Erzeugerpreise März 2020: -0,8 % gegenüber März 2019

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2020 um 0,8 % niedriger als im März 2019. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Jahresveränderungsrate im Februar 2020 bei -0,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat fielen die Erzeugerpreise im März 2020 ebenfalls um 0,8 %.

Erzeugerpreise März 2020: -0,8 % gegenüber März 2019

Energiepreise hauptverantwortlich für stärksten Rückgang zum Vormonat seit Juli 2009

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.04.2020

Erzeugerpreise gewerblicher Produkte, März 2020

  • -0,8 % zum Vormonat
  • -0,8 % zum Vorjahresmonat

Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2020 um 0,8 % niedriger als im März 2019. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatte die Jahresveränderungsrate im Februar 2020 bei -0,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat fielen die Erzeugerpreise im März 2020 ebenfalls um 0,8 %. Einen stärkeren Preisrückgang gegenüber dem Vormonat hatte es letztmalig im Juli 2009 gegeben (-1,4 %).

Hauptverantwortlich für den Rückgang der gewerblichen Erzeugerpreise sowohl gegenüber März 2019 als auch gegenüber Februar 2020 war die Preisentwicklung bei Energie. Die Energiepreise waren 4,7 % niedriger als im März 2019 und 3,1 % niedriger als im Februar 2020.

Erdgas in der Verteilung war 11,9 % billiger als im März 2019. Die Preise für Mineralölprodukte waren um 11,5 % niedriger. Ein Teil dieses Rückgangs dürfte auf die gesunkene Nachfrage angesichts der aktuellen Corona-Pandemie zurückzuführen sein.

Ohne Berücksichtigung von Energie waren die Erzeugerpreise 0,5 % höher als im März 2019. Gegenüber Februar 2020 blieben sie unverändert.

Auffällig war im März 2020 die Preisentwicklung für Desinfektionsmittel. Diese kosteten 7,6 % mehr als ein Jahr zuvor und 3,4 % mehr als im Februar 2020.

Vorleistungsgüterwaren im März 2020 um 2,1 % billiger als im März 2019. Gegenüber dem Vormonat Februar 2020 sanken diese Preise um 0,3 %. Billiger als ein Jahr zuvor waren vor allem nichtmetallische Sekundärrohstoffe wie Papier und Pappe (-49,4 %). Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen kosteten 8,8 % weniger als im Vorjahresmonat, Getreidemehl 5,3 % weniger. Dagegen waren Edelmetalle und Halbzeug daraus 15,5 % teurer als im März 2019, jedoch fielen deren Preise gegenüber dem Vormonat um 7,1 %. Transportbeton kostete 5,7 % mehr als ein Jahr zuvor, Baukies und natürliche Sande 4,9 % mehr.

Verbrauchsgüter waren im März 2020 um 4,2 % teurer als im März 2019. Gegenüber dem Vormonat Februar 2020 stiegen diese Preise um 0,3%. Nahrungsmittel waren 6,0 % teurer als im Vorjahresmonat. Schweinefleisch kostete 32,9 % mehr als vor einem Jahr, Zucker 17,7 % mehr. Billiger als im März 2019 waren insbesondere Butter (-17,8 %) und Kartoffelerzeugnisse (-8,5 %).

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Auswirkungen des Shutdown treffen alle Bundesländer ähnlich stark

Der weitgehende „Shutdown“ des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland und die Unterbrechung grenzüberschreitender Lieferketten treffen alle Bundesländer etwa gleich stark. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Finanzkrise 2009, wie eine Szenarienrechnung des ifo Instituts ergab.

Auswirkungen des Shutdown treffen alle Bundesländer ähnlich stark

ifo Institut, Pressemitteilung vom 17.04.2020

Der weitgehende „Shutdown“ des wirtschaftlichen Lebens in Deutschland und die Unterbrechung grenzüberschreitender Lieferketten treffen alle Bundesländer etwa gleich stark. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Finanzkrise 2009, wie eine Szenarienrechnung des ifo Instituts ergab. Selbst wenn die unmittelbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigungen nach den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung im Mai weiter gelockert werden, wird es einige Zeit dauern, bis das ursprüngliche Niveau des BIP wieder erreicht wird.

