Auf die Qualität der Gründung kommt es an

Zeichnet sich eine Region durch eine besonders hohe Anzahl an Gründungen aus, bedeutet dies nicht automatisch, dass sich auch das Wirtschaftswachstum überdurchschnittlich entwickelt. Dies zeigt eine Studie des IfM Bonn.

Auf die Qualität der Gründung kommt es an

IfM Bonn, Pressemitteilung vom 12.07.2018

Die beste Gründungsförderung sind wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen

Zeichnet sich eine Region durch eine besonders hohe Anzahl an Gründungen aus, bedeutet dies nicht automatisch, dass sich auch das Wirtschaftswachstum überdurchschnittlich entwickelt. „Sehr anschaulich zeigt sich dieser Effekt anhand verschiedener Metropolen: Hier finden sich zwar deutlich höhere Startup-Raten als in den ländlichen Gebieten. Aufgrund des Wettbewerbsdrucks sind jedoch viele Neugründungen nicht bestandsfest. Unter Umständen verdrängen sie auch etablierte Unternehmen, ohne dass sich hierdurch Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben“, erläutert Hans-Jürgen Wolter, der mit seinem Team den Einfluss des Gründungsgeschehens auf das regionale Wirtschaftswachstum untersucht hat.

Nach Ansicht der IfM-Wissenschaftler ist daher die landläufige Vorstellung nicht generell zutreffend, nach der ein „Mehr“ an Gründungen per se gut für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region sei. Zwar zeigte die Datenauswertung, dass es sowohl Kreise gibt, in denen ein aktives Gründungsgeschehen mit einem hohen Wachstum bzw. wenige Gründungen mit niedrigem Wachstum einhergehen. Zugleich gibt es aber auch zahlreiche Regionen, in denen das Wachstum trotz regem Gründungsgeschehen dauerhaft unterdurchschnittlich bleibt. Ebenso finden sich aber auch Kreise, die trotz geringer Startup-Raten wirtschaftlich sehr gut dastehen.

Aus diesem Grund ist nach Ansicht der IfM-Wissenschaftler eine intensiv betriebene Gründungspolitik, die nicht die Qualität der Neugründungen berücksichtigt, kritisch zu sehen. Stattdessen empfiehlt Hans-Jürgen Wolter wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen: „Dazu gehört nicht nur, dass die Infrastruktur gut ausgebaut ist, sondern auch, dass die öffentlichen Verwaltungen personell so gut ausgestattet sind, dass die Anträge der Unternehmen zeitnah bearbeitet werden.“

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Robustes Wirtschaftswachstum bei zunehmender Unsicherheit

Mit 2,1 Prozent in diesem und 2 Prozent im nächsten Jahr dürften sowohl die EU als auch der Euroraum 2018 und 2019 weiterhin ein kräftiges Wachstum verbuchen. Die Wachstumsdynamik hat nach fünf kraftvollen Quartalen in Folge in der ersten Jahreshälfte 2018 nachgelassen, sodass die Wachstumserwartung gegenüber dem Frühjahr nun um 0,2 Prozentpunkte heruntergeschraubt wurde. In der zweiten Jahreshälfte dürfte das Wachstum dann wieder etwas anziehen. Zu diesem Ergebnis kommt die von der EU-Kommission vorgelegte Zwischenprognose Sommer 2018.

Robustes Wirtschaftswachstum bei zunehmender Unsicherheit

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 12.07.2018

Mit 2,1 Prozent in diesem und 2 Prozent im nächsten Jahr dürften sowohl die EU als auch der Euroraum 2018 und 2019 weiterhin ein kräftiges Wachstum verbuchen. Die Wachstumsdynamik hat nach fünf kraftvollen Quartalen in Folge in der ersten Jahreshälfte 2018 nachgelassen, sodass die Wachstumserwartung gegenüber dem Frühjahr nun um 0,2 Prozentpunkte heruntergeschraubt wurde. In der zweiten Jahreshälfte dürfte das Wachstum dann wieder etwas anziehen, da sich die Arbeitsmarktlage und die Finanzen der privaten Haushalte weiter verbessern, die Verbraucher nach wie vor zuversichtlich sind und die Geldpolitik konjunkturfreundlich bleibt. Zu diesem Ergebnis kommt die am 12.07.2018 von der Kommission vorgelegte Zwischenprognose Sommer 2018.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, außerdem zuständig für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Mit dem für dieses Jahr für den Euroraum und die EU28 prognostizierten Wachstum von 2,1 Prozent verzeichnet Europa nach wie vor eine solide Konjunktur. Die gegenüber Mai erfolgte Abwärtskorrektur beim BIP-Wachstum zeigt jedoch, dass ein ungünstiges außenwirtschaftliches Umfeld wie die zunehmenden handelspolitischen Spannungen mit den USA das Vertrauen dämpfen und das Wirtschaftswachstum belasten können. Die wachsenden außenwirtschaftlichen Risiken zeigen einmal mehr, dass wir die Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und des Euroraums insgesamt erhöhen müssen.“

Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte: „Angesichts der nach wie vor akkomodierenden Geldpolitik und der weiterhin rückläufigen Arbeitslosigkeit geht die Prognose für Europa von einem robusten Wachstum aus. Die gegenüber dem Frühjahr geringfügige Abwärtskorrektur spiegelt die Auswirkungen der gespannten Handelsbeziehungen und der politischen Unsicherheit auf das Vertrauen sowie die steigenden Energiepreise wider. Unsere Prognose geht für die Jahre 2018 und 2019 von anhaltendem Wachstum aus, wenngleich eine Ausweitung der protektionistischen Maßnahmen ein klares Abwärtsrisiko darstellt. Handelskriege kennen keine Sieger, nur Verlierer.“

Weiter solide Fundamentalfaktoren, aber bei nachlassendem Wachstum

Die fundamentalen Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind in der EU und im Euroraum nach wie vor gegeben. Dass sich die Wachstumsraten abschwächen, ist zum Teil auf vorübergehende Faktoren zurückzuführen, doch könnten die zunehmenden handelspolitischen Spannungen, die höheren Ölpreise und die politische Ungewissheit in einigen Mitgliedstaaten ebenfalls eine Rolle gespielt haben.

Global betrachtet bleibt das Wachstum solide, doch nehmen die Wachstumsunterschiede zwischen den Ländern und Regionen zu.

Energiepreise führen zu höherer Inflationsprognose

Da die Ölpreise seit dem Frühjahr steigen, wird in diesem Jahr nunmehr mit einer Teuerungsrate von durchschnittlich 1,9 Prozent in der EU und 1,7 Prozent im Euroraum gerechnet, womit die Inflationsprognose gegenüber dem Frühjahr in beiden Fällen um 0,2 Prozentpunkte heraufgesetzt wurde. Die Inflationsprognose für 2019 wurde für den Euroraum um 0,1 Prozentpunkt auf 1,7 Prozent angehoben, für die EU jedoch bei 1,8 Prozent belassen.

Prognose mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet

Auch wenn sich das jüngste kraftvolle Wachstum als robust erwiesen hat, bleibt die Prognose doch mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet, die seit dem Frühjahr noch zugenommen haben.

Im Basisszenario wird keine weitere Eskalation im Handelsstreit angenommen. Sollten die Spannungen jedoch zunehmen, würde sich dies nachteilig auf den Handel und die Investitionen niederschlagen und in allen beteiligten Ländern zu Wohlstandsverlusten führen. Weitere Risiken bestehen darin, dass durch die Rückkehr zur geldpolitischen Normalität übermäßige Schwankungen an den Finanzmärten ausgelöst werden oder sich andere geopolitische Risiken bewahrheiten könnten.

Rein technische Annahmen für 2019 beim Vereinigten Königreich

Da die Verhandlungen über die genauen Bedingungen des Brexit noch nicht abgeschlossen sind, beruhen unsere Prognosen für 2019 auf der rein technischen Annahme, dass die Handelsbeziehungen zwischen der EU-27 und dem Vereinigtes Königreich unverändert bleiben. Dies dient einzig und allein Prognosezwecken und lässt die laufenden Gespräche im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 50 unberührt.

Hintergrund

Die Prognose beruht auf einer Reihe technischer Annahmen für Wechselkurse, Zinssätze und Rohstoffpreise mit Stichtag 28. Juni 2018. Bei allen anderen Eingangsdaten wurden Informationen bis einschließlich 3. Juli berücksichtigt.

Ab diesem Jahr legt die Europäische Kommission anstelle der drei umfassenden jährlichen Prognosen, die sie seit 2012 im Frühjahr, Herbst und Winter veröffentlicht hatte, jedes Jahr wieder zwei umfassende Prognosen (im Frühjahr und Herbst) und zwei Zwischenprognosen (im Winter und Sommer) vor. Die Zwischenprognosen enthalten jährliche und vierteljährliche BIP- und Inflationszahlen für das laufende und das folgende Jahr für alle Mitgliedstaaten und das Euro-Währungsgebiet sowie die aggregierten Zahlen für die EU insgesamt. Durch die Rückkehr zum alten Prognose-Rhythmus werden die Prognosen der Kommission zeitlich wieder mit denen anderer Organisationen (wie der Europäischen Zentralbank, des Internationalen Währungsfonds oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) zusammenfallen.

