Der WPK-Digitalisierungskompass ist online

Die WPK hat auf ihrer Internetseite den WPK-Digitalisierungskompass freigeschaltet. Er ist der erste Baustein der neuen Rubrik Digitalisierung, mit der die Kammer ihre Mitglieder bei der Digitalisierung der eigenen Praxis und bei Digitalisierungsfragen unterstützen möchte.

Der WPK-Digitalisierungskompass ist online

WPK, Mitteilung vom 14.06.2018

Die WPK hat am 14.06.2018 auf ihrer Internetseite den WPK-Digitalisierungskompass freigeschaltet. Er ist der erste Baustein der neuen Rubrik Digitalisierung, mit der die Kammer ihre Mitglieder bei der Digitalisierung der eigenen Praxis und bei Digitalisierungsfragen unterstützen möchte.

Der WPK-Digitalisierungskompass stellt Digitalisierungsmöglichkeiten in der Abschlussprüfung und der damit verbundenen Praxisorganisation sowie in der Qualitätssicherung vor und verknüpft diese mit am Markt vorhandenen Produkten und Lösungen verschiedener Softwareanbieter.

Darüber hinaus werden Hinweise zur Entwicklung einer praxisindividuellen Digitalisierungsstrategie gegeben. Für verschiedene Praxistypen wird dargestellt, welche Digitalisierungsmöglichkeiten vorrangig umgesetzt werden können.

Der WPK-Digitalisierungskompass richtet sich in erster Linie an Praxen, die sich bislang noch nicht umfassend mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Stärker digitalisierte Praxen können ihn nutzen, um ihren Digitalisierungsgrad zu spiegeln.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 28./29. Mai 2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 28./29. Mai 2018.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 28./29. Mai 2018

WPK, Mitteilung vom 14.06.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 28./29. Mai 2018 zusammengefasst.

Aufsatz von Mitgliedern der Kommission für Qualitätskontrolle zur Ermittlung der Stichprobe

Mitglieder der Kommission für Qualitätskontrolle bereiten einen Aufsatz zu dem Thema „Stichprobenauswahl in der Auftragsprüfung“ vor, der im WPK Magazin veröffentlicht werden soll. Die Autoren wollen mit diesem Beitrag die Prüfer für Qualitätskontrolle insbesondere bei der Auswahl der Stichprobe unterstützen und Möglichkeiten für ein effizientes und planvolles Vorgehen aufzeigen.

Tätigkeit im Bereich der Abschlussprüfung

WP/vBP, die sich als Prüfer für Qualitätskontrolle registrieren lassen möchten, müssen in den letzten drei Jahren im Bereich der (gesetzlichen) Abschlussprüfung tätig gewesen sein und dies neuerdings alle drei Jahre nachweisen.

Auch im Prüferauswahlverfahren wird geprüft, ob vorgeschlagene Prüfer für Qualitätskontrolle über eine ausreichende Erfahrung im Bereich der Abschlussprüfung verfügen. Eine fehlende Tätigkeit in diesem Bereich kann konkrete Anhaltspunkte begründen, dass eine Qualitätskontrolle nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat ihre Beratungen zu den Anforderungen an die Tätigkeit im Bereich der Abschlussprüfung fortgesetzt. Nach Abschluss der Beratungen werden die Prüfer für Qualitätskontrolle über das Ergebnis informiert werden.

Hilfestellungen für Prüfer für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle möchte den Prüfern für Qualitätskontrolle verstärkt Hilfestellungen für die Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen zur Verfügung stellen.

Sie wird eine Arbeitshilfe zur Dokumentation und Würdigung von Feststellungen der Auftragsprüfung auf der WPK-Internetseite veröffentlichen (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 31. Mai 2018 ). Den Prüfern für Qualitätskontrolle wird empfohlen, ihre Feststellungen in dieser oder einer vergleichbaren Übersicht zu sammeln, zu würdigen und damit auch ihre Tätigkeit zu dokumentieren. Die Kommission für Qualitätskontrolle hat in ihren Aufsichten bei Prüfern für Qualitätskontrolle die Erfahrung gemacht, dass eine entsprechende Zusammenfassung den Prüfern für Qualitätskontrolle eine vollständige Erfassung der Prüfungsfeststellungen und deren Würdigung erleichtern wird.

Prüfungsfeststellungen

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat erneut die Konsequenzen aus der Versagung eines Prüfungsurteils beraten. Vor Änderung der WPO durch das APAReG entfiel die Befugnis nach § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB, wenn die Befristung einer Teilnahmebescheinigung oder Ausnahmegenehmigung überschritten wurde oder der zuvor eingereichte Qualitätskontrollbericht ein versagtes Prüfungsurteil enthielt (§ 57a Abs. 6 Satz 9 WPO a.F.).

