ifo Exporterwartungen gesunken (August 2024)

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im August 2024 auf -4,8 Punkte, von -2,2 Punkten im Juli 2024.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 27.08.2024

Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im August auf -4,8 Punkte, von -2,2 Punkten im Juli. „Die Exporteure profitieren gegenwärtig nicht von dem Wirtschaftswachstum in den anderen europäischen Ländern“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen. „Die Exportwirtschaft fällt als Wachstumsmotor für die deutsche Wirtschaft vorerst aus.“

Einen Zuwachs beim Exportgeschäft erwarten die Lederhersteller sowie die Getränke- und Nahrungsmittelindustrie. Die Chemische Industrie sowie die Hersteller von Datenverarbeitungsgeräten gehen von einem gleichbleibenden Exportgeschäft aus. Für die Möbelindustrie hat sich der Blick ins Ausland merklich eingetrübt. Nachdem sie im Vormonat noch mit Zuwächsen plante, erwartet sie nun rückläufige Aufträge aus dem Ausland. Mit sinkenden Auslandsumsätzen rechnen auch die Autoindustrie sowie die Metallerzeugung und -bearbeitung.

Quelle: ifo Institut

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Neue Heizungsförderung: Antragstellung nun für alle möglich

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet lt. BMWK am 27.08.2024 auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen.

BMWK, Pressemitteilung vom 27.08.2024

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung startet am 27. August wie geplant auch für die dritte und letzte noch offene Antragstellergruppe. Damit können jetzt auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz sind Investitionszuschüsse von der KfW erhältlich, für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.

Die dritte Antragstellergruppe kann die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten nutzen, plus fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen (also insgesamt bis zu 35 Prozent Förderung) oder einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.

Bereits seit dem 27. Februar sind für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich ein Klimageschwindigkeits- und ein Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhältlich. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie WEG für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ist die Antragsstellung seit 28. Mai möglich. Zudem steht auch ein neuer Ergänzungskredit zur Finanzierung zur Verfügung, ggf. auch mit Zinsvergünstigung aus Bundesmitteln.

Die Mittel für die Heizungsförderung stellt der Bund aus dem Klima- und Transformationsfond zur Verfügung.

Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung über das neue Kundenportal „Meine KfW“ (meine.KfW.de) stößt dabei auf große Akzeptanz und Zufriedenheit bei den Nutzerinnen und Nutzern – ergeben Umfragen der KfW.

So erfolgt unter anderem bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten die Zusage digital und automatisiert innerhalb weniger Minuten. Seit Förderstart am 27. Februar 2024 wurden per 23. August 2024 rd. 93.000 Zuschusszusagen erteilt.

Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung, sie können ihre Vorhaben ab 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden. Diese gilt bis voraussichtlich November 2024.

Weitergehende Informationen zur Heizungs- und energetischen Sanierungsförderung sind auf www.energiewechsel.de/beg sowie – zur Antragstellung für die neue Heizungsförderung – auf www.kfw.de zu finden. Nähere Informationen zur Vorhabenanmeldung für Kommunen finden Sie unter: www.kfw.de/422.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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Deutlicher Rückschlag für das Konsumklima

Nach der deutlichen Erholung im Vormonat erleidet die Verbraucherstimmung in Deutschland im August einen herben Rückschlag. Die Einkommens- und Konjunkturerwartungen müssen spürbare Einbußen hinnehmen. Auch die Anschaffungsneigung geht etwas zurück. Da zudem die Sparneigung in diesem Monat ansteigt, trübt sich das Konsumklima ein. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM.

GfK, Pressemitteilung vom 27.08.2024

Nach der deutlichen Erholung im Vormonat erleidet die Verbraucherstimmung in Deutschland im August einen herben Rückschlag. Die Einkommens- und Konjunkturerwartungen müssen spürbare Einbußen hinnehmen. Auch die Anschaffungsneigung geht etwas zurück. Da zudem die Sparneigung in diesem Monat ansteigt, trübt sich das Konsumklima ein: Es sinkt in der Prognose für September im Vergleich zum Vormonat (revidiert -18,6 Punkte) um 3,4 Zähler auf -22,0 Punkte. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des GfK Konsumklimas powered by NIM. Es wird seit Oktober 2023 gemeinsam von GfK und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM), Gründer der GfK, herausgegeben.

