Digitalisierungs-Beratung: Startschuss für die „go-digital“-Beraterlandkarte für KMU

Das BMWi-Förderprogramm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Beratungsleistungen für die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, die digitale Markterschließung und zur IT-Sicherheit in Anspruch nehmen wollen.

Digitalisierungs-Beratung: Startschuss für die „go-digital“-Beraterlandkarte für KMU

BMWi, Pressemitteilung vom 30.04.2019

Mittelständische Unternehmen, die eine geförderte Beratung aus dem Programm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Anspruch nehmen möchten, können ab sofort online auf einer interaktiven Beraterlandkarte nach passenden Beraterinnen und Berater in ihrer Region suchen: Kontaktdaten, Ansprechpartner und Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum stehen per Mausklick bereit.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten aber auch für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt ist entscheidend, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen den Anschluss an die Digitalisierung erfolgreich hinbekommen. Mit unserem unbürokratischen Förderprogramm „ go-digital “ unterstützen wir sie dafür bedarfsgerecht vor Ort.“

Das BMWi-Förderprogramm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Beratungsleistungen für die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse, die digitale Markterschließung und zur IT-Sicherheit in Anspruch nehmen wollen. Nachdem ein Unternehmen das geeignete Beratungsunternehmen über die Beraterlandkarte gefunden hat, muss es mit diesem lediglich noch einen Beratervertrag abschließen. Um alles Weitere, d. h. die Antragstellung und das weitere administrative Prozedere, kümmert sich das Beratungsunternehmen. Das BMWi übernimmt bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Der Bedarf ist groß: Bereits jetzt gehen ca. 200 Förderanträge im Monat ein, Tendenz steigend. Auch die Zahl der vom BMWi autorisierten Beratungsunternehmen entwickelt sich mit mittlerweile 700 stetig nach oben.

Die Beraterlandkarte finden Sie hier . Sie wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

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Die Vollendung des europäischen Binnenmarkts – eine Daueraufgabe

Ein einheitlicher Markt, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet: Die EU-Kommission soll nun einen Aktionsplan zur Verwirklichung dieser Vision erarbeiten. Nach Auffassung des DIHK kommt es darauf an, Bürokratie und Behinderungen im Binnenmarkt abzubauen, Informationen, Ansprechpartner und Online-Verwaltungsverfahren zur Verfügung zu stellen, neue Regeln unternehmensfreundlich zu gestalten sowie bestehende einheitlich und konsequent anzuwenden.

Die Vollendung des europäischen Binnenmarkts – eine Daueraufgabe

DIHK, Mitteilung vom 02.05.2019

Der EU-Binnenmarkt ist der Kern der europäischen Integration. Das Ziel: ein einheitlicher Markt, der den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet. Eine solche Vision zu verwirklichen, ist eine politische Daueraufgabe. Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, bis März 2020 einen neuen Aktionsplan zu erarbeiten.

Binnenmarkt vorantreiben

Denn Marktzugangshürden zwischen EU-Mitgliedstaaten sind nach wie vor Alltag für Unternehmen. Sie werden bei manchen Tätigkeiten, etwa bei der Arbeitnehmerentsendung, sogar eher höher. Zentrales Ziel für die neue Legislatur des Europäischen Parlaments und die neue Kommission sollte es daher sein, Diskriminierungen und Behinderungen im Binnenmarkt abzubauen. Aus Sicht der Unternehmen gilt es, Anzeige-, Melde-, Statistik- oder Nachweispflichten deutlich abzubauen – wie etwa die Registrierungen für die Entsorgung von Verpackungen bzw. Elektroschrott – und komplexe administrative Verfahren zu vereinfachen. Laut aktuellem IHK-Unternehmensbarometer zur Europawahl sind außerdem EU-weit einheitliche Vorschriften hilfreich – etwa bei technischen Standards im Warenverkehr.

