Erwerbstätigkeit im November 2024 etwas höher als im Vormonat

Im November 2024 waren rund 46,1 Mio. Menschen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 Personen (+0,1 %).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 03.01.2025

Erwerbstätigenzahl gegenüber Vorjahresmonat kaum verändert

Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland, November 2024
+0,1 % zum Vormonat (saisonbereinigt)
+0,1 % zum Vormonat (nicht saisonbereinigt)‘
0,0 % zum Vorjahresmonat

Im November 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat leicht um 24.000 Personen (+0,1 %). Im Oktober war die Erwerbstätigkeit um 12.000 Personen angestiegen. Damit hat sich die Beschäftigung nach den saisonbereinigten Rückgängen in den Monaten Juni bis September 2024 von durchschnittlich jeweils -19.000 Personen zuletzt wieder leicht positiv entwickelt.

Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im November 2024 gegenüber Oktober 2024 um 31.000 Personen (+0,1 %) zu. Dieser Anstieg gegenüber dem Vormonat lag über dem November-Durchschnitt der Jahre 2022 und 2023 (+20.000 Personen).

Erwerbstätigenzahl auf Vorjahresniveau

Gegenüber November 2023 hat sich die Zahl der Erwerbstätigen im November 2024 kaum verändert (0,0 % bzw. +10.000 Personen). Die Beschäftigung lag damit im dritten Monat nacheinander auf dem Vorjahresniveau; die Veränderungsraten im September und Oktober 2024 betrugen ebenfalls jeweils 0,0 %.

Bereinigte Erwerbslosenquote im November 2024 bei 3,4 %

Im November 2024 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,49 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 138.000 Personen oder 10,1 % mehr als im November 2023. Die Erwerbslosenquote stieg auf 3,3 % (November 2023: 3,1 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte lag die Erwerbslosenzahl im November 2024 bei 1,52 Millionen Personen und damit um 2.000 Personen geringfügig niedriger als im Vormonat Oktober 2024 (-0,1 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im Vergleich zum Vormonat unverändert bei 3,4 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen Innovationen hervor

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research immer stärker auseinander. 76 % der großen Mittelständler mit 50 oder mehr Beschäftigten haben in den vergangenen drei Jahren eine Produktinnovation hervorgebracht. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten dagegen waren es zwischen 2021 und 2023 nur 35 %.

KfW, KfW Research, Pressemitteilung vom 02.01.2025

  • Konjunkturlage und Nachwehen der Corona-Pandemie bremsen das Innovationsgeschehen
  • Große Unternehmen sind deutlich umtriebiger als kleine

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich immer stärker auseinander. 76 % der großen Mittelständler mit 50 oder mehr Beschäftigten haben in den vergangenen drei Jahren eine Produktinnovation hervorgebracht. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten dagegen waren es zwischen 2021 und 2023 nur 35 %.

Bei den größeren Unternehmen stieg der Anteil der Innovatoren damit im Vergleich zu dem Zeitraum von 2020 bis 2022 um 5 Prozentpunkte und erreichte wieder genau das Niveau vom Beginn der Corona-Krise. Bei den kleinen Unternehmen dagegen sank der Anteil im Vergleich zu 2020 bis 2022 um einen Prozentpunkt, im Vergleich zu 2018 und 2020 sogar um 4 Prozentpunkte.

Das sind Ergebnisse einer aktuellen Sonderauswertung im Rahmen des KfW-Mittelstandspanels. An der Befragung zwischen Mitte Februar und Mitte Juni 2024 nahmen 9.556 mittelständische Unternehmen aus allen Wirtschaftszweigen teil.

Insgesamt lag die sogenannte Innovatorenquote zwischen 2021 und 2023 bei 39 % aller mittelständischen Unternehmen. Damit haben knapp 1,5 Millionen mittelständische Unternehmen in diesen drei Jahren eine Innovation hervorgebracht. Die Innovationsausgaben mittelständischer Unternehmen blieben mit nominal knapp 34 Mrd. Euro nahezu stabil zu den Vorjahren, preisbereinigt sanken sie allerdings geringfügig.

Konstant hohe Innovationsausgaben bei einer geringeren Anzahl an innovativen Unternehmen bedeuten eine zunehmende Konzentration auf wenige Unternehmen. Bereits heute erbringen die 2 % der größten mittelständischen Unternehmen 56 % der Innovationsausgaben im Mittelstand.

„Die aktuelle Entwicklung stellt die Fortsetzung eines Trends dar, der seit Mitte des vorletzten Jahrzehnts zu beobachten ist. Vor allem kleine Unternehmen sowie Unternehmen ohne eigene Forschung und Entwicklung bringen immer seltener Innovationen hervor“, sagt Dr. Volker Zimmermann, Experte für Innovationen und Digitalisierung bei KfW Research.