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Verbraucherpreise Juni 2018: +2,1 % gegenüber Juni 2017

Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Juni 2018 um 2,1 % höher als im Juni 2017. Damit lag die Inflationsrate – gemessen am Verbraucherpreisindex – den zweiten Monat in Folge über zwei Prozent (Mai 2018: +2,2 %).

Inflation

Verbraucherpreise Juni 2018: +2,1 % gegenüber Juni 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.07.2018

Inflationsrate zum zweiten Mal in Folge über zwei Prozent

Verbraucherpreisindex, Juni 2018

  • +2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juni 2018

  • +2,1 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,1 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Juni 2018 um 2,1 % höher als im Juni 2017. Damit lag die Inflationsrate – gemessen am Verbraucherpreisindex – den zweiten Monat in Folge über zwei Prozent (Mai 2018: +2,2 %). Zuvor hatte es eine Inflationsrate über zwei Prozent im Februar 2017 gegeben (+2,2 %). Im Vergleich zum Vormonat Mai 2018 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2018 um 0,1 %. Das Statistische Bundesamt bestätigt somit seine vorläufigen Gesamtergebnisse vom 28. Juni 2018.

Maßgeblich beeinflusst wurde die Inflationsrate im Juni 2018 durch die Preisentwicklung der Energieprodukte. Der Preisanstieg bei Energie gegenüber dem Vorjahresmonat fiel mit +6,4 % noch höher aus als im Mai 2018 (+5,1 %). Insbesondere verteuerte sich von Juni 2017 bis Juni 2018 leichtes Heizöl um 30,3 %, im Wesentlichen bedingt durch die vergleichsweise niedrigen Preise vor einem Jahr (statistischer Basiseffekt). Teurer als ein Jahr zuvor waren zudem Kraftstoffe (+11,3 %). Die Preisänderungen für die anderen Energieprodukte fielen deutlich schwächer aus (zum Beispiel Strom: +1,2 %; Umlagen von Zentralheizung und Fernwärme: +0,9 %; Gas: -1,6 %). Ohne Berücksichtigung der Preise für Energie hätte die Inflationsrate im Juni 2018 bei +1,6 % gelegen.

Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich von Juni 2017 bis Juni 2018 mit +3,4 % überdurchschnittlich. Die Teuerungsarate für Nahrungsmittel lag damit den dritten Monat in Folge über drei Prozent. Die Preiserhöhungen im Juni 2018 gegenüber dem Vorjahresmonat betrafen alle Nahrungsmittelgruppen. Teurer als ein Jahr zuvor waren vor allem Speisefette und Speiseöle (+14,4 %, darunter Butter: +26,1 %). Auch für Obst (+7,2 %) sowie für Molkereiprodukte und Eier (+4,8 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich mehr bezahlen. Ohne Berücksichtigung der Preise für Nahrungsmittel und Energie hätte die Inflationsrate im Juni 2018 bei +1,4 % gelegen.

Die Preise für Waren insgesamt lagen im Juni 2018 um 2,8 % über dem Niveau des Vorjahresmonats, maßgeblich bestimmt durch die Preisanstiege bei Energie (+6,4 %) und bei Nahrungsmitteln (+3,4 %). Auch andere Waren verteuerten sich binnen Jahresfrist deutlich, zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften (+4,8 %), Bier (+4,1 %) sowie Tabakwaren (+3,7 %). Günstiger wurden unter anderem Geräte der Unterhaltungselektronik (-4,9 %) und Informationsverarbeitungsgeräte (-4,5 %).

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt erhöhten sich im Juni 2018 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,5 % und damit weniger stark als die Preise für Waren. Bedeutsam für die Preiserhöhung bei Dienstleistungen waren die Nettokaltmieten (+1,6 %), da private Haushalte einen großen Teil ihrer Konsumausgaben dafür aufwenden. Zudem gab es nennenswerte Preiserhöhungen bei Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+3,2 %), bei Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+3,1 %) sowie bei Dienstleistungen für Verpflegung in Restaurants, Cafés und Straßenverkauf (+2,2 %). Günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher waren unter anderem Flugtickets (-4,2 %) und Telekommunikationsdienstleistungen (-0,7 %).