Online-Angebote zur Verfügung stellen

Im EU-Ausland tätige Unternehmen brauchen einen einfachen Zugang zu geschäftsrelevanten Informationen und Verfahren der anderen Mitgliedstaaten. Dabei ist der Ausbau des Portals „Ihr Europa“ im Rahmen des „Single Digital Gateway“ ein guter Anfang. Jedoch muss hier an vielen Stellen grundlegend nachgebessert werden. Darüber hinaus sollten die Betriebe künftig möglichst alle Verwaltungsverfahren, die beim grenzüberschreitenden Wirtschaften relevant sind, online durchführen können. So lassen sich Aufwand und Bürokratiekosten senken. Wichtig ist auch, die Portale für elektronische Behördendienste, die sogenannten „Einheitlichen Ansprechpartner“, im Gastland zu verbessern. Gleichzeitig wäre es wichtig, einen Ansprechpartner im Heimatland zur Verfügung zu stellen, der bei der Tätigkeit im EU-Ausland unterstützt. Bei der Umsatzsteuer sollte im B2C-Bereich die sogenannte „einzige Anlaufstelle“ für die Unternehmen die gesamte Kommunikation mit den Steuerverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten übernehmen. Sie müsste rechtsverbindlich sämtliche Informationen über Steuersätze, Ausnahmeregelungen und Verfahrensvorschriften bieten. Voraussetzung dafür wäre eine laufend aktualisierte und verlässliche Datenbank in allen Amtssprachen der EU.

Bestehende Regeln einheitlich und konsequent anwenden

Recht ist ein Standortfaktor. Daher müssen EU-Rechtsvorschriften richtig und schnell umgesetzt, einheitlich angewendet und konsequent durchgesetzt werden. Nur so lassen sich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen sicherstellen. Der Fokus sollte auf der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften liegen, statt zu schnell neue Regelungsvorschläge vorzulegen. Dazu gehört, dass europäisches Recht von nationalen Behörden und Gerichten selbstverständlich und nicht als Fremdkörper angewandt wird. Nicht zuletzt: Bis zum Jahresende sollen auf Druck der Kommission die Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten beendet werden. Die dadurch entstehende gefährliche Rechtsschutzlücke für den Schutz von Investitionen im Binnenmarkt ist aus Sicht vieler Unternehmen nur durch einen neuen, verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus zu schließen.

Unternehmensfreundliche Regeln schaffen

Bei jeder neu eingeführten Regulierung ist vorab zu prüfen, wie sie wirkt und welchen konkreten Mehrwert sie bringt – gerade für kleine und mittlere Unternehmen. Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten sollten bei neuen EU-Gesetzen auf das Notwendige begrenzt und auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden. Notwendige Neuregelungen sollten möglichst durch einen Abbau von Regelungen an anderer Stelle kompensiert werden. Eine Rechtsangleichung fördert den Binnenmarkt insbesondere dann, wenn der wirtschaftliche Nutzen für die Unternehmen die Kosten überwiegt, die durch die neuen Regelungen entstehen. Im Verbraucherrecht darf der Verbraucher nicht entmündigt werden; Vertragsfreiheit zwischen den Unternehmen selbst und ihren Kunden ist die Grundlage des Binnenmarktes. Mit den geplanten Sammelklagen schließlich droht weiterhin das Entstehen einer privaten Klageindustrie.

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Schwächephase bei M&A mit deutscher Beteiligung setzt sich 2019 fort

Die Anzahl der Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions, M&A) mit deutscher Beteiligung ist seit dem Jahreswechsel 2018/2019 leicht zurückgegangen. Damit setzt sich lt. ZEW die bereits im vierten Quartal 2018 bei M&A zu beobachtende Schwächephase auch im neuen Jahr fort.

Schwächephase bei M&A mit deutscher Beteiligung setzt sich 2019 fort

ZEW, Pressemitteilung vom 03.05.2019

Die Anzahl der Fusionen und Übernahmen (Mergers & Acquisitions, M&A) mit deutscher Beteiligung ist seit dem Jahreswechsel 2018/2019 leicht zurückgegangen. Damit setzt sich die bereits im vierten Quartal 2018 bei M&A zu beobachtende Schwächephase auch im neuen Jahr fort. Insbesondere der November 2018 präsentierte sich enttäuschend mit dem geringsten Monatswert bei Fusionen und Übernahmen seit zwei Jahren und dem zweitniedrigsten Wert seit sechs Jahren – nur im November 2016 waren noch weniger Fusionen und Übernahmen zu verzeichnen. Doch auch der Dezember 2018 und der Start ins neue Jahr 2019 verliefen wenig schwungvoll und konnten den schwachen Herbst nicht ausgleichen.