„Wenn immer mehr Unternehmen auf eine regelmäßige Erneuerung ihrer Produktionsprozesse und ihrer Angebotspalette verzichten, droht eine nachhaltige Schwächung der Produktivitätsentwicklung und der Transformationsfähigkeit Deutschlands.“
Viele Unternehmen sehen offenbar wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage von einer Innovationstätigkeit ab. Es ist bekannt, dass Unternehmen vor allem dann erfinderisch sind, wenn die Konjunkturerwartungen gut sind. Zudem wirkt die Pandemie weiterhin und womöglich dauerhaft nach und bremst die Innovationsfähigkeit.

„Um wieder mehr Innovationen hervorzubringen, müssen die Hemmnisse der Innovationsaktivitäten beseitigt werden. Dazu zählen der Fachkräftemangel, aber auch Finanzierungsprobleme“, sagt Dr. Volker Zimmermann.

„Im deutschen Mittelstand entstehen die allermeisten Innovationen aus dem normalen Arbeitsalltag heraus – nicht in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Neben der Unterstützung Forschungs- und Entwicklungstreibender Unternehmen, die oftmals Vorreiter bei Innovationen sind, gilt es für die Wirtschaftspolitik, auch die Bedürfnisse von Unternehmen ohne eigene Forschung und Entwicklung stärker in den Blick zu nehmen.“

Quelle: KfW

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Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Mio. Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 72.000 Personen (+0,2 %).

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 02.01.2025

  • Erwerbstätigkeit wächst gegenüber Vorjahr um 72.000 Personen (+0,2 %)
  • Anstieg seit Mitte 2022 mit deutlich nachlassender Dynamik
  • Beschäftigungsgewinne im Jahr 2024 nur in Dienstleistungsbereichen, Produzierendes Gewerbe und Baugewerbe mit Verlusten

Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die jahresdurchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 72.000 Personen (+0,2 %). Mit Ausnahme des Corona-Jahres 2020 wuchs die Erwerbstätigenzahl damit seit 2006 durchgängig. Allerdings verlor der Anstieg seit Mitte des Jahres 2022 deutlich an Dynamik (siehe auch Pressemitteilung Nr. 427 zur Erwerbstätigkeit im 3. Quartal 2024 vom 15. November 2024): Nach dem Rückgang zu Beginn der Corona-Krise im Jahr 2020 um 325.000 Personen (-0,7 %) war die Erwerbstätigenzahl im Jahr 2021 zunächst leicht um 87.000 (+0,2 %) und im Jahr 2022 insgesamt kräftig um 622.000 Personen (+1,4 %) gestiegen. Im Jahr 2023 war der Zuwachs mit 336.000 Personen (+0,7 %) nur noch halb so stark wie im Vorjahr und schwächte sich im Jahr 2024 weiter deutlich ab.

Ursächlich für die Beschäftigungszunahme waren im Jahr 2024 wie bereits in den Vorjahren die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte und eine gestiegene Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese beiden Wachstumsimpulse überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels, die zum verstärkten Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben führen.

Beschäftigungszugewinne ausschließlich in Dienstleistungsbereichen

Im Jahr 2024 trugen ausschließlich die Dienstleistungsbereiche zum Anstieg der Erwerbstätigenzahl bei. 75,5 % aller Erwerbstätigen arbeiteten 2024 in den Dienstleistungsbereichen (2023: 75,3 %). Die Zahl der Beschäftigten wuchs im Vorjahresvergleich um 153.000 Personen (+0,4 %) auf 34,8 Millionen. Innerhalb der Dienstleistungsbereiche entwickelte sich die Beschäftigung allerdings unterschiedlich: Einen großen Zuwachs gab es wie in den Vorjahren im Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit mit +184.000 Personen (+1,5 %). Demgegenüber ging bei den Unternehmensdienstleistern, zu denen auch die Arbeitnehmerüberlassung zählt, die Erwerbstätigkeit erstmals seit 2020 wieder zurück (-55.000 Personen; -0,9 %). Geringe Zunahmen gab es in den Bereichen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+12.000 Personen; +1,1 %) sowie Information und Kommunikation (+6.000 Personen; +0,4 %), während die Zahl der Erwerbstätigen im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe mit -1.000 Personen (0,0 %) nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr blieb.

