IASB – Änderung an IFRS 16 zur Bilanzierung von Mietkonzessionen beim Leasingnehmer im Kontext der Coronavirus-Pandemie verabschiedet

Am 28.05.2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung an IFRS 16 verabschiedet. Leasingnehmer sollen damit von der Beurteilung befreit werden, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation darstellt. Darauf weist die WPK hin.

WPK, Mitteilung vom 02.06.2020

Am 28. Mai 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine Änderung an IFRS 16 verabschiedet. Leasingnehmer sollen damit von der Beurteilung befreit werden, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession (zum Beispiel Stundung oder Erlass) eine Leasingmodifikation darstellt.

Derartige Modifikationen sind aktuell in vielen Ländern zu beobachten. Von der Befreiung betroffen sind Zahlungen, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig gewesen wären.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 14. Mai 2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet über die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 14. Mai 2020.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 14. Mai 2020

WPK, Mitteilung vom 29.05.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse der Kommission für Qualitätskontrolle vom 14. Mai 2020 zusammengefasst.

Systemaufnahme durch die APAS

Die Kommission für Qualitätskontrolle wurde über das Ergebnis der Prüfung der Geschäftsabläufe in der Geschäftsstelle der WPK im Bereich des Qualitätskontrollverfahrens durch die APAS informiert. Feststellungen, die gegen die Annahme sprechen, dass die Verfahren und Prozesse der WPK die Aufgabenerfüllung im Bereich der Qualitätskontrolle gewährleisten, ergaben sich nicht. Die Prüfung wird fortgesetzt werden.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat in zwei Fällen beschlossen, die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ über jeweils eine Einzelfeststellung von erheblicher Bedeutung zu informieren. Eine Praxis hatte trotz fehlender Werthaltigkeit einer wesentlichen Beteiligung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die andere Praxis konnte in der wesentlichen Position der Vorräte keine hinreichende Prüfungssicherheit erzielen. Es wurde trotzdem ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

In einem weiteren Fall hatte der Prüfer für Qualitätskontrolle aufgrund wesentlicher Mängel des Qualitätssicherungssystems sein Prüfungsurteil versagt. Die Praxis hatte bereits vorher auf ihre Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer verzichtet, sodass Maßnahmen der Kommission für Qualitätskontrolle nicht mehr möglich waren. Sie hat jedoch wegen der wesentlichen materiellen Fehlleistungen beschlossen, die Vorstandsabteilung „Berufsaufsicht“ zu informieren.

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Bekämpfung der Geldwäsche: WPK aktualisiert Liste der Hochrisikoländer

Die EU-Kommission hat in einer Übersicht eine Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche festgelegt. Die WPK hat die Übersicht der Listen zuletzt am 19. Mai 2020 aktualisiert und diese zur Information bereitgestellt.

Bekämpfung der Geldwäsche: WPK aktualisiert Liste der Hochrisikoländer

WPK, Mitteilung vom 27.05.2020

Die Europäische Kommission hat in einer Übersicht eine Liste von Drittstaaten mit hohem Risiko für Geldwäsche festgelegt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 vom 14. Juli 2016, zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2018/1467 vom 27. Juli 2018).

Die Übersicht führt Drittländer auf, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen.

Zustimmung des Parlaments und des Rates

Die Europäische Kommission hat die Liste der Hochrisikoländer zuletzt im Mai 2020 aktualisiert und mittels delegierter Verordnung angenommen. Diese muss noch von dem Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden.

Die Financial Action Task Force (FATF) und ihre Regionalgruppen überprüfen zudem weitere Länder auf Defizite im Hinblick auf wesentliche Empfehlungen der FATF. Die unter Beobachtung stehenden Länder hat die FATF zuletzt in einer Mitteilung vom 21. Februar 2020 veröffentlicht.

Übersicht der Listen im Mitgliederbereich

Die WPK hat die Übersicht der Listen zuletzt am 19. Mai 2020 aktualisiert und diese zur Information ihrer Mitglieder im Mitgliederbereich bereitgestellt. Sobald das Europäische Parlament und der Rat der delegierten Verordnung der Europäischen Kommission zugestimmt haben, wird die WPK die Übersicht der Listen erneut anpassen und zur Verfügung stellen.

