Januar 2018: 3,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2017

Im Januar 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.608 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,4 % weniger als im Januar 2017.

Januar 2018: 3,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im Januar 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.04.2018

Im Januar 2018 meldeten die deutschen Amtsgerichte 1.608 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,4 % weniger als im Januar 2017.

Im Baugewerbe gab es im Januar 2018 mit 273 Fällen die meisten Unternehmensinsolvenzen. 272 Insolvenzanträge stellten Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen). Im Wirtschaftsbereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 186 Insolvenzanträge gemeldet.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Januar 2018 auf rund 2,8 Milliarden Euro. Im Januar 2017 hatten sie bei 1,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass die Gerichte im Januar 2018 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registrierten als im Januar 2017.

Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 7.899 übrige Schuldner im Januar 2018 Insolvenz an (+4,8 % gegenüber dem Vorjahresmonat). Darunter waren 5.865 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.632 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.

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Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2018

Die deutsche Wirtschaft befindet sich lt. BMWi weiterhin in einem soliden Aufschwung. Ihre Kapazitäten sind deutlich über normal ausgelastet. Anfang des Jahres hat sich ihr Expansionstempo allerdings etwas verlangsamt.

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2018

BMWi, Pressemitteilung vom 12.04.2018

  • Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft setzt sich fort, sein Tempo hat sich zu Jahresbeginn leicht abgeschwächt. Das weltwirtschaftliche Umfeld ist weiterhin günstig, die schwelenden Handelskonflikte bergen allerdings erhöhte Risiken.
  • Die Aufwärtstrends bei den Auftragseingängen im Verarbeitenden Gewerbe und bei der Industrieproduktion haben sich zuletzt abgeschwächt, bleiben aber bestehen.
  • Die Konsumnachfrage der privaten Haushalte war zuletzt weniger dynamisch. Die Konsumlaune und die Stimmung im Handel bleiben aber zuversichtlich.
  • Die hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft sorgt für eine stetig steigende Beschäftigung. Die verbesserten Arbeitsmarktchancen für Bewerber gehen einher mit höheren Herausforderungen für viele Arbeitgeber bei der Mitarbeitersuche. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sinken weiter.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem soliden Aufschwung. Ihre Kapazitäten sind deutlich über normal ausgelastet. Anfang des Jahres hat sich ihr Expansionstempo allerdings etwas verlangsamt. Hierfür sprechen zum Beispiel die einschlägigen Indikatoren für das Geschäftsklima, die sich auf hohem Niveau etwas abgeschwächt haben. Auch das Produktionsvolumen im Produzierenden Gewerbe oder die industriellen Umsätze befinden sich aktuell etwas unterhalb des Niveaus des Jahresschlussquartals 2017. Angesichts der hohen Schlagzahl der deutschen Wirtschaft in den vier sehr wachstumsstarken Quartalen im Jahr 2017 ist dies keine ungünstige Entwicklung. Sie bedeutet kein Ende des Aufschwungs, sondern verbessert die Chancen für seine Verstetigung. So ist das Geschäftsklima weiterhin überdurchschnittlich, die Auftragsbücher sind voll und der Arbeitsmarkt läuft auf hohen Touren. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigt sich günstig, auch wenn die Korrektur an den Kapitalmärkten und der schwelende Handelskonflikt für eine gewisse Verunsicherung sorgen. Der globale Aufschwung ist vielfältigen Unsicherheiten und Risiken ausgesetzt.

Der Weltwirtschaft expandiert mit hohem Tempo. Die Weltindustrieproduktion blieb allerdings im Januar 2018 gegenüber dem Vormonat nahezu unverändert, lag dabei aber um 4,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahres. Impulse kamen im Januar weiterhin von den Schwellenländern, während die Produktion der entwickelten Volkswirtschaften etwas schwächer ausfiel. Die weiteren Aussichten für den regional breit angelegten globalen Aufschwung bleiben positiv, auch wenn sich sein Wachstumstempo kaum mehr steigern dürfte. So gab der globale Markit Einkaufsmanagerindex im März nach, blieb aber deutlich in seiner Wachstumszone. Das ifo Weltwirtschaftsklima stieg demgegenüber für das ersten Quartal auf den höchsten Wert seit Herbst 2007. Internationale Organisationen haben zuletzt ihre Prognose etwas angehoben. IWF und OECD rechnen für die Weltwirtschaft für die Jahre 2018 und 2019 nunmehr mit einem Wachstum von jeweils 3,9 Prozent. Bei dieser Aufwärtsrevision dürfte die Steuerreform in den Vereinigten Staaten eine Rolle gespielt haben. Noch nicht berücksichtigt sind allerdings die aufkeimenden Handelskonflikte. Diese könnten nicht nur den Handel in einigen Bereichen beeinträchtigen, sondern vor allem für Verunsicherung sorgen und bei einer Eskalation den globalen Aufschwung gefährden.