„Der unmittelbare pandemiebedingte Rückgang der wirtschaftlichen Leistung beträgt in dem hier betrachteten Szenario in allen Ländern rund 50 Prozent“, erklärt Joachim Ragnitz von der Niederlassung Dresden des ifo Instituts. „Im Gesamtjahr würde dann je nach Länge der Erholungsphase das deutsche Bruttoinlandsprodukt zwischen 15,2 Prozent und 17,5 Prozent schrumpfen.“ Die Betroffenheit fällt dabei in den Ländern mit einem hohen Industrieanteil wie Bayern oder Baden-Württemberg etwas stärker aus als in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein; die Unterschiede sind aber nur gering (siehe Abb. 1 ). „Ausgleichende Effekte wie in der Wirtschaftskrise 2009 sind nicht zu erwarten, weil aktuell nahezu alle Sektoren von Produktionsausfällen betroffen sind“, erläutert Ragnitz dazu.

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Januar 2020: 5,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2019

Im Januar 2020 registrierten die deutschen Amtsgerichte 1.609 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 5,4 % weniger als im Januar 2019.

Januar 2020: 5,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2019

Mehr Insolvenzen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen als im Vorjahresmonat

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.04.2020

Im Januar 2020 registrierten die deutschen Amtsgerichte 1.609 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 5,4 % weniger als im Januar 2019. Auch wenn die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen zurückgegangen ist, liegen die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger mit 4,0 Milliarden Euro deutlich höher als im Vorjahresmonat: Im Januar 2019 hatten sie bei 1,2 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Januar 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als im Januar 2019.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2020 mit 275 Fällen (Januar 2019: 300) im Wirtschaftsbereich Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Unternehmen des Baugewerbes stellten 247 Insolvenzanträge (Januar 2019: 265). Im Gastgewerbe wurden 185 Insolvenzanträge gemeldet (Januar 2019: 208).

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7.386 übrige Schuldner im Januar 2020 Insolvenz an (-4,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5 453 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern und 1.599 Insolvenzanträge von ehemals selbständig Tätigen, die ein Verbraucher- bzw. ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

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Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Europa

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind ein Gewinn sowohl für Unternehmen als auch deren Mitarbeiter. Das BMWi hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die einen Überblick über Modelle in anderen Ländern gibt und insbesondere die Situation von mittelständischen Unternehmen und Start-ups untersucht.

Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Europa

BMWi, Pressemitteilung vom 16.04.2020

Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind ein Gewinn sowohl für Unternehmen als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die einen Überblick über Modelle in anderen Ländern gibt und insbesondere die Situation von mittelständischen Unternehmen und Start-ups untersucht.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zu Teilhabern und partizipieren von der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Unternehmens. Unser Ziel ist es, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen und auch Start-ups zu erhöhen. Gute Rahmenbedingungen hierfür sind für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Start-ups von großer Bedeutung.“

Die nun vorgelegte Studie gibt einen Überblick über die aktuelle Datenlage sowie zu Mitarbeiterkapitalbeteiligung-Modellen in den EU-28-Mitgliedstaaten. Handlungsempfehlungen der Gutachter an die Politik zielen vor allem auf steuerliche Ansatzpunkte. Darüber hinaus werden auch rechtliche Fragen thematisiert und eine konsistentere Information angeraten, um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärker in Unternehmen und bei Beschäftigten zu verankern. Die Studie beruht auch auf einem Auftrag des Koalitionsvertrags.

Die Studie mit dem Titel „Verbreitung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland/Europa und Entwicklungsperspektiven“ wurde vom Konsortium Europa-Universität Frankfurt/Oder, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. erstellt.

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Gewerbemieter und -vermieter müssen gemeinsam durch die Corona-Krise

Die Corona-Krise schlägt auch auf die Immobilienwirtschaft durch: Von der Pandemie beeinträchtigte Gewerbetreibende können oftmals ihre Miete nicht mehr zahlen. Die Corona-Sondergesetze bieten erste Lösungsansätze. Der DIHK rät Mietern und Vermietern jedoch, gemeinsam Vereinbarungen zu suchen, mit denen beide Seiten leben können.

Gewerbemieter und -vermieter müssen gemeinsam durch die Corona-Krise

DIHK, Pressemitteilung vom 16.04.2020

Ob auf dem Land oder in der Stadt: Händler, Dienstleister, Kulturtreibende, Produzenten und das Gastgewerbe sind von der Corona-Krise stark betroffen. Über Nacht sinken Umsätze auf null, aber die monatlichen Ausgaben für Gewerbemieten laufen kaum gebremst weiter. Die Unternehmen leiden unter den angeordneten Schließungen, unter Stornierungen und erleben historisch einmalige Umsatzeinbrüche. Die für viele existenzbedrohende Krise beeinträchtigt aber in der Folge auch die Immobilienwirtschaft.

