Deutscher Hilfsdienst darf keine Krankentransporte durchführen
VG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 25.02.2019 zum Beschluss 29 L 334/19 vom 22.02.2019
Am 28. Dezember 2018 hat das Amtsgericht Mönchengladbach das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Deutschen Hilfsdienstes eröffnet. Die Stadt Mönchengladbach teilte dem Deutschen Hilfsdienstes daraufhin mit, dass eine Wiedererteilung der Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten, die zum 31. Januar 2019 ausgelaufen ist, wegen des Insolvenzverfahrens auszuschließen sei.
Zur Begründung der Ablehnung des Eilantrags, mit dem der Deutsche Hilfsdienst die vorläufige Wiedererteilung seiner Genehmigung erstreiten wollte, hat das Gericht ausgeführt, dass nach den strengen gesetzlichen Vorgaben eine Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nur dann erteilt werden könne, wenn unter anderem die Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleistet sei. Dafür müsse nachgewiesen werden, dass die zur ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlichen finanziellen Mittel langfristig verfügbar seien. Diesen Nachweis habe der Deutsche Hilfsdienst nicht erbracht. Ausnahmen von den strengen Vorgaben, etwa im Interesse des Erhalts von Arbeitsplätzen, sehe das Gesetz ausdrücklich nicht vor. Damit solle der Gefahr vorgebeugt werden, dass finanziell angeschlagene Krankentransportbetriebe wirtschaftlichen Aspekten zum Nachteil der Patienten Vorrang vor fachlich-medizinischen Aspekte geben.
Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
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