Das Konsumklima leidet derzeit vor allem unter dem Einbruch der Einkommensaussichten. Der leichte Anstieg der Sparneigung um 2,7 Punkte belastet zusätzlich die Konsumstimmung.

„Offenbar war die Euphorie, die die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland ausgelöst hat, nur ein kurzes Aufflackern und ist nach Ende des Turniers verflogen. Hinzu kommen negative Meldungen rund um die Arbeitsplatzsicherheit, die die Verbraucher wieder pessimistischer stimmen und eine schnelle Erholung der Konsumstimmung unwahrscheinlich erscheinen lassen“, erklärt Rolf Bürkl, Konsumexperte beim NIM. „Leicht steigende Arbeitslosenzahlen, eine Zunahme der Unternehmensinsolvenzen sowie Personalabbaupläne diverser Unternehmen in Deutschland lassen bei einer Reihe von Beschäftigten die Sorgen um ihren Arbeitsplatz zunehmen. Die Hoffnungen auf eine stabile und nachhaltige Erholung der Konjunktur müssen damit weiter verschoben werden.“

Die Einkommenserwartungen gehen spürbar zurück

Die privaten Haushalte in Deutschland sehen derzeit ihre finanzielle Lage in den nächsten 12 Monaten deutlich weniger rosig als noch vor einem Monat: Der Indikator Einkommenserwartung verliert 16,2 Punkte und rutscht auf 3,5 Punkte. Ein größerer Rückgang der Einkommensstimmung innerhalb eines Monats wurde zuletzt vor knapp zwei Jahren, im September 2022 gemessen. Damals mussten die privaten Haushalte durch Inflationsraten von knapp acht Prozent erhebliche Kaufkrafteinbußen hinnehmen.

Trotz der Kaufkraftzuwächse, die viele Haushalte derzeit real verzeichnen, greift offenbar wieder mehr Verunsicherung um sich. Die Sorgen um die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist bei einer Reihe von Beschäftigten angestiegen. So meldete die Bundesagentur für Arbeit zuletzt wieder leicht steigende Arbeitslosenzahlen. Demnach liegt momentan die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um etwa 200.000 höher als vor einem Jahr.

Die Anschaffungsneigung im Sog sinkender Einkommensaussichten

Von den deutlich gesunkenen Einkommenserwartungen bleibt auch die Anschaffungsneigung der deutschen Verbraucher nicht unbeeindruckt. Allerdings fallen die Verluste mit 2,5 Zählern vergleichsweise moderat aus. Der Indikator weist damit im August -10,9 Punkte auf. Im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres steht immer noch ein Plus von gut 6 Punkten zu Buche.

Konjunkturerwartungen im Auf und Ab

Das Auf und Ab der Konjunkturaussichten, das seit Mai 2024 zu beobachten ist, setzt sich auch im August fort. Nach dem deutlichen Zuwachs von 7,3 Zählern im Vormonat verliert der Indikator aktuell 7,8 Punkte. Er weist derzeit 2,0 Punkte auf.

Eine schwächelnde Konjunktur, Stellenabbaupläne in der deutschen Industrie, ein Anstieg der Insolvenzzahlen sowie ein zunehmendes Rezessionsrisiko verunsichern die Konsumenten und lassen den Konjunkturpessimismus für die kommenden 12 Monate steigen.

Quelle: GfK Marktforschung

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Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands

Das BMWK hat die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

BMWK, Pressemitteilung vom 23.08.2024

Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.08.2024 die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

(…)

Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben. Die Finanzierung erfolgt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolger des Programms Dekarbonisierung in der Industrie (DDI) das Förderangebot des BMWK und ermöglicht branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.

Die BIK tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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ifo Geschäftsklimaindex gesunken (August 2024)

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland ist im Sinkflug. Der ifo Geschäftsklimaindex fiel im August auf 86,6 Punkte, nach 87,0 Punkten im Juli.

ifo Institut, Mitteilung vom 26.08.2024

Die Stimmung der Unternehmen in Deutschland ist im Sinkflug. Der ifo Geschäftsklimaindex fiel im August auf 86,6 Punkte, nach 87,0 Punkten im Juli. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Lage schlechter. Zudem fielen die Erwartungen pessimistischer aus. Die deutsche Wirtschaft gerät zunehmend in die Krise.