Angesichts des außenwirtschaftlichen Umfelds bleiben die deutschen Ausfuhren an Waren und Dienstleistungen trotz Abschwächung in der Tendenz aufwärtsgerichtet. Im Dreimonatsvergleich Dezember/Januar/Februar gegenüber September/Oktober/November legten sie in jeweiligen Preisen um 1,0 Prozent zu. Die ifo Exporterwartungen im Verarbeitenden Gewerbe haben sich vier Monate in Folge abgeschwächt, blieben aber überdurchschnittlich. Dabei dürfte neben der weiteren Aufwertung des Euro-Wechselkurses der aufkeimende Handelskonflikt eine Rolle gespielt haben. Die nominalen Importe von Waren und Dienstleistungen entwickelten sich im Februar ebenfalls schwächer. Angesichts der steigenden Binnennachfrage dürfte aber auch die Importnachfrage aufwärtsgerichtet bleiben. Insgesamt ergab sich im Januar und Februar ein Überschuss der Leistungsbilanz, die neben dem Waren- auch den Dienstleistungshandel und grenzüberschreitende Einkommen berücksichtigt, der über dem Vorjahresstand lag.

Die Industrieproduktion startete sehr verhalten in das neue Jahr, bleibt aber in der Grundtendenz auf Wachstumskurs. Im Februar ging sie um 2,0 Prozent zurück und verbuchte damit den dritten Rückgang in Folge. Innerhalb der Industrie meldeten die Investitionsgüterproduzenten die stärkste Abschwächung (-3,1 Prozent). Das Baugewerbe meldete zuletzt ebenfalls eine Abnahme (-2,2 Prozent). Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe sind nach einem starken Minus von 3,5 Prozent im Januar im Februar wieder leicht um 0,3 Prozent gestiegen, was auf die Orders von Investitionsgütern zurückging (+0,9 Prozent). Im ersten Quartal dürfte sich die Erzeugung der Industrie und des Baugewerbes angesichts des schwachen Starts wohl kaum mehr als seitwärts bewegen. Trotz dieser aktuell verhaltenen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Industriekonjunktur bei weiterhin guten globalen und binnenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im laufenden Jahr grundsätzlich aufwärtsgerichtet bleibt. Ihre Wachstumsdynamik dürfte allerdings weniger stark als im vergangenen Jahr ausfallen. Für das Baugewerbe wird seit dem zweiten Halbjahr 2017 nur noch ein leichter Aufwärtstrend ausgewiesen.

Die Indikatoren für den privaten Konsum liefern ein gemischtes Bild. Die Umsätze im Einzelhandel gingen im Februar den dritten Monat in Folge leicht zurück (-0,7 Prozent), lagen aber noch merklich über ihrem Vorjahresniveau. Die Zahl der Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen war im ersten Quartal demgegenüber deutlich höher als im Vorquartal. Allerdings hat sich auch das ifo Geschäftsklima für den Einzelhandel im März weiter verschlechtert, blieb aber gut. Das Konsumklima der Verbraucher zeigte sich unbeeindruckt. Zuletzt stieg der prognostizierte GfK-Konsumklimaindex im April leicht an. Angesichts der Einkommens- und Beschäftigungsentwicklung sollten daher auch vom privaten Konsum weiter Impulse ausgehen.

