KfW-Schnellkredit für den Mittelstand startet am 15.04.2020

Mit dem KfW-Schnellkredit startet am 15.04.2020 ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Nach dem Beschluss des Programms und der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission wurden in kürzester Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen.

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand startet am 15.04.2020

BMF, Pressemitteilung vom 14.04.2020

Mit dem KfW-Schnellkredit startet am 15.04.2020 ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand. Nach dem Beschluss des Programms am 6. April und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11. April wurden in kürzester Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz:

„Die Bundesregierung tut alles, damit unser Land gut durch die Corona-Krise kommt. Mit einem beispiellosen Hilfspaket sorgen wir dafür, dass kleine, mittlere und auch große Unternehmen die schwierigen Zeiten überbrücken und danach voll durchstarten können. Entscheidend ist, dass die Hilfe auch sehr zügig ankommt. Genau das stellen wir mit dem KfW-Schnellkredit sicher, der von morgen (15.04.2020) an beantragt werden kann. Der Bund sichert diese Schnellkredite zu 100 % ab, die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko. Damit ist sichergestellt, dass das Geld schnell da ankommt, wo es besonders dringend gebraucht wird.“

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

„Mit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelständischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend benötigte Liquidität bereit. Mit der Übernahme von 100 % der Kreditrisiken und einer Laufzeit von 10 Jahren helfen wir unbürokratisch und verlässlich. Denn wir müssen unseren Mittelstand mit aller Kraft unterstützen, um als Wirtschaft insgesamt nach der Krise wieder durchstarten zu können. Der Mittelstand steht für 99,5 % aller Unternehmen in Deutschland, für 60 % aller Arbeitsplätze und 80 % aller Ausbildungsplätze.“

KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. Günther Bräunig:

„Mit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Maßnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab 10 Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikoprüfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern.“

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Auf Wunsch bis zu zwei tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen bei den bereits bestehenden KfW-Sonderprogrammen. Diese bestehen in einer Verlängerung der Laufzeit von bis zu fünf auf bis zu sechs Jahre, für Kredite bis 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird für die Annahme einer positiven Fortführungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufgewiesen haben.

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Mittelständisches Geschäftsklima verzeichnet im März historischen Absturz

Das mittelständische Geschäftsklima erfährt im März einen historisch einmaligen Absturz um 20 Zähler auf -19,2 Saldenpunkte. Dies unterstreicht das Ausmaß der globalen Krise, die auch Deutschland voll erfasst hat. Das März-Ergebnis des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers unterstreiche lt. KfW, dass die deutsche Wirtschaft einem Wirtschaftseinbruch mit historischem Ausmaß entgegensieht.

Mittelständisches Geschäftsklima verzeichnet im März historischen Absturz

KfW, Pressemitteilung vom 08.04.2020

  • Erwartungen nahezu am Allzeittief
  • Extremer Einbruch im Handel und bei Dienstleistern, Bau noch relativ robust
  • Sehr tiefe, aber wahrscheinlich relativ kurze Rezession absehbar

Das mittelständische Geschäftsklima erfährt im März einen historisch einmaligen Absturz um 20 Zähler auf -19,2 Saldenpunkte. Dies unterstreicht das Ausmaß der globalen Krise, die auch Deutschland voll erfasst hat. Um der Ausbreitung der Corona-Pandemie entgegenzuwirken, wurden seit Mitte März sukzessive Betriebsschließungen in der Gastronomie, dem Gastgewerbe, dem stationären Einzelhandel und vielen persönlichen Dienstleistern angeordnet. Selten war ein Einbruch des Geschäftsklimas so vorhersehbar wie aktuell. Vor allem die Geschäftserwartungen fallen ins Bodenlose und liegen mit -35,3 Saldenpunkten schlagartig auf dem Niveau des bisherigen Allzeittiefs (-35,7 im Dezember 2008). Ebenfalls rapide verschlechtert sich mit -10,9 Zählern die Geschäftslage, wenn auch nur halb so stark wie die Erwartungen.

Wie bei vorherigen Konjunkturschocks fällt das Geschäftsklima der Großunternehmen im März noch etwas schlechter aus als im Mittelstand. Es erfolgt ein Stimmungsabsturz bei Großunternehmen um 21,4 Zähler auf -31,0 Saldenpunkte. Noch schlechtere Werte wurden nur auf dem Höhepunkt der Finanzkrise 2008/09 erreicht. Katastrophal sind auch bei den Großunternehmen vor allem die Erwartungen. Im Gegensatz zum Mittelstand sind aber auch hier die Lageeinschätzungen schon weit unterdurchschnittlich.

