Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat in der mündlichen Verhandlung vor dem SG Dresden anerkannt, dass der Chefdirigent der Dresdner Philharmonie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist (Az. S 47 KR 789/12).
Chefdirigent der Dresdner Philharmonie unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht
SG Dresden, Pressemitteilung vom 19.05.2016 zur Verhandlung S 47 KR 789/12 vom 19.05.2016
Die Verhandlung endete ohne Urteil. Die Kammer befragte Prof. Sanderling ausführlich zur Ausgestaltung seines Dienstvertrages. Er legte dar, dass er in seinen künstlerischen Entscheidungen frei ist. In einem Rahmenvertrag sind 20 Konzerte mit der Dresdner Philharmonie pro Spielzeit vereinbart. Die einzelnen Konzerte werden jeweils separat festgelegt.
Daraufhin gab der Vertreter der DRV Bund nach einem Hinweis der Kammer ein Anerkenntnis ab. Den mit der Klage angefochtenen Bescheid hob er auf. Die Tätigkeit von Prof. Sanderling für die Landeshauptstadt Dresden stelle eine selbständige Tätigkeit dar.
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Quelle: DATEV eG