Die Entwicklungen am Arbeitsmarkt sind weiterhin positiv. Die Frühindikatoren signalisieren eine anhaltend hohe Nachfrage nach Arbeitskräften in weiten Teilen der Wirtschaft. Im Februar nahm die Erwerbstätigkeit saisonbereinigt um 45.000 Personen zu und auch auf Jahressicht blieb der Beschäftigungszuwachs (+1,4 Prozent) unverändert hoch. Der Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war im Januar saisonbereinigt sehr kräftig (+89.000 Personen). Die Zahl der Arbeitslosen sank im März weiter und unterschritt deutlich die Marke von 2,5 Millionen Personen. In der saisonbereinigten Betrachtung betrug der Rückgang 19.000 Personen. Die Unterbeschäftigung, die zudem Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit einschließt, nahm etwas stärker ab. Dennoch bleiben weitere Herausforderungen, wie die Eindämmung der Langzeitarbeitslosigkeit und die höhere Arbeitslosigkeit in strukturschwachen Gebieten.

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Einfacher Kapitalmarktzugang für Unternehmen

Wie das BMWi mitteilt, hat das Bundeskabinett am 11.04.2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen.

Einfacher Kapitalmarktzugang für Unternehmen

BMWi, Pressemitteilung vom 11.04.2018

Das Bundeskabinett hat am 11. April 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass ein Emittent bei Wertpapieremissionen bis 8 Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen muss. Die im Sommer vergangenen Jahres verabschiedete Verordnung (EU) 2017/1129 („EU-Prospektverordnung“) erlaubt den EU-Mitgliedstaaten, eine solche Regelung ab dem 21. Juli 2018 einzuführen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

„Mit dem heutigen Kabinettbeschluss erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass der Spielraum, den das EU-Recht hier vorsieht, für einen unbürokratischen Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt genutzt wird und gleichzeitig die Belange des Anlegerschutzes gewahrt bleiben. Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Deshalb ist die Neuregelung eine gute Nachricht für sie. Wir machen ernst, mit dem Abbau bürokratischer Hürden – gerade auch für Start-ups sowie für kleine und mittlere Unternehmen.“

Von der Neuregelung profitieren Unternehmen, die ergänzend oder alternativ zu anderen Finanzierungsformen, ein breiteres Investorenpublikum ansprechen wollen. Bei Wertpapieremissionen bis zu einem jährlichen Volumen von 8 Millionen Euro ist ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt zu veröffentlichen, das in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise den Anleger über das Wertpapier und die damit verbundenen wesentlichen Anlagerisiken informiert. Unterhalb dieser Schwelle muss nun kein umfangreiches Wertpapierprospekt mehr erstellt werden, was erheblichen Aufwand und Kosten für die Unternehmen reduziert.

Weitere Hintergrundinformationen, wie z. B. der Jahresabschluss des Unternehmens, sind parallel dazu auf der Homepage des Emittenten zu veröffentlichen. Kleinanleger dürfen in Abhängigkeit von ihrer Vermögenssituation maximal 10.000 Euro in diese Wertpapiere investieren.

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzentwurf wird nun Bundesrat und Bundestag zur Beratung zugeleitet.

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Finanzinvestoren kauften 2016 mehr als 200 Unternehmen in Deutschland – Mehrheit der finanzierenden Fonds in „Steueroasen“

Finanzinvestoren, die Unternehmen kaufen und mit Gewinn weiterveräußern, sind in Deutschland weiterhin sehr aktiv: 2016 haben Private-Equity-Gesellschaften (PE) 212 und damit drei Prozent mehr Unternehmen übernommen als im Vorjahr. Das war das höchste Volumen seit dem Rekordjahr 2007. Das und mehr ergibt der aktuelle „Private Equity Monitor“ der Hans-Böckler-Stiftung.

Finanzinvestoren kauften 2016 mehr als 200 Unternehmen in Deutschland – Mehrheit der finanzierenden Fonds in „Steueroasen“

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 11.04.2018

Finanzinvestoren, die Unternehmen kaufen und mit Gewinn weiterveräußern, sind in Deutschland weiterhin sehr aktiv: 2016 haben Private-Equity-Gesellschaften (PE) 212 und damit drei Prozent mehr Unternehmen übernommen als im Vorjahr. Das war das höchste Volumen seit dem Rekordjahr 2007 – unmittelbar vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten war mit 106.000 genauso hoch wie 2015. Die Anzahl der „Exits“, bei denen Finanzinvestoren Unternehmen weiterverkaufen, stieg sogar um mehr als ein Drittel auf 101 Unternehmen mit rund 102.000 Beschäftigten. Das ergibt der aktuelle „Private Equity Monitor“ der Hans-Böckler-Stiftung. Die jährliche Auswertung stellt die einzige regelmäßige wissenschaftliche Berichterstattung zu Übernahmen durch Private Equity in Deutschland dar.

