Gender Pay Gap: Statistische "Bereinigung" kann in die Irre führen – Einzelfallprüfung im Betrieb unerlässlich

Bei der Entgeltgleichheit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in der EU: Der Gender Pay Gap – also der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenlöhnen von Männern und Frauen – beträgt hierzulande rund 21 Prozent. Hinter dem „erklärten“ Teil des Gender Pay Gap verbirgt sich zum Teil Diskriminierung, analysiert die Hans-Böckler-Stiftung.

 

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Familienunternehmen: Nur die Hälfte im Aufsichtsrat mitbestimmt

Bei rund der Hälfte der 50 größten deutschen Familienunternehmen haben die Beschäftigten nicht die Mitbestimmungsmöglichkeiten, die für Unternehmen dieser Größe eigentlich vorgesehen sind. Insbesondere mittelgroße familiengeführte Firmen sowie Handelskonzerne nutzen Lücken in den Mitbestimmungsgesetzen aus, um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung.

 

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