Die Angabe "unterstützt das Immunsystem" für ein Schmerzmedikament mit Vitamin-C-Beigabe stellt eine unzulässige Werbung dar, wenn das Mittel nur zur Schmerzbehandlung zugelassen ist

Das OLG Stuttgart hat einen Arzneimittelhersteller zur Unterlassung einer Werbeaussage über ein Schmerzmittel, in dem Vitamin C enthalten ist, verurteilt. Mit der Werbebotschaft, dass das enthaltene Vitamin C das Immunsystem unterstütze, würde auf ein Anwendungsgebiet hingewiesen, für welches das Medikament nicht zugelassen sei (Az. 2 U 127/16).

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Quelle: DATEV eG

Das OLG Stuttgart hat einen Arzneimittelhersteller zur Unterlassung einer Werbeaussage über ein Schmerzmittel, in dem Vitamin C enthalten ist, verurteilt. Mit der Werbebotschaft, dass das enthaltene Vitamin C das Immunsystem unterstütze, würde auf ein Anwendungsgebiet hingewiesen, für welches das Medikament nicht zugelassen sei (Az. 2 U 127/16). (mehr …)