„Wirtschaftsprüfung mit Zukunft“ – aktuelle Herausforderungen auf dem Branchentreffen in Berlin

Kernthemen der Versammlung der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, an der rund 400 Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aus ganz Deutschland teilnehmen, sind die Globalisierung, die Digitalisierung sowie die demografische Entwicklung und deren Bedeutung für den Berufsstand. Die WPK berichtet.

„Wirtschaftsprüfung mit Zukunft“ – aktuelle Herausforderungen auf dem Branchentreffen in Berlin

WPK, Mitteilung vom 20.04.2018

Staatssekretär Hirte betont die Bedeutung der Wirtschaftsprüfer für den Wirtschaftsstandort Deutschland / BDI-Präsident Kempf sieht Digitalisierung als Chance für den Berufsstand – „Wirtschaftsprüfung mit Zukunft“ ist das Leitthema der heutigen Versammlung der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, an der rund 400 Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer aus ganz Deutschland teilnehmen. Kernthemen sind die Globalisierung, die Digitalisierung sowie die demografische Entwicklung und deren Bedeutung für den Berufsstand.

Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, unterstrich in seinem Grußwort die Rolle des Berufsstandes für die Wirtschaft: „Die prüfenden Berufe sind eine tragende Säule unserer Wirtschaftsordnung. Sie nehmen eine wichtige, im öffentlichen Interesse liegende, gesellschaftliche Verantwortung wahr.“ Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen kündigte Hirte das Investitionsprogramm „Digitalisierung des Mittelstandes“ der Bundesregierung an. Hirte zeigte sich überzeugt, dass der Berufsstand im Interesse der Mandanten und der Unternehmen in Deutschland die Potenziale der Digitalisierung nutzen wird.

Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie, gab einen Einblick in die Digitalisierung der Wirtschaft 4.0. In diesem sich sehr dynamisch entwickelnden Umfeld seien Industrie und Wirtschaftsprüfer gleichermaßen gefordert. Kempf sagte: „In Anbetracht der Entwicklung der Wirtschaftsprüfung und deren Geschäftsfelder sehe ich im Fortschreiten der Digitalisierung keine Gefährdung der Wirtschaftsprüfung, sondern vielmehr eine Steigerung von deren Attraktivität. Die Kombination von Wirtschaftsprüfung und Digitalisierung macht den Wirtschaftsprüfer zum wichtigen Partner des Unternehmens und trägt zur Attraktivität des Berufsbildes des Wirtschaftsprüfers bei.“

Gerhard Ziegler, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, erläuterte zukunftsweisende Projekte der Berufsorganisation für ihre Mitglieder:

  • die weitere Stärkung der Dienstleisterfunktion der Kammer, insbesondere in Digitalisierungsfragen,
  • die Öffnung des Berufsbildes durch Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers (ermöglicht die Tätigkeit als Berufsangehöriger in Unternehmen),
  • eine Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, um den Berufszugang angesichts der heutigen Lebensplanungen und -gestaltungen junger Menschen attraktiver zu machen und
  • Aktivitäten der Wirtschaftsprüferkammer in der Nachwuchsgewinnung.

Mit Blick auf diese Herausforderungen appellierte Ziegler an die Teilnehmer: „In einer Zeit des Wandels und teilweise zu beobachtender gesellschaftlicher Unwägbarkeiten ist es gut, sich auf seine Stärken zu besinnen. Unsere große Stärke ist das Privileg des Freien Berufs, unsere Angelegenheiten in der Wirtschaftsprüferkammer selbst zu regeln. Deshalb bedeutet Wirtschaftsprüfung mit Zukunft gerade auch, die Chancen unserer beruflichen Selbstverwaltung zu nutzen, um unsere Zukunft zu gestalten!“

In Workshops zu den Themen Digitalisierung, Young Professionals, Nachfolgeplanung und Qualitätskontrolle konnten sich die Teilnehmer einbringen und die Zukunftsfragen im Kreis der Kolleginnen und Kollegen vertiefen.

Die Kammerversammlung der Wirtschaftsprüferkammer ist die zentrale Veranstaltung des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer in Deutschland. Sie dient der Information der Mitglieder über die Arbeit der Wirtschaftsprüferkammer sowie dem Meinungsaustausch über aktuelle Themen der Branche.