Der Bericht, den der Private-Equity-Experte Dr. Christoph Scheuplein vom Institut Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen für die Stiftung erstellt, durchleuchtet erstmals auch die Fonds, über die die Firmenkäufe meist finanziert werden. Dabei zeigt sich: Die 99 in Deutschland aktiven Fonds wickelten knapp zwei Drittel ihrer Übernahmen über Offshore-Standorte ab. Am häufigsten über „Steueroasen“ wie Guernsey und Jersey, die Cayman-Inseln oder den US-Bundesstaat Delaware. Nur 17 Prozent der Fonds hatten ihren rechtlichen Sitz in Deutschland. Das lege nahe, dass „Möglichkeiten der Steueroptimierung und die geringe Transparenz dieser Finanzplätze ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl der Fonds darstellen“, schreibt Finanzexperte Scheuplein.

Unternehmen möglichst günstig kaufen und möglichst teuer weiterverkaufen – so sieht das Geschäftsmodell von Private-Equity-Investoren aus. Dabei organisieren Private-Equity-Gesellschaften den Kauf überwiegend durch Fonds, in denen Institutionelle Investoren und vermögende Privatpersonen Geld anlegen. Danach übernehmen sie im Namen dieser Fonds meist die unternehmerische Leitung des gekauften Unternehmens. Da die Fonds meist auf eine Laufzeit von zehn Jahren angelegt sind, bleiben die Engagements der PE-Branche vergleichsweise kurzfristig. Wenn Finanzinvestoren 2016 ein Unternehmen aus Deutschland verkauften, geschah das im Mittel 6 Jahre und 2 Monate, nachdem sie dort eingestiegen waren, wie der Private-Equity-Monitor zeigt. Und in diesem überschaubaren Zeitraum soll eine hohe Rendite erwirtschaftet werden.

Unter den PE-Gesellschaften, die 2016 in Deutschland Unternehmen kauften, waren bekannte Namen wie KKR und Blackstone aus den USA oder Permira aus Großbritannien. Die meisten Übernahmen tätigten nach Scheupleins Auswertung aber die französische Ardian (8 Transaktionen) sowie zwei deutsche PE-Firmen: Auctus Capital Partners (7) und die Deutsche Beteiligungs-AG (6). Zwei Fünftel der Übernahmen fanden im „industriellen Kernsektor“ statt, zu dem Chemie, Elektrotechnik, Fahrzeugbau und Maschinenbau gehören. Einzelunternehmer, Erben oder Familien stellten mit 47 Prozent die größte Gruppe der Inhaber, die an Finanzinvestoren verkauften. 24 Prozent entfielen auf größere kapitalmarktorientierte Unternehmen, die Unternehmensteile abgaben. 20 Prozent gingen von einer PE-Gesellschaft an eine andere.

Der Einstieg eines Finanzinvestors stelle Belegschaft und Vertreter in Betriebs- und Aufsichtsräten zum Teil vor enorme Herausforderungen, beobachten Scheuplein und Wirtschaftsexperte Alexander Sekanina, der die Studie im Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung betreut hat. Die Beteiligungsgesellschaften strebten oft in kurzer Frist hohe Renditen an. Die 99 Fonds, deren Aktivitäten der Forscher 2016 identifizieren konnte, zahlten ihren Anlegern im Durchschnitt eine Verzinsung von 13,8 Prozent. Das laufe nicht selten auf einschneidende Strategiewechsel und Restrukturierungen hinaus. Wenn die neuen Eigentümer sich ins operative Geschäft einmischen, büßten die Geschäftsführungen an Entscheidungskompetenz ein. Den Betriebsräten gehe damit ihr Ansprechpartner verloren, die Mitbestimmung werde ausgehöhlt. „Wenn Unternehmen von Finanzinvestoren mehr oder weniger als bloße Handelsware zur Geldvermehrung gesehen werden, stellt das auch mitbestimmte Aufsichtsräte vor eine fundamentale Frage“, sagt Sekanina: „Wie sollen sie ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, das Interesse am Bestand und an der Zukunft von Unternehmen zu wahren, wenn das für Private-Equity-Investoren gar kein vorrangiges Ziel ist? Die Belegschaftsvertreter im Aufsichtsrat spielen eine ganz wichtige Rolle dabei, die Aushöhlung übernommener Unternehmen zu verhindern. Allerdings sind ihre Einflussmöglichkeiten oft begrenzt.“