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Praxishinweis zum Berufsrecht: Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte

Die WPK hat eine Reihe von Fragen aus dem Mitgliederkreis zum Umgang mit elektronischen Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken erhalten und die Antworten darauf nun bereitgestellt.

Praxishinweis zum Berufsrecht: Elektronische Prüfungsvermerke und -berichte

WPK, Mitteilung vom 26.05.2020

Zum Umgang mit elektronischen Prüfungsberichten und Bestätigungsvermerken erhielt die WPK eine Reihe von Fragen aus dem Mitgliederkreis. Die hierzu veröffentlichten Praxishinweise liegen bereits länger zurück (WPK Magazin 1/2017, Seite 17, und WPK Magazin 3/2017, Seite 26).

Der Ausschuss „Berufsrecht“ und nachfolgend der Vorstand der WPK haben sich daher mit den zwischenzeitlich aufgeworfenen Fragen eingehend befasst und möchte diese für alle Mitglieder der WPK beantworten. Der entsprechend aktualisierte Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken und Berichten steht zur Verfügung.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 13. Mai 2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet über die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 13. Mai 2020.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 13. Mai 2020

WPK, Mitteilung vom 26.05.2020

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungen aus der Sitzung am 13. Mai 2020 zusammengefasst.

Hinweis der Kommission für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle beriet einen in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses „Grundsätze QK“ überarbeiteten Hinweis zur Berichterstattung. An den Beratungen des Ausschusses nahmen auch Mitglieder des Vorstandes beratend teil. Dieser Hinweis soll den aktuellen „Hinweis zur Berichterstattung“ ersetzen. Die dortigen Ausführungen zur Durchführung von Qualitätskontrollen werden in einem weiteren gesonderten „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ ausgegliedert und ergänzt. Die Beratungen werden in der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Prüfervorschlagsverfahren

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihre Beratungen zum Verfahren der Prüferauswahl fortgesetzt (siehe WPK-Magazin 3/2018 , S. 39ff.). Im Wesentlichen geht es der Kommission für Qualitätskontrolle darum, bereits im Prüfervorschlagsverfahren dahingehend unterstützend mitzuwirken, dass eine Qualitätskontrolle von einem Prüfer für Qualitätskontrolle durchgeführt wird, der angesichts der von der zu prüfenden Praxis abgewickelten Prüfungen über vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Abwicklung gesetzlicher Abschlussprüfungen verfügt („Augenhöhe“). Dies ist Ausdruck des tragenden Prinzips des Peer Reviews, der Prüfung unter Gleichen („Peer“). Hierzu gehört auch, dass der Prüfer für Qualitätskontrolle ggf. aktuell über die erforderlichen speziellen Branchenkenntnisse selbst verfügt oder sich der Unterstützung eines entsprechend erfahrenen Wirtschaftsprüfers bedient. Sollten entsprechende Informationen aktuell nicht bekannt sein, werden die zu prüfende Praxis und der Prüfer für Qualitätskontrolle entsprechend befragt.

Untersuchungen bei Prüfern für Qualitätskontrolle und Teilnahme an Qualitätskontrollen

Die Kommission für Qualitätskontrolle sieht in diesen Instrumenten einen Beitrag zur öffentlichen Glaubwürdigkeit des Qualitätskontrollverfahrens. Die Kommission für Qualitätskontrolle berät in einem neu gegründeten Ausschuss, wie insbesondere die Teilnahme an Qualitätskontrollen effizienter gestaltet werden kann und damit auch Belastungen von Praxen und Prüfern für Qualitätskontrolle minimiert werden können.

Aus- und Fortbildungsveranstaltung für PfQK als Videokonferenz oder Webinar

Die Kommission für Qualitätskontrolle bittet ihre Abteilung „Aus- und Fortbildung“ um Prüfung der Voraussetzungen, ob Fortbildungsveranstaltungen für PfQK künftig auch in anderer Form als mittels örtlicher Präsenzveranstaltungen angeboten werden können.

