im Großhandel sind es 24 Prozent, in der Industrie knapp 22 Prozent, auf dem Bau gut 10 Prozent und im Einzelhandel knapp 10 Prozent.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben wesentlich weniger auf Homeoffice umgestellt als Großunternehmen. So arbeitet in der Industrie fast ein Drittel der Beschäftigten in Großunternehmen aktuell von zu Hause, während es bei den KMU nur knapp ein Viertel tut. Bereits vor der Corona-Krise allerdings war die Heimarbeit in größeren Firmen weitaus üblicher.

Quelle: ifo Institut

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Corona-Wirtschaftshilfen: Jetzt auch Antragstellung für großvolumige Wirtschaftshilfen möglich

BMWi, Pressemitteilung vom 27.02.2021

November- und Dezemberhilfe können ab sofort auch für über 2 Millionen Euro beantragt werden – Neue Spielräume des EU-Rechts umgesetzt

Ab sofort können auch Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf, also Beträgen von über zwei Millionen Euro, Wirtschaftshilfen im Rahmen der November- und Dezemberhilfe beantragen. Dabei können die Unternehmen wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen, um die bestehenden Förderspielräume bestmöglich für ihre jeweilige unternehmerische Situation zu nutzen.

Anträge für die erweiterte November- und Dezemberhilfe können ab sofort über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Die Auszahlung der erweiterten November- und Dezemberhilfe erfolgt im regulären Verfahren durch die zuständigen Stellen der Länder.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welches Beihilferegime sie ihren Antrag stützen. So ermöglicht beispielsweise die neue beihilferechtliche Schadensausgleichsregelung den Unternehmen, nicht nur Verluste geltend zu machen, sondern auch entgangene Gewinne zu berücksichtigen. Eine betragsmäßige Begrenzung gibt es nicht.

Die neue Flexibilität bei der Wahl des Beihilferahmens bedeutet eine große Erleichterung für viele Unternehmen. Möglich wurde sie, nachdem sich die Bundesregierung in Brüssel erfolgreich für neue Förderspielräume bei der November- und Dezemberhilfe eingesetzt hat. Auch die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben diese Flexibilisierungen bei der November- und Dezemberhilfe ausdrücklich begrüßt.

Bei der November- und Dezemberhilfe sind aktuell bereits rund 7,2 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Der Bund hat bei der November- und Dezemberhilfe über 93 Prozent der Abschlagszahlungen geleistet, die regulären Auszahlungen sind nun seit einigen Wochen Sache der Länder (seit 12.01.2021 bei der Novemberhilfe und seit 1.2.2021 bei der Dezemberhilfe).

Weitergehende Informationen zur erweiterten November- und Dezemberhilfe

Die Europäische Kommission hat kürzlich mit zwei Beihilfeentscheidungen die Flexibilität für nationale Corona-Hilfen deutlich erhöht: Sie hat zum einen die Höchstbeträge für Corona-Beihilfen spürbar heraufgesetzt. Danach sind Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro (bislang: max. 800.000 Euro) und Fixkostenhilfen bis 10 Millionen Euro (bislang: max. 3 Millionen Euro) möglich. Zum anderen hat die Europäische Kommission die Vergabe der November- und Dezemberhilfe auf Grundlage einer neuen Schadensausgleichsregelung genehmigt. Diese Verbesserungen werden an die Unternehmen weitergegeben.

In Betracht kommen folgende beihilferechtliche Rahmenregelung, auf die Unternehmen ihre Anträge stützen können:

  • Kleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung für Beträge bis insgesamt 2 Millionen Euro.
  • Fixkostenhilferegelung für Beträge bis insgesamt 10 Millionen Euro. Erforderlich ist ein Verlustnachweis in Höhe der geltend gemachten Zuschüsse, beantragt werden können Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent (bzw. 90 Prozent bei Klein- und Kleinstunternehmen) in Höhe der ungedeckten Fixkosten.
  • Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begrenzung): Erforderlich ist der Nachweis eines Schadens durch den behördlich angeordneten Lockdown-Beschluss vom 28.10.2020 (einschließlich dessen Verlängerung). Neben den Verlusten können auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden.

Für Antragsteller, die das neue Wahlrecht nutzen möchten, bedeutet dies konkret Folgendes:

  • Hat der Antragsteller bisher noch keinen Antrag auf November- / Dezemberhilfe gestellt, weil er z. B. einen höheren Förderbedarf von über 2 Millionen Euro hat, kann er ab sofort seinen Antrag stellen und dabei das Beihilferegime wählen, auf das er seinen Antrag stützen will.
  • Hat der Antragsteller bereits einen Antrag auf November-/ Dezemberhilfe gestellt, konnte ihm aber bisher noch nicht die gesamte beantragte Summe ausgezahlt werden, weil er z. B. seinen bisherigen Kleinbeihilferahmen (inkl. De-Minimis) bereits ausgeschöpft hatte oder weil er einen höheren Förderbedarf hatte, kann er einen Änderungsantrag stellen (mit Wahlrecht bzgl. des Beihilferegimes) und den noch ausstehenden Betrag beantragen. Bereits erhaltene November- oder Dezemberhilfe wird angerechnet.
  • Hat der Antragsteller bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes die volle Fördersumme erhalten, möchte aber seinen Antrag nachträglich auf eine andere beihilferechtliche Grundlage stützen (z. B. auf die Schadensausgleichsregelung, um seinen Kleinbeihilferahmen für die Überbrückungshilfe III aufzusparen), kann er einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.
  • Hat der Antragsteller bereits auf Grundlage des bisher geltenden Beihilferegimes (Kleinbeihilfen bis 1,8 Millionen Euro und De-Minimis bis 200.000 Euro) die volle Fördersumme in Höhe von 75 Prozent des November- oder Dezemberumsatzes 2019 erhalten, muss er nichts weiter veranlassen.