Im Verarbeitenden Gewerbe hat der Index merklich nachgegeben. Die Unternehmen waren deutlich unzufriedener mit den laufenden Geschäften. Die Erwartungen fielen auf den niedrigsten Wert seit Februar. Die Unternehmen klagten erneut über rückläufige Auftragsbestände. Insbesondere die Investitionsgüterhersteller sind in einer schwierigen Lage.

Im Dienstleistungssektor hat sich das Geschäftsklima verschlechtert. Dies war insbesondere auf skeptischere Erwartungen zurückzuführen. Zudem verschlechterte sich die aktuelle Lage etwas.

Im Handel ist das Geschäftsklima nach zwei Rückgängen in Folge wieder leicht gestiegen. Grund dafür waren die etwas weniger pessimistischen Erwartungen. Mit den laufenden Geschäften zeigten sich die Händler hingegen unzufriedener.

Im Bauhauptgewerbe ist der Index unverändert geblieben. Auf der einen Seite waren die Unternehmen etwas weniger unzufrieden mit der aktuellen Lage. Auf der anderen Seite trübten sich ihre Erwartungen leicht ein.

Quelle: ifo Institut

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Ausländische Beschäftigte tragen zur Wertschöpfung in Ostdeutschland 24,6 Milliarden Euro bei

Rund 5,8 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung der ostdeutschen Flächenländer geht direkt auf sozialversicherungspflichtig Beschäftige mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurück. Berücksichtigt man auch die Verflechtungen innerhalb der Wirtschaft, sind es sogar 6,9 Prozent. Das berichtet das IW Köln.

IW Köln, Mitteilung vom 25.08.2024

Rund 5,8 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung der ostdeutschen Flächenländer geht direkt auf sozialversicherungspflichtig Beschäftige mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurück. Berücksichtigt man auch die Verflechtungen innerhalb der Wirtschaft, sind es sogar 6,9 Prozent.

In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist der demografische Wandel am Arbeitsmarkt bereits sehr viel stärker spürbar als im Rest der Republik. So waren in den fünf Ländern zusammen im Dezember 2023 rund 116.000 weniger Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt als noch im Dezember 2018. Hingegen war in diesem Zeitraum bundesweit noch ein Anstieg um 200.000 Personen zu verzeichnen (Bundesagentur für Arbeit, 2019; 2024; eigene Berechnungen).

Ursächlich hierfür ist das Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Ein zentraler Punkt ist, dass nach der Wiedervereinigung über längere Zeit in größerem Maß vorwiegend jüngere Arbeitskräfte aus den ostdeutschen Flächenländern abgewandert sind, da die Transformation der Wirtschaft zu starken Verwerfungen an den Arbeitsmärkten geführt hatte. Gleichzeitig kam es dort in den 1990er-Jahren zu einem starken Einbruch der Geburtenzahlen (Statistisches Bundesamt, 2024a), der zur Folge hat, dass heute nur sehr wenige junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachrücken. In der ehemals geteilte Stadt Berlin ist dies anders. Daher wird sie im Folgenden auch nicht in die Betrachtung miteinbezogen, obschon ihr Arbeitsmarkt mit den ostdeutschen Flächenländern eng verflochten ist.

Zuwanderung kann eine derartige demografische Lücke am Arbeitsmarkt schließen. Allerdings konnte sich in Ostdeutschland in der sozialistischen Phase nicht in gleichem Maß eine Einwanderungsgesellschaft etablieren wie im Westen und nach der Wiedervereinigung wurde eine stärkere Zuwanderung durch die ungünstige Lage am Arbeitsmarkt zunächst auch weiterhin verhindert. Inzwischen hat sich das geändert und Arbeitskräfte aus dem Ausland erreichen verstärkt auch die ostdeutschen Flächenländer. So hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne deutsche Staatsangehörigkeit zwischen Dezember 2018 und Dezember 2023 mit einem Anstieg um rund 173.000 von 230.000 auf 403.000 nahezu verdoppelt. Damit wurde der Rückgang bei den Inländern mehr als ausgeglichen und es ergab sich insgesamt ein Beschäftigungswachstum um 56.000 Personen. Nur in Thüringen war die Gesamtbeschäftigung trotzdem rückläufig.

