Wirtschaft 4.0 international – Zukunft grenzüberschreitend gestalten

Ein wenig beachteter Effekt der Digitalisierung: Auch „klassische“ Güter wie etwa Autos enthalten immer größere Software-Anteile. Bestehende Handelsabkommen berücksichtigen diese Entwicklung aber nicht: Eigentlich zollfreie „smarte“ Dienstleistungsanteile werden wie Güter behandelt und verzollt, wenn sie in Produkte integriert sind. Ähnliches gilt für die Verzollung beim Reimport beispielsweise für Design. Der DIHK mahnt, neue Regeln so zu gestalten, dass sie auch Zukunftstechnologien abdecken. Darüber hinaus gelte es, bei der Dual-Use-Verordnung auf klare Definitionen zu achten, damit nicht smarte zivile Produkte unverhofft genehmigungspflichtig werden.

 

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