Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren ab dem 25. Mai 2018
Neuregelungen durch die Datenschutz-Grundverordnung und Änderungen der AO durch das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 3 – S-0030 / 16 / 10004-07 vom 12.01.2018
Kurzfassung
Ihrem Charakter als Grundverordnung folgend, enthält die DSGVO konkrete, an die Mitgliedstaaten gerichtete Regelungsaufträge sowie mehrere Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber. Durch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097) und das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541) wurden das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das FVG und die AO mit Wirkung ab dem 25. Mai 2018 an die DSGVO angepasst.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF im vorliegenden Schreiben im Rahmen der Anwendung der DSGVO und der AO ab dem 25. Mai 2018 in allen offenen Fällen einzuhaltende Regelungen getroffen.
Das BMF-Schreiben vom 17. Dezember 2008 – IV A 3 – S-0030 / 08 / 10001 – (BStBl 2009 I S. 6) wird mit Wirkung ab 25. Mai 2018 aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
-
Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Powered by WPeMatico