Corona-Sondergesetze schaffen erste Lösungsansätze für Gewerbemieten

Die Bundesregierung hat mit den Corona-Sondergesetzen Neuregelungen für den Umgang mit Gewerbemieten geschaffen. Seit dem 1. April 2020 können Mieter und Vermieter gemeinsam eine Stundung vereinbaren. Das heißt, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 zunächst keine Miete für seinen Laden oder seine Gaststätte zahlen muss. Allerdings wird die Miete danach in vollem Umfang fällig und es können zusätzliche Kosten durch Zinsen entstehen. Der Vorteil der Neuregelung für den Mieter: Der Vermieter darf ihm nicht kündigen, wenn er in diesem Zeitraum keine Miete zahlt. Unabhängig davon bieten jetzt viele Immobilieneigentümer ihren Mietern derartige Regelungen an, weil sie sich weiterhin solvente Mieter erhoffen und diesen durch die Krise helfen wollen.

Abstimmung zwischen Gewerbemietern und -vermietern ist unerlässlich

Wenn sich Mieter und Vermieter zum Dialog an einen Tisch setzen, lassen sich für die Zeit der Corona-Krise auch andere Vereinbarungen treffen. Die beiden Parteien können einen Nachlass oder sogar den gänzlichen Erlass der Gewerbemiete vereinbaren. Das setzt allerdings eine Verzichtserklärung des Vermieters voraus. Darin erklärt er, dass der Mieter für die Zeit der Corona-Krise nur einen Teil seiner Miete entrichten muss oder auch, dass er die gesamte Mietzahlung für eine gewisse Dauer erlässt. Ein bekanntes Beispiel ist die Stadt München, die für ihre Gewerbehöfe sechs Monate auf die Mietzahlungen verzichtet.

Ein weiteres Mittel der Wahl sind Fondslösungen. Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen hat einen Hilfsfonds von 30 Millionen Euro aufgelegt, der einspringt, wenn Mieten nicht gezahlt und auch nicht gestundet oder erlassen werden können.

Der DIHK regt gemeinsame Vereinbarungen über Gewerbemieten an

Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter über Stundungen, Erlasse oder Fondslösungen sind beispielgebend für solidarische Lastenteilungen der Gewerbemieten in der Corona-Krise. Denn insolvente Unternehmen fallen schlagartig als Gewerbemieter aus. Deswegen gilt es, bei krisenbedingten Problemen einen Ausgleich zu ermöglichen – insbesondere mit Blick auf einen guten gemeinsamen Umgang mit den anstehenden Gewerbemieten.

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Wie der Mittelstand die Coronavirus-Pandemie optimal übersteht

Der Ausstieg der verschiedenen Wirtschaftszweige aus dem aktuellen Shutdown muss sich vor allem am benötigten zeitlichen Restart-Vorlauf der Unternehmen, ihrer Einbindung in (inter-)nationale Wertschöpfungsketten sowie am Alltagsbedarf der Konsumenten orientieren. Auf keinen Fall dürften bei einem graduellen Neustart die Großunternehmen bevorzugt werden. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste Hintergrundpapier des IfM Bonn zur Corona-Krise.

Wie der Mittelstand die Coronavirus-Pandemie optimal übersteht

IfM Bonn warnt vor einer Ungleichbehandlung von Unternehmen

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 09.04.2020

Der Ausstieg der verschiedenen Wirtschaftszweige aus dem aktuellen Shutdown muss sich vor allem am benötigten zeitlichen Restart-Vorlauf der Unternehmen, ihrer Einbindung in (inter-)nationale Wertschöpfungsketten sowie am Alltagsbedarf der Konsumenten orientieren. Auf keinen Fall dürften bei einem graduellen Neustart die Großunternehmen bevorzugt werden, nur weil sie eine größere Wertschöpfung erwirtschaften als die einzelnen mittelständischen Unternehmen. Zu diesem Ergebnis kommt das jüngste Hintergrundpapier des IfM Bonn zur Coronavirus-Pandemiekrise.

Vor einem sukzessiven Ausstieg aus dem Shutdown müssen in den mittelständischen Unternehmen die notwendigen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen für das Personal vorhanden und die Belegschaft über die entsprechende innerbetriebliche Gesundheitsvorsorge informiert sein. Eine weitere Voraussetzung für den graduellen Neustart ist, dass große Teile der öffentlichen Infrastruktur wieder geöffnet werden. Dazu gehören Behörden, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten.