Viele Finanzinvestoren hätten keine spezifischen Branchenkenntnisse und setzten auf standardisierte Strategien wie den Verkauf von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen, Outsourcing, Arbeitsplatzabbau, Kostensenkung und Verlagerung ins Ausland. Das könne dazu führen, dass die Schwelle für paritätische Mitbestimmung unterschritten wird. Im ersten Quartal 2017 hatten laut Scheuplein 48 Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten eine Private-Equity-Gesellschaft als bestimmenden Eigentümer, davon waren 28 paritätisch mitbestimmt.

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Digitalisierung bringt große Umwälzungen am Arbeitsmarkt

Die Digitalisierung wird bis zum Jahr 2035 nur geringe Auswirkungen auf das Gesamtniveau der Beschäftigung haben, aber große Umbrüche bei den Arbeitsplätzen mit sich bringen. Das geht aus einer aktuellen Studie des IAB und des BIBB hervor, in der das Szenario einer fortschreitenden Digitalisierung mit einem Basis-Szenario ohne Digitalisierungseffekte verglichen wird.

Aufstellen einer (Aufdach-)Photovoltaikanlage unterliegt der Bauabzugsteuer

FG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 10.04.2018 zum Urteil 10 K 1513/14 E vom 10.10.2017 (nrkr – BFH-Az.: I R 67/17)

Zwischen den Beteiligten steht die Verpflichtung zum Steuerabzug bei Bauleistungen im Streit. Nach der betreffenden Vorschrift des Einkommensteuergesetzes sind Unternehmer als Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland grundsätzlich verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug von 15 % für Rechnung des Leistenden vorzunehmen. Der Steuerabzug muss u. a. dann nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt.

Das klagende Unternehmen liefert und montiert Photovoltaikanlagen in Form von sog. Aufdach-Anlagen. Dabei bediente es sich für die Dachmontage einer Fremdfirma. Eine Anmeldung von Bauabzugsteuer erfolgte zunächst nicht. Daraufhin leitete die Steuerfahndung ein Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der Klägerin ein. Die Klägerin gab sodann eine Anmeldung zur Bauabzugsteuer ab, vertrat aber die Auffassung, dass es bei einer Aufdach-Anlage – im Unterschied zu einer in das Dach integrierten Anlage – an einer Bauleistung fehle. Dem folgte das beklagte Finanzamt nicht.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen und entschieden, dass die Errichtung von Aufdach-Photovoltaikanlagen eine Bauleistung darstelle.

Bauleistungen seien alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken oder deren bestimmungsgemäßer Nutzung dienen. Nach dem maßgeblichen weiten Begriffsverständnis würden alle Tätigkeiten „am Bau“ erfasst. Die Definition entspreche der betreffenden Regelung des Sozialgesetzbuchs – Drittes Buch – und der Baubetriebe-Verordnung. Die Tätigkeiten müssten im Zusammenhang mit einem Bauwerk ausgeführt werden und unmittelbar auf die Substanz des Bauwerks einwirken.

Der Begriff des Bauwerks sei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts weit auszulegen und umfasse nicht nur Gebäude, sondern auch mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder -teilen mit baulichem Gerät hergestellte Anlagen. Dies könnten auch Betriebsvorrichtungen sein. Daher gehörten auch Aufdach-Photovoltaikanlagen zu den Bauwerken, so dass das Aufstellen einer Photovoltaikanlage grundsätzlich als bauabzugsteuerpflichtig anzusehen sei.

Schließlich stehe der Abzugsverpflichtung nicht entgegen, dass das leistende Unternehmen im Ausland ansässig ist. Eine inländische Steuerpflicht des Leistenden werde nicht vorausgesetzt.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH-Az. I R 67/17) zugelassen.