Beschäftigungsverluste im Produzierenden Gewerbe und im Baugewerbe

Außerhalb des Dienstleistungsbereichs nahm die Beschäftigung ab: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) sank die Erwerbstätigenzahl 2024 um 50.000 (-0,6 %) auf 8,1 Millionen Personen. Im Baugewerbe ging mit einem Rückgang um 28.000 Erwerbstätige (-1,1 %) auf 2,6 Millionen der seit dem Jahr 2009 andauernde und nur im Jahr 2015 unterbrochene Aufwärtstrend zu Ende. Insgesamt arbeiteten damit 23,3 % aller Erwerbstätigen im Jahr 2024 im Produzierenden Gewerbe (2023: 23,5 %).

Im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei waren 3.000 Personen weniger erwerbstätig als im Vorjahr, was einem Rückgang um 0,5 % auf 569.000 Personen entspricht. Damit setzte sich der negative Trend der vergangenen Jahre fort.

Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, weniger Selbstständige

Entscheidend für die insgesamt positive Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt war die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahresdurchschnitt 2024 um 146.000 Personen (+0,3 %) auf 42,3 Millionen wuchs. Zu diesem Anstieg trug maßgeblich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei. Leichte Verluste gab es hingegen bei der Zahl der marginal Beschäftigten (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte sowie Personen in Arbeitsgelegenheiten). Bei den Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger setzte sich im Jahr 2024 der nunmehr seit 2012 andauernde Abwärtstrend fort: Ihre Zahl sank gegenüber 2023 um 74.000 Personen (-1,9 %) auf 3,8 Millionen.

Zahl der Erwerbslosen steigt deutlich

Die Zahl der Erwerbslosen (nach international vergleichbarer ILO-Definition) in Deutschland stieg nach vorläufigen Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung im Jahresdurchschnitt 2024 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 179.000 Personen oder 13,4 % auf 1,5 Millionen. Die Zahl der aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen, definiert als Summe der Erwerbstätigen und Erwerbslosen, stieg im gleichen Zeitraum um 260.000 Personen (+0,6 %) auf 47,4 Millionen. Die Erwerbslosenquote, gemessen als Anteil der Erwerbslosen an der Zahl der Erwerbspersonen, stieg gegenüber dem Vorjahr von 2,8 % auf 3,2 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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CO₂-Grenzausgleich: Der Countdown für CBAM läuft

Im Jahr 2026 beginnt der Echtbetrieb für das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM. Noch aber sind viele Details unklar und Regelungen praxisfern, sodass sich die europäischen Unternehmen kaum auf die künftigen Anforderungen einstellen können. Die DIHK mahnt dringend Vereinfachungen an – damit CBAM vom Wirtschaftsbremser zum Wirtschaftsmotor werden kann.

DIHK, Mitteilung vom 20.12.2024

2026 startet der Echtbetrieb für das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). CBAM soll verhindern, dass Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagern, in denen die Klimaschutzvorgaben weniger streng sind. Um das zu erreichen, ergänzt die Regelung den europäischen Emissionshandel durch eine Zahlungspflicht für emissionsintensive Importgüter. Diese sollen genauso belastet werden wie Produkte aus der EU, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und zur Einhaltung der EU-Klimaziele beizutragen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für das zahlungspflichtige Verfahren. In der Übergangsphase bis 2026 müssen CBAM-pflichtige Importe gemeldet, aber noch keine Zertifikate erworben werden.

Import wird komplexer

Der Verordnungsentwurf zum CBAM-Anmelder sieht vor, dass sich Importeure aus der EU bei den zuständigen nationalen Behörden registrieren und eine Zulassung als Importeur erwerben. Ohne diesen Status können ab 2026 keine CBAM-pflichtigen Waren mehr eingeführt werden. Der CBAM-Anmelder muss darüber hinaus zahlreiche Kriterien hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit erfüllen. So soll eine präzise Abrechnung des CO2-Grenzausgleichs zuverlässig ermöglicht werden.

Gerade angesichts der aktuellen politischen Lage in Europa erscheint dieser Prozess zu komplex und zeitaufwendig. Viele Mitgliedstaaten sind nicht auf den Zulassungsprozess vorbereitet – oder haben wie in Deutschland keine Regierung mit Mehrheit im Parlament, um die gesetzliche Grundlage zu beschließen.

Viel Zeit bleibt nicht

CBAM sorgt durch praxisferne Regelungen auch bei der Industrie für Sorgenfalten. So fehlen Daten zum CO2-Gehalt von Importgütern, und auch alternative sogenannte „Standardwerte“ sind nicht verfügbar. Ungeklärt ist ebenfalls, wie eine Umgehung der Grenzabgabe durch eine geringfügige Weiterverarbeitung der Importgüter verhindert werden kann.