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Coronavirus: Geförderte Beratung durch Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Die WPK hat eine Übersicht erstellt, damit geförderte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt schnell einen qualifizierten Berater vor Ort finden. Die Übersicht enthält die Namen und Kontaktdaten von WP/vBP sowie Berufsgesellschaften aus dem Berufsstand, die beim BAFA als Berater registriert sind.

Coronavirus: Geförderte Beratung durch Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

Übersicht über die beim BAFA als Berater registrierten Mitglieder der WPK

WPK, Mitteilung vom 22.05.2020

Die WPK hat eine Übersicht erstellt, damit geförderte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jetzt schnell einen qualifizierten Berater vor Ort finden. Die Übersicht enthält die Namen und Kontaktdaten von WP/vBP sowie Berufsgesellschaften aus dem Berufsstand, die beim BAFA als Berater registriert sind. Sie ist ab sofort online auf der Internetseite der WPK abrufbar und wird täglich aktualisiert und ergänzt.

Bis zu 4.000 Euro Förderung

Hintergrund der von der WPK veröffentlichten Übersicht ist, dass das BMWi seit dem 3. April 2020 Beratungen für von der aktuellen Krise betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil fördert ( „Neu auf WPK.de“ vom 8. April 2020 ), und dass die Voraussetzung für diese Förderung eine Beratung durch einen beim BAFA registrierten Berater ist.

WP/vBP Berater mit hoher Qualifikation und großer Erfahrung

„Staatliche Förderung von wirtschaftlicher Beratung allein reicht nicht aus“, so Dr. Reiner Veidt, Geschäftsführer der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin. „Entscheidend ist vor allem die Qualität einer solchen Beratung, die in der Krise für Einzelne vielleicht sogar existenziell notwendig ist. Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer haben bereits kraft Gesetz die Aufgabe in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten. Sie sind daher mit Blick auf ihre besondere Qualifikation und ihre strenge gesetzliche Regulierung, insbesondere auch zum Qualitätssicherungssystem qualifizierte Berater, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und damit Arbeitsplätze zu sichern“, so Veidt.

Drei Unterlagen notwendig für Registrierung als Berater

Die WPK informierte bereits verschiedentlich über Erleichterungen bei der Registrierung von WP/vBP und Berufsgesellschaften als Berater beim BAFA durch die Vorlage einer qualifizierten Mitgliedsbescheinigung der WPK ( „Neu auf WPK.de“ vom 15. April 2020 sowie „Neu auf WPK.de“ vom 29. April 2020 ).

WP/vBP müssen für die Registrierung als Berater nur drei Unterlagen beim BAFA hochladen: die Beratererklärung, den Lebenslauf des Inhabers oder Geschäftsführers sowie die qualifizierte Bescheinigung der WPK.

Qualifizierte Bescheinigung der WPK

Um eine solche qualifizierte Bescheinigung von der WPK zu erhalten und sich in der Übersicht der registrierten Berater eintragen zu lassen, senden Sie bitte eine E-Mail an berufsregister@wpk.de.

Die Bescheinigung der WPK für die BAFA-Registrierung wird unter folgenden zwei Voraussetzungen umgehend erteilt:

  • Bestellung als WP oder vBP oder die Anerkennung als WPG oder BPG sowie
  • selbständige Tätigkeit (eigene Praxis, Partner, Sozius).

Ausschließlich angestellte WP sind nicht selbständig, können aber jederzeit zum Beispiel eine eigene Praxis begründen (Meldung zum Register, Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung).

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 14. Mai 2020

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 14. Mai 2020.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 14. Mai 2020

WPK, Mitteilung vom 20.05.2020

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 14. Mai 2020 zusammengefasst.

Entwurf des Prüfungsberichts des Jahresabschlusses 2019 und Empfehlung für die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Vorstand hat den Entwurf des Prüfungsberichts beraten und wird dem Beirat empfehlen, erneut die NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüferin der WPK für das Wirtschaftsjahr 2020 zu bestellen.

Jahresbericht der Wirtschaftsprüferkammer für das Jahr 2019

Der Vorstand hat den Jahresbericht der Wirtschaftsprüferkammer für das Jahr 2019 beraten. Nach der Beiratssitzung wird dieser als PDF-Datei an die Mitglieder und Organisationen versandt sowie auf der Webseite der WPK veröffentlicht.