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Baupreise für Wohngebäude im Februar 2018: +4,0 % gegenüber Februar 2017

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland stiegen im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4,0 %. Das ist der höchste Anstieg der Baupreise seit November 2007 (+5,8 %). Das berichtet das Statistische Bundesamt.

Baupreise für Wohngebäude im Februar 2018: +4,0 % gegenüber Februar 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.04.2018

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland stiegen im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4,0 %. Das ist der höchste Anstieg der Baupreise seit November 2007 (+5,8 %). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, hatte der Preisanstieg im November 2017 im Jahresvergleich bei 3,4 % gelegen. Von November 2017 bis Februar 2018 erhöhten sich die Baupreise um 1,7 %. Alle Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von Februar 2017 bis Februar 2018 um 4,4 %. Unter den Rohbauarbeiten erhöhten sich die Preise für Erdarbeiten um 6,0 %, für Betonarbeiten um 5,1 % und für Gerüstarbeiten um 4,9 %. Entwässerungskanalarbeiten waren um 4,8 % teurer als im Februar 2017.

Die Preise für Ausbauarbeiten nahmen im Februar 2018 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 % zu. Unter den Ausbauarbeiten stiegen die Preise für Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden um 4,9 %, für Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 4,5 %. Estricharbeiten, Tischlerarbeiten und Metallbauarbeiten waren im Februar 2018 um jeweils 3,9 % teurer als im Februar 2017.

Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) waren im Februar 2018 um 3,9 % höher als im Vorjahr. Die Neubaupreise für Bürogebäude und für gewerbliche Betriebsgebäude stiegen jeweils um 4,1 %. Im Straßenbau stiegen die Preise binnen Jahresfrist um 5,3 %.

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Investitionsquote der Unternehmen im Euroraum auf 22,8 % gestiegen

Im vierten Quartal 2017 lag die Investitionsquote der Unternehmen im Euroraum lt. Eurostat bei 22,8 %, gegenüber 22,5 % im Vorquartal. Die Gewinnquote der Unternehmen im Euroraum ist dagegen im vierten Quartal 2017 leicht gesunken.

Investitionsquote der Unternehmen im Euroraum auf 22,8 % gestiegen

Gewinnquote der Unternehmen auf 41,1 % gesunken

Eurostat, Pressemitteilung vom 06.04.2018

Im vierten Quartal 2017 lag die Investitionsquote der Unternehmen im Euroraum bei 22,8 %, gegenüber 22,5 % im Vorquartal.

Die Gewinnquote der Unternehmen im Euroraum betrug im vierten Quartal 2017 41,1 %, gegenüber 41,3 % im dritten Quartal 2017.

Diese Daten stammen aus einer ersten Veröffentlichung von saisonbereinigten vierteljährlichen europäischen Sektorkonten durch Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, und die Europäische Zentralbank (EZB).

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Deutsche Exporte im Februar 2018: +2,4 % zum Februar 2017

Im Februar 2018 wurden von Deutschland Waren im Wert von 104,7 Mrd. Euro exportiert und Waren im Wert von 86,3 Mrd. Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im Februar 2018 um 2,4 % und die Importe um 4,7 % höher als im Februar 2017.

Deutsche Exporte im Februar 2018: +2,4 % zum Februar 2017

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 09.04.2018

Exporte, Februar 2018:

  • 104,7 Milliarden Euro
  • -3,2 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +2,4 % zum Vorjahresmonat

Importe, Februar 2018:

  • 86,3 Milliarden Euro
  • -1,3 % zum Vormonat (kalender- und saisonbereinigt)
  • +4,7 % zum Vorjahresmonat

Außenhandelsbilanz, Februar 2018:

  • 18,4 Milliarden Euro
  • 19,2 Milliarden Euro (kalender- und saisonbereinigt)

Leistungsbilanz der Deutschen Bundesbank, Februar 2018:

  • 20,7 Milliarden Euro

Im Februar 2018 wurden von Deutschland Waren im Wert von 104,7 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 86,3 Milliarden Euro importiert. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, waren damit die deutschen Exporte im Februar 2018 um 2,4 % und die Importe um 4,7 % höher als im Februar 2017. Kalender- und saisonbereinigt nahmen die Exporte gegenüber dem Vormonat Januar 2018 um 3,2 % ab, die Importe sanken um 1,3 %.