„Dennoch kann der wirtschaftliche Neustart nicht – wie der Shutdown – von heute auf morgen erfolgen. Jeder Wirtschaftsbereich benötigt unterschiedliche Vorlaufzeiten. Besonders gilt das natürlich für international tätige Unternehmen, die aufgrund der Coronavirusausbreitung ihre Absatzmärkte aktuell nicht bedienen können oder deren Zulieferer durch die staatlich vorgegebenen Produktionsbeschränkungen nicht lieferfähig sind.“, berichtet Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen). „Eine mögliche Variante für den Restart der Wirtschaft wäre, diejenigen Wirtschaftsbereiche zu öffnen, die auf den Bedarf des täglichen Lebens ausgerichtet sind. Zudem gibt es einige Wirtschaftszweige, in denen per se das Gebot des Mindestabstandes leichter gewährleistet werden kann. Dazu zählen sicherlich zahlreiche Berufsgruppen des Baugewerbes.“

Für die Gastronomie, die Tourismusbranche sowie Künstler und Museen erwarten die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, dass sie deutlich länger auf Unterstützung von Bund und Ländern angewiesen sein werden.

Insgesamt empfehlen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen im Hinblick auf die wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Ländern ein situationsabhängiges sukzessives Auslaufen der vereinfachten Förderbeantragung sowie Übergangsphasen. „Dabei sollten im Zuge der wirtschaftlichen Wiederbelebung auch nach und nach wieder stärkere Zugangsrestriktionen geprüft werden, um nicht sogenannte ‚Zombie‘-Unternehmen künstlich am Leben zu halten, die sonst schon längst insolvent wären“, erklärt die IfM-Präsidentin. Unter Umständen sei es sogar sinnvoller, Neugründungen nach der überstandenen Krise den Start zu erleichtern. Explizit begrüßen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in diesem Zusammenhang das vom Bund geplante Maßnahmenpaket für Start-ups mit innovativen Geschäftsmodellen, weil es die Unterstützung von Wagniskapitalinvestoren in den Vordergrund stellt. Schließlich habe die schnelle Umstellung auf Homeoffice und Videokonferenzen gezeigt, welche Chancen die Digitalisierung im unternehmerischen Alltag bietet.

Positiv bewerten sie auch die übergangsweise Lockerung bzw. Aussetzung einzelner bürokratischer Regulierungen. Da viele Unternehmen bereits vor Ausbruch der Corona-Krise die Bürokratiebelastung als ein zentrales Wachstumshemmnis angesehen hatten, empfehlen die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen eine generelle Überprüfung, welche Rahmenbedingungen und Regulierungen angepasst werden sollten, um der mittelständischen Wirtschaft schnell wieder „auf die Beine“ zu helfen. „Der Mittelstand in Deutschland besitzt nicht nur eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung, sondern erfüllt auch eine wichtige Stabilisierungsfunktion für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Dazu gehört, dass die Familienunternehmer und Familienunternehmerinnen ein großes Verantwortungsgefühl gegenüber den Beschäftigten und Stakeholdern besitzen. Diese Besonderheit hat in und nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise maßgeblich zur Erholung der deutschen Volkswirtschaft beigetragen. Die gleiche Wirkung könnte auch diesmal vom Mittelstand ausgehen“, so Prof. Dr. Friederike Welter.

Das Hintergrundpapier „Exit aus dem Shutdown – wie der Mittelstand die Coronavirus-Pandemiekrise optimal überstehen kann“ finden Sie hier .

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Inflationsrate im März 2020 bei +1,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland lag im März 2020 bei +1,4 %. Damit schwächte sich die Inflationsrate ab (Januar und Februar 2020: jeweils +1,7 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Februar 2020 um 0,1 %.

Inflationsrate im März 2020 bei +1,4 %

Sinkende Preise für Mineralölprodukte schwächen die Inflationsrate ab

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16.04.2020

Verbraucherpreisindex, März 2020

  • +1,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, März 2020

  • +1,3 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland -gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat -lag im März 2020 bei +1,4 %. Damit schwächte sich die Inflationsrate ab (Januar und Februar 2020: jeweils +1,7 %). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Februar 2020 um 0,1 %.

Waren verteuerten sich binnen Jahresfrist unterdurchschnittlich um 1,3 %

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich von März 2019 bis März 2020 leicht unterdurchschnittlich um 1,3 %. Maßgeblich hierfür war der Preisrückgang bei Energieprodukten um 0,9 %. Am stärksten gaben die Preise für Heizöl infolge des seit Jahresbeginn anhaltenden Ölpreisverfalls auf dem Weltmarkt nach (-19,6 %). Auch Kraftstoffe (-3,3 %) wurden dadurch für die Verbraucherinnen und Verbraucher günstiger. Neben den deutlichen Preisrückgängen bei den Mineralölprodukten gab es auch einige Preiserhöhungen, zum Beispiel bei Strom (+4,5 %) und Erdgas (+2,3 %). Nahrungsmittel verteuerten sich deutlich um 3,7 %. Hier stiegen insbesondere die Preise für Fleisch und Fleischwaren sowie Obst (jeweils +8,8 %). Speisefette und Speiseöle wurden hingegen günstiger (-5,0 %).