Tätigkeitsberichte der Berufsaufsicht und der Kommission für Qualitätskontrolle für das Jahr 2019

Der Vorstand befasste sich weiterhin mit dem Tätigkeitsbericht der Berufsaufsicht für das Jahr 2019, der auf der Webseite der WPK veröffentlicht wird. Hierzu stellte Herr Prof. Poll, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) den Bericht der KfQK vor. Der Vorstand nahm den Bericht zur Kenntnis.

WPO-Novelle – Syndikus-WP und Zusammenführung der Prüferberufe

Der Vorstand wird die Projekte „Syndikus-WP“ und „Zusammenführung der Prüferberufe“ mit Nachdruck weiterverfolgen, obwohl das BMWi zu verstehen gegeben hat, dass mit einer WPO-Novelle in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sei.

Kammerversammlung 2021

Der Vorstand bestätigt, dass die Kammerversammlung 2021 am 7. Mai 2021 im InterContinental Hotel in Berlin stattfinden soll. Am Vorabend ist ein Get-together im Käfer Dachgarten-Restaurant im Deutschen Bundestag vorgesehen.

Informationsveranstaltung für den Beirat und schriftliche Beschlussfassung

Der Vorstand hat erörtert, dass aufgrund der Corona-Krise am 19. Juni 2020 keine Beiratssitzung stattfinden kann. Stattdessen soll es eine Beirats-Informationsveranstaltung in Form einer Videokonferenz geben, während die erforderlichen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden sollen. Durch die Informationsveranstaltung soll der vermittelte Informationsgehalt zu den im schriftlichen Beschlussverfahren abzustimmenden Themen möglichst vergleichbar zum Informationsgehalt einer Präsenssitzung sein.

Evaluierung der mündlichen Prüfung im WP-Examen

Der Vorstand hat sich mit den von den Prüfern im modularisierten WP-Examen gegebenen Rückmeldungen zur geänderten Struktur der mündlichen Prüfungen befasst. Den Hinweisen soll bei der Planung des Examens Rechnung getragen werden. Weiterhin sollen die Richtlinien für die Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung der prüfenden Mitglieder der Prüfungskommissionen gegenüber den nicht prüfenden Mitgliedern angehoben werden.

Benennung ehrenamtlicher Richter/-innen beim LG und KG

Der Vorstand wird dem Beirat 22 Kandidaten/-innen für das Landgericht und 12 Kandidaten/-innen für das Kammergericht als ehrenamtliche Richter/-innen vorschlagen, welche gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung benannt werden sollen.

IESBA Working Group Tax Planning And Related Services

Herr Prof. Poll berichtete dem Vorstand über die Tätigkeit der IESBA-Arbeitsgruppe. Gegenstand sind Steuerpraktiken im internationalen Bereich, insbesondere aggressive Steuervermeidungsstrategien von Unternehmen, die in der Grauzone zwischen illegalen Aktivitäten und ethisch einwandfreiem Verhalten liegen. Die Arbeitsgruppe analysiert die Entwicklungen und verfolgt das Ziel, das Bewusstsein des Berufsstandes zu schärfen, um gegebenenfalls berufsrechtliche Regelungen anpassen und kritische Fragen der Öffentlichkeit beantworten zu können.

Digitalisierungskompass

Der Vorstand möchte den Digitalisierungskompass der WPK um eine Softwareübersicht für Steuerprogramme erweitern. Diese werden unter dem Menüpunkt Softwarelösungen eingefügt. Der erweiterte Digitalisierungskompass wird voraussichtlich im Juni 2020 veröffentlicht.

Praxishinweis zu elektronischen Prüfungsvermerken

Der Vorstand hat beschlossen, dass ein überarbeiteter Praxishinweis der WPK zum Umgang mit elektronischen Prüfungsvermerken und -berichten veröffentlicht wird. Dieser ersetzt die bisherigen Praxishinweise zu dem Thema aus dem Jahr 2017 und greift insbesondere die seitdem an die WPK herangetragenen Fragen des Berufsstands auf.

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WPK Magazin 2/2020

Die WPK hat das WPK Magazin 2/2020 veröffentlicht.