Diese Entwicklung ist am aktuellen ZEW-ZEPHYR M&A-Index, der die Anzahl der monatlich getätigten M&A-Transaktionen in Deutschland widerspiegelt, deutlich ablesbar. Der Index wird vom ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim auf Basis der Zephyr-Datenbank von Bureau van Dijk erhoben.

Nachdem der gleitende Zwölfmonatsdurchschnitt bis August 2018 leicht auf 116 Punkte angestiegen ist, gibt der Wert seither wieder nach und stand im Januar 2019 bei nur noch 109 Punkten.

Die mit Abstand größte Transaktion im zurückliegenden Halbjahr war mit 28 Milliarden Euro die Übernahme des spanischen Mautstraßen-Betreibers Abertis durch die deutsche Hochtief AG mit Sitz in Essen. Hochtief ist jedoch wiederum selbst Teil der italienischen Atlantia Holding, hinter der die Benetton-Familie steht. Ein Transaktionsvolumen von knapp mehr als einer Milliarde Euro verzeichnete die Übernahme der SSN Group AG aus dem schweizerischen Zug durch die Berliner Consul Real Estate AG, die dadurch ihre Position als größter deutscher Immobilienentwickler stärkt.

Knapp unter einem Transaktionsvolumen von einer Milliarde Euro blieb hingegen die Übernahme der CIT RAIL Holding Europe durch die Hamburger VTG AG. Der Zugwaggonvermieter erweitert seinen Wagenpark damit auf 94.000 Waggons weltweit.

„Die M&A-Aktivitäten in Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten leicht abgeschwächt. Das passt durchaus in das generelle konjunkturelle Bild, wobei es sich allerdings nur um eine leichte Abschwächung handelt und nicht um einen Konjunktureinbruch“, sagt Dr. Niklas Dürr, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ und Projektleiter für den halbjährlich erscheinenden M&A-Report.

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ifo Beschäftigungsbarometer gibt minimal nach

Die deutschen Unternehmen werden zurückhaltender beim Beschäftigungsaufbau. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im April auf 101,5 Punkte gefallen, nach 101,6 Punkten im März. Insgesamt wird die Zahl der Beschäftigten in Deutschland jedoch weiter steigen. Wichtigste Stütze bleibt der Dienstleistungssektor.

ifo Beschäftigungsbarometer gibt minimal nach

ifo Institut, Pressemitteilung vom 26.04.2019

Die deutschen Unternehmen werden zurückhaltender beim Beschäftigungsaufbau. Das ifo Beschäftigungsbarometer ist im April auf 101,5 Punkte gefallen, nach 101,6 Punkten im März. Insgesamt wird die Zahl der Beschäftigten in Deutschland jedoch weiter steigen. Wichtigste Stütze bleibt der Dienstleistungssektor.

Der Rückgang des Barometers im Verarbeitenden Gewerbe setzt sich unvermindert fort. Inzwischen wollen mehr Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter verringern als erhöhen. Trotz anhaltender Hochkonjunktur im Baugewerbe werden die Unternehmen auch zurückhaltender beim Personalaufbau. Im Dienstleistungssektor sollen wieder verstärkt zusätzliche Mitarbeiter eingestellt werden. Gleiches gilt für den Handel.

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Arbeitskosten in der EU 2018: Deutschland weiterhin Sechster

Arbeitgeber des deutschen Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2018 durchschnittlich 35 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der EU wie im Jahr zuvor auf Rang 6. Dänemark hatte mit 44,70 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 5,30 Euro die niedrigsten.

Arbeitskosten in der EU 2018: Deutschland weiterhin Sechster

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 29.04.2019

Arbeitgeber des deutschen Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen bezahlten im Jahr 2018 durchschnittlich 35,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde. Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Internationalen Tags der Arbeit am 1. Mai weiter mitteilt, lag das Arbeitskostenniveau in Deutschland damit innerhalb der Europäischen Union (EU) wie im Jahr zuvor auf Rang 6. Dänemark hatte mit 44,70 Euro die höchsten Arbeitskosten je geleistete Stunde, Bulgarien mit 5,30 Euro die niedrigsten.