Inflationsrate ohne Heizöl und Kraftstoffe bei +1,6 %

Die deutlichen Preisrückgänge bei Mineralölprodukten wirkten sich im März 2020 dämpfend auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Preise für Heizöl und Kraftstoffe hätte die Inflationsrate im März 2020bei +1,6 % gelegen.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,4 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt erhöhten sich im März 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,4 %. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,5 %. Überdurchschnittlichen Preiserhöhungen, zum Beispiel für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+4,8 %)sowie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+3,7 %), standen Preisrückgänge unter anderem im Bildungswesen (-2,0 %) und in der Telekommunikation (-0,6 %) gegenüber.

Deutlicher Preisrückgang gegenüber dem Vormonat beim Heizöl

Im Vergleich zum Februar 2020 stieg der Verbraucherpreisindex im März 2020 um 0,1 %. Die Energiepreise gingen allerdings um 2,2 % zurück, vor allem Heizöl (-10,1 %) und Kraftstoffe (-4,7 %) wurden billiger. Bekleidungsartikel (+4,0 %) wurden hingegen saisonbedingt teurer.

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Der „Chief Digital Officer“ bleibt die Ausnahme

In den wenigsten deutschen Unternehmen gibt es einen „Leiter Digitalisierung“ oder einen „Chief Digital Officer“ (CDO). Wo diese Position geschaffen wurde, ist sie allerdings ganz oben angesiedelt: auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene oder direkt darunter. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom.

Der „Chief Digital Officer“ bleibt die Ausnahme

Bitkom, Pressemitteilung vom 14.04.2020

  • Nicht einmal jedes fünfte Unternehmen hat einen CDO oder Leiter Digitalisierung
  • Vor allem kleine Unternehmen hinken hinterher
  • In 4 von 10 Fällen ist die Position auf Top-Ebene angesiedelt

In den wenigsten deutschen Unternehmen gibt es einen Leiter Digitalisierung oder einen Chief Digital Officer (CDO). Wo diese Position geschaffen wurde, ist sie allerdings ganz oben angesiedelt: auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene oder direkt darunter. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach gibt nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (19 Prozent) an, einen Leiter Digitalisierung oder CDO berufen zu haben. Damit steigt die Zahl gegenüber dem Vorjahr (15 Prozent) zwar leicht, vor allem kleine Unternehmen sind aber weiterhin sehr zurückhaltend. So geben nur 14 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeiter an, dass sie eine entsprechende Position geschaffen haben. Bei jenen mit 100 bis 499 Mitarbeiter sind es dagegen 36 Prozent, bei 500 bis 1.999 Mitarbeiter 56 Prozent und bei Unternehmen mit 2.000 oder mehr Beschäftigten sogar 70 Prozent. „Digitalisierung ist nicht nur eine Frage von Soft- und Hardware, sondern vor allem von Ideen und Strategien. Klare Verantwortung und Konzentration von Know-how sind gerade auch für mittelständische Unternehmen wichtig“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Alle sind gut beraten, in der aktuellen Corona-Krise konsequent auf Digitalisierung zu setzen.“

Unternehmen mit einem Leiter Digitalisierung oder CDO haben die Funktion in 4 von 10 Fällen (43 Prozent) auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene angesiedelt. Noch etwas häufiger (50 Prozent) wurde die Rolle auf der Ebene direkt unter Vorstand- bzw. Geschäftsführung etabliert. Nur in 5 Prozent der Fälle ist der CDO Teil des mittleren Managements. „Wichtig ist, dass der CDO mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet und die Rückendeckung der Unternehmensleitung hat. Der CDO muss nicht nur disruptiv denken dürfen, sondern auch handeln können“, so Berg. „Es reicht nicht, digitale Konzepte zu entwerfen, man muss sie auch in die Praxis bringen.“

Weitere Ergebnisse der Befragung finden sich hier .

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Einführung des Mindestlohns hatte negative Effekte auf Beschäftigung in Deutschland

Der Mindestlohn hat seit seiner Einführung in Deutschland deutlich messbare Verdrängungseffekte ausgelöst. Das ifo Institut zieht Bilanz nach fünf Jahren Mindestlohn.