Diese unmittelbare Rechtsfolge des versagten Prüfungsurteils entfiel mit der Änderung der WPO durch das APAReG. Nunmehr hat die Kommission für Qualitätskontrolle die Löschung als gesetzlicher Abschlussprüfer zu beschließen, wenn „wesentliche Mängel im Qualitätssicherungssystem festgestellt worden sind, die das Qualitätssicherungssystem als unangemessen oder unwirksam erscheinen lassen“ (§ 57a Abs. 6a Satz 2 Nr. 3 WPO).

Die Änderung der Rechtslage führt dazu, dass die Versagung des Prüfungsurteils durch den Prüfer für Qualitätskontrolle nunmehr keine unmittelbare Auswirkung auf den Verlust der Befugnis zur Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen hat. Diese Rechtsfolge tritt erst durch die Löschung der Eintragung als gesetzlicher Abschlussprüfer ein (§ 40 Abs. 2 Satz 1 WPO).

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 7. Juni 2018

Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 7. Juni 2018 zusammengefasst.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 7. Juni 2018

WPK, Mitteilung vom 14.06.2018

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 7. Juni 2018 zusammengefasst.

Syndikus-WP/vBP

Der Vorstand beriet die Kriterien und das Verfahren für die (Wieder-)Bestellung als WP/vBP und die anschließende Tätigkeit als Syndikus-WP/vBP. In der Beiratssitzung am 22. Juni 2018 wird über das Ergebnis der Anhörung des Berufsstands informiert werden.

WPK-Digitalisierungskompass

Der überarbeitete WPK-Digitalisierungskompass wurde vom Vorstand beraten. Er wird noch in der ersten Junihälfte auf der Internetseite der WPK online gehen (siehe „Neu auf WPK.de“ vom 14. Juni 2018 ).

Jahresbericht „Die WPK 2017″

Der Jahresbericht „Die WPK 2017″ wurde abschließend beraten und wird den Mitgliedern nach der Beiratssitzung am 22. Juni 2018 übermittelt und unter „Öffentlichkeit > Berichte > Jahresberichte“ veröffentlicht werden.

Entwurf eines Leitfadens zur DSGVO für WP/vBP-Praxen

Der Vorstand gab Hinweise zu dem Entwurf eines Leitfadens zur DSGVO für WP/vBP-Praxen. Vor einer Veröffentlichung sollen Meinungen von Datenschutzbeauftragten von WP/vBP-Praxen hierzu eingeholt werden. Sodann soll er in der Rubrik „Mitglieder > Praxishinweise > Datenschutz“ veröffentlicht werden. Dort sind die Beiträge und Hilfen zum Thema Datenschutz gesammelt, so auch der Verweis auf ein für WPK-Mitglieder kostenfrei abrufbares Online-Seminar zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

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IESBA: Konsultation zur kritischen Grundhaltung

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt aktuell eine öffentliche Konsultation (Consultation Paper) zur kritischen Grundhaltung (Professional Skepticism) des Berufsstandes durch. Darauf weist die WPK hin.

IESBA: Konsultation zur kritischen Grundhaltung

WPK, Mitteilung vom 29.05.2018

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) führt aktuell eine öffentliche Konsultation (Consultation Paper) zur kritischen Grundhaltung (Professional Skepticism) des Berufsstandes durch.

Mit der Konsultation soll herausgefunden werden, ob Änderungen am IESBA Code of Ethics zum genannten Themenbereich erforderlich sind. Zu diesem Zweck untersucht das Konsultationspapier verschiedene Verhaltensmerkmale, die für eine kritische Grundhaltung entscheidend sind. Es wird auch der Frage nachgegangen, ob das Konzept der kritischen Grundhaltung über die Bereiche Abschlussprüfung (Audit) und sonstige Prüfungsaufträge (Other Assurance Engagements) hinaus ausgedehnt werden sollte.

An der Konsultation kann bis zum 15. August 2018 teilgenommen werden.

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Praxishinweis: Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen während der Prüfung von Aufträgen in einer Qualitätskontrolle

Die WPK hat einen Praxishinweis sowie eine Arbeitshilfe zur Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen während der Prüfung von Aufträgen in einer Qualitätskontrolle veröffentlicht.

