Exporte im Januar 2020: -2,1 % zum Januar 2019

Im Januar 2020 wurden von Deutschland Waren im Wert von 106,5 Mrd. Euro exportiert und Waren im Wert von 92,7 Mrd. Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im Januar 2020 um 2,1 % und die Importe um 1,8 % niedriger als im Januar 2019.

 

Exporte im Januar 2020: -2,1 % zum Januar 2019

Erste mögliche Corona-Effekte in China

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.03.2020

Exporte, Januar 2020

  • 106,5 Milliarden Euro
  • -0,0 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • -2,1 % zum Vorjahresmonat

Importe, Januar 2020

  • 92,7 Milliarden Euro
  • +0,5 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • -1,8 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, Januar 2020:

  • 13,9 Milliarden Euro
  • 18,5 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz nach Berechnungen der Deutschen Bundesbank, Januar 2020

  • 16,6 Milliarden Euro

Im Januar 2020 wurden von Deutschland Waren im Wert von 106,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 92,7 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im Januar 2020 um 2,1 % und die Importe um 1,8 % niedriger als im Januar 2019. Kalender- und saisonbereinigt blieben die Exporte gegenüber dem Vormonat Dezember 2019 unverändert, die Importe stiegen um 0,5 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Januar 2020 mit einem Überschuss von 13,9 Milliarden Euro ab. Im Januar 2019 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +14,5 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Überschuss im Januar 2020 bei 18,5 Milliarden Euro.

Die deutsche Leistungsbilanz schloss unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel (+14,2 Milliarden Euro), Dienstleistungen (-0,4 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+9,9 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-7,1 Milliarden Euro) im Januar 2020 mit einem Überschuss von 16,6 Milliarden Euro ab. Im Januar 2019 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 17,6 Milliarden Euro ausgewiesen.

Außenhandel mit EU-Staaten

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Januar 2020 Waren im Wert von 63,9 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 50,5 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Januar 2019 sanken die Exporte in die EU-Staaten um 2,2 % und die Importe aus diesen Staaten um 2,5 %. In die Staaten der Eurozone wurden im Januar 2020 Waren im Wert von 40,7 Milliarden Euro (-1,8 %) geliefert und Waren im Wert von 31,9 Milliarden Euro (-5,4 %) aus diesen Ländern bezogen. In die EU-Staaten, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Januar 2020 Waren im Wert von 23,2 Milliarden Euro (-2,9 %) exportiert und Waren im Wert von 18,6 Milliarden Euro (+3,0 %) von dort importiert.

Besonderheit: Vereinigtes Königreich

Mit Ablauf des 31.01.2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Deshalb wird das Vereinigte Königreich im Berichtsmonat Januar 2020 noch der Ländergruppe der EU-Mitgliedstaaten zugeordnet. Ab Berichtsmonat Februar 2020 erfolgt die Zuordnung zu der Ländergruppe „Drittstaaten“. Im Januar 2020 wurden in das Vereinigte Königreich Waren im Wert von 5,9 Milliarden Euro exportiert (-16,3 % gegenüber Januar 2019) und Waren im Wert 3,6 Milliarden Euro von dort importiert (+14,5 %).

Außenhandel mit Nicht-EU-Staaten

In die Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) wurden im Januar 2020 Waren im Wert von 42,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 42,2 Milliarden Euro aus diesen Staaten importiert. Gegenüber Januar 2019 sanken die Exporte in die Drittstaaten um 2,0 %, die Importe von dort nahmen um 0,9 % ab.

Erste mögliche Corona-Effekte: Exporte nach China nehmen ab

Die Exporte in die durch das neuartige Coronavirus besonders betroffene Volksrepublik China nahmen gegenüber Januar 2019 um 6,5 % auf 7,3 Milliarden Euro ab, während die Importe aus China im Januar 2020 nur leicht um 0,5 % auf 10,4 Milliarden Euro sanken. Aus den bisher vorliegenden Ergebnissen lassen sich jedoch keine eindeutigen Auswirkungen des Coronavirus ableiten.

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100 Tage EU-Kommission – welche Agenda für die Wirtschaft?

Klimaschutz, Industriepolitik, kleine und mittlere Unternehmen, Künstliche Intelligenz, Berufliche Bildung, Steuern: Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat sich viele Initiativen vorgenommen, die unmittelbaren Einfluss auf europäische Betriebe und ihre Wettbewerbsfähigkeit haben. Die DIHK hat einen Überblick zusammengestellt.