Die Europäische Kommission will in dieser Legislatur überprüfen, ob CBAM als Schutz vor „Carbon Leakage“ funktionsfähig ist, ob der Mechanismus also verhindern kann, dass CO₂-intensive Produktion in Drittstaaten abwandert. Ebenso soll untersucht werden, wie die Exportindustrie in den Grenzausgleich einbezogen werden kann. Denn auch diese steht im Wettbewerb mit außereuropäischen Betrieben, die keinem Emissionshandel unterliegen und damit auf den Weltmärkten im Vorteil sind.

Praxisnahe Regelungen und vereinfachte Verfahren nötig

Die Einführung des CBAM-Systems ab 2026 erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Aus Sicht der Wirtschaft wäre es wichtig, dass eine vorläufige Zulassung für zuverlässige Importeure im Zoll – sogenannte Authorised Economic Operators (AEOs), die die Kriterien der Zuverlässigkeit bereits erfüllen – und Unternehmen mit kurzfristigem Importbedarf ermöglicht wird.

Zudem wünschen sich einführende Unternehmen grundsätzlich eine praxistaugliche Regelung, eine schnelle endgültige Zulassung und in Zukunft eine einfache Abwicklung von CBAM-Zahlungen. Der Entwurf der EU-Regelungen ist hiervon noch weit entfernt. Er sollte auch die Situation von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Importeuren geringer Gütermengen berücksichtigen. Andernfalls könnte CBAM dazu führen, dass KMU aus dem Markt ausscheiden, da das Verfahren zu bürokratisch und unübersichtlich ist. Für einmalige Sendungen und Kleinmengen sollte in jedem Fall ein vereinfachtes Verfahren möglich sein. Nur so kann CBAM vom Wirtschaftsbremser zum Wirtschaftsmotor werden.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

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Importpreise im November 2024: +0,6 % gegenüber November 2023

Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher als im November 2023. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2024 gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 um 0,9 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.12.2024

Die Importpreise waren im November 2024 um 0,6 % höher als im November 2023. Im Oktober 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,8 % gelegen, im September 2024 bei -1,3 %. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im November 2024 gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 um 0,9 %.

Die Exportpreise lagen im November 2024 um 1,2 % über dem Stand von November 2023. Im Oktober 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +0,6 % gelegen, im September 2024 bei +0,4 %. Gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 stiegen die Exportpreise um 0,3 %.

Anstieg der Importpreise im Vorjahresvergleich durch niedrigere Energiepreise abgeschwächt

Den größten Einfluss auf die Gesamtentwicklung der Importpreise im November 2024 hatte der Rückgang der Energiepreise um 8,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Importpreise im November 2024 um 1,7 % höher als im November 2023. Gegenüber Oktober 2024 stiegen sie um 0,5 %. Lässt man nur Erdöl und Mineralölerzeugnisse außer Betracht, lag der Importpreisindex um 1,4 % über dem Stand von November 2023 und um 0,8 % über dem Stand von Oktober 2024.

Die Einfuhr von Erdöl war 11,6 % günstiger als im Vorjahresmonat (+0,7 % gegenüber Oktober 2024). Mineralölerzeugnisse kosteten 10,9 % weniger als im November 2023 (+1,6 % gegenüber Oktober 2024). Hier waren insbesondere Dieselkraftstoffe und leichtes Heizöl (-17,4 %) sowie Motorenbenzin (-14,6 %) preiswerter als vor einem Jahr. Während die Preise bei Motorenbenzin auch gegenüber Oktober 2024 fielen (-1,6 %), stiegen die Preise bei Dieselkraftstoff und leichtem Heizöl um 2,5 %.

Die Einfuhrpreise von Erdgas sanken gegenüber November 2023 um 5,1 %, gegenüber Oktober 2024 stiegen sie allerdings um 5,9 %.

Dagegen war insbesondere elektrischer Strom 27,2 % teurer als im November 2023 und 33,3 % teurer als im Oktober 2024.

Gestiegene Preise bei Konsumgütern

Die Importpreise für Konsumgüter lagen im November 2024 um 3,4 % über denen des Vorjahresmonats (+0,9 % gegenüber Oktober 2024). Während Gebrauchsgüter gegenüber November 2023 mit +1,2 % kaum teurer waren als im Vorjahr (+0,6 % gegenüber Oktober 2024), lagen die Importpreise von Verbrauchsgütern 4,0 % über denen von November 2023 (+1,0 % gegenüber Oktober 2024).