Veränderung im Juni 2018 gegenüber dem Vormonat Mai 2018

Im Vergleich zum Mai 2018 stieg der Verbraucherpreisindex im Juni 2018 um 0,1 %. Deutliche Preiserhöhungen binnen Monatsfrist gab es saisonbedingt bei Flugtickets (+2,7 %), Pauschalreisen (+2,5 %) und Beherbergungsdienstleistungen (+1,4 %).

Im Vormonatsvergleich stiegen zudem die Energiepreise um 0,5 %. Insbesondere für Kraftstoffe (+1,5 %, darunter Superbenzin: +1,5 %; Dieselkraftstoff: +1,6 %) mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr bezahlen. Die Preise für Haushaltsenergie insgesamt blieben nahezu unverändert (-0,1 %, darunter Gas -0,6 %; Strom: 0,0 %; Umlage für Zentralheizung und Fernwärme: +0,4 %).

Die Preise für Nahrungsmittel gingen im Juni 2018 gegenüber dem Vormonat um 0,3 % zurück. Im Einzelnen fiel die Preisentwicklung hierfür unterschiedlich aus: Billiger wurde vor allem Obst und Gemüse (jeweils -1,7 %). Etwas günstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher waren auch Fleisch und Fleischwaren (-0,3 %). Teurer wurden hingegen Speisefette und Speiseöle (+3,0 %), vor allem kostete Butter erneut mehr (+4,8 % gegenüber Mai 2018). Darüber hinaus gab es im Vormonatsvergleich Preisrückgänge bei Bekleidungsartikeln (-2,9 %) sowie bei Schuhen und Schuhzubehör (-1,3 %), teilweise durch erste Rabatte auf die Frühjahrs- und Sommerware.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex für Deutschland

Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland lag im Juni 2018 um 2,1 % über dem Stand von Juni 2017. Damit wurde der für die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) wichtige Schwellenwert von zwei Prozent erneut überschritten (Mai 2018: +2,2 %). Im Vergleich zum Mai 2018 stieg der HVPI im Juni 2018 um 0,1 %. Die vorläufigen Ergebnisse für den HVPI vom 28. Juni 2018 wurden damit bestätigt.

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April 2018: 9,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen als im April 2017

Im April 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.729 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 9,9 % mehr als im April 2017.

Insolvenzen

April 2018: 9,9 % mehr Unternehmensinsolvenzen als im April 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.07.2018

Im April 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.729 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 9,9 % mehr als im April 2017. Die registrierten Insolvenzen von Unternehmen dürften auch deshalb relativ stark zugenommen haben, weil im April 2018 aufgrund der Lage der Osterfeiertage den Gerichten mehr Arbeitstage zur Verfügung gestanden hatten als im April 2017 und deshalb mehr Insolvenzanträge bearbeitet werden konnten.Im Baugewerbe gab es im April 2018 mit 313 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 307 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 188 und im Gastgewerbe 182 Insolvenzanträge gemeldet.Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für April 2018 auf rund 1,8 Milliarden Euro. Im April 2017 hatten sie bei 1,3 Milliarden Euro gelegen.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7.579 übrige Schuldner im April 2018 Insolvenz an (+4,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5.584 Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie 1.627 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

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Digitalisierung in der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie – eine Gefahr für die Schwellen- und Entwicklungsländer?

Laut KfW Research werden die Kosten der Digitalisierung von den Unternehmen aktuell als zu hoch eingeschätzt. Um Kosten zu sparen, suchen die Unternehmen nach neuen und günstigeren Produktionsstandorten in Asien oder Afrika.

Digitalisierung in der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie – eine Gefahr für die Schwellen- und Entwicklungsländer?

KfW Research, Mitteilung vom 09.07.2018

Im Rahmen der Debatten über Digitalisierung der Arbeitswelt werden hier die Risiken dieser Entwicklung für die Schwellen- und Entwicklungsländer diskutiert. Exemplarisch setzt sich dieser Fokus mit der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie auseinander. Diese Industrie hat gerade in ärmeren Ländern eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Insgesamt lässt sich festhalten, dass aktuell das Risiko einer Abwanderung der Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie aus den Schwellen- und Entwicklungsländern kurz- bis mittelfristig gering ist. Die Kosten der Digitalisierung werden von den Unternehmen aktuell als zu hoch eingeschätzt. Um Kosten zu sparen, suchen die Unternehmen nach neuen und günstigeren Produktionsstandorten in Asien oder Afrika.