Von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den ostdeutschen Flächenländern hatten im Dezember 2023 rund 8,6 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dies ist zwar nur etwas mehr als die Hälfte des bundesweiten Schnitts von 15,5 Prozent, aber nahezu das Doppelte des entsprechenden Werts von Dezember 2018 von 4,9 Prozent. Besonders hoch war der Anteil dabei in Brandenburg mit 11,2 Prozent und eher niedrig in Mecklenburg-Vorpommern mit 6,6 Prozent und in Sachsen-Anhalt mit 7,4 Prozent. Sachsen kommt auf 8,2 Prozent und Thüringen auf 8,9 Prozent. Ein etwas anderes Bild ergibt sich für die Veränderungen gegenüber Dezember 2018. Diese liegen bei 4,7 Prozentpunkten in Brandenburg, 2,6 Prozentpunkten in Mecklenburg-Vorpommern, 3,4 Prozentpunkten in Sachsen-Anhalt, 3,4 Prozentpunkten in Sachsen und 3,8 Prozentpunkten in Thüringen (Bundesagentur für Arbeit, 2019; 2024; eigene Berechnungen).

Betrachtet man die Staatsangehörigkeiten der in den ostdeutschen Flächenländern hinzugekommenen ausländischen Beschäftigten, zeigt sich, dass der Anstieg auf verschiedene Migrationskontexte zurückgeht. Besonders bedeutsam ist mit einem Anteil von 24,0 Prozent das Nachbarland Polen, wobei es sich zu großen Teilen um sehr kleinräumige Wanderungsbewegungen im grenznahen Bereich handeln dürfte. Auf das zweite Nachbarland Tschechien entfallen 3,2 Prozent und auf die übrigen EU-Länder zusammen 16,0 Prozent, wobei Rumänien eine herausgehobene Bedeutung zukommt. Insgesamt ergibt sich so für die anderen EU-Länder ein Anteil von 43,2 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2019; 2024; eigene Berechnungen).

Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei den Fluchtkontexten. So gehen 10,1 Prozent des Anstiegs der ausländischen Beschäftigten auf ukrainische Staatsangehörige und 15,7 Prozent Staatsangehörige der acht bedeutendsten außereuropäischen Asylherkunftsländer zurück. Darüber hinaus spielt auch Indien, von wo in den letzten Jahren vorwiegend hochqualifizierte Fachkräfte zuziehen, mit 4,5 Prozent eine besondere Rolle. Ebenfalls gilt das mit 3,1 Prozent für Vietnam, von wo auch bereits in der sozialistischen Phase Personen nach Ostdeutschland zugezogen sind. Auf die bislang nicht genannten asiatischen Länder entfallen zusammen 6,4 Prozent, auf den verbleibenden Teil von Europa 9,1 Prozent und 7,8 Prozent auf den Rest der Welt (Bundesagentur für Arbeit, 2019, 2024; eigene Berechnungen).

Möchte man ermitteln, welchen Beitrag die ausländischen Beschäftigten zur Wirtschaftsleistung in den ostdeutschen Flächenländern leisten, muss man eine Annahme zu ihrer Produktivität treffen. Hier wird davon ausgegangen, dass diese dem durchschnittlichen Niveau aller Erwerbstätigen in den jeweiligen Branchen entspricht. Unter dieser Annahme ergibt sich ein Gesamtbeitrag der ausländischen Beschäftigten zur Bruttowertschöpfung in Höhe von 24,65 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil von 5,8 Prozent an der gesamten Bruttowertschöpfung in den ostdeutschen Flächenländern. Dass dies weniger als ihr Anteil an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist, geht darauf zurück, dass nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten. Würde man hier die selbstständigen und geringfügig beschäftigten ausländischen Staatsangehörigen mit in den Blick nehmen, wären der Gesamtbetrag und der Anteil höher.

Läge die ausländische Beschäftigung noch auf dem Niveau von Dezember 2018, wären es nur 13,97 Milliarden Euro. 10,69 Milliarden Euro sind also dem Anstieg der Beschäftigung von nicht-deutschen Staatsangehörigen zwischen den Jahren 2018 und 2023 zuzurechnen und dürften damit in engem Zusammenhang mit der erst in den letzten Jahren in die ostdeutschen Flächenländer erfolgten Zuwanderung stehen. Dies entspricht 2,5 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung. Differenziert man nach Branchen, liegt der direkte Wertschöpfungsbeitrag der ausländischen Beschäftigten im Baugewerbe mit 2,10 Milliarden Euro am höchsten, gefolgt von der Lagerei und den sonstigen Verkehrsdienstleistungen mit 1,77 Milliarden Euro und der Arbeitnehmerüberlassung mit 1,53 Milliarden Euro (Bundesagentur für Arbeit, 2019; 2024; Statistisches Bundesamt, 2024b; eigene Berechnungen).