Arbeitskosten in Deutschland insgesamt 32 % über dem EU-Durchschnitt

Gemessen am EU-Durchschnitt von 26,60 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen 32 % mehr für eine Stunde Arbeit. In den EU-Mitgliedstaaten mit den höchsten Arbeitskosten (Spitzengruppe: Dänemark, Luxemburg, Belgien, Schweden, Frankreich und Deutschland) kostete sie mit 36,30 Euro durchschnittlich 36 % mehr. Anders in den Ländern mit den geringsten Arbeitskosten (Aufholende Länder: Bulgarien, Rumänien, Litauen, Lettland, Polen und Ungarn). Hier kostete eine Arbeitsstunde 8,50 Euro und damit 68 % weniger als im EU-Durchschnitt.

Abstand zwischen EU-Spitzengruppe und aufholenden Ländern verringert sich

Insgesamt betrugen die Arbeitskosten in der Spitzengruppe mehr als das Vierfache (427 %) des Wertes der aufholenden Länder. Dieser Abstand hat sich seit dem Jahr 2004, als erstmals vergleichbare Zahlen für alle relevanten Mitgliedstaaten vorlagen, allerdings mehr als halbiert. Damals betrugen die durchschnittlichen Arbeitskosten in der Spitzengruppe mit 28,00 Euro noch fast das Achtfache (772 %) des Niveaus der Kontrastgruppe von 3,60 Euro.

Diese Annäherung der relativen Arbeitskosten resultiert daraus, dass in Ländern mit niedrigen Arbeitskosten die Wachstumsraten bereits seit vielen Jahren deutlich über denen der Länder mit bereits hohen Arbeitskosten liegen. Dies wird deutlich beim Vergleich zwischen Deutschland und Bulgarien: Während die Arbeitskosten je geleistete Stunde in Deutschland von 2004 bis 2018 um 30 % stiegen, haben sie sich in Bulgarien mehr als verdreifacht (+231 %).

Arbeitsstunde in der deutschen Industrie 48 % teurer als im EU-Durchschnitt

Im Verarbeitenden Gewerbe, das besonders stark im internationalen Wettbewerb steht, kostete eine Arbeitsstunde in Deutschland 2018 durchschnittlich 40,00 Euro. Beschränkt auf diesen Wirtschaftsbereich lag Deutschland im EU-Vergleich auf Rang 4. Eine Stunde Arbeit in der deutschen Industrie war damit 48 % teurer als im EU-Durchschnitt (27,00 Euro). Bei den marktbestimmten Dienstleistungen lag Deutschland mit Arbeitskosten von 32,40 Euro pro Arbeitsstunde europaweit auf dem 9. Platz (22 % über dem EU-Durchschnitt).

Deutschland bei Lohnnebenkosten auf Rang 14 innerhalb der EU

Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Im Jahr 2018 zahlten die Arbeitgeber in Deutschland in Branchen des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen auf 100,00 Euro Bruttoverdienst zusätzlich 27,00 Euro Lohnnebenkosten. Damit lagen die Lohnnebenkosten in Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 30,00 Euro. Im EU-weiten Ranking lag Deutschland im Mittelfeld auf Platz 14. Auf 100,00 Euro Lohn wurden in Schweden (48 Euro) die höchsten Lohnnebenkosten gezahlt, in Malta (8,00 Euro) die niedrigsten.

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Betriebliche Auslandserfahrung in der Berufsbildung fördern

Die Unternehmen hierzulande brauchen international erfahrene Mitarbeiter und Nachwuchskräfte. Seine Zielmarke für Auslandserfahrung in der Beruflichen Bildung – bis 2020 soll die Mobilitätsquote zehn Prozent betragen – wird Deutschland aber voraussichtlich verfehlen, zumal der Brexit die Lage zu verschärfen droht. Der DIHK mahnt deshalb, die Berufliche Bildung im EU-Bildungsprogramm ERASMUS+ zu stärken, die Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe zu verbessern und die Beratung ausbauen.

Betriebliche Auslandserfahrung in der Berufsbildung fördern

DIHK, Pressemitteilung vom 25.04.2019

In Deutschland hängt circa jeder vierte Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Export ab. Deshalb brauchen die Betriebe auslandserfahrene und fremdsprachenversierte Mitarbeiter und Nachwuchskräfte. Lern- und Arbeitserfahrungen – insbesondere junger Menschen – im Ausland sind vor diesem Hintergrund ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie fördern nicht nur das Erlernen und Verstehen von Sprache und Kultur des Gastlandes, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung.