 

100 Tage EU-Kommission – welche Agenda für die Wirtschaft?

DIHK, Mitteilung vom 05.03.2020

Bei Amtsantritt hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zahlreiche Initiativen angekündigt – mit direkten Auswirkungen auf Unternehmen, die in der EU tätig sind. Nächste Woche wird sie Strategien für eine EU-Industriepolitik sowie speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorlegen. Welche weiteren wirtschaftsrelevanten Vorhaben zeichnen sich nach den ersten 100 Tagen der Kommission von der Leyen ab?

Europäischer Green Deal: Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Bereits im Dezember stellte die EU-Kommission den Europäischen Green Deal als die neue Wachstumsstrategie für Europa vor. Diese Woche hat sie das europäische Klimaschutzgesetz vorgelegt, das die Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich verankert.

Doch wie lassen sich höhere CO2-Einsparziele mit dem versprochenen Wachstum vereinbaren? Grundvoraussetzung ist, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit insbesondere auch energieintensiver Unternehmen erhalten bleibt. Regulatorische Hürden für Investitionen in den Klimaschutz müssen reduziert werden. Die Möglichkeit, zumindest einen Teil der notwendigen Einsparungen von Treibhausgasemissionen durch Klimaschutzprojekte im EU-Ausland zu realisieren, würde einen Beitrag zur Kosteneffizienz der Klimapolitik leisten und zugleich die Marktchancen für Umwelt- und Klimatechnologien aus Europa erhöhen.

Künstliche Intelligenz: Raum für Innovation lassen

In ihrem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz (KI) entwirft die EU-Kommission Maßnahmen, die die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Europas in dieser Schlüsseltechnologie stärken und gleichzeitig Vertrauen in KI schaffen sollen. Insbesondere in KMU soll die Adaption von KI-Lösungen beschleunigt werden.

Der Ausbau digitaler Innovationszentren ist ebenso vorgesehen wie die Anpassung des bestehenden EU-Rechtsrahmens, etwa bei Haftungsfragen. Hier ist es aus DIHK-Sicht wichtig, Rechtssicherheit für den Einsatz von KI-Anwendungen herzustellen, ohne durch neue Regularien einen unverhältnismäßigen Aufwand zulasten von Innovation zu schaffen.

Fachkräfte: Berufliche Bildung attraktiver machen

Zur Berufsbildung soll im März eine Aktualisierung der Europäischen Kompetenzagenda vorgelegt werden. Außerdem ist ein Empfehlungsvorschlag zur Zukunft der Beruflichen Bildung angekündigt. Vor dem Hintergrund, dass der Mangel an – insbesondere beruflich qualifizierten – Fachkräften europaweit die Wettbewerbsfähigkeit bremst, setzt die Wirtschaft darauf, dass die EU-Kommission neue Initiativen für die praxisnahe Aus- und Weiterbildung auf den Weg bringt.

Im Kern sollte es darum gehen, den beruflichen Bildungsweg als attraktive und gleichwertige Alternative zur Hochschulbildung auszubauen und zu bewerben, die Höhere Berufsbildung zu stärken und die wachsende Bedeutung der beruflichen Weiterbildung in den Fokus zu rücken.

Steuern: Vereinfachung und Transparenz in den Fokus stellen

An neuen Steuer-Initiativen hat die EU-Kommission für 2020 die Mitteilung über eine „Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert“ sowie den Gesetzesentwurf für einen „Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Besteuerung“ in Aussicht gestellt. Der durch eine verschärfte Kontrolle entstehende Mehraufwand sollte sich für die Unternehmen jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen.

Wichtig ist außerdem, dass die EU ihre Anforderungen auch an die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten richtet. Deren Analysefähigkeit, der gegenseitige Informationsaustausch und auch die sonstige Zusammenarbeit lassen sich häufig noch verbessern. Außerdem hält die Kommission an ihren Entwürfen zur Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) fest. Hiernach sollen europäische Unternehmen ihre Gewinne anhand EU-weit einheitlicher Regeln ermitteln und ihre Steuerzahlungen berechnen können. Ziel der Vorhaben muss sein, dass neues Steuerrecht die Verwirklichung des Binnenmarktes bestmöglich unterstützt und dass Chancen zu Vereinheitlichung und mehr Transparenz konsequent genutzt werden.

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Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2020

Wie das BMWi mitteilt, sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar gegenüber dem Vormonat um 5,5 % gestiegen.

 

Entwicklung der Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Januar 2020

BMWi, Pressemitteilung vom 06.03.2020

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe im Januar gegenüber dem Vormonat um 5,5 % gestiegen. Hierzu haben überdurchschnittliche Großaufträge beigetragen. Aber auch ohne Großaufträge erhöhten sich die Bestellungen um 2,3 %. Die Auftragseingänge aus dem Inland gingen um 1,3 % zurück. Aus dem Euroraum und dem Nicht-Euroraum nahmen die Aufträge hingegen unterstützt durch Großaufträge kräftig um 15,1 % bzw. 7,8 % zu.