Zu diesen Werten ist anzumerken, dass die Produktionsprozesse der Branchen miteinander verknüpft sind und bei einem Wegfall der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischen Staatsangehörigkeiten durch indirekte und induzierte Zweit- und Drittrundeneffekte auch andere Wirtschaftsbereiche betroffen wären. Mithilfe einer von der IW Consult entwickelten, regionalisierten Input-Output-Tabelle für die ostdeutschen Flächenländer (zur Methodik siehe Bolwin et al., 2024), können diese Effekte berechnet werden. Für die ausländischen Beschäftigten in den ostdeutschen Flächenländern kommt man so sogar auf einen Wertschöpfungsbeitrag von 29,64 Milliarden Euro, von denen 12,75 Milliarden den seit Dezember 2018 hinzugekommenen Personen zuzurechnen sind. Dies entspricht Anteilen von 6,9 Prozent und 3,0 Prozent (Bundesagentur für Arbeit, 2019; 2024; Eurostat, 2024; Statistisches Bundesamt, 2024b; eigene Berechnungen). Dabei wurden zur Vermeidung von Dopplungen bei den indirekten Effekten ausschließlich Beiträge der Vorleistungsindustrien berücksichtigt, die nicht schon im direkten Effekt erfasst sind.

Ob vorwiegend aus der EU zuwandernde Arbeitskräfte den vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung an sich zu erwartenden Einbruch der Beschäftigung in den ostdeutschen Flächenländern weiterhin verhindern können, erscheint aufgrund der demografischen Lage in Polen und weiteren EU-Ländern fraglich. Vielmehr müssen perspektivisch verstärkt Fachkräfte aus demografiestarken Drittstaaten gewonnen werden.

Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln

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Weiterbildung online und mit künstlicher Intelligenz – digitale Transformation forcieren

Weiterbildung verlagert sich zunehmend in den virtuellen Raum. Während neue Technologien und Optionen Wissen immer leichter zugänglich machen, wird eine erweiterte Qualitätssicherung notwendig. Die Entwicklung stellt lt. DIHK auch Betriebe vor Herausforderungen. Sie müssen etwa verstärkt über digitales Lernen informieren und sich wie auch ihre Soft- und Hardware stets auf dem Laufenden halten.

DIHK, Mitteilung vom 22.08.2024

Weiterbildung, ein in vielerlei Hinsicht wichtiger Wirtschaftsfaktor, verlagert sich zunehmend in den virtuellen Raum: 28 Prozent der Erwerbstätigen, die sich weiter qualifizieren, gaben im nationalen Bildungsbericht vom Juni 2024 an, im Internet zu lernen. Was mit E-Learning in den 1990er-Jahren aufkam, ist nunmehr immer häufiger Normalität und könnte künftig der neue Standard werden. Das stellt auch Betriebe vor Herausforderungen. Denn damit verschieben sich die Strukturen des Bildungsmarktes. Lernstätten und Bildungsträger müssen schon längst nicht mehr „vor Ort“ sein.

Durch die neuen Möglichkeiten werden Wissen und Bildung immer leichter zugänglich, und den Anbietern eröffnen sich weitere Zielgruppen. Gleichzeitig wird eine erweiterte Qualitätssicherung notwendig. Denn bei der Verlagerung des Lernens ins Virtuelle handelt es sich nicht um eine einfache Übertragung vom Analogen ins Digitale, sondern auch um eine qualitative Änderung: Die Anpassung an veränderte Bedingungen erfordert eine fundamentale Neuausrichtung der Grundstrukturen. Die künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie eröffnet neue Chancen, da sich Lerninhalte bedarfs- und betriebsspezifischer aufbereiten lassen. Das verspricht Effizienzsteigerungen in der Online-Weiterbildung. Auch die Möglichkeiten der Selbstorganisation wachsen. Und nicht zuletzt kommt man gerade in der beruflichen Weiterbildung dem Idealziel näher, den Lernprozess am spezifischen Bedarf der Fachkraft auszurichten.

Was heißt das für Unternehmen?