Bei den Verbrauchsgütern musste insbesondere für Nahrungsmittel mit +9,0 % deutlich mehr bezahlt werden als im November 2023. Süßwaren (ohne Dauerbackwaren) kosteten im Schnitt 66,8 %, Orangensaft 53,3 %, Geflügelfleisch 18,4 % sowie Milch und Milcherzeugnisse 13,5 % mehr als im November 2023.

Gestiegene Preise auch bei landwirtschaftlichen Gütern, Vorleistungsgütern und Investitionsgütern

Die Preise für importierte landwirtschaftliche Güter lagen im November 2024 um 8,5 % über dem Vorjahresmonat (+2,5 % gegenüber Oktober 2024). Insbesondere Rohkakao (+114,8 %) war deutlich teurer als vor einem Jahr, gegenüber dem Vormonat stiegen die Preise hier um 18,5 %. Rohkaffee war um 38,4 % teurer als im November 2023 und um 14,9 % teurer als im Vormonat. Dagegen waren unter anderem Gurken (-36,4 %), Speisezwiebeln (-31,2 %) und lebende Schweine (-13,2 %) preiswerter als vor einem Jahr.

Die Preise für Vorleistungsgüter lagen um 1,1 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie um 0,4 %.

Die Preise für Investitionsgüter waren 0,3 % höher als im Vorjahresmonat und stiegen gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 leicht um 0,1 %.

Preissteigerungen insbesondere bei Exporten von Konsumgütern

Bei der Ausfuhr hatten im November 2024 die Preissteigerungen bei Konsumgütern den größten Einfluss auf die Preisentwicklung. Diese verteuerten sich gegenüber November 2023 um 3,3 % (+0,4 % gegenüber Oktober 2024). Während Gebrauchsgüter im Vorjahresvergleich um 1,2 % teurer waren, lagen die Preise für Verbrauchsgüter 3,7 % über denen von November 2023. Besonders die Exporte von Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaofett, Kakaoöl und Kakaopulver waren mit einem Plus von 183,3 % fast dreimal so teuer wie vor einem Jahr, die Preise für exportierte Butter und andere Fettstoffe aus Milch lagen 44,5 % über denen von November 2023.

Der Export landwirtschaftlicher Güter war 2,0 % teurer als im November 2023 (+1,6 % gegenüber Oktober 2024).

Auch die Preise für exportierte Investitionsgüter waren im Vergleich zu November 2023 um 1,5 % höher (+0,2 % gegenüber Oktober 2024). Einen wesentlichen Einfluss hatten hier die gegenüber November 2023 gestiegenen Preise für Maschinen (+2,1 %) sowie für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (+2,6 %).

Die Preise für exportierte Vorleistungsgüter lagen 0,9 % über denen des Vorjahresmonats. Gegenüber dem Vormonat stiegen sie leicht um 0,1 %.

Energieexporte waren um 10,6 % preiswerter als im Vorjahresmonat, verteuerten sich aber deutlich um 7,7 % im Vergleich zu Oktober 2024. Erheblich günstiger im Vorjahresvergleich waren Erdgas (-18,5 %) und Mineralölerzeugnisse (-11,3 %). Gegenüber dem Vormonat Oktober 2024 wurde Erdgas jedoch um 8,3 % teurer exportiert, die Preise für Mineralölerzeugnisse stiegen um 1,9 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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Neustart für die Games-Förderung des Bundes

Das BMWK hat die Richtlinie für die Games-Förderung des Bundes und den dazugehörigen ersten Förderaufruf veröffentlicht. Ab dem 30.12.2024 können neue Anträge auf Förderung gestellt werden.

BMWK, Pressemitteilung vom 27.12.2024

Am 27.12.2024 wurden die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Games-Förderung des Bundes und der dazugehörige erste Förderaufruf veröffentlicht. Ab dem 30.12.2024 können neue Anträge auf Förderung gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie wurde in Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entwickelt.

Games sind ein wichtiges Wirtschafts- und Kulturgut, sie haben eine große Bedeutung als Innovationstreiber und Vorreiter für neue digitale Technologien. Kreativität und Vielfalt – das sind die Markenzeichen des Kulturguts Games. Mit der neuen Förderrichtline will die Bundesregierung dazu beitragen, den Standort Deutschland für die Gamesproduktion wettbewerbsfähiger und attraktiver zu machen.

Es können förderfähige Projekte mit einer Mindestprojektgröße von 300.000 Euro gefördert werden. Die Maximale Fördersumme beträgt zwei Millionen Euro. Spieleentwicklungen mit förderfähigen Entwicklungskosten bis 900.000 Euro werden dabei aus Haushaltsmitteln der BKM gefördert. Alle darüber hinausgehenden Spieleentwicklungen sowie Prototypen werden durch Mittel des BMWK gefördert.