Die zur Eindämmung des Corona-Virus auferlegten Einschränkungsmaßnahmen treffen den mittelständischen Handel und Dienstleister besonders stark. So rauscht das Geschäftsklima der Dienstleister (-25,7 Zähler) und der Einzel- und Großhändler (-22,6 und -21,0 Zähler) in den Keller. Die mittelständische Industrie wird zwar bisher durch staatliche Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung kaum beschränkt, dennoch meldet sie einen bisher nie dagewesenen Rückgang des Geschäftsklimas (-14,8 Zähler). Internationale Wertschöpfungsketten werden seit Februar erheblich gestört, was durch den Einbruch der nationalen und internationalen Nachfrage begleitet wird. Relativ immun gegen die Corona-Krise ist lediglich das Baugewerbe, da ein großer Auftragsbestand den Bau durch mehrere Krisenmonate tragen dürfte.

„Das März-Ergebnis des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers unterstreicht, dass die deutsche Wirtschaft einem Wirtschaftseinbruch mit historischem Ausmaß entgegensieht“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Anders als bei vorausgegangenen Rezessionen wurden viele Teile der Binnenwirtschaft bewusst stillgelegt. Kleine und mittlere Unternehmen werden daher stärker getroffen als beispielsweise in der Finanzkrise von 2009. Nach einer Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen ist allerdings auch ein temporär sehr kräftiger Wachstumsschub infolge der Normalisierung zu erwarten“, so Köhler-Geib.

Wegen der nur schwer zu prognostizierenden Dauer der Pandemie und der Gefahr einer zweiten Infektionswelle, sei das Risiko einer längeren Rezession allerdings beträchtlich.

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So werden Geschäftsprozesse digital

Digitale Prozesse sind in aller Regel effizienter und bilden die Voraussetzung dafür, neue Produkte und Dienstleistungen an den Markt zu bringen und in einem sich wandelnden Wettbewerbsumfeld zu bestehen. Mit einem jetzt veröffentlichten Leitfaden hilft der Digitalverband Bitkom Unternehmen aller Branchen, ihre Geschäftsprozesse digital fit zu machen.

So werden Geschäftsprozesse digital

Leitfaden zur Optimierung von Geschäftsprozessen veröffentlicht

Bitkom, Pressemitteilung vom 07.04.2020

Cloud statt Aktenschrank, Online-Meeting statt Geschäftsreise, Bestellungen und Rechnungsversand über Kundenportale statt per Brief und Fax: Die Digitalisierung betrifft in Unternehmen immer auch die interne Organisation und die eigenen Geschäftsprozesse. Digitale Prozesse sind in aller Regel effizienter und bilden die Voraussetzung dafür, neue Produkte und Dienstleistungen an den Markt zu bringen und in einem sich wandelnden Wettbewerbsumfeld zu bestehen.

Mit einem jetzt veröffentlichten Leitfaden hilft der Digitalverband Bitkom Unternehmen aller Branchen, ihre Geschäftsprozesse digital fit zu machen. Darin wird mit dem „Reifegradmodell Digitale Geschäftsprozesse“ ein neuartiger Ansatz vorgestellt, mit dem kleine, mittelständische und große Unternehmen sowie Organisationen schnell und einfach eine Standortbestimmung ihrer Geschäftsprozesse vornehmen können. So erkennen sie nicht nur, wo sie in Sachen Digitalisierung schon stehen – sondern vor allem auch, wo es Handlungs- und Optimierungspotenzial gibt. „Digitale Geschäftsprozesse sind für Unternehmen essenziell. Digitale Innovationen sind nur in einem Umfeld denkbar, in dem die Arbeitsabläufe, Daten und Technologien digital ausgerichtet sind“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „In der Corona-Krise zeigt sich die Bedeutung der Digitalisierung für Wirtschaft und Verwaltung mehr denn je. Der Aufbau digitaler Geschäftsprozesse und digitaler Geschäftsmodelle ist die Basis des künftigen Geschäfts.“