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Konjunkturerwartungen: Erneute Verschlechterung des Ausblicks

Die Konjunkturerwartungen für Deutschland sind lt. ZEW im Juli 2018 um 8,6 Punkte auf einen neuen Wert von minus 24,7 Punkten gesunken.

Konjunkturerwartungen: Erneute Verschlechterung des Ausblicks

ZEW, Pressemitteilung vom 10.07.2018

Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland sind im Juli 2018 um 8,6 Punkte auf einen neuen Wert von minus 24,7 Punkten gesunken. Dies ist der niedrigste Wert seit August 2012. Der langfristige Durchschnitt (23,2 Punkte) wird erheblich unterschritten. Seit Anfang des Jahres sind die Erwartungen um beachtliche 45,1 Punkte gesunken. Die Bewertung der aktuellen konjunkturellen Lage für Deutschland ist um 8,2 Punkte auf einen Stand von 72,4 Punkten zurückgegangen.

„Die aktuelle Umfrageperiode wird von größeren politischen Unsicherheitsfaktoren geprägt. Vor allem die Befürchtung einer Eskalation des internationalen Handelskrieges mit den Vereinigten Staaten belastet den konjunkturellen Ausblick. Die positiven Neuigkeiten zur Industrieproduktion, den Auftragseingängen sowie zum Arbeitsmarkt werden von den erwarteten negativen Wirkungen auf den Außenhandel deutlich überkompensiert“, kommentiert ZEW-Präsident Prof. Achim Wambach, Ph.D..

Die Erwartungen der Finanzmarktexperten/-innen an die Konjunkturentwicklung in der Eurozone sinken ebenfalls deutlich. Der Erwartungsindikator für die Eurozone liegt aktuell bei minus 18,7 Punkten, 6,1 Punkte unterhalb des Niveaus vom Juni. Der Indikator für die aktuelle Konjunkturlage im Euroraum sinkt um 3,7 Punkte auf einen Wert von 36,2 Punkten. Damit verschlechtert sich der Konjunkturausblick für das gesamte Eurogebiet für die kommenden sechs Monate ganz erheblich. Entsprechend des schwächeren konjunkturellen Ausblicks für Deutschland und das Eurogebiet lassen auch die Inflationserwartungen verglichen mit dem Vormonat deutlich nach.

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Mittelstand hat kaum Kontakt zu Startups

Etablierte Mittelständler kennen den Markt und verfügen über innovative Produkte, junge Startups setzen auf frische Ideen und neueste digitale Technologien. Wenn beide zusammenkommen, profitieren davon sowohl die Unternehmen als auch die deutsche Wirtschaft. Soweit die Theorie. In der Praxis fehlt es Unternehmen quer durch alle Branchen lt. Bitkom an Kontakten mit Startups.

Mittelstand hat kaum Kontakt zu Startups

Bitkom, Pressemitteilung vom 10.07.2018

  • Zwei Drittel der Mittelständler arbeiten nicht mit Startups zusammen
  • Vor allem Großunternehmen entwickeln gemeinsam mit Startups Produkte
  • Große Mehrheit der Startups ist offen für eine Zusammenarbeit

Etablierte Mittelständler kennen den Markt und verfügen über innovative Produkte, junge Startups setzen auf frische Ideen und neueste digitale Technologien. Wenn beide zusammenkommen, profitieren davon sowohl die Unternehmen als auch die deutsche Wirtschaft. Soweit die Theorie. In der Praxis fehlt es Unternehmen quer durch alle Branchen an Kontakten mit Startups. 6 von 10 Unternehmen (61 Prozent) ab 20 Mitarbeitern geben an, dass sie überhaupt nicht mit Startups zusammenarbeiten. Unter den Mittelständlern mit 50 bis 499 Mitarbeitern beträgt der Anteil sogar 66 Prozent. Dagegen verzichten nur 4 von 10 Unternehmen (41 Prozent) mit 500 oder mehr Beschäftigten auf die Zusammenarbeit mit Startups. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zum Stand der Digitalisierung der deutschen Wirtschaft unter 604 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Gerade der Mittelstand tut sich noch häufig schwer damit, die Digitalisierung aktiv zu gestalten und für das eigene Unternehmen zu nutzen. Startups können hierbei eine wichtige Unterstützung sein – und sie können zugleich von den Erfahrungen und Kontakten der etablierten Unternehmen profitieren“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Rund jedes dritte Unternehmen (30 Prozent) kooperiert lose mit Startups, etwa durch Zusammenarbeit bei Gründerwettbewerben. Jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) gibt an, mit Startups gemeinsam Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. Bei den kleineren Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern beträgt der Anteil allerdings nur 6 Prozent, im Mittelstand mit 50 bis 499 Mitarbeitern sind es 11 Prozent und bei größeren Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sogar 22 Prozent. Und nur 9 Prozent der Unternehmen sind finanziell an Startups beteiligt – und auch hier zeigt sich je nach Größe ein eklatanter Unterschied. Während nur 6 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 49 Mitarbeitern Startup-Beteiligungen halten, sind es im Mittelstand mit 50 bis 499 Mitarbeitern bereits 19 Prozent und bei den großen Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sogar rund jedes zweite (48 Prozent). Berg: „Gerade kleinere Unternehmen sollten den Versuch wagen, Kooperationen mit Startups einzugehen. Es gibt inzwischen fast überall in Deutschland entsprechende Orte und Gelegenheiten der Vernetzung und nicht zuletzt die Digital-Hub-Initiative der Bundesregierung.“