Einführung des Mindestlohns hatte negative Effekte auf Beschäftigung in Deutschland

ifo Institut, Pressemitteilung vom 15.04.2020

Der Mindestlohn hat seit seiner Einführung in Deutschland deutlich messbare Verdrängungseffekte ausgelöst. „In der Summe erhält man Beschäftigungsverluste durch den Mindestlohn zwischen 129.000 und 594.000 Arbeitsplätzen“, schreiben Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, und Koautoren in einem Aufsatz für den ifo Schnelldienst.„Anhand der mittlerweile vorliegenden Evaluationsstudien lässt sich einigermaßen gut abschätzen, wie viel Arbeitsvolumen durch den Mindestlohn verdrängt wurde“, erklärt Thum. Ausschlaggebend sei die Verringerung der Arbeitszeit. „Wenn die Firmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, sinkt das insgesamt geleistete Arbeitsvolumen“, schreiben die Autoren. „Gesamtwirtschaftlich handelt es sich ebenfalls um einen Beschäftigungsabbau.“

Dass weniger Arbeitsvolumen verdrängt wurde, als in Prognosen vorhergesagt, sei nicht zuletzt auf die Umgehung des Mindestlohns zurückzuführen. „Wir hatten seinerzeit, je nach Arbeitsmarktmodell, Beschäftigungsverluste zwischen 426.000 und 911.000 Stellen vorhergesagt“, erklärt Thum. „Tatsächlich ist die Umsetzung des Mindestlohns bislang alles andere als umfassend“. Die Daten legen nahe, dass 2016 nur 47 Prozent der Lohnerhöhung erfolgt ist, die man aufgrund der Einführung des Mindestlohns eigentlich hätte beobachten müssen. „Berücksichtigt man dies, läge der vorab prognostizierte Beschäftigungsverlust bei maximal 534.000 Stellen“, sagt Thum. „Der maximal prognostizierte Beschäftigungsverlust wäre damit sogar noch etwas geringer als die festgestellte Obergrenze von 594.000 Stellen.“

Zudem führte der Mindestlohn nicht zur erhofften Einkommenserhöhung bei Geringverdienern. „Im ersten Jahr der Einführung des Mindestlohns machte die Arbeitszeitreduktion die Stundenlohnerhöhungen nahezu vollkommen wett“, schreiben die Autoren. „Aber auch diejenigen Mindestlohnempfänger, die im gleichen Umfang wie bisher arbeiten, haben nicht viel vom Mindestlohn.“

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2020

Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März in der Rezession. Diese wird lt. BMWi voraussichtlich bis Mitte des Jahres andauern. Die Corona-Pandemie setzt der globalen und der deutschen Wirtschaft zu.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2020

BMWi, Pressemitteilung vom 15.04.2020

  • Die Corona-Pandemie hat die globale Wirtschaft in eine Rezession geführt. Auch die deutsche Wirtschaftsleistung wird zurückgehen. Die weitere Entwicklung ist mit großen Unwägbarkeiten verbunden. In der zweiten Jahreshälfte dürfte jedoch die wirtschaftliche Erholung einsetzen. Die Maßnahmen der Bundesregierung tragen dazu bei, die negativen wirtschaftlichen Folgen zu verringern.
  • Die Auftragseingänge, die Produktion und die Umsätze in der Industrie hatten sich zu Jahresbeginn erholt. Angesichts der massiven Nachfrage- und Angebotsschocks aus dem In- und Ausland durch die Corona-Pandemie hat sich die Konjunkturentwicklung umgekehrt. Die Industriekonjunktur dürfte im März und im zweiten Quartal einbrechen.
  • Mit dem Shutdown der sozialen Kontakte wurden vor allem viele Dienstleistungen eingeschränkt und der private Konsum stark reduziert.
  • Das Coronavirus beeinträchtigt den Arbeitsmarkt. Anzeigen für Kurzarbeit nahmen massiv zu und betreffen weit mehr als eine Millionen Arbeitnehmer. Der Beschäftigungsanstieg wird sich nicht fortsetzen. Die Arbeitslosigkeit wird zunehmen.

Allgemeine Lage: Deutsche Wirtschaft wegen Corona in der Rezession

Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März in der Rezession. Diese wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres andauern. Die Corona-Pandemie setzt der globalen und der deutschen Wirtschaft zu. Die wegbrechende globale Nachfrage, die Unterbrechung von Lieferketten, Verhaltensänderungen der Verbraucher und eine Verunsicherung von Investoren wirken sich massiv auf Deutschland aus. Die zum Schutz von Gesundheit und Leben verhängten Shutdowns vielerorts in der Welt treffen nicht nur die Industrie, sondern auch viele Dienstleistungsbereiche schwer. In Deutschland wurde der Shutdown ab Mitte März schrittweise wirksam. Allein dadurch dürfte die Wirtschaftsleistung bereits im Durchschnitt des ersten Quartals merklich eingebrochen sein. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung im April verstärkt fortsetzt. Auch wenn erste Schutzmaßnahmen danach wieder etwas gelockert werden könnten, wird die Konjunktur weiterhin sehr gedämpft verlaufen und sich nur nach und nach beleben.