Für Betriebe erfordern diese Entwicklungen, Informationen zu digitalem Lernen bereitzustellen und sich stetig über weitere Möglichkeiten zu informieren. Dies bezieht sich auf alle Aspekte des Lernens und der Weiterbildung. Vor allem für das Segment der Online-Weiterbildung stellt sich die Frage, inwieweit neue Quellen – unter anderem frei zugängliche Angebote im Internet oder virtuell organisierte Zirkel von Praktikern – in ihrer Qualität zu beurteilen sind. Griffen Betriebe in der Vergangenheit häufig auf ihnen bekannte Bildungsanbieter zurück, stehen sie heute einer Vielfalt von alternativen Bildungsmöglichkeiten gegenüber.

Der eigenen Belegschaft alle Zugänge zu erschließen, mit denen sie die Möglichkeiten des digitalen Lernens nutzen können, ist eine Daueraufgabe. Arbeitsmittel – vor allem leistungsfähige Rechner und Software-Programme oder -Tools – müssen laufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Daran anknüpfend eröffnet sich für Betriebe jedoch auch die Chance, mit den neuen Optionen der KI zu experimentieren: Zum Beispiel können sie in geschlossenen Räumen ihren Beschäftigten ermöglichen, generative Sprachmodelle wie beispielsweise ChatGPT auszuprobieren. Sie können ihre Erfahrungen intern und mit Bildungspartnern reflektieren oder sogar individuelle Anwendungen mit eigenem Datenmaterial trainieren.

Was ist zu tun?

An erster Stelle ist erforderlich, intensiv über die Organisation der Weiterbildung im digitalen Raum aufzuklären. Das gilt etwa für die Angebotsrecherche im Bildungsportal „mein NOW“ der Bundesagentur für Arbeit oder für die vom Bundesbildungsministerium (BMBF) beauftragte Vernetzungsinfrastruktur „Mein Bildungsraum“, mit der das BMBF eine „nahtlos digitale, lebenslange Lernreise“ ermöglichen will. Hierzu sollte das Ministerium nun bald konkrete Pläne für Konzept und Umsetzung präsentieren sowie Beteiligungsmöglichkeiten der Wirtschaft vorsehen. Zudem sollte das Grundkonzept um Andockstellen des betrieblichen Online-Lernens erweitert werden, wie sie beispielsweise für das Überspielen von Zeugnissen erforderlich sind. Auch ein Bildungsträger-Register könnte hilfreich sein – etwa, um die Nutzung von fälschungssicheren Lernnachweisen zu ermöglichen.

Eine wichtige Rolle spielt die Transparenz: Beteiligte Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden über Vor- und Nachteile des Online-Lernens informieren können. Das gilt insbesondere, wenn dabei auf KI zurückgegriffen wird. Nicht zuletzt sollten die „EdTech“-Unternehmen, also die Anbieter von Bildungstechnologien, den Dialog mit der Wirtschaft suchen, um ihre Modelle weiter auf den betrieblichen Bedarf auszurichten.

Auch die Einrichtungen der angewandten Forschung sind gefordert, die Umsetzung der digitalen Transformation der Weiterbildung zu begleiten und zu vertiefen. Dazu gehört eine öffentlich zugängliche Informationsdrehscheibe, auf der relevante Handreichungen abgelegt sind. Bund- und Länderprogramme zur Fachkräftesicherung sollten auf die Transformation hin zum Online-Lernen ausgelegt sein. Schließlich geht es um die rasche Aufarbeitung der Auswirkungen der europäischen KI-Verordnung, die das BMBF unterstützen sollte: Was bedeutet es, dass Bildung und Personalentwicklung in den dort definierten Hochrisikobereich fallen? Und wie lässt sich KI nutzen, um die Qualifizierung zu befördern und dem Fachkräftemangel zu begegnen? Ein erster Schritt ist es, Experimentierräume für den Umgang mit Lerner- und Bildungsdaten zu schaffen. So lässt sich die Entwicklung individualisierter Weiterbildung vorantreiben.

Quelle: DIHK

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4,0 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2024 als im Vorjahreshalbjahr

Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Deutschland rund 61.800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 1,4 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Halbjahr 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 4,0 % auf rund 48.600.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 23.08.2024

  • Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben sinkt um 1,4 %
  • Gründungen größerer Betriebe nehmen um 1,4 % ab
  • Neugründungen insgesamt sinken um 2,1 %

Im 1. Halbjahr 2024 wurden in Deutschland rund 61.800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,4 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Halbjahr 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 4,0 % auf rund 48.600.