Praxishinweis: Dokumentation und Würdigung von Prüfungsfeststellungen während der Prüfung von Aufträgen in einer Qualitätskontrolle

WPK, Mitteilung vom 31.05.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle empfiehlt sämtliche Prüfungsfeststellungen in einem Arbeitspapier zu sammeln und stellt einen Vorschlag zur Ausgestaltung einer entsprechenden Arbeitshilfe zur Verfügung.

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 4. Mai 2018

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 4. Mai 2018.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 4. Mai 2018

WPK, Mitteilung vom 18.05.2018

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 4. Mai 2018 zusammengefasst.

Gesetzgebungsverfahren

Der Vorstand beriet den aktuellen Stand der EU-Projekte Dienstleistungskarte, Verhältnismäßigkeitsprüfung und Notifizierungsverfahren. Er begrüßte, dass die Dienstleistungskarte im Ergebnis durch den federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments offensichtlich gestoppt werden konnte. Die am 21. März 2018 erzielte politische Einigung über einen Richtlinienvorschlag zur Verhältnismäßigkeitsprüfung war aus Sicht des Vorstandes ebenfalls akzeptabel. Zum Notifizierungsverfahren müsse die weitere Entwicklung beobachtet werden (siehe auch WPK Magazin 2/2018 , Seite 4).

Einheitliche Berufsgerichtsbarkeit

Der Vorstand befasste sich mit einer Befragung des BFB zur Vereinheitlichung der deutschen Berufsgerichtsbarkeit. Entscheidend ist aus Sicht des Vorstandes die Gewährleistung der Sachkompetenz des Gerichts.

Die Fachkammern müssten daher in ausreichender Zahl mit Laienrichtern aus dem Berufsstand besetzt sein. Unter dieser Voraussetzung sei eine einheitliche Verortung der Berufsgerichtsbarkeit bei den Verwaltungsgerichten denkbar.

Nachlese Kammerversammlung

Sowohl das Get-together als auch die Kammerversammlung wurden von den Teilnehmern sehr positiv wahrgenommen. Zahlreiche positive Rückmeldungen bestätigen dies. Der Videomitschnitt wird demnächst auf der Internetseite der WPK eingestellt (inzwischen verfügbar unter „ Mitglieder > Veranstaltungen > WPK aktuell „).

Der Vorstand beschloss, zukünftig weitere und gegebenenfalls zeitlich umfangreichere Workshops speziell zu den Themen Nachfolgeplanung und Young Professionals anzubieten.

Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für 2017

Prof. Dr. Jens Poll, Vorsitzender der Kommission für Qualitätskontrolle, erläuterte den Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle 2017 . Der Bericht wurde vom Vorstand zur Kenntnis genommen.

Praxisbörse

Der Vorstand plant nach der Praktikums- und Stellenbörse die kurzfristige Bereitstellung einer Internet-Praxisbörse, in der WP/vBP-Praxen, für die beispielsweise eine Nachfolgeregelung ansteht, anbieten und suchen können. Damit soll die bisherige Rubrik im WPK Magazin und auf der Internetseite abgelöst werden.

Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in der WPK

Der Vorstand wurde über die Umsetzung der DSGVO in der WPK in ihrer Eigenschaft als Datenverarbeiter und zum aktuellen Projektstand informiert. Die Innenrevision hatte das Projektvorgehen zur Umsetzung der DSGVO-Anforderungen als geeignet bewertet.

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DRSC: Bekanntmachung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 ist im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 3. Mai 2018 gemäß § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden. Darauf weist die WPK hin.

DRSC: Bekanntmachung von DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss

WPK, Mitteilung vom 08.05.2018

Der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 ist im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 3. Mai 2018 gemäß § 342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden, nachdem er am 8. Februar 2018 vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) verabschiedet wurde. Der Standard ist erstmals für nach dem 31. Dezember 2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.

Mit dem Standard soll eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zur Währungsumrechnung sichergestellt und die Informationsfunktion des Konzernabschlusses gestärkt werden. Hierzu werden die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308 HGB und in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen sowie die Grundsätze zur Fremdwährungsumrechnung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen einschließlich der relevanten Angaben im Konzernanhang behandelt.

Anzuwenden ist der Standard für alle Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun.

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Bekämpfung der Geldwäsche – Nach Einigung im Trilog: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine Fünfte Geldwäscherichtlinie

Nach Abschluss des Trilogs im Dezember 2017 hat das Europäische Parlament am 19. April 2018 über die Änderungsrichtlinie zur aktuell geltenden Vierten Geldwäscherichtlinie (sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie*) in erster Lesung Beschluss gefasst. Der Standpunkt des Parlaments wurde dem Rat zur Beschlussfassung (und daneben der Kommission und den nationalen Parlamenten) übermittelt. Die WPK berichtet.