Der Leitfaden wurde branchenunabhängig entwickelt und ist einfach umzusetzen. Im „Reifegradmodell Digitale Geschäftsprozesse“ werden die vier Themenfelder Technologie, Daten, Qualität und Organisation eines bestimmten Prozesses untersucht. Sie werden durch je drei Kriterien mit je zwei Fragestellungen konkretisiert. Durch den leichten Zugang eignet sich das Modell besonders auch für Organisationen, die sich bislang noch nicht vertieft mit der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse beschäftigt haben. Berg: „Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die Unternehmen brauchen nicht irgendwelche digitalen Prozesse, sie brauchen besonders gute digitale Prozesse. Dabei hilft der Leitfaden. Nur wenn man einen guten Prozess digitalisiert, erhält man einen guten digitalen Prozess.“

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Euroraum rutscht in die Rezession

Der Euroraum rutscht in den kommenden Monaten in die Rezession. Das prognostizieren das ifo Institut in München und die KOF in Zürich in ihrem Eurozone Economic Outlook. Die Wirtschaftsleistung dürfte im ersten Quartal bereits um 2,3 Prozent geschrumpft sein und wird dann im zweiten sogar um 10,5 Prozent schrumpfen.

Euroraum rutscht in die Rezession

ifo Institut, Pressemitteilung vom 09.04.2020

Der Euroraum rutscht in den kommenden Monaten in die Rezession. Das prognostizieren das ifo Institut in München und die KOF in Zürich in ihrem Eurozone Economic Outlook. Die Wirtschaftsleistung dürfte im ersten Quartal bereits um 2,3 Prozent geschrumpft sein und wird dann im zweiten sogar um 10,5 Prozent schrumpfen. Für das dritte Vierteljahr 2020 sehen die Forscher dann ein Wachstum von 8,7 Prozent voraus, immer gegen das Vorquartal.

„Die Corona-Pandemie ist ein beispielloser Schock für die Weltwirtschaft“, schreiben die Forscher. Eine Folge sind drastische Schwankungen in der Industrieproduktion. Diese dürfte im ersten Quartal bereits um 4,4 Prozent gesunken sein und wird um zweiten dann sogar um 18 Prozent schrumpfen. Für das dritte Quartal erwarten die Forscher wieder ein Wachstum von 19 Prozent.

Ähnlich wird der Einbruch beim privaten Konsum ausfallen: minus 3,3 Prozent (Q1), minus 13,6 Prozent (Q2), plus 12 Prozent (Q3). Bei den Investitionen sind minus 2,3 Prozent (Q1), minus 10,0 Prozent (Q2) und plus 10,4 Prozent (Q3) zu erwarten.

„Diese wirtschaftlichen Vorhersagen sind mit großer Unsicherheit behaftet. Die Möglichkeit, dass sich die Pandemie früher abschwächt als erwartet, ist gering“, fügen die Forscher an. „Ein Wiederaufflammen der europäischen Schuldenkrise in großem Maßstab stellt daher ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für die Prognose dar.“

Das italienische Statistikamt Istat konnte an dieser Veröffentlichung des EZEO nicht mitwirken. Es wird sich aber ab der nächsten Ausgabe wieder wie üblich beteiligen.

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Studie über Unternehmen mit starker Mitbestimmung

Unternehmen, bei denen die Mitbestimmung durch Arbeitnehmer stärker verankert ist, verfolgen häufiger eine meist innovations- und forschungsorientierte Differenzierungsstrategie als Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung. Das ergibt sich aus einer Studie, die die Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegeben hat.

Studie über Unternehmen mit starker Mitbestimmung

Unternehmen mit starker Mitbestimmung sind rentabler und verfolgen häufiger eine Qualitäts- und Innovationsstrategie

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 08.04.2020

Unternehmen, bei denen die Mitbestimmung durch Arbeitnehmer stärker verankert ist, verfolgen häufiger eine meist innovations- und forschungsorientierte Differenzierungsstrategie als Firmen mit schwacher oder ohne Mitbestimmung. Solche potenziell zukunftsträchtigeren Geschäftsmodelle sind zudem heute unter börsennotierten Unternehmen in Deutschland weiter verbreitet als noch vor gut einem Jahrzehnt, während der Anteil der Unternehmen, die lediglich auf möglichst niedrige Kosten setzen, zurückgegangen ist. Auch Firmen ohne dezidierte Strategie sind deutlich seltener als in den späten 2000er Jahren. Über alle strategischen Ausrichtungen hinweg schneiden Unternehmen mit mehr Mitbestimmung bei wichtigen wirtschaftlichen Kennziffern meist überdurchschnittlich ab: Ihre Gesamtkapitalrentabilität ist im Durchschnitt um rund 65 Prozent höher als bei Unternehmen mit schwacher oder ganz ohne Mitbestimmung. Der operative Gewinn (Ebit-Marge) liegt bei stärker mitbestimmten Unternehmen im Mittel um knapp 11 Prozent höher, der Cashflow pro Aktie ist sogar mehr als dreimal so hoch wie in Firmen mit wenig Mitbestimmung. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie von Forschern der Universität Duisburg-Essen um Univ.-Prof. Dr. Marc Eulerich, des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) um Sigurt Vitols, Ph.D. und des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung mit Dr. Sebastian Campagna. „Mitbestimmung ist nicht nur ein Garant für Standort- und Beschäftigungssicherheit, sondern darüber hinaus auch ein Faktor für wirtschaftliche Stabilität und Prosperität“, schreiben die Forscher. Zusammenhänge, die gerade bei der Bewältigung der aktuellen Corona-Krise eine entscheidende Rolle spielen dürften. Wie eine bereits 2019 veröffentlichte Untersuchung zeigt, haben mitbestimmte Unternehmen schon die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 besser überstanden als Firmen ohne Mitbestimmung.