Neugründungen insgesamt sinken um 2,1 %

Die Neugründungen von Gewerben waren im 1. Halbjahr 2024 mit rund 310.900 um 2,1 % niedriger als im 1. Halbjahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 2,0 % auf rund 373.800. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Aufgaben um 1,4 % niedriger

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Halbjahr 2024 mit rund 243.000 um 1,4 % niedriger als im 1. Halbjahr 2023. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen sank um 1,4 % auf rund 302.200. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Exporte in Nicht-EU-Staaten im Juli 2024: voraussichtlich -0,2 % zum Juni 2024

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im Juli 2024 gegenüber Juni 2024 kalender- und saisonbereinigt um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,7 Milliarden Euro dorthin exportiert.

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 22.08.2024

Exporte in Drittstaaten (kalender- und saisonbereinigte Warenausfuhren), Juli 2024
58,7 Milliarden Euro
-0,2 % zum Vormonat
-1,6 % zum Vorjahresmonat

Exporte in Drittstaaten (Originalwerte Warenausfuhren), Juli 2024
62,6 Milliarden Euro
+6,5 % zum Vorjahresmonat

Die deutschen Exporte in die Staaten außerhalb der Europäischen Union (Drittstaaten) sind im Juli 2024 gegenüber Juni 2024 kalender- und saisonbereinigt um 0,2 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt, wurden im Juli 2024 kalender- und saisonbereinigt Waren im Wert von 58,7 Milliarden Euro dorthin exportiert.

Nicht kalender- und saisonbereinigt wurden im Juli 2024 nach vorläufigen Ergebnissen Waren im Wert von 62,6 Milliarden Euro in Drittstaaten exportiert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Juli 2023 stiegen die Exporte um 6,5 %.

Wichtigster Handelspartner für die deutschen Exporteure waren auch im Juli 2024 die Vereinigten Staaten. Dorthin wurden Waren im Wert von 14,2 Milliarden Euro exportiert. Damit stiegen die Exporte in die Vereinigten Staaten gegenüber Juli 2023 um 4,2 %. In die Volksrepublik China wurden Waren im Wert von 8,0 Milliarden Euro exportiert, das waren 2,9 % weniger als im Vorjahresmonat. Die Exporte in das Vereinigte Königreich nahmen im Vorjahresvergleich um 7,6 % auf 6,6 Milliarden Euro zu.

Exporte nach Russland gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,5 % gestiegen

Die deutschen Exporte in die Russische Föderation stiegen im Juli 2024 gegenüber Juli 2023 um 2,5 % auf 0,7 Milliarden Euro. Im Juli 2024 lag Russland damit auf Rang 20 der wichtigsten Bestimmungsländer für deutsche Exporte außerhalb der EU. Im Februar 2022, dem Monat vor dem Angriff auf die Ukraine, hatte Russland noch Rang 5 belegt.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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Mangel an Fachkräften hat leicht abgenommen

Der Fachkräftemangel hat aus Sicht der Unternehmen lt. ifo Institut etwas abgenommen. 33,8 Prozent der Firmen bekommen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, nach 34,9 Prozent im April.

ifo Institut, Pressemitteilung vom 21.08.2024

Der Fachkräftemangel hat aus Sicht der Unternehmen etwas abgenommen. 33,8 Prozent der Firmen bekommen zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, nach 34,9 Prozent im April. „Die schwächelnde Konjunktur reduziert derzeit auch die Nachfrage nach Fachkräften“, sagt ifo Experte Klaus Wohlrabe. „Aufgrund des demografischen Wandels wird das Problem aber dauerhaft sein und sich wieder verschärfen.“

Besonders stark betroffen sind die Dienstleister (39,7 Prozent). Insbesondere Personal- und Leiharbeitsfirmen (rund 70 Prozent) können nicht genug Fachpersonal rekrutieren. Ähnlich geht es den Rechts- und Steuerberatungen sowie den Wirtschaftsprüfungen. In der Logistik suchen fast zwei Drittel der Unternehmen geeignete Bewerber*innen. In der Industrie berichtete rund jedes vierte Unternehmen von Personalproblemen. In der Automobilbranche sind es knapp 30 Prozent. In der Möbelindustrie sind es 14 Prozent. Im Handel und im Bauhauptgewerbe berichten etwas mehr als ein Viertel der Unternehmen über einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.

Quelle: ifo Institut

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