WPK Magazin 2/2020

WPK, Mitteilung vom 14.05.2020

Das WPK Magazin 2/2020 ist erschienen und steht zum Herunterladen als PDF sowie in der kostenlosen WPK Magazin App zur Verfügung.

Über das komplette Heft hinaus stehen ergänzende Inhalte zu folgenden Beiträgen des Hefts zum Download bereit:

  • S.38 – Stellungnahmen – Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen – Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der neuen §§ 138d ff. AO – WPK und BStBK fordern Nachbesserungen zur schnelleren und rechtssicheren Information
  • S.38 – Stellungnahmen – Regierungsentwurf des ESEF-Umsetzungsgesetzes – WPK spricht sich für nachgelagerte Prüfung aus
  • S.39 – Stellungnahmen – Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin – WPK und BStBK mit vereinten Kräften für die weitere Prüfung von Finanzanlagendienstleistern durch ihre Mitglieder
  • S.40 – Stellungnahmen – Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes – WPK spricht sich für nochmalige Erhöhung der Stundensätze für Sachverständige aus
  • S.54 – Für die Praxis – Steuerberater sind vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht vertretungsbefugt

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IASB: Veröffentlichung mehrerer begrenzter IFRS-Änderungen

Am 14.05.2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) mehrere begrenzte Änderungen an verschiedenen IFRS veröffentlicht. Neben dem Sammeländerungsstandard (sog. Annual Improvements, Zyklus 2018-2020) betreffen die Änderungen IAS 16, IAS 37 und IFRS 3. Das teilt die WPK mit.

IASB: Veröffentlichung mehrerer begrenzter IFRS-Änderungen

WPK, Mitteilung vom 18.05.2020

Am 14. Mai 2020 hat das International Accounting Standards Board (IASB) mehrere begrenzte Änderungen an verschiedenen IFRS veröffentlicht. Neben dem Sammeländerungsstandard (sog. Annual Improvements, Zyklus 2018-2020) betreffen die Änderungen IAS 16, IAS 37 und IFRS 3.

Die Änderung an IAS 16 Sachanlagen betrifft die Erfassung von Erlösen aus Verkäufen während der Herstellung/Errichtung einer Sachanlage. Die bisherigen Regelungen waren unklar, da sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung solcher Erlöse mit den Kosten der Herstellung/Errichtung zuließ. Diese Möglichkeit ist nunmehr gestrichen, sodass derartige Erlöse im Periodenergebnis zu erfassen sind.

Mit den Änderungen an IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen wird klargestellt, welche Kosten in die Beurteilung, ob ein Vertrag belastend ist, einzubeziehen sind. Bei der Ermittlung der „Kosten der Vertragserfüllung“ sind sämtliche Kosten zu berücksichtigen, die sich direkt auf einen Vertrag beziehen.

Die Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse betreffen einen Verweis in IFRS 3 auf das Conceptual Framework. Die Regeln für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen werden inhaltlich nicht geändert.

Die sogenannte Annual Improvements führen zu geringfügigen Änderungen an

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards,
  • IFRS 9 Finanzinstrumente,
  • IAS 41 Landwirtschaft und
  • den erläuternden Beispielen zu IFRS 16 Leasingverhältnisse.

Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine frühere Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

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BaFin: Rundschreiben konkretisiert Prüfungsberichtsverordnungen

Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen (PrüfbV, ZahlPrüfbV und KAPrüfbV) veröffentlicht. Darauf wies die WPK hin.

BaFin: Rundschreiben konkretisiert Prüfungsberichtsverordnungen

Klarstellungen bei Prüfungs- und Berichtszeitraum sowie Prüfungsturnus

WPK, Mitteilung vom 12.05.2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 6. Mai 2020 ein Rundschreiben zu den bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen (PrüfbV, ZahlPrüfbV und KAPrüfbV) veröffentlicht.Mit dem Rundschreiben konkretisiert die BaFin die bestehenden Prüfungsberichtsverordnungen hinsichtlich des Prüfungs- und Berichtszeitraums sowie des Prüfungsturnus für die Berichterstattung über die getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie gegebenenfalls der sonstigen strafbaren Handlungen.

Das Rundschreiben richtet sich an die Jahresabschlussprüfer von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungsunternehmen, Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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