Weitere Informationen, insbesondere auch für die in die Beantragung eingebundenen Steuerberaterinnen und Steuerberater, sind in den FAQ-Listen zur November- und Dezemberhilfe sowie zu den Beihilferegelungen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de verfügbar.

Quelle: BMWi

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KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Ein Hauch von Frühling

Seit dem Einsetzen der zweiten Infektionswelle im vergangenen Herbst schwankt das mittelständische Geschäftsklima von Monat zu Monat. Während im Januar noch der verschärfte Lockdown verdaut werden musste, weht im Februar ein Hauch von Frühling. Die Stimmung steigt wieder deutlich um 4,2 Zähler auf -10,1 Saldenpunkte, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt.

KfW, Pressemitteilung vom 01.03.2021

  • Stimmung im Mittelstand steigt im Februar deutlich
  • Vor allem Erwartungen besser
  • Weit geöffnete Schere zwischen den Branchen

Seit dem Einsetzen der zweiten Infektionswelle im vergangenen Herbst schwankt das mittelständische Geschäftsklima von Monat zu Monat. Während im Januar noch der verschärfte Lockdown verdaut werden musste, weht im Februar ein Hauch von Frühling. Die Stimmung steigt wieder deutlich um 4,2 Zähler auf -10,1 Saldenpunkte, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt. Vor allem die Geschäftserwartungen hellen sich auf und liegen dank eines Sprungs von 6,8 Zählern jetzt bei nicht mehr ganz so pessimistischen -8,9 Saldenpunkten. Aber auch die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage steigt moderat um 1,4 Zähler auf jetzt -11,5 Saldenpunkte.

Noch stärker als im Mittelstand schwankt derzeit die Stimmung bei den Großunternehmen. Nach einem markanten Rückgang im Vormonat steigt das Geschäftsklima bei ihnen jetzt noch deutlicher (+5,8 Zähler) als bei den kleinen und mittleren Unternehmen. Mit -1,6 Saldenpunkten liegt es schon wieder nahe an der Nulllinie, die den langfristigen Mittelwert markiert.

Seit Herbst hat sich die Schere zwischen den von Eindämmungsmaßnahmen betroffenen Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen auf der einen Seite und den Bau- und Industrieunternehmen auf der anderen Seite weit geöffnet. Das gilt für die Großunternehmen und fast ebenso deutlich für den Mittelstand. Bei den mittelständischen Industrieunternehmen setzt sich auch im Februar der kräftige Stimmungsaufschwung fort. Dank einer verbesserten Geschäftslage und deutlich optimistischeren Geschäftserwartungen steigt ihr Geschäftsklima um 3,0 Zähler auf -0,8 Saldenpunkte. Leicht überdurchschnittlich bleibt das Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe, das ein Stimmungsplus von 2,0 Zählern verbucht. Bei den kleinen und mittleren Einzelhandelsunternehmen ist es nur die Hoffnung auf bessere Zeiten, die für einen moderaten Anstieg des Geschäftsklimas um 1,9 Zähler sorgt. Während die Lagebeurteilung nochmal nachgibt und mit -31,2 Punkten nun fast so schlecht ist wie während des ersten Lockdowns im April (-32,8), legen die Erwartungen markant zu. Ähnlich verhält es sich mit den mittelständischen Dienstleistungsunternehmen. Letztendlich werden es wohl die im Befragungszeitraum noch rückläufigen Infektionszahlen gewesen sein, die die Aussicht auf ein baldiges Ende des Lockdowns genährt haben. Mit Blick in den Hochsommer, also auf Sicht des eigentlichen Abfragehorizonts von sechs Monaten, könnte aber auch ein wachsendes Vertrauen in den Erfolg der Impfkampagne ursächlich sein.

„Zwar verbreitet die Stimmungsaufhellung im mittelständischen Geschäftsklima im Februar einen Hauch von Frühling, Hoffnungen auf ein schnelles Ende des Lockdowns werden angesichts der rasanten Ausbreitung der ansteckenderen Virus-Mutationen und den mittlerweile nur noch stagnierenden Infektionszahlen wohl enttäuscht“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. Das Bruttoinlandsprodukt werde wegen des langen Lockdowns zum Jahresauftakt voraussichtlich spürbar schrumpfen, ein Absturz wie im Frühjahr 2020 aber vor allem von der positiven Entwicklung in der Industrie verhindert, die sich weitgehend vom Pandemiegeschehen habe abkoppeln können. „Immerhin ist im zweiten Quartal selbst mit nur vorsichtigen Lockerungen ein solides Wachstum in den Karten. Mit einer wirklichen Entspannung auch für die stark von Eindämmungsmaßnahmen betroffenen Branchen ist jedoch erst mit deutlichen Impffortschritten im Sommer zu rechnen. Dafür und auch in der Zwischenzeit ist die Politik gefragt, um mit Maßnahmen wie sinnvoll eingesetzten Schnelltests und einer effektiven Kontaktnachverfolgung eine dritte Infektionswelle zu verhindern.“

Quelle: KfW

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