Im Zweimonatsvergleich Dezember/Januar gegenüber Oktober/November ergab sich ein leichter Zuwachs der Ordereingänge im Verarbeitenden Gewerbe um 0,2 %. Bereinigt um Großaufträge erfolgte ein Anstieg um 0,5 %.

Neben den Großaufträgen dürften im Januar auch Nachholeffekte aufgrund der Brückentage im Dezember eine Rolle gespielt haben. Insgesamt haben sich die Bestellungen in den vergangenen Monaten stabilisiert. Die Geschäftserwartungen der Unternehmen hellten sich fünf Monate in Folge auf. Die Industriekonjunktur dürfte insoweit vor ihrem Wendepunkt stehen. Allerdings bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Risiken durch den Corona-Virus auswirken.

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Mittelständisches Geschäftsklima im Februar noch nicht vom Corona-Virus betroffen

Im Februar zeigten sich die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht von dem zu diesem Zeitpunkt noch weitestgehend auf China begrenzten Corona-Virus beeindruckt: Nach einem Dämpfer im Vormonat ist das mittelständische Geschäftsklima wieder leicht angestiegen, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt.

 

Mittelständisches Geschäftsklima im Februar noch nicht vom Corona-Virus betroffen

KfW, Pressemitteilung vom 04.03.2020

  • Stimmung im Mittelstand steigt dank verbesserter Erwartungen
  • Rückschlag bei den Großunternehmen
  • Auswirkungen des Corona-Virus dürften Konjunktur zusätzlich belasten

Im Februar zeigten sich die kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland nicht vom zu diesem Zeitpunkt weitestgehend auf China begrenzten Corona-Virus beeindruckt: Nach einem Dämpfer im Vormonat ist das mittelständische Geschäftsklima wieder leicht um 0,8 Zähler angestiegen, wie das aktuelle KfW-ifo-Mittelstandsbarometer zeigt. Mit nun 0,7 Saldenpunkten liegt es aber weiterhin nahe an der Nulllinie, die eine durchschnittliche Konjunkturlage signalisiert. Ursächlich für die Klimaverbesserung ist eine Aufhellung der Erwartungen (+1,6 Zähler auf -7,9 Saldenpunkte). Die Geschäftslage liegt dagegen unverändert bei 9,9 Saldenpunkten.

Anzeichen für einen Corona-Effekt gibt es im Februar hingegen bereits bei den Großunternehmen, deren Geschäftsklima erstmalig seit Oktober 2020 wieder einen Rückschlag erlebt: Es sinkt um -2,3 Zähler auf -9,4 Saldenpunkte. Insbesondere verschlechtert sich die Lagebeurteilung (-3,1 Zähler auf -6,2 Saldenpunkte), aber auch die ohnehin noch pessimistischen Erwartungen geben wieder nach (-1,7 Zähler auf -12,7 Saldenpunkte). Vor allem die großen Industrieunternehmen sind hinsichtlich ihrer Absatzmöglichkeiten und Lieferketten stark von den Auswirkungen der massiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus in China betroffen: Seit Ende Januar stehen weite Teile der chinesischen Wirtschaft praktisch still. Das öffentliche Leben findet nur noch eingeschränkt statt, was den Konsum erheblich einschränkt.

China war im vergangenen Jahr nicht nur das drittwichtigste Zielland für deutsche Exporte, sondern vor allem auch das wichtigste Ursprungsland von deutschen Importen. „Der Mittelstand wird durch seine stärkere Fokussierung auf den deutschen und europäischen Binnenmarkt zwar weniger stark von den globalen Entwicklungen getroffen. Doch auch wenn die Stimmung im Mittelstand im Februar noch robust ist: Immun gegen die Auswirkungen des Corona-Virus sind die kleinen und mittleren Unternehmen nicht. Spätestens mit der Verbreitung von Corona in Italien müssen wir davon ausgehen, dass die ohnehin nur mäßige Konjunkturdynamik in Deutschland einen zusätzlichen Dämpfer erhält“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW.

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Gender Pay Gap: Nicht nur auf dem Gehaltszettel, sondern auch in den Köpfen

Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien des DIW Berlin.