Die Außenhandelsbilanz schloss im Februar 2018 mit einem Überschuss von 18,4 Milliarden Euro ab. Im Februar 2017 hatte der Saldo in der Außenhandelsbilanz +19,8 Milliarden Euro betragen. Kalender- und saisonbereinigt lag der Außenhandelsbilanzüberschuss im Februar 2018 bei 19,2 Milliarden Euro.

Unter Berücksichtigung der Salden für Warenhandel einschließlich Ergänzungen zum Außenhandel (+19,8 Milliarden Euro), Dienstleistungen (+0,7 Milliarden Euro), Primäreinkommen (+5,7 Milliarden Euro) und Sekundäreinkommen (-5,4 Milliarden Euro) schloss – nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Bundesbank – die Leistungsbilanz im Februar 2018 mit einem Überschuss von 20,7 Milliarden Euro ab. Im Februar 2017 hatte die deutsche Leistungsbilanz einen Aktivsaldo von 23,4 Milliarden Euro ausgewiesen.

In die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden im Februar 2018 Waren im Wert von 63,2 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 49,9 Milliarden Euro von dort importiert. Gegenüber Februar 2017 stiegen die Exporte in die EU-Länder um 3,5 % und die Importe aus diesen Ländern um 4,4 %. In die Länder der Eurozone wurden im Februar 2018 Waren im Wert von 40,1 Milliarden Euro (+5,3 %) geliefert und Waren im Wert von 32,5 Milliarden Euro (+5,0 %) aus diesen Ländern bezogen. In die EU-Länder, die nicht der Eurozone angehören, wurden im Februar 2018 Waren im Wert von 23,1 Milliarden Euro (+0,4 %) exportiert und Waren im Wert von 17,3 Milliarden Euro (+3,4 %) von dort importiert.

In die Länder außerhalb der Europäischen Union (Drittländer) wurden im Februar 2018 Waren im Wert von 41,5 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 36,4 Milliarden Euro aus diesen Ländern importiert. Gegenüber Februar 2017 nahmen die Exporte in die Drittländer um 0,9 % und die Importe von dort um 5,0 % zu.

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Neue Pläne für mehr Produktsicherheit und bessere Marktüberwachung

Unternehmen sollen es künftig leichter haben, europaweit sichere Produkte zu verkaufen. Der DIHK sieht in dem entsprechenden Verordnungsentwurf der EU-Kommission einen wichtigen Schritt zur Beseitigung der wachsenden Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt. Der Fokus solle allerdings nicht auf der Intensivierung von Informations- und Kontrollpflichten liegen, mahnt er. Zudem dürfe es keine zusätzlichen strukturellen Vorteile für große Unternehmen geben.

Neue Pläne für mehr Produktsicherheit und bessere Marktüberwachung

DIHK, Mitteilung vom 05.04.2018

Beim Verkauf von Waren innerhalb der EU sind zahlreiche Vorschriften zur Sicherheit von Produkten zu beachten. Über sie wird EU-weit die sog. technische Konformität von Produkten sichergestellt. Erkennbar ist dies in vielen Fällen durch die CE-Kennzeichnung. Diese Vorschriften sind innerhalb der EU-Mitgliedstaaten weitgehend harmonisiert. In der Vergangenheit haben sie bereits erfolgreich zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse beigetragen.

Umgehung der Bestimmung führt zu Wettbewerbsverzerrung

Allerdings werden trotzdem zahlreiche unsichere, d. h. nicht konforme, Produkte im Binnenmarkt verkauft. Bei Prüfungen fielen 32 Prozent der Spielzeuge, 58 Prozent der elektronischen Geräte, 47 Prozent der Bauprodukte und 40 Prozent der persönlichen Schutzausrüstungen durch. Dabei ist ein Trend erkennbar: Ein großer und weiter steigender Anteil unsicherer Produkte kommt aus Drittstaaten in den Binnenmarkt. Denn Online-Shops und Plattformen bieten die Möglichkeit, dass Waren zum Kunden gelangen – und zwar teilweise ohne Kontrolle durch Zoll und Behörden. Dies führt nicht nur zu einer Gefährdung der Verbraucher, sondern auch zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für alle Unternehmen, die sich an die rechtlichen Vorschriften halten.

