Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 24. Oktober 2017

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat daher Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 24. Oktober 2017 veröffentlicht.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 24. Oktober 2017

WPK, Mitteilung vom 13.11.2017

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 24. Oktober 2017 zusammengefasst.

EU-Dienstleistungspaket, EU-PANA-Ausschuss und EU-Initiative zur Offenlegung von Steuergestaltungen

Der Vorstand beriet die aktuellen europäischen Gesetzgebungsvorhaben sowie die Ergebnisse des PANA-Untersuchungsausschusses mit Bezug zum Berufsstand. Hierzu fanden Gespräche mit EU-Kommissar Günther Oettinger, dem Präsidenten der EVP Josef Daul und mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Der Gedankenaustausch verlief sehr produktiv und soll fortgesetzt werden.

Zusammenarbeit mit der APAS

Der Vorstand beriet die aktuellen Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit der APAS. Zuletzt hatte die APAS ihren ersten Jahresbericht für das Jahr 2016 und ihre Verlautbarung Nr. 4 veröffentlicht.

Neuberufung der Prüfungskommissionen und der Aufgaben- und der Widerspruchskommission

Die Prüfungskommissionen sowie die Aufgaben- und die Widerspruchskommission werden zum 1. Januar 2019 neu besetzt. Der Vorstand beriet die entsprechenden Kandidatenlisten, die er dem Beirat vorschlagen wird. Dieser wird sich damit in seiner nächsten Sitzung am 1. Dezember 2017 beschäftigen.

Marktstrukturanalyse 2016

Die WPK führt seit einigen Jahren eine Analyse zu Strukturen im Wirtschaftsprüfungsmarkt durch. Für das Jahr 2016 liegt der Entwurf der aktuellen Fassung der Marktstrukturanalyse vor. Sie beruht unter anderem auf den Angaben, die die Berufsträger in den Transparenzberichten veröffentlichen. Der Vorstand beriet den Entwurf und verabschiedete die Marktstrukturanalyse 2016, die im Internet und im WPK Magazin 4/2017 veröffentlicht wird.

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WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Seit Anfang November 2017 bietet die BaFin Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Darauf weist die WPK hin.

WP/vBP können jetzt mehr Prüfungsberichte elektronisch einreichen

WPK, Mitteilung vom 13.11.2017

Seit Anfang November 2017 bietet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern die Möglichkeit, Sonderprüfungsberichte nach § 44 KWG, Einlagensicherungsprüfungsberichte nach § 53 EinSiG und Einreichungen nach § 27 PrüfbV über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) als PDF-Datei elektronisch einzureichen. Bisher gab es diesen Übermittlungsweg nur für Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG.

Um das Verfahren nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Eine detaillierte Beschreibung ist auf der Internetseite der BaFin erhältlich.

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Geringfügige Änderungen an IAS 28 und IFRS 9 veröffentlicht

Das IASB veröffentlichte aufgrund bestehender Unklarheiten bei der Anwendung von Wertminderungsvorschriften geringfügige Änderungen an den internationalen Prüfungsstandards IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures und IFRS 9 Financial Instruments. Beide Änderungen sind erstmals ab dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden. Darüber informiert die WPK.

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Anhörung der Mitglieder der WPK zur 16. Änderung der Gebührenordnung der WPK

Bei den Finanz- und Verwaltungsgerichten nehmen die Zugangskontrollen zu. Im Berufsstand gibt es daher ein Interesse, die Zugangskontrollen mittels eines WPK-Mitgliedsausweises auf eine Sichtkontrolle beschränken zu können. Nachdem die Gerichte einen vereinfachten Zugang bei Vorlage eines Mitgliedsausweises bestätigt haben, hat sich der Vorstand für die Wiedereinführung von WPK-Mitgliedsausweisen ausgesprochen.

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