 

Gender Pay Gap: Nicht nur auf dem Gehaltszettel, sondern auch in den Köpfen

DIW Berlin, Pressemitteilung vom 04.03.2020

  • Studien anlässlich des Frauentages und Equal Pay Days
  • Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter
  • Sowohl Männer als auch Frauen finden niedrigere Löhne für Frauen fair
  • Deutliche Unterschiede bei Lohnerwartungen
  • Unter anderem mehr Partnermonate beim Elterngeld, Reform des Ehegattensplittings und mehr weibliche Vorbilder könnten Gender Pay Gap reduzieren

Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, der sog. Gender Pay Gap, variiert stark mit dem Alter der Beschäftigten: Bei etwa 50-Jährigen ist der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen, der im Durchschnitt 21 Prozent beträgt, in etwa drei Mal so groß wie zwischen Frauen und Männern im Alter von bis zu 30 Jahren. Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien, die anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages und des Equal Pay Days am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entstanden sind. Insgesamt zehn ForscherInnen, u. a. aus der Forschungsgruppe Gender Economics, der Abteilung Staat und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin, haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern beschäftigt.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien sind eine wichtige Ursache für den Gender Pay Gap

Erhebliche Unterschiede ergaben sich bei der Untersuchung der Verdienstlücke nach dem Alter: Während diese beispielsweise bei Beschäftigten bis zu einem Alter von 30 Jahren mit neun Prozent noch vergleichsweise klein ist, steigt der Gender Pay Gap ab dem 30. Geburtstag stark an und liegt zwischen 49 Jahre alten Frauen und Männern bei 28 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von rund 21 Prozent. Die Hauptursache für dieses Muster sind die sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Familienbedingt pausieren Frauen ab einem Alter von 30 Jahren häufig zumindest vorübergehend von ihrem Job und reduzieren die Arbeitszeit, mitunter sogar dauerhaft – bei Männern kommt dies nur äußerst selten vor.

„Unsere Untersuchungen legen nahe, dass die sehr ungleich verteilte Sorgearbeit – sprich insbesondere die Betreuung von Kindern – dazu beiträgt, dass die Stundenlöhne von Frauen ab 30 Jahren nicht weiter steigen. Männer hingegen können bis zum 50. Lebensjahr ein deutliches Gehaltsplus verzeichnen“ sagt Studienautorin Aline Zucco. Der Gender Pay Gap entsteht also vor allem mit der Geburt von Kindern.

Gender Gap in als gerecht empfundenen Löhnen ähnelt tatsächlicher Verdienstlücke

Doch auch wenn Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen berücksichtigt werden, indem man beispielsweise nur die Löhne derjenigen Frauen und Männer miteinander vergleicht, die ununterbrochen in Vollzeit erwerbstätig waren, verbleibt eine Verdienstlücke von rund sechs Prozent. Mögliche Erklärungen für diesen bereinigten Gender Pay Gap sind offene oder subtile Formen der Diskriminierung oder geschlechterstereotype Vorstellungen. Hinweise für solche geschlechterstereotypen Vorstellungen liefern die Auswertungen eines umfragebasierten Experiments, in dem Befragte anhand von fiktiven Personenbeschreibungen das Gehalt dieser Personen bewerten sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Frauen als auch Männer geringere Löhne für Frauen als gerecht empfinden, auch wenn alle anderen Merkmale wie die Tätigkeit, das Alter oder die Arbeitsleistung gleich sind.

Je älter die befragten Personen und die bewerteten fiktiven Personen sind, desto größer fällt der Gender Gap in den als gerecht empfunden Löhnen aus. „Das Muster entspricht also weitgehend den tatsächlich vorhandenen Verdienstunterschieden – es scheint, als würden sich im Berufsleben erfahrene Ungleichheiten in stereotypen Einstellungen widerspiegeln“, erklärt Jule Adriaans, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP und eine der Studienautorinnen.

Frauen erwarten deutlich geringere Lohnsteigerungen als Männer

Darauf deuten auch die Lohnerwartungen von Frauen und Männern hin. Wie die Auswertung einer repräsentativen Befragung zeigt, erwarten Frauen langfristig für sich selbst wesentlich geringere Lohnzuwächse als Männer. Insbesondere junge Akademikerinnen neigen dazu, ihre künftigen Löhne zu unterschätzen. „Wenn Frauen bestimmte Entscheidungen anders treffen als Männer, weil sie mit Blick auf ihre künftigen Löhne pessimistischer sind, verstärkt dies womöglich die tatsächliche Lohnentwicklung und verfestigt den Gender Pay Gap“, sagt Studienautorin Iuliia Grabova.

Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, müsste also auch der Kreislauf aus Erwartungen und stereotypen Einstellungen durchbrochen werden. Die StudienautorInnen sprechen sich daher u. a. dafür aus, durch gezielte Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Dazu zählen beispielsweise mehr Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit und eine Reform des Ehegattensplittings. „Wichtig sind zudem mehr Frauen in klassisch männlich konnotierten Rollen, die als Vorbilder geschlechterstereotype Vorstellungen aufbrechen können“, so Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Auch ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen hat das Potential, stereotype Zuschreibungen mit Blick auf die Fähigkeiten und Verdienste von Frauen und Männern zu verändern.“

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Forscher warnen vor internationalen Steuerkonflikten durch Digitalisierung und Globalisierung

Die internationale Forschergruppe EEAG hat koordinierte Reformen der internationalen Besteuerungsregeln und der nationalen Steuersysteme verlangt. Andernfalls könnten Spannungen im internationalen Steuersystem zu zwischenstaatlichen Konflikten führen. Das ifo Institut weist auf den neuen Europa-Report „Faire Besteuerung in einer mobilen Welt“ der EEAG-Gruppe und EconPol Europe hin.

 

Forscher warnen vor internationalen Steuerkonflikten durch Digitalisierung und Globalisierung

ifo Institut, Pressemitteilung vom 02.03.2020

Die internationale Forschergruppe EEAG hat koordinierte Reformen der internationalen Besteuerungsregeln und der nationalen Steuersysteme verlangt. Andernfalls könnten Spannungen im internationalen Steuersystem zu zwischenstaatlichen Konflikten führen. Sie würden befeuert durch die Digitalisierung der Wirtschaft und die Globalisierung einschließlich der wachsenden ökonomischen Bedeutung der Schwellenländer. Das geht aus dem neuen Europa-Report „Faire Besteuerung in einer mobilen Welt“ der EEAG-Gruppe und EconPol Europe hervor, zu denen ifo-Präsident Clemens Fuest gehört.

Da Europa bei der Entwicklung digitaler Plattformen zurückfalle, griffen immer mehr Länder auf die unilaterale Einführung von Digitalsteuern zurück. Die USA betrachteten das als einen Verstoß gegen internationale Besteuerungsregeln und drohten mit Vergeltung in Form von Strafzöllen. Dieser Konflikt drohe, den internationalen Handel und den Kapitalverkehr zu stören, mit wirtschaftlichen Nachteilen für alle beteiligten Länder.

„Die Besteuerung multinationaler Unternehmen einschließlich der Digitalunternehmen ist durchaus reformbedürftig“, sagen die Forscher. Eine Situation, in der Unternehmen sehr unterschiedlich besteuert würden und einige Unternehmen in der Lage seien, einen Teil der Steuern auf ihre Gewinne zu vermeiden, sei unfair und wirtschaftlich schädlich. „Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf.“

Bei der Verteilung der steuerpflichtigen Gewinne multinationaler Unternehmen zwischen den Ländern, in denen die Unternehmen aktiv sind, mangele es an Transparenz. Die im Rahmen der länderbezogenen Berichterstattung erhobenen Daten würden es erlauben, die Informationsbasis erheblich zu verbessern. Derzeit lägen diese Daten jedoch nicht in ausreichend standardisierter Form vor. Eine Vereinheitlichung sei erforderlich.

Die Pläne in der EU jedoch, diese Daten für EU-Unternehmen zu veröffentlichen, seien kontraproduktiv, fügen die Forscher hinzu. „Hiervon raten wir dringend ab. In ihrem derzeitigen Zustand würden die Daten nur zu Fehlinterpretationen und falschen Schlüssen führen.“ Ohne eine globale Koordinierung würde eine Veröffentlichung dieser Daten europäische Unternehmen im Wettbewerb benachteiligen. Stattdessen sollten die Daten für Analysezwecke in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Die Forscher schlagen vor, dass die EU jährlich einen Bericht über die Verteilung steuerpflichtiger Gewinne und wirtschaftlicher Aktivitäten europäischer Konzerne vorlegt. Die derzeitigen im Rahmen der OECD diskutierten Vorschläge zur Neuverteilung von Besteuerungsrechten seien „unnötig komplex“, ergänzen die Forscher. Die Komplexität berge die Gefahr, dass neue Möglichkeiten der Steuervermeidung und neue Konflikte über Besteuerungsrechte zwischen den Ländern entstünden.

In der nationalen Steuerpolitik erschwere die zunehmende Mobilität eine umverteilende Besteuerung. Es sei dennoch möglich, progressive Elemente in der Besteuerung beizubehalten, allerdings würden die Spielräume vor allem bei den hohen Einkommen geringer. Daher hätten viele Länder die Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer reduziert.