Kooperation und Kommunikation der Behörden

Hier setzt der Entwurf der EU-Verordnung über Konformität und Durchsetzung der Vorschriften an. Sie soll den Austausch und die Koordination zwischen den Marktüberwachungsbehörden über illegale Produkte fördern. Darüber hinaus soll sie eine einheitlichere Umsetzung der Kontrollen bei der Einfuhr bewirken. Auch eine stärkere Kooperation mit dem Zoll ist Bestandteil der Regelung.

Ansprechpartner als Zugangsvoraussetzung zum Binnenmarkt

Bei Einfuhren aus Drittstaaten stellt sich für die Behörden oft das Problem, dass es keinen Ansprechpartner gibt, auf den sie bei Problemen zurückgreifen können. In Zukunft muss laut Verordnungsentwurf eine verantwortliche Person in der EU benannt werden, bevor Waren bereitgestellt werden dürfen. Diese Rolle kann jeder Wirtschaftsakteur der Lieferkette übernehmen – neben den Herstellern, Bevollmächtigten, Einführern und Händlern sollen dazu zukünftig auch alle Akteure zählen, die Produkte lagern, verpacken und in den EU-Markt versenden (z. B. Fulfillment-Center). Zudem sollen neue Informationspflichten eingeführt werden. So ist vorgesehen, dass die EU-Konformitätserklärung in Zukunft öffentlich zugänglich gemacht werden muss.

Fairen Wettbewerb sichern!

Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um zunehmende Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu beseitigen. Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen hierzulande investiert bereits erhebliche Ressourcen in die Erfüllung der Anforderungen an die Produktsicherheit. Der Fokus sollte daher mehr auf der Koordinierung und der Kooperation der beteiligten Behörden liegen und nicht auf der Intensivierung von Informations- und Kontrollpflichten. So würde zum Beispiel eine Pflicht zur öffentlichen Bereitstellung der Konformitätserklärung für intern gebaute und betriebene Maschinen über die Ziele des Verordnungsentwurfs hinausgehen. Die geplanten Partnerschaften zwischen Überwachungsbehörden und Wirtschaftsakteuren dürfen nicht zu zusätzlichen strukturellen Vorteilen für große Unternehmen führen. Anstelle zusätzlicher bürokratischer Belastungen sollte eher die Selbstkontrolle entlang der Lieferkette durch Information und Aufklärung der Wirtschaftsakteure gestärkt werden.

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Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2018

Wie das BMWi mitteilt, ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar im Vergleich zum Vormonat um 1,6 Prozent gesunken.

Entwicklung der Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar 2018

BMWi, Pressemitteilung vom 06.04.2018

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Produktion im Produzierenden Gewerbe im Februar im Vergleich zum Vormonat um 1,6 Prozent gesunken. Die Industrie- und die Bauproduktion nahmen um 2,0 Prozent beziehungsweise 2,2 Prozent ab. Für den Bereich der Energieerzeugung wurde hingegen ein deutlicher Anstieg ausgewiesen. Innerhalb der Industrie fiel der Rückgang mit 3,1 Prozent bei den Investitionsgüterproduzenten am stärksten aus. Die Erzeugung von Konsum- und Vorleistungsgütern wurde um 1,5 Prozent beziehungsweise 0,7 Prozent zurückgenommen.

Damit ergab sich im Zweimonatsvergleich Januar/Februar gegenüber November/Dezember eine Abnahme der Produktion im Produzierenden Gewerbe um 0,9 Prozent. Die Industrieproduktion ging spürbar um 1,3 Prozent zurück. Dabei nahm die Erzeugung von Investitions- und Vorleistungsgütern um 2,2 Prozent beziehungsweise 1,3 Prozent ab, während im Konsumgüterbereich ein Plus von 0,9 Prozent zu beobachten war. Das Baugewerbe meldete einen Produktionszuwachs um 1,1 Prozent.

Die Industrieproduktion hat an Schwung verloren. Die gute Auftragslage und die positive Stimmung bei den Unternehmen sprechen aber dafür, dass die Industriekonjunktur weiter aufwärtsgerichtet bleibt. Die Wachstumsdynamik dürfte jedoch schwächer als im zurückliegenden Jahr ausfallen. Im Baugewerbe setzte sich insgesamt der leichte Aufwärtstrend aus dem letzten Halbjahr fort.

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