Die große Mehrheit der Startups arbeitet bereits mit etablierten Unternehmen zusammen, wie eine Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 300 Startup-Gründern zeigt. So geben 3 von 5 (60 Prozent) Gründern an, dass gemeinsam Produkte oder Dienstleistungen entwickelt werden, 2 von 5 (43 Prozent) arbeiten auf andere Art, etwa bei Gründerwettbewerben lose mit etablierten Unternehmen zusammen. Und immerhin sind an jedem fünften Startup (21 Prozent) etablierte Unternehmen finanziell beteiligt. Nur 14 Prozent sagen, dass es gar keine Zusammenarbeit gibt – und 4 Prozent wollten oder konnten dazu keine Angaben machen.

Startups, die nicht mit etablierten Unternehmen zusammenarbeiten, begründen dies am häufigsten damit, dass sie unabhängig bleiben wollen (48 Prozent). Rund jedes Dritte (36 Prozent) sieht in einer Kooperation keinen Mehrwert, rund jedes Vierte (29 Prozent) hat kein konkretes Projekt, bei dem sich eine Zusammenarbeit anbietet. Rund jeder fünfte Gründer (21 Prozent) gibt allerdings auch an, dass etablierte Unternehmen kein Interesse an einer Zusammenarbeit hätten, 17 Prozent sagen, dass sie keinerlei Kontakt zu ihnen hätten. Und 14 Prozent der Gründer verweisen darauf, dass sie keine Zeit für solche Kooperationen hätten, 7 Prozent fehlt es an den notwendigen finanziellen Mitteln.

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Unternehmen beklagen Mangel an Datenschutzexperten

Gute Jobaussichten für Datenschutzexperten: Auf dem Arbeitsmarkt sind sie derzeit gefragt wie selten. So geben lt. Bitkom sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) in Deutschland an, dass die Rekrutierung von Datenschutzexperten sehr schwierig ist.

Unternehmen beklagen Mangel an Datenschutzexperten

Bitkom, Pressemitteilung vom 09.07.2018

  • 61 Prozent haben Probleme bei Personalsuche
  • Fast die Hälfte investiert in Aus- und Weiterbildung

Gute Jobaussichten für Datenschutzexperten: Auf dem Arbeitsmarkt sind sie derzeit gefragt wie selten. So geben sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) in Deutschland an, dass die Rekrutierung von Datenschutzexperten sehr schwierig ist. Ähnlich viele Unternehmen (57 Prozent) sagen: Der Markt für Personal im Bereich Datenschutz ist nahezu leergefegt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat den Bedarf an qualifiziertem Personal rapide ansteigen lassen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Die neuen Vorschriften würden die Unternehmen noch monatelang beschäftigen und sorgten für langfristigen Mehraufwand. „Mit der kommenden E-Privacy-Verordnung steht den Unternehmen die nächste regulatorische Datenschutzherausforderung noch bevor.“

Viele Unternehmen bekämpfen den Fachkräftemangel, indem sie hohe Summen in die Aus- und Weiterbildung ihres Datenschutzpersonals investieren. Nahezu die Hälfte (44 Prozent) gibt dies an. Mit den eigenen Mitarbeitern im Bereich Datenschutz sind hingegen fast alle Unternehmen zufrieden. Neun von zehn (88 Prozent) stimmen der Aussage zu, dass ihre Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um stets konform mit geltendem Recht zu sein. Dehmel: „Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen die neuen Datenschutzregeln bestmöglich umsetzen, finden aber derzeit kaum geeignetes Personal oder qualifizierte Berater.“ Dies sei bedenklich, denn bei Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht drohten hohe Bußgelder.