Bei den Ausgaben plädieren die Forscher dafür, die Subventionen für die Hochschulbildung, Studienbeihilfen sowie teilweise oder komplett subventionierte Gebühren neu zu überdenken. „Eine solche Politik ist eher rückschrittlich. Die privaten Renditen auf eine akademische Ausbildung sind vergleichsweise hoch, was die Studenten in doppelter Hinsicht belohnt: durch vergünstigten Universitätszugang und höheres Lebenszeiteinkommen.“ Es gebe zwar wichtige Argumente für die Subventionierung der Primar- und Sekundar-Schulbildung, aber diese seien für die Hochschul-Bildung weniger überzeugend. Eine Möglichkeit bestehe darin, staatlich garantierte Darlehen durch Studienbeihilfen zu ersetzen.

Die Forscher heben hervor, dass angesichts wachsender Mobilität von Kapital und Personen immobile oder weniger mobile Bemessungsgrundlagen wie Konsum und Grund und Boden attraktiver würden. Erstaunlicherweise würden Steuern auf Grund und Boden in den meisten EU-Staaten nur wenig genutzt. Erbschaften oder Schenkungen seien Teil eines gerechten Steuersystems, da der Erhalt einer Erbschaft die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben erhöhe. Es sei wichtig, Ausnahmeregelungen und Steuerbefreiungen abzubauen, um unfaire Diskriminierungen zu reduzieren. Gleichzeitig sei bei der Gestaltung von Erbschaftsteuern und vermögensbezogenen Steuern generell zu beachten, dass sie Kapitalflucht auslösen können.

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Teures Arbeiten: Lohnstückkosten im internationalen Vergleich

Die deutsche Industrie schultert im internationalen Vergleich nach wie vor hohe Kosten: Im Ausland produzieren Unternehmen rund 13 Prozent weniger arbeitskostenintensiv als in Deutschland, zeigt eine Studie des IW Köln.

 

Teures Arbeiten: Lohnstückkosten im internationalen Vergleich

IW Köln, Pressemitteilung vom 02.03.2020

Die deutsche Industrie schultert im internationalen Vergleich nach wie vor hohe Kosten: Im Ausland produzieren Unternehmen rund 13 Prozent weniger arbeitskostenintensiv als in Deutschland, zeigt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW).

Der Lohnstückkostenunterschied zwischen dem Euroraum und Deutschland ist im Jahr 2018 auf acht Prozent gestiegen. Damit rückt Deutschland im internationalen Ranking auf Platz sechs vor. Folglich haben deutsche Industrieunternehmen höhere Arbeitskosten je Arbeitnehmerstunde im Verhältnis zur Produktivität als die meisten anderen Länder. Noch kostenintensiver ist die Produktion nur in Norwegen, Kroatien, Großbritannien, Frankreich und Estland. Außerhalb der europäischen Grenzen produzieren Unternehmen in den USA und Japan deutlich günstiger als in Deutschland.

Im Durchschnitt blieb die Produktivität der 27 Vergleichsländer im Jahr 2018 um zwölf Prozent hinter Deutschland zurück. Noch größer ist das Gefälle zum Euroraum. Bei den Arbeitskosten hat das Ausland indes einen Kostenvorteil von 24 Prozent. Insgesamt kann die hohe Produktivität in Deutschland daher die hohen Arbeitskosten nicht ausgleichen.

Schwache Konjunktur erhöht Lohnstückkosten

Vor allem die schwache Industriekonjunktur hat dazu geführt, dass die Produktivität im vergangenen Jahr hierzulande um vier Prozent gesunken ist. Dadurch sind die Lohnstückkosten um mehr als sechs Prozent gestiegen. Die deutsche Industrie hat es somit schwerer, im preislichen Wettbewerb ihren europäischen Nachbarn die Stirn zu bieten: Gegenüber dem Euroraum hat sich die deutsche Lohnstückkostenposition 2019 um 3,6 Prozent verschlechtert und ist damit so ungünstig wie zuletzt 2002. „Das sind alarmierende Ergebnisse“, sagt Studienautor Christoph Schröder. „Für deutsche Unternehmen wird es immer schwieriger, im internationalen Wettbewerb mitzuhalten.“ Eine Verbesserung der konjunkturellen Situation ist nicht in Sicht. Forderungen nach höheren Löhnen stellen deutsche Unternehmen vor ein Problem: Wenn die Beschäftigung weiterhin hochgehalten werden soll, können Löhne nicht gleichzeitig weiter angehoben werden.

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Importpreise im Januar 2020 -0,9 % gegenüber Januar 2019

Die Importpreise waren im Januar 2020 um 0,9 % niedriger als im Januar 2019. Im Dezember 2019 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei -0,7 % gelegen, im November 2019 bei -2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Importpreise im Januar 2020 gegenüber Dezember 2019 um 0,4 %.