Die Förderquote richtet sich künftig nach der Unternehmensgröße. Für große Unternehmen beträgt die Förderquote maximal 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 45 Prozent und für Start Ups maximal 50 Prozent. Voraussetzungen für die Förderung sind ein Kulturtest und ein verpflichtendes Alterskennzeichnungsverfahren. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der erste Förderaufruf adressiert auch die herausfordernden Bedingungen, die sich insbesondere aus der ab 2025 geltenden vorläufigen Haushaltführung ergeben. Auf Grund aktuell noch bestehender Einschränkungen können aus den BMWK-Mitteln noch keine Projekte gefördert werden, die über 2025 hinausgehen. Es ist dennoch möglich, schon einen Antrag zu stellen, so dass bei einer Änderung der Vorgaben kein zeitlicher Verzug entsteht. Die Mittel der BKM sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Konjunktur: Wirtschaftsverbände sehen auch 2025 kein Ende der Krise

Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, nach geplanten Investitionen und Jobchancen. Diesmal ist die Stimmung in den meisten Branchen schlecht – und auch für 2025 gibt es wenig Hoffnung.

IW Köln, Pressemitteilung vom 27.12.2024

Zum Jahreswechsel befragt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) traditionell Branchenverbände nach der aktuellen Lage, den Aussichten, nach geplanten Investitionen und Jobchancen. Diesmal ist die Stimmung in den meisten Branchen schlecht – und auch für 2025 gibt es wenig Hoffnung.

Die deutsche Wirtschaft stecken tief in der Krise: 31 von 49 Wirtschaftsverbänden beschreiben die aktuelle Lage schlechter als noch vor einem Jahr. Die Gründe sind vielfältig: Hohe Kosten für Energie, Arbeit, Material und überbordende Bürokratie belasten die Unternehmen und sorgen dafür, dass sie im internationalen Vergleich kaum noch mithalten können. Die unsichere Weltlage hemmt Exporte, das politische Chaos im eigenen Land die Investitionen – wer nicht weiß, wohin die Politik die nächsten Jahre steuert, investiert seltener in neue Maschinen, Technologien oder Fahrzeuge.

Lichtblicke bei Pharmaunternehmen und Logistik

Beim Blick auf das kommende Jahr bleiben die Verbände pessimistisch. 20 von 49 befragten Branchenvertretern rechnen mit einer geringeren Produktion, nur 16 mit einem Anstieg. Unter den Optimisten sind Unternehmen aus der Energie- und Wasserwirtschaft, aus der Pharmaindustrie, die Papierfabriken und die Logistik.

Die schlechte Stimmung dürfte sich vor allem auf den Arbeitsmarkt auswirken: 25 Verbände erwarten in ihren Branchen für das kommende Jahr einen Stellenabbau, nur sieben Branchenverbände rechnen mit mehr Beschäftigten. Dazu zählen etwa die Pharmaindustrie, der Luft- und Raumfahrzeugbau oder der Investmentbranche. Weniger Jobs dürfte es vor allem in der Industrie geben, beispielsweise im Eisen- und Stahlbereich, im Maschinenbau oder im Baubereich.

Nachhaltige wirtschaftliche Perspektive nötig

„Die deutsche Wirtschaft kommt auch 2025 nicht von Stelle“, sagt IW-Direktor Michael Hüther. „Besonders besorgniserregend ist die Vielzahl der Probleme, mit der die Unternehmen konfrontiert sind.“ Frühere Krisen hatten oft direkte Auslöser, waren weniger raumgreifend und dadurch einfacher zu bewältigen – jetzt ist die Lage im Inland wie im Ausland ungewiss. „Die kommende Bundesregierung muss wieder eine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive schaffen. Nur so finden wir wieder den Anschluss an Wettbewerber.“

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln)

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Im Job an Weihnachten und zur Jahreswende: Wer arbeiten muss und wie das bezahlt wird

Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was Beschäftigte für ihren Einsatz finanziell bekommen, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht.