Bekämpfung der Geldwäsche – Nach Einigung im Trilog: Beschluss des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine Fünfte Geldwäscherichtlinie

WPK, Mitteilung vom 04.05.2018

Nach Abschluss des Trilogs im Dezember 2017 hat das Europäische Parlament (EP) am 19. April 2018 über die Änderungsrichtlinie zur aktuell geltenden Vierten Geldwäscherichtlinie (sog. Fünfte Geldwäscherichtlinie*) in erster Lesung Beschluss gefasst. Der Standpunkt des Parlaments wurde dem Rat zur Beschlussfassung (und daneben der Kommission und den nationalen Parlamenten) übermittelt.Wesentliche Inhalte der Änderungsrichtlinie wurden vom deutschen Gesetzgeber bereits im Vorgriff mit dem Gesetz zur Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie vom 23. Juni 2017 (in Kraft getreten am 26. Juni 2017) übernommen.

Dennoch beinhaltet auch die aktuelle Änderungsrichtlinie in der vom EP beschlossenen Fassung Neuregelungen, die vom deutschen Gesetzgeber noch in deutsches Recht transferiert werden müssen.

Folgende Änderungen betreffen WP/vBP in ihrer Eigenschaft als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz:

  • Verpflichtete müssen im Rahmen der Überprüfung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten in Zukunft einen Registrierungsnachweis oder Registerauszug aus dem Transparenzregister einholen, wenn der Vertragspartner Angaben zum Transparenzregister machen muss (Art. 4 Abs. 1).
  • Die Mitgliedstaaten müssen eine aktuelle Liste mit sämtlichen Funktionen führen, die den Status als politisch exponierte Person (PeP) begründen. Sie müssen gewährleisten, dass auch internationale Organisationen mit Sitz in den Mitgliedstaaten entsprechende Listen erstellen. Diese Pflichten gelten auch für die EU und für internationale Organisationen, die bei der EU akkreditiert sind. Zuständig für die Erstellung dieser Listen ist die Kommission (Art. 20a).
  • Selbstverwaltungseinrichtungen, die Aufsichtsaufgaben wahrnehmen (u. a. die WPK), müssen einen detaillierten Jahresbericht über ihre diesbezüglichen Aktivitäten einschließlich erhaltener Whistleblower-Hinweise veröffentlichen (Art. 34). Nach § 51 Abs. 9 GwG in der geltenden Fassung hat die WPK derzeit einen Jahresbericht vergleichbaren Inhalts an das Bundesministerium der Finanzen zu übermitteln.
  • Die zuständigen Behörden (u. a. die WPK) müssen die Strafverfolgungsbehörden unterrichten, wenn sie im Rahmen ihrer Aufsicht strafrechtlich relevante Verstöße feststellen (Art. 58).

Darüber hinaus sind insbesondere die folgenden Punkte von Interesse:

  • Der Zugriff auf die im Transparenzregister eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Personengesellschaften und juristischen Personen wird für jedermann freigegeben. Die Öffentlichkeit der Information soll dazu beitragen, die missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, die gegründet wurden, um Geld zu waschen, Vermögen zu verbergen und Steuern zu vermeiden. Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten von Trusts und ähnlichen juristischen Konstrukten sind demgegenüber unverändert neben zuständigen Behörden und Verpflichteten im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten nur Personen zugänglich, die ein berechtigtes Interesse darlegen können (Art. 30 f.).
  • Mit den neuen Vorschriften sollen zudem Risiken vermindert werden, die mit Kryptowährungen und Prepaidkarten verbunden sind. Umtauschplattformen für virtuelle Währungen sowie Anbieter elektronischer Geldbörsen müssen Sorgfaltspflichten nachkommen und Kundenkontrollen durchführen, um die Anonymität solcher Geschäfte aufzuheben. Die genannten Plattformen und Anbieter müssen außerdem in einem Register eingetragen sein (Art. 2 Abs. 1 Nr. 3, Art. 47 Abs. 1).

Die Änderungsrichtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Umsetzung in deutsches Recht hat innerhalb von 18 Monaten nach dem Tag des Inkrafttretens zu erfolgen.

* Fußnote

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinie 2009/101/EG (COM(2016)0450 – C8-0265/2016 – 2016/0208(COD)).