Deutschland verfehlt nationale Zielmarke für Auslandserfahrung in der Beruflichen Bildung

Der Deutsche Bundestag hatte 2013 als nationales Ziel beschlossen, dass bis 2020 zehn Prozent der Absolventen der Beruflichen Bildung Auslandserfahrungen machen sollen. 2018 lag die nationale Mobilitätsquote schätzungsweise bei sechs Prozent. Das heißt: Deutschland wird sein nationales Mobilitätsziel voraussichtlich verfehlen. Aufgrund des Brexit und bürokratischer Hürden drohen die Zahlen künftig sogar eher wieder zu sinken. Denn das Vereinigte Königreich (UK) ist mit rund 7.600 ERASMUS+-Auslandsstipendien im Jahr 2018 das wichtigste Zielland für deutsche Auszubildende. Die bei einem Ausscheiden von UK aus ERASMUS+ wegfallenden deutschen Azubi-Auslandspraktika werden sich voraussichtlich nicht durch andere Länder auffangen lassen.

Berufliche Bildung in ERASMUS+ stärken

Während ein Auslandssemester im Studium schon fast selbstverständlich ist, sind Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung eher noch die Ausnahme. Umso wichtiger, dass die Berufliche Bildung in den bildungspolitischen Initiativen der EU einen höheren Stellenwert erhält. Das greifen auch die Kommissionsvorschläge zur Weiterführung des EU-Bildungsprogrammes ERASMUS+ für den Zeitraum 2021-2027 auf. In Deutschland läuft etwa jeder zweite Auslandsaufenthalt in der Beruflichen Bildung über ERASMUS+. Die vom DIHK kritisierte „Hochschullastigkeit“ des Programms wurde zumindest finanziell zugunsten der Beruflichen Bildung relativiert. Dennoch sind für die Hochschulbildung im Zeitraum von 2017 bis 2027 künftig 8,6 Milliarden Euro für die Berufliche Bildung aber nur 5,2 Milliarden vorgesehen, um die grenzüberschreitende Mobilität in der Beruflichen Bildung europaweit zu stärken.

Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe verbessern und Beratung ausbauen

Gleichzeitig gilt es, Mobilitätshemmnisse weiter abzubauen. Um den betrieblichen Erfordernissen und auch den individuellen Möglichkeiten von Auszubildenden gerecht zu werden, sollte ERASMUS+ sowohl kurze als auch längere Aufenthalte im Ausland fördern. Die Antragstellung muss erleichtert werden und das ganze Jahr durchgängig möglich sein. Zudem sollte das neue EU-Bildungsprogramm auch sprachliche und interkulturelle Vorbereitungsmaßnahmen mit systematischer Lernbegleitung für Auszubildende fördern. Neben der Finanzierung dürfen aber auch unterstützende Informations- und Beratungsstrukturen im Bereich der Beruflichen Bildung nicht fehlen. Durch eine klare rechtliche Verankerung im Berufsbildungsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte bereits verbessert. Außerdem bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Bundesprogramm „Berufsbildung ohne Grenzen“ seit 2009 auch bei den Kammern angesiedelte betriebliche Beratung und Unterstützung. Wichtig ist es, diese Strukturen aus Finanzierungsprogrammen und betrieblicher Begleitung zu stärken und enger zu verzahnen. Nur so kann mittelfristig eine in den Betrieben etablierte Mobilitätskultur dazu beitragen, Attraktivität wie auch auf Internationalisierung des nationalen Berufsbildungssystems voranzubringen.

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ifo Exporterwartungen weiter rückläufig

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren trübt sich weiter ein. Die ifo Exporterwartungen für die Industrie sind im April auf 1,1 Saldenpunkte gefallen, von 1,5 Saldenpunkten im März. Das schwierige weltwirtschaftliche Umfeld gibt im Moment keinerlei Impulse für die deutsche Exportwirtschaft.

ifo Exporterwartungen weiter rückläufig

ifo Institut, Pressemitteilung vom 25.04.2019

Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren trübt sich weiter ein. Die ifo Exporterwartungen für die Industrie sind im April auf 1,1 Saldenpunkte gefallen, von 1,5 Saldenpunkten im März. Das schwierige weltwirtschaftliche Umfeld gibt im Moment keinerlei Impulse für die deutsche Exportwirtschaft.

