DBA Deutschland-Armenien unterzeichnet

Das BMF informiert über die Unterzeichnung des noch zu ratifizierenden Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Armenien.

 

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

 

BMF, Mitteilung vom 12.10.2016

 

 

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 29. Juni 2016 unterzeichnet. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften beider Vertragsstaaten.

 

 

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Quelle: DATEV eG