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 19. April 2018

Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 19. April 2018 zusammengefasst.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK am 19. April 2018

WPK, Mitteilung vom 26.04.2018

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 19. April 2018 zusammengefasst.

Prüfung des WPK-Jahresabschlusses und Empfehlung für die Bestellung zum Abschlussprüfer 2018 der WPK

Der Vorstand beriet den Entwurf des Prüfungsberichtes und empfahl dem Beirat die Bestellung der NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH WPG StBG, Hamburg, zum Abschlussprüfer der WPK für das Geschäftsjahr 2018.

Modularisierung des WP-Examens

Der Vorstand diskutierte verschiedene Möglichkeiten der Modularisierung des WP-Examens. Dabei wurde unter anderem die Frage nach einem Zusatztermin zu zwei Vollterminen im Jahr beraten. In der nächsten Vorstandssitzung sollen die Beratungen fortgesetzt werden.

Fachwirt für Prüfungswesen (WPK)

Der Vorstand nahm die Berichterstattung zum Stand der Projektumsetzung auf. Es stellten sich einzelne Fragen, die daraus resultieren, dass das Berufsbildungsgesetz föderale Strukturen abbildet, die mit der Struktur und den Aktivitäten der WPK in Einklang zu bringen sind. Hierzu sind weitere Abstimmungsgespräche mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie für Bildung und Forschung erforderlich. Im Weiteren ist ein Berufsbildungsausschuss einzurichten, der unter anderem die Prüfungsordnung zu entwickeln hat.

Bericht der Berufsaufsicht 2017

Der Bericht der Berufsaufsicht 2017 wurde vom Vorstand beraten und wird auf der Internetseite der WPK veröffentlicht werden.

Stellungnahme der WPK zum Entwurf eines ISA-Fachgutachtens von wp.net

Der Vorstand setzte sich mit einer Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf eines ISA-Fachgutachtens von wp.net auseinander. Die Stellungnahme wird bis Ende April 2018 abgegeben.

WPK-Unterstützungsleistungen im Rahmen der Digitalisierung des Berufsstandes

Der Vorstand diskutierte den Entwurf des Digitalisierungskompasses der WPK. Dieser soll Digitalisierungsmöglichkeiten in der WP/vBP-Praxis unter Berücksichtigung der am Markt angebotenen Softwareprogramme transparent darstellen. Im Juni soll er auf der Internetseite der WPK veröffentlicht werden.

Nachnominierung eines Mitgliedes der unabhängigen Wahlkommission (uWK)

Eine Person war aufgrund ihrer Kandidatur für den Beirat als Mitglied der uWK ausgeschieden. Der Vorstand berief WP Ralf Rödiger aus der Gruppe der WP und WPG als neues Mitglied in die uWK. Der Beirat hat dieser Berufung zwischenzeitlich zugestimmt.

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Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 19. April 2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 19. April 2018 zusammengefasst.

Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 19. April 2018

WPK, Mitteilung vom 24.04.2018

Die Kommission für Qualitätskontrolle unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit. Im Folgenden sind die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 19. April 2018 zusammengefasst.

Merkblatt und Musterschreiben für die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer aktualisiert

Die Kommission für Qualitätskontrolle hat das im Juni 2016 auf der WPK-Internetseite veröffentlichte Musterschreiben und das begleitende Merkblatt für die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer aktualisiert.

Aus den Abteilungen der Kommission für Qualitätskontrolle

Im Mittelpunkt der Beratung von Einzelfällen stand insbesondere die Fortsetzung der Beratungen über drei Qualitätskontrollen, bei denen die Prüfer für Qualitätskontrolle die Prüfungsurteile versagt haben. Bei zwei Fällen hat die Kommission für Qualitätskontrolle die Erteilung von Auflagen und die vorzeitige Anordnung einer Qualitätskontrolle beschlossen. Bei dem weiteren Fall wurden die Erteilung von Auflagen und die Anordnung einer Sonderprüfung beschlossen. In allen drei Fällen würdigte die Kommission für Qualitätskontrolle das versagte Prüfungsurteil des Prüfers für Qualitätskontrolle aufgrund der getroffenen Prüfungsfeststelllungen als gerechtfertigt.

Aufsicht über Prüfer für Qualitätskontrolle

Die Kommission für Qualitätskontrolle führt die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle durch Vor-Ort-Termine durch. Es wurde über den Verlauf von zwei Aufsichten informiert. Die Abteilung Aufsicht wird die Vorgänge vor der Entscheidung in der Kommission der Qualitätskontrolle beraten. Im Jahr 2018 sind sieben weitere Aufsichten geplant.

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