Das Team aus Ökonomen und Soziologen hat für die neue Untersuchung Daten von 172 Unternehmen ausgewertet, die zwischen 2006 und 2017 durchgehend im deutschen Börsenindex Composite DAX (CDAX) gelistet waren und deren Unternehmensstrategie sich für den gesamten Zeitraum identifizieren ließ, so dass insgesamt 2064 „Unternehmensjahre“ bis einschließlich 2017 in die Analyse einflossen. Bei der Abgrenzung der Strategie orientierten sich die Wissenschaftler am Mainstream der betriebswirtschaftlichen Managementlehre: Danach können Unternehmen ganz grundsätzlich auf zwei Wegen versuchen, sich am Markt zu etablieren: Erstens über möglichst geringe Kosten ihrer Produkte (so genannte „Kostenführerschaft“). Zweitens über besondere Produktmerkmale oder Dienstleistungen, die ihren Kunden einen besonderen Nutzen verschaffen, etwa hohe Qualität oder besonders guter Service. Solch eine „Differenzierungsstrategie“ geht meist mit höheren Investitionen in Forschung und Entwicklung einher. Ist sie erfolgreich, können die Unternehmen höhere Preise für ihre Produkte erzielen. Möglich sind auch Mischformen der beiden Strategien. Ob die Verankerung der Mitbestimmung in den untersuchten Unternehmen über- oder unterdurchschnittlich stark ist, bestimmten die Forscher über den am WZB entwickelten Mitbestimmungsindex (MB-ix). Er verzeichnet unter anderem für jedes Unternehmen, wie viele Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen sitzen, wie stark die formellen Einflussmöglichkeiten des Kontrollorgans sind oder ob es einen europäischen Betriebsrat gibt. Als stark mitbestimmt werden in der Untersuchung Unternehmen bezeichnet, wenn sie im Vergleich zur Gesamtgruppe eine überdurchschnittlich stark verankerte Mitbestimmung haben und als schwach mitbestimmt, wenn sie unterdurchschnittlich ist.

Häufiger Qualitäts- statt Kostenstrategie

Die Analyse der Forscher zeigt deutliche Zusammenhänge zwischen Stärke der Mitbestimmung und Unternehmensstrategie. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unternehmen auf Kostenführerschaft setzt, liegt in Unternehmen ohne Mitbestimmung bei 27 Prozent, während es bei starker Mitsprache der Arbeitnehmer nur 10 Prozent sind. Dagegen wählen stark mitbestimmte Unternehmen doppelt so häufig eine dezidierte Differenzierungsstrategie (25 Prozent gegenüber 12 Prozent). Zudem verfolgen sie etwas häufiger eine Mischstrategie. Dass keine dominante Strategie vorliegt, kommt bei Unternehmen ohne Mitbestimmung etwas häufiger vor.

„Es liegt auf der Hand, dass Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter Diversifizierungsstrategien favorisieren und diese durch ihre Einflussmöglichkeiten über die Mitbestimmung unterstützen“, schreiben die Wissenschaftler. „Denn im Gegensatz zur Kostenführerstrategie wird bei den Differenzierern auf hohe Technologieintensität gesetzt, auf Innovationen, was aber nur mit gut ausgebildeten und damit in der Regel höher entlohnten Beschäftigten erreicht werden kann.“ Insbesondere in Zeiten von Digitalisierung und demografischem Wandel verspreche diese Orientierung tendenziell mehr Zukunftschancen, betonen Management-Professor Eulerich und seine Forscherkollegen. Darauf weise auch die zahlenmäßige Entwicklung der Strategietypen im untersuchten Zeitraum hin: Zwischen 2006 und 2017 nahm die Zahl der „Differenzierer“ zu: von 16 auf 26 Prozent aller Unternehmen im Sample. Größer wurde auch der Anteil der Firmen mit Mischstrategie (Zunahme von knapp 24 auf 33 Prozent). Dagegen waren 2017 deutlich weniger Unternehmen auf reine Kostenführerschaft aus als 11 Jahre zuvor (Rückgang von knapp 24 auf 15 Prozent) oder verfolgten keine dominante Strategie (36 auf knapp 26 Prozent).

