CSR-Berichterstattung muss im Rahmen bleiben

Die EU-Richtlinie, die große Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ zur Berichterstattung über ihr gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility, CSR) verpflichtet, muss bis zum 06.12.2015 nationales Recht werden. Dabei plant das BMJV sowohl beim Anwendungsbereich als auch beim Berichtsinhalt Bürokratiebelastungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Der DIHK fordert, die Richtlinie 1:1 und unter Nutzung der Spielräume zur Konkretisierung und Entlastung der Betriebe umzusetzen.

 

DIHK, Mitteilung vom 06.08.2015

 

 
Große Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ und mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig über ihr gesellschaftliches Engagement (Corporate Social Responsibility, CSR) berichten: Dies sieht die europäische CSR-Richtlinie vor, die bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese Betriebe sind dann verpflichtet, Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung zu veröffentlichen, soweit diese für die Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind. Klingt nach Herausforderung, und ist auch eine!

 

CSR verankert im Kerngeschäft der Unternehmen
Fast jedes deutsche Unternehmen engagiert sich laut IHK-Unternehmensbarometer freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung wahr. Dabei setzt CSR am Kerngeschäft an und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette – angefangen bei den Produktionsbedingungen bis hin zum Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Beispiele für den schonenden Umgang mit Ressourcen sind die Senkung von Treibhausgasemissionen, die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks oder Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Sog. nichtfinanzielle Informationen bilden einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. CSR kann für das Unternehmen im Wettbewerb von Vorteil sein. Aber Freiwilliges sollte freiwillig bleiben, das ist die Position des DIHK. Mit der Pflicht zur Berichterstattung hat Europa leider anders entschieden.

 

EU-Richtlinie 1:1 umsetzen
Umso mehr müssen wir darauf achten, dass bei der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland nicht noch draufgesattelt wird. Erst jüngst hat sich die Bundesregierung erneut zum Bürokratieabbau bekannt und angekündigt, bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden. Hier nehmen wir die Politik beim Wort. Allerdings gehen die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums jetzt über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus:

 

 

  • Berichtspflicht nicht um Kundenbelange erweitern
    So soll – über die Richtlinie hinaus – über produktbezogene Informationen, Kundendatenschutz und Kundenzufriedenheit berichtet werden – ohne sachlichen Grund.
  • Keine Ausweitung auf kleinere Unternehmen
    Obwohl der europäische Gesetzgeber sogar kleinere Unternehmen von öffentlichem Interesse von Berichtspflichten freistellen wollte, bringen die Eckpunkte die Berichtspflicht für diese Betriebe in Deutschland ins Spiel. Dabei sind schon jetzt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Zulieferer mittelbar von der CSR-Richtlinie erfasst und daher erheblich belastet.

 
Flexibilität und Wesentlichkeit bei Berichterstattung wichtig
Viele Unternehmen berichten bereits freiwillig über ihr CSR-Engagement. Die einen erstellen z. B. einen ausführlichen Nachhaltigkeitsbericht, andere informieren ihre Geschäftspartner und Kunden auf ihrer Internetseite oder im persönlichen Kontakt. Aus DIHK-Sicht gibt es keinen Grund, einen bestimmten Standard für den Bericht vorzuschreiben! Auch muss ein gesonderter Bericht neben dem Jahresabschluss zulässig sein. Zudem muss das Wesentlichkeitsprinzip, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, angewendet werden.

 

Immer mehr Berichts- und Dokumentationspflichten
Die Unternehmen werden mit Berichts- und Dokumentationspflichten überladen: Arbeitszeit beim Mindestlohn, Frauenanteil in Führungsgremien und zukünftig Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen. Wann hat diese Spirale ein Ende?

 

Weitere Informationen sowie die gemeinsame Stellungnahme von DIHK, BDA, BDI und ZDH finden Sie auf der Homepage des DIHK.

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Quelle: DATEV eG