Am 20.08.2014 wurden die Entscheidungsgründe aus einer Entscheidungen des BSG zur Befreiung von Syndikusanwälten (Az. B 5 RE 3/14 R) von der Rentenversicherung bekannt. Der DAV bekräftigt aus diesem Anlass seine Forderung nach einer gesetzlichen Klarstellung, damit Syndikusanwälte beim Zugang zum Versorgungswerk rechtlich gleichgestellt werden.
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Quelle: DATEV eG