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IESBA: Code of Ethics 2018 veröffentlicht

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat den vollständig neu gefassten Code of Ethics for Professional Accountants veröffentlicht. Nach Darstellung des IESBA soll der im Juni 2019 in Kraft tretende Kodex einfacher anzuwenden, umzusetzen und durchzusetzen sein. Die WPK berichtet.

IESBA: Code of Ethics 2018 veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 18.04.2018

Am 9. April 2018 hat das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) den vollständig neu gefassten Code of Ethics for Professional Accountants (nachfolgend „Kodex“) veröffentlicht. Nach Darstellung des IESBA soll der im Juni 2019 in Kraft tretende Kodex einfacher anzuwenden, umzusetzen und durchzusetzen sein.

Die allgemeinen Berufspflichten (fundamental principles) des bisherigen Kodex bleiben weitgehend unverändert. Der konzeptionelle Rahmen (conceptual framework), der von den Berufs-angehörigen zur Identifikation, Beurteilung und Adressierung von Gefährdungen der Wahrung allgemeiner Berufspflichten und gegebenenfalls der Unabhängigkeit heranzuziehen ist, erfuhr jedoch grundlegende Überarbeitungen, so insbesondere

  • überarbeitete „Schutzmaßnahmen“ (safeguards), die besser auf die Wahrung der allgemeinen Berufspflichten ausgerichtet sind,
  • stärkere Unabhängigkeitsanforderungen in Bezug auf langjährige Beziehungen zwischen Personal und Prüfungsmandant (long association of personnel with audit clients),
  • neue und überarbeitete Abschnitte für professional accountants in business (PAIBs) in Bezug auf die Aufbereitung und Darstellung von Informationen sowie hinsichtlich Druck zur Verletzung allgemeiner Berufspflichten,
  • klare Leitlinien, wonach relevante PAIB-Bestimmungen auch von professional accountants in public practice (PAIPPs) anzuwenden sind,
  • neue Leitlinien, die die Bedeutung des Verständnisses von Tatsachen und Gegebenheiten bei der Ausübung pflichtgemäßen Ermessens betonen, sowie
  • neue Leitlinien zur Darstellung, wie die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten die Ausübung einer kritischen Grundhaltung bei der Prüfung oder Prüfungsaufträgen unterstützt.

Nach Registrierung auf der Internetseite des IESBA kann der neue Kodex dort kostenlos heruntergeladen werden.

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IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat das überarbeitete Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.

IASB: Überarbeitetes Rahmenkonzept veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 18.04.2018

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 29. März 2018 das überarbeitete Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) veröffentlicht. Das Rahmenkonzept, das seit seiner Verabschiedung im Jahr 1989 weitgehend unverändert blieb, dient dem IASB bei der Entwicklung von Rechnungslegungsstandards. Zugleich soll es Abschlussersteller bei der Bilanzierung von Sachverhalten unterstützen, für die die Standards und Interpretationen keine entsprechenden Vorgaben vorsehen.

Die wesentlichen Veränderungen betreffen

  • ein neues Kapitel zur Bewertung,
  • verbesserte Definitionen und Leitlinien für Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie
  • Klarstellungen bezüglich wichtiger Begriffe wie Verantwortung, Vorsicht und Messunsicherheit.

Das Board wird das überarbeitete Rahmenkonzepts sofort anwenden, während die Unternehmen es ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden haben.

Eine Presseverlautbarung und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite der IFRS Foundation zur Verfügung.

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DSGVO anzuwenden ab 25. Mai 2018 – neue datenschutzrechtliche Anforderungen gelten auch für WP/vBP

Die Frist zur Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung rückt näher: der 25. Mai 2018 ist der Stichtag. Die damit verbundenen neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die für alle Bürger und Unternehmen gleichermaßen gelten, werden dann auch für WP/vBP verbindlich.

DSGVO anzuwenden ab 25. Mai 2018 – neue datenschutzrechtliche Anforderungen gelten auch für WP/vBP

WPK, Mitteilung vom 17.04.2018

Die Frist zur Anwendung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung rückt näher: der 25. Mai 2018 ist der Stichtag. Die damit verbundenen neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die für alle Bürger und Unternehmen gleichermaßen gelten, werden dann auch für WP/vBP verbindlich.

