Corona-Krise: EU-Leitlinien für eine sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.04.2020
Konkret wird z. B. vorgeschlagen, den physischen Kontakt zwischen den Arbeitnehmern soweit wie möglich zu verringern, auch bei Sitzung oder in Pausen. Wenn ein enger Kontakt unvermeidlich ist, sollte dieser auf weniger als 15 Minuten begrenzt werden. Gefährdete Arbeitnehmer sollten von zu Hause aus zu arbeiten (ältere Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten (einschließlich Bluthochdruck, Lungen- oder Herzproblemen, Diabetes oder Personen, die sich einer Krebsbehandlung oder einer anderen Immunsuppression unterziehen), ebenfalls schwangere Arbeitnehmerinnen. Arbeitnehmer mit engen Familienangehörigen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, sollten unter Umständen ebenfalls Telearbeit leisten.
Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab:
- Risikobewertung und geeignete Maßnahmen
- Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind
- Planung und Lernen für die Zukunft
- Über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
- Informationen für bestimmte Branchen und Berufe
In die von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sind auch Beiträge des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter eingeflossen. Sie werden regelmäßig mit zuverlässigen Informationen entsprechend der Entwicklung der Lage aktualisiert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.
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