Im April konnten sich die Exporterwartungen der Autohersteller etwas erholen, nachdem sie im März eingebrochen waren. Jedoch erwarten die Unternehmen weiterhin keine Zuwächse im Auslandsgeschäft. Die generelle schwache Auslandsnachfrage hat nun auch die chemische Industrie erreicht. Nach fast drei Jahren kontinuierlichen Exportwachstums gehen die Unternehmen erstmals von einem leichten Rückgang aus. Lichtblicke in diesem Monat waren die Nahrungsmittelhersteller sowie Unternehmen aus der Möbelindustrie. Diese sehen weiterhin sehr gute Exportchancen.

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Gründungsneigung in Berlin weiterhin am höchsten

Berlin bleibt lt. IfM Bonn weiterhin das Bundesland mit der höchsten Gründungsneigung: Bezogen auf 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18 bis 65 Jahre) wagten in der Bundeshauptstadt die meisten Personen in 2018 den Weg in eine freiberufliche oder gewerbliche Selbstständigkeit – gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie von Hessen.

Gründungsneigung in Berlin weiterhin am höchsten

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 23.04.2019

Berlin bleibt weiterhin das Bundesland mit der höchsten Gründungsneigung: Bezogen auf 10.000 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (18 bis 65 Jahre) wagten in der Bundeshauptstadt die meisten Personen in 2018 den Weg in eine freiberufliche oder gewerbliche Selbstständigkeit – gefolgt von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie von Hessen.

Insgesamt ist in 2018 die Anzahl der Existenzgründungen in Deutschland in allen Tätigkeitsfeldern gesunken (-3,6 %) – erstmals auch in den Freien Berufen (-4,5 %). Allerdings war nicht in allen Bundesländern das Gründungsgeschehen in 2018 rückläufig: in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Saarland konnte eine leichte Belebung beobachtet werden.

Mehr als die Hälfte der freiberuflichen Gründungen erfolgten in 2018 durch Frauen. Nur in der Hansestadt Bremen lag ihr Anteil unter 50 %. „Offenkundig sind die Rahmenbedingungen für eine selbstständige Erwerbsarbeit in den Freien Berufen für Frauen günstiger als beispielsweise im gewerblichen Bereich: In letzterem liegt ihr Anteil an den Existenzgründungen aktuell bei knapp 29 %“, erläuterte Dr. Rosemarie Kay, stellvertretende Geschäftsführerin im IfM Bonn.

Zwar hat bei den gewerblichen Gründungen auch die Anzahl der Betriebsgründungen einer Hauptniederlassung abgenommen. Gleichwohl erfolgte im vergangenen Jahr weiterhin knapp jede dritte gewerbliche Existenzgründung in dieser Form. In der Regel sind Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen mit neuen Arbeitsplätzen verbunden. Sie sind daher volkswirtschaftlich von großer Bedeutung.

Weiterhin rückläufig sind auch die Unternehmensschließungen in Deutschland: Im Vergleich zu 2017 sank ihr Anteil im vergangenen Jahr um rund 3 % – was den fünften Rückgang in Folge darstellt.

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Verunsicherung kostet Wachstum

Der protektionistische Kurs der USA und das Gezerre um den Brexit verunsichern die exportorientierte deutsche Wirtschaft nachhaltig. Deshalb rechnet das IW Köln in seiner aktuellen Konjunkturprognose für das Jahr 2019 nur noch mit einem realen Wachstum von knapp 0,7 Prozent.

Verunsicherung kostet Wachstum

IW Köln, Pressemitteilung vom 23.04.2019

Der protektionistische Kurs der USA und das Gezerre um den Brexit verunsichern die exportorientierte deutsche Wirtschaft nachhaltig. Deshalb rechnet das Institut der deutschen Wirtschaft in seiner aktuellen Konjunkturprognose für das Jahr 2019 nur noch mit einem realen Wachstum von knapp 0,7 Prozent. Sofern sich die Rahmenbedingungen nicht erneut verschlechtern, ist 2020 ein Plus von 1,5 Prozent möglich.Die gedämpfte Stimmung schlägt sich auch in der IW-Frühjahrsumfrage nieder. Zwar gehen nach wie vor 35 Prozent der fast 2.400 befragten deutschen Unternehmen davon aus, dass ihre Produktion beziehungsweise ihr Umsatz im laufenden Jahr steigt. Nur gut 18 Prozent erwarten einen Rückgang. Allerdings betrug die Relation von Optimisten zu Pessimisten vor einem Jahr noch 52 zu 8 Prozent.