Hans-Böckler-Stiftung, Pressemitteilung vom 20.12.2024

Sie kümmern sich um Menschen in Not, liefern den Weihnachtsbraten und machen die Silvesterparty im Restaurant zum Erlebnis: Ein Teil der Erwerbstätigen in Deutschland muss arbeiten, während und damit die Mehrheit der Bevölkerung Weihnachten und Silvester feiern kann. Wer an den Feiertagen im Erwerbsjob beschäftigt ist und was Beschäftigte für ihren Einsatz finanziell bekommen, hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung untersucht. Zentrale Befunde der neuen Studie: In diesem Jahr müssen 9 Prozent der Erwerbstätigen an Heiligabend nach 14 Uhr arbeiten. Besonders hoch sind die Anteile derjenigen, die zu Weihnachten und zur Jahreswende „im Dienst“ sind, im Gastgewerbe, in Verkehr und Logistik sowie im Handel und dem Gesundheits- und Sozialwesen. Am Nachmittag des Heiligen Abends erhält gut die Hälfte der Arbeitenden einen Lohnzuschlag. Ein Wert, der an den beiden Weihnachtsfeiertagen auf gut 70 Prozent steigt.

Über 7.100 Erwerbstätige haben in einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung Ende November/Anfang Dezember darüber Auskunft gegeben, ob und wann sie an Weihnachten oder zum Jahreswechsel arbeiten. Darüber hinaus haben die WSI-Forscher Dr. Eric Seils und Dr. Helge Emmler Daten des WSI-Tarifarchivs ausgewertet.

Wer arbeiten muss…

Auf dieser Basis ergibt sich ein detailliertes Bild: Am Vormittag des 24. Dezember müssen noch 22 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten, da es sich um einen Dienstag handelt. Im Handel (44 Prozent), Verkehr und Logistik (40 Prozent) sowie im Gastgewerbe (36 Prozent) liegen diese Werte jedoch weitaus höher. Nach 14 Uhr, wenn in Deutschland das Ladenschlussgesetz den Heiligen Abend einläutet, sinkt der Anteil der Menschen, die schaffen müssen, zwar deutlich, aber dennoch müssen immerhin 9 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten, während andernorts Bescherung ist. In Nordrhein-Westfalen (11 Prozent) und in Ostdeutschland inkl. Berlin (10 Prozent) ist der Prozentsatz der Arbeitenden etwas höher als in Baden-Württemberg (9 Prozent) und Bayern (8 Prozent) – ein Muster, das sich durch die Feiertage zieht.

An den beiden Weihnachtstagen bleiben die allgemeinen Werte der Beschäftigung in etwa auf dem Niveau von Heiligabend nach 14 Uhr. Eine wichtige Ausnahme ist das Gastgewerbe, wo stets mehr als drei von zehn Erwerbstätigen im Job gefragt sind.

Am Vormittag des Silvestertages müssen in diesem Jahr 22 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten, während es im Vorjahr nur 9 Prozent waren. Dies ist wiederum darauf zurückzuführen, dass Silvester im letzten Jahr auf einen Sonntag fiel. Nach 14 Uhr sinkt der Anteil um die Hälfte auf 11 Prozent. Deutlich überdurchschnittlich ist die Quote dann erneut im Gastgewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der Logistik. An Neujahr ist es 9 Prozent der Erwerbstätigen nicht vergönnt, auszuschlafen.

…und was dabei herausspringt

Aus den Befragungsdaten geht ferner hervor, wer für seine Arbeit an den Festtagen einen Lohnzuschlag erhält. Am Vormittag des Heiligen Abends und von Silvester bekommen 27 bzw. 24 Prozent der Arbeitenden einen Lohnzuschlag, was darauf zurückzuführen ist, dass es sich um Werktage handelt. Am Nachmittag von Heiligabend bzw. Silvester bekommen immerhin 55 bzw. 50 Prozent derjenigen, die nicht freimachen können, eine Extraportion Gehalt. An den drei Feiertagen zwischen den Jahren gilt dies für etwa sieben von zehn Arbeitenden. Dies dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass fast alle Tarifverträge für Arbeit an diesen Tagen Lohnzuschläge vorsehen, während an Heiligabend und Silvester bezahlte Freistellungen im Vordergrund stehen. Während Männer gerade am Heiligen Abend häufiger als Frauen zur Arbeit müssen, erhalten Frauen seltener Lohnzuschläge, wenn sie arbeiten.

Eine Auswertung von 95 Tarifverträgen durch das WSI Tarifarchiv zeigt ferner für alle wichtigen Branchen und viele bekannte Unternehmen, welche Ansprüche sich aus den Tarifverträgen auf bezahlte Freistellungen und Lohnzuschläge auch in Ihrer Region und Branche ergeben.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung

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Preise für Wohnimmobilien im 3. Quartal 2024: -0,7 % zum Vorjahresquartal

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag der Rückgang im 2. Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal noch bei 2,5 %.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.12.2024

Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal schwächt sich weiter ab

Preise für Wohnimmobilien, 3. Quartal 2024 (vorläufig)
-0,7 % zum Vorjahresquartal
+0,3 % zum Vorquartal

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2024 gegenüber dem 3. Quartal 2023 um durchschnittlich 0,7 % gesunken. Im 2. Quartal 2024 lag der Rückgang gegenüber dem Vorjahresquartal noch bei 2,5 %. Gegenüber dem Vorquartal sind die Preise für Wohnimmobilien um 0,3 % gestiegen und damit weniger stark als im 2. Quartal 2024 (+1,5 %).