Stark mitbestimmte Unternehmen zeigen bessere wirtschaftliche Performance

Anhand von drei wichtigen betriebswirtschaftlichen Größen messen die Forscher den wirtschaftlichen Unternehmenserfolg: der Gesamtkapitalrentabilität (Return on Assets, ROA), der EBIT-Marge und dem Cashflow pro Aktie. Unternehmen mit mehr Mitbestimmung schneiden fast immer besser ab. Im Durchschnitt aller 172 untersuchten Unternehmen beträgt der ROA in Unternehmen mit starker Mitbestimmung 4,58 Prozent, während es bei schwach mitbestimmten 2,76 Prozent sind. Die Differenz zwischen beiden Gruppen beträgt also rund 65 Prozent. Noch größer ist der Vorsprung beim Cashflow: Bei starker Mitbestimmung liegt er im Durchschnitt bei 4,95 Euro pro Aktie – das ist gut dreimal so hoch wie in Unternehmen mit schwacher Mitbestimmung (1,39 Euro). Als EBIT-Marge ermitteln die Forscher im Durchschnitt der stark mitbestimmten Firmen 7,77 Prozent. Bei geringer Mitbestimmung sind es 7,01 Prozent (Unterschied: 11 Prozent).

Differenziert man zusätzlich nach Strategietypen, sind die Abstände bei Unternehmen mit Differenzierungsstrategie am größten: Hier schneiden die stärker mitbestimmten Unternehmen in allen drei betriebswirtschaftlichen Größen statistisch signifikant besser ab, der Vorsprung beim ROA beträgt sogar fast neun Prozentpunkte. Bei Firmen mit Kostenführer-Strategie und in der Gruppe ohne dominante Strategie ist der Cashflow pro Aktie mit starker Mitbestimmung signifikant höher, bei den beiden anderen Größen ergibt sich kein statistisch signifikanter Unterschied. Auch bei Unternehmen, die eine Mischstrategie verfolgen, fällt der Cashflow deutlich stärker aus (5,55 Euro pro Aktie gegenüber 2,04 Euro bei schwacher Mitbestimmung). Bei der EBIT-Marge ergibt sich kein signifikanter Unterschied. Einzig beim ROA der „Mischstrategen“ zeigt sich ein Ausreißer aus dem allgemeinen Trend der Ergebnisse: Während er bei den stark mitbestimmten Unternehmen 5,24 Prozent beträgt, sind es bei schwach mitbestimmten 7,19 Prozent.

Die Mitbestimmung der Beschäftigten kann „eine wesentliche Bedingung für gute Corporate Governance“ sein, schlussfolgern die Wissenschaftler aus ihren Ergebnissen. „Das Ringen um adäquate Unternehmensstrategien ist mit Mitbestimmung wirtschaftlich erfolgversprechend. Daher gehören Diskussionen über strategische Themen, die Antworten auf die großen Herausforderungen der heutigen Zeit geben sollen, in den mitbestimmten Aufsichtsrat.“

Die Ergebnisse der neuen Studie bestätigen und ergänzen Befunde anderer aktueller Untersuchungen: Eine Studie des Jacques Delors Centre der Hertie-School of Governance hat kürzlich ergeben, dass im Aufsichtsrat paritätisch mitbestimmte Unternehmen deutlich stärker investieren. Und in der Wirtschaftskrise 2008/2009 sowie in den Jahren danach schnitten mitbestimmte Unternehmen wirtschaftlich signifikant besser ab, wie Ökonomen der Universitäten Göttingen und Marburg im vergangenen Jahr herausgearbeitet haben.