Wie stark der Einbruch wird, ist gegenwärtig schwer einzuschätzen. Die Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute rechnet mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) im ersten und zweiten Quartal von 1,9 % bzw. 9,8 % jeweils gegenüber dem Vorquartal (Stand 14. April 2020). Bei einer angenommenen relativ raschen Erholung im weiteren Verlauf des Jahres erwartet die Gemeinschaftsdiagnose einen Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2020 um 4,2 %. Einschlägige Signale wie die Entwicklung von Aktienindizes oder der Stimmungsindikatoren von ifo oder Markit bekräftigen diese Einschätzung. Eine Sonderauswertung des LKW-Maut-Fahrleistungsindex weist z. B. für die letzten sieben Tage im März einen Rückgang des Index um etwa 10 % gegenüber dem Stand vor Corona aus. Bis 25. März wurden über eine Millionen Anzeigen für Kurzarbeit geprüft, viele weitere Anzeigen waren zu dem Zeitpunkt noch unbearbeitet. Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen und zu bewältigen. Die Gemeinschaftsdiagnose erwartet auch deshalb für das Jahr 2021 eine kräftige Erholung um 5,8 %. Die Bundesregierung wird ihre Frühjahrsprojektion am 29. April 2020 veröffentlichen. Gegenwärtig ist die weitere wirtschaftliche Entwicklung aber noch mit ungewöhnlich großen Unwägbarkeiten behaftet.

Weltwirtschaft: Corona-Pandemie wirft Schatten voraus

Die Weltkonjunktur befindet sich nach dem globalen Ausbruch der Corona-Pandemie in einer schweren Rezession. Bereits im Januar trugen Produktionseinbußen in China dazu bei, dass die globale Industrieproduktion mit einem Rückgang um 4,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat die stärkste Drosselung seit der Finanzkrise verzeichnete. Der zusammengesetzte Einkaufsmanagerindex von J. P. Morgan / IHS Markit für die Weltwirtschaft stürzte dann aber im März auf einen neuen historischen Tiefstand von 39,4 Punkten, nachdem deutlicher wurde, dass sich die Epidemie global ausbreitet. Die Gemeinschaftsdiagnose geht in ihrem Frühjahrsgutachten davon aus, dass die globale Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2020 kaufkraftgewichtet um 1,8 % zurückgeht und sich dann im Jahr 2021 wieder deutlich erholt (+5,7 %).

Die Weltwirtschaftskrise schlägt sich in den vorlaufenden nationalen Indikatoren zur Außenwirtschaft nieder. Dabei geben die ifo Exporterwartungen für das Verarbeitende Gewerbe vom März nun per saldo die pessimistischste Erwartungshaltung seit der Finanzkrise wieder. Es ist davon auszugehen, dass der Welthandel nach dem ersten Einschlag durch den Shutdown in China im ersten Quartal vor allem im zweiten Quartal zurückgehen wird.

Ausfuhren im Februar noch stabil

Die Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen sind im Februar saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen im Vergleich zum Vormonat noch in etwa konstant geblieben (+0,0 %). Im Zweimonatsvergleich ergab sich für die Exporte allerdings ein kräftiger Anstieg um 1,4 %. Bei etwas höheren Ausfuhrpreisen dürfte dieses Plus real geringfügig niedriger gewesen sein.

Die Importe von Waren und Dienstleistungen gingen im Februar saisonbereinigt und in jeweiligen Preisen im Vergleich zum Januar bereits deutlich zurück (-1,3 %). Im Zweimonatsvergleich nahmen die Importe hingegen um 0,2 % gegenüber der Vorperiode zu. Vor dem Hintergrund deutlich gesunkener Einfuhrpreise dürfte sich daraus preisbereinigt ein stärkeres Plus ergeben.

Konjunktureller Einbruch in der Industrie unvermeidbar

Die bis zuletzt vorliegenden harten Indikatoren für das Produzierende Gewerbe betreffen einen Zeitraum, als die Corona-Pandemie hierzulande noch am Anfang stand. Die Entwicklung bei Auftragseingängen, Produktion und Umsätzen in der Industrie zeigte aufwärts und deutete nach der zwei Jahre andauernden Schwächephase der Industrie eine konjunkturelle Wende an. Im Februar nahm die Produktion im Produzierenden Gewerbe insgesamt um 0,3 % zu. Im Zweimonatsvergleich Januar/Februar gegenüber November/Dezember zeigte sich die deutliche Belebung in der Industrie um 1,9 %. Die Bauproduktion wurde sogar kräftig um 4,4 % ausgeweitet. Bei den Auftragseingängen im Verarbeitenden Gewerbe zeigte sich im Februar zwar ein Rückgang, im Zweimonatsvergleich ergab sich aber ebenfalls eine deutliche Zunahme von 3,3 % und in der Betrachtung ohne Großaufträge um 2,4 %. Ab März befindet sich auch das Produzierende Gewerbe in einer veränderten Welt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist in den folgenden Monaten ein bisher einmaliger Absturz der Industriekonjunktur zu erwarten. Darauf deuten auch die Geschäftsklimabefragungen im Verarbeitenden Gewerbe im März hin. Das ifo Geschäftsklima für das Verarbeitende Gewerbe stürzte um etwa 20 Saldenpunkte auf einen historischen Tiefststand ab und auch der Markit PMI gab kräftig auf 45,4 Punkte nach.

Konsum stark ausgebremst

Der Staat hat die wirtschaftlichen Aktivitäten der privaten Haushalte aus übergeordneten gesundheitspolitischen Gründen durch die Maßnahmen zur Reduzierung der sozialen Kontakte im öffentlichen Bereich stark eingeschränkt. Dies hatte insbesondere Auswirkungen auf den Einzelhandel und Dienstleistungen in den Bereichen Freizeit, Unterhaltung, Kultur, Beherbergung und Gaststätten sowie Bildung, Erziehung und Betreuung. Auch wenn sich die Umsätze im Einzelhandel ohne Kfz, die etwa ein Drittel der privaten Konsumausgaben ausmachen, im Februar noch um 1,2 % erhöhten, ist in den nächsten Monaten von einem tiefen Einbruch auszugehen. So hat sich das GfK Konsumklima im März bereits spürbar eingetrübt und für April ist mit einer weiteren massiven Verschlechterung zu rechnen. Die Neuzulassungen von Pkw durch private Halter sind im März gegen über dem Vormonat bereits um 31,4 % zurückgegangen, womit sie 34,4 % unter ihrem Vorjahresniveau lagen. Das ifo Geschäftsklima im Einzelhandel fiel im März tief in den negativen Bereich, wobei eine drastische Verschlechterung der Erwartungen für die kommenden Monate zu Buche schlägt. Die Preisentwicklung verlief demgegenüber weiterhin in ruhigen Bahnen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im März um 0,1 %, wobei rückläufige Energiepreise dämpfend wirkten. Die Inflationsrate ging auf 1,4 % zurück, während sich die Kerninflationsrate (ohne Energie und Nahrungsmittel) auf 1,6 % erhöhte.

Arbeitsmarkt von kommender Kurzarbeit gezeichnet

Die Stichtage zur Arbeitsmarktberichterstattung lagen zu Zeitpunkten, an denen die Auswirkungen des Coronavirus in Deutschland noch gering waren. Daher zeigte sich auch im Februar ein Zuwachs der saisonbereinigten Erwerbstätigkeit um 18.000 Personen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stieg im Januar um 52.000 Personen. Allerdings sank sie im Verarbeitenden Gewerbe (-40.000 Personen) und dabei insbesondere in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Stahlindustrie kräftig und auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung hielt der negative Trend an. Die Arbeitslosigkeit war am Stichtag 12. März nahezu so hoch wie im Februar. Nach den Ursprungszahlen (2,34 Millionen Personen) wurde im März der Vorjahresstand um 34.000 Personen überschritten. Ähnlich war die Entwicklung bei der Unterbeschäftigung.

Bei der Inanspruchnahme von konjunkturellem Kurzarbeitergeld deutet sich allerdings ein steiler Anstieg an. Einer Zwischenauswertung der BA mit Stand 25. März zufolge wurden allein durch die bereits geprüften Anzeigen von 55.000 Betrieben Kurzarbeit für mehr als 1 Millionen Arbeitnehmer angezeigt. Bis zum 6. April schnellte die Zahl der Kurzarbeit anzeigenden Betriebe auf 650.000 hoch. Die Frühindikatoren für den Arbeitsmarkt haben massiv nachgegeben und lassen eine rückläufige Beschäftigung und einen Anstieg bei der Arbeitslosigkeit in Gefolge von Corona erwarten.

[1] In diesem Bericht werden Daten verwendet, die bis zum 14. April 2020 vorlagen. Soweit nicht anders vermerkt, handelt es sich um Veränderungsraten gegenüber der jeweiligen Vorperiode auf Basis preisbereinigter sowie kalender- und saisonbereinigter Daten.

[2] Die Bundesregierung wird ihre Frühjahrsprojektion am 29. April 2020 veröffentlichen.

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