Vor allem das Auslandsgeschäft verliert deutlich an Schwung. Dazu tragen neben dem verschlechterten globalen Umfeld auch die weiter steigenden Arbeitskosten in Deutschland bei. Knapp 19 Prozent der Unternehmen rechnen deshalb für 2019 mit rückläufigen Ausfuhren. Der Anteil der Betriebe mit positiven Exporterwartungen ist mit rund 20 Prozent kaum höher. Vor diesem Hintergrund werden die realen deutschen Ausfuhren in diesem Jahr lediglich um 1,4 Prozent zulegen.

Das schwächere Auslandsgeschäft beeinflusst auch die Investitionskonjunktur. Zwar sind in vielen Unternehmen die Kapazitäten stark ausgelastet, was zusätzliche Investitionen erfordert. Zudem sind die Finanzierungsbedingungen nach wie vor gut. Dennoch investieren die Firmen nur zurückhaltend in neue Ausrüstungen: Das IW prognostiziert für 2019 einen realen Zuwachs von nur 1,4 Prozent. Ein Einbruch ist allerdings nicht zu befürchten. Die rückläufige konjunkturelle Dynamik wirkt sich zudem nur begrenzt auf den Arbeitsmarkt aus – die Zahl der Erwerbstätigen wird in diesem Jahr um weitere 0,8 Prozent auf mehr als 45 Millionen steigen.

Insgesamt sind die Aussichten für 2019 und 2020 eingetrübt, aber nicht alarmierend. „Es besteht kein Grund, Konjunkturprogramme oder ähnliche ausgabenseitige Stabilisierungsmaßnahmen aufzulegen“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. Er betont aber auch: „Der Staat muss Wachstumsvorsorge betreiben – in Form nachhaltiger und stetiger öffentlicher Investitionen sowie durch eine stärkere Forschungsförderung.“

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Konjunkturerwartungen steigen erneut

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im April 2019 um 6,7 Punkte an. Damit liegt der neue Wert der ZEW-Konjunkturerwartungen leicht im positiven Bereich bei 3,1 Punkten.

Konjunkturerwartungen steigen erneut

ZEW-Indikator liegt bei 3,1 Punkten

ZEW, Pressemitteilung vom 16.04.2019

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland steigen im April 2019 um 6,7 Punkte an. Damit liegt der neue Wert der ZEW-Konjunkturerwartungen leicht im positiven Bereich bei 3,1 Punkten. Die Konjunkturerwartungen bleiben zwar weiterhin unterhalb des langfristigen Durchschnitts von 22,2 Punkten, die Erwartungen haben sich jedoch seit dem zurückliegenden Tiefpunkt im Oktober 2018 mit einem Zuwachs um insgesamt fast 28 Punkte deutlich erholt. Im gleichen Zeitraum hat sich die Bewertung der aktuellen konjunkturellen Lage für Deutschland jedoch ganz erheblich verschlechtert. Auch im April ist der Wert erneut zurückgegangen. Der Wert des Lageindikators beträgt aktuell 5,5 Punkte, 5,6 Punkte weniger als im Vormonat. Der Ausblick für die deutsche Wirtschaft für die nächsten sechs Monate ist damit nach wie vor sehr verhalten.

„Die leichte Verbesserung der ZEW-Konjunkturerwartungen beruht vor allem auf der Hoffnung, dass sich das weltwirtschaftliche Umfeld weniger schlecht als bisher vermutet entwickeln wird. Auch die Verschiebung des Brexit-Termins dürfte zur Verbesserung der Erwartungen beigetragen haben. Die neuesten Zahlen für Auftragseingänge und Produktion der deutschen Industrie ergeben hingegen das Bild einer eher schwachen Konjunkturentwicklung“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D.

Die Erwartungen der Finanzmarktexperten/-innen an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone steigen ebenfalls erneut an. Der Erwartungsindikator für das Eurogebiet liegt im April bei 4,5 Punkten, 7,0 Punkte höher als im Vormonat. Der Indikator für die aktuelle Konjunkturlage im Eurogebiet sinkt hingegen abermals. Der aktuelle Wert der Lageeinschätzung beträgt minus 13,2 Punkte und liegt damit um 6,6 Punkte unterhalb des Wertes vom März. Auch für die Wirtschaft des Eurogebiets bleibt der Konjunkturausblick somit recht verhalten.

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