WPK Magazin Ausgabe 2/2025

Die WPK hat ihr Magazin 2/2025 veröffentlicht.

WPK, Mitteilung vom 15.05.2025

Das WPK Magazin 2/2025 ist erschienen und steht zum Herunterladen als PDF sowie in der kostenlosen WPK Magazin App zur Verfügung.

Diese Ausgabe bietet Ihnen unter anderem folgende Beiträge:

  • Worauf Wirtschaftsprüfer beim Einsatz von KI achten müssen
  • Neuer Internetauftritt der WPK
  • Berufsregister: Die neue Suche nach Spezialkenntnissen auf der Internetseite der WPK
  • WPV kompakt – Risiko Berufsunfähigkeit

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen aktualisiert

Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK hat ihren Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen aktualisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage. Zudem wurden auch Fachfragen von Berufsangehörigen zum Thema Grundgesamtheit berücksichtigt.

WPK, Mitteilung vom 13.05.2025

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihren Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen aktualisiert (siehe bereits „Neu auf WPK.de“ vom 12. Mai 2025). Die Änderungen betreffen insbesondere Anpassungen an die aktuelle Gesetzeslage. Zudem wurden auch Fachfragen von Berufsangehörigen zum Thema Grundgesamtheit berücksichtigt. Der Hinweis wurde in der aktuellen Fassung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgestimmt.

Der Katalog der Prüfungen, die nach § 57a Abs. 2 Satz 2 WPO Gegenstand einer Qualitätskontrolle sind, wurde um Prüfungen von

  • Wertpapierinstituten gemäß § 340 Abs. 4a HGB,
  • Investmentaktiengesellschaften (§ 121 KAGB),
  • Investmentkommanditgesellschaften (§§ 136, 159 KAGB),
  • Abschlussprüfungen von Energieversorgungsunternehmen nach § 6b Abs. 1 EnWG (einschließlich Eigenbetriebe), die nicht kleine im Sinne des § 267 HGB sind,

ergänzt.

Aufgrund von Anfragen aus dem Berufsstand und in Abstimmung mit der Kommentierung in der Literatur hat die Kommission für Qualitätskontrolle auch den Katalog der Prüfungen erweitert, die nach ihrer Entscheidungspraxis nicht Gegenstand der Qualitätskontrolle sind.

In Abstimmung mit der BaFin wurde insbesondere auch der Katalog der Prüfungen, die von der BaFin beauftragt werden, aktualisiert und an neue gesetzliche Regelungen angepasst.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Bericht über die Sitzung der KfQ am 6. Mai 2025

Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2025.

WPK, Mitteilung vom 12.05.2025

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2025 zusammengefasst.

Überarbeitung des Hinweises der Kommission für Qualitätskontrolle zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen

Die Kommission für Qualitätskontrolle überarbeitet derzeit ihre Hinweise. Der Ausschuss „Grundsätze QK“ der Kommission für Qualitätskontrolle hat Vorschläge für eine Überarbeitung des Hinweises zur Grundgesamtheit erarbeitet und der Kommission zur Beratung vorgelegt. Diese hat den überarbeiteten Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen einstimmig beschlossen. Er wird in Kürze auf der Internetseite der WPK veröffentlicht.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Drei von der Kommission für Qualitätskontrolle durchgeführte Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle wurden mit Hinweisen an die Prüfer für Qualitätskontrolle abgeschlossen. In einem Fall wurde der Beschluss gefasst, die Vorstandsabteilung Berufsaufsicht über eine Einzelfeststellung von erheblicher Bedeutung zu informieren.

Bei einer weiteren Untersuchung wurde beschlossen, den Prüfer für Qualitätskontrolle zur Erteilung einer Auflage anzuhören.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Leitlinien der ESMA zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Enforcement)

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 ihre finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Das teilt die WPK mit.

WPK, Mitteilung vom 06.05.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 ihre finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen (Guidelines on Enforcement of Sustainability Information – GLESI) veröffentlicht.

Die auch in deutscher Sprache verfügbaren Leitlinien gelten für die Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen, die ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht werden. Sie richten sich an alle zuständigen Aufsichtsbehörden, die im Rahmen der Transparenzrichtlinie mit der Beaufsichtigung von Nachhaltigkeitsinformationen (Enforcement) betraut sind – in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zugleich legen sie zentrale Grundsätze für die Überwachung fest, benennen Anforderungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden, beschreiben Auswahl- und Prüfmethoden sowie mögliche Durchsetzungsmaßnahmen und erläutern die Koordinierung der Aktivitäten auf europäischer Ebene durch die ESMA.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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WPK: Bericht über die Sitzung am 30. April 2025

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30. April 2025.

WPK, Mitteilung vom 06.05.2025

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Nachfolgend sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 30. April 2025 zusammengefasst.

Tätigkeitsbericht 2024 der Kommission für Qualitätskontrolle

WP/StB/RA Prof. Dr. Jens Poll stellte als Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle deren Tätigkeitsbericht 2024 vor. Der Vorstand hat den Bericht zur Kenntnis genommen.

Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 der WPK

Der Vorstand hat den Prüfungsbericht zum Jahresabschluss 2024 und Lagebericht der WPK beraten. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden im Mai 2025 im Haushaltsausschuss beraten und dem Beirat auf der kommenden Sitzung im Juni 2025 zur Genehmigung vorgelegt.

Jahresbericht 2024 der WPK

Der Vorstand hat die Beratung zum Jahresbericht 2024 der WPK fortgesetzt und nach den redaktionellen Arbeiten die nun zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung besprochen. Die Veröffentlichung ist für Juni 2025 geplant.

Wirtschaftsprüfungsexamen

Der Vorstand hat über eine Aktualisierung der Prüfungsinhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens beraten. Außerdem wurde über die Zulassungsvoraussetzungen zum Examen und die Dauer des Prüfungsverfahrens beraten.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Einwegkunststofffondsgesetz: Umweltbundesamt sieht von Prüfungspflicht 2025 ab

Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.

WPK, Mitteilung vom 29.04.2025

Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Zudem wird die Frist zur Abgabe der Mengenmeldungen für die Hersteller auf den 15. Juni 2025 verlängert.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Fragen und Antworten der WPK zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland (Stand: 10. April 2025)

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.

WPK, Mitteilung vom 24.04.2025

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.

Mit der Überarbeitung wurden insbesondere Aktualisierungen vorgenommen, die sich daraus ergeben, dass der Deutsche Bundestag das CSRD-Umsetzungsgesetz vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet hat. Des Weiteren wird auf mögliche künftige Änderungen aufgrund der von der Europäischen Kommission am 26. Februar 2025 unterbreiteten Vorschläge zur Anpassung und Vereinfachung der CSRD in Form von Anmerkungen hingewiesen.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) – Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konkretisiert hat.

WPK, Stellungnahme vom 22.04.2025

Am 17. April 2025 wurde die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Mit der Verordnung sind die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung der Verbesserung der stationären Versorgung im Krankenhausbereich aus dem Transformationsfonds näher ausgestaltet worden.

§ 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV sieht eine Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer vor. Mit dem Antrag auf Auszahlung von Fördermitteln ist ein Nachweis darüber zu übermitteln, dass das Insolvenzrisiko der an dem Vorhaben beteiligten Krankenhäuser mit einem vom jeweiligen Krankenhausträger beauftragten Testat eines Wirtschaftsprüfers geprüft wurde und das bestätigt, dass in der Betrachtung der Jahresprognose keine Insolvenzgründe nach Insolvenzordnung vorliegen.

Forderung der WPK aufgegriffen

Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut der Vorschrift gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konkretisiert hat. Nunmehr geht es unmittelbar aus dem Verordnungstext hervor, was Gegenstand der Prüfung sein soll.

Des Weiteren hat die WPK in ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2025 („Neu auf WPK.de“ vom 10. Februar 2025) gefordert, für diese Aufgabe neben Wirtschaftsprüfern auch vereidigte Buchprüfer vorzusehen. Dies wurde leider nicht aufgegriffen.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Attraktivität des Accountant-BerufsstandesBitte um Unterstützung der IFAC-Studie

Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität des Berufsstandes hin.

WPK, Mitteilung vom 23.04.2025

Die International Federation of Accountants (IFAC) führt bis zum 31. Mai 2025 eine Studie zur Attraktivität des Berufsstandes durch. Diese soll die verschiedenen Sichtweisen auf den Beruf untersuchen und Einflussfaktoren hinsichtlich der Anziehungskraft und Zugänglichkeit sowie aktuelle Entwicklungen identifizieren. Partner der Studie sind die International Association for Accounting Education and Research (IAAER) und die University of Western Australia.

Um ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis zu erzielen, bittet die IFAC um Teilnahme an der Studie. Angesprochen sind insbesondere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, die im Bereich Rechnungslegung und Prüfung tätig sind, sowie Arbeitgeber.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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Fortführung der Unternehmenstätigkeit: IAASB veröffentlicht ISA 570 (Revised)

Das IAASB hat den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das PIOB veröffentlicht. Die WPK zeigt die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 auf.

WPK, Mitteilung vom 11.04.2025

Das IAASB hat am 9. April 2025 den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB) veröffentlicht.

Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570

  • Definition des Begriffs „Wesentliche Unsicherheit“ (in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit).
  • Erhöhte Anforderungen an die Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung zum Zweck der Schaffung einer geeigneten Grundlage für die Identifizierung von Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
  • Ausdehnung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zwölf Monate nach dem Tag der Genehmigung („approval“) des Jahresabschlusses (statt bisher zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag).
  • Erweiterte Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Einschätzung des Managements hinsichtlich der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einschließlich der verwendeten Methoden, Annahmen und Daten sowie Hervorhebung der kritischen Grundhaltung.
  • Klarere Kommunikation hinsichtlich der Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers und dessen Tätigkeiten in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Bestätigungsvermerk sowie erhöhte Anforderungen an die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und externen Dritten.

Der geänderte Standard ist erstmals für Prüfungen von Abschlüssen anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2026 beginnen. Somit betreffen die Änderungen bei kalendergleichen Geschäftsjahren erstmals Jahres- und Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2027.

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer

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