Damit sich WP/vBP über die neuen Anforderungen des Datenschutzrechts informieren können, stellt die WPK im Mitgliederbereich ihrer Internetseite (dort unter Service > Webinare) ein DWS-Online-Seminar zur Verfügung (vgl. auch „Neu auf WPK.de“ vom 23. Februar 2018 ). Die uns vorliegenden Rückmeldungen von Mitgliedern hierzu sind positiv.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe WPK aktuell Mitgliederinformation 2018 – GwG/DSGVO wird die WPK darüber informieren, wie sie als Kammerorganisation die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben umgesetzt hat. Ein weiterer Vortrag wird sich mit dem Verhältnis der Betroffenenrechte nach Art. 13 ff. DSGVO zur beruflichen Verschwiegenheit befassen.

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IASB: ED/2018/1 zur Änderung des IAS 8 veröffentlicht

Das IASB hat am 27.03.2018 den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht, der bis zum 27.07.2018 kommentiert werden kann.

IASB: ED/2018/1 zur Änderung des IAS 8 veröffentlicht

WPK, Mitteilung vom 10.04.2018

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 27. März 2018 den Entwurf „Änderungen von Rechnungslegungsmethoden“ zu IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler (ED/2018/1) veröffentlicht, der bis zum 27. Juli 2018 kommentiert werden kann.

Die wesentliche Änderung betrifft die Erleichterung der retrospektiven Anwendung freiwilliger Änderungen der Rechnungslegungsmethoden, die sich aus sogenannten Agenda-Entscheidungen des IFRS Interpretations Committee ergeben.

Grundsätzlich erfolgten derartige Änderungen bislang mit Wirkung für die Vergangenheit, es sei denn, die Änderungen waren undurchführbar (impracticable). Künftig sollen bei Methodenänderungen, die durch Agenda-Entscheidungen des Interpretations Committee veranlasst sind, Kosten-Nutzen-Überlegungen einbezogen werden. Hierzu wird das IASB im neu gestalteten Anhang A entsprechende Hilfestellung geben. Sofern die Kosten für die Ermittlung den erwarteten Nutzen für den Abschlussadressaten übersteigen, brauchen derartige Änderungen künftig nicht mehr retrospektiv angewandt werden.

Hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts enthält der Entwurf keine Angaben.

Die Verlautbarung steht auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018 der WPK

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 der WPK wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Die WPK hat die sich daraus ergebenden geplanten Schwerpunkte aufgelistet.

Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018 der WPK

WPK, Mitteilung vom 29.03.2018

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 der WPK wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Aufgrund dessen ergeben sich folgende geplante Schwerpunkte:

1. Bestätigungsvermerke

  • Zusätzliche Erklärung, ob bei der Aufstellung des Lageberichts oder Konzernlageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind (§ 322 Abs. 6 Satz 1 HGB)

2. Allgemeine Rechnungslegungsanforderungen

  • Angaben zu Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer des Bilanzierenden sowie zur Tatsache einer Liquidation oder Abwicklung (§§ 264 Abs. 1a, 297 Abs. 1a HGB)
  • bei Haftungsverhältnissen jeweils gesonderte Angaben zu gewährten Pfandrechten oder sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB) sowie zu Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB) im Anhang
  • Erläuterungen in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Konzernanhang (§ 313 Abs. 1 Satz 1 HGB)

3. Gewinn- und Verlustrechnung

  • Wegfall des Ausweises von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen (§ 275 Abs. 2 und 3 HGB) und Herstellung der Vergleichbarkeit (§ 265 Abs. 2 Satz 3 HGB)
  • Neudefinition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB und Herstellung der Vergleichbarkeit (Art. 75 Abs. 2 Satz 3 EGHGB)

4. Verbindlichkeitenspiegel

  • Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

5. Anlagenspiegel (§§ 284 Abs. 3, 313 Abs. 4 HGB)

6. Einzelangaben des Anhangs

  1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)
  2. Geschäfts- oder Firmenwerte (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB)
  3. Genussscheine (§§ 285 Nr. 15a, 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB)
  4. Latente Steuersalden (§§ 285 Nr. 30, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB)
  5. Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (§§ 285 Nr. 31, 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB)
  6. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§§ 285 Nr. 32, 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB)
  7. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (§§ 289 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB)
  8. Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss (§§ 285 Nr. 34, 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)

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Accountancy Europe: Studie zur Organisation der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer in den EU-Mitgliedstaaten

Das öffentliche Aufsichtssystem über Abschlussprüfer in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen ist immer noch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Accountancy Europe. Die WPK berichtet.