Seit dem 25. Mai 2018 die ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vollumfänglich gültig. Die DS-GVO sieht erweiterte Informationspflichten und strengere Vorgaben für die Einwilligung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und die Einwilligungserklärungen anpassen. Darüber hinaus gibt es neue Meldepflichten bei Datenpannen und neue Portabilitätsvorschriften. Unter dem Stichwort „Privacy by Design“ muss der Datenschutz bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste berücksichtigt werden.

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5G-Internet wichtig für Deutschlands Wirtschaft

Anfang 2019 sollen die Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G vergeben werden. Angesichts der enormen Bedeutung dieser Technik für den Standort – beispielsweise mit Blick auf die Industrie 4.0, Mobilitätsdienste, vernetztes Fahren oder auch die Energieversorgung – mahnt der DIHK, frühzeitig geeignete Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, flächendeckende Mobilfunkversorgung zu definieren. Diese Entscheidungen hätten weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die gesamte Gesellschaft.

5G-Internet wichtig für Deutschlands Wirtschaft

DIHK, Mitteilung vom 05.07.2018

Der neue Mobilfunkstandard 5G ermöglicht zahlreiche neue Anwendungen: beispielsweise in der Industrie 4.0, für Mobilitätsdienste, für vernetztes Fahren oder für die Steuerung dezentraler Netze etwa in der Energieversorgung. Die Funkfrequenzen sollen deshalb nach dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung „nur gegen flächendeckende Versorgung“ vergeben werden. Doch was bedeutet das konkret? Der Koalitionsvertrag fokussiert hier auf Bundesfernstraßen und – in zeitlicher Perspektive abgestuft – auch auf das nachgeordnete Straßennetz und Bahnstrecken. Das wird allerdings nicht reichen.

Konvergenter flächendeckender Netzausbau als Leitlinie

Eine flächendeckende Versorgung mit 5G-Mobilfunk erfordert eine vorausschauende, aufeinander abgestimmte Planung des Netzausbaus im Fest- und Mobilfunknetz. Auch die Mobilfunk-Sendemasten benötigen einen Glasfaseranschluss, sodass die Glasfasernetze zu den (potenziellen) 5G-Sendemasten weiter in die Fläche hinein gebaut werden müssen. Dieser Netzausbau wird sich für die Unternehmen, die die Funkfrequenzen ersteigern, nicht überall lohnen. Deshalb sollte vor der für Anfang 2019 geplanten Frequenzvergabe in einem Masterplan ein mehrstufiges Verfahren für den effektiven Netzausbau insbesondere in der Fläche festgelegt werden. Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung bietet Chancen für ländliche und strukturschwache Regionen, Standortnachteile zu überwinden.

Anforderungen der Unternehmen stärker berücksichtigen

Nach Lesart des Koalitionsvertrages zielt der Ausbau der 5G-Netze in erster Linie auf den Massenmarkt ab. Volkswirtschaftlicher Mehrwert wird aber vor allem dann generiert, wenn Unternehmen überall 5G-basierte Anwendungen nutzen können. Die Mobilfunknetze sollten deshalb bedarfsgerecht der anwendenden Wirtschaft in den Regionen zur Verfügung stehen. Nur dann können Unternehmen darauf zeitnah innovative Geschäftsmodelle mit einem Mehrwert für die gesamte deutsche Volkswirtschaft entwickeln.

Vergabebedingungen mit Augenmaß ausgestalten

Auf der anderen Seite wird der Aufbau der 5G-Netze von den Telekommunikationsnetzbetreibern enorme Investitionen erfordern. Um den Marktteilnehmern Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten Bund und Länder unter Einbeziehung der Wirtschaft rechtzeitig vor dem eigentlichen Frequenzvergabeverfahren die Rahmenbedingungen definieren. Sie sollten flexibel gestaltet sein und künftige Marktentwicklungen nicht verhindern. Bei der Frequenzvergabe sollte das Augenmerk deshalb nicht allein auf staatlicher Gewinnmaximierung liegen.