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EXIST-Programm führt in Corona-Krise Erleichterungen für Tech-Startups ein

Weltweit wird an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Lungenkrankheit COVID-19 gearbeitet. Das Gründungsvorhaben der Uni Tübingen erhält vom BMWi zusätzliche Mittel für die Entwicklung eines COVID-19 Impfstoffs. Neben der Förderung dieses konkreten Forschungsprojekts hat das Bundeswirtschaftsministerium die Weichen dafür gestellt, dass vielversprechenden Gründungsvorhaben nicht durch die Corona-bedingten Einschränkungen des Wirtschaftslebens das Aus droht.

EXIST-Programm führt in Corona-Krise Erleichterungen für Tech-Startups ein

BMWi, Pressemitteilung vom 08.04.2020

Weltweit wird an der Entwicklung eines Impfstoffs gegen die Lungenkrankheit COVID-19 gearbeitet. Hoffnung auf eine Lösung des Problems bietet das EXIST-Forschungstransfer-Projekt „Impfkraft“ der Universität Tübingen. Das Tübinger Gründerteam arbeitet an einer vielversprechenden plattformbasierten Methode zur Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Corona-Viren. Eine Besonderheit ist hierbei der Multivektoransatz, welcher auch Mutationen des Corona-Virus neutralisieren könnte und damit einen dauerhafteren Impfschutz als andere aktuell diskutierte Methoden verspricht. Um die Entwicklung weiter zu beschleunigen, erhält das Projekt nun vom Bundeswirtschaftsministerium eine Mittelaufstockung.

Dazu Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWi für die Digitale Wirtschaft und Start-ups: „Die Suche nach einem Impfstoff gegen die neuartigen Corona-Viren ist ein Wettlauf gegen die Zeit. Je schneller wir einen Impfstoff entwickeln, desto mehr Menschenleben können wir retten. Ich kann nur feststellen: Sinnvoller können Fördermittel aus unserem EXIST-Programm kaum eingesetzt werden.“

Neben der Förderung dieses konkreten Forschungsprojekts hat das Bundeswirtschaftsministerium die Weichen dafür gestellt, dass vielversprechenden Gründungsvorhaben nicht durch die Corona-bedingten Einschränkungen des Wirtschaftslebens das Aus droht. Im Rahmen der EXIST-Programme können Ausgründungsvorhaben, die am Ende ihrer Förderlaufzeit stehen und deren Gründung durch die aktuellen Kontaktbeschränkungen gefährdet ist, mit einer unbürokratischen Verlängerung der Förderlaufzeit um drei Monate rechnen. Aktuell kommen für einen solchen Antrag alle Projekte in Frage, die zum 30.04.2020 und 31.05.2020 enden würden.

Thomas Jarzombek: „Wir wollen verhindern, dass vielversprechenden Gründungsvorhaben auf den letzten Metern die Luft ausgeht. Deshalb verlängern wir unbürokratisch die Laufzeit der Förderung um drei Monate. Sollte das nicht ausreichen, können wir auch noch einmal nachlegen.“

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent gestiegen. Dabei erhöhte die Industrie ihren Ausstoß um 0,4 Prozent, während das Baugewerbe ihre Produktion um 1,0 Prozent einschränkte. Das berichtet das BMWi.

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2020

BMWi, Pressemitteilung vom 07.04.2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar im Vergleich zum Vormonat um 0,3 Prozent gestiegen. Dabei erhöhte die Industrie ihren Ausstoß um 0,4 Prozent, während das Baugewerbe ihre Produktion um 1,0 Prozent einschränkte.Im Zweimonatsvergleich Januar/Februar gegenüber November/Dezember stieg die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe um 2,3 Prozent. Hier verzeichneten sowohl die Industrie als auch der Bau deutliche Produktionszuwächse (+1,9 Prozent bzw. +4,4 Prozent).

Die Industriekonjunktur belebte sich gerade, nach einer etwa zweijährigen Schwächephase. Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist diese Entwicklung nun abrupt gestoppt. Die Industrieproduktion wird ab März und im Durchschnitt des zweiten Quartals kräftig einbrechen. Die Bauproduktion wird angesichts der plötzlich verringerten Zahl an Arbeitskräften vorübergehend ebenfalls merkliche Einbußen verzeichnen.

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar gegenüber dem Vormonat um 1,4 Prozent gesunken. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen erhöhten sich die Bestellungen zuletzt um 1,1 Prozent. Das berichtet das BMWi.

Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2020

BMWi, Pressemitteilung vom 06.04.2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Februar gegenüber dem Vormonat um 1,4 Prozent gesunken. Ohne Berücksichtigung von Großaufträgen erhöhten sich die Bestellungen zuletzt um 1,1 Prozent.