Accountancy Europe: Studie zur Organisation der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer in den EU-Mitgliedstaaten

WPK, Mitteilung vom 28.03.2018

Das öffentliche Aufsichtssystem über Abschlussprüfer in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island und Norwegen ist immer noch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Accountancy Europe. Unterschiede der Aufsichtssysteme zeigen sich insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Einrichtung eines Beratungsgremiums (Advisory Committee) bei der öffentlichen Aufsicht
  • Finanzierung der öffentlichen Aufsicht
  • Transparenz der Arbeit der öffentlichen Aufsicht
  • Aufgabenverteilung zwischen öffentlicher Aufsicht und Berufsorganisation.

Mit Blick auf letztgenannten Punkt stellt die Studie fest, dass in vielen Ländern ehemals originäre Aufgaben der Berufsorganisationen nunmehr von den öffentlichen Aufsichtsbehörden ausgeführt werden.

Einzelheiten können der Studie entnommen werden, die auf der Internetseite von Accountancy Europe zur Verfügung steht.

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Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK rechtmäßig – Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Verhandlung am 28. März 2018 die Revision im Rechtsstreit um die Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK für die Amtszeit 2014 bis 2018 zurückgewiesen.

Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK rechtmäßig – Bundesverwaltungsgericht weist Revision zurück

WPK, Mitteilung vom 28.03.2018

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach Verhandlung am 28. März 2018 die Revision im Rechtsstreit um die Besetzung des Vorstandes und des Haushaltsausschusses der WPK für die Amtszeit 2014 bis 2018 zurückgewiesen. Damit hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2017 Bestand, wonach der Vorstand und andere Gremien der WPK ordnungsgemäß gewählt wurden.

Zum Hintergrund

Beiratsmitglieder der Gschrei-/Eschbach-Wahllisten waren mit der Klage gegen die Wahl des Vorstandes und die Wahl des Haushaltsausschusses der WPK vorgegangen, weil sie bei den Wahlen Vertreter ihrer Listen zu Unrecht unberücksichtigt sahen. Weder übergeordnetes Recht noch die Satzung der WPK machen eine Vorgabe, die Mitglieder des Vorstandes, des Haushaltsausschusses und gegebenenfalls auch noch anderer Gremien nur im Verhältnis der im Beirat vertretenen Listen wählen zu dürfen (Spiegelbildlichkeit).

Die WPK berichtete über die Klageabweisungen in den Vorinstanzen unter „Neu auf WPK.de“ vom 22. März 2016 und „Neu auf WPK.de“ vom 19. Januar 2017 .

Damit wurden alle gegen die WPK angestrengten Verfahren mit berufspolitischem Hintergrund zugunsten der WPK entschieden.

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Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Darauf weist die WPK hin.

Erstmalige Erstellung eines Entgelttransparenzberichts

WPK, Mitteilung vom 21.03.2018

Im Juli 2017 ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Nach § 21 EntgTranspG müssen Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verfassen, wenn sie nach den §§ 264 und 289 HGB zur Erstellung eines Lageberichtes verpflichtet sind. Dieser Bericht ist dem Lagebericht als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Er unterliegt nicht einer inhaltlichen Prüfung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.

Nach § 25 Abs. 2 EntgTranspG ist der Bericht erstmals im Jahr 2018 zu erstellen. Der Berichtszeitraum für den ersten Bericht umfasst nach Absatz 3 nur das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, das dem Jahr 2017 vorausgeht, also nur das Jahr 2016.

Ergänzende Ausführungen sind dem Leitfaden für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) zu entnehmen.

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Bericht über die Vorstandssitzung der WPK

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 15. März 2018 zusammengefasst.

Bericht über die Vorstandssitzung der WPK

WPK, Mitteilung vom 21.03.2018

Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Im Folgenden sind Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 15. März 2018 zusammengefasst.

EU-Dienstleistungspaket

Der Vorstand beriet den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum EU-Dienstleistungspaket. Die beiden Gesetzgebungsverfahren Verhältnismäßigkeitsprüfung und Notifizierungsverfahren sind in die Trilog-Verhandlungen von Europäischer Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament eingebracht. Mit einem finalen Beschluss ist bis Sommer 2018 zu rechnen. Zu beiden Themen hatte die WPK in einem gemeinsamen Schreiben mit der Bundessteuerberaterkammer gegenüber Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries verschiedene offene und kritische Punkte adressiert. Zur Dienstleistungskarte steht derzeit der Bericht des federführenden IMCO-Ausschusses aus. Die Vorbehalte gegen die Dienstleistungskarte scheinen insgesamt zu wachsen.