Damit sich Deutschland schnell zu einem Leitmarkt für 5G entwickelt, sind dabei auch in ausreichendem Maß Frequenzen für lokale und betriebliche Anwendungen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen (z. B. für industrielle Anwendungen) erforderlich. Diese können für zahlreiche Testumgebungen genutzt und auf Antrag von der Bundesnetzagentur vergeben werden. Die Bundesnetzagentur, die für die Frequenzvergabe zuständig ist, hat sich schon darauf eingestellt. Nur durch eine sinnvolle Kombination von nationalem Rollout und bedarfsgerechter, priorisierter Versorgung von Wirtschaftsstandorten in der Fläche – auch durch lokale Frequenzen – kann Deutschland zu einem 5G-Leitmarkt werden.

Bund, Länder und Bundesnetzagentur stehen vor der großen Herausforderung, jetzt geeignete Rahmenbedingungen für eine zukunftsfähige, flächendeckende Mobilfunkversorgung festzulegen. Diese Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die gesamte Gesellschaft.

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Geschäftsklima im Mittelstand trotzt Handelskonflikt

Im Juni 2018 ist das Geschäftsklima im deutschen Mittelstand zum fünften Mal in Folge gesunken. Das Geschäftsklima geht um -0,3 Zähler auf 13,8 Saldenpunkte zurück. Die anstehende Verschärfung des Handelskonflikts mit den USA scheint im Mittelstand lt. KfW nur wenig zusätzliche Verunsicherung auszulösen.

Geschäftsklima im Mittelstand trotzt Handelskonflikt

KfW, Pressemitteilung vom 06.07.2018

  • Geschäftsklima im Mittelstand gibt im Juni nur leicht nach
  • Großunternehmen blicken mit Sorge auf politische Krisen
  • Branchenvergleich mit wenigen Ausreißern nach oben

Die Stimmung im deutschen Mittelstand bleibt im Juni nahezu unverändert. Das Geschäftsklima geht um -0,3 Zähler auf 13,8 Saldenpunkte zurück. Damit zeigen sich die kleinen und mittleren Unternehmen von der letzten Verschärfung im Handelskonflikt mit den USA bislang unbeeindruckt. Die Geschäftserwartungen steigen um 0,2 Zähler auf 2,5 Saldenpunkte. Die aktuelle Geschäftslage bewerten die deutschen Mittelständler mit 25,7 Saldenpunkten trotz eines erneuten Rückgangs um -1,0 Zähler noch immer als ausgezeichnet. Ganz anders ist die Stimmung unter den Großunternehmen: Das Geschäftsklima bei ihnen lässt im Juni deutlich um -3,0 Zähler auf 10,3 Saldenpunkte nach. Die Bewertung der Geschäftslage verbucht einen Rückgang um -2,6 Zähler auf 24,1 Saldenpunkte. Die Geschäftserwartungen sind mit nunmehr -2,2 Saldenpunkten gar unterdurchschnittlich.

„Die Einschätzungen des deutschen Mittelstands und der Großunternehmen divergieren zunehmend. Die Großunternehmen beobachten die politischen Auseinandersetzungen mit den USA zu Recht mit wachsender Sorge. Für sie rücken strategische Entscheidungen etwa über den Produktionsstandort oder den Umbau von Wertschöpfungsketten immer näher. Darin liegt die eigentliche Gefahr des Handelsstreits“, sagt Dr. Jörg Zeuner, Chefvolkswirt der KfW. „Die Mittelständler sehen dagegen vorerst noch die gute Binnenkonjunktur“, stellt Zeuner fest und ergänzt: „Eine Verschlechterung der Stimmung in den nächsten Monaten wäre für mich keine Überraschung angesichts der vielen politischen Herausforderungen für Deutschland und die europäische Gemeinschaft.“ Schließlich habe auch der Konflikt um die Asylpolitik innerhalb der Bundesregierung zum Umfragezeitpunkt noch keine Rolle gespielt.

Im Branchenvergleich setzt sich die hervorragende Stimmung großer Bauunternehmen fort. Das Klima im mittelständischen Baugewerbe lässt etwas nach. Umgekehrt verhält es sich bei den Dienstleistern. Hier entwickelt sich das Klima unter den Mittelständlern positiv. Die Großunternehmen des Dienstleistungssektors melden eine deutliche Stimmungseintrübung. Die stets schwankungsanfälligen Großunternehmen im Einzel- und Großhandel verzeichnen durchschnittliche negative Veränderungen. Im Verarbeitenden Gewerbe kommt es bei großen und mittelständischen Unternehmen zu einer leichten Verschlechterung des Geschäftsklimas.

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