Immobilienpreise im Vergleich zum Vorquartal in den meisten Gegenden gestiegen

In den meisten Gegenden Deutschlands sind die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 im Vergleich zum 2. Quartal 2024 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal schwächten sich die Preisrückgänge größtenteils ab. Teilweise waren aber auch im Vorjahresvergleich Preissteigerungen zu beobachten: So musste beispielsweise in den kreisfreien Großstädten für Wohnungen 2,4 % und für Ein- und Zweifamilienhäuser 0,2 % mehr als im 3. Quartal 2023 gezahlt werden. Im Vergleich zum 2. Quartal 2024 waren in den kreisfreien Großstädten Wohnungen 1,0 % und Ein- und Zweifamilienhäuser 1,5 % teurer.

In den dünn besiedelten ländlichen Kreisen hingegen waren die Immobilienpreise im 3. Quartal 2024 weiterhin größtenteils rückläufig. Für Wohnungen musste hier 5,7 % weniger als im 3. Quartal 2023 beziehungsweise 1,8 % weniger als im 2. Quartal 2024 gezahlt werden. Ein- und Zweifamilienhäuser waren in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen 2,1 % günstiger als im Vorjahr, im Vorquartalsvergleich waren die Preise unverändert.

In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) sind die Preise für Wohnungen im Vergleich zum 3. Quartal 2023 um 0,2 % und im Vergleich zum 2. Quartal 2024 um 0,5 % gestiegen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser hingegen musste in diesen Städten 5,3 % weniger als im Vorjahresquartal und 3,1 % weniger als im Vorquartal gezahlt werden.

Mit der aktuellen Veröffentlichung wurde die Veränderungsrate des 2. Quartals 2024 gegenüber dem 2. Quartal 2023 für den bundesweiten Häuserpreisindex um 0,1 Prozentpunkte nach oben revidiert (vorläufiger Wert: -2,6 %, revidierter Wert: -2,5 %). Die Veränderungsrate des 2. Quartals 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2024 wurde um 0,2 Prozentpunkte nach oben revidiert (vorläufiger Wert: +1,3 %, revidierter Wert: +1,5 %). Revisionen der Vorquartale und des aktuellen Jahres werden regelmäßig durchgeführt, um nachträgliche Meldungen zu berücksichtigen. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Exporte in Nicht-EU-Staaten im November 2024: voraussichtlich +5,5 % zum Oktober 2024

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im November 2024 gegenüber Oktober 2024 um 5,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im November 2024 Waren im Wert von 58,7 Mrd. Euro dorthin exportiert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 20.12.2024

Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), November 2024
58,7 Milliarden Euro
+5,5 % zum Vormonat
-1,7 % zum Vorjahresmonat

Exporte in Drittstaaten (Originalwerte Warenausfuhren), November 2024
60,9 Milliarden Euro
-5,1 % zum Vorjahresmonat

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im November 2024 gegenüber Oktober 2024 kalender- und saisonbereinigt um 5,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im November 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,7 Milliarden Euro dorthin exportiert.

Nicht kalender- und saisonbereinigt wurden im November 2024 nach vorläufigen Ergebnissen Waren im Wert von 60,9 Milliarden Euro in Drittstaaten exportiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2023 sanken die Exporte um 5,1 %.

Wichtigster Handelspartner für die deutschen Exporteure waren auch im November 2024 die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden Waren im Wert von 14,4 Milliarden Euro exportiert. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten gegenüber November 2023 um 1,4 %. In die Volksrepublik China wurden Waren im Wert von 6,6 Milliarden Euro exportiert, das waren 23,0 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im Vorjahresvergleich um 9,1 % auf 7,4 Milliarden Euro ab.

Exporte nach Russland gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,5 % gestiegen

Die deutschen Exporte in die Russische Föderation stiegen im November 2024 gegenüber November 2023 um 3,5 % auf 0,8 Milliarden Euro. Im November 2024 lag Russland damit auf Rang 18 der wichtigsten Bestimmungsländer für deutsche Exporte außerhalb der EU. Im Februar 2022, dem Monat vor dem Angriff auf die Ukraine, hatte Russland noch Rang 5 belegt.

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