PANA-Ausschuss

Der PANA-Ausschuss des Europäischen Parlaments (Untersuchungsausschuss zu Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung) hat seine Beratungen abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat die Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments beschlossen, einen Sonderausschuss (TAXE 3) einzusetzen, der die Arbeit des Untersuchungsausschusses PANA fortführen soll. Erste Beschlüsse über die Zusammensetzung des Ausschusses wurden auf europäischer Ebene bereits gefasst. Der Vorstand der WPK wird die Arbeit des neuen Ausschusses aufmerksam zu verfolgen.

Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie zum verpflichtenden Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle

Zur Gesetzesinitiative zum verpflichtenden Informationsaustausch im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Modelle informierte sich der Vorstand über ein Gespräch von Kammervertretern mit dem Bundesfinanzministerium (BMF). Das BMF vertritt den Standpunkt, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater den Rechtsanwälten entsprechend von der Befreiungsmöglichkeit Gebrauch machen können. Die vom Europäischen Parlament mit Beschluss vom 1. März 2018 gewünschte besondere Meldepflicht für Abschlussprüfer bei Verstoß gegen die Meldepflicht für grenzüberschreitende Modelle ist vom ECOFIN nicht in den finalen Richtlinienentwurf aufgenommen worden. Der Richtlinienentwurf wird nun nach Übersetzung ohne weitere Abstimmung durch den Europäischen Rat übernommen und muss von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2019 umgesetzt werden.

Internationale Entwicklungen im Bereich der Standardsetzung (Diskussionspapier der Monitoring Group)

Die Monitoring Group (MG) hatte Ende letzten Jahres Vorschläge zur Reformierung der internationalen Standardsetzung zur Stärkung des öffentlichen Interesses im Standardsetzungsprozess veröffentlicht. Dazu soll unter anderem eine berufsstandsunabhängige Standardsetzung außerhalb von IFAC geschaffen werden. Die beiden Standardsetzungsboards IAASB und IESBA sollen fusioniert und inklusive Personal aus der IFAC herausgelöst werden. Die mit den Reformvorschlägen verbundenen Kosten sollen jedoch weiterhin vom Berufsstand getragen werden.

Die WPK hat sich mit einer Stellungnahme in die Diskussion eingebracht. Insgesamt sind 180 Stellungnahmen bei der MG zum Diskussionspapier eingegangen. Mit einer ersten Analyse der Stellungnahmen durch die MG ist bis Herbst 2018 zu rechnen.

WPK aktuell Kammerversammlung „Wirtschaftsprüfung mit Zukunft“ am 20. April 2018

Der Vorstand hat den Stand der Vorbereitung der WPK aktuell Kammerversammlung besprochen. Für die Teilnahme an der Kammerversammlung sowie am Get-together am Vorabend können sich Mitglieder weiterhin im Internet anmelden. Workshops werden zu folgenden Themen angeboten:

  • Digitalisierung
  • Young Professionals
  • Nachfolgeplanung
  • Qualitätskontrolle.

Neuberufung der Prüfungskommission zum 1. Januar 2019 – weitere Vertreter der Finanzverwaltung

Oberste Finanzbehörden und Wirtschaftsministerien der Länder haben der WPK ihre Berufungsvorschläge für die Mitglieder der Prüfungskommissionen für das Wirtschaftsprüfungsexamen und für die Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer mitgeteilt. Der Vorstand hat diese Vorschläge beraten und wird sie dem Beirat der WPK vorschlagen.

Überarbeiteter Entwurf eines ISA-Fachgutachtens von wp.net

Der Vorstand hat sich mit dem überarbeiteten Entwurf eines ISA-Fachgutachtens von wp.net intensiv auseinandergesetzt. Zu dem Fachgutachtenentwurf soll gegenüber wp.net eine Stellungnahme abgegeben werden.

Aufstellung des WPK-Jahresabschluss 2017

Der Vorstand hat den Jahresabschluss 2017 nebst Lagebericht der WPK beraten und aufgestellt.

WPK-Unterstützungsleistungen im Rahmen der Digitalisierung des Berufsstandes

Der Vorstand der WPK hat sich dafür ausgesprochen, insbesondere kleineren und mittleren WP-Praxen im Rahmen der Digitalisierung unterstützend zur Seite zu stehen. In der Sitzung wurden erste Überlegungen diskutiert und analysiert.

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