Im Zweimonatsvergleich Januar/Februar gegenüber November/Dezember ergab sich ein Zuwachs der Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe um 3,3 Prozent.

Die Auftragseingänge zeigten zum Stand vor Ausbruch der Corona-Pandemie ein Ende der Rezession in der Industrie an. Angesichts des globalen konjunkturellen Schocks durch die Corona-Pandemie ist jedoch von einem Einbruch der Auftragseingänge im März und April sowie insgesamt kräftigen Produktionseinbußen im ersten und zweiten Quartal auszugehen.

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Grenzpendler aus dem Ausland: Mehr Beschäftigte mit ausländischem Wohnort

Ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, deren Wohnort sich aber im Ausland befindet, haben deutlich an Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen. Seit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab 2011 ist insbesondere die Zahl osteuropäischer Grenzpendler gestiegen. Das zeigt eine Studie des IAB.

Grenzpendler aus dem Ausland: Mehr Beschäftigte mit ausländischem Wohnort

IAB, Pressemitteilung vom 07.04.2020

Ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, deren Wohnort sich aber im Ausland befindet, haben deutlich an Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen. Seit der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten ab 2011 ist insbesondere die Zahl osteuropäischer Grenzpendler gestiegen. Das zeigt eine am 07.04.2020 veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Zwischen 2010 und 2019 ist die Zahl der in Deutschland arbeitenden Grenzpendler von unter 69.000 auf mehr als 191.000 Personen angestiegen. Sie hat sich damit seit 2010 fast verdreifacht. Dieser Zuwachs liegt vor allem an der Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitskräfte aus den osteuropäischen EU-Beitrittsstaaten. Die Zahl der Grenzpendler ist dabei nicht nur in den Grenzregionen Deutschlands gestiegen, sondern auch in Kreisen, die im Landesinneren liegen.

In den meisten Bundesländern bilden Grenzpendler aus Polen die größte Gruppe. Zudem spielen Grenzpendler aus den jeweils angrenzenden Staaten eine wichtige Rolle. In 2019 waren nach den rund 69.000 Grenzpendlern aus Polen die gut 36.000 Grenzpendler aus Frankreich die zweitstärkste Gruppe. An dritter Stelle kamen die mehr als 34.000 tschechischen Grenzpendler.

Mittlerweile hat auch die Zahl der Grenzpendler aus Ländern deutlich zugenommen, die nicht an Deutschland angrenzen. Inzwischen kommen knapp 9.000 Grenzpendler aus Rumänien und jeweils rund 5.000 aus Ungarn und der Slowakei.

Grenzpendler aus westeuropäischen Nachbarstaaten wie Österreich (gut 9.000) oder den Niederlanden (knapp 7.000) üben häufig berufliche Tätigkeiten auf einem hohen oder sehr hohen Anforderungsniveau aus. Unter den Beschäftigten aus den neueren Grenzpendlerländern, also den östlich gelegenen Ländern wie Polen, der Tschechischen Republik oder Rumänien, haben Tätigkeiten mit geringem Anforderungsniveau eine höhere Bedeutung. Sie sind zudem häufig in der Zeitarbeit tätig.

In der IAB-Studie werden alle Personen als Grenzpendler bezeichnet, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und deren beim Arbeitgeber gemeldeter Wohnort im Ausland liegt. „Grenzpendeln ist somit ein relativ weiter Begriff und beinhaltet keine Anforderung an tägliches oder mindestens wöchentliches Pendeln, wie dies bei der Begriffsdefinition der Grenzgänger der Fall ist“, erklären die Autorinnen und Autoren der Studie. Es ist daher möglich, dass ein Grenzpendler einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort hat, der in den verwendeten Sozialversicherungsdaten nicht enthalten ist.

Die IAB-Studie basiert auf Arbeitsmarktdaten, die vor den Grenzschließungen aufgrund der Corona-Krise erhoben wurden.

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Corona-Krise: 8 Mrd. Euro für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen

Die EU-Kommission hat 1 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dienen wird. Der EIF gehört zur Europäischen Investitionsbank-Gruppe. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen.

