Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen in Kraft getreten

Am 16. März 2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist am 17. März 2016 unter anderem Artikel 7, in Kraft getreten, der § 253 HGB ändert. Die Änderungen des neuen § 253 HGB stellt die WPK vor.

 

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