 

Importpreise im Januar 2020 -0,9 % gegenüber Januar 2019

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.02.2020

Importpreise, Januar 2020

  • -0,4 % zum Vormonat
  • -0,9 % zum Vorjahresmonat

Exportpreise, Januar 2020

  • +0,2 % zum Vormonat
  • +0,5 % zum Vorjahresmonat

Die Importpreise waren im Januar 2020 um 0,9 % niedriger als im Januar 2019. Im Dezember 2019 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahr bei -0,7 % gelegen, im November 2019 bei -2,1 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, fielen die Importpreise im Januar 2020 gegenüber Dezember 2019 um 0,4 %.

Der Rückgang der Importpreise gegenüber Januar 2019 war vor allem durch die Entwicklung der Einfuhrpreise für Energie beeinflusst. Energieeinfuhren waren im Januar 2020 um 6,9 % billiger als im Januar 2019 (-4,8 % gegenüber Dezember 2019). Den größten Einfluss auf die Jahresveränderungsrate für Energie hatte Erdgas mit einem Minus von 32,2 %. Dagegen lagen die Preise für Erdöl mit +12,5 % und für Mineralölerzeugnisse mit +3,8 % über denen von Januar 2019.

Der Einfuhrpreisindex ohne Energie war im Januar 2020 um 0,2 % niedriger als im Januar 2019 (+0,2 % gegenüber Dezember 2019). Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Einfuhrpreisindex um 1,7 % unter dem Stand des Vorjahres (-0,1 % gegenüber Dezember 2019).

Die Preise für importierte Vorleistungsgüter sanken im Januar 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,6 %, stiegen aber gegenüber dem Vormonat leicht um 0,1 %. Im Vergleich zu Januar 2019 verbilligten sich unter anderem elektronische Bauelemente (-12,7 %) sowie Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen (-9,0 %). Dagegen lagen die Preise für Eisenerze (+16,9 %) sowie für Edelmetalle und Halbzeug daraus (+41,2 %) erheblich über dem Niveau des Vorjahresmonats.

Die Preise für importierte Investitionsgüter lagen im Januar 2020 um 0,5 % unter denen von Januar 2019. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2019 stiegen sie leicht um 0,1 %. Während unter anderem Smartphones (-10,4 %) und Tablets (-10,0 %) billiger waren, wurden Maschinen zu 1,2 % sowie Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähnliche Instrumente und Vorrichtungen zu 1,9 % höheren Preisen als im Januar 2019 importiert.

Verbrauchsgüter waren im Vergleich zum Vorjahr 1,9 % teurer. Die Importpreise für Gebrauchsgüter stiegen um 0,2 %.

Die Einfuhrpreise für landwirtschaftliche Güter lagen 6,8 % höher als im Januar 2019 (+2,0 % gegenüber dem Vormonat). Während insbesondere lebende Schweine (+54,5 %) deutlich teurer waren als vor einem Jahr, wurde vor allem Getreide (-6,0 %) zu niedrigeren Preisen importiert.

Der Index der Ausfuhrpreise lag im Januar 2020 um 0,5 % über dem Stand von Januar 2019. Im Dezember 2019 hatte die Jahresveränderungsrate bei +0,4 % und im November 2019 bei -0,1 % gelegen. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2019 stiegen die Ausfuhrpreise im Durchschnitt leicht um 0,2 %.

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Inflationsrate im Februar 2020 voraussichtlich 1,7 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex zum Vorjahresmonat – wird lt. Statistischem Bundesamt im Februar 2020 voraussichtlich 1,7 % betragen.

 

Inflationsrate im Februar 2020 voraussichtlich 1,7 %

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 28.02.2020

Verbraucherpreisindex, Februar 2020:

  • +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,4 % zum Vormonat (vorläufig)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Februar 2020:

  • +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
  • +0,6 % zum Vormonat (vorläufig)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – wird im Februar 2020 voraussichtlich 1,7 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Januar 2020 voraussichtlich um 0,4 %.

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz am Start – Personalsuche bleibt Herausforderung

Trotz der schwächeren Wirtschaftslage bleibt die Fachkräftesituation in vielen deutschen Betrieben angespannt. Fast jedes zweite Unternehmen berichtet im aktuellen DIHK-Report Fachkräfte 2020 von Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Die angeschlagene Konjunktur führt zwar dazu, dass etwas weniger Betriebe Personalbedarf haben, lindert aber insgesamt die Probleme bei der Stellenbesetzung nicht.

 

Fachkräfteeinwanderungsgesetz am Start – Personalsuche bleibt Herausforderung

DIHK, Mitteilung vom 27.02.2020

Trotz der schwächeren Wirtschaftslage bleibt die Fachkräftesituation in vielen deutschen Betrieben angespannt. Fast jedes zweite Unternehmen berichtet im aktuellen DIHK-Report Fachkräfte 2020 von Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Die angeschlagene Konjunktur führt zwar dazu, dass etwas weniger Betriebe Personalbedarf haben, lindert aber insgesamt die Probleme bei der Stellenbesetzung nicht.

Fast jedes zweite Unternehmen mit Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung

47 Prozent der Unternehmen können offene Stellen längerfristig nicht besetzen, weil sie keine passenden Arbeitskräfte finden. Das sind kaum weniger als im Vorjahr (49 Prozent). Besonders in der Industrie macht sich die Konjunkturschwäche bemerkbar: Dort melden 45 Prozent der Unternehmen Besetzungsprobleme – im Vorjahr waren es noch 53 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich der Anteil der Betriebe deutlich, die derzeit keinen Personalbedarf haben (um zehn Prozentpunkte auf 36 Prozent). Dennoch steigt die Zahl der Unternehmen, denen eine Stellenbesetzung problemlos gelingt, nicht etwa, sondern sie geht aufgrund von Fachkräfteengpässen sogar etwas zurück.

Engpässe nicht ohne Folgen

Als Folge eines andauernden Fachkräftemangels erwarten die Unternehmen in erster Linie eine Mehrbelastung ihrer Belegschaften – dies gilt für fast zwei Drittel (62 Prozent). Gleichzeitig gewinnen die Kosten der Fachkräftesicherung an Bedeutung: Mittlerweile rechnet mehr als die Hälfte der Unternehmen mit Mehrausgaben, um bei langfristigen Engpässen knappes Personal halten und gewinnen zu können.

Neben der Entlohnung spielen Investitionen in attraktive Arbeitsbedingungen eine zunehmende Rolle. Beispiele sind die Organisation von zeit- und ortsflexiblem Arbeiten sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Deutlich mehr als jedes dritte Unternehmen (39 Prozent) erwartet, sein Angebot einschränken oder Aufträge ablehnen zu müssen, wenn nötige Fachkräfte fehlen.

Die Folgen umfangreicher Fachkräfteengpässe werfen längst nicht mehr nur für die Betriebe Fragen auf, sondern für die Gesellschaft insgesamt: Wie gelingt beispielsweise hierzulande der für die Wirtschaft so wichtige Strukturwandel rund um die Digitalisierung und die Datensicherheit, wenn in den Betrieben die IT-Kräfte fehlen? Wie sichern wir eine gute Gesundheitsversorgung bei knappen Pflegekräften? Wie funktionieren Wohnungs- und Infrastrukturausbau bei Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft? Wie kann die Planungsbeschleunigung bei Infrastrukturvorhaben vorankommen, wenn in den Planungsbüros die Fachleute fehlen?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfolgreich umsetzen

Die weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren, die nachhaltige Qualifizierung und Vermittlung Arbeitsloser in Beschäftigung sowie die Stärkung der dualen Ausbildung sind wesentliche Stellschrauben zur Fachkräftesicherung. Ab dem 1. März 2020 gilt zudem das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Hiermit stellt die Bundesregierung die Weichen, um die Zuwanderung aus Nicht-EU-Ländern zu erleichtern – gerade für Menschen mit beruflicher Qualifikation, die besonders häufig in den Betrieben fehlen.

Viele der neuen Regelungen gehen in die richtige Richtung – zum Beispiel der Verzicht auf Vorrangprüfung und Positivliste sowie die Möglichkeit, bereits mit teilweiser Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation hierzulande zu arbeiten. Auch die Einführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das die Verwaltungsprozesse merklich verkürzen soll, ist eine sinnvolle Neuerung.

Damit das FEG einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten kann, ist eine effiziente und unbürokratische Umsetzung in der Praxis nötig. Hierzu zählt unter anderem die reibungslose Kooperation von Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Auslandsvertretungen. Digitale Verfahren im gesamten Verwaltungsprozess können zur notwendigen Beschleunigung der Verfahren beitragen.

Zudem gilt es, den Betrieben bei der Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstatten Unterstützung anzubieten. Denn fast jedes dritte Unternehmen wünscht sich mehr Begleitung im Prozess der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten. Die IHK-Organisation wird dazu gemeinsam mit Partnern aus Politik und Verwaltung ihren Beitrag leisten.

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