Corona-Krise: 8 Mrd. Euro für 100.000 kleine und mittlere Unternehmen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.04.2020

Die Europäische Kommission hat 1 Mrd. Euro aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) freigegeben, die als Garantie für den Europäischen Investitionsfonds (EIF) dienen wird. Der EIF gehört zur Europäischen Investitionsbank-Gruppe. Der EIF kann dadurch besondere Garantien stellen, die Banken und anderen Kreditgebern Anreize bieten, um mindestens 100.000 europäischen KMU und kleinen Midcap-Unternehmen, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, Liquidität zur Verfügung zu stellen; es wird erwartet, dass dadurch Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. Euro mobilisiert werden können.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: „Derzeit haben es unsere Unternehmen in ganz Europa schwer. Die EU handelt rasch, um die Krise abzumildern und kleine und mittlere Unternehmen, die besonders gefährdet sind, zu unterstützen. Die Kommission und der Europäische Investitionsfonds stellen heute Finanzmittel in Höhe von 8 Mrd. Euro für europäische KMU bereit, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, und entlasten damit sofort deren Liquiditätslage. Die Mittel werden noch in diesem Monat über lokale Banken und Kreditgeber zu denen fließen, die von der Krise am stärksten betroffen sind.“

Mit der Ankündigung am 06.04.2020 wird die in der Mitteilung der Kommission vom 13. März eingegangene Verpflichtung zur unverzüglichen Unterstützung besonders hart getroffener KMU erfüllt; erste Mittel sollen bereits im April fließen. Die Aktion ist Teil des von der EIB-Gruppe am 16. März angekündigten Maßnahmenpakets, das KMU und Midcap-Unternehmen in Europa ohne unnötige Verzögerungen Hilfe bringen soll.

Eine der unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie ist der abrupte Liquiditätsmangel bei kleinen und mittleren Unternehmen. Diese sind von Krisen meist besonders stark betroffen, und sie müssen deshalb unbedingt mit ausreichender Liquidität versorgt werden, damit sie die Krise überstehen können. Gleichzeitig steigt bei solchen Liquiditätsengpässen das wahrgenommene Risiko plötzlich stark, sodass die Banken wenig geneigt sind, KMU Kredite zu gewähren. Deshalb sind EU-Garantien zur Unterlegung solcher Darlehen erforderlich. Ab 06.04.2020 bringt der EIF spezielle EFSI-besicherte Garantien auf den Markt, um die Auswirkungen der Pandemie auf kleine und mittlere Unternehmen und kleine Midcap-Unternehmen einzudämmen.

Mit der 1 Mrd. Euro, die im Rahmen der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität aus dem EFSI und unter Horizont 2020 durch „InnovFin – Garantien für KMU“ bereitgestellt wurde, ist der EIF in der Lage, Finanzintermediären Garantien in Höhe von 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, wodurch 8 Mrd. Euro an Finanzmitteln mobilisiert werden können. Die Garantien werden vom EIF über eine heute veröffentlichte Aufforderung zur Interessenbekundung, die sich an mehrere hundert Finanzintermediäre, darunter Banken und alternative Kreditgeber, richtet, an den Markt gebracht. Die Garantien haben folgende besonderen Merkmale:

  • Vereinfachter und schnellerer Zugang zur EIF-Garantie
  • Höhere Risikodeckung – bis zu 80 Prozent der potenziellen Verluste aus Einzelkrediten (der Standardwert beträgt 50 %)
  • Schwerpunkt auf Betriebsmittelkrediten in der gesamten EU
  • Flexiblere Bedingungen, einschließlich Möglichkeiten für Zurückstellung, Umschuldung oder Tilgungsaufschub.

Zugang haben sowohl neue als auch bestehende Finanzintermediäre, die bereits mit dem EIF zusammenarbeiten. Diese werden mehr als hunderttausend Unternehmen, die Garantien im Rahmen der COSME-Kreditbürgschaftsfazilität (LGF) und der InnovFin-SMEG-Programme erhalten, Sonderbedingungen bieten.

Nächste Schritte

Finanzintermediäre mit bestehenden EIF-Vereinbarungen im Rahmen von COSME- und InnovFin-Programmen werden nach der heutigen Aufforderung zur Interessenbekundung nach einem entsprechenden Antrag unmittelbar auf die neuen Garantien zugreifen können. Für andere Finanzintermediäre ist ein zügiges Antragsverfahren vorgesehen, das sie zunächst durchlaufen müssen. Auf diese Weise können bereits im April neue Gelder an hart getroffene Unternehmen fließen. KMU können ihren Antrag direkt bei ihren lokalen Banken und Kreditgebern, die die Regelung in Anspruch nehmen, stellen (siehe www.access2finance.eu ).

Die Kommission und die EIB-Gruppe werden noch weitere zusätzliche Maßnahmen ausarbeiten und alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie und zur Bewältigung ihrer wirtschaftlichen Folgen beizutragen.

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