CETA im Kabinett: Unternehmen und Verbraucher profitieren

Das Kabinett hat am 19.10.2016 die Zustimmung zur Unterzeichnung von CETA für die Bundesrepublik Deutschland gegeben.

 

CETA im Kabinett: Unternehmen und Verbraucher profitieren

 

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 19.10.2016

 

Kaum noch Zölle für Industriegüter, leichterer Zugang zum kanadischen Markt, geringere Kosten für europäische Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt CETA. Denn: freier Handel hilft, Wohlstand und Beschäftigung in Europa und Kanada zu sichern.

 

Die Bundesregierung stärkt die transatlantische Partnerschaft und baut den Freihandel aus. Dazu hat das Kabinett die Unterzeichnung des europäisch-kanadischen Abkommens CETA beschlossen.

 

Schon jetzt sind Europa und Kanada durch vielfältige Investitions- und Handelsbeziehungen eng miteinander verflochten. Die EU ist nach den USA zweitwichtigster Handelspartner Kanadas. Das gemeinsame Handelsabkommen wird die guten europäisch-kanadischen Beziehungen vertiefen. Unternehmen und Verbraucher profitieren davon, denn: Freihandel fördert Wachstum und Beschäftigung.

 

CETA: Comprehensive Economic and Trade Agreement

 

Die EU und Kanada verhandelten in den Jahren 2009 bis 2014 über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA. Es soll helfen, bestehende Zölle abzubauen und den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen zu verbessern. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen dem Abkommen noch zustimmen. Anschließend beginnen die Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten.

 

Faire Regeln – hohe Standards

 

Abkommen wie CETA helfen, die Globalisierung positiv zu gestalten. Es steht für einen Welthandel mit nachhaltigen, fairen Regeln und hohen Sozial- und Umweltstandards.

 

Der Mehrwert für EU und ihre Mitgliedstaaten ist groß: Das Abkommen beseitigt fast alle Zölle. Europäische Exporteure sparen dadurch im Jahr bis zu 470 Millionen Euro. EU-Unternehmen erhalten außerdem leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada und zu Dienstleistungs- und Investitionsmärkten. Das schafft und sichert viele Arbeitsplätze.

 

CETA verankert erstmals einen modernen Investitionsschutz mit transparent arbeitenden, öffentlichen Investitionsgerichten. Im sozialen und ökologischen Bereich schützt es europäische und kanadische Errungenschaften – von regionalen Spezialitäten über die öffentliche Daseinsvorsorge bis zur kulturellen Vielfalt.

 

Die Unterzeichnung des Abkommens zeigt, dass die EU die wichtigen Bereiche der Wirtschaft und des Freihandels weiterhin entscheidend mitgestalten kann und dies auch künftig tun wird. Mit CETA setzt die EU setzt Maßstäbe für weitere Freihandelsabkommen.

 

Bundestag entscheidet mit

 

Der Deutsche Bundestag hat sich am 22. September mit CETA befasst und sich für die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Abkommens ausgesprochen. Er empfahl jedoch einige Nachbesserungen und forderte die Bundesregierung auf, sich in der EU dafür einzusetzen. So sollen beispielsweise zwischen der EU und Kanada gemeinsam getroffene Vereinbarungen zu CETA in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden.

 

Die Bundesregierung ist dieser Aufforderung nachgekommen. Kürzlich erklärten EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Handelsministerin Chrystia Freeland ihre Bereitschaft, weitere Klarstellungen zu vereinbaren.

 

Wie geht es weiter?

 

Jetzt folgt eine förmliche Beschlussfassung aller 28 Mitgliedstaaten im schriftlichen Umlaufverfahren. Beim EU-Kanada–Gipfel am 27. und 28. Oktober ist dann die Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Im Anschluss berät und beschließt das Europäische Parlament das Abkommen. Die Teile, für die ausschließlich die EU zuständig ist, können danach – möglichst schon in der ersten Jahreshälfte 2017 – vorläufig angewendet werden.

 

Alle anderen Bereiche des Abkommens sind von einer vorläufigen Anwendung ausgeschlossen. Erst wenn die Mitgliedstaaten CETA ihrem nationalen Verfassungsrecht entsprechend ratifiziert haben, tritt das gesamte Abkommen in Kraft. Dieses Verfahren wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern.

 

Die Teile, für die ausschließlich die EU zuständig ist, können danach – möglichst schon in der ersten Jahreshälfte 2017 – vorläufig angewendet werden. Alle anderen Bereiche des Abkommens sind von einer vorläufigen Anwendung ausgeschlossen. Erst wenn die Mitgliedstaaten CETA ihrem nationalen Verfassungsrecht entsprechend ratifiziert haben, tritt das gesamte Abkommen in Kraft.

 

CETA ist ein gemischtes Abkommen

 

Die Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, dass es sich bei CETA um ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ handelt. „Gemischt“ bedeutet: Teile des CETA-Abkommens fallen in die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Neben Kanada und der Europäischen Union sind auch die EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien. Deshalb müssen die nationalen Parlamente CETA ebenfalls zustimmen.

 

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Quelle: DATEV eG