Der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 21. Juni 2016 beschlossene Wortlaut der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde am 22. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 22.07.2016 B1). Die WPK informiert.
Wirtschaftsprüfung
Der vom Beirat der Wirtschaftsprüferkammer am 21. Juni 2016 beschlossene Wortlaut der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer wurde am 22. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 22.07.2016 B1). Die WPK informiert.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung vom 12. bis 14. Juli 2016 (Klausurtagung).
Das IESBA hat am 14. Juli 2016 die finalen Regelungen zu NOCLAR (Responding to Non-Compliance with Laws and Regulations) veröffentlicht. Damit ist ein über sechsjähriger Diskussions- und Konsultationsprozess abgeschlossen, in den sich die WPK unter anderem mit zwei Stellungnahmen eingebracht hatte.
Am 15.07.2016 wurden im EU-Amtsblatt zwei Durchführungsbeschlüsse zur Abschlussprüfungsrichtlinie 2006/43/EG im Hinblick auf die Registrierung und Aufsicht von Prüfern und Prüfungsunternehmen aus Drittländern sowie die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in Drittländern veröffentlicht.
Die APASGebV und die Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung wurden am 14. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 15. Juli 2016 sind sie in Kraft getreten. Die WPK gibt einen Überblick.
Im Zuge der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens soll die Vergabe von Steuernummern bundesweit vereinheitlicht werden. Ziel ist es, die Verfahrensabläufe bei den Finanzämtern zu optimieren. Dies teilt lt. WPK das Landesamt für Steuern und Finanzen des Freistaates Sachsen mit.
Der Jahresbericht liefert einen Überblick über die zentralen Entwicklungen in der Berufspolitik und in der Arbeit der WPK im Jahr 2015. Nachdem 2014 die geänderte Richtlinie und die neue Verordnung zur Abschlussprüfung mit einer zweijährigen Umsetzungsfrist in Kraft getreten waren, stand das Jahr 2015 berufspolitisch ganz im Zeichen der Umsetzung der neuen europäischen Vorgaben in Deutschland.
Das VG Berlin hatte die Klage einer WP-Gesellschaft mangels Rechtsverletzung der Klägerin als unbegründet abgewiesen. Die WP-Gesellschaft hatte sich gegen die Anordnung einer anlassunabhängigen Sonderuntersuchung gerichtet und auf deren Aufhebung geklagt. Mit Inkrafttreten des APAReG erledigte sich nun das Verfahren. Darauf weist die WPK hin.
Die EU-Kommission konsultiert derzeit in zwei öffentlichen Online-Konsultationen die Themen „Einführung eines Dienstleistungspasses, Abbau regulatorischer Hindernisse, Maßnahmen zu Versicherungsvorschriften“ und „Regulierung von Berufen: Verhältnismäßigkeit und nationale Aktionspläne der Mitgliedstaaten“. Die WPK ruft zur Stellungnahme auf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im März 2016 mit der Klage eines vereidigten Buchprüfers auf prüfungsbefreite Bestellung als Wirtschaftsprüfer beschäftigt. Die Revision wurde als unbegründet zurückgewiesen. Der Anspruch ergibt sich weder aus Verfassungs- noch aus Europarecht. Nunmehr liegt das vollständige Urteil mit den Urteilsgründen vor. Darauf weist die WPK hin.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen